Wir sehen, Rot-Rot-Grün ist unfähig zu einer langfristig verantwortbaren Haushaltspolitik. Das zeigt der Entwurf für den vorliegenden Doppelhaushalt 2018/2019. Die Linksregierung will den Haushalt in beiden Haushaltsjahren auf rund 10,5 Milliarden Euro aufblähen, obgleich die Ausgaben für Flüchtlinge und Migranten massiv sinken – Sie wissen, das war gerade ein massiver Haushaltsposten. Mit den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen steigen sie sogar auf rund 10,7 Milliarden Euro.
Um den Haushalt decken zu können, will die Landesregierung 542 Millionen Euro aus der Rücklage entnehmen, die sich am Ende der Wahlperiode dann nur noch auf 155 Millionen Euro belaufen soll. Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihren Änderungsanträgen sogar 838 Millionen Euro entnehmen. Die Regierung plündert trotz Rekordeinnahmen die Rücklagen, denn sonst wären neue Kredite fällig gewesen. Bemerkenswert ist auch, dass die Entnahme aus der Rücklage deutlich über den vorgesehenen zusätzlichen Investitionen von 325 Millionen Euro liegt. Zu einem erheblichen Teil räumt das Land die Konten somit schlicht für mehr Konsum, aber nicht für Investitionen.
Trotz Rekordeinnahmen kann Rot-Rot-Grün den Haushalt nur durch einen tiefen Griff in die Rücklage ausgleichen. Die vorgesehene Schuldentilgung halten wir deshalb für absolut unzulänglich. Gerade auch die Zuschriften der Anzuhörenden haben uns darin bestätigt. Die rot-rot-grüne Landesregierung will nur so viele Schulden tilgen, wie nach dem rotrot-grünen Modell der Pensionsvorsorge unbedingt erforderlich ist. 59,5 Millionen Euro in zwei Jahren sind angesichts der Einnahmen- und Zinssituation in diesem Land schlicht lächerlich. Die Linkskoalition schöpft aus dem Vollen und will das Sparen und Tilgen späteren Regierungen überlassen. Das ist nicht nachhaltig, wie die Finanzministerin behauptet, sondern grob fahrlässig.
Jeder Prozentpunkt mehr Zinsen schlägt mit rund 160 Millionen Euro zu Buche. Das ist mehr, als die Regierung zum Beispiel für freiwillige Gemeindeneugliederungen vorgesehen hat. Wer jetzt nicht entschlossen tilgt, wird dafür bei steigenden Zinsen teuer bezahlen.
Die Rücklagen wollen wir als CDU-Fraktion in einen Thüringer Zukunftsfonds umwandeln, der zum Ende des Haushaltsjahres 2019 rund eine halbe Milliarde Euro umfassen soll. Diese rund eine halbe Milliarde Euro soll aus den eingesparten Ausgaben gebildet werden. Zudem wollen wir aus den bereits von der Landesregierung angekündigten Jahresüberschüssen rund 230 Millionen Euro zuführen. Wer wie Rot-Rot-Grün keine Rücksicht auf die Finanzausstattung im nächsten Jahrzehnt nimmt und die Rücklagen leerräumt, handelt unverantwortlich – unverantwortlich auch für die kommenden Generationen und die kommenden Regierungen.
Eine angemessene auskömmliche Finanzausstattung für Gemeinden, Städte und Landkreise ist erforderlich, um die Eigenanteile für geplante Investitionen aufzubringen. Schon im Jahr 2016 hat die Landesregierung nicht vermocht, die vorgesehenen 1,3 Milliarden Euro für Investitionen auszugeben. 240 Millionen Euro sind liegen geblieben, eine Investitionsquote von lediglich 11,6 Prozent war die Folge. Und auch das Jahr 2017 entwickelt sich scheinbar in diese Richtung.
Investitionen steigen nach unseren Anträgen gegenüber dem Ist 2016 um rund 400 Millionen Euro 2018 und 2019 um 350 Millionen Euro. Die CDUFraktion hat zahlreiche kommunalrelevante Haushaltsanträge eingereicht. Nach unseren Vorstellungen soll die Finanzausgleichsmasse 2018 und 2019 wieder über 2 Milliarden Euro betragen. Die darin enthaltene Schlüsselmasse würde in beiden Jahren um die 1,3 Milliarden Euro betragen, das sind insgesamt 100 Millionen Euro mehr, ohne Änderungen in der Hauptansatzstaffel.
Mittel in dieser Höhe haben die Kommunen zuletzt vor dem Regierungswechsel 2014 erhalten, bevor Rot-Rot-Grün sie erheblich gekürzt hat, und wir wollen das umdrehen. Unser CDU-Fraktionsvorsitzender hat bereits angekündigt, im Falle einer Regierungsübernahme bei der Landtagswahl 2019 die Fehler in der Hauptansatzstaffel für die kleinen Gemeinden zu korrigieren.
Die geplante Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs durch Rot-Rot-Grün ist wie eine Zwangsgebietsreform durch die Hintertür. Mit den jetzt für 2018 und 2019 angekündigten jeweils 10 Millionen Euro zur vorübergehenden Minderung der Benachteiligung kleiner Kommunen in der Hauptansatzstaffel offenbart Rot-Rot-Grün,
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist falsch, was Sie sagen! Es gibt keine Be- nachteiligung!)
dass der bereits verspätet vorgelegte Gesetzentwurf zum Kommunalen Finanzausgleich gleich wieder korrigiert werden musste. – Sie können sich ja nachher noch melden, wenn Sie Ergänzungen haben.
Diese Korrektur von Rot-Rot-Grün ändert jedoch nichts am grundsätzlichen Problem der neu geregelten Hauptansatzstaffel, denn sie bedeutet weniger Geld für mehr als 800 Gemeinden und trifft somit fast alle. Von den 849 Thüringer Kommunen haben 816 weniger als 10.000 Einwohner und lediglich 33 mehr. Knapp die Hälfte der Thüringer lebt in Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern. Diese Politik von Rot-Rot-Grün trifft am Ende den ländlichen Raum.
Und es gibt zahlreiche Widersprüche in der Argumentation der Landesregierung. So erfolgt die Schlechterstellung von Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern,
obwohl im Vorschaltgesetz zur Gebietsreform noch eine Untergrenze von 6.000 Einwohnern als sachgerechte Größe für zukunftsfähige Strukturen genannt wurde.
Der neue Innenminister Georg Maier brachte sogar eine Untergrenze von 12.000 Einwohnern ins Spiel. Mit dem neuen Kommunalen Finanzausgleich hat die Linkskoalition zudem Aufgaben aus der Gewässerunterhaltung, aus dem Kulturlastenausgleich und aus dem Kindergartengesetz in die Finanzaus
gleichsmasse hineingepackt und sie zulasten der Schlüsselmasse umgewichtet. Im Ergebnis werden dann die Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben kleiner Gemeinden reduziert. Diese Kritik haben wir auch von den Verbänden erhalten und haben sie auch diskutiert.
Außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs setzen wir uns dafür ein, dass den Kommunen die Kosten erstattet werden, die sie für vorgehaltene, auch leer stehende Flüchtlingsunterkünfte aufwenden. Außerdem fordern wir, die am 31.12.2017 ausgelaufene Integrationsrichtlinie zu verlängern und weiter 25 Millionen Euro jährlich zur Verfügung zu stellen.
Für unsere Fraktion ist es selbstverständlich, dass das Land staatlich veranlassten Aufwand erstatten muss. Deshalb zielt ein weiterer unserer Anträge darauf, den Kommunen die Vorhaltekosten für die Flüchtlingsunterbringung zu erstatten. Hier müssen alle an einem Strang ziehen, um Überkapazitäten wieder abzubauen. Es ist inzwischen Konsens, dass der Zuzug dauerhaft und nachhaltig gedrosselt werden muss. Gleichwohl steht das Land auch in der Pflicht, die aufenthaltsberechtigten Flüchtlinge wirksam zu integrieren. Hier nenne ich als Beispiel das Integrationsgesetz der CDU-Fraktion, das wir auch während unserer Haushalts- bzw. unserer Frühjahrsklausur diskutiert haben.
Die Bundesmittel aus der Umsatzsteuerverteilung für die Kosten der Eingliederungshilfe sollen vollständig an die Kommunen weitergeleitet werden. Die Kommunen müssen wieder in die Lage versetzt werden, die Gegebenheiten vor Ort nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Das können sie nur mit Mitteln, über die sie frei verfügen können. Rot-RotGrün setzt stattdessen auf zweckgebundene Mittel, um in Gemeinden und Städte hineinregieren zu können. Das schwächt am Ende die kommunale Selbstverwaltung. Die parlamentarische Anhörung zum Kommunalen Finanzausgleich hat dabei unsere Position bestätigt. Die zahlreich erschienenen Bürgermeister und Landräte hatten dem Koalitionsentwurf ein entsprechendes Zeugnis ausgestellt. Das kann man auch in den Stellungnahmen nachlesen.
Rot-Rot-Grün regiert beim Kommunalen Finanzausgleich komplett an den Bedürfnissen der Thüringer Kommunen vorbei. Das war das Fazit der Anhörung zum Kommunalen Finanzausgleich im Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags. Während die Linkskoalition die Kommunen durch diverse zweckgebundene Mittel nach ihrer Pfeife tanzen lassen will, legen Gemeinden und Städte wert auf ihre Gestaltungsspielräume und auf pauschalierte Zuweisungen. Es ist schon längst die Zeit gekommen, dass die Reduzierungen im Kommunalen Finanzausgleich zurückgenommen werden.
Für die Kommunen sind die entscheidenden Größen die Finanzausgleichsmasse und die darin enthaltene Schlüsselzuweisung. Wir haben auch entsprechende Anträge gestellt. Die CDU-Fraktion hat während ihrer Haushaltsklausur beschlossen, die Schlüsselmasse und die Finanzausgleichsmasse zu erhöhen. Die Finanzausgleichsmasse läge damit 2018 und 2019 wieder über 2 Milliarden Euro pro Jahr. Die Schlüsselmasse würde in beiden Jahren um die 1,3 Milliarden Euro betragen. Das sind die Mittel, die auch 2014 ausgereicht worden sind und die Rot-Rot-Grün gekürzt hat.
Meine Damen und Herren, wir erwarten, dass Thüringen für die Pensionen seiner Beamten vorsorgt. Die Pläne der Landesregierung reichen dafür jedoch nicht aus. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Umgang mit den Ausgaben des Landes für die Beamtenpensionen wird uns in einem späteren Tagesordnungspunkt noch intensiv beschäftigen. Unsere CDU-Fraktion will mit ihrem Änderungsantrag das Modell von Finanzministerin Taubert durch die Einrichtung eines Generationsfonds erweitern. Nur so können wir gewährleisten, dass die Pensionszahlungen in Zukunft nicht die Handlungsfähigkeit des Landes abschnüren. Doch offenbar ist sich Rot-Rot-Grün des zusätzlichen Handlungsbedarfs noch immer nicht bewusst, das sehen wir zumindest an der ablehnenden Haltung der Linkskoalition gegenüber unserem CDU-Antrag. Die Landesregierung plant, die Zuführung an den Pensionsfonds auslaufen zu lassen, und will stattdessen Schulden tilgen, um die Zinslasten zu verringern. Das ist aber nur die halbe Miete, denn damit ist noch kein Euro vorhanden, der später für Pensionen ausgegeben werden kann. Wir fordern deshalb, dass der Pensionsfonds entsprechend weitergeführt und durch die Zinsen aufgefüllt wird, die das Land spart, wenn es für die neuen Beamten Schulden abbaut. Mit einem solchen Generationsfonds können Spitzen bei den Pensionslasten abgefedert werden, mit denen besonders um das Jahr 2030 und folgende zu rechnen ist. Ohne den Änderungsantrag der Union besteht bei Ihrem Modell, Frau Finanzministerin Taubert, die große Gefahr, dass die durch höhere Tilgung erzielten Zinseffekte in die normale Haushaltsbewirtschaftung einfließen und nicht für die Pensionszahlungen gesichert werden.
Es war richtig, den Haushaltsentwurf der Landesregierung so genau unter die Lupe zu nehmen. Somit konnten wir Spielräume gewinnen. Wir haben uns an den Ist-Ausgaben für das Haushaltsjahr 2016 orientiert. Wie Rot-Rot-Grün seinerzeit wortreich für sich in Anspruch nahm, sei das Land mit diesem damaligen Haushalt exzellent aufgestellt gewesen. Unbeschadet unserer Grundsatzkritik nehmen wir die Damen und Herren jetzt beim Wort und haben nachgesehen, welche Summen tatsächlich gebraucht wurden. Diese Analyse gab uns den Raum für unsere inhaltlichen Schwerpunkte.
Die Ansatzerhöhung bei der Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs in Thüringen dient so zum Beispiel der Deckung von Mehrausgaben, die durch Schaffung zusätzlicher Beförderungsplanstellen für Fachlehrer aller Lehrämter entstehen. Die verschiedenen Schulformen – das ist uns besonders wichtig in Thüringen – müssen gleichberechtigt behandelt werden.
Die innere Sicherheit war für die CDU immer ein besonderes Anliegen. Der islamistische Terrorismus des sogenannten Islamischen Staats gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Er stellt eine fundamentale Bedrohung für ganz Europa, Deutschland und auch Thüringen dar und hat die Sicherheitslage in den letzten beiden Jahren massiv verändert. Aber auch die von Rechts- und Linksextremismus vermehrt ausgehenden Gefahren stellen eine ernste Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar. Durch die Schaffung von jeweils einer Stelle in den vorgenannten drei Extremismusbereichen im Amt für Verfassungsschutz soll der geänderten Sicherheitslage im Freistaat Rechnung getragen werden.
Die seit 2015 geänderte Sicherheitslage erfordert eben auch die Aufstockung des Personals im Polizeivollzugsdienst. Gegenwärtig mangelt es der Polizei an ausreichend Personal, um die innere Sicherheit umfassend und vor allem auch in Zukunft gewährleisten zu können.
(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Wer hat denn da geschlafen in den letzten Jah- ren? Das wart ihr doch!)
Gegenwärtig leistet unsere Polizei unter dauerhafter Überbelastung durch Mehrarbeit und Überstunden aufgrund gestiegener Einsatzzahlen, aber auch wegen Hunderter unbesetzter Dienstposten allein im Polizeivollzugsdienst trotzdem eine gute Arbeit. Kündigungen und Krankenstände haben dramatische Zahlen angenommen. Daher soll eine sogenannte Ausbildungshundertschaft für die Jahre 2018 und 2019 geschaffen werden. Nach Angaben der Landesregierung ist die Ausbildung von 100 zu
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Da darf man aber nicht der Bildungseinrichtung gleichzeitig das Geld kürzen!)
Darauf haben wir eben auch mit unseren Anträgen reagiert, meine sehr geehrten Damen und Herren. Im Polizeiärztlichen Dienst der Landespolizei sind ebenfalls zusätzliche Einstellungen notwendig und auch darauf zielt ein entsprechender Antrag.
Für die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule werden weitere Stellen für zusätzliche Fachlehrer benötigt. Auch hier haben wir einen entsprechenden Antrag gestellt, sind auch hiermit auf die Forderung des Thüringer Feuerwehr-Verbandes eingegangen. Ebenso haben wir bei der Sicherung der weiteren qualitativ hochwertigen Ausbildung entsprechend reagiert.
Ein wichtiger Punkt für uns – auch in den bisherigen Plenardebatten – waren immer gerade auch die duale Ausbildung und der Meisterbonus. Jedem erfolgreichen Absolventen der Meisterprüfung soll mit unserem vorliegenden Antrag ein Bonus von 1.000 Euro garantiert werden. Gleichzeitig will die CDU-Fraktion einen Haushaltstitel für die Einführung des Pilotprojekts Unternehmergymnasium schaffen. Entsprechend dem Antrag unserer CDUFraktion sind im Doppelhaushalt für den Meisterbonus jeweils 500.000 Euro einzustellen, die Deckung für diese Maßnahme soll unter anderem durch die Streichung des zweiten Staatssekretärs im Thüringer Wirtschaftsministerium erfolgen. Die Anzahl der bestandenen Meisterprüfungen in Thüringen ist seit Jahren rückläufig und die Wertschätzung der dualen Ausbildung mit Blick auf die Fachkräftesicherung von besonderer Bedeutung.
Die entsprechenden Änderungsanträge bzw. auch der Antrag unserer Fraktion zum Pilotprojekt Unternehmergymnasium sollen mit jährlich 100.000 Euro im Haushalt untersetzt werden. Ziel ist hier eine enge Kooperation der neuen Bildungseinrichtung mit den Unternehmen in der Region. Hier soll auch deutlicher auf die Chancen einer Selbstständigkeit aufmerksam gemacht werden.
Zur Erreichung der Ziele der Abwasserbeseitigungskonzepte der Zweckverbände sollen die Mittel aus der Abwasserabgabe um Landesmittel ergänzt werden, um die Förderung der Investitionen in die Abwasserinfrastruktur auf dem Niveau von 2016 beibehalten zu können.