Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sind Teile der Fraktion der AfD und Teile der Fraktion der AfD haben dagegen gestimmt. Damit ist die Über
Wir kommen zur Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.
Wir kommen zur Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die CDU-Fraktion und Teile der SPD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Mehrheit der Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss abgelehnt.
Wir stimmen nun über die Federführung ab. Die Federführung sollte beim Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz liegen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist die Federführung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz festgelegt.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4920 ERSTE BERATUNG
Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Frau Ministerin Siegesmund, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das ist ja nicht die erste Novelle des UVP-Gesetzes in dieser Legislatur. Lassen Sie mich ganz kurz zusammenfassen, was diesmal dran ist. Verschiedene Gesetzgebungsaktivitäten des Bundes und der EU machen diese erneute Anpassung erforderlich. Was müssen wir auf Landesebene tun? Wir passen die im Thüringer UVP-Gesetz enthaltenen Verweise auf das Bundesrecht redaktionell an. Nach europäischem Recht und der entsprechenden gesetzlichen Umsetzung in Deutschland ist die Öffentlichkeit außerdem über sämtliche Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfungen elektronisch an zentraler Stelle zu unterrichten. Um Kosten und Aufwand zu spa
ren, haben die 16 Bundesländer gemeinsam ein Internetportal für Informationen über Umweltverträglichkeitsprüfungen entwickelt. Das Portal gibt darüber Auskunft, um welche Art von UVP-pflichtigem Vorhaben es jeweils geht. Vor allen Dingen für die Bürgerinnen und Bürger ist das Ganze transparenter. Es wird noch in diesem Jahr freigeschaltet und damit für alle zugänglich sein, und vielleicht – so ist unsere Hoffnung – erledigt sich damit auch der eine oder andere Gang zum Amt. Die Veröffentlichung im Portal ergänzt damit die öffentliche Auslegung der Unterlagen an verschiedenen Stellen, die parallel stattfindet, und ist vor allen Dingen eines: Sie ist bürgerinnenund verbraucherfreundlich. Besten Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes ist zwar gemäß den einschlägigen EU-Richtlinien und dem entsprechenden Bundesgesetz angeblich alternativlos und gut gemeint, in seiner Gesamtheit betrachtet jedoch nicht gut gemacht. Das kennen wir aber bereits von der Arbeit der Regierungskoalition. Wir wissen alle, dass es trotz der guten Absichten der Landesregierung vor den Baum geht.
Der hier vorgelegte Gesetzentwurf soll erstaunlicherweise nicht nur den Schutz der Umwelt verbessern, sondern gleichzeitig auch den Verwaltungsaufwand durch meist sowieso völlig überflüssige und weltfremde EU-Bürokratievorgaben verringern. Dies soll vornehmlich mithilfe eines zentralen Internetportals für Antragsteller geschehen, was angeblich lediglich und inklusive Entwicklung jährlich nicht mehr als 22.000 Euro kosten soll. Wohlgemerkt in einem Bundesland, in dem es genau diese rot-rotgrüne Landesregierung bis heute nicht fertiggebracht hat, eine flächendeckende und adäquate Internetanbindung und Digitalisierung für die Bevölkerung auf den Weg zu bringen.
Zudem ist unserer Ansicht nach die Datensicherheit für dieses Portal nicht hinreichend geklärt. Aber nicht nur der viel zu niedrig angesetzte jährliche Kostenaufwand für dieses Internetportal zeigt die von der Landesregierung betriebene Augenwischerei, sondern auch, dass ihr und den rot-rot-grünen Parteifreunden auf Kommunalebene das Instrument der Umweltverträglichkeitsprüfung nur so lange dienlich ist, wie es ihr ideologisch in den Kram
passt. Beispielsweise die Erteilung der Baugenehmigung für die Ahmadiyya-Moschee durch die rotrot-grüne Stadtregierung in Erfurt,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Darüber entscheidet nicht der Stadtrat! Das ist Baurecht! Das haben Sie nicht annähernd verstanden!)
die trotz des dort beheimateten und gleichzeitig extrem bedrohten Feldhamstervorkommens geschah, zeigt dies mehr als deutlich, zumal gleichzeitig in den Heiligen Gral „Wolf“ viele Tausend Euro Steuergelder investiert werden.
Oder aber die geplante Freiflächensolaranlage in Oldisleben: Noch bevor die Baugenehmigung bearbeitet wurde, wurde dort eine Schotterfläche circa einen halben Meter stark ausgebracht, und das wohlbemerkt in einem Eidechsenhabitat. Oder aber das Verschwinden der Rotmilan-Horste, denn seit dem Ausbau der Windkraftanlagen verschwinden in Thüringen komischerweise immer wieder die Rotmilan-Horste. Heute konnte man sogar im Radio vernehmen, dass ein Baum mit einem RotmilanHorst komplett verschwunden ist.
Das können Sie mal heute im Radio nachhören. Darum gab es extra eine Debatte, dass – wie gesagt – gerade zur Zeit des Windkraftausbaus hier reihenweise Rotmilan-Horste auf Nimmerwiedersehen verschwinden. Komischerweise liegt das auch daran, dass diese Rotmilan-Horste die Errichtung eines Windrads verhindern könnten.
Deswegen sollte man mal darüber nachdenken, womit das zusammenhängen könnte. Das zeigt umso mehr, dass der vorgelegte Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün Bürgertäuschung par excellence ist. Auch dass laut Gesetzentwurf kein messbarer Verwaltungsaufwand für die Zugänglichmachung der relevanten Unterlagen bei den Gemeinden entstehen soll, ist blanker Unsinn, meine Damen und Herren.
Es lässt sich also sagen: Die Chance zu nutzen, das bisher bestehende Thüringer UVP-Gesetz nicht nur den europäischen und bundesdeutschen Richtlinien anzugleichen, sondern darüber hinaus auch noch mit einer soliden Zukunftsfähigkeit auszustatten, ergeht durch die Landesregierung einmal mehr in juristische und praktische Flickschusterei ohne seriöse Kostenaussage.
In der Gesamtbetrachtung lässt sich daher sagen, dass der uns vorgelegte Gesetzentwurf nicht nur ohne solide Kostenbasis daherkommt, sondern auch in Bezug auf das beabsichtigte Netzportal noch einige Fragen offen lässt. Daher lehnt die AfD-Fraktion den vorgelegten Gesetzentwurf ab und plädiert für eine Überweisung des Antrags an den zuständigen Umweltausschuss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kießling, üblicherweise wird in der ersten Lesung nicht abgelehnt. Sie haben auf Überweisung plädiert, das ist in Ordnung. Aber ich denke, wenn man denn wirklich sachdienliche Hinweise zum Gesetzentwurf hat, gehört es in den Ausschuss, um das dann dort auch entsprechend zu diskutieren.
Ich will zwei kurze Bemerkungen zu dem machen, was Sie eben gesagt haben. Ich stelle also fest: Für die AfD-Fraktion ist offensichtlich Ziel, dass in Zukunft bei Errichtung von Gebäuden eine Umweltverträglichkeitsprüfung eingeführt werden soll. Ich weiß nicht, wie groß die Moschee in Erfurt werden soll, vielleicht 200 Quadratmeter Grundfläche. Das wäre dann also ein Ansatzpunkt, wo Sie eine verpflichtende UVP-Prüfung einführen wollen. Das wäre sicherlich zu den Bemerkungen, die es vorhin gab, was Mehraufwände für Wirtschaft und Ähnliches angeht, doch mal eine spannende Diskussion.
Die zweite Geschichte – Milan-Horste –, bloß, damit es hier nicht im öffentlichen Raum stehen bleibt: Wir hatten die Diskussion schon mal vor einiger Zeit. Wenn sich ein Milan-Horst in der Nähe eines künftigen Windparks befand und von irgendwelchen Menschen entfernt wurde, dann hat das keinerlei Auswirkungen auf die Genehmigung der Windkraftanlagen/des Windparks, weil dieser Milan-Horst dokumentiert ist und dementsprechend davon ausgegangen wird, dass dort auch wieder ein Milan-Horst entsteht, sodass das also kein Grund ist, dass man irgendwie hoffen könnte, damit dann einen Windpark zu ermöglichen. Also gehe ich auch nicht davon aus, dass es von Windparkbetreibern ein Interesse gibt, Milan-Horste zu entfernen.
Ich will zum Gesetzentwurf kommen, meine Damen und Herren. Frau Ministerin hat die Notwendigkeit beschrieben. Dem ist aus meiner Sicht wenig hinzuzufügen, was die Frage Umsetzung dieser europa- und bundesrechtlichen Vorgaben und Erhöhung der Transparenz im Bereich angeht. Ich bin aber hier vorgekommen, weil ich denke, wir sollten den
Prozess noch mal nutzen und über den Anhang der UVP-pflichtigen Maßnahmen reden. Denn hier ist eine Reihe von Landesvorgaben getroffen, zum Beispiel bezüglich der UVP-Pflicht für Torfabbau ab 5 Hektar. Unsere Moore in Thüringen sind relativ klein. Ich denke, das ist ein Problem, wo 5 Hektar schon eine Riesenfläche sind, wo man über eine Anpassung reden könnte. Auch was in Sachen Bergrecht sonst steht – eine UVP-Pflicht für Halden für Bodenschätze außerhalb des Bergrechts ab 10 Hektar, Tagebaue ab 25 Hektar. Das sind Eingriffe, bei denen man aus meiner Sicht darüber nachdenken müsste, ob diese Zahlen hier noch aktuell und angemessen sind. Deshalb würde ich uns einfach dazu einladen, uns im Rahmen der Ausschussbefassung auch mit diesen Fragen zu beschäftigen. Danke schön.
Es liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Damit schließe ich die Beratung. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU und die Fraktion der AfD. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Gesetz zu dem Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/5307 ERSTE und ZWEITE BERATUNG
Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Herr Staatssekretär Krückels, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Einundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag in das Thüringer Landesrecht transformiert werden. Die Landesregierung hat dem Landtag in der Sitzung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien am 8. Dezember 2017 gemäß Artikel 67 Abs. 4 der Thüringer Verfassung über den geplanten Abschluss des Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags informiert. Am 12. Dezember, also vier Tage später, hat Herr
Der Einundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthält zwei Regelungskomplexe, die ich kurz skizzieren darf. Erstens sollen die rundfunkrechtlichen Staatsverträge an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden, die am 25. Mai 2018 als unmittelbar geltendes Recht in Kraft tritt. Die Öffnungsklauseln in der DatenschutzGrundverordnung lassen Raum für Ausnahmen und Abweichungen von Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung im nationalen Datenschutzrecht, in diesem Fall auszufüllen durch die Länder. Insbesondere für den Medienbereich sind solche Ausnahmen und Abweichungen von der Datenschutz-Grundverordnung zulässig und auch erforderlich, um das bestehende Medienprivileg sowohl für den öffentlich-rechtlichen als auch für den privaten Rundfunk vollumfänglich zu erhalten. Diese Ausnahmen und Abweichungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk enthält der Einundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Im Mittelpunkt steht die folgende Konstellation: Ohne Medienprivileg bedürfte die namentliche Berichterstattung – also jedes Mal, wenn man über ein Individuum berichtet und es beim Namen nennt, was ja doch häufig vorkommt – über eine bestimmte Person der Einwilligung des Betroffenen, denn eine Berichterstattung über namentlich genannte Personen wird als Verarbeitung personenbezogener Daten gewertet. Eine Einwilligungslösung wäre mit der verfassungsrechtlich garantierten Stellung der Medien allerdings nicht vereinbar. Vielmehr müssen die Medien personenbezogene Daten auch ohne Einwilligung der jeweils betroffenen Personen verwenden können, andernfalls wäre journalistische Arbeit schlechterdings unmöglich und die Medien könnten ihre in Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes verbrieften Aufgaben nicht wahrnehmen. Gleiches gilt für die unverzichtbare Wahrung des Informantenschutzes, der ebenfalls vollumfänglich erhalten werden soll und erhalten werden muss.
Weitere Regelungen in diesem ersten Komplex des Staatsvertrags betreffen die Stellung der Rundfunkdatenschutzbeauftragten beim ZDF, also der Anstalt der Länder, und beim Deutschlandradio, namentlich deren Unabhängigkeit, also Unabhängigkeit der Rundfunkdatenschutzbeauftragten in diesen beiden Anstalten.
Ich komme zum zweiten Regelungskomplex des Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Dabei handelt es sich um die sogenannte Betrauungsnorm im Sinne des Artikels 106 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die vorgesehene Regelung stellt klar, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht nur damit betraut sind, also beauftragt sind, Programme und andere Angebote herzustellen und zu
verbreiten, sondern auch damit, bei diesen Tätigkeiten zusammenzuarbeiten. Denn mit verstärkter Kooperation, beispielsweise bei Produktion, Technik und Verwaltung, können die Anstalten Synergieeffekte und damit Einsparungen erzielen und so einen Beitrag zur Beitragsstabilität leisten. Die vorgesehene Regelung soll die kartellrechtlichen Risiken für die Anstalten so weit wie möglich ausschließen, wenn sie in diesem Sinne zusammenarbeiten. Soweit die Anstalten zulässige kommerzielle Tätigkeiten ausüben, sind sie nicht betraut zusammenzuarbeiten, sondern müssen sich selbstverständlich weiterhin marktkonform verhalten. Das vorliegende Gesetz zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthält lediglich die Zustimmung zu diesem 16-Länder-Regelungswerk. Weitergehende Bestimmungen sind in diesem Gesetz nicht vorgesehen.
Gestatten Sie mir noch eine ganz knappe Vorausschau auf ein weiteres demnächst anstehendes Zustimmungsgesetz zu einem rundfunkrechtlichen Staatsvertrag. Der MDR-Staatsvertrag soll mit einem gesonderten MDR-Datenschutz-Staatsvertrag an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ebenso angepasst werden. Über diesen geplanten MDR-Datenschutz-Staatsvertrag hat die Landesregierung den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien in dessen Sitzung am 19. Januar 2018 informiert. Am 1. Februar 2018 haben die Ministerpräsidenten der drei mitteldeutschen Länder SachsenAnhalt, Sachsen und Thüringen, die den MDR gegründet und beauftragt haben, den MDR-Datenschutz-Staatsvertrag unterzeichnet. Das erforderliche Zustimmungsgesetz befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Dieser Gesetzentwurf soll dem Landtag rechtzeitig vor dem März-Plenum zugeleitet werden.