Dieser Haushalt bedeutet für viele soziale Vereine, freie Träger und Institutionen nicht nur eine längerfristige Finanzsicherheit, sondern auch eine inhaltliche Planungssicherheit, damit man sich intensiv auf seine inhaltlichen Aufgaben konzentrieren kann. Da ich nicht viel Redezeit habe, möchte ich mich auf ein paar Eckpfeiler konzentrieren, aber ich möchte natürlich nicht vergessen – und das ist ganz wichtig –, mich beim Ministerium, bei Frau Werner stellvertretend für das ganze Ministerium, beim Finanzministerium, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bei den Referenten in unseren Fraktionen für ihre hervorragende Arbeit zu bedanken.
Zu den Eckpunkten – vieles wurde schon gesagt –: Erhöhung der Mittel für die Menschen mit Behinderung, Nachteilsausgleich für Menschen mit Sehbehinderung, Gehörlose und taubblinde Menschen, Erhöhung des durch die Koalition neu eingeführten Titels „Sicherstellung der Hebammenversorgung in Thüringen“, Stabilisierung der Mittel für Arbeitsmaßnahmen – darüber wurde eben auch schon um
fangreich berichtet –, Erhöhung der Mittel zur Suchtberatung und des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit dem Ziel einer Sicherstellung und Stärkung der personellen Leistungsfähigkeit des ÖGD in Thüringen und die Sicherung von Mitteln für die psychosoziale Versorgung von Flüchtlingen und die medizinische Betreuung von Menschen ohne Papiere.
Hinzu kommen noch folgende Änderungs- und Entschließungsanträge der regierungstragenden Fraktionen, die für uns sehr wichtig sind. Wir haben die Mittel für Hebammenversorgung auf 500.000 Euro aufgestockt. Wir planen mehr Personal für Tierschutzkontrollen ein, mehr Mittel für die Förderung des Ehrenamts und mehr Mittel für die Gesundheitsförderung – hier geht es konkret um die Unterstützung der Thüringer Aidshilfen und ein Projekt zum Drug-Checking –, 10 Millionen Euro für Krankenhäuser, 2,8 Millionen Euro für telemedizinische Projekte, mehr Mittel für eine barrierefreie Kommunikation für Menschen mit Behinderung.
Zum Abschluss möchte ich noch auf den Entschließungsantrag zur Verbesserung des Entzugs von Menschen mit Crystal-Meth-Problematik eingehen. In diesem Antrag bitten wir die Landesregierung, Forschungsprojekte auf den Weg zu bringen. Ich als Sprecherin für Sozial- und Gesundheitspolitik bitte auch, vielleicht kann die CDU das mit unterstützen. Wir haben ja gemeinsam zu diesem Thema Anhörungen durchgeführt. Ich glaube, wir sind da sehr nah beieinander.
Zum Änderungsantrag der AfD: Es reicht eben nicht, einen Fonds für Haftpflichtversicherung für Hebammen aufzulegen, es braucht eine Lösung auf Bundesebene. Die Maßnahmen, die das Land verantworten kann, ergreift es. Dafür brauchen wir nicht die AfD. Herzlichen Dank.
Für die Landesregierung hat nun Staatssekretärin Feierabend das Wort. Ich denke, wir können hier von dem Plenum aus Ministerin Werner gute Genesungswünsche senden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, liebe Gäste am Livestream, auch mit dem Einzelplan 08, dem Etat des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, haben wir einen sehr intensiven und arbeitsreichen Beratungsprozess hinter uns gebracht. Es liegt ein Entwurf für die Aufgabenbereiche meines
Ministeriums vor, der als Gestaltungshaushalt die soziale Infrastruktur in Thüringen spürbar und nachhaltig stärkt. Erfolgreiche Programme und Maßnahmen werden verstetigt und weiterentwickelt, in wesentlichen Politikfeldern werden neue Impulse gesetzt. Lassen Sie mich das an einigen Beispielen ausführen.
Beginnen möchte ich mit dem zentralen familienpolitischen Projekt der Landesregierung für die nächsten Jahre, dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ oder auch kurz „Landesprogramm Familie“. Wir verstehen Familie als generationsübergreifende Verantwortungsübernahme und gegenseitige Fürsorge in der Vielfalt unterschiedlich gelebter Formen. Klar ist, Familien müssen gestärkt und gefördert werden. Dafür gilt es einerseits Rahmenbedingungen zu setzen, ihnen andererseits aber Freiräume zu geben, ihr Leben so zu gestalten, wie es ihren Lebensentwürfen entspricht. Für unser Landesprogramm stehen ab 2019 jährlich 10 Millionen Euro für familienunterstützende Leistungen in den Kommunen auf der Grundlage von integrierter Planung bereit. Im Vordergrund stehen dabei die Bedarfe der Familien. Sie sind handlungsleitend für die unterstützenden Angebote an die Landkreise und kreisfreien Städte. Auch die Eigenverantwortung der Gemeinden wird dadurch gestärkt. In diesem Zusammenhang ist auch das Sonderprogramm zur Entwicklung von weiteren Kitas zu Thüringer Eltern-Kind-Zentren, abgekürzt ThEKiZ, zu sehen. Ab 2018 bis voraussichtlich 2020 werden wir hierfür jährlich 1,5 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch für Menschen mit Behinderung setzt der Haushaltsplan klare Signale. Wir werden die Etablierung hauptamtlicher Behindertenbeauftragter in den Kommunen fördern. Die Finanzierung der Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung sowie der familienentlastenden Dienste weiten wir erheblich auf je 1,3 Millionen Euro aus. Mit dem Doppelhaushalt stehen die Mittel zur Verfügung, ein Gehörlosengeld einzuführen und das Thüringer Blindengeld zu einem Sinnesbehindertengeld auszubauen. Nicht nur Blinde und Taubblinde, sondern auch gehörlose Menschen haben einen unvermeidbaren Mehrbedarf, der vom Staat auch vor dem Hintergrund des Artikels 28 der UN-Behindertenrechtskonvention zur Verwirklichung gleichberechtigter Teilhabe ausgeglichen werden sollte. In diesem Kontext haben die Koalitionsfraktionen den Haushaltsentwurf in einem sehr wichtigen Punkt erweitert. Durch die Bereitstellung von 700.000 Euro jährlich können barrierefreie Kommunikationsangebote geschaffen werden.
In der Arbeitsmarktpolitik sind unsere Schwerpunkte die Fachkräftesicherung, der weitere Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und die Unterstützung der Arbeitsintegration von Migrantinnen und Migranten.
Der Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt in Thüringen hat sich in den letzten Jahren erfolgreich entwickelt. Neben der guten konjunkturellen Entwicklung haben gezielt flankierte Förderprogramme Anteil daran gehabt. Dadurch konnten erhebliche strukturelle Verbesserungen für Langzeitarbeitslose, für Ältere und Menschen mit Behinderung erreicht werden. Die Arbeitslosigkeit ist bei langzeitarbeitslosen Menschen in Thüringen überdurchschnittlich gesunken. Das sind konkrete Belege, dass unser Landesprogramm „Öffentlich geförderte Beschäftigung“ auch wirkt. Ende Dezember haben wir die Zahl von 1.000 bei den insgesamt geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern überschritten. Die jährlich 7,5 Millionen Euro sind gut investiertes Geld. Viele Menschen erleben dadurch wieder soziale Teilhabe. Ich weiß, dass heute langzeitarbeitslose Menschen aus diesen Projekten hier im Saal auf der Tribüne sitzen. Nicht Sonntagsreden, sondern konkrete Maßnahmen und Projekte wirken gegen das Gefühl des Abgehängtseins. Die von der CDU und AfD beantragten Kürzungen oder kompletten Streichungen sind geradezu makaber den betroffenen Menschen gegenüber.
Lassen Sie mich, wie Frau Pelke das auch schon ausführte, hier nochmals der CDU-Fraktion sagen: Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen von der CDU, da ist Ihre Bundespartei einfach schon mal weiter, weil da ist der öffentlich geförderte Beschäftigungssektor in der Mitte der Gesellschaft angekommen und spricht in seinem Sondierungspapier sogar von Passiv-Aktiv-Transfer.
Das ist der richtige Weg und wir waren auf dem richtigen Weg, und zwar immer mit dem Blick und dem Ziel, langzeitarbeitslosen Menschen wieder eine Teilhabemöglichkeit zu geben.
Gleiches gilt für das Landesarbeitsmarktprogramm „Arbeit für Thüringen“ mit wirksamen Unterstützungsangeboten für geflüchtete Menschen. Zwischenzeitlich gibt es in Thüringen aus den acht Hauptasylherkunftsländern über 2.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Das ist auch ein Erfolg der über 40 von uns geförderten Projekte.
Wir müssen alle Potenziale zur Gewinnung von Arbeitskräften nutzen. Wir wären schlecht beraten, diese Chance nicht zu ergreifen. Wir werden dies wirksam mit unserer Förderpolitik unterstützen. Den Regierungsfraktionen ist ausdrücklich dafür zu danken, das Landesarbeitsmarktprogramm auf dem bisherigen Niveau von 7,5 Millionen Euro fortzuschreiben.
Sehr geehrte Damen und Herren, durch eine deutliche Ansatzerhöhung können wir die Förderung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen ausweiten. Wir werden den insbesondere regional bestehenden Versorgungsengpässen entgegenwirken.
Es sind auch Haushaltsmittel für ein Modellprojekt zum Drug-Checking eingeplant. Frau Pfefferlein hat das gerade erwähnt. Dies beinhaltet die legale Entgegennahme und Analyse von Proben illegal erworbener, psychoaktiver Substanzen auf ihre tatsächliche Zusammensetzung. Das ist ein wichtiger Baustein einer wirkungsvollen Interventions- und Präventionsstrategie.
Ganz besonders freue ich mich über die deutlichen Akzente im Bereich der Krankenhausfinanzierung. Wir haben umfangreich in die Krankenhäuser investiert. Die Krankenhauslandschaft wurde neu strukturiert, sodass Thüringen im Ländervergleich positiv dasteht und wir keine Notwendigkeit zur Schließung von Standorten sehen. Alle Krankenhäuser sind bedarfsnotwendig. Gleichwohl hat sich in den vergangenen Jahren ein erheblicher Investitionsstau gebildet. Es liegt eine Vielzahl von Förderanträgen vor, deren Bewilligung wir fachlich für notwendig halten, aber bislang wegen fehlender Mittel nicht umsetzen konnten. Durch das Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur und durch den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen stehen nunmehr in den Jahren 2018 und 2019 zusätzlich 30 Millionen Euro zur Verfügung, um dringend notwendige investive Maßnahmen zu finanzieren, und das können wir jetzt auch. Am Bedarf besteht kein Zweifel und ich versichere Ihnen, dass wir die zusätzlichen Mittel umgehend in Bewilligungen umsetzen werden. Eine deutliche Steigerung haben auch die Mittel erfahren, die zur Förderung von telemedizinischen Projekten und Netzwerken zur Verfügung stehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, geradezu abenteuerlich sind Änderungsanträge der CDU und AfD, die Personal- und Sachausgaben des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz massiv kürzen. Ich sage nur ein Stichwort: Wir müssen die Leistungs- und Krisenreaktionsfähigkeit dieses TLV erhöhen und das mit Blick auch auf die aktuellen Gefährdungen, zum Beispiel der Afrikanischen Schweinepest.
In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass auch ein nachhaltiger und konsequenter Tierschutz zu den Zielen der Landesregierung gehört.
Hier steht mit 1 Million Euro für Investitionen in Tierheime für 2018 somit eine wirkungsvolle Summe zur Verfügung. Darüber hinaus sollen 150.000 Euro tatsächlich auch an Tierschutzvereine zur Unterstützung der Arbeit gehen.
Sehr geehrte Kollegen von der AfD, 30 Millionen Euro Absenkung in diesem Bereich der Sozial-, Arbeitsmarkt-, Gesundheits-, Familien- und Frauenpolitik, das ist für Thüringen der falsche Weg.
Allen Fraktionen stehen nun noch 3 Minuten und 15 Sekunden Redezeit zur Verfügung. Wünscht noch jemand das Wort? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Aussprache zum Einzelplan des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie beendet.
Ich rufe den Einzelplan 09 – Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz – auf. Als erster Redner hat sich Abgeordneter Gruhner, Fraktion der CDU, zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten jetzt den Einzelplan der Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz.
Nun ist es so, das die Einzelpläne ein Stück weit immer eine Blaupause dafür sind, in welche Richtung das einzelne Ressort mit seinen Politikschwerpunkten geht und welche politischen Weichenstellungen vorgenommen werden sollen. Deswegen will ich zunächst die Frage stellen, was eigentlich aktuell die Herausforderungen im Bereich Umwelt, Energie und Naturschutz sind, ausdrücklich nicht mit Blick auf Vollständigkeit, aber was auch in den Augen der Bürger gerade eine wichtige Herausforderung ist. Das ist natürlich die Frage. Das ist zunächst sehr allgemein: Wie schaffen wir es, mehr Akzeptanz für die Energiewende zu gewinnen? Wie schaffen wir es, Mensch und Natur besser miteinander zu versöhnen? Wie schaffen wir es, in die
sem Bereich echten Dialog statt nur Alibiveranstaltungen zu organisieren? Es geht um die Frage, wie wir Natur und Landschaft nachhaltig schützen. Es geht aber auch im Energiebereich darum, wie wir mit kluger Förderpolitik gewährleisten, dass wir auch Technologieoffenheit bei der Energiewende haben. Es geht darum, die Ausgewogenheit des energiepolitischen Zieldreiecks Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit im Einklang zu haben. Natürlich ist auch die Frage, wie wir mit wachsender Wolfspopulation umgehen – ein Thema, das die Menschen gerade in diesem Bereich umtreibt. Und, denke ich, sehr aktuell haben uns die Debatten auch im Petitionsausschuss in der vergangenen Woche die Frage gezeigt: Wie schaffen wir bürgerfreundliche Lösungen im Bereich Wasser/Abwasser, gerade auch im ländlichen Raum? Auch das sind alles Themen, die aktuell anstehen, die aktuelle Herausforderungen beschreiben. Deswegen ist es so, dass das Ressort von Ministerin Siegesmund und die Ministerin Siegesmund selbst auf all die Herausforderungen Antworten geben muss und dass ihr Haushalt natürlich auch auf diese Fragen adäquate Antworten geben muss. Wenn man fragt, wie die Antwort der Ministerin ist, muss man zunächst erst mal zugeben: Ja, sie stellt ziemlich viel Geld zur Verfügung. Die Regierung stellt in diesem Bereich ziemlich viel Geld zur Verfügung.
Man könnte auch sagen, sie versuchen, alle Probleme mit Geld zuzuschütten. Ich will ausdrücklich sagen: In Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen ist das keine Kunst. Was aber – und das gilt für jeden Einzelplan – schon problematisch ist, dass sie die Rücklagen hier plündern, obwohl wir historisch hohe Steuereinnahmen haben.