Maik Kowalleck
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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucher auf der Tribüne! Ich werde
zunächst erst mal auf einige Einzelheiten des vorliegenden Gesetzentwurfs eingehen.
Der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag hebt die bisherige Höchstzahl von 20 Sportwettenkonzessionen und die auf sieben Jahre begrenzte Ausnahme vom staatlichen Monopol auf. Ein Auswahlverfahren durch das Land Hessen als zentral zuständige Konzessionsbehörde ist damit nicht mehr erforderlich. Eilanträge und Klageverfahren unterlegener Bewerber erledigen sich und so wird der Weg für die Regulierung des Sportwettenmarkts frei. Gerade die eben erwähnten Klageverfahren sind hier auch Bestandteil in der Einleitung des Gesetzentwurfs und das war ein wichtiger Punkt, weshalb auch gerade dieser Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag auf den Weg gebracht wurde und gebracht werden musste. Den Glücksspielaufsichtsbehörden soll die flächendeckende Untersagung nicht erlaubter Angebote ermöglicht werden, für Anbieter und beteiligte Dritte wird damit eben auch Klarheit geschaffen. Wir haben eben in der Berichterstattung gehört, dass auf Anregung der CDU-Fraktion eine schriftliche Anhörung durchgeführt wurde. Die Anzuhörenden haben weitgehend den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag begrüßt, aber auch die Notwendigkeit einer umfassenden Nachfolgeregelung betont. Es wurde ebenso die Wichtigkeit der Verbesserung der Rechtssicherheit und der tatsächlichen Umsetzung der Vorgaben zum Spielerschutz dargelegt, womit sich auch der Spieler- und der Jugendschutz verbessern würden. Von den kommunalen Spitzenverbänden, das haben wir eben auch gehört, kamen keine weiteren Hinweise. Hingegen wurden zum Beispiel von der Uni Hohenheim gerade im Hinblick auf die illegalen Anbieter und die steuerliche Begünstigung doch deutliche Hinweise gegeben. Auch der Hinweis auf die strafrechtliche Verfolgung ist da wichtig und das ist auch weiterhin eine Aufgabe, der wir in der Zukunft nachgehen müssen.
Meine Damen und Herren, wir stimmen dem Staatsvertrag zu, verbunden mit der Forderung, künftig auf eine qualitative Regulierung mit einem besseren Spielerschutz und tragfähigen Geschäftsmodellen umzustellen. Zudem bietet die Regelung Anlass, den Thüringer Sport an den Einnahmen aus den Konzessionsabgaben oder Steueraufkommen anteilig zu beteiligen.
Noch ein Hinweis auf die entstehenden Kosten bzw. Einnahmen: Durch die teilweise Freigabe und Öffnung des Sportwettenmarkts werden dem Landeshaushalt durch den Landesanteil an den Konzessionsabgaben finanzielle Mittel zufließen. Für laufende und künftige Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Konzessionsvorgaben können aber
auch Ausgaben für Gerichts- und Anwaltskosten entstehen. Das ist so auch in dem Gesetzentwurf nachzulesen. Diese seien aber nach Auskunft der Landesregierung nicht gravierend. Die Verteilung erfolgt auf Grundlage des Königsteiner Schlüssels.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie bereits erwähnt, wir als CDU-Fraktion werden diesem Staatsvertrag zustimmen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, die Organisation der Veranstaltungen und Durchführung des öffentlichen Glücksspiels in Thüringen zu ändern. Die CDU-Fraktion hat der Landesregierung dazu einen umfassenden Fragenkatalog zur Beantwortung vorgelegt. Wir sehen dennoch unsere Bedenken bestätigt und den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sehr kritisch. Auch die Anzuhörenden haben ihre Bedenken zum Gesetzentwurf ganz klar dargelegt. Die von der Landesregierung vorgetragenen Gründe zur Neustrukturierung überzeugen uns nicht. Auch der Landesrechnungshof übt massive Kritik. So wurden in der Anhörung Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit einer Organisationsänderung geäußert. Ebenso werden starke Zweifel geäußert, ob die im Gesetzentwurf vorgesehene Zeit bis zum 1. Januar 2020 ausreichend ist. Die erforderliche Planung dürfte bis zum 31. Dezember nicht realisierbar sein, so der Landesrechnungshof. Die Angabe, dass zur Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts keine Alternative bestünde, sei für den Rechnungshof nicht nachvollziehbar. Das zeigt auch die Übersicht der Rechtsformen und Veranstaltungsorganisationen der staatlichen Lotterien in den Ländern. Alle Bundesländer außer Berlin haben andere Organisationsformen. Weiterhin hat der Landesrechnungs
hof in seiner Zuschrift dargelegt, dass zu den Sachverhalten Dienstherrenfähigkeit, Gewährträgerschaft, die Tariffähigkeit, die Beibehaltung des Banktarifs, Dienstbehörde, Rückkehrrechte, Anzahl der Geschäftsführer, Abberufung von Geschäftsführung, Gründungsverwaltungsrat, Wirtschaftsführung, Rücklagen, Jahresabschluss, Verankerung PCGK keine Angaben gemacht werden. Ebenso fehlt eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und es fehlt jeglicher Hinweis auf die Anwendung der Thüringer Landeshaushaltsordnung, die Verankerung der Prüfungsrechte des Thüringer Rechnungshofs und die Bindung an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Zudem wird wieder die Glücksspieltätigkeit in Thüringen erweitert und erleichtert, da der neu aufgestellten Landesgesellschaft ein breiteres Angebot möglich sein soll, ohne dass beim Spielerschutz Fortschritte erzielt werden. Aber auch gerade in dieser Hinsicht haben wir ja bei den verschiedenen Initiativen der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen schon unsere Kritik geäußert, und hier stehen uns auch die Verbände, die Suchthilfestellen zur Seite und üben auch massive Kritik an den Vorhaben der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen. Gerade auch wir als CDU-Fraktion setzen uns auch hier für einen besseren Spielerschutz und für eine qualitative Regulierung ein. Das haben wir bereits als CDU/CSU-Finanzsprecher im April 2018 gefordert.
Also Sie sehen, die Hausaufgaben wurden mit diesem Gesetzentwurf nicht gemacht. Hier gibt es massive Kritik, nicht nur von uns als CDU-Fraktion, sondern auch von den Anzuhörenden, allen voran dem Landesrechnungshof. Deshalb lehnen wir hier diese Initiative, diesen Gesetzentwurf an dieser Stelle ab. Danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags in seiner 147. Sitzung am 10. Mai 2019 wurde der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 74. Sitzung am 7. Juni 2019 und seiner 77. Sitzung am 6. September 2019 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Unter anderem haben sich hierzu die kommunalen Spitzenverbände geäußert. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, dass der Gesetzentwurf angenommen werden soll. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde jetzt von den Vorrednern schon ausführlich dargelegt, warum wir heute diesen Gesetzentwurf hier beraten und wie wichtig es eben auch ist, diesen IT-Planungsrat ins Leben zu rufen und zum Laufen zu bringen. Wir als CDU-Fraktion werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, weil es auch notwendig ist, diese Maßnahmen entsprechend mit den Ländern auf den Weg zu bringen.
Ich kann das auch ganz plastisch noch mal darstellen: Wir haben in dieser Woche die sogenannte Woche der Industrie. In meiner Heimatstadt Saalfeld laufen da zum Beispiel verschiedene Veranstaltungen, gerade zum Thema „Digitalisierung“. Das ist ja auch das Thema, das uns heute in diesem Tagesordnungspunkt beschäftigt. Gerade hier wird auch von den Unternehmen vorbildlich in Thüringen gezeigt, was in diesem Bereich möglich ist. Auch unsere Verwaltung darf da nicht hinterherlaufen, im Gegenteil, weil das ja auch ein Geben und Nehmen ist. Gerade auch in Zusammenarbeit mit den Unternehmen müssen wir zukunftsfähig arbeiten, insbesondere in diesem Bereich der Informationstechnologie. Auch hier ist es wichtig, dass die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden – Herr Dr. Pidde hatte das ja auch schon im Einzelnen dargelegt.
Der Thüringer Wirtschaftsminister hatte zum Beispiel am Montag in Saalfeld bei einer Veranstaltung gesagt, dass die Fördermittel in dem Bereich Digitalisierung nicht ausreichen. Es ist nun ein anderer Part, weil diese Mittel hier auch aus unserem Ressort der Finanzen kommen, aber wir müssen auch hier Vorreiter sein, was die Mittel in der Digitalisierung angeht. Wenn wir jetzt schon merken, dass Mittel nicht ausreichen, dass Mittel nicht vorhanden sind, und wenn der Minister sagt, er muss dann aus anderen Haushaltsstellen das Geld zusammenkratzen, dann ist das für uns auch ein Alarmzeichen, dass hier auch die Landesregierung entsprechend ihre Hausaufgaben machen muss. Das ist an dieser Stelle nicht geschehen. Hier müssen wir auch in Zukunft ein Augenmerk darauf legen, dass wir unsere Unternehmen und natürlich auch die Verwaltung unterstützen, damit sie diese Prozesse der Informationstechnologie in Zukunft auch auf den Weg bringen können, damit wir in diesem Bereich nicht abgehängt werden.
Wir hatten im Haushalts- und Finanzausschuss – das hatte der Berichterstatter ja auch schon erwähnt – eine Anhörung. Gerade auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich hierzu geäußert; das Thema von unnötigen Parallelstrukturen und die Einbindung der Kommunen empfinden sie als extrem wichtig. Hier wurde uns aber auch versichert, dass die kommunalen Verbände entsprechend eingebunden werden, und da ist es eben auch wichtig, dass hier die Hinweise der Kommunen mit eingearbeitet werden und deren Sicht und die kommunalen Belange hinreichend Berücksichtigung finden.
Ansonsten hatte ich das ja in meinen einführenden Worten gesagt: Für uns ist es wichtig, dass wir diesem IT-Planungsrat und diesem Staatsvertrag zustimmen. Da sind wir auf einem richtigen Weg. Wir werden das natürlich auch in den nächsten Jahren begleiten, weil wir auch unseren Anteil, unseren wichtigen finanziellen Anteil an diesem Projekt leisten. Deswegen werden wir dem Ganzen so zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Pidde hat ja jetzt zur Begründung schon einige Worte gesagt. Grundsätzlich muss man sagen, dieses Gesetzgebungsdurcheinander der rot-rot-grünen Koalition verwundert einen schon.
Wir haben das schon an anderen Beispielen in den vergangenen Jahren gesehen. Irgendwo fehlen in den bestimmten Bereichen einfach das System und auch die handwerklichen Fähigkeiten.
Wir sehen das jetzt auch wieder beim Gesetzentwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes. Ich möchte daran erinnern, wir haben erst zum Vierten Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes diskutiert. Dieses wurde am 7. Juni im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Nunmehr liegt uns das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes vom 20. Juni vor. Sie sehen also: nur wenige Tage nach der Verkündung schon das nächste Gesetz. Da muss ich sagen: Vom Vorgehen ist das schon alles sehr fraglich, wie Sie hier auch das Parlament beschäftigen. Das muss an dieser Stelle
eben auch gesagt werden und wir werden uns dann auch entsprechend damit beschäftigen.
Was wird geändert? Die bestehende gesetzliche Definition staatlicher Glücksspiele soll aufgehoben werden. Diese wird bisher in der Form von Sportwetten und Lotterien angeboten. Wir haben auch schon lernen müssen gerade auch in der Diskussion um die neue Einführung der Lose „Grünes Herz“, dass auch hier eine richtige Struktur nicht erkennbar ist. Gerade was die Politik im Rahmen des Glücksspielgesetzes der rot-rot-grünen Koalition angeht, muss ich hier auch noch mal unsere Kritik ganz deutlich anbringen. Unserer Meinung nach geht dieses Vorgehen zur Einbringung der Lotterie „Grünes Herz“ so nicht. Wir hatten ja auch die Argumente der verschiedenen Anzuhörenden an dieser Stelle vorgebracht. Da muss man auch sagen: Dieses Ganze geschieht ohne jede Verbesserung beim Schutz der Spieler, ohne jede Verbesserung beim Schutz der Kinder und Jugendlichen in diesem Bereich und auch gegen die Kritik vonseiten der Suchthilfe und der Wohlfahrtsverbände. Wir sind an dieser Stelle auch gespannt, was wir noch erwarten dürfen. Auf jeden Fall werden wir den Antrag stellen, den vorliegenden Gesetzentwurf im Haushalts- und Finanzausschuss zu beraten.
Wir haben auch gesehen, dass das Thüringer Sozialministerium bereits eine Initiative ergriffen hat, um Abstandsregelungen und weitere Auflagen für Sportanbieter durchzusetzen. Die Koalition – das habe ich eben schon gesagt – hat ihr Gesetz bereits am 7. Juni 2019 verkünden lassen. Darin ist auch enthalten, dass mobile Lottoannahmestellen gerade in der Nähe oder bei öffentlichen Veranstaltungen vorhanden sein sollen. Wir haben – genauso wie die Anzuhörenden – diese Nähe zu Volksfesten und Sportveranstaltungen kritisiert, weil hier auch von den Anzuhörenden Bedenken wegen dieser Nähe gerade zu Kindern und Jugendlichen kamen und damit dann auch die Grenzen überschritten werden, gerade was den Bereich Glücksspiel angeht.
Stattdessen geht es Rot-Rot-Grün bei diesem Gesetzentwurf um Datenschutzprobleme von Lotto Thüringen, um Umsatzsteuerprobleme und auch – wie eben schon genannt – um den Dokumentationsaufwand. Aber wir sehen hier keine qualitative Verbesserung beim Spielerschutz, auch nicht beim Kinder- und Jugendschutz. Wir mahnen an, dass die Koalitionsfraktionen und insbesondere die Landesregierung hier handeln müssen, denn das ist eben auch ein Feld, wo wir Verantwortung haben und wo das Land und Thüringen insgesamt Verantwortung hat.
Meine Damen und Herren, ich habe es eben schon gesagt: Wir werden ausführlich im Haushalts- und Finanzausschuss über diese Thematik reden, beantragen hiermit die Überweisung. Wir beantragen auch die Überweisung an den Innenausschuss zur Mitberatung, weil ich denke, das ist auch ein wichtiges Thema für die Kollegen aus dem Innenbereich. Wir haben ja jetzt auch schon vorgesehen, dass eine Haushalts- und Finanzausschusssitzung einberufen wird. Hierzu werden wir unsere Vorschläge zur Anhörung machen und die Anzuhörenden mit einbeziehen, damit wir das Thema ausführlich diskutieren können. Danke schön an dieser Stelle.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal richte ich an dieser Stelle einen herzlichen Dank an die Lehrerinnen und Lehrer in unserem Freistaat.
Ich denke, das ist angebracht.
Dieser Gesetzentwurf beschäftigt sich mit der Arbeit unserer Lehrerinnen und Lehrer im Freistaat. Gerade jetzt vor den Ferien wird Bilanz gezogen und es wird deutlich, welche Arbeit die Lehrerinnen und Lehrer in unserem Freistaat leisten, nicht zu vergessen auch die weiteren Pädagogen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Schulen, die dafür sorgen, dass gute Schule in Thüringen gemacht werden kann. Dafür – das muss ich an dieser Stelle aber auch sagen – müssen wir als Thüringer Landtag natürlich die entsprechenden Voraussetzungen leisten. Gerade die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass auch im Bereich der Regelschule zusätzliche Aufgaben auf die Kolleginnen und Kollegen zukamen. Das müssen wir anerkennen. Ich denke da an die Aufgaben, die im Bereich des Gemeinsamen Unterrichts geleistet werden müssen – auch hier kamen viele zusätzliche Dinge auf die Kolleginnen und Kollegen zu –, natürlich nicht zu vergessen im Rahmen der Flüchtlingskrise. Im Rahmen der Aufnahme von weiteren Schülerinnen und Schülern aus anderen Kulturen, aus anderen Ländern haben unsere Lehrerinnen und Lehrer, die verschiedenen Pädagogen an den Regelschulen eine hervorragende Arbeit geleistet.
Natürlich betrifft das auch weitere Schulformen. Ich denke an die Grundschulen, die hier auch die Arbeit leisten und die dann die Kinder in die weiterführenden Schulen bringen und fit für das Leben machen.
Ich denke gerade im Bereich dieses Gesetzentwurfs, den wir heute beraten, ist es wichtig, nicht nur auf die finanziellen Aspekte einzugehen, sondern auch auf die pädagogischen Aspekte, auf die Arbeit, die vor Ort geleistet wird. Ich habe deswegen die verschiedenen Punkte, die Aufgaben genannt. Es sind noch viele, viele weitere Dinge, die unsere Lehrerinnen und Lehrer beschäftigen. Deshalb ist es wichtig, dass auch vom Land Thüringen die entsprechende Unterstützung kommt. Wir haben hier an dieser Stelle schon verschiedene Kritikpunkte angebracht, die notwendig sind, die nicht negiert werden dürfen und die beraten werden müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thüringer Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Berufs des Regelschullehrers bleibt vom Grundsatz zu begrüßen. Nach unserer Meinung ist es aber viel zu spät. Die Regelschule ist, wie der Vorsitzende des Thüringer Lehrerverbands betonte – ich zitiere –, inzwischen nicht mehr das Herzstück des Thüringer Schulwesens, sondern Herzpatient. Dieser Schulform muss man sich wirklich intensiver widmen und das tut man bisher nicht – so der Vorsitzende des Thüringer Lehrerverbands.
Meine Damen und Herren, Thüringen bildet zu wenig Regelschullehrer aus. 2015 und 2016 haben nur 187 Regelschullehrer ihr Studium mit einem zweiten Staatsexamen beendet. Im gleichen Zeitraum waren es 342 Gymnasiallehrer. Eine vernünftig und vorausschauend denkende Landesregierung hätte hierauf weitaus früher und bestimmter reagiert. Nicht so Rot-Rot-Grün. Stattdessen wurden den Regelschulen im vergangenen Haushalt 170 Lehrerstellen entzogen, auch die Ausbildungskapazitäten für Regelschullehrer wurden nicht erhöht. Und ich muss auch noch mal darauf eingehen, wie mit unseren jungen Lehrerabsolventen umgegangen wird. Wenn ich jetzt von jungen Lehrern höre, dass sie mit dem Studium fertig geworden sind zu diesem Zeitpunkt und ein halbes Jahr warten müssen, bis sie in die Schule kommen, dann sage ich, das geht nicht, gerade in Zeiten des heutigen Lehrermangels.
Die jungen Kollegen wollen und müssen natürlich in die Schule und dafür müssen wir hier auch als Land Thüringen sorgen. Das ist kein Zustand!
Ich kann an dieser Stelle auch noch mal an die Landesregierung appellieren: Handeln Sie, damit unsere jungen Absolventen, damit unsere jungen Lehrer so schnell wie möglich in die Schule kom
men, denn da werden sie gebraucht, meine Damen und Herren!
An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, wir als CDU-Fraktion haben bereits im Januar 2017 gefordert, die Ausbildungskapazitäten an den Thüringer Universitäten und Studienseminaren schrittweise zu erhöhen. Diese Forderung haben Sie, werte Damen und Herren von Rot-Rot-Grün, abgelehnt. Mit unserem Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs in Thüringen haben wir zudem eine Einstellungsgarantie für Lehramtsstudierende im Regelschulbereich nach erfolgreicher zweiter Staatsprüfung gefordert.
Meine Damen und Herren, der Herzpatient Regelschule spielt für Sie, wie bereits der Koalitionsvertrag zeigt, keine besonders große Rolle. Dass nunmehr überhaupt gehandelt wird, ist noch weit mehr verwunderlich. Immerhin ist das beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens ein weiterer Angriff auf die in der Vergangenheit erfolgreichen Thüringer Regelschulen. Trotzdem ist der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf grundsätzlich geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich mit umliegenden Bundesländern zu stärken.
Eine solche Stärkung ist unabhängig von den rotrot-grünen Versäumnissen der Vergangenheit dringender denn je zuvor. Immerhin werden in Thüringen im Zeitraum von 2018 bis 2030 jährlich 190 Lehrer, wie aus Berechnungen der Kultusministerkonferenz hervorgeht, fehlen. Außerdem übersteigt in den alten Ländern derzeit noch das Angebot an Lehrkräften den Lehrerbedarf durchschnittlich über alle Lehramtstypen um etwa 3,5 Prozent.
Um diese 3,5 Prozent gilt es gerade für die Regelschulen zu kämpfen. Die längst überfällige Überleitung von Beamten des Amts in der Besoldungsgruppe A12 mit Amtszulage mit der Amtsbezeichnung Regelschullehrer in das Amt in der Besoldungsgruppe A13 mit der Amtsbezeichnung Regelschullehrer und Einweisung in eine entsprechende Planstelle ist hierzu ein wichtiger Schritt.
Diese Anpassung ist in anderen Bundesländern, worauf Sie letztlich nur reagieren, längst geschehen. Lehrer an den mit Regelschulen vergleichbaren sächsischen Oberschulen erhalten eine A13. Auch Lehrkräfte an den vergleichbaren regionalen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten eine A13. Mecklenburg-Vorpommern nimmt insgesamt bei der Besoldung der Lehrkräfte im bundesweiten
Vergleich einen Platz im vorderen Drittel ein. Dass Ein-Fach-Lehrer durch den Gesetzentwurf nun gleichgestellt werden, ist ebenfalls von uns zu begrüßen.
Dennoch hinkt Thüringen auch hier den Entwicklungen in anderen Bundesländern hinterher. In Sachsen-Anhalt wurden Ein-Fach-Lehrer bereits mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in die Besoldungsstufe A13 übergeleitet. Die Voraussetzung der Lehrerbefähigung für zwei Fächer wurde insoweit gestrichen. Auch Brandenburg ist diesen Schritt bereits zum 1. Januar 2019 gegangen. Eine Vielzahl der Ein-Fach-Lehrer leistet seit Jahren eine wichtige und wertvolle Arbeit. Dies oftmals auch in mehreren Unterrichtsfächern und innerhalb etlicher Vertretungsstunden. Dies gilt gerade im Hinblick auf den Unterrichtsausfall, der von der rot-rot-grünen Landesregierung durch eine verfehlte Personalpolitik zu verantworten ist. Auch hinsichtlich der EinFach-Lehrer möchte ich Ihnen abermals vorhalten und in Erinnerung rufen, dass wir deren Gleichstellung in der Vergangenheit stets eingefordert haben. Hier zeigt sich einmal wieder: Die CDU fordert, RotRot-Grün setzt es schließlich mit viel Zeitverzug um. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Grundsteuer ist für die Kommunen eine wichtige Steuereinnahme. Die rund 14 Milliarden Euro im Jahr 2018 machen rund 14 Prozent der Steuereinnahmen der Kommunen aus. Damit werden vor Ort wichtige infrastrukturelle Maßnahmen realisiert und diese kommen letztendlich den Bürgerinnen und Bürgern in den Gemeinden und Städten zugute. Eine Forderung nach einer Abschaffung, wie wir sie gerade eben von der AfD gehört haben, hat wenig mit der Realität zu tun. Da muss ich Ihnen auch sagen: Dann wissen Sie auch nicht, wie es vor Ort gerade in den Kommunen aussieht, denn eine Gegenfinanzierung haben Sie hier nicht wirklich gebracht.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat bereits am Freitag das Thema „Grundsteuer“ im Haushalts- und Finanzausschuss auf die Tagesordnung gebracht und mit der Finanzministerin und den Ausschussmitgliedern besprochen. Die Thüringer Finanzministerin hatte die Entscheidung zur Grundsteuerreform bereits in den Medien positiv bewertet, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass auf die Finanzverwaltung Mehrarbeit zukäme. Innerhalb von fünf Jahren müsste jedes Grundstück in Thüringen bewertet werden. Frau Taubert wird dann sicher auch noch mal auf die Einzelheiten eingehen. Wie gesagt, wir hatten das am Freitag schon im Detail beraten.
Wichtig ist zunächst einmal, dass eine Einigung gefunden wurde und ein Modell vorliegt. Auf Bundesebene wird jetzt die Berechnungsweise der Grundsteuer geregelt. Bis Ende 2019 muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein neues Modell zur Berechnung der Grundsteuer festgelegt werden, das dann ab 2025 gelten soll.
Aus meiner Sicht hätte die Einigung durchaus früher erfolgen müssen. Dazu haben die Finanzsprecher der Unionsfraktionen schon Anfang April einen
richtungsweisenden Beschluss für die Einführung einer Länderöffnungsklausel gefasst. Damit können regionale Herausforderungen bei der Grundsteuer nun auch regional beantwortet werden. Die Länder können entscheiden, welches Grundsteuermodell sie einführen wollen. Hierbei würde ich überhaupt nicht von Wildwuchs und schon gar nicht von Machwerk sprechen, wie das die AfD an dieser Stelle getan hat. Im Gegenteil: Es war wichtig, dass wir Lösungen finden, die gerade auch für die Länder eingesetzt werden können. Wichtig ist dabei auch, dass die Reform aufkommensneutral erfolgen muss. Hierbei tragen auch die Kommunen ihren Anteil der Verantwortung durch die Gestaltung der Hebesätze. Die Auswirkungen auf die Bürger sind für uns ein wichtiger Indikator für die Praxistauglichkeit der Grundsteuer. Klares Ziel muss es sein, dass Wohnraum bezahlbar bleibt. Inwieweit die Grundsteuer steigen oder sinken wird, das ist momentan noch nicht abzusehen. Die Kommunen haben letztendlich mit dem Hebesatz ein regulierendes Mittel in der Hand. Aus eigener Erfahrung als Kommunalpolitiker gehe ich davon aus, dass die Städte und Gemeinden sensibel mit dem Thema umgehen werden. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat die Intransparenz von Immobiliengeschäften der Landesregierung in Gera als Thema der heutigen Aktuellen Stunde eingebracht.
Wir hätten diesen Vorgang, den wir aus den Medien erfahren haben, sehr gerne bereits am Freitag im Haushalts- und Finanzausschuss besprochen. Leider wurde unser Antrag von Rot-Rot-Grün einfach weggewischt und nicht behandelt. Auch die Landesregierung sah sich außerstande, Auskünfte zu erteilen. Die Landesregierung ist anscheinend unwillig, dem Parlament zu ihrem Immobiliendeal Auskunft zu geben. Die sonst von der Landesregierung stets beschworene Transparenz wird in diesem Fall nicht beachtet.
Deshalb erwarten wir heute durch die Landesregierung Auskunft über den Kauf von Anteilen der GWB Elstertal in Gera. Die Öffentlichkeit wird mitunter auch auf Twitter vom Ministerpräsidenten mit entsprechenden Informationen versorgt, so auch hier im Fall der Wohnungsbaugesellschaft Gera, als der Thüringer Ministerpräsident twitterte – ich zitiere –: „In Gera entziehen wir 5.000 Wohnungen den Spekulanten und holen sie zurück in öffentliches Eigentum. Die Verhandlungen sind heute erfolgreich abgeschlossen worden.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor Sie klatschen, sollten Sie vielleicht meinen weiteren Ausführungen lauschen, denn niemand entzieht hier irgendetwas.
Es werden lediglich Wohnungen auf dem Immobilienmarkt angeboten. Und was macht die Landesregierung? Sie kündigt einen Kauf an und macht wohl alles andere dabei als ein gutes Geschäft. Natürlich
hat der Geraer Bürgermeister auch recht, wenn er sagt, dass er Unterstützung braucht.
Dafür haben wir Verständnis. Aber eins steht auch fest: Investitionshilfen, ob für Gera oder andere Kommunen, gehen auch ohne fragwürdige Immobiliendeals.
In dieser Situation macht es sich der Thüringer Ministerpräsident einfach, indem er meint, an allem wäre die CDU-Vorgängerregierung schuld.
Die Tatsachen sprechen auch hier eine andere Sprache.
Schließlich hat auch in Gera über Jahre die Linke die Stadtratsmehrheit gehabt. Die Geschichte der Insolvenz der Stadtwerke ist hinlänglich bekannt. Zum Zeitpunkt des Verkaufs im Jahr 2016 hatten wir eine rot-rot-grüne Landesregierung. Damals hatte Benson Elliot den Mehrheitsanteil aus der Insolvenzmasse der Geraer Stadtwerke erworben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aktuell gibt es Hunderte leere Wohnungen in Gera. Es gibt also keine Wohnungsnot vor Ort. Der Thüringer Ministerpräsident und seine Landesregierung bedienen sich einer verbreiteten Methode der von ihm als Spekulanten gescholtenen Steuervermeidung bei der Grunderwerbsteuer durch die berüchtigten Share Deals.
Auch hierzu gab die Landesregierung dem Parlament keinerlei Auskunft. Was noch schlimmer wiegt: Mit dem Share Deal bedient sich die rot-rotgrüne Landesregierung eines Tricks, um genau der Steuer aus dem Weg zu gehen, die sie selbst auf den deutschlandweit höchsten Satz gesetzt hat. Der normale Thüringer Bürger hat diese Möglichkeit jedenfalls nicht und muss die hohe Grunderwerbsteuer zahlen.
Das haben wir schon verschiedene Male an dieser Stelle kritisiert.
Was wir wissen, ist, dass der Deal die verfehlte Wohnungspolitik der Landesregierung offenbart. Angesichts des hohen Leerstands in Gera und weit unterdurchschnittlicher Mieten in dieser Stadt ist es absurd, dass das Land dort Wohnungen von einem privaten Investor zurückkaufen soll, um besser günstigen Wohnraum anbieten zu können. Bauen und Wohnen müssen erschwinglich bleiben. Gelingen kann das nur durch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und durch weniger Regulierung. Wie der teure Rückkauf von erst vor wenigen Jahren von der Stadt Gera verkauften Wohnungen durch das Land helfen soll, dieses Ziel zu erreichen, ist völlig unklar.
So wird jedenfalls keine einzige Wohnung geschaffen.
Meine Damen und Herren, stellen Sie sich am Schluss einmal die Frage, wie viele neue Wohnungen im Freistaat für 70 Millionen Euro gebaut werden könnten. Die Baukosten für eine Wohnung in Thüringen liegen bei 1.523 Euro je Quadratmeter. Bei 70 Millionen Euro sind das 45.962 Quadratmeter neue Wohnungsfläche.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit für das Thema. Es ist ja doch ein wichtiges Anliegen und vielleicht darf ich einführend sagen: Wir haben an dieser Stelle auch schon öfter über das Thema „Mehrwertsteuersätze“ gesprochen. Meine Vorrednerin hat verschiedene Beispiele gebracht, ob im Schnellrestaurant das Problem ist, nimmt man das Essen mit oder isst man es dort. Gerade auch das Thema von Kindernahrung oder Kinderprodukten hat uns auch schon an verschiedenen Stellen beschäftigt. Wenn Hundekekse mit
7 Prozent besteuert werden und Kinderkekse mit 19 Prozent, ist das auch so ein Beispiel, wozu man sagt: Wo ist denn da der Faktor der Gerechtigkeit? Da kann man ganz viele Beispiele anführen, ob es beim Obst ist, das mit 7 Prozent besteuert wird, oder beim Obstsaft, der mit 19 Prozent besteuert wird. Ich denke, wir sehen das im täglichen Leben. Ich bin auch jemand, der regelmäßig einkauft, ob das Brot, Butter, Bier ist oder auch Hygieneprodukte, ich arbeite da entsprechend meinen Einkaufszettel ab. Ich denke, es ist wichtig, dass man als Abgeordneter die Preise kennt und weiß, wie die Dinge des täglichen Lebens besteuert werden – das ist ja heute auch unser Thema bei der Aktuellen Stunde. Ich weiß deshalb eben auch, dass regelmäßig bestimmte Produkte mit entsprechenden Nachlässen versehen sind. Sie kennen das ja, täglich oder am Wochenende schneien die Prospekte herein und dann sieht man, dass Produkte im täglichen Leben gesenkt werden. Wenn man ein kühler Rechner ist, kann man dann das eine oder andere sparen.
Die große Frage ist ja immer, meine Damen und Herren: Wird eine Senkung der Mehrwertsteuer dann überhaupt weitergegeben? Das ist in verschiedenen Fällen durchaus anzuzweifeln. Am Ende ist es doch so, dass der Markt bestimmte Dinge regelt. Ich habe das eben bewusst als Beispiel gebracht. Wir sehen das wirklich immer, wenn die verschiedenen Prospekte der Discounter ins Haus schneien, dass dann die Angebote gemacht werden.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal an die Diskussion erinnern, die wir im Bundestag haben. So hat der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion gesagt, dass er das Vorhaben unterstützt und dass auch die SPD für eine Ermäßigung ist, wenn es gelingt, die Preise flächendeckend und dauerhaft für Periodenprodukte in Höhe der Ermäßigung zu senken. Aber Herr Binding – Herr Pidde wird ihn besser kennen – sagt eben auch, dass nicht sichergestellt werden kann, dass der ermäßigte Steuersatz auch tatsächlich zu einer Entlastung der Verbraucherinnen führt, die Unternehmen können schließlich nicht gezwungen werden, ihre Preise entsprechend zu senken. Er meint auch, dass gerade auch Steuererhöhungen tendenziell sofort als Preisanhebungen weitergegeben werden, Senkungen eher nicht.
Ich muss aber auch sagen, das ist die eine Frage. Im vorliegenden Fall steht vielmehr die Frage nach der Gerechtigkeit im Steuersystem. Ich denke, darauf hat auch meine Vorrednerin Frau Stange hingewirkt. So haben auch bereits Finanzpolitiker der Unionsfraktionen auf Bundesebene gefordert, dass
die Umsatzsteuer auf Produkte der Monatshygiene von 19 auf 7 Prozent abzusenken sind. Ich erinnere da an die Aussagen unserer finanzpolitischen Sprecherin Antje Tillmann aus Erfurt. Sie erklärte, dass die Anwendung der Regelsteuersätze auf Produkte der Monatshygiene weder inhaltlich noch steuersystematisch zu begründen sei. Da sind wir ja auch wieder in dieser Diskussion, die ich einführend genannt habe, dieser Frage der Gerechtigkeit. Das umfasst eben auch diese Produkte der Monatshygiene.
Die Unionsfinanzpolitiker haben das Ministerium aufgefordert, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Für mich stellt sich aber an dieser Stelle dennoch die Frage: Warum haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, das als Aktuelle Stunde eingebracht und nicht als Antrag? Wir haben ja auch hier einen Antrag der CDU-Fraktion vorliegen zur Umsetzung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Online-Angebote von Zeitungen und vergleichbaren Medien, werden uns also auch zukünftig mit diesem Thema beschäftigen. Ich denke, es ist wichtig, die Argumente, die wir heute austauschen, ernst zu nehmen und auch Frauen in dieser Frage zu unterstützen. Wir haben das auch hier an dieser Stelle schon gesagt: Gerade die Frauen, die sich finanziell diese Dinge nicht so leisten können wie andere, müssen unterstützt werden. Es ist die Frage, ob das zielführend ist bei dem ermäßigten Steuersatz. Da habe ich ja jetzt schon einige Punkte angebracht. Vielmehr brauchen eben auch diese Frauen weitergehende Unterstützung und das sollte man hier nicht auf die Produkte der Monatshygiene begrenzen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit an dieser Stelle.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal auch von unserer Seite einen herzlichen Dank an den Ausschussvorsitzenden, Volker Emde, für die ausführliche Berichterstattung und die Begleitung im Ausschuss. Sie wissen, es ist nicht immer einfach, teilweise sind die Ausschusssitzungen auch mit Marathonsitzungen vergleichbar – herzlichen Dank dafür.
Ebenso schließen wir uns dem Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, der Landtagsfraktionen, der Ministerien und des Landesrechnungshofs an – herzlichen Dank auch an dieser Stelle für Ihre Unterstützung in den zurückliegenden Monaten.
Das geplante Verfahren für die Aufstellung des Landeshaushalts 2020 hat in den vergangenen Monaten mit Recht für viel Aufsehen gesorgt. Es ist eine Kette von Ereignissen, die ich an dieser Stelle nochmals nennen möchte. Es stand zunächst die Frage nach dem Wahltermin im Raum. Die Landesregierung hat diesen bewusst auf den 27. Oktober gesetzt – fast den letztmöglichen Zeitpunkt. Hier kann natürlich viel hineininterpretiert werden. Fest steht, dass die Landesregierung nicht nur im Fall des Wahltermins auf alle bisherigen parlamentarischen Gepflogenheiten im Freistaat pfeift. Durch einen früheren Wahltermin, gemeinsam mit den ostdeutschen Bundesländern Sachsen und Brandenburg, wäre auf jeden Fall zeitlicher Druck herausgenommen worden. Die Konstituierung eines Landtags, eine Regierungsbildung und die Beratung eines neuen Landeshaushalts wären ohne Probleme noch in diesem Jahr möglich. Dies war
offensichtlich so nicht gewollt. Die Landesregierung hat den Konflikt durch einen späteren Wahltermin selbst herbeigeführt.
Meine Damen und Herren, bereits in der Beratung zur Einbringung des Landeshaushalts 2020 habe ich an dieser Stelle gesagt, dass es unbestritten ist, dass die Landesregierung einen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vorlegen und der Landtag diesen auch beraten kann.
Ein noch nie da gewesener Vorgang in der Parlamentsgeschichte wäre allerdings die Verabschiedung eines Haushalts, der erst in Kraft tritt, nachdem sich längst ein neuer Landtag konstituiert hat. Die Verabschiedung eines Haushalts, der erst in einer künftigen Wahlperiode in Kraft tritt, ist ein eklatanter Bruch mit den Gepflogenheiten der parlamentarischen Demokratie und verfassungsrechtlich bedenklich.
Wir kritisieren ganz klar die geplante Verabschiedung eines Landeshaushalts für das Jahr 2020 und auch die Haushaltseckzahlen selbst. Der Landtag sollte auf die Verabschiedung des Landeshaushalts verzichten und dem neuen Thüringer Landtag nicht in verfassungswidriger Weise vorgreifen. Über die Verwendung der Finanzmittel für die nächste Legislaturperiode sollte nur der neue Landtag entscheiden. Das gilt ausdrücklich auch für die Verwendung nicht verausgabter Mittel und für die Rücklage. Jetzt wird das Finanzpolster vor allem zur Ausgabensteigerung genutzt. Das ist in unseren Augen höchst fahrlässig.
Meine Damen und Herren, bereits die Maisteuerschätzung war ein erster Dämpfer für allzu hoch fliegende Ausgabenpläne. Auch die Novembersteuerschätzung wird manche Träume noch platzen lassen. Die finanziellen Spielräume der Thüringer Landesregierung sehen wir in den kommenden Jahren erheblich eingeschränkt. Sollte die aktuelle Steuerschätzung recht behalten, spitzt sich die Finanzsituation bis 2023 weiterhin zu. Bis Ende des Jahres 2023 fehlen immerhin 300 Millionen Euro, die die rot-rot-grüne Landesregierung schon fest verplant hat. Die sich eintrübende Konjunktur schlägt auf die öffentlichen Kassen durch. Wenn die Steuerschätzungen nach unten gehen, können auch die Ausgaben nicht weiter wachsen. Eine solche Haushaltspolitik ist absehbar auf Sand gebaut, meine Damen und Herren. Der Haushalt ist auf ein Rekordvolumen von noch nie da gewesenen 11 Milliarden Euro aufgebläht. In dem unsicheren wirtschaftlichen Um
feld wäre es dringend geboten, die Novembersteuerschätzung abzuwarten.
Die Linkskoalition ging bisher mit dem geplanten Haushalt 2020 über verfassungsrechtliche Bedenken hinweg. Rot-Rot-Grün ignoriert die Debatte über das Haushaltsrecht des kommenden Thüringer Landtags vollständig. Diese Ignoranz gegenüber dem Budgetrecht des nächsten Landtags ist umso mehr Ansporn, diesem demokratiefeindlichen Spuk nach den Landtagswahlen ein Ende zu setzen.
Die Linkskoalition verfolgt ihren Kurs wider besseres Wissen. Ich verweise dazu auf mehrere Äußerungen des Ministerpräsidenten, der Kritik an dem geplanten Haushalt stets damit zurückgewiesen hat, der nächste Landtag habe die Möglichkeit, den Haushalt durch einen Nachtragshaushalt zu korrigieren. Dem ist nicht so, denn der Landtag hat aus sich heraus kein Recht, einen Nachtragshaushalt einzubringen. Rot-Rot-Grün betreibt mit dem Haushalt ein durchsichtiges Spiel und versucht, sich einen Gestaltungshaushalt für den Fall einer geschäftsführenden Regierung zu verschaffen.
Die CDU-Fraktion hat das geplante Thüringer Haushaltsgesetz 2020 durch den Potsdamer Staatsrechtler Prof. Thorsten Ingo Schmidt auf seine mögliche Verfassungswidrigkeit überprüfen lassen. Wir erwarten, dass die Koalitionsfraktionen verfassungsrechtlichen Einwänden gegen eine Verabschiedung zugänglich sind. Der beauftragte Gutachter ist Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Verwaltungs- und Kommunalrecht an der Universität in Potsdam. Mit dem inzwischen vorliegenden Ergebnis eines rechtswissenschaftlichen Gutachtens zur Verfassungsmäßigkeit von Nachwahlhaushalten in Thüringen vom 11. Juni 2019 steht ein Verfassungsverstoß im Raum, falls der Thüringer Landtag das vorliegende Gesetz beschließen sollte.
Unser Antrag geht auf das inzwischen vorliegende Gutachten ein. Auszugsweise gehe ich an dieser Stelle noch mal auf die wesentlichen Punkte ein. So heißt es in dem Gutachten, ein Übergriff in das Budgetrecht des 7. Thüringer Landtags durch ein Nachwahlhaushaltsgesetz für das Jahr 2020 mit Fortwirkung für das Jahr 2021 lasse sich verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen. Es bestehe keine verfassungsrechtliche Pflicht zur Vorlage eines Haushaltsplans, um einen haushaltslosen Zustand zu vermeiden. Bereits bestehende Vorbelastungen des Budgetrechts des 7. Thüringer Landtags verpflichteten nicht zur Aufstellung eines Haushaltsplans. Die möglichen Regierungsoptionen einer
künftigen Minderheitsregierung oder einer nur geschäftsführenden Regierung rechtfertigen keinen Eingriff in das Budgetrecht des neu zu wählenden 7. Thüringer Landtags. Der 7. Thüringer Landtag könne auch nach Auffassung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs weder aus eigener Initiative einen Nachtragshaushalt beschließen, um selbst eine Änderung des Haushaltsgesetzes herbeizuführen, noch eine amtierende Landesregierung dazu verbindlich veranlassen. Dem 7. Thüringer Landtag sei es seinerseits verwehrt, ein Nachwahlhaushaltsgesetz zu verabschieden.
Weiterhin wird ausgeführt, Geltungsdauer und Gesetzesinitiativrecht von einerseits Sachgesetz und andererseits Haushaltsgesetz würden sich zu stark voneinander unterscheiden, um aus den landtagswahlperiodenübergreifend geltenden Sachgesetzen eine Rechtfertigung für den Übergriff in das Budgetrecht herzuleiten. Mit dem Erlass des Haushaltsgesetzes 2020 greife der 6. Thüringer Landtag hingegen in die demokratische Legitimation des 7. Thüringer Landtags ein, obwohl die eigene demokratische Legitimation für das Jahr 2020 keinen Zuweisungsgehalt mehr entfalten wird.
Ein Haushaltgesetz für das Jahr 2020 mit Folgewirkung für das Haushaltsjahr 2021 käme einer faktischen Selbstverlängerung der Wahlperiode durch den 6. Thüringer Landtag gleich. Durch ein Haushaltsgesetz für das Jahr 2020 mit Folgen auch für das Haushaltsjahr 2021 könnte die Struktur der dann im Amt befindlichen Landesregierung vorgeprägt und ein politisches Programm aufgedrängt werden, das nicht mit ihren politischen Zielsetzungen übereinstimmt.
Schließlich steht in Rede, dass der 6. Thüringer Landtag keine Rücksicht auf das Budgetrecht des noch zu wählenden 7. Thüringer Landtags nimmt, weshalb eine Verletzung seiner Verfassungsorgantreuepflicht und damit ein rechtsmissbräuchliches Handeln drohen.
Meine Damen und Herren, weder die Landesregierung noch die regierungstragenden Fraktionen haben im Wege einer nach der Thüringer Landeshaushaltsordnung vorgesehenen Ergänzungsvorlage bzw. mit Änderungsanträgen in den Ausschussberatungen auf die im Gutachten der Landtagsverwaltung vom 24. Januar 2019 aufgezeigten Instrumente zur dort vertretenen Möglichkeit der Reduzierung verfassungsrechtlicher Risiken reagiert.
Mit der Zurücküberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss besteht die Möglichkeit, die im Raum stehende Verfassungswidrigkeit eines Nach
wahlhaushalts vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse zu beraten. Beide inzwischen vorliegenden Gutachten bestärken uns in unserer Auffassung, dass Rot-Rot-Grün diesen Haushalt nicht beschließen sollte.
Wir beantragen deshalb, das Thüringer Haushaltsgesetz 2020 und die weiteren Beratungsgegenstände der Tagesordnungspunkte 5 b bis d zurück an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens fanden seit Februar die Haushaltsberatungen statt. Der Ausschussvorsitzende Volker Emde ist bereits auf verschiedene Punkte eingegangen. Dazu hat die CDUFraktion rund 150 Änderungsanträge mit einem Volumen von mehr als 170 Millionen Euro in die Haushaltsberatung eingebracht. Alle – ich betone: alle – CDU-Anträge wurden von den Koalitionsfraktionen wie in den Vorjahren abgelehnt.
Die CDU-Fraktion hatte mit ihren Anträgen in den Haushaltsberatungen einige Akzente dargestellt, wie ein Landeshaushalt mit anderen Schwerpunkten unter geänderten Mehrheitsverhältnissen aussehen könnte. Dieser verfassungsrechtlich unstreitig zulässigen Debatte in den Ausschüssen haben wir uns inhaltlich gestellt. Schließlich kann die Landesregierung ihren Haushaltsentwurf einbringen. Dann muss sie aber damit rechnen, sich nicht nur der rechtlichen, sondern auch der inhaltlichen Kritik der Opposition stellen zu müssen.
Nach unserer Auffassung sollen unter anderem die Kommunen besser ausgestattet werden, mehr Schulden getilgt, mehr Lehramtsanwärter ausgebildet und die Mittel für Existenzgründer erhöht werden. Nach den Vorstellungen der CDU-Fraktion soll die Schlüsselmasse für die Kommunen um 100 Millionen Euro aus Landesmitteln erhöht werden. Dabei handelt es sich um jene Gelder, über die Gemeinden und Städte frei verfügen können.
20 Millionen Euro will die Fraktion aus dem Landesausgleichsstock für ein Schulbauprogramm umschichten, das auch dringend notwendig ist. Besser ausgestattete Kommunen werden nicht im gleichen Maße wie bisher auf Unterstützung aus dem Ausgleichsstock angewiesen sein. Das eröffnet Spielraum für Investitionen im Bildungsbereich. Weitere 8 Millionen Euro betreffen Änderungen im Kommunalen Finanzausgleich. Damit will die CDU-Fraktion ihr Versprechen einlösen, die Benachteiligung kleinerer Kommunen durch Rot-Rot-Grün zu beenden.
Die Mittel für Lehramtsanwärter will die CDU-Fraktion so erhöhen, dass wieder mehr Referendare ausgebildet werden können.
Deutlich aufstocken will die Union außerdem den Etat zur Umsetzung der Museumsperspektive 2025. Mehr Geld soll nach dem Willen der CDUFraktion auch für die Einführung einer Meistergründungsprämie und für das Hochschulgründernetzwerk zur Verfügung stehen. Die geplante Schuldentilgung soll auf insgesamt 100 Millionen Euro erhöht werden.
Bezogen auf das Jahr 2014 hatte Rot-Rot-Grün über die gesamte Wahlperiode mehr als 5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung, hat diese aber nicht sinnvoll eingesetzt. Deckungen für unsere Anträge lassen sich daher ohne Weiteres finden, denn der Haushaltsvollzug zeigt, dass etliche von RotRot-Grün geplante Titel in den vergangenen Jahren nie ausgeschöpft wurden.
Zur Mittelfristigen Finanzplanung haben wir eine Reihe von Entschließungsanträgen gestellt, die unsere Vorstellungen für eine gute Politik für unseren Freistaat abbilden. Einzelne Punkte stelle ich an dieser Stelle vor. In den Beratungen der Einzelpläne spielen natürlich auch diese Punkte eine entscheidende und wichtige Rolle.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das von der Landesregierung vorgelegte Thüringer Haushaltsgesetz 2020 und die Mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2023 entsprechen nicht den Anforderungen einer nachhaltigen Finanz- und Haushaltspolitik für die 7. Wahlperiode des Thüringer Landtags. Die die Regierung tragenden Fraktionen brechen mit der bundesdeutschen staatsrechtlichen Praxis, keine reinen Nachwahlhaushalte zu verabschieden. Weder wurden im Haushaltsaufstellungsverfahren verfassungsrechtliche Risiken ausgeräumt, noch beschränkt sich dieser Haushalt auf bloße Übertragung der Eckwerte des Jahres 2019 auf das Nachwahljahr. Das Wählervotum der anstehenden Landtagswahl wird für das Jahr 2020 nicht berücksichtigt und damit werden für die gesamte Wahlperiode die finanzpolitischen Weichen falsch gestellt.
Die Landesregierung wird von uns aufgefordert, die weitere Finanzplanung so zu gestalten, dass die Kernaufgaben des Staats – insbesondere bei der inneren Sicherheit und im Bereich der Bildung –
dauerhaft abgesichert werden können und die Schwerpunkte im Haushalt künftig so gesetzt werden, dass sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit auch die steuerliche Wirksamkeit und die Steuerkraft Thüringens nachhaltig steigern.
In Zeiten höchster Steuereinnahmen werden in der Spitze des Konjunkturzyklus die Rücklagen von Rot-Rot-Grün angezapft und das Ausgabenvolumen weiter auf einen Rekordstand erhöht. Die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023 arbeitet bereits nach der Maisteuerschätzung dieses Jahres mit einer Unterdeckung im dreistelligen Millionenbereich. Es bleibt unbeantwortet, dass die Zuweisungen des Bundes und der Europäischen Union sinken. Der neue Länderfinanzausgleich gefährdet aufgrund seiner stärkeren Konjunkturabhängigkeit mittel- und langfristig die Einnahmesituation unseres Freistaats.
Dass sich die Konjunktur bereits abschwächt, ist klar. Die Weltwirtschaft befindet sich inmitten von Handelskonflikten. Europa wird von einer Welle des Rechts- und Linkspopulismus herausgefordert, der auch vor einer grundlegenden Infragestellung unserer erfolgreichen sozialen Marktwirtschaft nicht zurückweicht. Statt jedoch das Votum der Wähler bei der kommenden Landtagswahl über die Antworten auf diese Herausforderung einzubeziehen, brechen die regierungstragenden Fraktionen mit der bundesdeutschen staatsrechtlichen Praxis, keine Haushalte aufzustellen, die ausschließlich ein neues Parlament und eine neue Regierung binden.
Die Landtagsverwaltung hat in ihrem Gutachten vom 24. Januar 2019 die verfassungsrechtlichen Risiken dieses reinen Nachwahlhaushalts vor dem Hintergrund der Thüringer Verfassung dargelegt. Weder die Landesregierung noch die regierungstragenden Fraktionen des Landtags haben die Möglichkeiten zur Vermeidung eines Verfassungsverstoßes genutzt. Auch inhaltlich trägt dieser Haushalt nicht den Anforderungen einer zukunftsgerichteten Haushaltspolitik Rechnung. Vielmehr handelt es sich um einen vergangenheitsorientierten Haushalt, der allein auf die Rekordsteuereinnahmen der letzten Jahre setzt und jegliche Konsolidierungsanstrengungen auf der Ausgabenseite aufgegeben hat. Statt hier anzusetzen und die Schwerpunkte auf eine Struktur- und Aufgabenanpassung zu legen, begnügt sich dieser Haushalt mit einer Nachzeichnung einer rudimentären Behördenstrukturreform. Die zentralen Herausforderungen bleiben unbeantwortet.
Die haushaltspolitischen Grundwerte von Eigeninitiative und Hilfe zur Selbsthilfe geben dem Staat auch die Leitlinien für den eigenen Verwaltungsaufbau vor. Die hohen Kosten des Staatsapparats las
sen sich nur dann vor dem Bürger rechtfertigen, wenn alle vertretbaren Maßnahmen zu deren Reduzierung ergriffen werden. Die kritische Prüfung von Aufgabenstandards und Zuständigkeiten kann bedeutende Einsparpotenziale zutage fördern. Im Rahmen einer umfassenden Aufgabenkritik muss die Effizienz der Aufgabenverteilung zwischen Land, Kommunen und Privaten überprüft werden. Oberstes Prüfkriterium für Aufgabenverlagerung und Standardüberprüfung ist nach unserer Ansicht neben der Bürgernähe, ob sich durch die Maßnahme der Personal- und Sachaufwand insgesamt reduzieren lässt. Insbesondere die Kommunen müssen durch eine Befreiung von Aufgaben und eine Reduzierung von Verwaltungsstandards entlastet werden. Gerade hier gibt es zahlreiche Hinweise auch zu den Gesetzentwürfen der Landesregierung.
Erst wenn diese Herausforderungen abgearbeitet sind, kann sinnvoll und prozessoptimierend in die Digitalisierung der Landes- und Kommunalverwaltungen investiert werden. Stattdessen sind auch mit diesem Haushalt große Risiken für Fehlinvestitionen und Investitionsruinen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie angelegt, da nach der gescheiterten Verwaltungsreform in bestehende Strukturen bei völliger Ungeklärtheit des zukünftig erforderlichen Aufgabenspektrums investiert wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auf die Investitionen kommen. Wie bereits festgestellt, hatte Rot-Rot-Grün bezogen auf das Jahr 2014 rund 5 Milliarden Euro über die Wahlperiode mehr zur Verfügung. Doch bisher hat die Koalition in keinem Jahr die Investitionen vollständig verausgaben können. Insgesamt sind 823 Millionen Euro Investitionsausgaben in den Jahren 2015 bis 2018 nicht abgeflossen, also beinahe 1 Milliarde Euro weniger Investitionen, als sich die Koalition auf die Fahnen geschrieben hat, verkauft als Zukunftsprogramme, als Investivhaushalte. Da steht die Frage, warum versagt hier die Landesregierung? – Weil die falschen Schwerpunkte gesetzt werden, weil die Kommunen nicht ausreichend finanziert werden und weil der Linkskoalition Konsumausgaben wichtiger sind als ein gutes Investitionsklima.
Allein in den Jahren 2016 und 2017 sank die Investitionsquote mit rund 11,5 Prozent auf ein historisches Tief. Was macht die rot-rot-grüne Landesregierung? Sie feiert sich für ihre Jahresüberschüsse – und das, während die Landesregierung zugleich
mit dem von ihr geänderten Finanzausgleich den Kommunen weniger Schlüsselzuweisungen gewährt. Immerhin macht der Entzug von Schlüsselzuweisungen ein Minus von 276 Millionen Euro in den kommunalen Kassen in den Jahren 2016 bis 2019 aus – bei fast 5 Milliarden Euro Mehreinnahmen für das Land im Jahr 2014.
Frau Taubert, Herr Ministerpräsident, Sie kennen doch die jahrelangen Diskussionen mit den Kommunen und mit den kommunalen Spitzenverbänden. Das bestätigen auch die schriftlichen Anhörungen und die Zuschriften von unseren Kommunen. Sie müssen an dieser Stelle akzeptieren, dass Sie da vollkommen die falschen Weichen gesetzt haben. Das sehen wir auch in den Kommunen. Wir sind ja alle irgendwo hier auch in Verantwortung.
Meine Damen und Herren, wie kommt es dann doch zu den Rekordausgaben? Die Jahresüberschüsse werden statt für Schuldentilgung für neue Ausgaben des jeweils folgenden Haushalts verwendet. Die Rücklage beträgt zum Stand 31.12.2018 rund 1,5 Milliarden Euro. Dies hätte durchaus der Spielraum für weitere Schuldentilgungen sein können. Doch stattdessen werden aus der Rücklage auch dauerhafte Kosten für die sogenannten konsumtiven Ausgaben verplant. Hier stehen die Personalausgaben als größte Position im Raum. Für das Jahr 2020 werden erstmals mehr als 3 Milliarden Euro eingeplant und nach dem Mittelfristigen Finanzplan für 2023 bereits 3,3 Milliarden Euro – eine Steigerung von 10 Prozent. Das bedeutet, die Landesregierung sieht die unvermeidliche Ausgabensteigerung beim Personal. Doch statt diesen Anstieg schon jetzt zu dämpfen, legt sie ein Personalentwicklungskonzept 2025 vor, also mit dem Zielbild von zwei Jahren nach dem Erreichen der 3,3 Milliarden Euro für Personalausgaben. Das sind zwei Jahre nach der von ihr verantworteten Finanzplanung für das Jahr 2023. Die volle Verantwortung für das Scheitern bei der Dämpfung des Personalkostenanstiegs liegt damit bei der Landesregierung. Die Abschlüsse der Tarifpartner dürfen hier nicht als Ausrede herhalten, denn die Landesregierung hat da voll versagt, eine umfassende Verwaltungsreform umzusetzen. Auch diese Debatte hatten wir schon an dieser Stelle. Gerade auch in Bezug auf das Besoldungsgesetz werden wir diese Debatte noch weiterführen.
In den Bereichen der inneren Sicherheit und insbesondere der Bildung – da, denke ich, sind wir uns einig – brauchen wir Investitionen und Personal. Hier aber gilt nicht die Ausrede, da nicht auf andere Bereiche zu gucken. Die leidliche Behördenstrukturreform nutzt diesem Land in keiner Weise. Das
haben wir hier an dieser Stelle auch schon beraten. Die verschiedenen Anzuhörenden haben uns da auch recht gegeben.
Wir sehen auch an dieser Diskussion, dass diese Landesregierung jegliche Bemühungen zur Konsolidierung des Haushalts eingestellt hat und auf Rekordsteuereinnahmen, höhere Bundeszuweisungen und Rücklagenentnahmen setzt. Damit zehrt die Linkskoalition zu großen Teilen von Erfolgen der Bundesregierung, die in den vergangenen Jahren die deutsche und damit auch die Thüringer Wirtschaft in eine Hochkonjunktur geführt hat, nicht zu vergessen natürlich auch unsere Wirtschaft, die ihren großen Anteil daran hat, dass die Steuereinnahmen so sind, wie sie jetzt sind. Dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön.
Meine Damen und Herren, ich habe die Situation der Mittel und die Steuereinnahmen jetzt ausgeführt, aber wir sehen, dass trotzdem diese Mittel der Linkskoalition nicht reichen. Wir hatten hier auch verschiedene Diskussionen zu Steuererhöhungen. Mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer hat Rot-Rot-Grün in dieser Wahlperiode den Thüringern trotz Rekordsteuereinnahmen, trotz mehr Bundeszuweisungen im Jahr 2018 rund 91 Millionen Euro mehr abgenommen als 2014. Das sind 34 Millionen Euro mehr als veranschlagt. Diese Steuer, das ist auch klar, trifft insbesondere junge Familien und Menschen, die für ihre Altersvorsorge investieren wollen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung, wir fordern Sie an dieser Stelle auf: Führen wir die Debatte um diese finanziellen Kritikpunkte als Teil der parlamentarischen Auseinandersetzung weiter im zuständigen Ausschuss. Der Landtag sollte auf die Verabschiedung des Landeshaushalts verzichten und dem neuen Thüringer Landtag nicht auf verfassungswidrige Weise vorgreifen. Über die Verwendung der Finanzmittel für die nächste Legislaturperiode sollte nur der neue Landtag entscheiden. Beide inzwischen vorliegenden Gutachten bestärken uns in unserer Auffassung, dass Rot-Rot-Grün diesen Haushalt nicht beschließen sollte. Wir beantragen deshalb, das Thüringer Haushaltsgesetz 2020 und die weiteren Beratungsgegenstände der Tagesordnungspunkte 5 b bis d zurück an die Ausschüsse zu überweisen. Mit der Zurücküberweisung besteht die Möglichkeit, die im Raum stehende Verfassungswidrigkeit eines Nachwahlhaushalts vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse zu beraten und verfassungswidriges Verhalten zu vermeiden.
Meine Damen und Herren, nehmen Sie die vorliegenden Gutachten ernst und stimmen Sie für unseren Antrag, für eine erneute Beratung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, die Einzelpläne, die wir jetzt beraten, die glätten ein wenig die Wogen, denn der Einzelplan 06 des Finanzministeriums ist ja doch ein reiner Verwaltungshaushalt. Die veranschlagten Mittel sind vor allem aus der Steuerverwaltung. Den Ausgaben von knapp 186 Millionen Euro stehen Einnahmen in Höhe von 17,7 Millionen Euro entgegen.
Der Einzelplan 17 wird in dem Tagesordnungspunkt mit beraten. Hier sind die Steuereinnahmen ent
sprechend etatisiert. Ich hatte das heute früh auch schon mal gesagt, wir haben in den letzten fünf Jahren auch den Effekt gehabt, dass wir wirklich eine gute Einnahmesituation in diesem Land und auch auf Bundesebene haben und deswegen auch verschiedene Ausgaben so gemacht werden konnten, wie sie gemacht wurden. Das muss man eben auch in dieser Diskussion insgesamt zum Haushalt immer sehen und das betrifft auch die Einzelpläne, die wir bisher beraten haben und die jetzt noch beraten werden. Das ist auch wichtig, dass man gerade auch diese Einnahmensituation nicht aus dem Auge verliert, denn gerade die Entwicklungen und die Prognosen, die wir für zukünftige Einnahmen erhalten, lassen da schon die Alarmglocken schrillen. Wir müssen auch auf veränderte Situationen eingehen und diese an dieser Stelle diskutieren.
Die Einnahmen im Einzelplan kommen von den Finanzämtern, aus den Säumnisverspätungszuschlägen, aus Geldbußen und aus der Erstattung der Kirchensteuer. Die Ausgaben sind im Vergleich zum Jahr 2019 um 4,4 Millionen Euro gestiegen – ich habe das auch gesagt – auf immerhin 186 Millionen Euro. Darin enthalten sind zum Beispiel die Personal- und Beschaffungskosten. Dabei sind gerade die Personalkosten im Einzelplan bei 167,6 Millionen Euro der große Teil, eine Steigerung von 1,6 Millionen Euro ist da beinhaltet. Das sind also 90 Prozent der Ausgaben im Einzelplan.
Die Personalsituation beschäftigt uns durchweg in den verschiedenen Einzelplänen, so auch im Einzelplan 06 des Thüringer Finanzministeriums. Hier ist wichtig, dass man gerade auch im Hinblick auf die Personalentwicklung reagiert. Die Thüringer Finanzministerin hat das bei uns im Ausschuss gesagt, dass gerade bestimmte Jahrgänge jetzt vor der Pensionierung stehen. Darauf muss man reagieren. Wichtig ist natürlich auch – das betrifft die anderen Einzelpläne –, dass man mit einem entsprechenden Gesundheitsmanagement Lösungen anbietet, da gerade die älteren Mitarbeiter entsprechend unterstützt werden sollten. Ich finde es wichtig, Frau Ministerin, dass das Finanzministerium darauf ein besonderes Augenmerk legt.
Die Vorsorge im Personalbereich habe ich schon angesprochen. Dazu gehört natürlich auch die entsprechende Ausbildung. Die Ausbildungskapazitäten sind da. Das Problem ist eher – wie auch in anderen Bereichen –, dass man Bewerber findet. Da ist immer auch die Konkurrenz mit der freien Wirtschaft. Da unterstützen wir entsprechende Maßnahmen. Die waren auch schon in früheren Haushalten vorhanden, dass man gerade bei den jungen Menschen darauf hinweist, dass auch ein Dienst im öffentlichen Dienst attraktiv ist.
Ich möchte auch noch mal auf die anderen Punkte eingehen, gerade im Hinblick auf die Baumaßnahmen. Es muss natürlich in die Gebäude investiert werden, in dem Fall in die Finanzämter. IT-Sicherheitskonzepte sind hier angedacht, Klimatisierung für bessere Arbeitsbedingungen vor Ort. Diese unterstützen wir natürlich. Kleine Baumaßnahmen, Investitionen, Investitionsfördermaßnahmen, Büromöbel, das ist alles übersichtlich in diesem Einzelplan. Ich denke, da ist auch das Finanzministerium in der Tradition der vorherigen Finanzminister, dass man da wirklich auch darauf achtet und eine gewisse Vorbildwirkung erzielt. Diese Dinge sind übersichtlich.
Ich möchte hier an dieser Stelle für die Diskussion im Ausschuss danken. Ich bedanke mich auch für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zum vorletzten Einzelplan an diesem Abend, es geht um den Einzelplan 16. Hier sind die Ausgaben im Bereich Informationstechnologie veranschlagt. Wie Sie wissen, wurden vor vier Jahren die IT-Ausgaben in diesem Einzelplan zu
sammengefasst. Die Ausgaben im Plan steigen gegenüber dem Jahr 2019 um 14 Millionen Euro. Die einzelnen Ministerien haben verschiedene Aufgaben in diesem Bereich. Die elektronische Akte ist eine Aufgabe davon, die uns natürlich auch noch die nächsten Jahre beschäftigen wird. Ich erinnere da auch gerade an den Bereich der Justiz, elektronische Steuererklärung ebenso, das wird ja auch im privaten Bereich immer mehr. Weiterhin ist das Bezügeabrechnungsverfahren im Einzelplan beinhaltet, um hier an dieser Stelle einige Beispiele zu nennen.
Ein großer Teil der Ausgaben des Einzelplans ist im Bereich des Finanzministeriums und im Bereich des Landesrechenzentrums angesiedelt. Im Finanzministerium ist die Einführung des Dokumentenmanagementsystems VIS geplant. Auch im Bereich HAMASYS, das wir alle auch von unseren Haushaltsberatungen her kennen, sind entsprechende Investitionen geplant.
Das Thüringer Landesrechenzentrum soll zum Dienstleister für die Landesverwaltung entwickelt und ab dem Jahr 2020 soll ein Redundanzstandort aufgebaut werden. Wir hatten hierzu die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss. Allerdings konnte die Landesregierung in den Haushaltsberatungen nicht sagen, ob der Vertrag dazu noch in diesem Jahr zustande kommt. Vielleicht gibt es heute an dieser Stelle Neuigkeiten zum geplanten Vorhaben, weil das ist doch eine entsprechende Investition, die uns auch in diesem Bereich noch einige Jahre beschäftigen wird.
Die Digitalisierung, das wissen Sie, stellt unser Land insgesamt vor große Aufgaben. Wir hören und sehen täglich in den Medien auch entsprechende Meldungen. Ich erinnere an die Vergabe von 5G vor einigen Tagen. Und auch die Aufgaben im Bereich der IT-Sicherheit stellen uns vor entsprechende Herausforderungen, und die müssen auch hier weiter im Fokus bleiben. Dazu gab es auch in den Beratungen entsprechende Ausführungen. Das sind natürlich auch Dinge, die in den nächsten Jahren eine große Aufgabe für uns bedeuten und auch entsprechende Investitionen nach sich ziehen.
An dieser Stelle gehe ich auch noch mal auf das Rahmenabkommen mit den kommunalen Spitzenverbänden ein. Es gibt die Aufgabe, alle Verwaltungsverfahren zu digitalisieren. Die kritische Prüfung von Aufgaben, Standards und Zuständigkeiten kann durchaus entsprechende Einsparpotenziale zutage fördern. Im Rahmen einer umfassenden Aufgabenkritik muss die Effizienz der Aufgabenverteilung zwischen Land, Kommunen und Privaten überprüft werden. Unserer Meinung nach ist oberstes Prüfkriterium für Aufgabenverlagerung und
Standardüberprüfung auch die Bürgernähe und ob sich durch die Maßnahmen der Personal- und Sachaufwand insgesamt reduzieren lässt. Insbesondere die Kommunen müssen durch eine Befreiung von Aufgaben und eine Reduzierung von Verwaltungsstandards entlastet werden. Wir haben hier an dieser Stelle oder gerade im Haushalts- und Finanzausschuss schon verschiedene Gesetzentwürfe beraten. Auch hier geht es ja immer darum, inwieweit unsere Kommunen mit Standards belastet werden. Hier müssen wir durchaus auch als Land kritisch schauen, dass man die Kommunen nicht überfordert, sondern dass man sie mitnimmt und unterstützt,
sowohl personell als auch finanziell. Erst wenn diese Herausforderungen abgearbeitet sind, kann unserer Meinung nach sinnvoll und prozessoptimierend in die Digitalisierung der Landes- und Kommunalverwaltung investiert werden. Wir müssen sehen, dass es hier durchaus auch Risiken gibt. Unsere Aufgabe an der Stelle muss es sein, Fehlinvestitionen und Investruinen in dem Bereich Informationstechnologie zu verhindern. Es sind in den nächsten Jahren weitere Aufgaben, die auf uns zukommen. Wir sehen eben auch gerade in diesem Einzelplan, dass es hier durchaus
weitere Aufgaben gibt, und werden da auch weiter in der Beratung sein. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Finanzministerin hat ja freundlicherweise schon den Gesetzentwurf vorgestellt und insoweit auch die Einzelheiten hier an dieser Stelle mit dargelegt.
Wir beantragen die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss. In den Ausschussberatungen ist dann gerade auch im Hinblick auf die Verhandlungen, die auf Bundesebene stattfinden, noch abzuwarten, inwieweit sich dann auch der Thüringer Ministerpräsident bei den Vorstellungen durchsetzen kann, die Thüringen betreffen, und, ich sage mal, weitere Details. Wir würden an dieser Stelle zunächst die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss abwarten und dann in der zweiten Beratung bzw. auch in den Ausschussberatungen unsere Vorschläge mit einbringen. Danke schön an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht zunächst erst mal an meinen Vorredner: Es verwundert schon, Herr Dr. Pidde, dass Sie bei diesem Thema immer auch die Finanzpolitik der CDU-Landesregierung kritisieren. Schließlich waren Sie ja in der letzten Legislaturperiode in der schwarz-roten Koalition auch an unserer Seite.
Frau Becker, lassen Sie mich doch bitte aussprechen. Als Parlamentarische Geschäftsführerin kennen Sie doch hier die Gepflogenheiten des Landtags.
Das verwundert mich schon und Sie wissen ja auch ganz genau, welche Aufgaben wir in den letzten drei Jahrzehnten hier in diesem Land hatten. Gerade auch die CDU-geführten Landesregierungen haben hier in diesem Land dazu beigetragen, dass wir heute wirklich auch gut dastehen, und das waren zahlreiche Aufgaben, die eben auch mit viel Geld verbunden waren, und, Frau Ministerin, das hatte eben auch mit dem Thema „Wasser/Abwasser“ zu tun. Da können Sie sich auch gern bei Ihrem Koalitionspartner erkundigen, wie das dazu kam. Da muss man eben auch sagen, wir haben hier in diesem Land bzw. gerade auch in den Zeiten der DDR in einer Lage gestanden, die es eben möglich machen musste, dass hier Lösungen gefunden werden, und das war damals notwendig, gerade im Bereich Wasser und Abwasser. Da musste eben auch entsprechend Geld in die Hand genommen werden. Die Lösung, die wir damals gefunden haben, die war eben auch notwendig.
Wir haben hier mit dem heutigen Gesetzentwurf ein Thema zu behandeln, wobei ich auch erst noch mal auf die Berichterstattung kommen möchte, ich war ja auch schon zahlreiche Male hier an dieser Stelle Berichterstatter: Herr Hande, Wertungen, gerade auch persönliche Wertungen, sollten wir uns an dieser Stelle verkneifen. Hier geht es wirklich nur um sachliche Berichterstattung. Ich denke, das war bisher auch Gepflogenheit in diesem Hause.
Ich möchte hier auch noch mal darauf eingehen, dass bereits mit der Vorlage 5/4356 vom 7. Januar 2014 der damalige Finanzminister im Zuge der Beratung der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2013 bis 2017 im Haushalts- und Finanzausschuss eine Planung vorgelegt hatte, die eine Abfinanzierung des Sondervermögens und den Verzicht einer Neuverschuldung vorgesehen hatte. Also die Lösung gab es auch zum damaligen Zeitpunkt schon.
Bereits ab dem Jahr 2015 hätten danach keine neuen Schulden mehr aufgenommen werden müssen, da eine vollständige Finanzierung durch Zuführung aus dem Landeshaushalt vorgesehen war. Doch tatsächlich hat die rot-rot-grüne Landesregierung erst mit dem Haushaltsjahr 2018 eine Schuldenaufnahme im Sondervermögen beendet. Das bedeutet, dass die Landesregierung im Jahr 2015 Kredite in Höhe von 62 Millionen Euro, im Jahr 2016 Kredite in Höhe von 41 Millionen Euro und im Jahr 2017 Kredite in Höhe von 32 Millionen Euro aufgenommen hat. Damit hat die rot-rot-grüne Landesregierung Schulden in Höhe von insgesamt 135 Millionen Euro aufgenommen, die von einer CDU-geführten Landesregierung vermieden worden wären.
Zudem hatte der damalige Finanzminister bereits mit Feststellung des Jahresabschlusses 2013 eine Sondertilgung in dem Sondervermögen durch die damalige haushaltsgesetzmögliche Abfinanzierung von Rechtsverpflichtungen in Höhe von 32,9 Millionen Euro veranlasst. Diese Möglichkeit ließ allerdings die rot-rot-grüne Landesregierung für den Jahresabschluss 2014 ungenutzt, sodass dieses Sondervermögen statt einer Sondertilgung Kredite in Höhe von 44,2 Millionen Euro aufgenommen hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle sehen wir auch wieder, dass Rot-Rot-Grün zu spät ausgeschlafen hat, und das hat entsprechende finanzielle und finanzpolitische Auswirkungen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion hatte zum vorliegenden Gesetzentwurf eine Anhörung beantragt. Uns hat es zunächst doch verwundert, dass diese Anhörung von den Koalitionsfraktionen offensichtlich nicht erwünscht war. Man hatte erwogen,
dem so nicht zuzustimmen, aber laut Geschäftsordnung steht uns das ja als Minderheitenrecht zu. Ich wollte es hier nur mal erwähnen, weil das an sich schon ein doch eigenartiger Vorgang war, den ich so auch noch nicht erlebt hatte.
Herr Hande, mein Vorredner, ist eben auch noch mal auf die Anhörung eingegangen, wobei ich sagen muss, wenn man die Zuschriften vor sich hat und entsprechend auch liest, dann kann ich Ihre Aussage nicht nachvollziehen, dass sich viele Anzuhörende positiv zu diesem Gesetzentwurf geäußert hätten. Wer sich positiv geäußert hat, das ist klar, das waren diejenigen, die Begünstigte sind. Das kann man ja durchaus verstehen, wenn Kleingartenwesen und Naturschutz davon profitieren. Auch von Lotto Thüringen kann man das durchaus verstehen, wenn hier neue Geschäftsfelder erschlossen werden. Aber gerade aus suchtpräventiver Sicht hat diese Anhörung doch verschiedene
Hinweise gegeben, auf die ich an dieser Stelle gern noch mal eingehen möchte.
Ja, gern.
Herr Hande, ich habe Sie an dieser Stelle zitiert bzw. bin auf Ihre Äußerungen eingegangen. Sie hatten an dieser Stelle gesagt, dass sich viele Anzuhörende positiv zu dem Gesetzentwurf geäußert hätten. Das sehe ich so nicht bzw. habe ich das ja auch entsprechend in meinen Ausführungen eingeschränkt.
Ich würde jetzt noch einmal auf die Anzuhörenden eingehen, auf diese verschiedenen Punkte, weil ich einfach denke, dass Sie gerade aus suchtpräventiver Sicht an dieser Stelle vieles unterschlagen haben. Gerade was den Kinder- und Jugendschutz angeht, sollten wir an dieser Stelle als Parlament, als Thüringer Landtag unsere Verantwortung wahrnehmen und da ist eben klar geworden, dass Sie das als Koalitionsfraktion mit diesem Gesetzentwurf nicht machen. Da muss ich klar sagen: Die Verantwortung, die Sie haben, nehmen Sie hier nicht wahr.
Ich muss auch noch einmal nachfragen, wer dann von der Landesregierung hier Ansprechpartner ist – der Herr Staatssekretär Höhn oder die Frau Finanzministerin, die ist doch damals darauf eingegangen. Wer wird denn dann auf meine Äußerungen eingehen?
Gut, das ist auch gut zu wissen, wenn die Landesregierung auf den Gesetzentwurf nicht eingeht,
dann kann ich das auch in meiner Rede entsprechend berücksichtigen.
Ja, ich komme noch einmal auf die Ergebnisse der Anhörung zu sprechen: Die LIGA der freien Wohlfahrtspflege sieht die im Gesetzentwurf dargelegte Erweiterung des Glücksspielangebots schon mit zahlreichen Fragen besetzt. Gerade im Hinblick auf den Kinder- und Jugendschutz und die Suchtprävention und die Suchtbehandlung sieht man diesen Gesetzentwurf als sehr kritisch an.
Ich glaube, der Herr Heym stützt sich nur ab.
Aber – Frau Präsidentin, wenn ich fortfahren darf – die Erreichbarkeit von Glücksspielangeboten sei weiterhin durch die Nutzung von Onlineangeboten möglich. Die Bürger würden hierdurch nicht benachteiligt. In der Ausweitung der Verfügbarkeit von Glücksspielen durch mobile Verkaufsstellen, die hier ja auch schon erwähnt wurden, sieht die LIGA die Gefahr, dass bisher verbindlich geltende Standards, die insbesondere den Kinder- und Jugendschutz und dem Spielerschutz dienen, unkontrollierbar werden. Insbesondere das Ansinnen, bei relevanten Veranstaltungen wie Thüringentag, Rennsteiglauf oder Stadtfesten mobile Verkaufsstellen einzusetzen, sei nicht nachvollziehbar, so die LIGA. Gerade diese Veranstaltungen würden von Familien und jungen Menschen genutzt. Kinder und Jugendliche würden grundsätzlich gerne spielen, das ist eine Aussage, die sicher auch von allen hier entsprechend bestätigt werden kann. Der Übergang vom Spielen zum Glücksspiel werde durch die Ausweitung und leichte Verfügbarkeit gerade im Freizeitbereich gefördert.
Herr Hande, da verstehe ich auch nicht, dass Sie in Ihren Ausführungen an dieser Stelle nicht insbesondere auf diese klaren Darstellungen der LIGA eingegangen sind. Natürlich hatten wir noch einen weiteren Anzuhörenden, die LIGA verweist auch in ihrer Zuschrift auf die Bewertungen der Fachstelle GlücksSpielSucht des Verbands der Drogen- und Suchthilfe. Der Verband sieht gerade in diesem Gesetzentwurf eine Aufweichung der Kontrollfunktion der Aufsichten und dies wird aus suchtpräventiver Sicht abgelehnt. § 2 Abs. 5 – da steht ja, dass staatliche Glücksspiele von Annahmestellen statio
när und mittels mobiler Annahmestellen vertrieben werden dürfen – wird aus suchtpräventiver Sicht von dem Verband abgelehnt. Hier werde eine Aufweichung der bestehenden grundsätzlichen Standards der Suchtprävention gesehen. Unklar blieben zudem die Einsatzorte über Volks- und Stadtfeste hinaus und damit die Sicherstellung der Auflage, nicht in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen und Suchthilfeeinrichtungen Glücksspiele anzubieten. Da muss ich auch sagen: Auf diesen Fakt sind Sie überhaupt nicht eingegangen, den ignorieren Sie regelrecht.
Wenn LOTTO Thüringen ein mobiles Glücksspielangebot genehmigt bekäme, so heißt es weiter, dann müsste auch jeder andere Glücksspielanbieter dieses Recht haben. Das hatten Sie ja vorhin angesprochen, Herr Hande, gerade da gibt es auch weitere Verbände, die ganz genau schauen, wie Thüringen hier agiert, wie wir mit diesem Gesetzentwurf agieren, die Koalitionsfraktionen, und da kann es durchaus sein, dass es da auch noch durch die Verbände weitere Mittel und Wege gibt. Der Einsatz bei Großveranstaltungen und Stadtfesten, wie in der Begründung formuliert, werde konsequent vom Standpunkt der Suchtprävention vom Verband abgelehnt. Das Glücksspielangebot, wie zum Beispiel die Sofortlotterien als Glücksspiele mit mittlerem Gefährdungspotenzial, wird durch die räumliche Nähe zu Jahrmärkten, die sich insbesondere – und hier heißt es wieder – an Kindern und Jugendlichen als Zielgruppe orientieren, den gesetzlichen, zum Teil anders geregelten Unterhaltungs- und Glücksspielangeboten gleichgestellt. Die bisher übliche, ausschließliche Komm-Struktur bei Glücksspielangeboten werde über das mobile Angebot aufgeweicht. Damit können Menschen, die bisher keine Glücksspiele gespielt haben, zusätzlich rekrutiert werden, was den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags entgegensteht. Es erfolge eine Bedarfsweckung und keine Bedarfsdeckung. Übereinkommend, so heißt es weiter, stellen Studien dar und kommen zu dem Ergebnis, dass es sich bei Sofortlotterien um eine verhältnismäßig risikoreiche Spielform handelt. Und Rot-Rot-Grün reagiert in ihrem Gesetzentwurf nicht auf diese Risiken, im Gegenteil, die werden dann auch noch freigesetzt.
Keine logische und einleuchtende Erklärung gibt der Gesetzentwurf hinsichtlich der Begünstigten. Warum gerade die Stiftung Naturschutz Thüringen und der Landesverband Thüringen der Gartenfreunde eine solch abenteuerliche Förderung erhalten, ergründet sich nicht, und da stellt sich eben auch die Frage, warum nicht eine solche Förderung aus dem Landeshaushalt an sich erfolgt. Ich verweise hier auch noch mal auf die Aussagen des Landesrechnungshofs, der ja ebenso die Frage ge
stellt hat, warum eben diese Finanzierung am Landeshaushalt vorbei erfolgt. Auch der Verband der Drogen- und Suchthilfe sagt, dass eine sinnstiftende Erklärung fehlt, warum hier eine Ausnahmeregelung erfolgen soll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf bringt Rot-Rot-Grün den Thüringer Naturschutz und die Thüringer Kleingärtner als die vermeintlichen Nutznießer in eine Lage, die diese nicht verdienen, zumal gerade bei den Gartenfreunden die Kinder- und Jugendarbeit gefördert werden soll. Durch eine fadenscheinige und zweifelhafte Spielsuchtpolitik von Rot-Rot-Grün wird nicht nur das Ansehen des Freistaats gefährdet, Sie beschädigen ebenso den Ruf der Empfänger dieses Gesetzentwurfs. Eine saubere finanzpolitische und suchtpräventive Lösung sieht jedenfalls anders aus, deshalb lehnen wir als CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf ab.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Herr Minister Hoff, Sie haben sich ja an der Stelle ganz schön gewunden. Ich sage mal, es wäre schön gewesen, wir haben ja das zweite Mal das Thema in der Debatte, wenn der Ministerpräsident hier an dieser Stelle selbst klargemacht hätte, wofür er steht und dieses Thema mit uns besprochen hätte.
Offensichtlich geht er dem Ganzen hier im Parlament aus dem Weg. Nichtsdestotrotz äußert er sich hin und wieder schriftlich. Sie hatten es gesagt, vor zwei Monaten fast auf den Tag genau, hat die CDUFraktion die Vorschläge von Ministerpräsident Bodo Ramelow zum Thema „Kultursteuer“ im Rahmen der Aktuellen Stunde behandelt. An dieser Stelle hat unsere CDU-Fraktion ganz deutlich gemacht, dass wir den Vorschlag von Bodo Ramelow, die Kirchensteuer durch eine Kultursteuer abzulösen, ablehnen. Zum damaligen Zeitpunkt hatten die Koalitionsfraktionen nur Hohn und Spott für den Vorschlag ihres Ministerpräsidenten übrig, mittlerweile dürfte ihnen das Lachen vergangen sein.
Herr Minister, ich gehe auch noch mal auf Ihre Einlassung ein. Einerseits wollen Sie eine Debatte führen und andererseits wollen Sie unsere Argumente nicht hören. Da frage ich mich auch, wie geht das zusammen, wenn Sie im Vorhinein schon bestimmte Argumente und Diskussionen an dieser Stelle ausschließen. Wir als CDU-Fraktion haben ganz klar gesagt, wir wollen hier Licht ins Dunkel bringen.
Was an dieser Stelle von Ihnen kam, Herr Minister, waren ganz einfach Nebelkerzen. Das war nichts Konkretes – im Gegenteil!
Ministerpräsident Ramelow hat dem Evangelischen Pressedienst am 13. März ein Interview gegeben, in dem er sich ausführlich zur Veränderung der Kirchenfinanzierung äußert. Die Wortmeldung wirft natürlich zahlreiche Fragen hinsichtlich der steuerlichen Belastung der Bürger auf. Gerade diese Fragen müssen auch vom Ministerpräsidenten beantwortet werden. Das ist er auch den Thüringerinnen und Thüringern an dieser Stelle schuldig.
Weiterhin betreffen die Äußerungen in wesentlichen Grundzügen das Religionsverfassungsrecht. Da sage ich hier auch ganz klar: Das Religionsverfassungsrecht gehört zu den identitätsprägenden Strukturprinzipien unseres Staats. Das müssen wir in dieser Debatte auch beachten.
Wir sehen die Gefahr, dass mit dem Vorschlag von Ministerpräsident Ramelow das bewährte System der Kirchensteuer beseitigt, die Finanzierung der christlichen Kirchen gefährdet würde und am Ende alle Thüringer mehr Steuern zahlen müssen. Aus diesem Grund haben wir der Landesregierung mehrere Punkte aufgezeigt. Meiner Meinung nach wurden die nicht allumfassend beantwortet. Wir müssen hier auch weiter in der Debatte bleiben.
Kommen wir zu den Vorschlägen von Bodo Ramelow. Unter anderem schlägt der Thüringer Ministerpräsident vor, die von Mitgliedern der christlichen Kirchen über die staatliche Finanzverwaltung eingezogene Kirchensteuer durch eine von allen Steuerpflichtigen zu erhebende Kultursteuer zu ersetzen. Die Bürger sollen entscheiden können, wem die Kultursteuer zugewandt werden soll. Sie soll nach seinen Vorstellungen niedriger ausfallen als die Kirchensteuer und höher als die etwa in Italien erhobene Kultursteuer. Damit ergebe sich ein Zuschlag zur Einkommen-, Lohn-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer zwischen mindestens 0,8 Prozent und maximal 9 Prozent.
In ihrer Systematik als Steuerzuschlag entspräche die Kultursteuer dem Solidaritätszuschlag, der zurzeit schrittweise abgeschafft wird. Für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags hat sich die CDUFraktion vehement eingesetzt, umso befremdlicher ist es für uns, dass jetzt vom Thüringer Ministerpräsidenten eine Steuererhöhungsdiskussion angeheizt wird.
Aus der Höhe des 2017 durch die Thüringer Finanzämter vereinnahmten Solidaritätszuschlags von 202 Millionen Euro lässt sich ableiten, dass 1 Prozent Steueraufschlag auf die genannten Steuerarten in etwa den Wert von 37 Millionen Euro hat. Damit avisiert der Ministerpräsident den Bürgern eine zusätzliche, nicht näher bezifferbare Steuerbelastung zwischen 37 Millionen und gut 330 Millionen Euro.
Und dann kommen wir auch noch einmal auf die verfassungsrechtlichen Bedenken dieses Vorschlags. Der Vorschlag greift nämlich zu kurz, von der steuerlichen Mehrbelastung ganz abgesehen, er greift nämlich auch tief in das deutsche Religionsverfassungsrecht ein. Bei den Kirchensteuern
handelt es sich um einen Mitgliedsbeitrag, den die Kirchen ausschließlich von ihren Mitgliedern über die staatliche Verwaltung einziehen und für diese Verwaltungsleistung im Übrigen auch zahlen. Eine Kultursteuer wäre demgegenüber eine allgemeine staatliche Steuer, die jedem Steuerpflichtigen abgezogen wird. 100 Jahre nach Trennung von Staat und Kirche wäre dies der Wiedereinstieg in die staatliche Finanzierung von Religionsgesellschaften, eine absurde Vorstellung, auch an dieser Stelle.
Durch das vorgesehene Recht der Steuerpflichtigen, über die Verwendung ihrer Kultursteuer bestimmen zu können, würde überdies das Recht der Parlamente beeinträchtigt, über die Verwendung von Steuern zu entscheiden. Hinsichtlich der Bestimmung der zuwendungsfähigen Gemeinschaften wäre überdies eine Präzisierung des § 52 der Abgabenordnung erforderlich.
Und dann kommen wir auch noch mal zu dem Motiv für diese Steuer. Als ein Motiv geben sowohl der Ministerpräsident als auch Sie, Herr Minister Hoff, an, auf diese Weise auch Moscheegemeinden finanzieren zu wollen. Einen Teil der Begründung wollen wir gelten lassen; das Ziel, die Moscheegemeinden aus der Abhängigkeit ausländischer Geldgeber herauszuführen, wird ja zurzeit viel diskutiert. Nicht gelten lassen kann man den tieferen Grund, dass sich diese Gemeinden den Regelungen des Religionsverfassungsrechts nicht anpassen wollen, obwohl sie ihnen ausdrücklich offenstehen. Unter Integrationsgesichtspunkten wäre es mehr als nur wünschenswert, dass sich muslimische Gemeinschaften in das Religionsverfassungsrecht hineinbewegen. Wenn sie das nicht wollen, bleibt ihnen die Möglichkeit, ihre Arbeit über die Vereinsfinanzierung abzusichern. Das bekommen größere Organisationen eben auch geregelt. Die Vorstellung, aus diesem Grund die Autonomie der Kirchen zu beeinträchtigen und das Religionsverfassungsrecht über den Haufen zu werfen, weil der Rechtsrahmen nicht zu den Moscheegemeinden passt, ist allerdings abenteuerlich. Der Ministerpräsident hält überdies die Zeit für reif, über die Staatsleistungen an die Kirchen zu reden und rät dazu, sie in eine rechtsstaatlich saubere Schluss- und Ablöseform zu gießen. Diese Staatsleistungen beruhen auf vielfältigen Verpflichtungen deutscher Föderalstaaten. Geregelt sind die Staatsleistungen in Staatsverträgen, zum einen in einem Staatsvertrag mit den evangelischen Kirchen aus dem Jahr 1994 und zum anderen mit dem Heiligen Stuhl aus dem Jahr 1997. Im Entwurf für den Thüringer Landeshaushalt, der aktuell beraten wird, sind für die evangelischen Kirchen 2020 20 Millionen Euro und für die römisch-katholische Kirche 6,34 Millionen Euro ein
geplant. Diese Zahlungen können nur durch eine entsprechende Entschädigung abgelöst werden. Die Frage ist, ob das zweckmäßig ist, denn die Ablösung müsste so ausfallen, dass die Kirchen die erwähnten Vermögenserträge daraus erzielen könnten. Formal müsste der Bund zunächst ein entsprechendes Grundsätzegesetz erlassen. Es wäre landesrechtlich dann ebenfalls zu konkretisieren.
Der Vorstoß von Ministerpräsident Ramelow ist hinsichtlich der Einführung einer Kultursteuer unserer Meinung nach völlig abwegig. Er ruiniert das bewährte Religionsverfassungsrecht, brummt allen Bürgern eine zusätzliche Steuer auf und gefährdet die geordnete Finanzierung der Kirchen durch ihre Mitglieder. Besonders befremdlich ist, dass damit ein Systemwechsel verbunden ist, weg von der Mitgliederfinanzierung der Kirchen hin zu einer Staatsfinanzierung von Religionsgemeinschaften. Das Ausgangsmotiv, auf diese Weise die Finanzierung von Moscheegemeinden zu erleichtern, treibt das Ganze noch auf die Spitze. Der begrenzte und anders zu erfüllende Zweck und das gewählte Mittel stehen in einem Missverhältnis. Eine Ablösung der Staatsleistung lehnen wir ab. Wir meinen, dass Thüringen mit einer Summe zwischen einer halben und einer Milliarde Euro wahrlich Besseres anfangen könnte, als Staatsleistungen abzulösen. Der Thüringer Landtag sollte an dieser Stelle klarstellen, dass er diese Irrfahrt nicht mitmachen wird, und unserem Antrag zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich versuche das jetzt mal wieder auf eine sachliche Ebene zu führen.
Aber ein Wort zu Herrn Wolf: Wenn Sie 25 Jahre erfolgreiche Bildungspolitik in diesem Land als „Ruine“ bezeichnen, dann ist das schon mehr als eine Frechheit.
Diese Frechheit haben Sie dann auch Ihrem Koalitionspartner, der SPD, entgegengebracht, die in der letzten Legislaturperiode mit dem Bildungsminister das Bildungsministerium geführt hat. Ich denke, unserer Schule tut das nicht gut, wenn wir hier nur polemisch über diese Themen reden, wir sollten das sachlich aufarbeiten.
Das machen wir auch in den Wahlkreisen. Ich erinnere an das letzte Plenum, an meine Kleine Anfrage zur Vier-Tage-Woche in Kamsdorf. Hier bin ich froh, dass das Bildungsministerium reagiert und mit den Zuständigen vor Ort Lösungen für die Grundschule gefunden hat. So sehen wir auch tagtäglich in den Schulen die einen oder anderen Probleme. Unsere Verantwortung ist es doch, hier zu helfen und das auch auf einem sachlichen Wege zu tun. Wir sollten an dieser Stelle keine Schelte in Richtung unserer Lehrerinnen und Lehrer und derjenigen betreiben, die hier in den letzten Jahrzehnten auch Verantwortung getragen haben. Im Gegenteil, sie brauchen unseren Zuspruch und unsere Unterstützung. Dafür steht auch unsere CDU-Fraktion.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion sieht keine wirkliche Lösung in der Forderung nach einem Nachtragshaushalt. Das Zurverfügungstellen von Lehrerstellen löst das eigentliche Problem nur bedingt. Denn schon jetzt können Lehrerstellen vielfach gar nicht oder nicht dem fach- und schulartspezifischen Bedarf entsprechend nachbesetzt werden. Die hohe Zahl der Stellenwandlungen in den letzten Jahren beweist, dass man nicht mehr die Lehrer auf dem Bewerbermarkt findet – das wurde an dieser Stelle auch schon gesagt –, die man eigentlich braucht, um den Generationswechsel an den Schulen erfolgreich zu gestalten. Gerade in einzelnen Schularten, Fächern und Fächerkombinationen gibt es eben auch einen Bewerbermangel. Die Gründe dafür sind vielfältig und ebenso vielfältig müssen die Lösungen sein.
Es braucht endlich ein umfassendes Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Bekämpfung des Unterrichtsausfalls. Unserer Ansicht nach braucht es zur Umsetzung der Unterrichtsgarantie unter anderem wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrergesundheit, zur Vereinfachung der Einstellungsverfahren, zur bedarfsdeckenden Lehrer
ausbildung sowie zur Entlastung und Anerkennung von Lehrern. Entsprechende Vorschläge der CDUFraktion liegen seit mehreren Jahren auf dem Tisch. Die Ausbildungskapazitäten müssen dabei an den Bedarf angepasst und massiv erhöht werden. Es gilt, die Studienberatung an den Hochschulen dahin gehend zu stärken, dass sie Studierende in Mangelfächer lenkt bzw. ihnen während des Studiums die Aufnahme des Studiums in einem dritten Fach bedarfsorientiert nahelegt.
Es braucht ein Anreizsystem für Lehrer, sich auf Stellen im ländlichen Raum zu bewerben. Da ist eben auch dieses Beispiel der Kamsdorfer Schule treffend und wir haben auch viele weitere kleine Schulen, das kennen Sie aus Ihren Wahlkreisen im gesamten Land Thüringen, die an dieser Stelle auch unsere Unterstützung und keine Schließungsdiskussionen brauchen.
Einstellungsverfahren müssen weiter optimiert und Wartezeiten zwischen den einzelnen Phasen der Lehrerbildung vermieden werden. Auch hier steht die Landesregierung in der Verantwortung. Da gibt es genug Beispiele, dass junge Lehrer, die fertig sind, auch erst noch mal warten müssen, bis sie eine entsprechende Zuweisung bekommen. Und hier muss man auch auf die Einzelfälle achten und handeln, damit gerade die jungen Lehrer so schnell wie möglich in ihren Beruf einsteigen können.
Leistung muss sich auch für Lehrer lohnen, deshalb braucht es mehr Funktionsstellen an den Schulen. Die Änderung des Besoldungsgesetzes hat das Problem durch die Einschränkung von Beförderungsmöglichkeiten sogar noch verschärft.
Der Erhalt der Lehrergesundheit muss stärker in den Fokus gerückt werden. Immerhin gibt es circa 1.000 langzeitkranke Lehrer im Thüringer Schuldienst. Auch da verweise ich wieder auf dieses Beispiel der Kamsdorfer Schule, denn so haben wir auch viele andere Schulen, die Unterstützung und schnelle Hilfe brauchen. Auch da muss die Landesregierung dann entsprechend reagieren.
Lehrer müssen von Zusatzaufgaben und Bürokratie entlastet werden und wieder mehr Zeit für die Arbeit am Kind haben. Die Landesregierung hat hingegen lange über ein Maßnahmenpaket diskutiert und mit dem Thüringenplan „Zukunft Schule“ letztendlich ein unambitioniertes Flickwerk vorgestellt, das tatsächliche Verbesserungen zum Beispiel im Hinblick auf die Lehrergesundheit, die Entlastung der Schul
leitungen und Entwicklungsperspektiven im Lehrerberuf vermissen lässt.
Bei den am Prozess Beteiligten wurde im Rahmen des umfassenden Diskussionsprozesses die Erwartung geweckt, dass sie tatsächlich Einfluss auf künftige Weichenstellungen in der Bildungspolitik der Landesregierung nehmen können und ihre Anregungen ernst genommen und aufgegriffen werden. Letztlich hat die Landesregierung diese Erwartungen und Anregungen aus der Schulpraxis jedoch ignoriert und damit die Akteure bitter enttäuscht. Mit dem neuen Besoldungsgesetz wurde der Lehrerberuf noch unattraktiver, da es außer für Schulleiter und ihre Stellvertreter keine Beförderungsmöglichkeiten für Lehrer in Thüringen mehr gibt. Sie gehen künftig mit ihrem Eingangsamt in Pension.
Wie eingangs bereits gesagt, sieht die CDU-Fraktion keine wirkliche Lösung in der Forderung nach einem Nachtragshaushalt. Im Gegenteil, es ist wichtig, dass auch die Vorschläge der Opposition aufgegriffen und umgesetzt werden. Dann kommen wir auch in diesem Land in den nächsten Jahren und Jahrzehnten wieder in den richtigen Tritt und auf einen guten Weg. Danke sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle begrüße ich auch den Präsidenten des Landesrechnungshofs,
passend zum Thema und zum heutigen Tag natürlich die Herren der Schöpfung ohne Krawatte aufgrund der Weiberfastnacht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Jahresbericht 2018 berichtet der Thüringer Rechnungshof zur Haushaltsrechnung 2016 und legt dem Landtag und der Landesregierung seine Prüfungsergebnisse zur Haushalts- und Wirtschaftsführung vor. Die CDU-Fraktion hat sich wie in den Vorjahren intensiv mit der Haushaltsrechnung 2016, dem Jahresbericht 2018 des Thüringer Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung beschäftigt. Mit der Vorlage 6/5214 hat die CDUFraktion eine entsprechende Beschlussempfehlung in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht. In Teil A berichtet der Landesrechnungshof über die haushaltswirtschaftliche Lage und gibt wirtschaftliche Empfehlungen. Teil B enthält die Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsrechnung 2016 mit einer Analyse von Einnahmen und Ausgaben nach Hauptgruppen und einzelnen Aufgabenschwerpunkten. Nachfolgend werde ich auf einzelne Punkte aus diesen beiden Teilen eingehen.
Der Rechnungshof führt in seinem Bericht aus, dass die haushaltswirtschaftliche Situation 2016