Danke schön, Frau Marx. Als Nächste hat nun Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank an Dorothea Marx für die Versachlichung der Debatte nach einigen aufgeregten Stellungnahmen, die wir von hier vorn gehört haben.
Vielleicht nehmen Sie auch mal zur Kenntnis, dass das eben keine völlig neue Erfindung ist, sondern längst Realität, und zwar in vielen anderen Ländern, auch in vielen anderen europäischen Ländern. Und vielleicht sprechen Sie auch mal mit Unternehmen und Verbänden, die sich vielerorts bereits freiwillig einer solchen Registrierung unterziehen, weil sie es nämlich als hilfreich empfinden, nicht länger in der Ecke zu stehen, nach dem Motto: Gibt es da irgendeinen Einfluss, den bisher keiner kennt oder beurteilen kann? Dann ist es nämlich nachlesbar und nachvollziehbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das mag ja vielleicht für Stimmung sorgen, wenn man hier davon spricht, Misstrauen zu säen. Gesinnungsschnüffelei, Herr Primas ist gar nicht wieder zur Ruhe gekommen: „Stasi, wie früher, Gesinnungsschnüffelei“ haben Sie immer wieder gerufen. Das Gegenteil ist der Fall, Herr Primas. Wir wollen für
Transparenz sorgen. In der DDR konnte eben niemand nachvollziehen, wie bestimmte Gesetze zustande gekommen sind,
warum wie Gesetze erlassen wurden. Das war reine politische Willkür, ich will es hier so deutlich sagen. Wer hier wie Sie, Herr Primas, mit Stasi-Vorwürfen kommt, hat tatsächlich – ich sage mal – nicht verstanden, dass wir uns zum einen im 21. Jahrhundert befinden und zum anderen, dass Transparenz ein Gebot der Stunde ist und Bürgerinnen und Bürger mündige Bürgerinnen und Bürger sind, die ein Recht darauf haben zu erfahren, wer Einfluss auf bestimmte Prozesse genommen hat.
Sie können doch dann noch reden, wenn Sie es unverschämt finden. Ich finde Ihre Zwischenrufe auch teilweise unverschämt,
aber ich muss sie aushalten. So ist das nun mal in einer Demokratie und das halte ich auch gern aus.
Getoppt wurde das nur noch – das war auch wenig verwunderlich – von der AfD, die dann auch noch von Papierkriegskosten sprach. Wenn das Ihr einziges großes Problem ist, werte Kollegen von der AfD.
Jetzt mal ganz ernsthaft: Wenn sich Vereine, Verbände, Firmen registrieren lassen, müssen Sie uns wirklich mal ernsthaft erklären, welche großartige Bürokratie dabei entstehen soll. Es geht um eine Registrierung, ja.
Und wenn konkrete Einflussnahme von einem konkreten Bürger vorgenommen wird, ja, dann hat er ein Recht, auch als Ideengeber dort mit aufzutauchen. Das machen wir jetzt. Er hat dann auch die Pflicht, ja. Das ist dann so, wenn ich mich offiziell beteiligen möchte und eine Anregung für eine konkrete Gesetzesinitiative liefere. Ich gehe davon aus, wenn sich Bürgerinnen und Bürger – und das haben wir ja permanent – an mich wenden und sagen: Hören Sie mal zu, dieses oder jenes Anliegen ist mir wichtig, dass es so oder so Eingang findet, dass er oder sie dann auch zu diesem Vorschlag steht und es selbstverständlich auch nachvollziehen möchte, ob und wie dieser Vorschlag Eingang gefunden hat, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das ist ein Ausdruck von Respekt im Umgang miteinander, dass sich nämlich Fraktionen nicht beispielsweise Expertise einfach aneignen können, ich sage es mal so hart, so tun können wie: Wir haben es erfunden. Man kann ja auch an der einen oder anderen Stelle mal sagen, wer Ideengeber war. Das ist ein Beispiel beim Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik gewesen, wo es vor vielen Jahren um das Kita-Gesetz ging. Da haben wir ganz deutlich gesagt: Wir sind dem Thüringer Landeselternverband Kindertagesstätten sehr dankbar, die maßgeblich große Teile dieses Gesetzentwurfs erarbeitet haben. Es war uns wichtig, das zu betonen und diese Menschen auch zu benennen, die daran mitgewirkt haben. Und diese waren, glaube ich, auch sehr froh darüber, dass wir nicht so getan haben, als ob wir es erfunden hätten, sondern deutlich gemacht haben, wo die Urheberschaft tatsächlich liegt.
Meine Kollegin Frau Marx hat schon darauf hingewiesen, dass es diese Debatte im Moment auch auf europäischer Ebene gab oder gibt. Das EU-Parlament will nämlich ebenfalls Lobbykontakte deutlicher machen und hat im September erst eine entsprechende Entschließung verabschiedet. Da haben sich übrigens 368 der EU-Abgeordneten dafür, 161 dagegen entschieden, 60 haben sich enthalten. Die Bürger sollen künftig, so sieht es das Regularium auf europäischer Ebene vor, auf einen Blick erkennen, wie ausgewogen Interessenvertreter bei EU-Gesetzentwürfen einbezogen wurden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was die AfD hier weiterhin gemacht hat, nämlich von Parteienfinanzierung etc. zu reden, können wir auch gern mal machen. Da reden wir dann viel
leicht auch über die angeblichen Freundschaftsdienste von Alexander Segert, dem Agenturchef der Schweizer Werbeagentur Goal AG, die massiv den AfD-Wahlkampf befördert haben könnten.
Ja, wer ist das? Fragen Sie sich mal. Der Verdacht illegaler Parteienspenden steht schon lange im Raum. Sie sollten sich mal mit Herrn Meuthen unterhalten,
Herr Meuthen sagt Ihnen nichts? Na ja, dass müssen Sie wissen, wenn Ihnen in Ihrer Partei Herr Meuthen nichts sagt. Was interessiert Sie auch die Bundesebene, nicht wahr? Aber das ist eine völlig andere Debatte und Sie haben hier unterschiedlichste Debatten, die gar nicht zusammengehören, miteinander vermischt. Gegipfelt ist das dann noch in dem Vorwurf, dass gerade ich – Sie haben mich angesprochen – als Person immer so viel Wert auf Datenschutz legen würde. Ja, den Wert lege ich tatsächlich und
natürlich auch hier. Jetzt hören Sie mir doch mal zu. Wenn ich mich nämlich beispielsweise mit jemandem im Thüringer Landtag treffen möchte, der mir etwas erzählen will, bin ich der Meinung, dass ich als Abgeordnete das Recht haben muss, denoder diejenige auch mit hierher zu bringen, ohne dass sich derjenige gleich registrieren lässt, weil es ihm vielleicht nur um ein persönlichen Anliegen, vielleicht nur um einen Hinweis, um eine Frage oder Unterstützung geht. Warum sollte er oder sie sich registrieren lassen? Wenn er oder sie aber konkrete Vorschläge für ein konkretes Gesetzesvorhaben macht, dann werde auch ich demjenigen selbstverständlich sagen, dass er oder sie sich registrieren lassen muss. Punkt. So einfach ist das. Ich weiß gar nicht, wo Sie das Problem an der Stelle sehen.
Sie vermischen alles, rühren einmal um, machen einen abstrusen Vorwurf daraus, wie immer, werfen uns vor, Misstrauen zu sähen. Das Gegenteil ist der Fall. Ich glaube, dass sich Thüringen wirklich sehen lassen kann, wenn wir endlich ein solches Transparenzregister schaffen. Ich freue mich auf die Anhörung. Wir haben auch nicht gesagt, dass wir schon mit allem fertig sind, im parlamentarischen Verfah
ren sind wir durchaus offen für Änderungen, für Ergänzungen, wie auch immer, wenn sie sinnvoll sind. Wir werden sicherlich eine mündliche Anhörung im Justizausschuss durchführen. Dann werden wir einmal schauen, wie sich der eine oder andere dazu verhält. Was ich nämlich nicht verstehe, das ist übrigens meine abschließende Frage: Wovor haben Sie eigentlich Angst?
Wir können dann endlich guten Gewissens über jedes Gesetz sagen, der oder die hat dort Einfluss genommen, der oder die hat uns diese oder jene Anregung gegeben und das ist eben nicht mehr immer dieser Schein von „wer weiß, was da geflossen oder gemogelt wurde, damit das Gesetz genau so oder so aussieht“. Ich habe keine Angst davor. Ich freue mich darauf und ich bin gespannt auf die Debatte. Vielen Dank.
Frau Kollegin Marx, Frau Kollegin Rothe-Beinlich, Sie dürfen, wenn Sie Ihren Gesetzentwurf verstehen wollen, nicht einfach bei der Amtseintragungspflicht aufhören zu lesen. Sie haben nämlich immer aus der Amtseintragung vorgelesen, wann also vom Landtag sozusagen die Eintragung vorzunehmen ist. Natürlich kann der Landtag nur dann eintragen, wenn er irgendwas mitbekommt, und er bekommt es erst dann mit, wenn ein Gesetzesvorhaben schon auf dem Weg ist oder ein parlamentarisches Verfahren schon in Gang gesetzt worden ist. Wenn Sie aber weiterlesen, finden Sie in § 3 die Registrierungspflicht, die natürliche und juristische Personen nennt, also nicht die Amtseintragung. Da finden Sie eine Passage, die Sie bei der Amtseintragung nicht finden – logischerweise –, nämlich dass es nicht notwendig ist, mit einem konkreten Vorhaben irgendeine Stellungnahme zu einem Gesetzesvorhaben oder zu irgendeiner rechtlichen Regelung abzugeben, sondern dass es schon reicht – denn hier steht „oder“, als Alternative –, zur Erarbeitung eines parlamentarischen Verfahrens, eines Gesetzgebungsprozesses, einer rechtlichen Regelung, den Anstoß zu geben.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Gespräche mit Abgeordneten sind keine parlamentarischen Verfahren!)
setzentwurf formuliert wird. Das Anstoßgeben steht immer am Anfang. Dann kommt der Absatz 2. In Absatz 2 steht, dass Sie die Pflicht zur Meldung unverzüglich vornehmen müssen. Sie können nicht warten, ob daraus nach drei, vier Monaten etwas geschieht. Sie haben es ohne schuldhaftes Zögern unverzüglich umzusetzen und diese Meldung abzugeben. Das heißt, Sie geben einen Anstoß – das müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie das im Gespräch mit einem Abgeordneten oder einer Fraktion machen. Dann haben Sie sofort die Meldung abzusetzen, wenn Sie nicht das Ordnungsgeld riskieren wollen. Lesen Sie erst einmal Ihren Gesetzentwurf, fragen Sie vielleicht noch mal einen Juristen und dann können wir darüber reden, wie wir das Problemchen im Ausschuss lösen. Danke.