(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Stellt euch mal vor, wie diskutiert würde, wenn ich Präsident wäre!)
Meine Damen und Herren, es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Können wir uns jetzt wieder auf das Präsidium konzentrieren?
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU- und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Herr Abgeordneter Mohring.
Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu dem Prüfauftrag des Thüringer Landtags über eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 Geschäftsordnung in Drucksache 6/5328 in namentlicher Abstimmung ab. Ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln.
Hatten alle Gelegenheit, die Stimmkarten abzugeben? Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Wir haben ein Ergebnis. Es wurden 80 Stimmen abgegeben, 44 Jastimmen, 35 Neinstimmen, 1 Enthaltung (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist die Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen worden.
Verbesserung der Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/4939 dazu: Einheitliche Standards zur Altersfeststellung absichern, AnKER-Einrichtungen schaffen Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/5338
Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Ja, das ist der Fall. Frau Abgeordnete Herold.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Internet! Maria Ladenburger und Mia Valentin könnten beide noch leben, wenn die heute schon vorhandenen Regeln und Vorschriften zur Altersfeststellung minderjähriger Unbegleiteter konsequent angewendet werden würden, da sie dann in diesem Falle alle beide ihren Mördern nie begegnet wären. Wie bereits im vergangenen Jahr fordern wir auch hier heute wieder die Verbesserung der Methoden zur Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Wir wurden im letzten Jahr dafür von der Landesregierung schon unsachlich und unzulänglich argumentativ kritisiert, was uns nicht davon abhält, diese Forderung hier ein weiteres Mal auf die Tagesordnung zu setzen.
Jeder, der die Bilder der Täter gesehen hat, musste starke Zweifel an deren Alter haben. Erst durch diese Bluttaten änderten die CDU, die SPD und sogar selbst Teile der Grünen ihre Meinung und erkannten, dass hier erheblicher Handlungsbedarf besteht. Konkrete Entscheidungen oder Umsetzungen lassen gegenwärtig jedoch noch immer auf sich warten. An diesem Versäumnis zeigt sich, dass die etablierten Parteien unfähig und unwillig sind, vorausschauende Politik zum Wohle ihrer eigenen Wähler und ihres eigenen Volkes zu betreiben.
Stattdessen hält man stur an einer falschen Toleranz und der eigenen Multikulti-Ideologie mit den bisherigen Regelungen bzw. deren strikter Nichtanwendung fest.
Zugleich wurde in diesen Mordfällen auch exemplarisch deutlich, welche Gefahren sich über die finanziellen Belastungen hinaus aus der fehleranfälligen bisherigen Verfahrensweise zur Altersfeststellung
ergeben. Es sind eben nicht nur die monatlichen Unkosten in Höhe von durchschnittlich 5.200 Euro, die der Steuerzahler zu tragen hat. Nein, wie wir hier sehen konnten, ist es hier auch vielmehr so, dass die körperliche Unversehrtheit und das Leben unserer richtigen, echten Kinder in Gefahr ist,
wenn aufgrund der fehleranfälligen Regelung zur Altersfeststellung einheimische Kinder mit in Wahrheit längst erwachsenen Migranten aus fremden und gesellschaftspolitisch völlig unzureichend entwickelten Kulturen – von Gewalt geprägt, traumatisiert – in unmittelbaren Kontakt gebracht werden. Um zukünftige Gewalt- und Sexualdelikte zu verhindern, müssen wir daher die gegenwärtigen Vorschriften bei unbegleiteten Minderjährigen reformieren und die vorhandenen strikt und konsequent umsetzen.
Wenn man sich die aktuellen Regelungen hierzu ansieht, erkennt man, wie unzuverlässig sie sind und wie sehr sie zum Missbrauch geradezu einladen. So ordnet § 42f des Achten Sozialgesetzbuchs in einem ersten Schritt an, die Altersfeststellung zuerst durch die Einsichtnahme in Ausweispapiere vorzunehmen. Nun wissen wir alle, dass etwa 75 Prozent der hier Eintreffenden ganz ohne Ausweispapiere kommen. Daraus folgt dann, nach der Erlaubnis des § 42f, in einem solchen Fall die Altersfeststellung hilfsweise im Wege der qualifizierten Inaugenscheinnahme durchzuführen. An der Qualifikation der Inaugenscheinnehmenden sind mir in den letzten Jahren ganz erhebliche Zweifel gekommen.
Bei der Methode verschaffen sich die Sozialarbeiter des Jugendamts aufgrund des äußeren Erscheinungsbilds, eines Gesprächs mit Dolmetscher einen Gesamteindruck von dem angeblich Minderjährigen und setzen anschließend sein Alter fest. Sollte danach das zuständige Jugendamt noch Zweifel bezüglich des Alters haben, so kann es auf Antrag eine ärztliche Untersuchung zur Altersfeststellung veranlassen. Nun wissen wir alle, wie belastet und auch überlastet unsere Jugendämter sind und wie vieles unter dem Jahr schiefgeht, hin und wieder auch mit tödlichen Konsequenzen für völlig hilflose kleine Kinder, die aus dieser Überlastung der Jugendämter heraus zu Tode kommen, weil die Jugendämter schon nicht in der Lage sind, ihre ganz alltäglichen Aufgaben wahrzunehmen. Also verzichten sie häufig auf diese qualifizierte Altersfeststellung durch eine ärztliche Untersuchung, denn es würde zusätzliche Arbeit verursachen.
Wir fordern daher, dass die aktuelle Rechtslage unverzüglich dahin gehend geändert wird, dass zur Altersfeststellung ein bundesweit verbindliches und einheitliches Verfahren geschaffen wird, das als obligatorischen Bestandteil auch eine ärztliche Untersuchung nach forensischen Standards zur Altersbestimmung vorsieht. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich auf eine sachliche Diskussion. Danke sehr.
Danke schön. Wünscht die CDU-Fraktion das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall, sodass die Landesregierung einen Sofortbericht erstattet, und Herr Minister Holter hat dafür das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich bin jetzt im Zweifel, ob ich ausführlich zu dem Antrag Bericht erstatten soll, weil es ja noch keinen Beschluss des Landtags zu dem Antrag gibt, oder ob ich einige Grundsätze, wie die Altersfeststellung in Thüringen erfolgt, hier vortragen soll.
Ich würde mich einleitend auf folgende Aussagen beschränken: „Unbegleitete, angeblich minderjährige Ausländer (UMA) “, in Kurzform genannt, „missbrauchen das Ausländer- und Asylrecht. Fast alle von ihnen sind männlich, und zwischen 50 Prozent und 80 Prozent derer, die sich als minderjährig ausgeben, sind [...] volljährig. Ihre Kriminalitätsrate ist unverhältnismäßig hoch, der Staat ist wehrlos. Sie dienen als sogenannte Ankerkinder zum späteren Nachzug ihrer Familien.“ Ich nehme an, Sie wissen – zumindest Sie von der AfD –, woraus diese menschenverachtenden Zeilen, anders kann ich sie nicht nennen, stammen. Sie stammen aus Ihrem Wahlprogramm, aus dem AfD-Wahlprogramm zur letzten Bundestagswahl. Sie sollten sich schämen,
Menschen zu beurteilen, die Sie gar nicht kennen. Sie kennen sie überhaupt nicht persönlich und Sie kennen auch die Biografien dieser Menschen nicht.
Und es scheint Ihnen auch vollkommen egal zu sein, welche Biografien diese Menschen haben. Es scheint Ihnen auch egal zu sein, ob diese jungen Menschen vor Krieg, Gewalt oder Verfolgung geflohen sind
Ich komme zum Thema, Herr Höcke, keine Sorge, ich will Ihnen aber bloß sagen, was der Anlass und der Hintergrund Ihres Antrags ist und warum ihre Eltern sie deswegen nach Europa geschickt haben.
Aber warum lassen dann diese Erwachsenen, die Eltern, ihre Kinder ziehen und warum erfolgt dann diese Flucht?
Würden Sie als Eltern Ihre Kinder freiwillig ziehen lassen? Erst recht, wenn man überhaupt nicht weiß, ob man sie je wiedersieht. Haben Sie darüber überhaupt schon mal nachgedacht? Und wir, die Koalition und auch die Landesregierung, sind den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention sogar verpflichtet. Wir sind verpflichtet, Kinder und Jugendliche adäquat zu schützen, sie zu betreuen und zu fördern. Vielleicht sollten Sie darüber mal nachdenken.
Aber das werden Sie nicht tun, denn Ihnen kommt es vielmehr darauf an, auf dem Rücken geflüchteter Kinder und Jugendlicher populistische Stimmungsmache zu betreiben. Wir haben es gerade in der Einbringung gehört: Sie versuchen zu suggerieren, dass durch eine andere Altersfeststellung Gewalttaten und Verbrechen verhindert werden können. Mitnichten, kann ich nur darauf antworten, was ich hier gerade vernommen habe.