Zum Thema „Drittmittel“: Die Vorstellung, die Thüringer Hochschulen sollten ohne die Einwerbung von Drittmitteln auskommen, ist wahrlich abenteuerlich und hat mit der Realität der Forschungsfinanzierung in Deutschland nichts, aber auch gar nichts zu tun. Thüringer Hochschulen haben in 2013 Drittmittel in einer Höhe von knapp 163 Millionen Euro eingenommen. Dazu gehören mit 36,5 Millionen Euro auch die Mittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft, eine, wie ich meine, ausbaufähige Zahl. Vom Bund kamen 68 Millionen Euro, von Stiftungen über 9 Millionen Euro und aus der gewerblichen Wirtschaft vergleichsweise wenige 20,5 Millionen Euro, also gerade mal ein Achtel der gesamten Drittmittel.
Der Bund ist neben der Finanzierung der DFG und über eigene Forschung vor allem an der institutionellen Forschungsförderung im Bereich der außeruniversitären Forschung beteiligt. Thüringen flossen hier 2012 etwa 100 Millionen Euro zu. Das ist erfreulich, aber im Bundesvergleich die niedrigste Bundesfinanzierungsquote aller Länder. Wir müssen daher Anstrengungen unternehmen, um mehr Bundesmittel für die Forschung nach Thüringen zu holen, sei es für die außeruniversitäre oder die universitäre Forschung. Auch die Hochschulen brauchen nicht weniger, sondern eher mehr Drittmittel, um ihre Aufgaben vor allem in der Forschung zu erfüllen. Deshalb wollen wir die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen erhöhen, um verstärkt vor allem Mittel des Bundes, der DFG oder der Europäischen Union einzuwerben. Daher ist die Höhe der eingeworbenen Drittmittel auch ein Indikator zur Feststellung der Forschungsleistung einer Hochschule. Die Wirtschaft in ganz Deutschland, aber besonders in
Thüringen ist auf enge Kooperation mit den Hochschulen angewiesen. Nur so können innovative Produkte entwickelt und Arbeitsplätze gesichert werden. Solche Kooperationen stehen auch nicht im Gegensatz zu Lehre, wie der Antrag suggeriert. Anwendungsnahe Forschung und Lehre ergänzen und bedingen sich vielmehr gegenseitig. Der neue Zuschnitt des Ministeriums wird die Möglichkeit eröffnen, die Bereiche Wirtschaft und Wissenschaft noch enger miteinander zu verzahnen.
Schließlich zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen: Dieser greift viele Punkte auf, die mein Ministerium in die anstehenden Verhandlungen zur Rahmenvereinbarung IV einbringen wird. Wir werden mit den Hochschulen konkrete Ziele und Maßnahmen zu diesen Handlungsfeldern vereinbaren. Wir vertrauen dabei darauf, dass die Akteure vor Ort die konkreten Probleme und Herausforderungen am besten kennen. Daher bekennen wir uns ausdrücklich zur Hochschulautonomie. Die Vielzahl von Erwartungen und Aufgaben der Hochschulen führen allerdings auch zu Zielkonflikten. Hier werden wir gemeinsam mit den Hochschulen angesichts der zur Verfügung stehenden Ressourcen Prioritäten setzen müssen. Die Hochschulen erwarten von uns zu Recht Planungssicherheit und eine angemessene Finanzausstattung. Dem Doppelhaushalt 2016/2017 und der Rahmenvereinbarung IV muss es daher gelingen, die in der Hochschulstrategie 2020 zugesagte und im Koalitionsvertrag bestätigte Erhöhung der Grundmittel entsprechend der Kostensteigerung zuzüglich 1 Prozent, also im Ergebnis rund 4 Prozent, umzusetzen. Wir vertrauen dabei auf Sie, auf den Haushaltsgesetzgeber. Sie verfügen über das Budgetrecht und ich würde mich sehr freuen, wenn das mit dem Doppelhaushalt gelingen wird. Vielen Dank.
Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wurde keine Ausschussüberweisung beantragt und deswegen stimmen wir über den Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/376 ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitten wir um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? Sehe ich nicht. Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD abgelehnt.
Wir stimmen über den Alternativantrag ab. Dort ist auch keine Ausschussüberweisung beantragt. Wir kommen zur direkten Abstimmung. Wer für diesen Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/423 ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag an
Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Die erste Frage kommt vom Abgeordneten Tischner, CDUFraktion, in der Drucksache 6/383. Herr Tischner, Sie haben das Wort.
Eine der Hauptvoraussetzungen einer funktionierenden Integration ist die Teilhabe an Bildungsangeboten und insbesondere das Erlernen der deutschen Sprache. Gerade die Schulen leisten hierbei einen wichtigen Beitrag. Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele junge Flüchtlinge und Asylbewerber besuchen derzeit die allgemeinbildenden Schulen in Thüringen?
3. Welche besonderen Fördermaßnahmen, insbesondere zum Erwerb der deutschen Sprache, gibt es für diese Kinder an den Schulen?
4. Wie viele Lehrkräfte gibt es in Thüringen, die „Deutsch als Zweitsprache“ unterrichten (bitte nach Schulamtsbereichen aufschlüsseln)?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Ohler.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Gemäß der großen Schuljahresstatistik zum Stichtag 17. September 2014 besuchen im Schuljahr 2014/15 3.162 Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache allgemeinbildende Schulen in Thüringen. Die genannte Zahl beinhaltet sowohl Kinder und Jugendliche aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien als auch solche
aus Familien von zugewanderten EU-Bürgern, die aufgrund des Fachkräftemangels nach Thüringen gekommen sind. Eine gesonderte Ausweisung von Flüchtlingen und Asylbewerbern ist nicht möglich.
Zu Frage 2: Den Ausgangspunkt für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache bildet die regionale Unterbringung in den Kommunen. Entsprechend dieser Entscheidung stehen die regionalen Standorte im Rahmen der geltenden Regelungen, also Einzugsbereiche, für die Beschulung zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache werden in der Regel in die ihrem Alter bzw. ihrem bisherigen Schulbesuch entsprechenden Klassenstufen aufgenommen. Der Schulleiter/die Schulleiterin hat für jeden aus dem Ausland zugezogenen Schulpflichtigen gemäß § 17 Abs. 4 Thüringer Schulgesetz festzustellen, in welche Klassenstufe der Grund- oder der Regelschule, der Gemeinschaftsschule, des Gymnasiums oder der Förderschule er oder sie einzuweisen ist. Eine Einweisung in eine niedrigere Klassenstufe allein wegen mangelnder Kenntnis der deutschen Sprache ist nicht zulässig.
Zu Frage 3: Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache sollen möglichst schnell in die Lage versetzt werden, am Regelunterricht erfolgreich teilzunehmen. Gemäß § 47 Abs. 6 der Thüringer Schulordnung erhalten Schüler mit nicht deutscher Herkunftssprache entsprechend ihrem jeweiligen Bedarf insbesondere zum Erwerb der deutschen Sprache besondere Fördermaßnahmen. Diese spezifische Unterstützung geschieht vorrangig in Form von Unterricht in Deutsch als Zweitsprache, dem sogenannten DaZ. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der jeweils individuellen Förderung, wie sie gemäß § 47 Thüringer Schulordnung für alle Schülerinnen und Schüler gilt. Gleiches gilt für die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs gemäß § 59 Abs. 5 Thüringer Schulordnung durch veränderte Modalitäten der Leistungserhebung und des Ablaufs der Leistungserhebung und der Notenaussetzung gemäß § 59 Abs. 6 Thüringer Schulordnung oder auch der Versetzungsentscheidung aus pädagogischen Gründen gemäß § 52 Thüringer Schulordnung.
Zu Frage 4: Gemäß der großen Schuljahresstatistik zum Stichtag 17. September 2014 sind im Schuljahr 2014/15 875 Lehrkräfte im Förderunterricht von schulpflichtigen Kindern nicht deutscher Herkunftssprache eingesetzt, davon 220 Lehrkräfte im Schulamtsbereich Mittelthüringen, 145 in Nordthüringen, 203 in Ostthüringen, 135 in Südthüringen und 173 Lehrkräfte im Schulamtsbereich Westthüringen, wobei eine Lehrkraft in zwei Schulamtsbereichen eingesetzt ist.
Vielen Dank. Zwei Nachfragen zu den Lehrkräften: Welche fachlichen, didaktischen und pädagogischen Abschlüsse müssen die Lehrkräfte erfüllen, um unterrichten zu können?
Zweitens: Wie viele zusätzliche Lehrer plant die Landesregierung für das kommende Schuljahr im Bereich Deutsch als Fremdsprache einzustellen?
Die Umsetzung des DaZ-Unterrichts erfolgt bisher sowohl durch Lehrkräfte mit DaZ-Ausbildung – das ist ein eigener Ausbildungsgang –, als auch durch Lehrkräfte mit Lehrbefähigung in Deutsch oder mit Lehrbefähigung in einer anderen Fremdsprache. In diesen Fächern gibt es methodisch-didaktische Überschneidungen mit DaZ. Darüber hinaus gehört die durchgängige Sprachförderung zu den Grundaufgaben aller Fachlehrer. Normalerweise sind das Deutschlehrer oder DaZ-Lehrer und in einigen Fällen auch Französisch-/Englischlehrer. Wir planen keine festen Stellen, wir haben aber organisiert, dass in diesem Jahr ein Äquivalent von bis zu 50 Lehrerstellen in den DaZ-Unterricht durch Ersatzlehrerstellen bzw. durch Projektförderungen mit eingehen.
Ich habe eine Nachfrage zu Ihrer ersten Antwort. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie die Auffassung vertreten, dass die Flüchtlinge wegen des Fachkräftemangels nach Thüringen gekommen sind?
Nein, das haben Sie nicht richtig verstanden. Ich habe aufgezählt, dass es Flüchtlingskinder/Asylbewerberkinder gibt und Kinder von EU-Bürgern, die wegen des Fachkräftemangels nach Thüringen gekommen sind. Die sind alle in dieser Statistik aufgenommen, es gibt keine Unterscheidungen in der Statistik, welches Kind aus welcher Familie kommt.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Ich rufe die Anfrage des Abgeordneten Wucherpfennig in der Drucksache 6/384 auf.
Am 11. März 2015 hat sich der Thüringer Wirtschaftsminister auf dem Regionalen Bankentag Thüringen im Rahmen einer Podiumsdiskussion zur zukünftigen Existenzgründungsförderung in Thüringen geäußert. In diesem Zusammenhang präsentierte der Minister verschiedene Vorhaben, wie in Zukunft mehr Menschen zu einem Schritt in die Selbstständigkeit animiert werden sollen.
1. Wann soll die sogenannte Existenzgründerprämie in Höhe von 3.000 Euro in Thüringen eingeführt werden?
2. An welche Bedingungen (einschließlich der Zu- weisung – einmalig 3.000 Euro oder wie gestaffelt über einen längeren Zeitraum) ist die Gewährung der Existenzgründerprämie geknüpft?
3. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem angekündigten Thüringer Mikrokreditprogramm und der bereits etablierten Thüringer Mikrofinanzagentur, die ebenfalls Mikrokredite an Gründer vergeben kann?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Staatssekretär Hoppe.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wucherpfennig für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Da sich die Fragen 1 und 2 auf die Gründungsprämie und die Fragen 3 und 4 auf das Thüringer Mikrokreditprogramm beziehen, erlaube ich mir, die Fragen jeweils zusammenzufassen.
Zu den Fragen 1 und 2: Die Gründerprämie ist ein neues Förderinstrument. Sie richtet sich ausschließlich an innovationsbasierte Gründungen und ermöglicht mit einer monatlichen Zahlung die Vorbereitung und Umsetzung einer anspruchsvollen Gründungsidee für die Dauer von maximal 12 Monaten. Die Prämie beträgt 2.000 Euro pro Monat, für Akademiker 3.000 Euro pro Monat. Voraussetzungen sind eine vorherige Beratung durch das ThEx, ein positives Votum der Fachjury zum Grün