Protokoll der Sitzung vom 25.01.2018

Und wir freuen uns sehr, dass auch in diesem Bereich grüne Politik wirksam geworden ist. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Keller das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Ihnen vorliegende Entwurf des Haushalts des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, der Einzelplan 10,

(Abg. Kobelt)

ist in Zahlen gegossene Politik. Ich sage es ganz offen: Ich wundere mich schon seit gestern, dass sich die Opposition darüber hier im Hause auch wundert.

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn ich versuchen würde, Ihnen alle der mir besonders am Herzen liegenden Politikfelder zu erläutern, die hier abgebildet und für die Zukunft unseres Landes besonders wichtig sind, dann würde ich meine Redezeit weit überziehen. Deshalb konzentriere ich mich auf vier Politikschwerpunkte, mit denen mein Ministerium in den kommenden beiden Jahren wichtige Akzente für die weitere Entwicklung unseres Freistaats setzen und dabei an bisher Geleistetes anknüpfen wird.

Wir werden für gutes und bezahlbares Wohnen Sorge tragen und verfügen über die dafür benötigten Mittel. Sehr geehrte Frau Herold, wenn Sie sich die Mühe machen würden, nachzuschauen, woraus gerade bezahlbares Wohnen gespeist wird, dann hätten Sie das hier nicht infrage gestellt. Vielleicht beschäftigen Sie sich doch mal mit dem revolvierenden Fonds, dem Wohnungsbauvermögen. Wir werden die Mobilität nachhaltig weiterentwickeln. Als Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft sehe ich mich in einer besonderen Verantwortung für die Stärkung des ländlichen Raums. Wenn Sie diesen Haushalt beschließen, dann verfügt mein Ministerium über die entsprechenden Fördermöglichkeiten, das ist hier schon festgestellt worden. Mir liegt es besonders am Herzen, eine Landwirtschaft in Thüringen voranzubringen, in der Wirtschaftlichkeit, also Ökonomie, und Ökologie eine Einheit bilden.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Ausgaben im Einzelplan 10 liegen in 2018 und 2019 um rund 90 Millionen Euro über den Ausgaben des Jahres 2017. Wir brauchen dieses Mehr an Mitteln, weil wir die positive Entwicklung im Freistaat fortsetzen und neue Projekte auf den Weg bringen und umsetzen wollen. All das sind riesige Herausforderungen auf unterschiedlichen Feldern, die einen sehr großen Etat auch rechtfertigen. Das bedeutet jedoch nicht, dass mein Haus über unbegrenzte Möglichkeiten verfügt. Eher das Gegenteil ist richtig. Unsere Spielräume sind begrenzt. Deshalb können wir nicht alles so schnell realisieren, wie ich es mir gerne wünschen würde. Zum Teil müssen wir sogar Einschränkungen vornehmen, die durchaus wehtun.

Dennoch will ich an der Stelle noch mal sagen und auch darauf eingehen, was das Azubi-Ticket betrifft: Das Semesterticket, von dem Frau Herold hier sprach, wird einzig und allein von den Studenten in solidarischem Beitrag geleistet.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was wir machen wollen: Einen neuen Weg gehen. Das Land Thüringen will unterstützend wirken, dass Auszubildende preiswerter mit öffentlichen Verkehrsmitteln ihre Berufsschule und ihren Arbeitsplatz erreichen.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist der wesentliche Unterschied. Es geht mir zu langsam, aber wir werden es schaffen. Die Mittel sind im Haushalt bereitgestellt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Im ganzen Land, Frau Ministerin?)

Herr Mohring, schön, dass Sie sich melden. Ich erwarte, dass die Wirtschaft dazu ihren Beitrag leistet. Auch deshalb wird es ein bisschen dauern, aber wir werden es schaffen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Seit drei Jahren reden Sie davon!)

Ja, immerhin.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: 24 Jahre habt ihr Zeit gehabt!)

20 Jahre ist gar nicht davon geredet worden.

Sehr geehrte Damen und Herren, viele bereits laufende Projekte brauchen zusätzliche Mittel.

Darf ich mal um Ruhe im Auditorium bitten. Das Wort hat Frau Ministerin Keller und sonst niemand.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das trifft auch für Fraktionsvorsitzende und andere herausgehobene Funktionen zu.

(Unruhe CDU)

10 Sekunden ziehen wir jetzt von meiner Redezeit ab.

Viele bereits laufende Projekte brauchen zusätzliche Mittel in Millionenhöhe, damit wir sie erhalten und fortführen können. Dazu gehören die Verstärkung der Bund-Länder-Programme sowie neuer Finanzhilfen des Bundes im Bereich Städtebau, das Landesinvestitionsprogramm für Schulen und Schulsportstätten, steigende Ausgaben im Bereich des ÖPNV und SPNV, also öffentlicher Personennahverkehr/Schienenpersonennahverkehr, der Umund Ausbau und der Erhalt bei den Landesstraßen

(Ministerin Keller)

und Radwegen, die Zuweisungen an Gemeinden für den kommunalen Straßenbau sowie die Umsetzung der Förderperiode ELER in den Jahren 2014 bis 2020.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Einzelplan 10 ist ein Investitionshaushalt. Die Erhaltung und der Ausbau der Infrastruktur des Landes sind nach wie vor zentrale Ziele der Landesregierung. Die Investitionsquote in diesem Haushalt ist mit 37 Prozent sogar höher als im Jahr 2017. Dafür ist auch die Wohnungsbauförderung ein gutes Beispiel, das ich hier kurz noch mal anreißen möchte. Mit dem Thüringer Förderfondsgesetz hat der Freistaat die Voraussetzungen geschaffen, die Aufgaben der sozialen Wohnraumförderung nachhaltig wahrnehmen zu können. Da sind wir durchaus in Thüringen ein Beispiel für andere Bundesländer.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Über das Wohnungsbauvermögen wird bereits jetzt die Nachhaltigkeit des Wohnungsbestands im aktuellen Doppelhaushalt sichergestellt. Die qualitative Anpassung des Wohnungsmarktes an die Erfordernisse auch des demografischen Wandels sowie des Klimaschutzes werden damit erleichtert. Sie können versichert sein, dass dabei die städtebaulichen Belange nicht zu kurz kommen. So sieht der vorliegende Haushaltsentwurf denn auch eine vollständige Kofinanzierung der abermals erhöhten Bundesfinanzhilfen im Bereich des Städtebaus sowie die Verstetigung der Landesprogramme vor. Es war hier auch schon die Rede davon. Damit erhalten nicht nur die Thüringer Städte, sondern auch die Gemeinden weiterhin exzellente Angebote aus der Städtebauförderung und auch der Dorferneuerung. Städtebau und Dorferneuerung – wir denken das zusammen. Das ist durchaus neu und bildet sich im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ab. Das heißt ganz konkret, nicht nur Wiederherstellung historischer Stadtkerne – die auch –, sondern zum Beispiel auch Reduzierung von Leerstand oder Erhöhung der Aufenthaltsqualität auf den Plätzen, den Dorfangern und öffentlichen Stätten landauf und landab. Hier unterstützen wir die Kommunen bei der Bewältigung der Aufgaben, die sich für sie aus den Anpassungen an den wirtschaftlichen, sozialen, demografischen und ökologischen Wandel ergeben. Das gegenüber der vorangegangenen Legislaturperiode deutlich erhöhte Niveau der Schulbaufördermittel wird auch für die Jahre 2018 und 2019 beibehalten. Für die Jahre 2018 und 2019 sind insgesamt 65 Millionen Euro an Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen von 50 Millionen Euro bis 2021 veranschlagt. Damit untermauert die Landesregierung den hohen Stellenwert des im Koalitionsvertrag vereinbarten Schulinvestitionsprogramms.

Zusätzlich wurden im Haushaltsentwurf 2018/2019 die haushaltsmäßigen Voraussetzungen für die Umsetzung des Förderprogramms des Bundes nach Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes geschaffen. Im Rahmen dieses Programms stellt der Bund dem Freistaat in den Jahren 2017 bis 2022 Mittel in Höhe von insgesamt 71,8 Millionen Euro für Schulbauvorhaben in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung, die mit diesem Haushalt mit Landesmitteln auf 80 Millionen Euro aufgestockt werden. Ich denke, das ist eine gute Voraussetzung, damit wir auch nach 2019 dieses Schulbauförderprogramm für Thüringen nachholen können – nicht, weil wir Angst haben, nicht wieder zu regieren, sondern weil wir glauben, dass das eine gute Basis ist, auf der wir aufbauen können, nämlich in der nächsten rot-rot-grünen Legislaturperiode.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Macht euch nur Mut!)

Sehr geehrte Damen und Herren, im Bereich Verkehr gehen wir konzeptionell völlig neue Wege. Mit dem Landesstraßenbedarfsplan, dem Nahverkehrsplan und dem Radverkehrskonzept stellen wir unsere Politik auf ein sehr solides Fundament und machen sie für alle transparent. Ich bin sicher, dass damit im Ergebnis die Mobilität im Freistaat deutlich gestärkt und ökologischer wird. Der Landesstraßenbedarfsplan bildet die konzeptionelle Grundlage, um das Netz der Landesstraßen an die künftigen Anforderungen anzupassen. Mit dem Nahverkehrsplan für den Schienenpersonennahverkehr sichern wir ein bedarfsgerechtes Schienenpersonennahverkehrsangebot. Ich wiederhole es noch mal: Noch nie ist so viel Nahverkehr auf Schienen in Thüringen gefahren wie seit diesem Fahrplan.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Förderung landesbedeutsamer Buslinien dient der Verbesserung des Verkehrsangebots, insbesondere im ländlichen Raum. Mittelzentren ohne direkte Bahnverbindung werden über vertaktete Buslinien verbunden und mit dem Bahnangebot verknüpft. Deshalb haben wir auch die Gunsträume erforschen lassen, die mit dem ICE-Knoten entstehen. Das Radverkehrskonzept wird das Radwegenetz weiter voranbringen und für die Nutzer attraktiver gestalten – es war die Rede davon.

Ich komme zum Schluss – last but not least – zur Landwirtschaft und zum Forst. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ – kurz GAK – ist ein wichtiges Instrument für die Kofinanzierung des ELER-Entwicklungsprogramms. Es war uns daher ganz besonders wichtig, dass die dem Freistaat zustehenden Anteile der GAK durch Bereitstellung der notwendigen Landesmittel vollständig vom Bund abgerufen

(Ministerin Keller)

werden können. Neuer Bestandteil der Maßnahmegruppe „Integrierte Ländliche Entwicklung“ innerhalb der GAK sind die Fördermaßnahmen „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“. Wir werden die Maßnahmen in Thüringen im vollen Umfang anbieten. Die Förderung der ländlichen Infrastruktur wird damit noch einmal erweitert. Maßnahmen des Innenausbaus und langlebige Einrichtungen, die bisher von der Förderung ausgeschlossen waren, können nun künftig berücksichtigt werden. Da für diese Förderung zusätzlich zweckgebundene GAK-Fördermittel bereitgestellt werden, geht die Erweiterung des Förderspektrums nicht zulasten anderer Förderbereiche.

Gestatten Sie mir hier doch einen kleinen Verweis auf einen der Entschließungsanträge der CDUFraktion: Ich muss sagen, wir werden das Errichtungsgesetz für die Anstalt öffentlichen Rechts noch in diesem Jahr angehen, weil wir Veränderungen vornehmen müssen, was Zuführungen und auch Flächenstilllegungen betrifft. Aber ich will auch sagen: Sowohl die Querfinanzierung als auch die Frage der entschädigungslosen Flächenstilllegung ist im Jahr 2012 explizit in diesem Errichtungsgesetz aufgestellt worden. Wir wollen das ändern. Dieser Antrag kann das dann gern mit dem Errichtungsgesetz unterstützen, mit der Veränderung.

(Beifall DIE LINKE)

Sehr geehrte Damen und Herren, die landwirtschaftlichen Betriebe und die Ernährungswirtschaft produzieren nicht nur hochwertige Lebensmittel, sie sind auch ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor, Arbeitgeber im Freistaat und tragendes Element für das Leben im ländlichen Raum.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Sagen Sie das mal der Rhön!)

Und ja, wir müssen für den Nachwuchs sorgen. Deshalb gibt es die Allianz für die grünen Berufe, wo sich die Akteure zusammengeschlossen haben, wo wir ein wichtiges Augenmerk gerade auf den Nachwuchs lenken. Mit dem Thüringer Agrarmarketing unterstützen wir außerdem die heimischen Betriebe bei der Vermarktung ihrer Produkte. Für die Umsetzung der Förderinitiative „Ländliche Entwicklung in Thüringen 2014 – 2020“ werden im Jahr 2018 und im Jahr 2019 dreistellige Millionenbeträge öffentlicher Mittel zur Verfügung gestellt. Damit tragen wir dem Umstand Rechnung, dass nach dem Start und der Anlaufphase des ELER-Entwicklungsprogramms die Förderung von Landwirtschaft, Entwicklung der ländlichen Räume, Naturschutz und Forsten gesamthaft umgesetzt werden kann, damit am Ende des Förderzeitraums eine vollständige Ausschöpfung des ELER gelingt.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Haushalt des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Land

wirtschaft ist mit einem Umfang von mehr als 1 Milliarde Euro nicht nur zahlenmäßig groß, sondern eben auch vielschichtig und komplex. Das vorliegende Zahlenwerk ist eine Synthese aus Kontinuität und neuen Akzenten. Damit werden wir Thüringen weiter voranbringen und für die Bürgerinnen und Bürger lebens- und liebenswerter gestalten. Der ländliche Raum in Thüringen lebt. Dieser Haushalt trägt dazu bei. Danke allen, die dazu beigetragen haben. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aufgrund der Redezeit der Ministerin hätten die Fraktionen jetzt noch die Möglichkeit, jeweils 4 Minuten und 25 Sekunden ergänzende Ausführungen zu diesem Haushalt zu machen. Wünscht dies jemand? Das sehe ich nicht. Damit ist die Aussprache zum Einzelplan des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft beendet.