Beate Meißner

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Frau Becker, angesichts einer Veranstaltung, die am Wochenende in meinem Wahlkreis stattgefunden hat, mit 520 Endurofahrern frage ich Sie …
Eben – richtig. Ich frage Sie: Geben Sie mir recht, dass es Motorsportler gibt, die mit Ausnahmegenehmigung im Wald fahren und daher keine Verbrecher sind?
Neue Regionalexpress-Linie von Erfurt nach Nürnberg
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft plant ab Ende 2023 eine neue direkte Regionalexpress-Linie von Erfurt nach Nürnberg. Eine entsprechende EU-weite Ausschreibung wurde Anfang August veröffentlicht.
Ein mehrmals täglich verkehrender direkter Nahverkehrszug nach Erfurt bedeutet für Sonneberg eine bessere Anbindung an die Landeshauptstadt und den dortigen ICE-Knoten, wenn auch mit einem Umstieg in Coburg.
Bereits jetzt sind Sonneberg und das bayerische Coburg durch eine Regionalexpress-Linie miteinander verbunden, die direkt weiter bis nach Nürnberg fährt. Die nun geplante Linie von Erfurt aus würde fünfmal täglich auf der ICE-Trasse direkt nach Coburg durchfahren und Sonneberg auslassen. Das bedeutet wiederum weniger Direktzüge für die Sonneberger in Richtung Nürnberg.
Es wird befürchtet, dass mit der neuen Regionalexpress-Verbindung der für den gemeinsamen Wirtschaftsraum Südthüringen/Oberfranken wichtige ICE-Halt in Coburg leiden könnte. Bisher halten in Coburg drei ICE-Zugpaare am Tag. Dies sollte nach Möglichkeit zu einer Anbindung im Zweistundentakt ausgebaut werden. Der Regionalexpress zwischen Nürnberg, Coburg und Erfurt bietet außerdem keine Möglichkeit für einen Zwischenstopp in Thüringen und trägt somit nur begrenzt zur Anbindung Thüringens an das bundesweite Schienennetz bei.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie steht die Landesregierung zu der Befürchtung, dass die Ausschreibung der geplanten zusätzlichen Regionalexpress-Züge zwischen Erfurt, Coburg und Nürnberg zulasten des Ausbaus Coburgs zu einem ICE-Systemhaltepunkt im Zweistundentakt gehen könnte?
2. Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Landesregierung, damit die DB AG den Bahnhof Coburg als für Südthüringen nächstgelegenen ICEHaltepunkt in der Relation Berlin – München zu einem Systemhalt im Zweistundentakt ausbaut?
3. Soll eine uneingeschränkte Gültigkeit für das Thüringen-Ticket der DB AG auch für an Thüringen angrenzende Bahnhöfe zum Beispiel bei einer Verbindung von Sonneberg über Lichtenfels nach Jena oder zukünftig über Coburg nach Erfurt hergestellt werden?
Zunächst erst einmal danke, Herr Staatssekretär, dass Sie die vierte Frage, obwohl ich sie nicht verlesen habe, auch beantwortet haben.
Eine Nachfrage zur ersten Frage: Wenn die Landesregierung die Auffassung teilt, dass ein Abbau der ICE-Halte in Coburg befürchtet wird, warum ist dann diese Ausschreibung dieser neuen Regionalexpress-Linie erfolgt, was ja eine Schwächung wäre?
Meine weitere Nachfrage richtet sich auf die Gültigkeit des Thüringen-Tickets. Sie antworteten, dass im Falle der neuen Regionalexpress-Linie Gespräche geführt werden würden. Es ist ja jetzt schon so, dass, wenn man von Sonneberg zum Beispiel nach Jena fährt, man über Lichtenfels und damit über bayerischen Grund und Boden fährt. Das heißt, es wäre jetzt schon der Anlass gegeben, solche Gespräche zu führen. Sehen Sie das genauso oder wollen Sie weiter abwarten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, danke für diese Aktuelle Stunde, denn sie gibt uns als CDUFraktion die Möglichkeit darzulegen, was unser Plan von Ehrenamtsförderung ist und was in den letzten fünf Jahren bei der rot-rot-grünen Landesregierung falsch gelaufen ist.
Zunächst einmal: Wir unterstützen die Forderung des Staatsziels Ehrenamtsförderung in der Verfassung und wir meinen das auch ernst. Deswegen ist es auch in unserem Entwurf vom Wahlprogramm zu finden, was bei den anderen Fraktionen nicht der Fall ist, denn bei Linke und SPD, die ihre Wahlprogramme schon beschlossen haben, finde ich das leider nicht. Wir meinen das ernst und
deswegen wollen wir das Staatsziel in der nächsten Legislatur in die Verfassung einfügen, genauso, wie wir auch weitere Sachen für Ehrenamtliche beschließen wollen. Beispielsweise treten wir für einen Ehrenamtstag in Thüringen ein. An diesem Tag sollen alle Ehrenamtlichen kostenlos Zugang zu öffentlichen Einrichtungen erhalten. Und wir treten auch für die Anrechnung von ehrenamtlicher Arbeit auf Wartezeiten für das angestrebte Studium ein. Ehrenamtliches Engagement ist wichtig und ist gerade für junge Menschen eine Zusatzqualifikation. Wir wollen, dass das bei der Berufswahl, beim Studienplatz Berücksichtigung findet.
Darüber hinaus haben wir auch in den vergangenen Jahren deutlich gemacht, was für uns Ehrenamtsförderung bedeutet. 2004 ist unter der CDURegierung die Thüringer Ehrenamtsstiftung in Thüringen gegründet worden – damals bundesweit einzigartig, mittlerweile Vorbild für viele andere Bundesländer. Und leider – so muss man sagen – erfährt diese Stiftung in den letzten fünf Jahren eine stiefmütterliche Behandlung.
Deswegen muss ich diese Aktuelle Stunde dazu nutzen, das hier auch einmal deutlich zu machen.
Ich kann für meine Fraktion zusagen, dass sich das nicht nur ändern wird, sondern ändern muss. Ich möchte das an dieser Stelle belegen: Seit drei Jahren erhält die Thüringer Ehrenamtsstiftung nur Abschlagsbescheide. Das geht so weit, dass der Förderbescheid für das laufende Jahr erst im Dezember kommt. Und was das für viele Träger, aber auch die Geschäftsstelle der Ehrenamtsstiftung bedeutet, können Sie sich vorstellen, wenn im Dezember noch nicht klar ist, wie viel Geld überhaupt zur Verfügung steht und sich das dann über Jahre fortsetzt. Mehr noch, die Thüringer Ehrenamtsstiftung hat in den fünf Jahren der rot-rot-grünen Landesregierung nicht einen Cent mehr Geld bekommen. Im Gegenteil, die Aufgaben in der Geschäftsstelle sind gewachsen, es gibt mehr Ehrenamtliche, die sich engagieren, und dem wurde seitens der Landesregierung nicht Rechnung getragen.
Wir als CDU-Fraktion haben bei der Haushaltsberatung 2017 einen Änderungsantrag eingebracht, das Budget der Stiftung um 230.000 Euro zu erhöhen, und Sie haben diesen Antrag abgelehnt.
Sie haben ihn abgelehnt und damit nicht nur Ihr Misstrauen der Stiftung gegenüber weiter verstärkt, sondern sie auch in bestimmten Teilen ihrer Handlungsfähigkeit beraubt. Und ich möchte an dieser Stelle auch deutlich machen, dass dieses Misstrauen auch seitens des Ministeriums deutlich zum Ausdruck gebracht wurde, indem man nämlich im Jahr 2018 eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt hat, die die Stiftung geprüft hat. Und – man höre und staune – als Ergebnis kam heraus, dass es keine Mängel gibt.
Deswegen möchte ich an dieser Stelle die Thüringer Ehrenamtsstiftung nicht nur loben, sondern ihr auch für ihre Arbeit danken.
Sie ist wichtiger Ansprechpartner für alle Ehrenamtlichen in Thüringen und wir werden uns dafür einsetzen, dass die Skepsis und vor allem diese stiefmütterliche Behandlung aufhören und die Stiftung wieder den Platz in unserer Gesellschaft hat, den sie verdient.
Ich möchte in meiner Rede aber natürlich auch ein Dankeschön an die vielen Ehrenamtlichen in den unterschiedlichsten Bereichen aussprechen. Als CDU-Fraktion ehren wir jedes Jahr viele Ehrenamtliche aus ganz Thüringen. Daher wissen wir, wie vielfältig die Arbeit ist. Und deswegen hat auch unser Fraktionsvorsitzender vergangene Woche schon bestätigt, dass uns das Ziel „Ehrenamtsför
derung in die Verfassung“ wichtig ist – ein Ziel, was schon lange gefordert wurde, nicht erst jetzt von der Feuerwehr. Deswegen werden wir es in der nächsten Legislatur auch umsetzen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, liebe Besucher auf der Besuchertribüne, aber auch sehr geehrter Herr Beauftragter für die Menschen mit Behinderungen hier in Thüringen, Herr Leibiger!
Uns liegt heute in abschließender Beratung das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen vor. Gern hätte ich meine Rede jetzt auch im Anschluss noch in leichte Sprache übersetzt, aber leider haben wir uns im Hohen Hause auf eine kurze Redezeit verständigt, und das liegt leider daran, dass wir in den letzten Plenarsitzungen vor Ende der Legislatur
sehr viele Gesetzentwürfe zu beraten haben und auch in diesem Punkt kann man den Spruch vom damaligen Ministerpräsidentenkandidaten auch nur wiederholen: „Sie haben es auch hier nicht geschafft, alles besser zu machen.“
Aber ich muss an dieser Stelle sagen, auch auf den Gesetzentwurf, der uns hier vorliegt, trifft Ihr Spruch nicht zu: Wir werden nicht alles anders machen, aber vieles besser.
Ich habe ja noch neuneinhalb Minuten Redezeit und in denen werde ich jetzt ausführlich auf das Gesetz eingehen. Ich wollte damit nur begründen, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht den Maßstäben der Landesregierung entspricht, weil er eben nicht alles besser macht, wie man es sich vorgestellt hat.
Es gibt viele Verbesserungen in dem Gesetz für die Menschen mit Behinderungen, die aber längst überfällig waren, aber richtigerweise haben wir es auch bei unserer Landesregierung nicht geschafft, diesen Gesetzentwurf abzustimmen. Aber – wie gesagt – es hat sehr lange gedauert und jetzt liegt er vor.
Der Gesetzentwurf beinhaltet – Sie können doch gleich reden – unter anderem ein Gleichstellungsgebot für die Menschen mit Behinderungen in Thüringen, das Benachteiligungsverbot, Verpflichtungen zur Barrierefreiheit, zur leichten Sprache, zur Gebärdensprache und auch Verbesserungen hinsichtlich der Interessenvertretung und der Beteiligungsrechte für Menschen mit Behinderungen.
Das sind sicherlich alles gute Sachen, aber wir als CDU-Fraktion haben bereits vor der Einbringung erheblichen Veränderungsbedarf an diesem Gesetzentwurf deutlich gemacht, während der Anhörung hier im Ausschuss und letztendlich hier auch mit einem Änderungsantrag, der Ihnen in der Drucksache 6/7453 vorliegt. Auf diesen möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich eingehen, denn wir fordern in unserem Änderungsantrag die Änderung des Ge
setzes hinsichtlich der Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit.
Das ist eine wichtige Sache, die aber am Ende auch nicht nur Menschen mit Behinderungen zugutekommt, sondern allen Menschen verschiedener Altersgruppen, seien es Senioren, die Probleme haben, Behörden zu erreichen oder eben auch Familien mit Kinderwagen. Diese Landesfachstelle wurde in der Anhörung gefordert vom Blinden- und Sehbehindertenverband, vom Landesverband der Hörgeschädigten, vom außerparlamentarischen Bündnis für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, vom Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, von der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege und vom VdK Hessen-Thüringen.
Diese Forderung haben wir aufgegriffen und – liebe Kollegen der Fraktion Die Linke – ich darf Sie an die Kollegen im Landtag in Sachsen-Anhalt erinnern, die 2017 auch genau diesen Antrag eingebracht haben. Diese Landesfachstelle hat gute Gründe. Wir wollen, dass sie als zentrale Anlaufund Beratungsstelle zu Fragen der Barrierefreiheit für alle öffentlichen Stellen im Land dienen soll. Sie soll alle notwendigen Informationen zur Herstellung von Barrierefreiheit bündeln und dieses Know-how fortwährend entsprechend dem technischen Fortschritt weiterentwickeln. Die Bündelung der Fachkompetenz zu Fragen der Barrierefreiheit an einer Stelle scheint geboten und ist darüber hinaus notwendig, um auch die europarechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Die digitale Barrierefreiheit im Sinne der europarechtlichen Vorgaben ist ein wichtiger Teil des Themas „Barrierefreiheit“ und wir werden dazu auch noch einen weiteren Gesetzentwurf in diesem Plenum beraten.
Ich hoffe, dass Sie diesem Antrag zustimmen, denn – liebe Grüne, das darf ich auch an Sie richten – Ihre Kollegin im sachsen-anhaltinischen Landtag hat es sehr gut formuliert und deswegen möchte ich auch sie zitieren, nämlich Cornelia Lüddemann, die sagte: „Die durchaus anspruchsvolle Aufgabe einer umfassenden Beratung im Bereich der Barrierefreiheit kann nicht einzig und allein auf ehrenamtlichen Schultern liegen.“
„Eine gut aufgestellte Landesfachstelle ist schlicht und ergreifend unersetzlich, wenn man der Vision einer inklusiven Gesellschaft Taten folgen lassen will.“ Und weiter: „Nicht jede Kommune, nicht jeder Bauträger, nicht jedes Verkehrsunternehmen ist umfänglich im Bilde, was alles zur Barrierefreiheit gehört, was alles zu bedenken und zu berücksichti
gen ist. Hier greift die Aufgabe eines Kompetenzzentrums: Wissensvermittlung und vor allem auch Sensibilisierung.“
Also ich finde, liebe Fraktionen der Regierungskoalition, das sind wirklich gute Argumente, die Ihre Kollegen in Sachsen-Anhalt vorgebracht haben. Wir haben diese aufgegriffen und wollen deswegen auch in diesem Gesetz für den Freistaat Thüringen eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit.
Das ist konsequent, denn das Gesetz sieht in § 6 auch vor, dass zukünftig alle Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet sind, für fünf Jahre Maßnahmenpläne zur Gleichstellung und Herstellung der Barrierefreiheit zu erstellen. Das soll ein fortlaufender Beratungs- und Beteiligungsprozess sein, und soll auch erstmals im Jahr 2023 vollendet sein. Das ist nicht nur eine Aufgabe, wo der Landkreistag zu Recht kritisiert hat, dass hier die Kostenfolgen im Unklaren bleiben, sondern das ist auch eine Aufgabe, die fachlich begleitet werden muss. Unser Behindertenbeauftragter leistet bereits jetzt hervorragende Arbeit. Aber es braucht diese Landesfachstelle, um die Kommunen auch so zu beraten, dass sie nicht nur Sachen aufschreiben, sondern sie auch für die Menschen mit Behinderungen letztendlich umsetzen können.
Als weiteren Punkt haben wir beim Thema „Barrierefreiheit“ in unserem Änderungsantrag aber auch noch aufgegriffen, dass wir eine stärkere Verpflichtung des Landes wollen. Wir wollen nämlich in § 10 regeln, dass die Herstellung der Barrierefreiheit bezüglich Bau und Verkehr auch für alle, nicht nur für landeseigene genutzte Immobilien, in einem Bericht dargelegt wird. Und wir wollen, dass bei diesem Bericht, den die Landesregierung zukünftig erstellen soll, auch unser Behindertenbeauftragter angehört werden soll. Darüber hinaus haben wir in § 22 Abs. 2 bezüglich der Beteiligungsrechte der Interessenverbände eine Veränderung vorgenommen, denn wir wollen, dass mindestens zehn Beteiligte im Behindertenbeirat sind. Die Begrenzung auf maximal zehn halten wir für zu kurz gegriffen, weil sich – glaube ich – auch diese Landschaft verändert.
Als vierten Punkt – und da komme ich zu einem ganz zentralen – wollen wir, dass die Stellung der Behindertenbeauftragten in den Kommunen gestärkt wird. Ich möchte an dieser Stelle auf den Gesetzentwurf eingehen, denn dieser sieht vor, dass Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden einen Beauftragten für die Menschen mit Behinderungen bestellen können – also eine Kannvorschrift. Gleiches gilt auch für einen Beirat für Menschen mit Behinderungen in den Kommu
nen. Das Gesetz sieht auch vor, wenn sich die Kommunen dazu entscheiden, so einen Behindertenbeauftragten einzusetzen, dass dann aber auch bestimmte Sach- und Personalausstattungen gewährleistet werden müssen. Diese Kannvorschrift ist für uns zu kurz gegriffen. Wir wollen, dass im ganzen Land Behindertenbeauftragte existieren und deswegen schlagen wir in unserem Änderungsantrag vor, dass die Landkreise und kreisfreien Städte diese Beauftragten berufen sollen und nur die kreisangehörigen Gemeinden diese Kannvorschrift haben. Damit soll es auch den Kommunen obliegen, ob sie einen hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten benennen. Was uns aber wichtig ist: Wir wollen, dass das Land Thüringen die ehrenamtliche Arbeit der Beauftragten und der Beiräte finanziell fördert. Das geht über das jetzige Gesetz hinaus, denn wir sagen: Behindertenpolitik – gerade Barrierefreiheit und die zu erstellenden Maßnahmenpläne – braucht Unterstützung und auch einen gewissen Anreiz. Deswegen wollen wir, dass der Freistaat Thüringen diese Arbeit auch finanziell untersetzt und nicht nur fordert und hofft, dass die Kommunen in der Lage sind, diese Aufgaben zu erfüllen.
Als letzten Punkt haben wir im Antrag formuliert, dass wir einen Bericht über die Evaluation dieses Gesetzes nicht erst im Jahr 2024, sondern schon im Jahr 2022 wollen. Die Menschen mit Behinderungen haben in Thüringen schon viel zu lange auf dieses Gesetz gewartet, deswegen ist es nur wichtig, dass jetzt auch den vielen Worten Taten folgen und wir bereits 2022 einen ersten Bericht dazu bekommen.
Da meine Redezeit jetzt so weit fortgeschritten ist und ich inhaltlich leider nicht mehr vorbringen kann, möchte ich noch eine Abschlussbemerkung machen, nämlich zur zukünftigen Besoldung unseres Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass der Landesbeauftragte ab der nächsten Tätigkeitslegislatur nur noch eine niedrigere Besoldungsstufe bekommen soll. Er wird also durch dieses Gesetz mehr Aufgaben bekommen und gleichzeitig weniger Geld. Wir finden, das ist eine Ungerechtigkeit, aber wir sagen auch, dass wir, wenn ein neuer Behindertenbeauftragter kommt, schauen müssen, wer sich auf eine Ausschreibung bewirbt bzw. Interesse bekundet und dann müssen gegebenenfalls Änderungen vorgenommen werden.
Auf jeden Fall haben wir heute noch einen Tagesordnungspunkt, bei dem es um den Beauftragten für die SED-Aufarbeitung geht. Er soll im gleichen Atemzug mehr Geld bekommen. Das macht deutlich, dass die Landesregierung
bei der Besoldung der Beauftragten keinen Plan hat. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer! Ja, endlich sind wir beim Herzstück des Thüringer Landeshaushalts, nämlich beim Sozialeinzelhaushaltsplan, da, wo es auch um ganz viele Themen mit Herz geht.
Ich habe zwar nicht viel Zeit, möchte aber ein paar Bemerkungen machen, hauptsächlich zu den Themen, die uns als CDU-Fraktion besonders am Herzen liegen und die wir gern hier geändert haben wollten.
Vorneweg erlauben Sie aber auch mir eine Bemerkung, die Ihnen von meinen Kollegen sicherlich schon bekannt ist, aber die ich mir auch nicht sparen kann, nämlich: Auch meiner Meinung nach haben wir hier einen Haushalt vorliegen, der nicht mit unserer Verfassung vereinbar ist.
Sie werden es sicherlich nicht mehr hören können, aber Fakt ist eines: Es ist schon beachtlich, dass wir hier einen Haushalt beraten, der Weichenstellungen für einen neu zu wählenden Landtag vornimmt. Das ist wirklich auch aus meiner Sicht ein Eingriff in das Budgetrecht des neu zu wählenden Landtags. Ich bedauere das sehr, denn das ist nicht sehr demokratiefreundlich.
Sie können ja gleich noch hier zum Sozialhaushalt reden, Herr Kuschel.
Als CDU-Fraktion haben wir eine große Anzahl von Anträgen für die Mittelfristige Finanzplanung mit sinnvollen Schwerpunkten vorgelegt. Unsere Entschließungen zielen allgemein auf mehr Investitionen in die Schule, mehr Schuldentilgung, mehr Geld für den Wald, mehr Referendarstellen an Thüringer Schulen und mehr Geld für die Kommunen. Wir wollen die Kommunen in die Lage versetzen, ihre eigene Entwicklung zu bestimmen, und wollen kein Absterben des ländlichen Raums zulassen.
Dazu gehören auch die Anträge, die wir im Sozialbereich im Haushalts- und Finanzausschuss gestellt haben. Der Einzelplan 08 orientiert sich in weiten Teilen am Vorjahreshaushalt. Weitestgehend werden die Planansätze des Jahres 2019 übernommen. Von den 649,2 Millionen Euro für das Aufgabenbudget ist ein großer Teil rechtlich fixiert. So sind zum Beispiel allein 291 Millionen Euro Ver
pflichtungsermächtigungen im Einzelplan 08 enthalten.
Nun aufgrund der begrenzten Zeit zu unseren Änderungsanträgen bzw. zu den Schwerpunkten, die wir hier im Einzelplan 08 sehen: Viele unserer Änderungsanträge – um nicht zu sagen alle – wurden im Haushalts- und Finanzausschuss von der rot-rotgrünen Regierungskoalition abgelehnt. Deswegen liegt Ihnen heute hier noch ein Entschließungsantrag mit dem Titel „Barrierefreiheit fördern, Kommunen und Menschen mit Behinderung entlasten“ vor. Auf diesen möchte ich daher zunächst eingehen.
Auch bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dürfen die Kommunen nicht vom Land allein gelassen werden. Natürlich ist Barrierefreiheit und die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ein Thema, was alle betrifft. Vom Bund übers Land und auch die Kommunen sind alle zu dieser Umsetzung verpflichtet. Aber wir sind der Meinung, wenn man es mit Barrierefreiheit ernst meint, dann muss man auch alle in die Lage versetzen, dass in allen Regionen Barrierefreiheit erreicht werden kann.
Die Umsetzung darf nicht dazu führen, dass in unseren Städten und Gemeinden andere wichtige Projekte nicht umgesetzt werden können und gerade deswegen wollen wir ein neues Landesprogramm. Wir plädieren dafür, ein Landesprogramm ähnlich wie in Sachsen unter dem Titel „Lieblingsplätze für alle in Thüringen“ einzuführen. Dieses Programm ist aber letztendlich auch nicht nur für Menschen mit Behinderungen gedacht, sondern davon könnten viele profitieren. Denn es soll den Zugang zu öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen wie Freibädern, Museen, Sportstätten oder Seniorenbegegnungsstätten erleichtern. Das ist elementar, um Menschen verschiedener Zielgruppen am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Das betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Schwangere, Eltern und Senioren. Profitieren wird davon die Rentnerin, die mit dem Rollator keine Stufe überwinden kann, profitieren wird die Mutter oder der Vater, die mit dem Kinderwagen nicht über die Treppe kommen, profitieren wird auch die Hochschwangere, die ohne Fahrstuhl nur schwer in die dritte Etage einer Behörde kommt. Deswegen wollten wir mit unserem Landesprogramm hier eine Erleichterung für die Umsetzung der Barrierefreiheit auf der kommunalen Ebene schaffen, um auch den Schwächsten in der Gesellschaft die Möglichkeit zur Teilhabe zur geben. Das leitet uns als Christdemokraten und deswegen haben wir vorgeschlagen, insgesamt 2,2 Millionen Euro in diesem Landesprogramm einzusetzen, um die Barrierefreiheit in Thüringen zu fördern.
Ich könnte beim Thema „Behindertenpolitik“ noch vieles Weitere anführen, aber uns beschäftigt ja derzeit im Hohen Hause auch das Thüringer Gleichstellungsgesetz, wo es insbesondere beim Thema „Behindertenbeauftragter“ viele Probleme gibt, auf die haushaltsrechtlich ein Blick geworfen werden sollte. Ich will das an dieser Stelle nicht vertiefen, aber es ist schon beachtlich, dass der Behindertenbeauftragte zukünftig beim Thüringer Landtag angesiedelt werden soll – was wir ja schon vor einigen Jahren gefordert hatten, was damals noch abgelehnt wurde –, aber dass der Behindertenbeauftragte nicht die notwendigen Sachmittel bekommt, die er braucht, um seine Aufgabe erfüllen zu können. Hinzu kommt, dass auch seine Eingruppierung verändert wird, und das trägt vor dem Hintergrund, dass man ihm mehr Aufgaben überträgt, nicht dazu bei, dass Behindertenpolitik in Thüringen wirklich gut umgesetzt werden kann.
Da ja hier auch immer die Frage zur Gegenfinanzierung kommt und Minister Tiefensee vorhin so schön sagte, „Fakten auf den Tisch“: Zur Gegenfinanzierung des Programms haben wir vorgeschlagen, dass die arbeitsmarkt- und berufspolitischen Programme um 2,2 Millionen Euro gekürzt werden. Wenn jetzt der große Aufschrei kommt, dann will ich gleich sagen, wir haben diese Zahl mit Bedacht gewählt, denn die Planung der Landesregierung sieht vor, dass 8,7 Millionen Euro eingestellt werden sollen, obwohl das Ist aus dem Jahr 2018 lediglich 6,4 Millionen Euro beträgt. Das heißt, dieser Aufwuchs ist für uns nicht nachvollziehbar und deswegen haben wir diesen Posten um 1,2 Millionen Euro kürzen wollen.
Wir schlagen vor, dass die Förderung öffentlich geförderter Beschäftigung und gemeinwohlorientierter Arbeit sowie das Landesarbeitsmarktprogramm „Arbeit für Thüringen“ auf die rechtlich gebundenen Ausgaben reduziert wird. Denn ich denke, unser aller Ziel muss es sein, dass die Menschen wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und dem sollte sich alles unterordnen.
Eine wirkliche Perspektive und Zukunft haben Langzeitarbeitslose nur auf dem ersten Arbeitsmarkt. Nur das ist gerecht und nur auf diesem existiert die Grundlage für langfristig sichere und fair bezahlte Arbeit. Deswegen haben wir auch diese Änderungsanträge zu diesem Arbeitsmarktprogramm im Haushalts- und Finanzausschuss wieder eingebracht, wie wir es auch bei den letzten Haushalten getan haben. Diese Arbeitsmarktprogramme gehören endlich auf einen kritischen Prüfstand, denn wir müssen uns wirklich mal vor Augen füh
ren, was letztendlich an Einzelkosten für die betroffenen Personen ausgegeben wird.
Das sind aufgrund der niedrigen Teilnehmerzahlen so hohe Kosten, dass man sich wirklich die Frage stellen muss, ob es langfristig gesehen der richtige Weg ist. Auch der Frage, ob wir mit dem Landesarbeitsmarktprogramm noch die richtigen Zielgruppen erreichen, sollten wir uns endlich vergewissern.
Ein weiterer Punkt des Einzelplans 08, dem ich an dieser Stelle besondere Aufmerksamkeit schenken will, ist das Drug-Checking. Auch hierzu haben wir einen Änderungsantrag eingereicht, der leider abgelehnt wurde, auf den ich hier aber eingehen möchte. Die Landesregierung plant im vorliegenden Haushalt, 100.000 Euro für die chemische Untersuchung illegaler Substanzen auszugeben. Damit könnten Dealer und Kleinkriminelle ihre Drogen vom unabhängigen Makler „Regierung“ begutachten lassen. Für diese rot-rot-grüne Serviceleistung bringen wir wenig Begeisterung auf, denn seit Jahren steigt in Thüringen die Zahl der Drogenkonsumenten sowie die Zahl der konsumierten Drogen, insbesondere beim Thema „Crystal Meth“. Ich glaube, ich brauche an dieser Stelle nicht noch mal auf die Abwasseranalysen hier in unserer Landeshauptstadt hinzuweisen. Diese Drogen nun chemisch zu analysieren und den potenziellen Händlern den Reinheitsgrad zu zertifizieren, trägt nicht dazu bei, diese Situation zu verbessern. Deswegen sind wir der Auffassung, die Landesregierung sollte diese 100.000 Euro lieber für die Drogenprävention einsetzen, statt Qualitätssiegel für gesundheitsgefährdende Substanzen zu verteilen.
Unser Vorschlag, die 100.000 Euro für die Suchtprävention auszugeben, kommt damit den potenziellen Opfern dieser Substanzen definitiv eher zunutze.
Zum Abschluss meiner Rede – ich habe nur noch 1 Minute – möchte ich noch ein Thema erwähnen, das uns schon hart getroffen hat. Wir hatten auch einen Änderungsantrag eingebracht, der vorgesehen hat, dass der Bund der Vertriebenen in Thüringen 50.000 Euro mehr bekommen soll. 50.000 Euro mehr für die Menschen, die unseren Freistaat mit aufgebaut haben und die sich hier ehrenamtlich für unsere Senioren bemühen.
Selbst dieser Antrag hat bei Ihnen nur Ablehnung gefunden. Das bedauere ich sehr, deswegen möch
te ich an dieser Stelle noch einmal darauf zurückkommen.
Wir lehnen diesen Haushalt ab, weil er nicht unserer Verfassung entspricht und weil wir als zukünftige regierungstragende Fraktion andere Schwerpunkte setzen wollen. Vielen Dank.
Sie sprachen davon, dass 2014 die Feststellung gemacht wurde, dass es mehr Personal braucht und dass man ja jetzt 25 Auszubildende hätte. Geben Sie mir nicht recht, dass man mit dieser Ausbildung schon 2014 hätte beginnen müssen, damit diese dann nach einer zweijährigen Ausbildung auch schon hätten eingestellt werden können?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, mit Drucksache 6/7090 vom 17.04. hat die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag einen Antrag eingereicht mit der Überschrift „Einführung einer Impfpflicht gegen Masern!“. Ein Thema, was derzeit in aller Munde ist, denn es ist ein wichtiges Thema, was viele von uns betrifft, denn Sie alle haben Familien und damit auch Kinder. Eine Maserninfektion ist keine harmlose Kinderkrankheit. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten.
Sie bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Das kann eben auch im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung sein. Deswegen sind wir hier heute mit diesem Antrag so weit gegangen, dass wir sagen, es muss eine Impfpflicht her, denn den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen. Aber die nötige Impfquote von 95 Prozent, bei der eine Verbreitung der Krankheit in der Bevölkerung verhindert wird, ist immer noch nicht erreicht. Die Folgen sehen wir derzeit massiv, denn 341 Masernerkrankungen hat das Robert-Koch-Institut in diesem Jahr im gesamten Bundesgebiet bereits registriert. Und wenn man meint, das ist keine große Zahl, dann muss man sich vor Augen führen, wie sich die Zahlen im vergangenen Jahr im gleichen Zeitraum gestaltet haben, denn da waren es weniger als die Hälfte.
Meine Damen und Herren, diese Entwicklung und auch die Diskussion in der Bevölkerung haben wir heute hier mit unserem Antrag aufgegriffen. Wir können nicht länger abwarten und das Beste hoffen. Wir müssen handeln.
Das Land Brandenburg hat gehandelt. Dieses Bundesland startete eine Bundesratsinitiative zur Ein
führung einer Impfpflicht gegen Masern. Diese wurde von einer breiten Mehrheit im Brandenburger Landtag gestützt: von SPD, CDU und Linken. Wir möchten die Thüringer Landesregierung auffordern, die Initiative Brandenburgs auch parteiübergreifend zu unterstützen. Wir begrüßen ausdrücklich auch den Vorstoß des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, Masernimpfungen für Kita- und Schulkinder bundesweit zur Pflicht zu machen. Bis zur Einführung dieser bundesrechtlichen Lösung wollen wir, dass eine Masernimpfung Voraussetzung für den Besuch von Kindergärten in Thüringen ist, und dieses festschreiben. Zudem wollen wir es aber auch Kindern und Erwachsenen ohne Impfung erleichtern, den Zugang zu Impfungen zu finden. Wir müssen ein flächendeckendes Impfangebot schaffen, denn unser Ziel ist es – und ich bin überzeugt davon, dass das unser aller Ziel ist –, Kinder vor dieser lebensgefährlichen Krankheit zu schützen. Deswegen werbe ich hier um Ihre parteiübergreifende Unterstützung für unseren Antrag. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, liebe Zuschauer, aber vor allen Dingen liebe Seniorinnen und Senioren! Viele Senioren in Thüringen sind bis in das hohe Alter fit und nehmen aktiv am gesellschaftlichen Leben teil, ob in ihrer Familie, in Seniorenbeiräten, in Vereinen, Verbänden oder Kirchen. Der Anteil von Senioren an der Gesamtbevölkerung Thüringens nimmt immer weiter zu. Unsere Gesellschaft wird aber nicht nur älter, auch das Bild des Alterns ändert sich. Die heutigen Senioren sind gesünder und sie sind glücklicherweise vitaler als vorangegangene Generationen. Sie wollen selbstbe
stimmt leben, sie wollen sich einbringen, sie wollen im und am gesellschaftlichen Leben mitgestalten und sie tun es.
Umfragen zeigen, dass 28 Prozent unserer Senioren sich freiwillig engagieren wollen, und das Ehrenamt baut auf unsere Senioren, sei es im Sport, im sozialen Bereich, in der Umwelt oder im kulturellen Bereich. An vielen Stellen engagieren sich Senioren bereits jetzt. In Zukunft werden sie vor dem Hintergrund des demografischen Wandels für unser Land aber noch wichtiger werden. Uns ist es deswegen wichtig, dass sich die wachsende Bevölkerungsgruppe der Senioren in unserem Freistaat wohlfühlt.
Frau Ministerin, Sie sagten es schon, seit 2012 gibt es im Freistaat Thüringen das Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz. Und ich möchte es an dieser Stelle noch mal hervorheben: Dieses Gesetz ist damals noch unter der Großen Koalition von CDU und SPD verabschiedet worden und es ist ein gutes Gesetz. Wir wollten damit keine neuen künstlichen Strukturen schaffen, sondern auf den bewährten Strukturen vor Ort aufbauen und diese stärken. Wir wollten die Arbeit der Seniorenvertreter nicht von oben herab reglementieren, sondern den Ehrenamtlichen in den Kommunen Anerkennung zollen.
Das Gesetz dient vor allem dazu, Seniorenbeauftragte und Seniorenbeiräte in die Arbeit der Kommunen und des Freistaats stärker und verbindlicher einzubinden. Die über 60-Jährigen sollen bessere Möglichkeiten der Mitgestaltung bekommen und mehr in alle Lebensbereiche eingebunden werden. Dadurch sollte auch das Bild vom Älterwerden positiver werden und Altersdiskriminierung entgegengewirkt werden.
Dieses Gesetz ist nun sieben Jahre alt und es hat sich in vielen Teilen bewährt. Aber – so wie das mit der Zeit ist – es gibt Verbesserungsbedarf. Es ist nach wie vor wichtig, die Mitgestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten weiter zu fördern und nachhaltig zu stärken. Dafür wurden die Instrumente des bisherigen Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes ab dem Jahr 2016 evaluiert und sollen nun mit diesem Gesetzentwurf weiterentwickelt werden.
Unsere Fraktion hatte im vergangenen September bereits einen Antrag eingereicht, um dahin gehend nachzuhaken und die Landesregierung zum Bericht aufzufordern, welche Ergebnisse die externe Evaluation des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes hatte. Uns hat interessiert und interessiert auch immer noch, welche Wirksamkeit das Gesetz von 2012 hat und welche Erkenntnisse aus den Empfehlungen des Evaluationsberichts in die geplante
Novelle des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes einfließen werden. Deswegen werden wir im Ausschuss auch noch mal genau schauen, welche Ergebnisse die Evaluierung gebracht hat und welche sich jetzt im Gesetzeswortlaut wiederfinden.
Meine Damen und Herren, es hat sich gezeigt, dass trotz des Seniorenmitwirkungsgesetzes auf kommunaler Ebene keine ausreichende und flächendeckende Struktur von Interessenvertretungen für Senioren herausgebildet und gefestigt wurde. So haben beispielsweise 13 der insgesamt 23 Landkreise und kreisfreien Städte einen Seniorenbeauftragten. Das – Sie sagten es schon – führt natürlich zu deutlichen Unterschieden, zu Unterschieden zwischen Stadt und Land, aber auch zu Unterschieden in den einzelnen Regionen von Thüringen. Das neue Gesetz soll daher nun die Kommunen mehr in die Pflicht nehmen. Frau Ministerin sagte schon, welche Änderungen vorgesehen sind, aber ich möchte die Schwerpunkte an dieser Stelle noch einmal kurz benennen.
Es ist die Definition der Seniorenorganisationen, die neu gefasst werden soll, aber auch – und das wird Auswirkungen auf alle Kommunen haben – die verpflichtende Bildung eines Seniorenbeirats für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Darüber hinaus sollen Landkreise und kreisfreie Städte verpflichtet werden, einen ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten mit Stellvertretern zu wählen, und die Mitgliedschaft im Landesseniorenrat soll neu geregelt werden – viele Punkte, die natürlich bei der Landesseniorenvertretung auf offene Ohren gestoßen sind, wobei ich aber auch jetzt schon weiß, dass es dort Wünsche nach Verbesserung und verpflichtenderen Formulierungen gibt, die aber letztendlich auch von den kommunalen Vertretungen mitgetragen werden müssen.
Es war, ist und bleibt Ziel der CDU-Fraktion, die älteren Menschen unseres Landes bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und der Formulierung ihrer politischen Vorschläge ernst zu nehmen, sie zu unterstützen und damit Thüringen auch weiterhin für die ältere Generation anziehend und liebenswert zu gestalten. Dies muss aber, wie gesagt – und das war ja auch Grundgedanke des ursprünglichen Gesetzes –, im Einklang mit allen Betroffenen erfolgen, im Interesse der Seniorinnen und Senioren, aber auch zusammen mit den kommunalen Vertretern. Deswegen freue ich mich auf den Austausch im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Familie und Gesundheit, wo wir diesen Gesetzentwurf intensiv beraten werden, um zu gewährleisten, dass diesem ursprünglichen Anliegen des Gesetzentwurfs auch nach der Novellierung wirklich Rechnung getragen
wird und es tatsächlich mit Leben erfüllt wird. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und liebe Zuschauer an den Bildschirmen, wir haben ein wirklich umfassendes Werk über die Arbeit des Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen über die Jahre 2014 bis 2018 vorliegen. Wenn man sich vor Augen führt, dass 10 Prozent der Thüringer eine amtlich festgestellte Schwerbehinderung haben, und sich dann noch überlegt, dass es dazu viele Betreuer, Angehörige und Weitere gibt, die sich mit Problemen an einen Ansprechpartner wenden müssen, dann kann man sich vorstellen, welche Arbeit dieser Beauftragte zu leisten hat. Dieses umfangreiche Werk, was uns seit ein paar Wochen vorliegt, steht hier auf Antrag der Koalitionsfraktionen im Plenum zur Diskussion.
Ich kann nur ganz von Herzen sagen: Vielen Dank für die viele, viele Arbeit, die hinter diesem Tätigkeitsbericht steckt, aber natürlich auch für die Arbeit, die der Behindertenbeauftragte darüber hinaus in den letzten Jahren geleistet hat, die vielleicht auch nicht Niederschlag in diesem Bericht findet.
Lieber Herr Leibiger, danke schön für Ihre Arbeit, aber auch an Herrn Lorenz und das gesamte Team, was hinter Ihnen steht, und auch an Herrn Brockhausen, der ja zu Beginn der Legislaturperiode Behindertenbeauftragter war, vielen herzlichen Dank, denn Sie erfüllen damit eine wichtige Aufgabe.
Wir finden in diesem Bericht viele Einzelfälle, die die Vielfalt der Probleme für Menschen mit Behinderungen in Thüringen deutlich macht. Das betrifft viele Hürden, die natürlich in den Köpfen von Menschen sind, die aber auch oft bürokratischer Natur sind. Deswegen möchte wir als Fraktion beantra
gen, dass der Tätigkeitsbericht des Behindertenbeauftragten an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit überwiesen wird, damit wir dort auch im Detail schauen können, wo Punkte sind, die es lohnt, sie aufzugreifen, aber wo sind vielleicht auch Hinweise des Behindertenbeauftragten, die wir gerade in die Beratung von aktuellen Gesetzesvorhaben mit einfließen lassen können. Ich denke da beispielsweise an das Thüringer Gleichstellungsgesetz, aber natürlich auch an viele verschiedene andere Gesetze, denn Behindertenpolitik – und das wissen wir hier alle – ist eine Querschnittsaufgabe.
Deswegen würde ich mich freuen, wenn Sie unserem Antrag folgen, und deswegen kann ich mir an dieser Stelle auch eine intensive Diskussion sparen. Ich würde an dieser Stelle trotzdem noch eines anregen, nämlich dass es vielleicht eine Prüfung gibt, dass dieser Bericht auch in leichter Sprache verfasst werden kann, damit ihn auch die Betroffenen ganz unter dem Motto „Mit uns und nicht über uns“ nachvollziehen können, genauso wie – und Frau Ministerin, Sie sagten es schon – eine ganz aktuelle Broschüre des Behindertenbeauftragten, nämlich zur Kommunalwahl in leichter Sprache, auf die ich an dieser Stelle gern noch einmal hinweisen möchte. Das ist eine gute Sache und, wie gesagt, für den 26. Mai vielleicht auch für die Kollegen sehr hilfreich. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Guten Morgen, werte Zuschauer an den Bildschirmen, hier im Plenarsaal, aber auch sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und
Herren Abgeordnetenkollegen! Gern begründe ich für die CDU-Fraktion unseren Entschließungsantrag zum Maßnahmenplan der Landesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention.
Unser Entschließungsantrag hat eine ganz einfache Überschrift. Ich denke, auch in leichter Sprache, die vor allem für die Betroffenen zu verstehen ist. Wir wollen die Werkstätten für Behinderte in Thüringen erhalten.
Das ist ein Punkt, der eben aufgrund des Maßnahmenplans hier heute noch mal zur Debatte stehen muss. Denn im Maßnahmenplan ist eine Formulierung enthalten, die lautet: Die Platzkapazitäten in den Werkstätten werden abgebaut. Das ist eine Formulierung, die man sicherlich so oder so auslegen könnte, aber sie führt vor allem bei den Betroffenen zur Verunsicherung. Im Rahmen der Anhörung wurde das auch deutlich, weil die LIGA Selbstvertretung diese Formulierung zum Anlass nahm, um in ihrer Stellungnahme deutlich zu machen, dass die LIGA für die Auflösung der Werkstätten in Thüringen ist. Und deswegen wollen wir heute hier als CDU-Fraktion mit Ihnen allen ein Zeichen setzen und ein klares Bekenntnis für die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Thüringen abgeben.
Deswegen liegt Ihnen heute dieser Entschließungsantrag vor. Wir wollen die Werkstätten nicht auflösen. Im Gegenteil! Wir wollen sie erhalten, aber wir wollen sie auch weiterentwickeln. Wir wollen ermöglichen, dass es mehr Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gibt und dass neue Integrationsprojekte, wie Integrationsfirmen, unterstützt werden, und so den Menschen mit Behinderungen auch die Möglichkeit geben, außerhalb der Werkstatt zu arbeiten.
Aber es wird auch zukünftig Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Thüringen bedürfen, weil es eben Menschen mit besonderen Behinderungen, beispielsweise auch geistigen Behinderungen, gibt, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keinen Arbeitsplatz finden. Und die Werkstätten bieten da einen geschützten Raum, wo sie sich entfalten können, aber wo sie auch ihrem Recht auf Arbeit, auf Teilhabe am Leben nachkommen können.
Das Bundesteilhabegesetz auf Bundesebene hat die Werkstätten anerkannt, denn es räumt den Betroffenen ein Wunsch- und Wahlrecht ein. Und im Rahmen dieses Wunsch- und Wahlrechtes sollen sie selbst entscheiden, wo sie ihrer Arbeit nachgehen. Und in den Werkstätten ist es eben so, dass dieser personenzentrierte Ansatz gelebt wird, denn es wird auf die individuellen Bedürfnisse Rücksicht genommen und entsprechende Arbeitsplätze geschaffen. Deswegen ist die Formulierung, wie sie im Maßnahmenplan steht, klarzustellen und deswegen bieten wir Ihnen hier die Chance mit unserem Entschließungsantrag, das mit uns gemeinsam zu tun. Ich sage an dieser Stelle auch ausdrücklich „gemeinsam“, denn Behindertenpolitik ist in großen Teilen auch Politik, die über die Parteigrenzen hinweg geschehen sollte.
Deswegen kann ich Ihnen an dieser Stelle auch zusagen: Wir werden Ihrem Entschließungsantrag zustimmen, weil das Maßnahmen sind, die gut und wichtig sind und die auch aus der Anhörung hervorgetreten sind. Und wir erwarten, dass Sie bei dem Thema „Behindertenwerkstätten“ auch unserem Antrag zustimmen – für die Betroffenen, für die Menschen mit Behinderungen in Thüringen über Parteigrenzen hinweg. Es kommt ja selten vor, dass ich Herrn Ramelow lobe, aber an dieser Stelle habe ich den Eindruck, er ist Ihnen voraus. Denn er hat gerade erst jüngstens Mittwoch dieser Woche deutlich gemacht, dass er sich persönlich für den Erhalt der Werkstätten ausspricht, für eine Weiterentwicklung und auch für eine Verbesserung des Lohnes. All das sind Sätze, die Sie in unserem Antrag finden. Deswegen fordere ich Sie auf, stimmen Sie unserem Antrag zu, lassen Sie keine Zweifel und lassen Sie es nicht zu, dass die Betroffenen weiterhin verunsichert sind und nicht wissen, wie es mit ihren Werkstätten weitergeht. Ich bin deswegen auch gespannt auf die heutige Debatte, denn sie ist wichtig für die Zukunft der Behindertenpolitik in Thüringen. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, an alle, die heute dazu beitragen, dass diese Debatte barrierefrei übertragen werden kann und die, die ihr folgen, auch an dieser Stelle: Seien Sie herzlich gegrüßt.
Der Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen wird zum zweiten Mal fortgeschrieben. Es wurde bereits mehrfach erwähnt, vieles davon kann ich mir auch an dieser Stelle schon sparen. Das ist ein gutes Zeichen, vor allen wenn man überlegt: Am 26. März 2009 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft gesetzt, also über zehn Jahre wirkt sie schon für Menschen mit Behinderungen und soll dazu beitragen, dass sie ein selbstbestimmtes Leben bekommen, dass sie gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben und dass ihre Würde und Autonomie geachtet werden.
Dazu gehört auch die Umsetzung in den Mitgliedstaaten bzw. auch in den Bundesländern. Der Freistaat Thüringen hat sich jetzt schon zum zweiten Mal – zum ersten Mal auch unter der Vorgängerregierung – auf den Weg gemacht, diesen Maßnahmenplan in einem umfassenden Beteiligungsprozess zu erarbeiten. Das begrüßen wir natürlich, aber ich will an dieser Stelle sagen, es ist keine Erfindung von Rot-Rot-Grün, sondern es ist eine Verpflichtung und das ist auch gut so.
Deswegen möchte ich an dieser Stelle auch allen danken, die in den zahlreichen Arbeitsgruppen mitgewirkt haben, die viel Zeit investiert haben, um dieses Paket zusammenzuschnüren. 130 Maßnahmen, die wir gut finden, vor allen Dingen, weil sie von den Betroffenen kommen. Diese 130 Maßnahmen verdeutlichen aber auch, dass zwar viel erreicht wurde, aber noch nicht alles. Deswegen ist es gut, dass sich mit diesen Maßnahmen die Landesregierung vertraglich verpflichtet, diesen Handlungsbedarf in den nächsten Jahren noch umzusetzen.
Es gibt trotzdem ein paar Dinge, die nicht in dem Maßnahmenplan auftauchen oder wo es strittig war, dass es jetzt so im Maßnahmenplan steht. Dazu gehört der eine Satz, auf den wir uns bezüglich unseres Entschließungsantrags beziehen. Aber ich möchte, bevor ich darauf komme, noch ein paar weitere Anmerkungen machen.
Frau Stange, Sie sprachen die Anhörung an, an der wir selbstverständlich intensiv teilgenommen haben und in der wir natürlich auch festgestellt haben, dass es zahlreiche offene Punkte gibt. Diese Punkte haben Sie richtigerweise in Ihrem Entschließungsantrag aufgegriffen und deswegen werden wir diesen auch unterstützen. Ich möchte aber dazu anmerken, dass ich bezüglich des Punkts 4, den Schulungen für Frauenbeauftragte, aus den Einrichtungen schon Rückmeldungen bekommen habe, dass das derzeit schon so ist, aber dass wir da sicherlich auch noch Ausbaupotenzial haben.
Bezüglich des Punkts 10, der Ehrenamtsassistenz, möchte ich sagen, das ist gut und richtig, aber es erstaunt mich schon, dass Sie das jetzt hier an dieser Stelle ausdrücklich formulieren, denn es war im Jahr 2016, als die CDU-Fraktion hier im Thüringer Landtag einen Antrag zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Ehrenamt eingebracht hat. In diesem Antrag haben wir vieles formuliert, was dazu beitragen sollte, dass Menschen mit Behinderungen auch ehrenamtlich aktiv sein können. Diesen Antrag haben Sie hier abgelehnt mit der Begründung, das sei nicht notwendig. Deswegen freue ich mich, dass an dieser Stelle ein Erkenntnisprozess stattgefunden hat und – wie gesagt – es wird auch unsere Zustimmung bekommen.
Ich möchte aber dennoch auf vier Punkte eingehen, die hier in dem Entschließungsantrag nicht aufgeführt worden sind, die aber in der Anhörung zur Sprache kamen. So forderte die LIGA Selbstvertretung mehrfach eine Ombudsstelle für Fälle von Verstößen gegen die Selbstbestimmung sowie zur Bereitstellung von Assistenz zur Entscheidungsfindung. Wir sind der Meinung, dessen bedarf es nicht, weil wir hier in Thüringen einen starken Be
hindertenbeauftragten haben, den wir auch zukünftig noch mehr stärken wollen. Deswegen freue ich mich auch, dass Herr Leibiger da ist und durch das vorgelegte Gleichstellungsgesetz eine Veränderung seiner Position bekommen soll.
Die LIGA der freien Wohlfahrtspflege forderte die Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit. Ein Thema, was uns auch noch mal im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes beschäftigen wird. Auch das ist ein Punkt, zu dem wir mit dem Behindertenbeauftragten sicherlich gut besetzt sind, aber wo es eben darauf ankommt, den Behindertenbeauftragten auch zu stärken, finanzieller Art, personeller Art, damit er diesen Ansprüchen letztendlich auch gerecht werden kann.
Eine weitere Forderung – und das ist die, die jetzt auch beim Gleichstellungsgesetz wieder gekommen ist – ist, dass natürlich all diese Maßnahmen auch finanziell untersetzt sein müssen. Es kann nicht sein, dass sich hier viele Menschen viel Mühe geben und etwas aufschreiben und das Ganze dann an den Finanzen scheitert bzw. man das dann nicht im Blick hat. Gerade der Landkreistag hat angemahnt, dass eine Umsetzung nur möglich ist, wenn die finanziellen Mittel dazu bereitgestellt werden. Deswegen ist es mir an dieser Stelle auch wichtig, darauf noch mal einzugehen, denn ohne geht es nun mal nicht.
Als letzten Punkt möchte ich noch anmerken, dass wir uns alle, aber vor allen Dingen auch die Landesregierung, bei der Herausgabe von Flyern und Broschüren mehr an leichter Sprache orientieren sollten. Das ist eine Forderung der Lebenshilfe gewesen, die – und das möchte ich an dieser Stelle zitieren – auch beim Erarbeitungsprozess Kritik geäußert hat. Ich zitiere, mit Ihrer Zustimmung Frau Präsidentin: „Als Verband haben wir in alle Arbeitsgruppen Vertreter entsandt und versucht, auch Menschen mit geistiger Behinderung als Interessenvertreter zu beteiligen. Dies ist jedoch aufgrund der Barrieren in der Sprache bezüglich der vorgelegten Unterlagen sowie der Sprache bei den Sitzungen (keine leichte Sprache) nicht immer gut gelungen. In Zukunft müssen bessere barrierefreie Rahmenbedingungen der Selbstvertretung und Mitbestimmung für Menschen mit Behinderung geschaffen werden.“ Ich denke, das ist ein Punkt, auf den sollte man hier auch noch mal eingehen, und der findet sich leider nicht in Ihrem Entschließungsantrag. Aber ich gehe davon aus, dass der Maßnahmenplan auch noch in leichter Sprache erscheinen wird und dass das etwas ist, was man sich zu Herzen nimmt, damit dieser Satz „nicht über uns, sondern mit uns“ auch mit Leben erfüllt werden kann.
Damit möchte ich jetzt noch einmal zu unserem Entschließungsantrag kommen. Frau Pfefferlein, Ihr Versuch der Argumentation in allen Ehren, aber da draußen versteht das kein Mensch. Hier liegt heute unser Entschließungsantrag vor mit der Überschrift „Werkstätten für Menschen mit Behinderungen erhalten! Wünsche der Betroffenen respektieren!“ Darin steht nicht, Rot-Rot-Grün ist für eine Abschaffung, sondern darin steht, wir setzen uns für den Erhalt ein. Alles, was Sie hier jetzt zu erklären versucht haben, wird kein Mensch verstehen. Denn Sie haben recht, morgen könnte es die Schlagzeile geben: Rot-Rot-Grün stimmt gegen den Erhalt der Werkstätten.
Das ist einfach das, was man den Menschen da draußen erklären muss. Unser Antrag ist wirklich eine gute Grundlage, um das hier ein für alle mal klarzustellen. Eines sage ich Ihnen: Wenn das heute nicht klargestellt wird, dann werden diese Diskussionen weitergehen.
Sie werden einfach weitergehen, weil Sie hier dieses Bekenntnis nicht abgeben.
Ihr einziges Problem ist doch, dass wir diesen Antrag gestellt haben. Das ist Ihr einziges Problem. Und das – muss ich ehrlich sagen – auf dem Rücken der Behinderten, das ist der Skandal.
Ich kann es an dieser Stelle nur noch mal sagen: Gehen Sie in sich, stimmen Sie diesem klaren Bekenntnis zu und bringen Sie keine fadenscheinigen Begründungen parteipolitischer Ideologie, warum es nicht möglich ist!
Ich sage es noch mal: In dem Maßnahmenplan ist eine Formulierung, die lautet: Die Platzkapazitäten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen werden abgebaut. Das kann nun mal zur Folge haben,
dass Menschen mit dem entsprechenden Bedarf und dem Leistungsanspruch keinen verfügbaren und geeigneten Platz finden
oder dass hohe staatliche investive Förderungen noch vor Ende der Zweckbindung ad absurdum geführt werden.
Es wäre eine bessere Formulierung gewesen, wenn im Maßnahmenplan gestanden hätte: Die Platzkapazitäten werden dem tatsächlichen Bedarf angepasst. Das ist eine Formulierung, die hätte klargestellt, dass es hier nicht darum geht, etwas abzubauen mit dem Ziel, dass ein Angebot gar nicht mehr da ist. Deswegen haben wir uns auch dazu entschieden, diesen Entschließungsantrag hier vorzulegen.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch etwas rechtlicher Natur sagen: Die Werkstättenverordnung des Bundes schreibt eine Mindestanzahl an Kapazität für Werkstätten vor. 120 Plätze müssen vorgehalten werden. Es gibt aber keine Maximalvorgabe. Denn eine Kapazitätenplanung mit dem Ziel, die Platzkapazität nach oben zu begrenzen ist unrechtmäßig. Dazu gibt es sogar Rechtsprechung.
Wenn man diesen Satz auslegt, dann macht er genau dieses. Deswegen bitte ich Sie darum, das hier heute nicht nur klarzustellen, sondern mit Ihrem Handzeichen auch dafür zu sorgen, dass diese Diskussion ein für alle mal beendet ist. Wenn Sie das heute nicht können, dann ist es zwar schön und löblich, wenn Ihr Ministerpräsident überall herumrennt und das Gegenteil behauptet, aber dann haben Sie heute hier einfach mal dagegen gesprochen. Das muss ich leider feststellen.
Mir wäre es lieb gewesen, wenn Sie einfach mal in den Antrag hineingegangen wären und das aufgegriffen hätten, was wir formuliert haben, nämlich dass wir eben nicht nur den Erhalt als wichtiges unverzichtbares Angebot wollen, dem Wunsch und Wahlrecht der Betroffenen gerecht zu werden, son
dern dass wir auch Interesse haben oder vorantreiben wollen, dass die Werkstätten als Kompetenzzentren weiterentwickelt werden. Es gibt mittlerweile 26 Integrationsbetriebe in Thüringen, die das vorbildlich machen. Das ist eine Entwicklung, die wir unterstützen müssen und die zeigt, dass die Werkstätten atmen, dass es nicht mehr – wie früher vielleicht – eine Abschiebeeinrichtung ist, wo es darum geht, Menschen zu separieren und nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Deswegen wollen wir, dass die Werkstätten die Sicherheit bekommen, dass sie erhalten bleiben und nicht abgespeist werden mit einer Formulierung, na ja, in den nächsten zwei bis drei Jahren werden sie erhalten bleiben, aber wir müssen die Plätze abschaffen.
Es zählt nicht nur das, was letztendlich in dem Maßnahmenplan steht, sondern, was gesagt und getan wird. Deswegen möchte ich an dieser Stelle noch ein paar Beispiele bringen. Vielleicht sagen Sie nicht, dass Sie die Werkstätten abschaffen wollen – obwohl, der Ehrlichkeit halber müssten Sie gestehen, es gibt auch Parteimitglieder in Ihrer Fraktion, die das in den vergangenen Jahren gesagt haben. Ich möchte aber an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen.
Fakt ist aber eins: Es kommt auch darauf an, wie Sie handeln. Das Bundesteilhabegesetz erweitert den Angebotskatalog für Menschen mit Behinderungen, sodass neben den Werkstätten noch weitere Angebote zum Zuge kommen. Die Gefahr, die wir sehen, ist, dass das Bundesteilhabegesetz in Thüringen ausgenutzt wird, um die Werkstätten zurückzudrängen. Das ist das, was nicht passieren darf. Deswegen vielleicht auch ein Beispiel: Es erfolgte in den letzten Jahren keine Refinanzierung von zusätzlichen Aufgaben, die die Werkstätten auferlegt bekommen haben. Ich denke beispielsweise an den Datenschutz. So ist in den Werkstätten zusätzliches Personal nötig, um dieser zusätzlichen Aufgabe gerecht zu werden. In den letzten Jahren erfolgte unter Rot-Rot-Grün aber keine Kostenerstattung für die Werkstätten, damit sie diese Personalkosten leisten können. Da sind wir bei einem Teufelskreis, denn die Werkstätten müssen am Ende den Lohn erwirtschaften, den sie ihren Beschäftigten zahlen. Wenn weniger zur Verfügung steht, dann kann auch weniger gezahlt werden.
Aber ich sage ausdrücklich – auch das steht in unserem Antrag drin –, wir wollen Lohnerhöhung für die Beschäftigten in den Werkstätten.
Aber dazu muss es eine intensive Debatte geben.
Deswegen fordern wir unter Punkt 2 die Landesregierung auf, bis 31. August 2019 ein detailliertes Konzept vorzulegen und keine Schaufensterreden zu halten. Wir wollen, dass mit den Betroffenen geredet und klargestellt wird, wie wir zu Verbesserungen kommen unter der Maßgabe des Erhalts.
Es gibt vieles, was man in diesem Zusammenhang noch sagen kann. Am Ende aber bleibt: Das Recht auf Arbeit ist ein Menschenrecht.
Das gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Wenn sie keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden, haben sie Anspruch auf verschiedene Leistungen. Eine dieser Leistungen ist die Teilhabe am Arbeitsleben in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Ich möchte alle Beschäftigten in den Werkstätten, auch die, die jetzt zuhören, und auch diejenigen von den Trägern, die dort arbeiten, hier an dieser Stelle für ihre Arbeit danken.
Das ist Wertschätzung und Achtung für ihre Arbeit. Das ist auch das, was letztendlich für alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, wichtig ist.
Die Werkstätten stellen nicht nur Arbeitsplätze zur Verfügung, die Werkstätten haben auch einen Reha-Auftrag; das ist Bildung, Betreuung, Persönlichkeitsentwicklung und soziale Kompetenz. Oft entstehen deswegen in den Werkstätten soziale Bindungen, die bis in die Freizeit hineinwirken. Das ist etwas, was diesem geschützten Umfeld zu danken ist. Das ist letztendlich auch ein Punkt, wo wir uns darüber unterhalten müssen, welche Möglichkeiten der Teilhabe Menschen mit Behinderungen in der Freizeit haben. In den Werkstätten gibt es Hilfeplangespräche, wie es jetzt auch das Bundesteilhabegesetz vorsieht. Deswegen wird individuell, abgestimmt auf die Betroffenen, ein Angebot geschnürt, das ihrem Wunsch- und Wahlrecht zugute kommt.
Ich möchte an dieser Stelle nur noch einen Ausblick geben. Wir nehmen auch wahr, dass die Werkstätten bereit sind, sich weiterzuentwickeln. Es gibt bereits Übergänge aus den Werkstätten in den allge
meinen Arbeitsmarkt über Praktika, über Außenarbeitsplätze. Das sind wichtige Schritte in Richtung Beschäftigung im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses. Deswegen müssen wir tragfähige Rahmenbedingungen schaffen, damit sich die Werkstätten weiterentwickeln können. Diese Rahmenbedingungen könnten Sie in einem Konzept der Landesregierung zusammenfassen. Wir haben gehört, das wird abgelehnt. Ich finde das bedauerlich, denn die Werkstätten brauchen das, um sich letztendlich als Kompetenzzentrum entwickeln zu können. Deswegen möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen, unterstützen Sie Ihren Ministerpräsidenten mit seinen Aussagen, die Werkstätten zu erhalten, weiterzuentwickeln, Lohnverbesserungen herbeizuführen,
und bekennen Sie sich hier mit uns gemeinsam zu diesem einfachen Fakt, dem Erhalt der Werkstätten. Machen Sie daraus kein Politikum.
Eins möchte ich an dieser Stelle auch noch sagen. Frau Stange, Sie haben uns vorgeworfen, wir würden uns nicht mit Behindertenpolitik im Detail befassen. Wir haben hier fünf Anträge zur Behindertenpolitik eingebracht.
Im ersten ging es um die Stellung des Behindertenbeauftragten. Und alle diese Anträge haben sie abgelehnt. Sie haben Sie abgelehnt. Von Ihnen kam im gleichen Atemzug zu diesen Themen nichts.
Ich bin gespannt, wie das die Menschen mit Behinderungen sehen und wie sie das letztendlich morgen einschätzen, wenn in der Zeitung steht: RotRot-Grün lehnt den Erhalt der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ab.
Ich habe diesem Antrag zugestimmt, weil ich aus ganzem Herzen für den Erhalt der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bin, da sie ein wichtiger Teil des Angebots für Menschen mit Behinderungen sind, um am Arbeitsmarkt teilhaben zu können. Ich finde, so ein Bekenntnis haben die Betroffenen verdient und deswegen haben wir es abgegeben.
Ich habe dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt, weil durch den Änderungsantrag keine vollständige Ermöglichung eines passiven und aktiven Wahlrechts für Menschen mit Wahlrechtsauschlüssen bei den Kommunalwahlen und den Landtagswahlen im Jahr 2019 gewährleistet ist.
Familie im Sinne des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der Familienförderung
In Artikel 2 § 2 des Thüringer Gesetzes zur Neustrukturierung der Familienförderung und zu Änderungen bei Stiftungen wird der Familienbegriff wie folgt definiert:
„Familie im Sinne dieses Gesetzes ist eine vom gewählten Lebensmodell unabhängige Gemeinschaft, in der Menschen Verantwortung füreinander übernehmen und füreinander da sind, unabhängig von einer Eheschließung oder der Form, in der sie zusammenleben, sowie der sexuellen Orientierung.“
Ich frage die Landesregierung:
1. Sind Fußballmannschaften im Sinne des oben genannten Gesetzestextes Familien?
2. Sind Nachbarn im Sinne des oben angegebenen Gesetzes Familien?
3. Welche Kriterien müssen explizit erfüllt werden, damit eine Gemeinschaft gleichzeitig auch eine Familie darstellt?
Das tut mir ja jetzt leid, Frau Keller, aber ich habe eine Nachfrage. Da diese zusätzlichen Kriterien nicht Inhalt des Gesetzestextes sind, frage ich Sie: Wie wird durch die Landesregierung sichergestellt, dass diese Kriterien beispielsweise bei Förderanträgen für den Familienbegriff zugrunde gelegt werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen, liebe Zuschauer an den Bildschirmen! Frau Ministerin, ich darf Ihnen für Ihre Ausführungen in Leichter Sprache danken. Ich glaube, das trifft uns alle. Es ist nicht einfach für uns Politiker, gerade solche Gesetze in Leichter Sprache zu formulieren. Von da
her ist das eine gute Sache, damit die Personen, die dieses Gesetz letztendlich betrifft, auch wissen, welchen Inhalt es hat. Aber ich muss ganz ehrlich sagen, ich hätte das Gesetz gern schon eher hier im Landtag mit Ihnen diskutiert.
Deswegen finde ich es nicht gerechtfertigt, dass Sie mit dem Finger auf die CDU bzw. auf die Vorgängerlandesregierung zeigen, denn – ich muss Ihren Wahlkampfslogan nicht wiederholen – besser gemacht haben Sie es wirklich nicht. Wir haben jahrelang hier im Parlament – in dieser Legislaturperiode – die Vorlage dieses Gesetzes eingefordert und wir sind jedes Jahr auf das Neue vertröstet worden, dass es hier eingebracht wird.
Das betrifft nicht nur uns als Oppositionspolitiker, sondern die vielen Verbände, beispielsweise das Außerparlamentarische Bündnis, wo ich mich gar nicht mehr daran erinnern kann, wie oft die gefordert haben, dass das Gesetz endlich hier vorgelegt wird.
Es hat vier Jahre gedauert und jetzt wird es hier eingebracht, was wir natürlich begrüßen, aber ich finde, es ist in diesem Zusammenhang nicht redlich, mit dem Finger auf andere zu zeigen. Letztendlich könnte man das als Ausdruck von mangelnder Wertschätzung gegenüber diesem Thema werten, aber ich will es mal so ausdrücken: Die Latte ist dadurch ziemlich hoch gelegt worden.
Deswegen möchte ich in dieser ersten Lesung auf den Inhalt des Gesetzes eingehen. Der Gesetzentwurf sieht einen Strauß von neuen Pflichten und Aufgaben für öffentliche Stellen vor, die an der einen oder anderen Stelle zeitgemäß und richtig sind. Allerdings lässt dieser Gesetzentwurf den Leser mit einer großen Anzahl von Fragen zurück. Ich möchte an dieser Stelle eine Frage herausgreifen, die wir auch in den vergangenen Beratungen, beispielsweise bei der Umsetzung des Maßnahmenplans der UN-Behindertenrechtskonvention oder auch beim Gesetz für das barrierefreie Internet, hier gestellt haben, nämlich die Frage der finanziellen Untersetzung, hauptsächlich für die, die es ausführen müssen, nämlich für die Kommunen und für die Verbände für Menschen mit Behinderungen. An dieser Stelle lässt das Gesetz viele Fragen offen und wir werden das natürlich in der Ausschussberatung thematisieren.
Ich möchte weitere Punkte des Gesetzentwurfs aufgreifen. Schauen wir uns den Gesetzentwurf näher an, so muss man ganz ehrlich sagen, dass dieser Gesetzentwurf nicht nur sehr lange gedauert hat, sondern er bleibt auch hinter den von Ihnen gesteckten Zielen des Koalitionsvertrags zurück. In diesem Zusammenhang möchte ich das Stichwort „Barriereabbau“ nennen. Zwar verpflichtet der Gesetzentwurf in § 10 die öffentlichen Eigentümer von Gebäuden zu mehr Barriereabbau, aber was ist denn beispielsweise mit den privatrechtlich betriebenen Einrichtungen der öffentlichen Hand wie Krankenhäusern, Verkehrsbetrieben, Energieversorgern, Messegesellschaften oder Flughäfen? Fehlanzeige. Dazu finden wir nichts. Genauso wie wir in diesem Zusammenhang auch im Gesetz nichts dazu finden, wie das Land so etwas finanziell unterstützen möchte. Da ist beispielsweise die Frage, ob es nicht eine Verpflichtung des Landes zur Bereitstellung von Fördermitteln für Barrierefreiheit geben sollte. Denn eines müssen wir uns vor Augen führen: Barrierefreiheit nützt am Ende nicht nur Menschen mit Behinderungen, es nützt auch Seniorinnen und Senioren, es nützt auch Familien, beispielsweise mit Kinderwagen. Barrierefreiheit ist schon lange nicht mehr nur ein Thema für Menschen mit Behinderungen.
Ich möchte jetzt zu einem zentralen Punkt des Gesetzentwurfs kommen, nämlich zum Interessenvertreter für Menschen mit Behinderungen auf Landesebene. Denn das, was der Gesetzentwurf mit dieser Vertretung für Menschen mit Behinderungen hier im Land vorhat – das muss ich ganz ehrlich sagen –, ist schon skandalös. Sie rühmen sich damit, dass man diese Stellung stärkt, aber gleichzeitig machen Sie aus ihm einen zahnlosen Tiger. Ich will vielleicht an dieser Stelle vorwegschicken, dass wir begrüßen, dass Sie endlich die Forderung der CDU-Fraktion umsetzen, dass der Behindertenbeauftragte hier vom Thüringer Landtag gewählt und auch hier angesiedelt wird.
Das finde ich schon sehr interessant, denn wir haben in dieser Legislatur erstmals 2015 diesen Vorschlag mit einem Antrag hier im Plenum eingebracht. Das war der Zeitpunkt, wo es einen neuen Behindertenbeauftragten gab. Da haben wir gesagt: Das ist ein guter Anlass, um eine Neustrukturierung vorzunehmen.
Dieser Antrag wurde von Ihnen hier im Hohen Hause abgelehnt. Das war das erste Mal, dass wir
den Vorschlag gemacht haben. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2018/2019 haben wir sodann im Jahr 2017 erneut diesen Antrag hier in das Parlament eingebracht und auch da – siehe da – haben Sie ihn abgelehnt.
Von daher will ich es an dieser Stelle positiv werten, dass der Landesbeauftragte nun endlich durch den Gesetzentwurf hier durch den Landtag gewählt werden soll und letztendlich auch über seine Stelle die Ausgestaltung und die Struktur diskutiert wird. Damit setzen Sie nicht nur unsere Erwartungen um, sondern auch die von vielen Verbänden und auch die Forderung der Vereinten Nationen.
Aber – ich sagte es schon – dieses auf den ersten Blick erfreuliche Bild wird leider, wenn man detailliert ins Gesetz schaut, getrübt. Denn – und ich erinnere noch einmal an die Ausführungen im Koalitionsvertrag – Sie hatten versprochen, die Aufgaben und Befugnisse des Beauftragten zu stärken. Jedoch interpretieren Sie das wahrscheinlich einseitig, denn zukünftig wird der Beauftragte einen erheblichen Aufgabenzuwachs haben – ohne personelle und sächliche Mittel bei gleichzeitiger Einschränkung seiner Rechte und Kürzung seiner Bezahlung und das vor dem Hintergrund, dass Sie die neuen Aufgaben im Gesetz wirklich detailliert ausführen. Es sind acht neue Aufgaben zu finden. Ich möchte die an dieser Stelle nicht aufzählen, das kann sicherlich jeder nachlesen, aber eine neunte ist durch das letzte Plenum hinzugekommen. Das ist im Übrigen eine, die wir hier auch seit Jahren gefordert haben, nämlich dass der Beauftragte auch die neue Landesdurchsetzungsstelle für die Umsetzung des barrierefreien Internets gemäß der EU-Richtlinie sein soll.
Bei so vielen neuen Aufgaben sollte man erwarten, dass der Beauftragte auch mehr Rechte und finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommt.
Aber das Gegenteil ist der Fall. Das ist nicht redlich. Denn weder sind im aktuellen Haushaltsentwurf der Landesregierung mehr personelle oder sächliche Mittel vorgesehen, noch erhält der Beauftragte – wie von der Koalition versprochen – mehr Befugnisse. Ich frage Sie ernsthaft: Wie soll das gehen? Deswegen möchte ich an dieser Stelle mal ein Beispiel herausgreifen, um das vielleicht zu verdeutlichen. Momentan ist es so, dass der Beauftragte nach dem gegenwärtig gültigen § 17 Abs. 2 ThürGIG von jeder Behörde Auskunft verlangen kann, ohne den Dienstweg einhalten zu müssen. Das – man höre und staune – soll er zukünftig nicht mehr dürfen. Denn seine Ersuchen – so § 22 Abs. 3
neu – sollen über die zuständige oberste Landesbehörde an die jeweilige Behörde geleitet werden und von dieser zurück über die oberste Landesbehörde an den Beauftragten gehen.
Jetzt habe ich Herrn Leibiger mal gefragt, was das denn bedeutet, und er hat gesagt, er hat das im letzten Jahr mal probiert mit dem Ergebnis, dass diese Auskunft für ihn drei Monate gedauert hat. Das finde ich schon skandalös, dass man sich hier hinstellt und sagt, man verbessert die Rechte für Menschen mit Behinderungen, vor allen Dingen von deren Vertreter hier auf Landesebene, und gleichzeitig, wenn man ins Detail schaut, legt man Ihnen mehr Steine in den Weg.
Da muss man sich fragen: Hat Rot-Rot-Grün Angst vor einem starken Behindertenbeauftragten? Wir werden das im Ausschuss hinterfragen und werden an der Stelle auch darauf Wert legen, dass wir einen starken Behindertenbeauftragten haben, der mit seinen Rechten und Befugnissen die Interessen der Menschen mit Behinderungen hier in Thüringen gut umsetzen kann.
Denn wir wollen eine Stärkung und keine Schwächung des Behindertenbeauftragten.
Nach diesem Punkt möchte ich aber noch einen weiteren nennen, wo man sich fragt, was sich die Landesregierung da eigentlich gedacht hat bzw. was eigentlich zwischen dem 15. Januar und dem 19. Februar hier passiert ist. Am 15. Januar beschließt das Kabinett den Landeshaushalt und sieht für den Beauftragten wie in den Jahren zuvor eine Planstelle der Wertigkeit der Besoldungsgruppe B3 vor. Das entspricht einem stellvertretenden Abteilungsleiter oder dem Leiter einer kleinen Landesbehörde. Am 19. Februar erblickt dann das ThürGIG das Licht der Welt und das Kabinett beschließt die Herabstufung der Vergütung des Behindertenbeauftragten. Danach soll er auf die Besoldungsgruppe A16 heruntergestuft werden, was der Bezahlung eines Referatsleiters im Ministerium entspricht. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Man möchte die Stellung einer Person stärken, hebt das auch hervor, aber gleichzeitig legt man ihr nicht nur neue Steine in den Weg, sondern kürzt auch die finanziellen Mittel in ihrer Besoldung. Ich frage mich nicht nur, wie das in der Umsetzung gehen soll, sondern ich frage mich: Wer soll denn am Ende diesen Beauftragten auch noch machen? Wer stellt sich dafür zur Verfügung? Ich kann Sie nur auffordern, dieses vergiftete Geschenk zurückzunehmen und in der Ausschussberatung zu korrigieren, denn es kann nicht sein, dass ein Beauftragter
mehr Aufgaben und dafür weniger Lohn bekommt. Das werden wir nicht mitmachen.
Wir haben dieses Amt im Jahr 2004 geschaffen, als es noch kein Gesetz gab, und wir haben es mit einer ordentlichen Bezahlung versehen. Wir werden deswegen die Abwertung dieses Amts nicht zulassen und wollen auch einen Beauftragten, der sich einmischt und auch mal unbequem wird.
Ich möchte noch auf zwei weitere Punkte eingehen, und zwar zum Stichwort „kommunale Behindertenbeauftragte im Hauptamt“ – eine Forderung, die viele Jahre im Raum stand und die sich jetzt im Gesetz nicht mehr wiederfindet. Wir werden in der Ausschussberatung sehr genau hinhören, was die Anzuhörenden dazu sagen, aber auch welche Stellung die kommunalen Spitzenverbände dazu nehmen.
Wir werden im Ausschuss – damit will ich dann letztendlich schließen – auch nachfragen, was hinter den Ankündigungen steckt, sehr geehrte Frau Ministerin, die Sie hier auch noch mal wiederholt haben, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sie finanziell untersetzt werden müssen. Vieles ist im Vagen und wir werden viele Fragen stellen und auch Änderungen an zentralen Stellen beantragen.
Vor diesem Hintergrund – das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich aufgrund der Erfahrungen der letzten Monate auch noch mal sagen – wünschen wir uns eine intensive Beratung im Parlament. Wir haben bereits jetzt die Einladung für den Sozialausschuss in der nachher folgenden Mittagspause, wo eine mündliche Anhörung beschlossen werden soll. Das erinnert mich sehr an das Vorgehen zum Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben, wo hier mit Schnelligkeit ein Gesetz durchgepeitscht wurde und letztendlich nicht genügend Raum zum Diskutieren war. Ich möchte nicht, dass wir Parlamentarier das ausbaden müssen, was die Landesregierung hier in den letzten vier Jahren versäumt hat. Vier Jahre lang wurde es nicht geschafft, ein Gesetz vorzulegen, und jetzt hat es den Landtag erreicht. Wir als Oppositionsfraktion erwarten, dass uns deswegen auch genügend Zeit eingeräumt wird, nicht nur von unserer Seite Bedenken und Anregungen einzubringen, sondern auch die Betroffenen zu hören.
Deswegen möchte ich an dieser Stelle auch gleich sagen: Wir werden im Ausschuss beantragen, dass dieses Gesetz auch im Online-Forum des Landtags eingestellt wird, damit unter barrierefreier Beteiligung alle Menschen mit Behinderungen in Thürin
gen die Chance haben, sich zu diesem Gesetz zu äußern, damit wir deren Anregungen auch aufnehmen können. Deswegen kann ich an dieser Stelle nur sagen, ich freue mich auf die Beratung und auch auf deren Ergebnisse und möchte Ihnen für die Aufmerksamkeit danken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, am 17. Januar berichtete die „Thüringer Allgemeine“ von einem Fall, und zwar von einem Arzt aus Serbien, der an der Geriatrischen Fachklinik „Georgenhaus“ in Meiningen zum Jahreswechsel eine Stelle als Assistenzarzt übernehmen sollte. Das Warten auf die Berufserlaubnis zögerte sich über Wochen hin und er erhielt letztendlich im Februar einen Prü
fungstermin, zwei Monate nach dem eigentlich geplanten Beginn seiner Tätigkeit. Das Ergebnis können wir uns alle denken, denn er konnte die Stelle nicht antreten und ist inzwischen in seine Heimat zurückgekehrt.
Das ist leider kein Einzelfall. Ich denke, viele von Ihnen kennen die Klagen aus ihren Wahlkreisen. Denn Hintergrund ist, dass die Kenntnis- und Sprachprüfungen in Thüringen viel zu schleppend erfolgen. Beschwerden kommen aus Krankenhäusern, kommen von den Kassen, den Pflegediensten, von den Kommunen oder oft von den betroffenen Ärzten oder deren Kollegen selbst. Mittlerweile gibt es hier im Landtag auch eine Petition dazu, die wurde im November eingereicht. Das Quorum der Unterzeichner von 1.500 wurde auch schon erreicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Tatsache ist: Medizinisches Fachpersonal wird in Thüringen händeringend gesucht. Das betrifft im Übrigen auch die Pflegebranche. Um dieses Problem zu lösen, brauchen wir Unterstützung bzw. medizinisches Personal auch aus anderen Ländern. Natürlich müssen die Fachkenntnisse durch staatliche Stellen anerkannt und geprüft werden. Die Anforderungen an die Fach- und Sprachkenntnisse sind entsprechend hoch. Aber wir müssen uns fragen, warum in Thüringen diese Begutachtung so schleppend läuft und uns andere Bundesländer da voraus sind.
Deswegen haben wir hier diesen Antrag eingereicht, um diese Fragen zu klären. Was sind die Gründe für die oftmals schleppende Bearbeitung? Wo liegen in Thüringen die Schwachstellen im System? Die Zahlen und Fakten dazu müssen auf den Tisch. Sie sehen in unserem Antrag, den wir am 23. Januar dieses Jahres eingebracht haben, wo unserer Meinung nach der Schuh drücken könnte. Wir wollen sehen, was wir verbessern können, denn wir wollen die Zulassungsverfahren von Ärzten bzw. die Anerkennungsverfahren von Pflegepersonal beschleunigen und entbürokratisieren.
Denn das Ziel für uns alle ist klar: Den Ärzte- und Fachkräftemangel in Thüringer Krankenhäusern und Arztpraxen müssen wir zum Wohle aller Patientinnen und Patienten bekämpfen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, mit der Drucksache 6/5827 legte die Landesregierung am 13. Juni vergangenen Jahres den Entwurf eines Thüringer Jugendarrestvollzugsgesetzes vor. Der Landtag hat den Entwurf nach der ersten Lesung am 22. Juni letzten Jahres an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Dort legte am 17.08.2018 der Wissenschaftliche Dienst des Landtags die Formulierungsempfehlung für eine Diskussion im Onlineforum vor. Der
Ausschuss kam in seiner Sitzung am 24.08. überein, wegen der Spezialität und des erforderlichen Fachwissens auf die Eröffnung einer Online-Diskussion zu verzichten. Stattdessen wurde ausschließlich ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Von insgesamt 27 Anzuhörenden nahmen elf Stellung. Das Vorhaben wurde im Wesentlichen begrüßt. In Zweifel gezogen wurden insbesondere die Kostenschätzung und dort insbesondere die Ausführung der Gesetzesbegründung zur Personalausstattung. Die Personalvertretung rechnete im Detail vor, dass die beabsichtigten Maßnahmen ohne weiteres Personal nicht umgesetzt werden könnten. In der Folge wurde die Ausschussberatung mehrfach vertragt und in der Sitzung am 25. Januar dieses Jahres ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mehrheitlich beschlossen, der weitere Anforderungen an das Personal stellt und den Maßnahmenkatalog erweitert. Schließlich wurde die aktuelle Rechtsprechung zur Fixierung berücksichtigt. Letztlich wurde die vorliegende Beschlussempfehlung inklusive der von der Landtagsverwaltung erbetenen Redaktionsvollmacht mehrheitlich gefasst. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer auf der Zuschauertribüne! Wir haben einen Gesetzentwurf vorliegen, der ziemlich nüchtern und bürokratisch klingt, aber der in seinen Auswirkungen doch von erheblicher Bedeutung ist.
Es geht hier darum, dass Menschen mit Behinderungen einen barrierefreien Zugang zum Internet und damit für sie wichtige Informationen finden. Grundlage für diesen Gesetzentwurf ist aber nicht das Ansinnen von Rot-Rot-Grün, sondern eine Verpflichtung der EU, und die gibt es schon seit dem Jahr 2016. So hat das EU-Parlament unter der Nummer 2016/2102 eine Richtlinie vom 26. Oktober über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
erlassen. Es gab dafür eine Umsetzungsfrist bis zum 23. September vergangenen Jahres. Gemäß Artikel 12 Abs. 1 der Richtlinie hat der Ablauf dieser Frist ohne den Erlass einer entsprechenden gesetzlichen Regelung oder Verordnung im Landesrecht eine Meldung der EU-Kommission zur Folge. Das heißt, es wird sicherlich auch interessant sein, ob wir hier in Thüringen ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren durchlaufen müssen, denn Thüringen hat es eben nicht geschafft, bis zum Ablauf dieser von der EU vorgegebenen Frist eine entsprechende gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen.
Ich muss sagen, wir haben hier schon einen sehr beachtlichen Vorgang, denn uns liegt heute nicht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, sondern ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Das ist auch insofern beachtlich, da diese Richtlinie, wie gesagt, seit 2016 existiert und wir als CDUFraktion hier im Parlament mehrfach darauf gedrungen haben, diese Richtlinie auch fristgerecht umzusetzen und entsprechende gesetzliche Regelungen in Kraft zu setzen. So haben wir das – und ich möchte Ihnen das gern noch mal vor Augen führen – bereits am 23. August 2017 getan. Da haben wir anlässlich des zehnjährigen Bestehens der UNBehindertenrechtskonvention einen Antrag hier ins Plenum eingebracht, in dem unter Punkt I.5 eben die Forderung und der Bericht enthalten ist, wie das Land Thüringen diese EU-Richtlinie umsetzen will. Was soll ich sagen? Der Antrag wurde abgelehnt und im Ergebnis wurde keine gesetzliche Regelung vorgelegt.
Das war für uns der Anlass, im Rahmen der Beratung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes im März 2018 einen Entschließungsantrag einzubringen, weil wir eben der Meinung waren, es geht nicht darum, Blindengeld oder Sinnesbenachteiligtengeld zu zahlen, sondern es geht darum, eine vollumfängliche Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft zu ermöglichen und ihnen damit auch den Zugang zu Informationen, die sie betreffen, zu ermöglichen. Wir haben also einen Entschließungsantrag hier im Plenum zu dem Gesetz eingebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wurde, diese barrierefreien Zugänge entsprechend der EU-Richtlinie zu schaffen. Dieser Entschließungsantrag wurde auch abgelehnt.
Nichtsdestotrotz habe ich dann noch zwei Kleine Anfragen an die Landesregierung gestellt – eine vom 16. April vergangenen Jahres sowie eine im September des letzten Jahres, und zwar nach Ablauf der Frist. Alle diese Anfragen wurden teilweise ausweichlich beantwortet, aber – da möchte ich die Antwort auf meine letzte Kleine Anfrage zitieren, die mir Minister Hoff am 09.11.2018 gegeben hat: „Gegenwärtig befindet sich die Novelle des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Inklusion von
Menschen mit Behinderungen [...] im [...] Gesetzgebungsverfahren [...] Im Gesetzentwurf werden explizite Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie [...] des Europäischen Parlaments und des Rates [...] über den barrierefreien Zugang [...] enthalten sein.
Wir haben jetzt Januar 2019 und der genannte Gesetzentwurf der Landesregierung liegt immer noch nicht vor. Da muss man vielleicht jetzt auch den Regierungskoalitionen dankbar sein, dass sie dieses Spiel nicht mehr weiter mitspielen und gesagt haben: Wir warten seit Jahren auf diesen Gesetzentwurf, er liegt bis heute nicht vor, sodass wir jetzt selbst einen Gesetzentwurf einbringen, damit wir uns gegenüber der EU nicht weiter strafbar machen.
Dieser Gesetzentwurf liegt uns heute vor, wobei das allerdings nicht die Frage klärt, wann denn dieses ursprünglich geplante Gesetz, das Thüringer Gleichstellungsgesetz, den Landtag erreichen wird.
Mir persönlich erschließt sich nicht, warum die Thüringer Landesregierung trotz der Aufforderung, die wir hier mehrfach im Parlament ausgesprochen haben, zuerst stiefmütterlich mit diesem Thema umgeht und dann ankündigt, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das diese Richtlinie umsetzt, und dieses Gesetz nun mittlerweile immer noch nicht eingebracht hat. Man könnte deuten, dass das vielleicht auch die Wertschätzung dem Thema gegenüber ist, das möchte ich an der Stelle aber nicht tun. Ich möchte nur herausheben: Wenn diese Richtlinie in Thüringen auch endlich von öffentlichen Stellen umgesetzt wird, dann ist das ein entscheidender Beitrag für die Menschen mit Behinderungen in Thüringen.