Protokoll der Sitzung vom 13.12.2017

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir kennen und haben welche!)

Sie wären also mit diesem parlamentarischen Abend verpflichtet, eine Meldung an dieses Transparenzregister abzugeben, und wahrscheinlich ist das sogar von Ihren Absichten gedeckt, denn es geht ja immerhin um Wirtschaft. Sie wollen eben nicht nur, dass die Ausrichter eines parlamentarischen Abends Ihr Abendessen bezahlen, sondern Sie wollen dann am nächsten Tag oder in den nächsten Wochen im Transparenzregister auch gern nachlesen, was es gekostet hat.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Darum geht es doch gar nicht!)

Meine Damen und Herren, davon hat zwar niemand wirklich etwas, davon bekämpft man auch keine unanständigen Formen des Lobbyismus, aber wenigstens hat Rot-Rot-Grün seinen Politvoyeurismus befriedigt – um nichts anderes scheint es mir hier nämlich zu gehen.

(Beifall AfD)

Die Folgen des Gesetzentwurfs betreffen aber auch andere. Die betreffen zum Beispiel auch jeden Bürger, der Kontakt mit einer Fraktion oder einem Abgeordneten aufnimmt, weil ihn ein konkretes Problem plagt.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das steht dort nicht drin, Herr Möller!)

Aber ganz genau, dann lesen Sie einfach mal, was Sie da reingeschrieben haben. Da steht drin, § 3 Abs. 1: „Registrierungspflichtig im Sinne dieses Gesetzes sind Beteiligte […]“, also natürliche und juristische Personen, „die bezogen auf ein konkretes Vorhaben auf die Gesetzgebung,

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Für ein konkretes Vorhaben – ja!)

den Erlass von Verordnungen und anderen rechtlichen Regelungen sowie andere parlamentarische Verfahren, [zum Beispiel] durch Stellungnahmen, auf den Landtag oder die Landesregierung inhaltlich Einfluss nehmen“ – und jetzt kommt die zweite Alternative – „oder zur Erarbeitung den Anstoß geben.“

(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Hört, hört!)

Und wie können sie zur Erarbeitung Anstoß geben? Zum Beispiel indem sie zum Abgeordneten oder zu einer Fraktion gehen, die in der Lage ist, einen Gesetzentwurf auf die Beine zu stellen. Und schwups sind sie in der Meldepflicht. Und wenn sie diese Meldepflicht nicht erfüllen, dann droht ihnen ein Ordnungsgeld. Und wenn sie diese Meldepflicht erfüllen wollen, dann müssen sie ganz einfach mal ihre Wohnadresse öffentlich machen, unter anderem die inhaltliche Ausrichtung Ihrer Aktivitäten beschreiben – als ganz normaler Bürger – und konkrete Angaben zu ihrem Beitrag, zum Anlass, zur Form und zum Inhalt ihrer Initiative machen. Das steht nämlich auch in Ihrem Gesetzentwurf. Mit Sicherheit wäre dieses Register dann bei ganz bestimmten politischen Initiativen eine wunderbare Fundgrube für Gesinnungsschnüffler. Und das kann eigentlich auch nicht im Interesse einer Demokratie sein.

Man kann also festhalten, dass Ihre uferlose Registrierungspflicht von einem Gespräch mit Abgeordneten oder Fraktionen entweder mit einer bürokratischen Belastung oder mit einem hohen Ordnungsgeldrisiko verbunden ist. Und da stelle ich mir die Frage: Welchen Sinn macht es eigentlich, für Abgeordnete in der Verfassung ein Zeugnisverweigerungsrecht über alle ihm anvertrauten Tatsachen einzuräumen,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

wenn man eine derart weitgehende Offenbarungspflicht an die Kontaktaufnahme mit Fraktionen und Abgeordneten knüpft, wie das Ihr Gesetzentwurf wortwörtlich vorsieht, Frau Rothe-Beinlich? Da brauchen Sie gar nichts abstreiten. Das steht wortwörtlich in Ihrem Gesetzentwurf drin.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist im Grunde nichts anderes, Ihr Gesetzentwurf hat nichts anderes als Bestrafungscharakter, wenn man sich mit einem konkreten Problem an einen Abgeordneten oder eine Fraktion wendet.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber das ist Ihr Problem!)

Und gerade Sie, Frau Rothe-Beinlich,

(Beifall AfD)

die immer darauf achtet, dass keiner mitbekommt, wen Sie alles mit in den Landtag reinnehmen,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich?)

wo Sie plötzlich ganz viel Wert auf Datenschutz legen! Das ist Ihnen hier plötzlich alles völlig egal. Erklären Sie mal diesen Widerspruch! Vielleicht klären Sie ihn erst mal mit sich selbst.

(Beifall AfD)

Aber das ist nicht das einzige Problem an diesem Gesetzentwurf. Ein schlechter Witz sind auch Ihre Formulierungen und Behauptungen zu den Kosten. Mal abgesehen davon, dass Ihnen die Papierkosten beim Bürger für die Erfüllung der Meldepflicht so was von schnuppe sind, dass Sie diesen Aspekt nicht mal erwähnen, haben Sie auch die Belastung der Landtagsverwaltung absurd falsch eingeschätzt. Angeblich würden keine laufenden Mehrkosten entstehen, denn das Ganze sei mit der Parlamentsdokumentation und dem Online-Diskussionsforum verknüpft und könnte zusammen betreut werden. Dann erklären Sie mal dem armen Sachbearbeiter, der dank Ihrer neuen uferlosen Meldepflicht logischerweise einen rasanten Anstieg an einzupflegenden Datensätzen zu bewältigen hat, dass er nicht mehr zu tun bekommt. Wissen Sie was: An dieser Stelle blitzt wieder mal beispielhaft die Realitätsferne von rot-rot-grüner Politik durch, mit der Sie sich in den letzten drei Jahren hier im Land so wahnsinnig beliebt gemacht haben.

(Beifall AfD)

Abgesehen von diesen gravierenden handwerklichen Fehlern muss aber auch bezweifelt werden, dass Ihr Gesetzentwurf irgend etwas Positives bewirken kann – denn wie soll man in einem ständig umfangreicher werdenden Register neben vielen regulären Anhörungen, Gutachten und Denkanstößen die eigentlich unanständigen Einflussnahmen herausfiltern – zum Beispiel vertrauliche Zusagen von Spenden an Parteien oder Karriereabsprachen für die Zeit nach der Politik, also das, was unanständiger Lobbyismus ist. Ich sage Ihnen eines: Diese Fälle werden in diesem Gesetz, in diesem Transparenzregister nie behandelt werden, die werden da nie drinstehen. Das ist sozusagen die normative Kraft des Faktischen, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf den eigentlich unanständigen Lobbyismus überhaupt nicht berühren, überhaupt nicht einschränken. Wenn man sich zum Beispiel jetzt beim Bundesparteitag der SPD die Sponsorentafeln ansieht, dann beschleicht mich persönlich das Gefühl, dass Sie daran auch nicht wirklich was ändern wollen.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Hört, hört!)

Spätestens hier stellt sich die Frage, wie glaubwürdig die Initiative zu mehr Transparenz im Gesetzgebungsprozess sein soll, die Sie anstoßen. Die Zweifel werden auch noch größer, wenn man sich an die Vermittlung von Gesprächen bei gemeinsamen Mittagessen mit hochrangigen SPD-Politikern im Ministeramt gegen Zahlung von mehreren tausend Euro an die Partei zurückerinnert. Da ist auch wiederum die SPD unangenehm hervorgetreten. Ich glaube, daran sieht man, wie ernsthaft Sie es mei

nen, unanständigen Lobbyismus zu verhindern, denn zu all diesen Punkten dieses verwerflichen Verhaltens finden Sie in Ihrem Gesetzentwurf kein einziges Sterbenswörtchen. Dieser unanständige Lobbyismus, den Sie ohne Weiteres mit einer Regelung treffen könnten, den haben Sie in diesen Gesetzentwurf überhaupt nicht aufgenommen. Sie können mir gerne zeigen, wo es steht. Weder in der Begründung, noch in der Einleitung, noch in den Paragrafen steht dazu etwas.

Deswegen sage ich Ihnen: Ihr Gesetzentwurf ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist. Er ist unzureichend, er führt faktisch zu einer Bestrafung von Kontakten, von völlig normalen Kontakten aus dem Bereich der Bürger zu Abgeordneten oder zu Fraktionen. Das werden wir im Leben nicht unterstützen. Das ist aus unserer Sicht schon nahe an der Verfassungswidrigkeit, wenn es nicht sogar verfassungswidrig ist. Vielleicht klärt es ja irgendwann jemand. Ich denke, die Gelegenheit wird sich wahrscheinlich leider dazu bieten. Danke schön.

(Beifall AfD)

Danke schön. Frau Abgeordnete Marx hat für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es heißt immer: Jurist, nimm mal einen Blick ins Gesetz, es erleichtert die Rechtsfindung. Hier erleichtert ein Blick in den Gesetzgebungsvorschlag auch die Kritik daran bzw. das inhaltliche Verständnis. Offenbar haben Sie nicht verstanden, Herr Möller, was hier eigentlich geregelt ist.

(Beifall DIE LINKE)

Es geht nämlich nicht darum zu schauen, wer hat wann mit jedem Abgeordneten gesprochen oder wer hat bei den parlamentarischen Abenden gesagt „man müsste mal“.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Dann müssen Sie es anders formulieren!)

Sondern dieses Gesetz, dieser legislative Fußabdruck setzt genau erst dann an, wenn hier im Parlament sozusagen etwas als Gesetzgebungsvorschlag, als Gesetzgebungsvorhaben angekommen ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das können Sie haargenau nachlesen in § 2 Abs. 1: „Beteiligt sich eine natürliche oder juristische Person (Beteiligte) mit inhaltlichen Beiträgen, insbesondere Stellungnahmen, an einen bestimmten parlamentarischen Verfahren, insbesondere Gesetzgebungsverfahren“. Dann geht sozusagen die

ses Gesetz erst los. Alles andere, Ihre Telefonate mit Abgeordneten, Ihre Abendessen und alles das, ist hier nicht erfasst. Es geht hier nicht darum, irgendwie die allgemeinen Formen von unanständigem Lobbyismus zu bekämpfen und auszuschließen, was man auch gar nicht könnte, weil man dann auch in die Autonomie von einzelnen Abgeordneten und Fraktionen eingreifen würde – das haben wir bewusst nicht vor. Es geht vielmehr darum, dass, wenn wir uns hier in diesem Rund – da muss es erst mal angekommen sein – mit einem Gesetzgebungsvorhaben beschäftigen und ein Gesetz dann auch verabschieden, transparent gemacht wird, wer sich in diesem parlamentarischen Verfahren an diesem Gesetz und mit welchen Beiträgen beteiligt hat – nicht mehr und nicht weniger.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das müssen Sie mal kapieren. Wenn Sie dann den § 3 zitiert haben, da steht wiederum: „Registrierungspflichtig […] sind Beteiligte […],“ – ich habe eben vorgelesen, Beteiligte sind die, die sich an einem konkreten parlamentarischen Verfahren beteiligen – „die bezogen auf ein konkretes Vorhaben auf die Gesetzgebung […] Einfluss nehmen oder zur Erarbeitung den Anstoß [ge]geben [haben].“ Wenn wir jetzt beim VKU-Beispiel bleiben wollen: Wenn von Gesetzgebungsvorschlägen, die der VKU gestern angeregt hätte, irgendetwas hier im Parlament ankäme, dann könnte man überlegen, ob wir sagen: Ja, der VKU hat auf dem parlamentarischen Abend den Anstoß dazu gegeben, dass wir hier in diesem Rund – ich wiederhole es noch mal, damit es bei Ihnen auch einsickert – beraten, dann stellen wir das auch fest, weil wir hier eben nicht allgemein irgendwelche Leute irgendwelchen unlauteren Lobbyismus bezichtigen oder überführen können, denn das können wir auch als Parlamentarier gar nicht, weil die Einflussnahme beispielsweise auf die Regierung direkt oder einzelne Abgeordnete oder einzelne Fraktionen nichts ist, was wir hier regeln oder bestrafen könnten oder wollten. Dazu gibt es allgemeines Strafrecht – Bestechlichkeit, Vorteilsnahme, alles Mögliche. Deswegen wollen wir einfach nur einen legislativen Fußabdruck haben. Der entspricht eigentlich nur dem, dass dokumentiert wird, was wir hier sowieso schon die ganze Zeit haben, nämlich zum Beispiel von Beiträgen, die in Anhörungen geleistet werden. Das ist ja bis jetzt auch nicht irgendwie eine Heimlichtuerei hinter verschlossenen Türen, wo man jetzt irgendjemanden bloßstellen will, sondern die ganzen Anhörungen finden in der Regel öffentlich statt. Da tagen wir auch als Ausschüsse dann immer öffentlich. So etwas soll dokumentiert werden, damit die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, was denn alles in das Gesetz eingeflossen ist. Da gehören in den legislativen Fußabdruck, ohne dass hier irgendjemand vorgeführt oder bezichtigt werden soll,

(Abg. Möller)

zum Beispiel auch die Einträge im Online-Forum, wenn wir ein solches Forum veranstaltet haben. Warum denn nicht? Was ist denn daran so schlimm? Ich habe dann, wenn ich ein solches Gesetz als Bürger nutzen kann oder es für uns alle gilt, die Möglichkeit, die Entstehungsgeschichte nachzuvollziehen. Ich bekomme dadurch auch wichtige Interpretationsanreize, wie das eine oder andere gemeint ist. Ich kann mir das sozusagen selbst erschließen und muss nicht darauf warten, bis irgendwelche Kommentierungen dazu erscheinen oder irgendwelche Rechtsprechung daraus erwächst. Das ist wahrscheinlich die Schwierigkeit, dass Sie es nicht verstanden haben, dass wir hier – wie gesagt – eben kein allgemeines Lobbykontrollgesetz gemacht haben und eben nicht mit dem Zeigefinger oder mit dem Warnfinger auf irgendwelche bösen Lobbyisten zeigen wollen, sondern wir wollen einfach nur transparent machen: Was beschäftigt uns, was hat uns hier in diesem Rund erreicht – und dann entzaubert sich alles, was Sie hier als fürchterliche Kritik angeführt haben, als heißer Rauch oder weißer Nebel oder weißes Sonst-was.

Der Deutsche Bundestag hat seit 1972 eine öffentliche Liste über Verbände und Vertreter, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten. Das ist etwas ganz anderes, das ist dieses typische Lobbygesetz: Da soll sich jeder eintragen und der wird dann in der Öffentlichkeit schon manchmal auch ein bisschen schief angesehen – das ist so. Das haben wir hier nicht, das heißt auch nicht „Lobbygesetz“.

Auf EU-Ebene gibt es im EU-Parlament und seit 2015 zusammen mit der EU-Kommission sowie verschiedenen europäischen Ländern auch international bestimmte Registereintragungen. Es gibt – übrigens auch auf EU-Recht bezogen – eine wunderbare Internetseite, da können sie sozusagen Copy-and-Paste-Vergleiche automatisch durchführen lassen, wenn sie dann vergleichen, welche Gesetzgebungsvorschläge sich vielleicht wortgleich irgendwie wiederfinden. Das ist doch nichts Schlimmes. Deswegen hat dieser Gesetzentwurf hier auch nicht den Anspruch, irgendjemanden zu verurteilen, weil er uns was zugearbeitet hat, sondern es soll einfach nur nachvollziehbar und transparent gemacht werden. Der Kern des Gesetzes ist dann eben wirklich nicht der erhobene Zeigefinger gegen Lobbyarbeit, sondern einfach nur, die Interessenvertretung und Meinungsbildung im Parlament – und nur dort – nachvollziehbar zu machen. Deswegen ist es auch nichts Schlimmes, Herr Kollege Scherer, wenn da Sachverständige auch einen legislativen Fußabdruck hinterlassen. Und wie Sie gesagt haben, bei den Angaben bei § 5 des Gesetzes würden die nur einmal mitmachen und dann nicht wieder – „Interessenvertretungsbereich“/“inhaltliche Ausrichtung der Aktivitäten“. Da schreibt ein klassischer Sachverständiger ein Wort hin:

„Wissenschaft“. „Konkrete Angaben hinsichtlich des Beitrags zum jeweiligen parlamentarischen Verfahren“: „Gutachtenerstattung im Rahmen der Anhörung vom“ – Punkt. Wo liegt denn da die Schwierigkeit? Wo liegt denn da die Bloßstellung? Deswegen weiß ich nicht, was hier alles so fürchterlich sein soll.

Wir werden dieses Gesetzentwurfswerk an den Ausschuss überweisen. Wir werden dazu Anhörungen machen und selbstverständlich begründete Kritik, wenn es die denn geben sollte, gerne aufnehmen und dann gegebenenfalls auch noch Verbesserungen vornehmen. Aber vielleicht lesen Sie in einer ruhigen Stunde – und nicht mit Schaum vor dem Mund, dass alles, was Rot-Rot-Grün macht, sowieso alles immer vom Teufel sein muss – die Sache noch einmal durch und Sie werden sehen: Das ist alles gar nicht so, wie Sie es gedacht haben, sondern es geht einfach nur um BeteiligtenTransparenz ohne erhobenen Zeigefinger, ohne Verurteilung und auch ohne Eingriff in die Rechte von einzelnen Abgeordneten und einzelnen Fraktionen oder den Kernbereich der Landesregierung.