Denn – Frau Muhsal hat es beschrieben – Ankündigungen gab es sehr viele. Eigentlich sollte das Gesetz bereits vor einem Jahr im Plenum verabschiedet werden, doch bisher gibt es hierzu noch nicht mal einen Entwurf. Das finde ich schon traurig und das macht zu Recht auch die behinderten Menschen in Thüringen wütend. Deswegen kann ich nur hoffen, dass dieser Ankündigung jetzt wirklich Taten folgen und wir mit diesem Entwurf dann auch arbeiten bzw. die konkreten Forderungen auf ihre Umsetzung prüfen können.
Was wir in diesem Gesetz gern sehen wollen, das haben wir in unserem Antrag aufgeschrieben. Das ist zum einen, dass wir das Amt des Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in seiner Unabhängigkeit stärken wollen. Dies könnte erreicht werden durch dessen Wahl im und Zuordnung zum Thüringer Landtag. Die derzeitige Zuordnung zum Sozialministerium ist unserer Ansicht nach nicht zielführend. Er ist für viele andere Felder der Landespolitik zuständig: Verkehrsplanung, Infrastruktur, Bildung, Landwirtschaft – alles das sind Querschnittsthemen für den Behindertenbeauftragten. Meine Fraktion hatte deshalb bereits vor zwei Jahren einen entsprechenden Antrag hier eingebracht, aber die Regierungskoalition hatte sich diesem Ansinnen verweigert, obwohl alle betroffenen Verbände ihn unterstützt hatten.
In Schleswig-Holstein zum Beispiel hat der Landtag einstimmig und parteiübergreifend die Ansiedlung des Behindertenbeauftragten beim Landtag beschlossen und ihn auch mit neuen Kompetenzen ausgestattet. Es wäre schön gewesen, wenn wir auch in Thüringen dahin gehend bereits vor zwei Jahren an einem Strang gezogen hätten und das im Rahmen dieser Gesetzesnovellierung umgesetzt worden wäre.
Das muss ich an dieser Stelle sagen, auch wenn es vielleicht wehtut: Wir haben diesen Antrag 2015 hier eingebracht, weil es damals einen personellen Wechsel des Behindertenbeauftragten gab. Als damalige Landesregierung hatten wir natürlich auch die Zuordnung zum Sozialministerium, aber wir haben gesagt, es gibt Dinge, die kann man besser machen. Der Wechsel der Person wäre ein guter Anlass gewesen, eben diese Zuordnung hier vorzunehmen. Sie haben das damals abgelehnt. Sie haben es abgelehnt und Sie haben vollmundig hier im Plenum gesagt: Sie wollen, dass das komplette Beauftragtenwesen der Landesregierung neu strukturiert wird. Ich muss an dieser Stelle sagen: Außer Spesen nichts gewesen! Wo sind denn die Neustrukturierungen? Wenn ich mir den jetzigen Haushaltsentwurf anschaue – was den Behindertenbeauftragten betrifft, so ist dieser immer noch im Einzelplan 08 und eben nicht im Einzelplan 01.
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Wenn es kein neues Gesetz gibt, kann auch nichts geändert werden!)
Ich frage mich deswegen: Wie ernst meinen Sie es mit der Umsetzung bzw. dem Auf-den-Weg-Bringen des Thüringer Gleichstellungsgesetzes, wenn Sie zum einen sagen, dass es kommt, aber zum anderen die notwendigen Voraussetzungen dafür nicht treffen. Bitte halten Sie das, was Sie hier bereits vor zwei Jahren gesagt haben, ein und machen Sie Ihre Vorschläge! Was den Thüringer Beauftragten für
Menschen mit Behinderungen betrifft, haben Sie uns auf Ihrer Seite; das haben wir auch in unserem Antrag niedergelegt.
Ich will noch auf die weiteren Punkte eingehen, die dieses Gesetz enthalten soll. Dies ist zum einen die Stärkung der kommunalen Behindertenbeauftragten. Mit meiner Anfrage dazu wurde klar, wie unterschiedlich diese doch von Kommune zu Kommune eingebunden sind – teilweise ehrenamtlich, teilweise hauptamtlich, häufig in Mehrfachfunktionen, nur teilweise beteiligt an Verwaltungsentscheidungen. Deren Aufgaben sind aber sehr komplex und vielfältig, sodass sie eigentlich Wissen aus vielen Bereichen benötigen, von komplexen Bauaufträgen bis hin zu Schulen und Kitas, Landwirtschaft, nicht zuletzt die verschiedensten Krankheitsbilder und Behinderungsbilder. Auch Bau- und Verkehrsvorhaben erfordern hier Fachkenntnisse. Diese anspruchsvolle Funktion der kommunalen Behindertenbeauftragten muss deswegen aus unserer Sicht gestärkt werden.
Ein weiterer Punkt, der in diesem Gesetz geregelt werden soll, sind weitere Möglichkeiten der Unterstützung des barrierefreien Bauens in Thüringen. Frau Ministerin, Sie sagten, welche Möglichkeiten es gibt, aber wir sind der Meinung, insbesondere die Förderung von investiven Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit muss ausgebaut werden. Die 20.000 Euro, die dafür beim Behindertenbeauftragten eingestellt sind, sind definitiv zu wenig.
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Das ist doch nicht alles, es gibt doch noch andere Titel!)
Ich möchte noch auf die Zusammensetzung des Landesbehindertenbeirats eingehen. Sie sagten vorhin, der Landesbehindertenbeirat ist bei allem eingebunden und informiert. Das ist schön, aber wir sind der Meinung, der Landesbehindertenbeirat spiegelt nicht ausreichend die Interessen der behinderten Menschen in Thüringen in dem Sinne wider, wie es eigentlich geschehen müsste. Denn nur 5 von 21 Vertretern in diesem Landesbehindertenbeirat sind tatsächlich Vertreter von Behindertenverbänden. Und wenn man diesen großen Slogan vor sich herträgt – „mit uns, nicht über uns“ –, dann wäre das ein erster Punkt, den man ändern müsste, um tatsächlich die Betroffenen zu beteiligen. Deswegen haben wir vorgeschlagen, die Verwaltungsvorschrift zur Zusammensetzung und Arbeitsweise des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen, die von 2009 stammt, jetzt einfach, unkompliziert über das Ministerium zu ändern, ohne den großen Gesetzentwurf des Thüringer Gleichstel
lungsgesetzes abzuwarten. Es wäre eine ganz einfache Möglichkeit. Man könnte die Beteiligungsvorgaben ändern, indem man beispielsweise mehr Interessenvertreter in den Beirat aufnimmt, aber auch die Regelungen zu beschließender und beratender Stimme ändert. Das ist ein Vorschlag. Ich muss sagen, ich finde es schade, dass Sie darauf nicht konkret eingegangen sind.
Als Letztes, aber nicht Unwichtigstes möchte ich auf Punkt II.3 unseres Antrags eingehen, in dem es darum geht, einen barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen zu gestalten. Die Landesregierung ist aufgerufen, sicherzustellen, dass die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 bis zum 23. September nächsten Jahres durch entsprechende Rechts- und Verwaltungsvorschriften in das Thüringer Landesrecht umgesetzt werden kann. Das bedeutet nichts weniger als die barrierefreie Gestaltung der digitalen Infrastrukturen sowie deren Kommunikations- und Informationsdienstleistungen. Das ist die Voraussetzung für behinderte Menschen in Thüringen, nicht nur sich zu informieren, sondern auch tatsächlich teilzuhaben. Natürlich ist das ein großer Aufwand, aber das ist eine wichtige Aufgabe, bei der Thüringer Behörden und Institutionen ein Vorbild sein sollten, indem sie barrierefreie Zugänge zu allen für die Bürger relevanten Informationen, Datenbanken usw. gewährleisten. Das gilt natürlich für den Thüringer Landtag, für die Landesverwaltung, aber eben auch für die Internetauftritte der Ministerien. Laut dieser Richtlinie besteht hier dringender Handlungsbedarf, denn sie muss bis September 2018 umgesetzt werden. Das Konzept des barrierefreien Zugangs umfasst demnach Grundsätze und Techniken, die bei der Gestaltung, Erstellung, Pflege und Aktualisierung von Websites und mobilen Anwendungen zu beachten sind, um sie für Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, besser zugänglich zu machen.
Ich möchte deswegen an dieser Stelle, bevor ich meine Rede schließe, einmal deutlich machen, wie sich ein behinderter Mensch fühlt, der auf eine Homepage der Landesregierung geht. Ein blinder Mensch navigiert im Internet folgendermaßen: Mithilfe einer speziellen Software, einem sogenannten Screenreader, öffnet er ein Dialogfenster im Webbrowser und gibt eine konkrete Website – beispielsweise www.thueringen.de – ein. Wenn die Website geöffnet ist, öffnet er wiederum mittels einer Tastenkombination ein Dialogfenster, das für ihn die Links anzeigt. Diese werden vorgelesen, sind aber auch per Braillezeile ertastbar. Was bietet jetzt die offizielle Website der Thüringer Landesregierung dem blinden Nutzer? An 6. Stelle erscheint der Link „Themennavigation“. An 7. Stelle erscheint der Link „mehr“. Die 8. bis 12. Stellen werden lediglich mit den Zahlen 1, 2, 3, 4, 5 ausgewiesen. Was soll der
geneigte blinde Nutzer mit diesen Informationen anfangen? Weiter unten erscheint der Link „alle Schlagzeilen“. Danach erscheint auf neun aufeinanderfolgenden Links jeweils der vielsagende Begriff „mehr“. Wenn wir einen dieser Links „mehr“ öffnen, dann finden Sie mehr zufällig den jüngsten Arbeitsschutzbericht der Thüringer Landesregierung. Mit viel blindentechnischer Erfahrung ist das vielleicht zu schaffen, zu dem Text dieses Berichts vorzudringen. Hat man es tatsächlich geschafft, bis zu diesem Text vorzudringen, dann kann dieser vom Screenreader nur sehr stockend wiedergegeben werden, weil die für die Erstellung des Textes genutzte Datei nicht barrierefrei ist. Und so ließe sich beliebig fortfahren; auf allen Websites der Ministerien und des Thüringer Landtags ist die Situation ähnlich. Daran sehen Sie, dass das ein Themenfeld ist, bei dem es sich lohnt, auch im Ausschuss weiter darüber zu diskutieren und zu beraten.
Deswegen beantrage ich an dieser Stelle die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss. Ich hoffe, Sie verweigern sich dem nicht, denn unser Antrag enthält viele Punkte, zu denen die Behinderten in Thüringen auf Antworten warten. Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Ja, liebe Kollegin Meißner, ich habe gar kein Problem damit, dass wir es positiv bewerten, dass Sie diesen Antrag gestellt haben. Dass wir erst heute dazu kommen, ihn zu bereden und dass mittlerweile Alternativanträge der Koalitionsfraktionen vorliegen, ist sicher auch der Situation geschuldet, dass diese Thematik nicht vorher im Plenum abgearbeitet werden konnte. Dafür trägt keiner die Schuld. Aber auf jeden Fall sind wir heute dabei, das Thema zu beraten.
Sie haben es auch schon deutlich gemacht: Das Thema „Integration, Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Thüringen“ ist ein ständiges und ein kontinuierliches Thema. Wir beschäftigen uns im Ausschuss für Soziales regelmäßig damit, und über die Fraktionen – dankenswerterweise sind alle Fraktionen eingebunden – sind regelmäßig Einladungen ausgesprochen worden für das Außerparlamentarische Bündnis für
Menschen mit Behinderungen; das letzte Treffen war auf Einladung der CDU-Fraktion am 4. Dezember. Es wäre schön gewesen, Frau Muhsal – weil Sie nachgefragt und darauf verwiesen haben, obwohl man eigentlich nicht aus Ausschüssen zitiert, wann das letzte Mal im Ausschuss dieses Thema diskutiert worden ist –; das letzte Mal ist ein sehr umfassender Bericht vonseiten der Staatssekretärin gegeben worden, genau in der Veranstaltung am 4. Dezember im Rahmen dieses Bündnisses, wo leider keiner von Ihnen dabei gewesen ist.
Ich halte es bei diesen Veranstaltungen für ganz wesentlich, dass die Verantwortlichen, unter anderem Herr Pfeffer, immer mahnend den Finger heben und in die Wunde legen und deutlich machen, dass wir an der einen oder anderen Stelle zeitlichen Verzug aufweisen. Aber es ist eben so schön formuliert worden: Wir wollen nicht alles anders, aber vieles besser machen. Und gerade weil wir es besser machen wollen, braucht zum Beispiel das Thüringer Gleichstellungsgesetz die Zeit, die es eben braucht. Deswegen beraten wir auch noch zu diesem Thema. Ich glaube, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Als Parlament sind wir über den Stand der Dinge im Ministerium auch kontinuierlich in Kenntnis gesetzt worden.
Selbstbestimmtes Leben, ob mit oder ohne Behinderung, ist kein Wunsch, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Selbstverständnis und muss für die Politik nicht nur Auftrag, sondern auch Verpflichtung sein. Deswegen glaube ich auch, dass wir alle daran interessiert sind, nachdem wir diesen doch sehr umfassenden Bericht regierungserklärungsartig von der Ministerin bekommen haben, in dem eigentlich alles noch mal dargestellt worden ist. Das zeigt auch, dass das eine oder andere, was in vorliegenden Anträgen steht, auch schon abgearbeitet worden ist oder dass wir auf einem guten Weg sind. Und genau in diesem Sinne glaube ich, sollten wir auch weiterarbeiten.
Wir sollten aber auch nicht vergessen, gerade das Thema, das Menschen mit Behinderungen betrifft, auch auf Bundesebene einzubringen – das steht auch im Antrag der AfD. Wir haben bei der Diskussion um das Sinnesbehindertengeld schon diskutiert, dass es auch wesentlich ist, darüber nachzudenken, wie wir dafür Sorge tragen können, dass es ebenfalls Nachteilsausgleiche für andere Behindertengruppen geben sollte. Es wird ja an anderer Stelle auch immer wieder deutlich gemacht, dass wir mit unseren Finanzen ordentlich haushalten sollen. Das wollen wir tun. Wir wollen das Nötige finanzieren, aber wir wollen auch sagen, dass an der einen oder anderen Stelle auch die Bundesebene eine Verantwortung trägt. Und ich glaube, in der Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes sollte man über weitere Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen weiter diskutieren.
Insofern bin ich sehr dankbar dafür – und das ist schon angesprochen worden –, dass der Thüringer Maßnahmeplan in Arbeitsgruppen sehr intensiv diskutiert worden ist, dass viele Interessenverbände, Betroffene und Menschen, die in irgendeiner Form mit dem Thema „Menschen mit Behinderungen“ arbeiten, mit dabei gewesen sind, sich einbringen konnten und diese Teilhabe gegeben war. Deswegen finde ich es auch besonders wichtig, dass in unserem Antrag steht – als Aufforderung oder Wunsch an die Landesregierung, wie auch immer –, dass wir diesen Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nach dem Kabinettsbeschluss der Landesregierung dann auch im Thüringer Landtag diskutieren und eine Beschlussfassung hier im Hohen Haus stattfindet.
Ich will mich relativ kurzfassen, weil schon sehr viel von der Ministerin gesagt worden ist. Aber noch zwei, drei Sätze zum Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen – Frau Meißner hat darauf hingewiesen –: Ja, es gab einen Antrag Ihrerseits, was die Frage der Stärkung des Amts des Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in seiner Unabhängigkeit, insbesondere durch Wahl und Zuordnung seines Amts beim Thüringer Landtag, angeht. Wir haben diesem Antrag seinerzeit nicht zugestimmt; und ich gestehe offen ein, ich habe das auch im Rahmen der Veranstaltung am 4. Dezember für meine Fraktion noch mal deutlich gemacht. Mir liegt schon daran, dass wir uns die Struktur im Bereich der Beauftragten hier in diesem Land noch einmal vornehmen, weil ich keine Ungleichheiten zwischen einzelnen Beauftragten haben möchte. Wenn es denn so ist, dass der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen besondere Rechte im Landtag wahrnehmen kann, weil er anders angesiedelt ist, dann wäre das aus meiner Sicht genauso wichtig für die Gleichstellungsbeauftragte oder für andere. Wir müssen darüber insgesamt diskutieren; da haben wir auch noch Diskussionsbedarf innerhalb der Koalition. Aber ich glaube, dass wir einen überschaubaren Zeitraum haben, den die Ministerin vorgegeben hat, und dass wir dann gemeinsam diesen Gesetzentwurf beraten und verabschieden können. Dass die kommunalen Behindertenbeauftragten gestärkt werden müssen – was Sie in Ihrem Antrag stehen haben –, wollen wir auch. Und was die Frage unter anderem der Unterstützung des barrierefreien Bauens in Thüringen angeht – dazu hat, denke ich, die Ministerin alles Notwendige gesagt.
Abschließend möchte ich Ihnen zwar auch noch mal danken, dass Sie den Antrag vorgelegt haben. Da jetzt ein Alternativantrag der Koalitionsfraktionen vorliegt, es einen umfassenden Bericht der Ministerin gibt, sehen wir im Moment keine Notwendigkeit, Ihren Antrag oder andere Anträge an den
Ausschuss zu überweisen, sondern ich glaube, wir können den Antrag der Koalitionsfraktionen direkt abstimmen.
Hier gibt es Aufträge, wann wir wieder Berichterstattung bzw. Beschlussfassung haben wollen. Also es steht ganz genau da, dass über die Fortentwicklung des Bundesteilhabegesetzes Ende 2018 im Landtag wieder berichtet werden soll und – ich hatte es schon erwähnt – der Maßnahmeplan auch direkt im Landtag beschlossen werden soll. Wir werden im Sozialausschuss – das kann ich als Ausschussvorsitzende sagen – kontinuierlich und bei jedem Selbstbefassungsantrag umfassend durch das Ministerium über den Stand, was Politik für Menschen mit Behinderungen angeht, informiert. Dafür herzlichen Dank! Deswegen werden wir keiner Überweisung zustimmen, sondern bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Herzlichen Dank.
denn die Kolleginnen der Koalitionsfraktionen haben unseren Antrag bereits intensiv beredet, auch auf die sehr umfängliche Rede der Ministerin zurückgegriffen und den Dank für die Arbeit in den letzten drei Jahren ausgesprochen.
Wer mich kennt, weiß, dass ich eine Verfechterin der Belange von Menschen mit Behinderungen bin. Ich war schon etwas erstaunt, Frau Meißner, wie Sie sich jetzt in diese Thematik reinhängen, wie Sie sich da eingearbeitet haben. Wir hätten bereits im Jahr 2010/2011, als Sie noch Regierung waren, viel weiter sein können. Da gab es Gleichstellungsgesetzentwürfe, in denen genau das Thema des Behindertenbeauftragten formuliert war, in denen die Rechte und Pflichten des Beauftragten vollkommen anders geklärt waren – so, wie sie heute gefordert werden. Wir haben uns in der letzten Legislatur hier mehrfach mit der Thematik der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention auseinandergesetzt. Da gab es von Ihnen außer einem müden Lächeln sehr wenig. Darum denke ich, dass die Koalition, die jetzt die Regierung trägt, inhaltlich sehr viel weiter ist. Sie hat auch schon Änderungen auf den Weg gebracht. Wir müssen deswegen nicht warten, nicht erst Ihren Antrag annehmen, sondern wir sind
dabei, diesen Gesetzentwurf mit all seinen Forderungen, die Verbände uns oder vielmehr dem Ministerium ins Stammbuch geschrieben haben, in den Landtag einzubringen.
Ich will noch einen Satz zum Maßnahmeplan sagen. Frau Meißner, ich denke, so einen Maßnahmeplan darf man nicht in Wahlperioden einer Landesregierung messen. Ein Maßnahmeplan ist ein fortzuschreibendes Instrument und diese Landesregierung, Frau Meißner, hat den Maßnahmeplan Ihrer Regierung übernommen und diesen versucht umzusetzen. Das ist aus Ihren Ausführungen so nicht ganz rübergekommen. Ein Maßnahmeplan ist ein Instrument, das fortgeschrieben wird. Der Fortschritt an dem Maßnahmeplan ist jetzt, nachdem er durch das Kabinett und dann durch den Landtag gegangen ist, dass Vereine und Verbände nicht einfach weggeschickt werden; sie sollen sich in den Arbeitsgruppen perspektivisch wieder zusammensetzen, überprüfen und nachvollziehen, welche Maßnahmen warum vielleicht nicht umgesetzt werden können, und sollen nachsteuern. Ich denke, das hat etwas mit Mitwirkung, mit Transparenz im besten Sinne des Wortes zu tun, und es ist richtig, dass das auch so angegangen wird.
Eine Bemerkung zu Frau Muhsal: Es wundert mich nicht, dass Sie immer wieder gegen die Frauenbeauftragten wettern, aber das ist Ihr Ansatz, wie Sie Gesetze interpretieren. Die Frauenbeauftragten sind im Bundesteilhabegesetz gesetzlich verankert, und da ist es gut und richtig, dass diese jetzt gewählt worden sind. Und es ist gut und richtig, dass Ihre Meinung an der Stelle sehr wenig zählt. Danke schön.
Danke schön, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit schließe ich diese Aussprache. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt wurde? Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist das Berichtsersuchen erfüllt.
Es wurde beantragt, den Antrag der CDU-Fraktion in der Nummer II sowie den Sofortbericht an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Die Koalitionsfraktionen. Damit mit Mehrheit abgelehnt.