Protokoll der Sitzung vom 24.01.2018

2017 auf über 10 Millionen Euro ansteigen. Insgesamt sieht der Doppelhaushalt 2018/2019 für die Kindertagesbetreuung Gesamtausgaben von 56 Millionen Euro im Jahr 2018 und knapp 50 Millionen im Jahr 2019 vor.

Ein wesentlicher Anstieg ist auch im Bereich der Schulen in freier Trägerschaft vor dem Hintergrund zu verzeichnen, dass gemäß den Angaben des Ministers in den kommenden Jahren 11 Prozent der Schüler Schulen in freier Trägerschaft besuchen werden. Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse steigen erheblich um 10 Millionen Euro auf 175,7 Millionen Euro im Jahr 2018 und um weitere 10 Millionen Euro 2019 auf fast 196 Millionen Euro.

Des Weiteren ist in dem vorliegenden Doppelhaushalt auch ein Anstieg der Zuweisungen für Gemeinden und Gemeindeverbände zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer von ungefähr 70 Millionen Euro im Jahr 2017 auf über 73 Millionen Euro im Jahr 2018 zu verzeichnen. Allerdings sollen die Finanzhilfen zum Jahr 2019 aufgrund des prognostizierten Rückgangs der Flüchtlingszahlen in den folgenden Jahren wieder verringert werden.

Im Rahmen des Einzelplans 04 werden auch die Gesamtausgaben im Bereich des Sports von 5,4 Millionen Euro 2017 auf 23,7 Millionen Euro im Jahr 2018 erhöht – zur finanziellen Unterstützung der geplanten Bewerbung Thüringens um die Weltmeisterschaften im Biathlon und im Rennrodeln.

Der Einzelplan 18 – Staatliche Hochbaumaßnahmen – sieht gegenüber dem Jahr 2017 eine Ausgabensteigerung für das Jahr 2018 in Höhe von 50 Millionen Euro auf 176 Millionen Euro vor und für das Jahr 2019 um 65 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro. Dabei ist insbesondere eine wesentliche Steigerung im Bereich der Baumaßnahmen und der Investitionen zu verzeichnen. Der Einzelplan 18 wurde im Rahmen der diesjährigen Beratungen nicht wie bei den letzten Beratungen im Rahmen der anderen Einzelpläne, sondern separat besprochen. Nach Angaben der Ministerin sei einerseits die energetische Sanierung ein besonderes Anliegen im Rahmen der Baumaßnahmen, also die Energieeffizienz und der Umweltschutz. Andererseits müsse aber auch die Wirtschaftlichkeit der Anlagen beachtet werden.

Größere Bauvorhaben sind der weitere Neubau des Universitätsklinikums Jena, die gemeinsame Justizvollzugsanstalt mit dem Freistaat Sachsen in Zwickau-Marienthal und die Investition zur Schaffung eines Universitätscampus der FSU Jena am Inselplatz.

Zudem werden in dem Haushalt finanzielle Mittel veranschlagt für Baumaßnahmen an staatlichen Hochschulen im Rahmen der Hochschulstrategie 2020, wonach bis 2020 alle Hochschulen aus

gebaut und sich daraufhin nur noch auf Sanierung konzentriert werden soll.

Beim Einzelplan 10 – Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft – liegt gegenüber 2017 eine Ausgabensteigerung um ungefähr 90 Millionen Euro jeweils 2018 und 2019 vor. Damit sollen jeweils 1,2 Milliarden Euro ausgegeben werden. Grund dafür seien laut der Ministerin die erhöhten Personalkosten sowie die erhöhten Ausgaben für den ÖPNV. Gleichzeitig sind jedoch auch Mehreinnahmen zu verzeichnen, da sich die Drittmittel insbesondere vom Bund erhöht haben. Der Schwerpunkt dieses Einzelplans liege nach den Angaben der Ministerin vor allem bei den Investitionen in die Infrastruktur, insbesondere zum Um- und Ausbau der Landesstraßen und Radwege.

Auch in diesem Einzelplan soll eine Balance gefunden werden zwischen der Gewinnung qualifizierter Fachkräfte und dem Personalabbau. Insgesamt sollen 2018 und 2019 110 Stellen abgebaut werden. Zur Fachkräftegewinnung führte die Ministerin beispielsweise das Pilotprojekt eines dualen Studiums im Vermessungsbereich an, das in diesem Doppelhaushalt berücksichtigt worden sei, wodurch junge Studenten Erfahrungen innerhalb der Verwaltung sammeln können und von Beginn an an die Verwaltung gebunden werden.

Des Weiteren soll im Bereich „Verkehr“ insbesondere ein Azubi-Ticket eingeführt werden, um die Fahrten zur Berufsschule und zu Ausbildungsbetrieben zu unterstützen. Außerdem sei eine Erweiterung des Verkehrsverbundes Mittelthüringen zu einem einheitlichen Vertriebssystem in Thüringen geplant.

Im Bereich der Landwirtschaft sind für die Förderinitiative „Ländliche Entwicklung in Thüringen 2014–2020“ im Jahr 2018 rund 137 Millionen Euro und 2019 rund 158 Millionen Euro veranschlagt. Diese Initiative soll die Maßgaben des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – ELER – unterstützen. Nachdem das Programm bereits in den vergangenen Jahren angelaufen ist, soll nun die Förderung von Landwirtschaft, Entwicklung der ländlichen Räume, Naturschutz und Forsten verstärkt werden.

In den Einzelplan 10 sind außerdem die Zuschüsse an Gemeinden und Gemeindeverbände für lokale Basisdienstleistungen und die Zuschüsse für Kleinstunternehmen der Grundversorgung neu aufgenommen worden, um die Erweiterung der ländlichen Infrastruktur besser zu fördern und die Dorferneuerung und Dorfentwicklung mit neuen Maßnahmen voranzutreiben. Schwerpunkt dieser Förderung seien nach Angaben der Ministerin solche Regionen, in denen besondere Anstrengungen zur Daseinsvorsorge erforderlich sind.

Der Einzelplan 07 – Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft – verzeichnet für das Haushaltsjahr 2018 einen leichten Anstieg der Ausgaben, wohingegen im Jahr 2019 wieder das Niveau des vorherigen Jahres 2017 erreicht wird. Gleichzeitig sind die Einnahmen im Vergleich zu den Vorjahren, insbesondere im Bereich der Zuschüsse und Zuweisungen, gesunken. Nach den Angaben des Ministers soll die bisherige Politik im Wirtschaftsministerium in den Bereichen „Digitale Politik“ und „Wirtschaft“ weitergeführt werden. Entsprechend sei auch der Entwurf des Einzelplans gestaltet. Insbesondere sei auch zukünftig eine verstärkte Investition in den Breitbandausbau geplant. Im Bereich der Hochschulen werden die aufgrund der in der Rahmenvereinbarung IV zugesicherten Zuschüsse im Doppelhaushalt 2018/2019 abgebildet, damit die vereinbarte Planungssicherheit gewährleistet und die Finanzierung der angestoßenen Projekte gesichert wird.

Im Einzelplan 01 – Thüringer Landtag – werden Gesamtausgaben in Höhe von 51,5 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2018 und 53,7 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2019 veranschlagt. Darin enthalten sind auch die Haushaltsansätze des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sowie des Bürgerbeauftragten. Die Beauftragten wurden zu den sie betreffenden Kapiteln gehört. Im Vergleich zum Vorjahr 2017 steigen die Gesamtausgaben geringfügig an.

Laut dem Landtagspräsidenten soll der Einzelplan 01 jedoch einerseits zur Haushaltskonsolidierung beitragen, andererseits den erhöhten Anforderungen an den Parlamentsbetrieb gerecht werden, die beispielsweise aus den vermehrten Anhörungen und Wortprotokollierungen resultieren. Dies bedinge zudem einen Mehrbedarf an Schreibkräften, zusätzlichen Mitarbeitern in der Druckerei sowie erhöhte Ausgaben für Papier. Hierzu wies der Präsident darauf hin, dass eine Verständigung gefunden werden müsse über den Umgang mit den rechtlichen Anforderungen und den Hürden, die sich aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom Juni 2017 ergeben. Des Weiteren müssten aufgrund der hohen abstrakten Gefährdungslage die Veranschlagungen für die Bewachungsdienstleistungen um fast 50 Prozent erhöht werden, um die Sicherheitsauflagen nicht nur bei Großveranstaltungen, sondern auch bei den vielen öffentlichen Anhörungen der Fachausschüsse sowie der öffentlichen Beweisaufnahmen der Untersuchungsausschüsse umsetzen zu können. Dazu muss zunächst im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung ein neuer Dienstleister gefunden werden, wodurch sich voraussichtlich die in den letzten Jahren gestiegenen Kosten noch weiter erhöhen werden.

Mehrkosten entstehen auch in dem Haushaltstitel für Sachverständige aufgrund der Verständigung im

Ältestenrat, den Sachverständigen in der Enquetekommission Aufwandsentschädigungen zu zahlen. Hierfür wurden die Ausgaben von 70.000 Euro im Jahr 2017 auf jeweils 130.000 Euro in den Jahren 2018 und 2019 erhöht. Außerdem wurde ein neuer Haushaltstitel in Höhe von einmalig 50.000 Euro zur Deckung der Kosten für die Planung und Durchführung der Landtagspräsidenten- und Landtagsdirektorenkonferenz aufgenommen, da Thüringen im Jahr 2017/2018 die Federführung übernommen hat. Ebenfalls wurde ein neuer Titel geschaffen für die Kosten der Kampagne „Wahlbeteiligung“ zur Erhöhung der Wahlbeteiligung bei den Landtagswahlen 2019. Dazu werden im Doppelhaushalt 2018/2019 insgesamt 200.000 Euro bereitgestellt.

Beim Einzelplan 09 – Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz – sind die Gesamtausgaben im Vergleich zu den Vorjahren erheblich gestiegen. Insgesamt ist ein Zuwachs von 60 Millionen Euro zu verzeichnen. Damit möchte die Ministerin die schwerpunktmäßige Förderung im Bereich Umwelt-, Energie- und Naturschutzpolitik fortsetzen. Außerdem soll der Hochwasser- und Gewässerschutz stärker finanziert werden. Für Naturschutzmaßnahmen und das Natura-2000-Monitoring sind 7,5 Millionen Euro vorgesehen, womit der Freistaat Thüringen den unionsrechtlichen Verpflichtungen nachkommen möchte. Außerdem sind im Bereich Energie und Klimaschutz über 5 Millionen Euro für die Initiativen und Maßnahmen zur Klimaanpassung und Klimafolgen eingesetzt. Weitere 12 Millionen Euro sind jeweils 2018 und 2019 für die Fortsetzung der Förderung von Vorhaben der Energieeffizienz veranschlagt. Zudem ist eine stärkere Finanzierung des Förderprogramms „Solar Invest“ mit zusätzlich knapp 4 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr vorgesehen. Im Bereich Umwelt sind höhere Anforderungen der EU und des Bundes an die Umweltstandards zu berücksichtigen und auch zusätzliche Aufgaben wahrzunehmen. Zugleich sollen Stellen abgebaut werden.

Der Einzelplan 03 – Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales – verzeichnet in dem Doppelhaushalt 2018/2019 einen Zuwachs von jeweils 80 Millionen Euro im Vergleich zum Jahr 2017 und sieht damit Ausgaben in Höhe von 624 Millionen Euro im Jahre 2018 und 628 Millionen Euro für das Jahr 2019 vor. Nach Angaben des Ministers sei die Gefährdungslage weiterhin hoch, weshalb ein gesteigerter Bedarf an Schutzausstattung und persönlichen Ausrüstungsgegenständen bestehe. So sei beispielsweise der Erwerb eines gebrauchten Hubschraubers für 6 Millionen Euro veranschlagt. Des Weiteren sollen zur Anerkennung der Leistung der Polizisten wertige Stellen geschaffen werden, um Beförderungen zu ermöglichen. Auch die Ausgaben für die Ausbildung werden in dem Entwurf der Landesregierung auf ungefähr 7,3 Millionen Euro im Jahr 2018 und fast 8 Millionen Euro 2019

erhöht. Mit diesen Mitteln sollen jährlich 200 Anwärter ausgebildet werden, außerdem werden weitere Baumaßnahmen im Haushalt berücksichtigt wie die Errichtung eines Sicherheitscampus in der Kranichfelder Straße in Erfurt, wo neue Gebäude für das Landeskriminalamt, die Bereitschaftspolizei sowie die Kriminalpolizeiinspektion entstehen und nun auch finanzielle Mittel sowohl für den Bau als auch die Ausstattung zur Verfügung gestellt werden. Zusätzliche Mittel werden für die Feuerwehr zur Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und Digitalfunktechnik sowie für Reparaturen bereitgestellt.

Im Einzelplan 03 werden zudem die zusätzlichen Ausgaben für die Landtagswahl sowie die Wahl zum Europäischen Parlament 2019 berücksichtigt. Darüber hinaus steigt auch der Ansatz des Sondervermögens Beitragserstattungen Wasserver- und Abwasserentsorgung erheblich von 29,8 Millionen Euro auf rund 82 Millionen Euro, um diese Erstattung fortan auch direkt aus dem Haushalt zahlen zu können.

Im Rahmen des Einzelplans 03 wurde auch das Kapitel 03 10 beraten, in dem die Einnahmen und Ausgaben für das Amt für Verfassungsschutz angesetzt werden. Hierzu wurde auch den Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission die Möglichkeit eingeräumt, sich in die Beratung einzubringen. Die Ausgaben für das Amt für Verfassungsschutz steigen nur leicht an auf rund 7 Millionen Euro jeweils 2018 und 2019.

Der Einzelplan 05 des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz bildet mit dem Asylwesen und der Integration sowie der Thüringer Justiz zwei Schwerpunkte der Landesverwaltung ab. Die Einnahmen sollen 2018 und 2019 wie im vergangenen Haushaltsjahr auch bei etwa 108 Millionen Euro liegen. Die Gesamtausgaben sind hingegen geringer als in den Vorjahren und jeweils mit einer halben Milliarde Euro veranschlagt. Die Senkung der Ausgaben begründet der Minister insbesondere mit den geringeren prognostizierten Flüchtlingszahlen. Da sich die Aufnahme und Versorgung stabilisiert habe und besser organisiert sei, würden für die Unterbringung und Versorgung weniger finanzielle Mittel benötigt als noch in den Vorjahren. Die Haushaltsmittel seien allerdings unter Berücksichtigung der derzeitigen Zahlen und Prognosen angesetzt.

Neuerungen im Bereich der Migration haben sich innerhalb des Kapitels 05 02 ergeben. Darin werden nun auch die Stellen sowie die Finanzausstattung des Beauftragten für Integration und Migration aufgeführt, um eine höhere Transparenz der Ausgaben zu erreichen. In den kommenden Jahren soll der Schwerpunkt vor allem auf die Integration der Flüchtlinge gelegt werden. Dazu würden sukzessive mehr Haushaltsmittel für Projekte zur Integration der Zugewanderten zur Verfügung gestellt werden,

wie dies in der Projektförderrichtlinie Integration vereinbart wurde. In den letzten Jahren wurden nach Angaben des Ministers bereits rund 50 Projekte jährlich auf den Weg gebracht. Diese sollen unter anderem den Spracherwerb und die berufliche Integration fördern und Angebote zur Integration durch Sport schaffen. Außerdem seien Projekte im Bereich der Asylverfahrensberatung, der Migrations- und Sozialberatung und der Rückkehrberatung angelaufen. Allein für die Maßnahmen der Integrationsförderung sind in diesem Doppelhaushalt jeweils 5 bzw. 6 Millionen Euro veranschlagt. Zudem ist als neuer Titel der Haushaltstitel für Maßnahmen zur Integrationsförderung im Rahmen des Integrationskonzeptes in Höhe von jeweils 10 Millionen Euro 2018 und 2019 hinzugekommen. Dieser Betrag soll den Mehrbedarf der einzelnen Ressorts abdecken und insbesondere in Projekte zur Förderung der Erwachsenenbildung, der Sozialberatung anerkannter Flüchtlinge oder auch Dolmetscherleistungen fließen.

Im Einzelplan 05 ist ebenfalls das Kapitel 05 03 „Allgemeine Bewilligungen“ neu hinzugekommen, in dem solche Titel zusammengefasst werden, die nicht mehr einzelnen Gerichtsbarkeiten zugeordnet werden können wie die Ausgaben für Aus- und Fortbildung und das Gesundheitsmanagement im Bereich der Justiz, die Sicherheit in den Justizgebäuden sowie für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte. Für Letzteres sind in diesem Jahr über 7 Millionen Euro eingeplant. Die mit der Einführung der elektronischen Aktenführung verbundenen Herausforderungen seien nach Angaben des Ministers nur mit zusätzlichem Personal zu bewältigen. Im Bereich der Justiz bilden die Personalausgaben mit rund 216,3 Millionen Euro im Jahr 2018 bzw. 220,6 Millionen Euro im Jahr 2019 daher auch einen gewichtigen Ausgabenblock. Mit diesen Mitteln müssen auch zahlreiche Ruhestandseintritte in den kommenden Jahren finanziert werden. Um dennoch der Verpflichtung zum Stellenabbau nachzukommen, stünden laut dem Minister viele der neuen Stellen nur vorübergehend zur Verfügung.

Außerdem wurde in diesem Einzelplan das Kapitel 05 12 neu aufgenommen, in dem die Ausgaben für den Verbraucherschutz zusammengefasst werden. Mit den darin veranschlagten Mitteln soll die Teilsubventionierung des Mittagessens an Thüringer Schulen zur Verbesserung der Qualität des Schulessens übernommen werden. Dies erfolgt zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts an einzelnen Schulen. Zudem sind Haushaltsmittel für ein Projekt zur Verbesserung der Verpflegung in Kindertagesstätten vorgesehen.

Im Einzelplan 08 – Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – liegen die Gesamtausgaben im Jahr 2018 bei 672,7 Millionen Euro und im Jahr 2019 bei 662,1 Millionen

Euro. Demgegenüber werden die Einnahmen bei circa 400 Millionen Euro angesetzt. Der Zuschussbedarf des Ministeriums wird sich damit im Vergleich zum Vorjahr um ungefähr 30 Millionen Euro erhöhen. Der Anstieg des Zuschussbedarfs sei nach den Angaben der Ministerin zum einen auf die Mehrausgaben bei den rechtlich gebundenen Leistungsfeldern zurückzuführen wie beispielsweise den Anstieg der Ausgaben für die vom Bund geregelten Leistungen für den Unterhaltsvorschuss oder aus dem Pflegestärkungsgesetz II. Zum anderen seien die Ausgaben durch die Schwerpunktsetzung der Landesregierung im sozialen Bereich begründet wie beispielsweise für das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, das Gehörlosengeld sowie die Sonderinvestitionsprogramme für Eltern-Kind-Zentren und Krankenhäuser.

Die Personalkosten steigen auch leicht an auf 44 Millionen Euro 2018 und 45 Millionen Euro 2019. Grund dafür seien die zu erwartenden Tarifanpassungen bzw. Besoldungserhöhungen, die notwendige Erhöhung der Haushaltsmittel für Zeitverträge sowie die Einrichtung der ESF-Prüfstelle im Ministerium. Allein für die Einrichtung der ESF-Prüfstelle werden neun neue Stellen im Geschäftsbereich des Ministeriums geschaffen. Laut der Ministerin sei dies jedoch kostengünstiger als die Übertragung der Aufgaben an die Thüringer Aufbaubank.

Eine Erhöhung der Ausgaben soll außerdem im Bereich des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz erfolgen, um neue Geräte und Ausrüstungsgegenstände anschaffen zu können.

Im Einzelplan 12 – Thüringer Verfassungsgerichtshof – wurde der Ansatz für die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs von 81.700 Euro im Jahr 2017 auf jeweils 145.000 Euro in den Jahren 2018 und 2019 erhöht. Diese Steigerung begründet sich nach den Angaben des Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs durch den erheblichen Mehraufwand bei den Gerichtsverfahren und die dadurch bedingte Erhöhung der Aufwandsentschädigungen. Diese Aufwandsentschädigungen bemessen sich an den Teilnahmen an Beratungssitzungen. Die Arbeitsbelastung sei im vergangenen Jahr insbesondere im Zusammenhang mit dem Verfahren zum Vorschaltgesetz erheblich gestiegen. Da bereits mehrere neue Verfahren anhängig und noch weitere zu erwarten seien, rechnet der Präsident des Verfassungsgerichtshofs auch in den Jahren 2018/2019 mit einer entsprechend hohen Arbeitsbelastung, weshalb die Erhöhung der Haushaltsmittel notwendig sei.

Der Einzelplan 11 – Thüringer Rechnungshof – veranschlagt mit Gesamtausgaben von etwa 8 Millionen Euro im Jahr einen vergleichsweise geringen Anteil des Landeshaushalts. Fast die gesamten

Ausgaben werden zur Deckung der Personalkosten aufgewandt. Einsparungen hätten sich hingegen im Bereich der Miet- und Sachaufwandskosten ergeben, da alle Mitarbeiter am Standort in Rudolstadt untergebracht wurden. Zudem seien die Anforderungen aus dem Stellenabbaukonzept fristgerecht umgesetzt worden. Nichtsdestotrotz stände noch die Besetzung offener Stellen aus. Im Zuge der Neubesetzung sollen weitere Räume in Rudolstadt angemietet werden, da nach Angaben des Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs die Kapazitäten im Schloss Ludwigsburg ausgeschöpft seien.

Im Rahmen der Beratung dieses Einzelplans regte der Präsident zudem erneut an, die Direktorenstellen von B 4 entsprechend der Besoldung von Ministerialdirigenten als Abteilungsleiter bei einer obersten Landesbehörde um eine Besoldungsstufe zu erhöhen. Er verwies darauf, dass dies der verfassungsgemäßen amtsangemessenen Besoldung entspreche und dass im Haushaltsentwurf entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden, um dies gegebenenfalls prüfen zu lassen.

Sodann wurden im Anschluss die kommunalrelevanten Themen des Haushaltsentwurfs beraten wie das Thüringer Gesetz zur Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs und die Kapitel 17 16 und 17 20. Dazu wies der Minister einleitend darauf hin, dass der Kommunale Finanzausgleich umfassend novelliert worden sei und damit die Finanzausgleichsmasse auf 1,961 Milliarden Euro 2018 und 1,956 Milliarden Euro 2019 steigt. Dieser Betrag setze sich einerseits zusammen aus dem Finanzbedarf von rund 1,759 Milliarden Euro. Darin würden alle kommunalen Ausgaben berücksichtigt, insbesondere auch die prognostizierten Anstiege aufgrund der Personalkostenentwicklung. Zur Ermittlung des Bedarfs seien die Fortschreibungsparameter auf Grundlage der kommunalen Jahresrechnungsstatistik 2015 überarbeitet worden. Andererseits erhalten die Kommunen zusätzlich zu diesem errechneten Bedarf auch die erhöhten Bundesmittel zur Entlastung der Kommunen. Darüber hinaus wurde mit dem Gesetzentwurf der Kulturlastenausgleich in den Kommunalen Finanzausgleich überführt. Diese Mittel in Höhe von 9 Millionen Euro seien ebenfalls zu dem errechneten Wert der Finanzausgleichsmasse hinzugekommen. Eine weitere Änderung findet sich in der Anpassung der Hauptansatzstaffel. Durch diese Anpassung soll eine Stärkung der größeren Gemeinden erreicht werden, da diese aufgrund ihrer zentralörtlichen Aufgaben regelmäßig eine niedrigere Aufgabendeckung aufweisen würden als kleinere Gemeinden. Für diese Änderung sei allerdings eine Übergangszeit von zwei Jahren vorgesehen, um die Interessen der ländlichen und der urbanen Regionen angemessen zu berücksichtigen.

Insbesondere über diese Änderungen wurde in den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss

ausführlich und kontrovers diskutiert. Außerdem sei in dem neuen Gesetzentwurf eine Trennung der Mittel für die Ausgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises vorgesehen. Somit entfallen etwa 85 Prozent der gesamten FAG-Masse auf die FAG-Masse 1 für den eigenen Wirkungskreis. Auf die FAG-Masse für den übertragenen Wirkungskreis fallen sodann die restlichen 15 Prozent. Der Zeitraum der Revisionen soll ebenfalls geändert werden, und zwar soll dieser auf vier Jahre verlängert werden. Dadurch soll nach Angabe des Ministers den Kommunen eine verlässlichere, planbare Finanzausstattung ermöglicht werden.

Die Kapitel 17 20 und 17 16 wurden auch ausführlich und eingehend im Haushalts- und Finanzausschuss beraten. Nachfragen im Bereich der kommunalrelevanten Themen erfolgten zu den Schlüsselzuweisungen, zu den Zuschüssen für die Kindertagesbetreuung, zu den Strukturbegleithilfen und insbesondere auch zum Stabilisierungsfonds, dem insgesamt 20 Millionen Euro entnommen werden sollen. Außerdem wurde wie bereits in den Beratungen zum vergangenen Doppelhaushalt auch hier wieder der Sonderlastenausgleich für Belastungen der Kurorte kritisch hinterfragt, insbesondere weshalb die Gruppe der Kurorte gesondert im Finanzausgleich berücksichtigt sei.

Im Folgenden wurde der Einzelplan 16 beraten, in dem die Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnik aller Ressorts sowie der Staatskanzlei, des Rechnungshofs und des Thüringer Landesrechenzentrums zusammengefasst werden. Die Gesamtausgaben liegen bei diesem Einzelplan leicht unter den Ausgaben des letzten Jahres. Für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 sind jeweils knapp 120 Millionen Euro veranschlagt. Allerdings sinken gleichzeitig die angesetzten Einnahmen auf ein Viertel des Ansatzes aus dem Jahr 2017. Grund dafür sei die Umstrukturierung des Thüringer Landesrechenzentrums vom Landesbetrieb zu einem Teil des Finanzministeriums. Für das Rechenzentrum werden auch im Einzelplan 16 die meisten Ausgaben veranschlagt, nämlich 54 Millionen Euro 2018 und weitere 56 Millionen Euro 2019 bei zum Vergleich noch 40 Millionen Euro 2017. Nach Angaben des Finanzstaatssekretärs seien diese Mehrausgaben darin begründet, dass während der Konzeption und Anlaufphase der einzelnen Projekte die notwendigen Ausgaben zunächst im Haushalt des Finanzministeriums als übergeordneter Behörde geführt werden. Erst im Regelbetrieb müsse das Landesrechenzentrum die Kosten für diese Projekte selbst tragen. So werden beispielsweise die finanziellen Mittel des Projekts EiCoNeD zur Modernisierung des Sprach- und Datennetzes im Freistaat Thüringen ab dem nächsten Jahr im Kapitel 16 20 veranschlagt. Dafür werden diese Ausgaben jedoch entsprechend an anderer Stelle reduziert.

Gesondert und in vertraulicher Sitzung wurden die Ansätze im Kapitel 16 03 Titelgruppe 75 betreffend das AfV beraten. Des Weiteren sei für den Bereich der IT-Sicherheit zusätzliches Personal erforderlich. Dazu seien in dem Einzelplan 16 insgesamt 24 neue Stellen veranschlagt. Ein Drittel davon bestünde bereits und müsse lediglich neu besetzt werden. Die übrigen Stellen seien aus dem Einzelplan 06 in den Einzelplan 16 übernommen worden, weshalb der Finanzstaatssekretär darauf hinwies, dass somit trotzdem der Vorgabe zum Stellenabbau nachgekommen werden könne.

Im Zuge des Stellenabbaukonzeptes sei ein Schwerpunkt des Einzelplans 16 die Digitalisierung der Verwaltung, die nach Angaben des Staatssekretärs nicht nur für eine moderne Verwaltung unerlässlich sei, sondern auch für eine effiziente und schlankere Verwaltung, in der bisherige manuelle Verfahren durch digitale Prozesse ersetzt werden müssten. Vor diesem Hintergrund ist auch in dem Kapitel 16 16 Titelgruppe 71 neu hinzugekommen, in der die gemeinsamen IT-Maßnahmen mit den Kommunen veranschlagt sind, um die Entwicklung des E-Governments voranzutreiben. Hierfür sind Ausgaben in Höhe von 12 Millionen Euro 2018 sowie 2019 angesetzt.

Der Einzelplan 06 des Thüringer Finanzministeriums stelle nach den Angaben der Ministerin vor allem die Arbeit der Steuerverwaltung sicher. Die Einnahmen sind mit rund 18 Millionen Euro in ähnlicher Höhe angesetzt wie in den Vorjahren. Die Ausgaben sollen aufgrund der höheren Personalkosten von 175,6 Millionen Euro im vergangenen Haushaltsjahr 2017 auf 177,4 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2018 und 181,5 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2019 ansteigen. Somit liegen die Ausgaben dennoch bei weniger als 2 Prozent des Gesamthaushalts.

Die Ansätze für die Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen liegen in den Jahren 2018 und 2019 bei jeweils rund 328.000 Euro. Damit erhöhen sich die Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr um circa 76.000 Euro, um insbesondere die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung zu verbessern.

Veränderungen haben sich auch bei den Stellen ergeben. Zum einen haben sich die Dienstpostenbewertungen entsprechend der Vorgaben des § 16 des Thüringer Besoldungsgesetzes geändert. Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf wird die neue Dienstpostenbewertung auch haushaltsseitig vollzogen. Zum anderen sollen im Haushaltsjahr 2018 39 Stellen und Planstellen abgebaut werden. Damit verfolge das Finanzministerium laut der Ministerin auch weiterhin die Vorgaben des Stellenabbaukonzepts.

Die im neuen Doppelhaushalt veranschlagten zusätzlichen Stellen, insbesondere im Bereich der

Ausbildung, seien zum Teil Stellenumsetzungen und zum Teil soll damit der steigenden Zahl altersbedingter Abgänge Rechnung getragen werden. So ist im Doppelhaushalt 2018/2019 eine nochmals erhöhte Ausbildungszahl von jeweils 100 Anwärterinnen und Anwärtern vorgesehen.

Als letzter Einzelplan wurde der Einzelplan 17 – Allgemeine Finanzverwaltung – im Ausschuss beraten. Dies ist der einzige Einzelplan, dessen Einnahmen in Höhe von 8,6 Milliarden Euro die Ausgaben von 3,4 Milliarden Euro jeweils in den kommenden Haushaltsjahren übersteigen. Dies sei laut der Ministerin insbesondere auf die positive Konjunkturlage zurückzuführen. Aufgrund der Steuerschätzung 2017 sind die Ansätze im Haushaltsentwurf 2018/2019 für die Einnahmen aus Steuern, dem Länderfinanzausgleich und allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen gegenüber dem Vorjahr erhöht worden. So soll 2018 ein Steueraufkommen von 6,6 Milliarden Euro und 2019 von 6,7 Milliarden Euro erzielt werden.

Neu in den Einzelplan 17 aufgenommen wurden die Aufwendungen für Kirchen- und Religionsgemeinschaften, die nach Umstrukturierung aus dem Einzelplan 02 herausgetrennt wurden. Außerdem werden nun im Einzelplan 17 zentral die Versorgungsausgaben etatisiert. Damit sollen nach Angaben der Ministerin die Transparenz hinsichtlich der zu leistenden Versorgungsausgaben erhöht und auch die Ressorthaushalte angesichts der steigenden Versorgungsausgaben entlastet werden. Darunter gefasst werden der Kommunale Finanzausgleich sowie darüber hinausgehende Leistungen an die Kommunen sowie der Erstattungszahlungen an den Bund für Leistungen aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR.

Die Veranschlagung der Haushaltsmittel im Landeshaushalt orientiere sich hauptsächlich an der Haushaltsplanung des Bundes sowie an den tatsächlichen Ausgaben der Vorjahre. Hinsichtlich der Leistungen an Begünstigte der Sonder- und Zusatzversorgung der ehemaligen DDR sei trotz des Absinkens der Anzahl der Zahlungsempfänger ein Anstieg der Zahlungsverpflichtungen zu verzeichnen, da die Renten aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung jährlich angepasst werden.