Tilo Kummer
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei Teilen der Debatte hatte ich den Eindruck, dass die Erkenntnisse von den Grenzen des Wachstums, die ja zum Glück schon vor über 30 Jahren aufgekommen sind, bei dem einen oder anderen noch nicht wirklich verinnerlicht wurden. Wir befinden uns aktuell in einer Situation, wo deutlich wird, dass es so nicht weitergeht, und unterhalten uns über Kosmetik. Lieber Mike Mohring, das, was eben hier vorgetragen wurde zu der Frage des Ermöglichens und des Nichtverbietens und was wir alles machen können, um die Menschen mitzunehmen, das alles ändert doch nichts daran, dass jeder heute produzierte Diesel dafür ausgelegt ist, die nächsten zehn Jahre so weiterzuemittieren wie bisher, dass jede heute produzierte Heizungsanlage auf Gas- oder Ölbasis dafür ausgelegt ist, 20 Jahre so weiterzuproduzieren wie bisher,
und dass wir diese Emissionen, die diese Anlagen in ihrem Lebenslauf mit sich bringen werden, folgerichtigerweise nicht mehr emittieren dürfen. Wenn das die Logik ist, dann dürfte ich heute kein Heizkraftwerk auf Gasbasis, auf Erdgasbasis mehr errichten, denn das läuft über 25 Jahre. Wir müssen uns doch nur mal die Laufzeiten angucken. Wenn ich dort eingreifen will, dann ist es ein Eingriff ins Eigentum, dann ist es eine Verletzung der Menschen, die geglaubt haben, dass sie das Recht hatten, das jetzt noch zu errichten.
Deshalb müssen wir auch die Wahrheit sagen. Es macht uns gerade als etablierte Politik unglaubwürdig, wenn wir immer wieder den Eindruck erwecken, es könnte so weitergehen wie bisher, obwohl allen klar ist, dass es nicht so weitergeht. Wir haben in Thüringen schon mal einen Fehler gemacht. Wir haben gesehen, dass der Waldumbau notwendig ist vor dem Hintergrund dessen, was uns Wissenschaftler an Klimaprognosen gegeben haben. Da gab es einen Worst Case, da gab es eine bessere Variante. Das, was wir erlebt haben, war schlimmer als der Worst Case. Ein Waldumbau auf 500 Jahre, wie er angelegt war, hat sich eben als ein massiver Fehler erwiesen. Wir hätten ihn auf 20 Jahre anlegen müssen. Das lässt sich nicht wieder einholen. Wir können aber den gleichen Fehler jetzt nicht noch mal machen.
Ich bin ausgesprochen dankbar, dass der Nachhaltigkeitsbeirat des Thüringer Landtags – der erste eines Landesparlaments – jetzt in seiner abschlie
ßenden Runde in dieser Woche fraktionsübergreifend einstimmig gesagt hat, wir müssen künftig an die Gesetzesfolgenabschätzung ran, wir müssen sehen, dass jedes Gesetz, das in diesem Haus verabschiedet wird, im Vorfeld darauf geprüft wurde, ob die Inhalte mit den Nachhaltigkeitszielen des Freistaats übereinstimmen. Nachhaltiges Handeln heißt eben auch, Grenzen des Wachstums berücksichtigen. Nachhaltiges Handeln heißt, auf der einen Seite den Klimawandel zu berücksichtigen, das aber in den Kontext mit den Notwendigkeiten einer sozialen und ökonomischen Entwicklung zu bringen. Ich glaube, dass es notwendig ist, dass wir diese Ziele fraktionsübergreifend in der nächsten Legislatur umsetzen, und das in einem ganz anderen Maß, als es kosmetische Dinge mit sich bringen können. Ich muss ehrlich sagen, wenn ich das höre: Wir nehmen die Stromsteuer runter und machen eine CO2-Bepreisung, am Ende soll es den Menschen nicht mehr kosten. Wo soll denn dann die Lenkungswirkung sein?
Wenn ich sage, ich mache eine Bepreisung beim Diesel und ich gebe es über die Pendlerpauschale wieder, wo soll denn da die Lenkungswirkung sein? Wann soll denn da ein Effekt davon rauskommen?
Das wird keinen Effekt geben. Am Ende sind es die Rentner, die einen teureren Diesel beim Einkaufen haben, weil sie mit dem Bus nicht mehr in die Stadt kommen. Das sind die Einzigen, die dann dieses System tragen sollen? Das kann doch nicht unser Ansatz sein. Wir müssen sehen – eigentlich wäre der beste Weg, wir würden endlich mal zu einer 30Stunden-Woche kommen –,
dass wir sagen, wir reduzieren dadurch die Produktion von Gütern, die eigentlich keiner mehr braucht, die uns in unserem täglichen Leben zu weiten Teilen belasten, die von ihrer eigenen Ressourceneffektivität eine Katastrophe sind, die nach Möglichkeit schnell kaputtgehen sollen, damit wir zu noch mehr Wirtschaftswachstum kommen. Das sind doch Dinge, über die wir mal reden müssen. Wie können wir den Menschen mehr Lebenswert geben? Indem wir ihnen mehr Zeit geben. In der Zeit wird nichts Unsinniges produziert.
Ich glaube, wir brauchen wesentlich gravierendere Entscheidungen, um uns in der aktuellen Situation voranzubringen. In der Hinsicht hoffe ich, dass die Debatte in der nächsten Legislatur weitergeht und dass das Thema übergreifend entsprechend ernst
genommen wird. Ich hoffe, dass das dann auch wirklich ein Ansinnen von allen ist, die sich im nächsten Thüringer Landtag mit diesen Fragen beschäftigen. Danke.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Rudy, Sie sehen, wir haben keine zerstrittene Koalition. Die Koalition ist sich ausgesprochen einig bei dem Thema. Es gibt ja einen bösen Spruch: Die deutsche Einheit wäre erst dann vollzogen, wenn der letzte Ostdeutsche aus dem Grundbuch verschwunden ist. Ich sage mal, dass wir es nicht so weit kommen lassen werden, haben wir in dieser Legislatur deutlich gemacht.
Meine Damen und Herren, wir brauchen uns auch nicht von irgendwem kleinreden zu lassen. Wir haben eine Geschichte in dieser Legislatur geschafft, die bei dem Ziel, dass Landwirte, dass Forstwirte ihre Flächen, die sie bewirtschaften, auch besitzen sollten, ein ganzes Stückchen weiterhilft. Wir haben ein forstwirtschaftliches Vorkaufsrecht geschaffen. Dieses forstwirtschaftliche Vorkaufsrecht dient denjenigen, die mit dem Kauf der Grundstücke die Bewirtschaftung ihrer Flächen verbessern können.
Was hat das jetzt mit landwirtschaftlichem Vorkaufsrecht zu tun? Bisher war es so, dass jemand, der eine landwirtschaftliche Fläche verkauft hat, wenn er sie zusammen mit einer forstwirtschaftlichen Fläche verkauft hat, das Vorkaufsrecht nicht zu fürchten brauchte. Vor dem Hintergrund war es eben eine Umgehungsmöglichkeit. Man hat einfach Grundstücke mehrerer Arten zusammengepackt, das Vorkaufsrecht wurde nicht vollzogen und Flächen konnten an landwirtschaftsfremde Investoren verkauft werden. Das haben wir mit dem forstwirtschaftlichen Vorkaufsrecht beendet. Aber – und soweit auch zur Notwendigkeit der Großen Anfrage, Herr Malsch – ich brauche, wenn ich eine solche Regelung treffe, die auch verfassungsmäßig geprüft sein muss, eine entsprechende Datengrundlage, die beweist, dass diese Regelung notwendig ist. Um diese Datengrundlage zu erheben, dafür brauchten wir diese Große Anfrage. Wir haben bei der Datenerhebung festgestellt, dass es noch eine ganze Reihe von Lücken bei den Daten gibt. Die müssen wir schließen. Zum Beispiel die Fragen, die im Forstwirtschaftsbereich drinstehen, brauchen wir, um nach Vorgabe des neuen Waldgesetzes innerhalb von zwei Jahren ein Leitbild für das forstwirtschaftliche Vorkaufsrecht zu schaffen, ein Leitbild dafür zu schaffen, wer ein zu begünstigendes Unternehmen sein sollte. Dafür brauchen wir diese Daten. Das wird am Ende die spannende Diskussion. Wir haben ein solches Leitbild auch beim
landwirtschaftlichen Vorkaufsrecht noch nicht. Auch hier muss es erarbeitet werden, um zu sagen, welche Landwirtschaftsstruktur wir uns denn zukünftig wünschen, weil natürlich auch ein großer Hedgefonds ein landwirtschaftliches Unternehmen sein kann. Aber ich sage mal, bei einer bestimmten Flächengröße wird Bodenbesitz auch zu einem Machtfaktor. Das ist eine Geschichte, über die man sich auch im Klaren sein muss, wo wir mit einem Leitbild gegensteuern können.
Von der Warte her ist es ausgesprochen wichtig, dass die Große Anfrage beantwortet wurde. Es ist auch ausgesprochen wichtig, dass wir sehen, welche Lücken es in den Erkenntnissen noch gibt, dass wir diese Lücken perspektivisch schließen und uns dann an die Arbeit machen können, die Leitbilder zu erarbeiten, damit wir perspektivisch nicht nur das forstwirtschaftliche Vorkaufsrecht, sondern auch noch das Vorkaufsrecht bezüglich Unternehmen und Unternehmensanteilen hinbekommen. Dann haben wir etwas Wesentliches für unsere Landwirtschaft erreicht. Dazu diente die Große Anfrage. Vielen Dank für die Beantwortung und vielen Dank für den Weg, der hier eingeschlagen wurde.
Sehr geehrter Kollege Primas, wir haben den Tagesordnungspunkt im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten deshalb nicht abge
schlossen, weil wir noch eine Berichtsbitte an die Landesregierung hatten, und die Landesregierung hat zugesagt, diese Berichtsbitte zu erfüllen, und zwar schriftlich an die Mitglieder des Ausschusses.
Wir haben auch in der letzten Ausschusssitzung erst wieder einen Bericht zu den Maßnahmen bekommen, die die Landesregierung ergreift, um den im Moment wieder vorhandenen, nachgeborenen Hybriden zu ergreifen oder aber zu erschießen. Da müssen wir doch zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung die rechtlichen Möglichkeiten, um das zu tun, im vollen Umfang ausnutzt. Das ist uns doch im Ausschuss erklärt worden. Von der Warte her weiß ich nicht, wo Sie zusätzlichen Informationsbedarf sehen. Wenn jetzt noch zusätzlich in den letzten Tagen irgendein Tier abgeschossen worden wäre, wäre das die einzige Information, die hier heute hätte neu sein können.
Zu der Frage, über die gesprochen wurde, „Wolf ins Jagdrecht“: Na klar, die AfD hat das gefordert. Da muss ich sagen: Entschuldigung, wie populistisch geht es denn noch? Wir haben als nächsten Tagesordnungspunkt das Jagdgesetz. Da stellen Sie einen Antrag zur Änderung der Beschlussempfehlung bezüglich Nilgans, dass die Liste der Jagdarten um die Nilgans erweitert werden soll. Wo ist denn da der Wolf? Sie stellen ja noch nicht einmal einen Antrag. Sie formulieren hier, dass Sie das wollen, und dann beantragen Sie es noch nicht einmal in dem Gesetz, was heute vorliegt. Also Entschuldigung, ich verstehe es nicht mehr, das ist Populismus und kein ordentliches Handeln eines Gesetzgebers.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht am Anfang ein Wort zum Kollegen Primas: Ich meine, die Wahrscheinlichkeit, dass wir beide dem nächsten Parlament angehören, ist relativ ähnlich. Gut, bei mir waren es nur 20 Jahre. Ich will eins zur Art und Weise der Zusammenarbeit sagen: Wir haben 20 Jahre lang in demselben Aus
schuss gesessen. Egal wie die Unterschiede waren, es war immer ein menschlicher Umgang miteinander, es war immer der Versuch, sich an der Sache zu orientieren, es war immer der Versuch, denjenigen, für die wir vom Tätigkeitsbereich her zuständig waren, zu helfen. Es sind viele gemeinsame Dinge herausgekommen, auch zu Zeiten, wo gemeinsame Dinge nicht unbedingt üblich waren. Dafür, denke ich, kann man auch herzlich Danke sagen
und hoffen, dass eine solche gemeinsame Zusammenarbeit zwischen Parlamentariern auch in der nächsten Legislatur im Sinne der Sache wieder möglich wird.
Meine Damen und Herren, beim Jagdgesetz werden wir uns sicherlich nicht einigen.
Da sind ein paar unterschiedliche Herangehensweisen, auf die ich in meiner Rede kurz eingehen möchte. Ich will aber auch zu diesem Gesetz und dem Prozess, der damit verbunden war, ein paar Worte sagen.
Es ist, glaube ich, zumindest im Bereich des Infrastrukturausschusses das erste Gesetz gewesen, womit in dieser Legislatur begonnen wurde, es umzusetzen. Ich habe damals gesagt: Um Gottes Willen, warum habt ihr es beim Jagdgesetz so eilig, weil das von der politischen Prioritätenliste bei mir ziemlich hinten kam. Aber nein, es ist von der Ministerialverwaltung sofort begonnen worden, nachdem im Koalitionsvertrag drin stand, dass das Jagdgesetz einer Änderung unterzogen werden sollte, einen offenen, transparenten Diskussionsprozess durchzuführen, um zu klären, wie in diesem Bereich – wo gesellschaftliche Meinungen so aufeinanderprallen wie in kaum einem anderen, wo man so unterschiedliche Auffassungen hat – der Diskussionsprozess auf den Weg gebracht werden kann, um zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen. Am Anfang ist dieser Diskussionsprozess sehr gelobt worden; es gab ein Ergebnis, wo die Beteiligten gesagt haben: Okay, wir finden uns in den Kompromissen wieder, auch wenn sich keiner hundertprozentig wiedergefunden hat. Das ist halt das Wesen eines Kompromisses. Dann wurde das Ganze im Kabinett auf eine Art und Weise überarbeitet, dass einige – auch ich – gesagt haben: Lasst es lieber liegen. Dann hat es noch einmal eine Überarbeitung gegeben und dann kam der Gesetzentwurf ziemlich spät in den Thüringer Landtag.
Das, was jetzt vorliegt, ist eine Beschlussempfehlung zu diesem Gesetzentwurf, die sicherlich eine ganze Reihe von Dingen aus der Anhörung aufgreift und – in Richtung Egon Primas – die auch Vorschläge der CDU aufgreift, die sie in dem Prozess vorgetragen hat.
Für mich ist der wesentliche Grund, warum ich diesem Gesetz heute gerne zustimmen werde, der Punkt „Schalldämpfer für alle“. Das war am Anfang eine Sache, die völlig anders gesehen wurde. Aber wieso sollen wir Schalldämpfer für den einen Jäger haben und für den anderen Jäger nicht? Ein Schalldämpfer ist eine Sache des Arbeitsschutzes. Es ist in keinem anderen Berufszweig möglich, dass man Arbeitsschutz einfach so ignorieren kann. Deshalb wird es höchste Zeit. Ich freue mich, dass auch der Landesjagdverband, der immer gesagt hat, wir brauchen keine Änderung des Jagdgesetzes, sagt: Es wird höchste Zeit, dass wir in dieser Hinsicht liefern, es wird höchste Zeit, dass dieses Gesetz kommt – so heute die MDR-Meldung –, es wird höchste Zeit, dass der Schalldämpfer als Maßnahme des Arbeitsschutzes kommt.
Das ist auch eine Maßnahme des Tierschutzes, weil der Jäger – es gibt ja so einen Spruch: Jagd ohne Hund ist Schund! – im Regelfall seinen Hund dabeihat. Der hört viel besser als wir und für den ist der Lärm noch schlimmer.
Der zweite Punkt ist auch eine Frage des Arbeitsschutzes, eine Frage des Schutzes unserer Jäger. Mit dem Gesetzentwurf wird eingeführt, dass bei Gemeinschaftsjagden künftig ein Schießnachweis zu erbringen ist. Das ist wichtig, wenn man sich ansieht, wie das Alter unserer Jäger zunimmt, und wenn man beachtet, dass manchmal, wenn die Einschreiblisten vor Gesellschaftsjagden vorliegen, Leute fragen: „Kannst du mir mal zeigen, wo mein Name steht.“ Ungelogen! Es ist, glaube ich, wichtig zu sagen: Ihr müsst nachgewiesen haben, dass ihr auch noch trefft.
Es ist eine Frage der Waidgerechtigkeit. Von der Seite her, auch das ist wichtig.
Der dritte Punkt, Mindestabschussplan beim Rehwild: Wir haben in der Anhörung diese Diskussion noch mal sehr umfangreich geführt. Es sind sich alle Beteiligten einig gewesen: Rehwild kann ich nicht zählen. Deshalb kann ich keine Abschussvorgaben machen wie bei anderen Wildarten. Aber zu sagen, es ist mindestens so viel zu schießen, bei den Herausforderungen, die an die Jagd stehen, vor dem
Hintergrund der klimatischen Katastrophe, die wir draußen haben, vor dem Hintergrund, dass wir einen Wald umbauen müssen? Wenn man die Förster heutzutage fragt, welche einheimischen Baumarten können wir denn nehmen, kriegt man die Antwort: Bis jetzt – also was ich aktuell so gehört habe – sind es zwei Baumarten, die noch nicht massiv betroffen sind, das ist die Linde, das ist die Hainbuche. Wann die dran sind, weiß man aber auch nicht. Das heißt, wir müssen viele Baumarten nehmen, sechs, acht Baumarten auf der Fläche. Das ist das, worüber wir reden. Das Wild und vor allem das Rehwild selektiert die seltenen Baumarten raus. Wir wollen auch nicht jeden Tag Brot essen. Die seltene Baumart ist wie die Schokolade oder wie der Nudossi-Aufstrich, die ist für das Wild besonders attraktiv. Deshalb muss die Jagd stimmen, wenn ich denn die Ziele im Waldumbau umsetzen will. Von der Seite her ist der Mindestabschussplan beim Rotwild erst mal eine Erleichterung für die Handelnden, es ist ein Abbau von Bürokratie, es ist aber auf der anderen Seite auch die Notwendigkeit, eine Mindestfestlegung zu treffen.
Ich finde es auch gut, dass wir in dem Gesetz im Gegensatz zum vorherigen Gesetz die Mitsprache des für die Jagd zuständigen Fachausschusses des Thüringer Landtags, also die Mitsprache des Parlaments, bei der Liste jagdbarer Arten festhalten. Es gab massive Kritik. Egon Primas hat es auch gerade noch mal vorgetragen. Eingriff ins Eigentum, wenn ihr die Liste jagdbarer Arten reduziert. Toll! Ich glaube, es redet niemand darüber, dass wir Rotwild nicht mehr abschießen lassen wollen, niemand. Bei dem, was Umweltverbände in der Hinsicht vorgetragen haben, geht es um ganzjährig geschonte Arten. Da geht es um die Frage Auerwild, wo wir jährlich bei ThüringenForst fast eine halbe Million Euro reinstecken, um die 20, 30 Hühner in der freien Wildbahn zu erhalten. Um diese Arten geht es, wo man überlegen kann: Nimmt man die aus dem Jagdrecht raus oder nicht. Ich halte nichts davon, sie aus dem Jagdrecht rauszunehmen, denn ein Verstoß gegen eine ganzjährige Schonzeit ist eine Straftat. Da ist das Jagdrecht durchaus schärfer als das Naturschutzrecht. Von der Warte her sind Arten, die im Jagdrecht stehen, doppelt geschützt, wenn sie denn dem Naturschutz unterliegen. Aber wenn der Landtag mitsprechen kann, können wir uns doch auch sicher sein, dass gesellschaftliche Mehrheiten perspektivisch die Hand darauf haben, dass die Liste jagdbarer Arten nicht missbraucht wird.
Gern.
Bei der Anhörung unseres Ausschusses?
Als Mitglied?
Herr Grob, ich glaube, die Jäger, die bei uns im Ausschuss Mitglied sind, das sind, glaube ich, zwei. Aber darum geht es auch nicht unbedingt. Wir reden hier über eine Gesetzesänderung. Es gibt die Beschwerde Ihrer Fraktion, dass wir eine Gesetzesänderung dahin gehend durchführen, dass wir sagen: Die Liste jagdbarer Arten kann nicht nur erweitert, sie kann auch reduziert werden. Das hat uns die Landesregierung vorgeschlagen. Wir als Abgeordnete haben gesagt: Wir wollen eine Änderung zu dieser Regelung. Wir wollen, dass es nicht nur allein die Landesregierung vorschlägt.
Wir wollen, dass der fachlich zuständige Ausschuss diesen Vorschlag mittragen muss, denn sonst wird es nichts. Dann wird sich nämlich künftig das Parlament dazu eine Meinung bilden, die werden das dann doch auch nicht ohne Rückfrage in ihren Fraktionen machen und die werden vorher natürlich auch mit dem Landesjagdverband und anderen Jägern sprechen. Die werden sich eine Meinung bilden. Wir brauchen einen gesellschaftlichen Ausgleich bei der Jagd und wir brauchen nicht die Meinung einzelner.
Meine Damen und Herren, wir haben die Nilgans in die Liste jagdbarer Arten aufgenommen – um gleich
bei dem Punkt weiterzumachen –, ohne Schonzeit, weil wir der Auffassung sind, dass die Nilgans durch ihr Verhalten heimisches Wassergeflügel massiv beeinträchtigt und dass wir deshalb etwas gegen die Nilgans tun müssen. Gewundert hat mich – das habe ich vorhin schon gesagt –, wenn denn die AfD-Fraktion meint, dass der Wolf unbedingt ins Jagdrecht muss, warum in dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Wolf nichts drinsteht und sie die Nilgans noch mal beantragt, obwohl sie in der Beschlussempfehlung schon drin ist. Übrigens, das Gleiche bei der CDU.
Haben Sie unsere Beschlussempfehlung nicht gelesen, haben Sie die Änderungen nicht mitbekommen? Auch die Frage, dass die Hegegemeinschaften Anträge auf Einschränkung des Betretungsrechts stellen können, finde ich bei Ihnen in Ihren Änderungsanträgen wieder, obwohl es in der Beschlussempfehlung schon steht. Entschuldigen Sie, wenn ich nicht so richtig ernstnehmen kann, was Sie mit Ihren Beschlussempfehlungen heute vortragen.
Wir haben noch eine Verbesserung durchgeführt bei der Regelung für überjagende Hunde und wir haben die Bejagung von streunenden Katzen auf die frühere Regelung zurückgeführt.
Was bleibt jetzt an zentralen Kritiken, die unter anderem auch vom Landesjagdverband vorgetragen worden sind?
Na klar, Fachleute.
Aber, wie gesagt, es sind Dinge, die auch manchmal strittig zwischen Fachleuten diskutiert worden sind. Ich fange mal mit dem Beispiel Hund an. Der Vertreter des ökologischen Fachverbands, der hier war, der übrigens nebenbei noch Forstamtsleiter ist, also jemand, der offensichtlich von der Materie auch Kenntnis hat, hat gesagt: Die meisten Hunde, die geschossen werden, sind Jagdhunde auf der Nachsuche. Wenn Wild angeschossen ist und wegrennt, dann bleibt das nicht im Jagdrevier, dann bleibt es auch manchmal nicht im Bereich des benachbarten informierten Jagdrechtsinhabers, sondern geht manchmal auch weiter weg. Und auf der Nachsuche kommt es auch manchmal vor, dass so ein Jagdhund, der natürlich eine Schutzweste hat, woran man ihn eigentlich als Jagdhund erkennen
sollte, verdreckt und dass man das nicht sieht. Und er hat gesagt: Stellt euch mal die Situation vor, in der ein Jäger ist, wenn er sieht, wie ein Hund ein Stück Wild gestellt hat, was offensichtlich schon verletzt ist. Da weiß der ja nicht, dass die Verletzung von der Kugel eines anderen Jägers ist, und dann drückt er natürlich ab, weil es ein wildernder Hund ist. So werden meist Jagdhunde erschossen. Von der Seite her muss ich sagen: Ich konnte dieser Erläuterung folgen. Ich habe beim Landesjägertag gefragt: Wer hat denn schon mal einen Hund geschossen? Es gingen verdammt wenig Arme hoch. Wenn ein Hund in einer Gemarkung wildert, dann bleibt der im Regelfall auch in der Nähe. Da kann ich einen Antrag stellen und schieße ihn ab. Es ist aber was ausgesprochen Seltenes. Im Regelfall werden in Thüringen leider Jagdhunde erschossen, und das ist eine Geschichte, wo so viel Arbeit drinsteckt, einen Jagdhund auszubilden, dass es gut ist, wenn wir diese Regelung jetzt hier so drin haben. Deshalb habe ich inzwischen meinen Frieden damit gemacht.
Die zweite Geschichte: Totschlagfallen. Wir haben im Gesetzgebungsprozess gelernt: Die Regelungen, die wir hier treffen, beziehen sich nicht auf den befriedeten Bezirk. Jeder darf seine Mausefalle weiterhin in seiner Küche aufstellen. Wir reden von den Bereichen, wo normal auch mit der Waffe in der Hand gejagt werden kann. Da habe ich andere Möglichkeiten als eine Totschlagfalle. Ich bin dem Landesjagdverband dankbar, dass er uns die zertifizierten Totschlagfallen gezeigt hat. Ich fand die überzeugend. Ich hatte dann aber hinterher Diskussionen mit Menschen, die gesagt haben, wenn da das Tier nicht richtig drin getroffen wird, geht es trotzdem elendig zugrunde oder hat heftige Schmerzen. Also die Schwierigkeiten in Sachen Tierschutz habe ich mit der Falle auch. Ich meine, man kennt es auch von der heimischen Mausefalle. Die Maus ist nicht immer tödlich getroffen. Das kann ich nicht beeinflussen. Und es kann auch ein Fehlfang in einer zertifizierten Falle sein. Die ist ja bloß deshalb zertifiziert, weil nur ein Tier von einem bestimmten Umfang da reinkann und weil ein Kind mit der Hand nicht reingreifen kann. Den Fehlfang in der Totschlagfalle mache ich durch nichts mehr rückgängig. Von der Seite her, denke ich, ist es legitim, was wir jetzt hier gemacht haben. Wir haben nämlich die Ausnahmemöglichkeiten bezüglich der Verwendung von Totschlagfallen erleichtert, denn wenn wir sie wirklich brauchen, weil bestimmte Tierarten sich auf eine Art und Weise vermehren, dass ich eingreifen muss, dann können wir sie weiterhin nehmen. Die untere Veterinärbehörde kann die Ausnahme dort entsprechend genehmigen. Da war im Gesetzentwurf der Landesregierung das Mi
nisterium vorgesehen. Das wäre ein langer, schwieriger Weg gewesen. Jetzt, denke ich, wird es leichter, wird es handhabbar und wir können die Totschlagfallen dann weiterhin einsetzen, wenn die Notwendigkeit gegeben ist.
Meine Damen und Herren, ein nächster Punkt, der weiterhin sehr strittig war, war die Frage der bleifreien Munition. Hier muss ich eines sagen: Die Neuregelung, dass kein bleihaltiger Schrot in der Jagd auf Niederwild mehr verwendet werden darf, wird keinen wesentlichen Einfluss haben. Auf der einen Seite ist die Verwendung von bleihaltigem Schrot am Gewässer schon untersagt. Ich glaube, es gibt wenige Jäger, die zwei verschiedene Schrotbüchsen haben und unterschiedliche Munition, dass sie hier die bleifreie, da die bleihaltige Munition verwenden. Es kann mir auch keiner sagen, dass die bleihaltige Munition die einzig gehende ist, denn ansonsten kämen wir am Gewässer nicht mehr zurecht. Von der Warte her ist es marginal, was hier passiert. Ich glaube auch nicht, dass wir den Eintrag von Blei in die Landschaft damit wesentlich reduzieren werden, denn dann hätten wir andere Dinge auch noch verbieten müssen wie zum Beispiel Wurfblei beim Angeln. Auf die Idee kam auch keiner. Von der Seite her ist die Regelung sicherlich marginal; sie wird Tieren helfen, die verendete Tiere fressen, die nicht gefunden worden sind und wo dann die Schrotkugel im Körper vielleicht eine entsprechende Wirkung mit sich bringt.
Jetzt gibt es das Gutachten. Das ist angesprochen worden. Es hätte mich natürlich gefreut, wenn uns die CDU-Fraktion das Gutachten, das sie beantragt hat und das fertiggestellt ist, mal zur Kenntnis gegeben hätte. Ich gehe aber davon aus, da sie es nicht tat, dass es unsere Rechtsauffassung unterstützt, dass wir die Regelungskompetenz im Jagdrecht haben. Das, was die CDU in ihrem Änderungsantrag geschrieben hat, dass es keine generelle Ermächtigung aus dem Waffenrecht gibt, dass wir eine Regelung bezüglich bleifreier Munition treffen können, das ist richtig. Wir nutzen aber unsere Regelungskompetenz nicht, um ein generelles Verbot im Waffenrecht durchzuführen, sondern wir führen eine Regelung im Jagdrecht durch, die spezifisch ist. Von der Warte her ist unsere Regelungskompetenz entsprechend da. Das hat auch das Justizministerium bei der Prüfung festgestellt. Von der Seite her können wir diesen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Die Regelung wird übrigens erst 2022 greifen. Also für den Fall, die CDU hätte doch mit ihrem Begehren recht gehabt – wobei ich glaube, dann hätten Sie es schon lange publiziert und sich sehr darüber gefreut, dass Sie recht hatten, haben Sie aber nicht –, für den Fall kann ein neuer Landtag hier noch eine Regelung vornehmen und
kann dann den Gesetzentwurf entsprechend mit dem Bundesrecht konform machen. Wir erwarten übrigens noch vor dem Jahr 2022, dass der Bund endlich seine Zusage erfüllt, dass er eine bundesweite Regelung zu bleihaltiger Munition trifft. Das wäre übrigens auch das Beste.
Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund des eben Dargestellten und vor dem Hintergrund, dass wir mit dem Jagdgesetz versucht haben, einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichsten Interessen zu finden – und wenn man sich ansieht, wie Verständnis für Jagd gerade in den Bereichen, die dem ländlichen Leben ziemlich fern sind, immer mehr abnimmt –, bin ich in den letzten Wochen von vielen Jägern angesprochen worden, die gesagt haben: Jetzt zieht es endlich durch, es ist okay so, wer weiß, was sonst noch kommt. Ich denke, wir haben hier einen guten Kompromiss gefunden, der den Ausgleich auf den Weg bringt, und bitte deshalb um Zustimmung zum Gesetz. Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte noch mal zu Herrn Möller kommen. Es wäre mir lieb, wenn Sie, anstatt Kollegen zu beleidigen, etwas zum Thema gesagt hätten, wo ich Sie vorhin noch gefragt habe.
Sie haben gesagt, das Jagdgesetz würde dazu dienen, das Wild quasi zu eliminieren. Es ist ein Gesetz, was Wald und Wild nebeneinanderstellt und nicht sagt, Wald ohne Wild.
Es sind vorhin von Egon Primas zwei Stellen kritisiert worden. Die Abschaffung der Fütterungspflicht – bei dem Punkt muss man einfach feststellen: Wenn Waldumbau funktioniert hat, dann habe ich einen Jungbestand, dann habe ich so viel Äsung im Wald, da brauche ich nicht füttern, auch nicht in Notzeiten. Da geht das Wild auch nicht mehr raus. Das ist das eigentliche Ziel, was wir erreichen wollen. Dort muss ich nicht mehr füttern. Warum soll ich dort eine Fütterungspflicht aufrechterhalten? Es sagt auch keiner, dass der Jäger dort, wo er die
Notwendigkeit sieht, in der Notzeit nicht es weiterhin füttern darf. Die zweite Geschichte, Muffelwild: Ich glaube nicht, dass wir hier eine Aufgabe haben, das Muffelwild zu erhalten. Muffelwild kommt in Korsika und Sardinien heimisch vor, in offenen, felsigen Landschaften, es braucht einen trockenen Boden. Wenn ich das in eine feuchte Gegend aussetze, holt es sich die Moderhinke und geht elendig daran kaputt. Von der Warte her zu überlegen, wo man Muffelwild aussetzt, ist durchaus eine sinnvolle Geschichte.
Als Letztes will ich noch sagen: Herr Möller, Sie haben beim Forstforum gesagt, Waldumbau geht mit Ihnen nicht mit der Kugel
und Waldumbau sollte mit Einzäunen realisiert werden.
Wissen Sie, wie viel Lebensraum dem Wild noch bleibt, wenn man sich die Schäden draußen ansieht und wenn man Waldumbau
mit vielen Baumarten hinkriegen will, wenn Sie alles einzäunen wollen? Sie nehmen dem Wild den Lebensraum. So eine Jagdpolitik brauchen wir nicht! Danke.
Lieber Kollege Primas, wenn ich bei mir über die Grenze nach Coburg fahre, stehen unmittelbar hinter der Landesgrenze im Wald Windkraftanlagen auf bayerischer Seite; das ist, glaube ich, CSU-regiert, Ihre Schwesterpartei.
Von der Seite, würde ich jetzt mal sagen, scheint die Betrachtung auch innerhalb Ihrer Partei bei dieser Frage eine sehr unterschiedliche zu sein.
Meine Damen und Herren, ich gebe zu, es macht mich stolz, auch nach 20 Jahren Landtagsarbeit heute hier ein Gesetz zum Abschluss zu bringen, was ein Gesetzentwurf der Fraktionen ist, der Fraktionen der Koalition,
und was ein paar Dinge regelt, die zum Teil eine bundesweite Einmaligkeit bedeuten, denn gerade mit dem forstwirtschaftlichen Vorkaufsrecht, was hier in Analogie zum landwirtschaftlichen Vorkaufsrecht eingeführt wird, beschreiten wir bundesweit Neuland.
Ich möchte in dem Zusammenhang dem Wissenschaftlichen Dienst dieses Hauses ganz herzlich danken,
der mit einem sehr umfangreichen Gutachten die verfassungsrechtlichen Grundlagen für dieses Vorgehen geprüft hat, damit wir eben als erstes Bundesland die Gesetzgebungskompetenz, die wir im Rahmen der Föderalismusreform in diesem Zusammenhang bekommen haben, auch nutzen können.
Ich komme aus einer Familie, deren Mitglieder in der Historie Waldbauern waren. Wenn man sich ansieht, wie die Thüringer Strukturiertheit von Wald ist, kann man diese Historie sehr genau nachverfolgen. Nachdem der Thüringer Wald für die Energieversorgung quasi entwaldet war, von der Glasindustrie und von kleinen Eisenhütten und Ähnlichem, hat man begonnen wieder aufzuforsten, vor allem mit Nadelholz, was damals gebraucht wurde. Der Nachhaltigkeitsgrundsatz ist aus der Not heraus entstanden. Man hat damals Altersklassenwälder, vor allem Fichtenwälder im Thüringer Wald angelegt. Wenn dann so ein Wald vererbt wurde – man sieht heute noch die Ackerterrassierung, die früher darunter war –, dann wollten die Eltern ihren Kindern in gleichen Anteilen Wald jeder Altersklasse mitgeben. Dementsprechend haben sie die Waldgrundstücke ihrer Familie in kleine Teile zerlegt. Das sehe ich heute, wenn ich mir das ansehe. Wir haben auch die Große Anfrage unserer Koalition dazu. Waldflächen mit einer Durchschnittsgröße von 1.000 Quadratmetern – so etwas ist heutzutage nicht mehr bewirtschaftbar. Bisher haben wir dafür keine vernünftigen Instrumente gehabt, das in eine bessere Struktur zu bringen. Dieses Instrument Vorkaufsrecht, das wir jetzt hier zur Verbesserung der Forstflächenstrukturen, zur Erschließung
ungenutzter Waldflächen, zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Wirtschaften und Betrieben und zur Arrondierung von Betrieben schaffen, ist eine Einmaligkeit, von der ich hoffe, dass man vielleicht in 100 Jahren sagen wird: Ja, damals ist eine Grundlage dafür gelegt worden, dass die Zersplittertheit des Waldbesitzes überwunden werden konnte. Darüber freue ich mich, und ich denke, es wird seine Wirkung erzielen.
Das hat übrigens auch, Egon Primas, seine Wirkung bezüglich der Frage: Wie gehen wir mit der jetzigen katastrophalen Waldsituation, wie sie beschrieben wurde, um? Eines der großen Probleme bei der Bekämpfung des Borkenkäfers ist es, dass wir 50.000 Hektar Wald unbekannten Privateigentums haben, wo ich kaum herankomme. In dieser Zersplitterung ist es ausgesprochen schwierig, eine Ersatzvornahme durchzuführen, wenn der Eigentümer nicht greifbar ist, um hier auf fremdem Eigentum handeln zu können, um den Forstschutz durchzuziehen.
Für diese Dinge schaffen wir in diesem Gesetz eine wichtige Regelung. Nicht nur, dass wir sagen, wir strukturieren künftig das Eigentum, wir schaffen auch die Ermächtigung für die Forstministerin, die Katastrophe auslösen zu können, um hier in anderer Art und Weise durch die Forstanstalt handeln zu können. Wir schaffen auch die Möglichkeit, dass ThüringenForst eingreifen kann, dort, wo Forstschutzgefahren auch von einem einzelnen Waldgrundstück ausgehen. Das war bisher nicht der Fall. Von der Seite reagiert dieses Gesetz auf die aktuelle Situation.
Ich will zur Durchführung des Vorkaufsrechts noch etwas sagen. In der ersten Lesung hatten wir hier eine sehr kurze Variante enthalten. Durch die Empfehlung des Wissenschaftlichen Dienstes bezüglich der Frage, was wir für eine Verfassungsgemäßheit dieses doch vorhandenen Eingriffs ins Eigentum regeln müssen, haben wir jetzt eine Langvariante vorliegen, die deutlich macht: Der entsprechende Waldflächenverkauf wird von der Landesanstalt für Landwirtschaft und ländlichen Raum an die Landgesellschaft gemeldet. Es gibt einen Monat Bearbeitungsfrist, das soll auch nicht zu lange sein, damit der Kaufvertrag, wenn er denn nicht angefochten wird, dann auch gelten kann. Die Finanzämter und die untere Forstbehörde sollen bei der Ermittlung von Unternehmen mitwirken, die Vorkaufsbegünstigte sein könnten. Hier steht der Unternehmensbegriff geschrieben – nicht, weil es sich hier um Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts handelt, sondern weil hier Waldbesitzer gesucht werden. Nach Bundesrecht – das kann man der entsprechenden Rechtsprechung des Bundes
sozialgerichts zum SGB VII entnehmen – liegt eben der Unternehmensbegriff im Wald vor, wenn man auch schon kleinste Waldflächen besitzt. Es geht im Gegensatz zu sonstigen Unternehmen hier nicht um eine Gewinnerzielungsabsicht, um den Unternehmenscharakter zu erfüllen. Ich muss nur Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes bewirtschaften, dann bin ich ein Unternehmen. Deshalb hier die Mitwirkung der Ämter bei der Suche nach geeigneten Unternehmen, die im Rahmen dieses Vorkaufsrechts ihre entsprechende Forstflächenstruktur verbessern können.
Meine Damen und Herren, wir schaffen in diesem Gesetz auch eine Neuregelung zum Kommunalwaldverkauf. Es war in der Vergangenheit immer Anliegen aller Fraktionen, auch Anliegen der Fraktion der CDU, dass es nicht sein kann, dass Kommunen ihr Tafelsilber veräußern müssen, wenn sie denn ein Haushaltsloch haben. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder erlebt, obwohl wir eine entsprechende Regelung im Waldgesetz stehen hatten, dass genau das passierte, dass Bürgermeister, weil eine Investition aus dem Ruder gelaufen ist, von der Kommunalaufsicht aufgefordert wurden, ihren Wald zu verkaufen. Solche Dinge hat es gegeben. Deshalb führen wir jetzt eine sehr klare Regelung ein, dass das nicht sein darf, dass Erlöse aus Waldverkauf wieder in Wald zu stecken sind, dass der Nachweis gegenüber der obersten Forstbehörde zu erbringen ist. Von der Seite her, denke ich, sichern wir das Tafelsilber unserer Kommunen – auch ein ganz wesentlicher Punkt in diesem Gesetzentwurf.
Ein weiterer Punkt ist die Regelung, in der wir klarstellen, wie künftig das Eigentum an Waldgenossenschaftsanteilen festgehalten wird – eine Sache, die ganz wichtig ist, weil im Moment durch Unklarheiten Anteile an Waldgenossenschaften nicht mehr verkauft werden können. Hier haben wir massive Probleme. Mit dem Gesetz schaffen wir eine Regelung. Danke in der Hinsicht auch noch mal an das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, das hier wesentlich geholfen hat, dass wir in diesem komplizierten Regelungsbereich eine rechtssichere Regelung auf den Weg bringen können.
Ich möchte kurz noch, Herr Primas, auf die Frage „Waldbrandbeihilfe“ eingehen. Sie hatten das Thema angesprochen, wie die Koalition darauf gekommen ist, hier etwas streichen zu wollen. Es gibt meines Wissens bisher keine Durchführungsbestimmungen für diese Waldbrandbeihilfe. Meines Wissens ist sie bisher auch nicht gezahlt worden. Wir haben uns vor dem Hintergrund der zunehmenden
Waldbrandgefahr angeschaut, wie das andere Bundesländer regeln, und überlegt, ob wir uns am Beispiel von Niedersachsen orientieren könnten, wo das Land sagt, wir fördern den Abschluss einer Waldbrandversicherung zu 75 Prozent. Deshalb hatten wir in der ersten Lesung den Punkt drin, wo wir gesagt haben, wir wollen einen Fördertatbestand aus der Beihilfe machen. Wir sind in die Diskussion gegangen und kamen zu dem Schluss, dass das wahrscheinlich a) für den Waldbesitzer, auf der anderen Seite aber auch für den Landeshaushalt mehr Unsicherheiten mit sich bringt, weil wir hoffen können, dass Thüringen auch in Zukunft nicht mit solchen großflächigen Waldbränden zu tun haben wird, wie das in anderen Bundesländern der Fall gewesen ist. Deshalb sind wir hier auf die Beihilfe zurückgegangen. Sicherlich war das auch Ergebnis der Anhörung und der aktuellen Situation, wo es durch die aktuellen Ereignisse im Wald überforderten Vertretern, auch der entsprechenden Verbände des Waldbesitzes, noch nicht mal möglich war, genau zu recherchieren, wie denn die Kostenbelastungen aussehen könnten. Wir wollten hier helfen, von der Seite her sind wir auf die ursprüngliche Regelung zurückgekommen. Wir müssen das aber untersetzen. Denn es hat im letzten Jahr in Thüringen Waldbrände gegeben, wo aus meiner Sicht eine Waldbrandbeihilfe gezahlt werden muss. Von der Seite, denke ich, wird es Zeit, dass diese Regelung trotzdem konkretisiert wird.
Meine Damen und Herren, die Frage „Wegenutzung“ ist angesprochen worden. Dazu wollen andere Kolleginnen und Kollegen auch noch etwas sagen, deshalb nur einen Satz von mir dazu: Wir klären, dass künftig für eine Überbeanspruchung von Wegen zur Unterhaltung ein Geld gezahlt werden kann, wenn das der gesellschaftliche Wunsch ist. Ich glaube, das ist ein Paradigmenwechsel. Den hätten wir viel früher gebraucht.
Mit diesem Gesetz wird niemand mehr als bisher im Wald Rad fahren oder reiten. Über andere Nutzungen, Herr Primas – gut, Kutsche fahren, haben wir aber ähnlich geregelt wie bisher –, haben wir hier nichts gesagt. Unsere Hauptprobleme im Wald wie Crossfahren müssen wir weiterhin ordnungsrechtlich verfolgen, damit das aufhört. Das Problem, dass Downhill-Fahrer quer durch den Wald fahren, da muss rangegangen werden, dass das aufhört. Sie schädigen das Wurzelwerk, sie sorgen dafür, dass durch diese Schäden, die hervorgerufen werden, in den Bäumen die Rotfäule entsprechend ihr Unwesen treiben kann. Das muss man den Leuten aber auch bewusst machen, da müssen wir aufklä
ren. Das sind die Dinge, gegen die wir gemeinsam vorgehen müssen. Dazu sagt dieses Waldgesetz nichts Negatives.
Dieses Waldgesetz sagt übrigens genauso wie bisher überhaupt nichts zur Nutzung von Windkraft im Wald. Von der Seite her sage ich, soll es aber auch nicht regeln, dass Windkraft im Wald nicht ausgeschlossen wird, denn wir haben ganz klar im Windkrafterlass gesagt, wir wollen, dass Windkraft im Wald dort stattfindet, wo eine Erschließung vorhanden ist und wo geeignete Standorte sind. Wir haben aufgrund der Historie der Truppenübungsplätze so viele Schießbahnen, wo kein Baum im Wald steht, die aber unter den Waldbegriff im Sinne dieses Gesetzes fallen, wo ein Stromanschluss da ist, wo vielleicht sogar ein Gasanschluss da ist, wo man künftig mal über Gaseinspeisung von einer Windkraftanlage nachdenken könnte, weit entfernt von Siedlungen, da gehen wir keinem Menschen auf den Wecker. Warum wollen wir solche Standorte für die Betrachtung ausschließen, wie wir dem Klimawandel sinnvoll begegnen können, auch durch eine andere Energiepolitik? Denn Kohle ist es künftig nicht mehr und wir müssen eine Antwort geben, wie wir die Energieversorgung in Thüringen sicherstellen. Es bei einem Drittel der Landesfläche Wald, worunter die windhöffigsten Standorte gehören, weil die Höhenzüge bewaldet sind, auszuschließen, da haben uns schon Gerichte gesagt, dass das nicht geht. Von der Warte her können wir Ihrem Änderungsantrag auch heute nicht zustimmen. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, für den Hinweis.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ministerpräsident hat vorhin eine Rede gehalten, und Herr Gruhner geht vor und empfiehlt, sich doch nicht die Rede des Ministerpräsidenten anzuhören, sondern eher, welche Schlüsse – wie er meint – man daraus ziehen könnte. Das finde ich schon ein sehr spannendes Vorgehen.
Ich möchte mal zum Waldgesetz zurückkommen. Ein Gesetz, in das man schreibt, dass es im Thüringer Wald in Zukunft ausreichend regnen sollte, kann leider niemand schreiben. Wenn man sich die Situation draußen anguckt – ich fahre jeden Tag 100 Kilometer auf der Autobahn hierher und ich sehe jeden Tag, wie die braunen Flecken im Wald links und rechts der Straße zunehmen –, wenn man merkt, wie das an den eigenen Nerven zehrt, wenn man auch noch eigenen Wald hat und rauskommt und ein Baum, der vor 14 Tagen noch ganz normal grün ausgesehen hat, steht dann tot da, dann hat man Angst, wie die ganze Geschichte weitergeht. Das macht mehr mit uns, als dass wir irgendwo einen wirtschaftlichen Verlust haben – es ist eine Frage der Existenz.
Wir haben versucht, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wo wir den Umgang mit dieser Problematik so weit, wie wir das jetzt überschauen konnten, regeln wollen, von der Frage, wie wir den Forstschutz besser umsetzen können, dort, wo sich niemand darum kümmert, über die Frage, wie es zu einer Wiederbewaldung kommt. Da reden wir nicht von Schnellschüssen, sondern da reden wir davon, wie können wir Wald auf Flächen, die es uns in Anbetracht der Trockenheit ausgesprochen schwermachen werden, wieder bewaldet zu werden, sichern. Da werden wir viele Wege gehen müssen, da werden wir vielleicht auch den Weg der Bewässerung gehen müssen. Da wird der Weg des Säens oft ein viel besserer sein als der des Pflanzens, denn das Saatgut sucht sich den Zeitpunkt aus, der geeignet ist, dass es hochkommt. Und da habe ich nicht vorher bei dem Baum die Feinwurzeln abgerissen und setzte ihn dann in eine trockene Erde rein. Es wird dort viele Schwierigkeiten geben. Aber wir dürfen eins nicht machen: Wir dürfen nicht vor lauter Po
pulismus und vor lauter „wir müssen jetzt ganz schnell alles machen“ losrennen und Fehler der Vergangenheit wiederholen.
Wenn ich von Fehlern der Vergangenheit rede: Wir hatten solche Situationen in Thüringen schon öfter, vielleicht nicht in dem Ausmaß wie jetzt, aber am Ende der 40er-Jahre, nach dem Zweiten Weltkrieg, gab es schon mal eine Käferkatastrophe, wo unsere Vorfahren versucht haben, den Wald in einer Zeit größter Not zu retten. Die hatten einen Vorteil: Der Holzpreis ist damals nicht den Bach runtergegangen, weil man nach dem Krieg das Holz dringend zum Bauen gebraucht hat. Damit hatten sie Geld, um was zu machen. Aber natürlich haben die geguckt: Wo kann ich denn Bäume herbekommen? Die haben die Pflanzen von der Küste geholt. Deshalb haben wir heute Fichten, die nicht geeignet sind. Es war der Not geschuldet.
Aber heute müssen wir uns doch die Zeit nehmen, die richtigen Herkünfte, die richtigen Pflanzen auf die Fläche zu bringen. Und wenn ich das tue und wenn ich sage, ich brauche in Anbetracht dessen, dass ich nicht weiß, welche Baumart verreckt mir nächstes Jahr, eine Vielzahl von Baumarten, damit ich am Ende den Waldstatus erhalte. Dann muss auch die Jagd passen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, weil das Wild sich natürlich auf den Flächen zuerst mal die seltenen Baumarten raussucht. Das ist wie bei uns, wir wollen auch nicht jeden Tag Brot essen, wir wollen auch mal ein Stückchen Schokolade. Von der Seite her müssen wir die seltenen Pflanzen, die wir in der Mischung brauchen, besonders schützen. Dafür braucht es bei den Kalamitätsflächen eine andere Bejagung, deshalb steht das hier so drin, deshalb müssen wir hier was tun.
Zur Frage, wenn was mit dem Forstmann passiert, haben wir die Rettungspunkte hier neu geregelt. Die Frage zur Nutzung von Wegen, dass hier drinsteht, dass, wenn eine forstwirtschaftliche Maßnahme stattfindet, der Weg nicht durch andere gesellschaftliche Nutzungen zu nutzen ist – durch Reiten, durch Radfahren, durch anderes. Die Frage der Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme hier zu verankern, die Frage der Verkehrssicherungspflichten hier rauszunehmen, all das haben wir getan und wir haben eben – wie gesagt – auch etwas gemacht. Ich kann keinen Waldbesitzer davor schützen, dass andere gesellschaftliche Interessengruppen dort Wege nutzen. Sie machen es, ob wir es verbieten oder nicht. Aber ich kann sagen: Dort, wo es besonders passiert, lassen wir euch mit den Kosten nicht allein, wir geben euch was für die Unterhaltung. Das tun wir hier. All das haben wir ver
sucht zu beschreiben und einen wirklich guten Weg zu finden und das sollte man nicht kleinreden.
Ich gehe mal davon aus, in Anbetracht der Katastrophe und ihres Fortschreitens wird es nicht die letzte Änderung des Waldgesetzes sein. Ich weiß nicht, was in der nächsten Legislatur alles noch an Dingen notwendig wird. Wir haben das Geld geordnet – die Landesregierung hat es angesprochen. Im Moment ist in Planung: 7,50 Euro Aufarbeitungshilfe, aktuell gibt es 5 Euro Aufarbeitungshilfe für einen Festmeter Kalamitätsholz. Wenn die Holzpreise noch weiter runtergehen – und das sieht für das nächste Jahr so aus – werden wir hier nachregeln müssen. Das wird der nächste Landtag klären müssen, weil wir die Waldbesitzer nicht mit dem Forstschutz allein stehen lassen können. Wir haben Strukturen, die wir mühevoll geschaffen haben, die viel zu klein sind, die nicht die nötige Effizienz haben schon im Normalfall, aber die uns helfen, Wald zu bewirtschaften in dieser Zersplittertheit des Waldes, wie sie vorhin beschrieben wurde. Diese Strukturen werden wir retten müssen, weil in Anbetracht eines Versagens des Holzmarkts das nötige Geld nicht reinkommt, dass sich die Strukturen selbst erhalten können, dass die ihr Personal weiter finanzieren können. Auch das ist in Arbeit, da gibt es demnächst eine neue Förderrichtlinie. All das ist doch angefasst. Dann sollten wir hier nicht vor lauter Wahlkampf versuchen, uns gegenseitig zu erklären, dass wir alle zu blöd sind.
Meine Damen und Herren, noch zu ein paar anderen Punkten, die angesprochen worden sind. Zur Frage „Stilllegung“: Ich bin ausgesprochen froh, dass es in dieser Legislatur gelungen ist – im Gegensatz zu dem, was in der letzten Legislatur vereinbart wurde –, dass die Nationalen Naturerbeflächen des Bundes in die Stilllegungskulisse vollständig reinkamen, dass es also nicht der Landeswald Thüringens – unser größtes Vermögen, das wir haben – allein ist, der die Stilllegung tragen muss, sondern dass sich der Bund, der die Stilllegungsverpflichtung auf den Weg gebracht hat, beteiligt. Jetzt sagt die Bundesregierung, die ja von der CDU mitgetragen wird: Okay, wir haben ein Biodiversitätsziel, es sollen in Zukunft 2 Prozent der Landesfläche des Bundes sein. Da reichen die 26.000 Hektar nicht. Da reden wir nämlich irgendwie von 36.000 Hektar in Thüringen. Jetzt sagt der Bund, wir geben den Ländern noch mal Nationale Naturerbeflächen, die sie in der Hinsicht – 2 Prozent Stilllegungsziel – nutzen können. Da hat der Freistaat Thüringen gesagt: Ist okay, nehmen wir, weil wir es ansonsten wieder aus dem Staatswald tragen müssen. Und dann wird uns gesagt, das hier ist Handeln unserer Landesregierung?!
Wie das stillgelegt wird: Am liebsten wäre es mir, der Bundesforst würde es selbst machen, weil ich die Vertragsgestaltung bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gesehen habe. Wenn man Gewinne macht, fließen sie an den Bund, wenn man Verluste macht, behält man sie selbst, und wenn man vielleicht noch eine Altlast auf der Fläche findet, ist man selbst verantwortlich und nicht der Bund. Das sind die Verträge, die die BVVG denjenigen, die Wald oder Feld kaufen wollen, die ganze Zeit unterjubelt. Den Bund interessiert offensichtlich relativ wenig, wie seine eigenen Gesetze in der Hinsicht sind. Also von der Seite her kann ich gut damit leben, wenn der Bundesforst selbst diese Stilllegung durchführt. Es ist im Regelfall mit Kosten verbunden. Die Maßnahmen, die in dem Wald in Wurzbach jetzt im Rahmen der Abwehr von Schadinsekten durchzuführen sind, sind nicht kostendeckend – da brauchen wir uns nichts vorzumachen. Wer den Wald übernimmt, wird Kosten tragen müssen.
Meine Damen und Herren, noch ein Satz zu der Frage „Windkraft – Verantwortung der CDU-Landräte“ – weil vorhin Naturparke angesprochen worden sind –: Wenn Herr Landrat Krebs, der zufällig Chef eines Abfallwirtschaftszweckverbands ist, als Chef des Abfallwirtschaftszweckverbands beantragt, dass die Deponie Mihla aus dem Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal herausgenommen wird, weil er dort gern noch eine Windkraftanlage errichten möchte …
Ja, Frau Tasch, ich sage doch nur, dann ist das auch ein Handeln der CDU. Auch dort muss ich sagen, na klar, da eine Deponie an sich kein Schutzgut im Sinne des Naturschutzes ist.
Aber eins ist doch fakt: Auch wenn diese Fläche aus dem Naturpark herauskommt, muss bei der Abwägung betrachtet werden, ob der Uhu, der in der Nähe brütet, nicht durch das Vorhaben der Errichtung der Windkraftanlage gefährdet wird, weil, wenn er dadurch gefährdet wird, kann die Windkraftanlage nicht gebaut werden. Da sind wir ganz normal im Naturschutzrecht, und das ist auch gut so, meine Damen und Herren.
Ich will am Ende noch eins machen: Ich möchte all denjenigen danken, die sich in einer Zeit, wo man als Waldbesitzer eigentlich keine Zeit hat, sich mit gesetzlichen Regelungen zu beschäftigen, trotzdem in die Debatte eingebracht haben,
auch unseren Gästen auf der Tribüne, und hier gute Vorschläge gemacht haben. Wir haben uns viel Mühe gegeben und viele Dinge berücksichtigt, die an uns herangetragen worden sind. Das sieht man an der Beschlussempfehlung, die sehr umfangreich ist. Ich wünsche dem Gesetz einen guten Erfolg und hoffe, dort, wo die eine oder andere Sache noch nachgeschärft werden muss, wird das mit Weisheit in der nächsten Legislatur auf den Weg gebracht. Danke.
Lieber Egon Primas, ich bin ausgesprochen dankbar, dass statt der von Jürgen Reinholz damals geplanten Waldarbeiter GmbH, die unsere Waldarbeiter über kurze Zeit alle aus der Arbeit herausgepresst hätte, die Anstalt öffentlichen Rechts auf den Weg gebracht wurde.
Es war damals der deutlich bessere Weg. Aber eins muss man auch mal deutlich machen: Euer Finanzminister Voß war es, der über den Personalabbaupfad der Landesregierung festgelegt hat, wie – auch über das Jahr 2018 hinaus über die mittelfristige Haushaltsplanung zu Zeiten der CDU-Regierung abgesichert – der Personalabbau bei ThüringenForst durch weitere Einsparungen bis zum Jahr 2021 untersetzt werden soll.
Das war das, was gesetzlich festgelegt war, als wir diese Regierung übernommen haben. Das führte über 2018 zu einer weiteren Abschmelzung. Wir haben den damals festgelegten Abbaupfad mit der ersten Änderung des Errichtungsgesetzes gestreckt.
Wir haben ThüringenForst 2 Millionen Euro zusätzlich für Wegebau im Tourismus gegeben und wir haben ThüringenForst einen Ausgleich für die Waldstilllegung gegeben, was alles damals von euch nicht verabredet war.
Wir haben jetzt mit der zweiten Änderung des Errichtungsgesetzes 4 Millionen Euro zusätzlich gegeben. Die 130 Stellen sind ausgeschrieben, werden demnächst besetzt. Es hat zum Glück für alle Stellen Bewerber gegeben. Von der Warte her haben wir gehandelt.
Sicherlich hätten wir noch mehr handeln können, klar. Aber wir haben Rahmenbedingungen. Wir werden von euch immer wieder den Vorwurf hören, dass wir ja viel zu viel Geld ausgegeben haben.
Was habt ihr bei der Haushaltsdebatte diskutiert, dass wir den Haushalt über alle Maßen hinaus aufblähen und den Personalabbaupfad verlassen! Ja, wir tun es, weil es notwendig ist. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Emde, erst mal ganz herzlichen Dank für die doch sehr intensive Arbeit im Ausschuss. Es ist ja in dieser Legislatur nicht immer so gewesen, dass sich Ihre Fraktion so intensiv mit in ein Thema hereinbegeben hat.
Ich sage ja nur: Sie haben sich wirklich sehr intensiv eingebracht. Wenn ich an den Untersuchungsausschuss 4/4 zurückdenke – also in der vierten Legislatur –, der sich mit dem Thema „Fernwasser“ beschäftigt hat, und an die Vorstellungen Ihrer Fraktion damals zur Fernwasserversorgung, da muss man feststellen, dass sich bei Ihnen sehr viel bewegt hat. Da bin ich dankbar, denn das ist auch ein Prozess, bei dem ich denke, darauf werden wir in der nächsten Legislatur aufbauen können.
Sie sind auf die Dinge eingegangen, die die Koalition im Fernwassergesetz regeln wollte. Auf der einen Seite wollten wir der Thüringer Fernwasserversorgung die Möglichkeit geben, sich neue wirtschaftliche Betätigungsfelder zu erschließen. Herr Emde, das meint nicht, dass die Fernwasserversorgung jetzt unbedingt Offshore-Windkraftanlagen an der Küste bauen soll. Nein, das ist nicht gemeint. Es ist einfach gemeint, dass sie ihre eigenen Flächen besser in Wert setzen soll. Da kann es aber natürlich auch mal vorkommen, dass, wenn ein Hochbecken in einem Vorranggebiet Windkraft liegt, man auch mal über die eigene Fläche hinwegschauen darf, um das Gesamtgebiet zu entwickeln, wenn es niemand anderes macht. Genau diese Möglichkeit ist gemeint und nicht die Expansion in fremden Geschäftsfeldern. Es geht darum, unsere Fernwasserversorgung wirtschaftlich gut aufzustellen und ihr Möglichkeiten zu geben, wie sie perspektivisch auch neue Geschäftsfelder bedienen kann.
Da geht es auch um die Frage „Tourismus“. Wenn man sich ansieht, Herr Emde, dass leider im Jahr 30 nach der Wende immer noch nicht alle Flächen unter Talsperren der Fernwasserversorgung auch der Thüringer Fernwasserversorgung gehören, dann kann ich mich nicht nur auf Flächen der Fernwasserversorgung begrenzen, wenn ich betrachten will, welche wirtschaftlichen Möglichkeiten ich der Fernwasserversorgung an ihren Anlagen geben will. Dann dürfte die sich noch nicht einmal um die Fischereirechte kümmern. Von der Seite her denke ich, ist die Formulierung, wie sie im Gesetz steht, richtig und die Gefahr, dass die Fernwasserversorgung alles Mögliche macht, außer Fernwasser zu liefern, ist nicht gegeben.
Wir haben uns vorgenommen, die Verbesserung der Aufsicht der Fernwasserversorgung durchzuführen. Das war der Vorschlag der Landesregierung, dass für die Fernwasserversorgung künftig der Kodex der Landesregierung für die Aufsicht über Unternehmen des Landes gilt. Das ist eingeführt worden.
Wir haben aber auch aus den Erfahrungen der Vergangenheit heraus gesagt, dass im Verwaltungsrat zusätzliche Leute drin sein sollten. Wir haben das lange diskutiert, wir haben überlegt, ob vielleicht auch hier nach dem Beispiel von ThüringenForst zwei Abgeordnete mit im Verwaltungsrat sein sollten. Aber wir haben dadurch, dass gerade auch vonseiten der Personalvertretung gesagt wurde, es wäre dringend notwendig, dass von der Personalvertretung jemand mit drin ist, uns dann für diesen Weg entschieden. Wir haben den Verwaltungsrat von neun auf elf Personen vergrößert. Ich gehe mal davon aus, dass man durchaus noch mal schauen kann, ob hier noch zusätzlich ein Vertreter des Verbraucherschutzministeriums oder der Landesanstalt für Verbraucherschutz mit in den Verwaltungsrat kommen kann. Die Möglichkeit ist geschaffen. Denn worum geht es denn bei der Fernwasserversorgung? Es geht um eine sichere Trinkwasserversorgung großer Teile Thüringens. Da ist das aus meiner Sicht deutlich hilfreicher, als wenn ein Vertreter der Aufbaubank mit drinsitzt. Die Frage der Finanzen ist durch die Vertreter des Finanzministeriums im Verwaltungsrat aus meiner Sicht hinreichend geregelt.
Meine Damen und Herren, ich will noch was zu den derivativen Finanzprodukten sagen: Herr Emde, die Fernwasserversorgung hatte in Ihrem Errichtungsgesetz, das maßgeblich von Ihnen, also von der CDU, damals auf den Weg gebracht wurde, die Möglichkeit, ohne Einschränkungen derivative Finanzprodukte zu nutzen. Die Landesregierung hat gesagt, das geht so nicht, auch wenn es bis dahin noch nie gemacht wurde, und hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, dass die der Zustimmung des Verwaltungsrats bedürfen. Das ist passiert. Die Landesregierung hat nicht, wie Sie vorhin ausgeführt haben, den Handel mit derivativen Finanzprodukten ermöglicht. Nein, sie hat gesagt: Es braucht dazu die Zustimmung des Verwaltungsrats. Wir haben gesagt: Wir brauchen das gar nicht. Da waren wir uns mit Ihnen einig. Deshalb haben wir es jetzt insgesamt als Möglichkeit herausgenommen, die Fernwasserversorgung soll das nicht tun. Von der Seite her denke ich, sind wir uns zumindest im Endergebnis wieder einig.
Jetzt will ich noch zu der Frage „Tariffähigkeit“ kommen: Als Rot-Rot-Grün die Regierung übernommen hat, lagen die Unterschiede der Vergütung der Mitarbeiter der Thüringer Fernwasserversorgung zum TV-L – dem Tarifvertrag der Länder – im zweistelligen Bereich unter dem TV-L. Das, Herr Emde, ist ein Punkt, der aus meiner Sicht die eigentliche Schweinerei darstellt. Wir gründen aus und dann zahlen wir nicht, wie der Tarif in Landeshoheit wäre. Deshalb haben wir hier Maßnahmen ergriffen. Wir
sind mittlerweile in der Fernwasserversorgung wieder auf Augenhöhe mit dem TV-L. Wir haben dann gesagt: Wir brauchen eine Regelung bezüglich eines Tarifs und haben die Tariffähigkeit hergestellt. Das ist aber nicht die Soll-Bestimmung, die Sie vorgeschlagen haben, weil die Juristen sagen: Es geht nicht, denn Politik darf sich dort in der Weise nicht einmischen. Wir können die Möglichkeit geben, den Rest muss das Unternehmen klären. Deshalb haben wir die Möglichkeit gegeben. Ich gehe auch davon aus, dass wir hinreichend Einfluss auf die Thüringer Fernwasserversorgung haben, um die Möglichkeit zu nutzen, sodass wir dann künftig keine Differenzen mehr zum TV-L oder den anderen anzuwendenden Tarifen – das sind im Bereich Fernwasserversorgung durchaus mehrere, die da in Betracht kommen – haben werden.
Ich will noch einen Satz zu der Frage „Verzeichnis der Stauanlagen“ sagen, weil das, glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt ist. Herr Emde, Sie sind vorhin auf die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen der Talsperre Weida eingegangen. Da ist das Gesetz zur Fernwasserversorgung klar. Schon mit der Errichtung ist deutlich gemacht worden, dass nach dem Herausgehen der Talsperre Weida aus der Trinkwasserversorgung diese Talsperre zu 100 Prozent vom Land finanziert wird. Das war schon Bestandteil Ihres damaligen Gesetzes. Wozu damals aber Aussagen fehlten, war, wie das mit anderen Talsperren ist, die in Zukunft aus der Trinkwassernutzung gehen, weil auch von der CDU im Wesentlichen mit der Talsperre Leibis eine gewaltige Trinkwasserüberschusssituation in Thüringen geschaffen wurde. Die Talsperren, die inzwischen aus der Trinkwasserversorgung gegangen sind, sind die Talsperren Tambach-Dietharz, Schmalwasser und Erletor. Für diese Talsperren brauchen wir finanzielle Lösungen. Ich bin froh, dass das Land das Geld für die Sanierung von Weida zur Verfügung stellt, und ich bin auch sehr froh, dass es sich aufgemacht hat, endlich mal Nutzungen für die nicht mehr benötigten Trinkwassermengen zu suchen, nämlich am Beispiel Schmalwasser/ Tambach-Dietharz, wo über die Westring-Kaskade künftig Strom erzeugt werden soll und Gartenbaubetriebe, Obstbaubetriebe in der aktuellen Zeit das dringend benötigte Wasser kriegen.
Das wird die Wirtschaftlichkeit der Fernwasserversorgung in diesem Bereich auch wieder wesentlich verbessern.
Wir haben deutlich gemacht, da wir als Land eine besondere Verantwortung für die Anlagen der Fernwasserversorgung haben, dass wir jährlich in den zuständigen Ausschüssen die Liste der Talsperren
der Fernwasserversorgung haben wollen mit dem zugehörigen Schlüssel, welche Aufgaben diese Talsperren haben, wie also auch die Finanzierung zu untersetzen ist, damit der Haushaltsgesetzgeber perspektivisch weiß, für welche Teile dieser Talsperre er verantwortlich ist, wo er die entsprechenden Mittel vorhalten muss, damit die Fernwasserversorgung auch sicher in die Zukunft geht.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht ein gut gelungenes Stück Arbeit. Wir haben die Fernwasserversorgung damit wesentlich verbessert. Ich wünsche der Gesellschaft mit dem Gesetz guten Erfolg und hoffe auf eine breite Zustimmung hier im Haus. Danke.
Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie hier noch mal Platz gemacht haben. Ich wollte als Ausschussvorsitzender noch einen Satz sagen. Das Protokoll des Haushalts- und Finanzausschusses als mitberatender Ausschuss liegt nicht zur heutigen Sitzung vor. Ich habe die Kollegen aus dem HuFA gefragt, sie haben mir gesagt, dass es dort keine inhaltliche Beratung des Punkts gab. Er war mitberatend, aber es hat dort keine inhaltliche Diskussion gegeben, die hätte protokolliert werden müssen. Deshalb gehe ich davon aus, dass kein Protokoll vorliegen muss, um dem Informationsbedarf der Abgeordneten im Haus entsprechend Rechnung zu tragen. Sollte es da andere Auffassungen geben, würde ich mich freuen, wenn es noch eine Rückmeldung gibt. Ansonsten können wir das Gesetz auch ohne das Protokoll verabschieden. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der 135. Sitzung des Thüringer Landtags am 14. Dezember 2018 wurde der Gesetzentwurf des Thüringer Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechts vom Thüringer Landtag an den federführenden Umweltausschuss und den mitberatenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der federführende Ausschuss führte acht Sitzungen zum Tagesordnungspunkt durch. Davon gab es in einer Sitzung eine mündliche Anhörung, außerdem begleitend dazu eine schriftliche Anhörung und es gab eine zweite ergänzende schriftliche Anhörung.
Ich möchte in dem Zusammenhang einen ganz herzlichen Dank an die Landtagsverwaltung aussprechen, die den Ausschuss gerade in der Frage von Änderungen, die im Zusammenhang mit den Anhörungen entstanden sind, sehr intensiv begleitet und auch eine sehr umfangreiche Überarbeitung des geänderten Gesetzentwurfs im Rahmen ihrer Redaktionsvollmacht vorgenommen hat, was dann auch dazu führte, dass in der letzten Sitzung des Umweltausschusses zum Thema eine umfangreiche Tischvorlage vorgelegt wurde, und zwar war das am 3. Juli, die am Tag vorher um 18.00 Uhr allen Abgeordneten zur Verfügung gestellt wurde. Hier hat es dann, wie Sie der Beschlussvorlage entnehmen können, auch noch Änderungen bezüglich des Anhangs von weiteren Artikeln im Zusammen
hang mit Verweisen gegeben, die durch das Verwaltungsreformgesetz notwendig geworden sind. Und es hat eine Überarbeitung der Regelung gegeben, die bezüglich der Frage „Betretungsrecht von Grundstücken zum Vollzug von Baumschutzsatzungen“ eingefügt wurde.
Diese Dinge waren ausgesprochen notwendig, um die Rechtskonformität des Gesetzes sicherzustellen. Sicherlich war im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit, um das heutige Plenum zu erreichen, relativ viel zu lesen. Ich finde es bedauerlich, dass es im Rahmen der entsprechenden zeitlichen Gegebenheiten zu Protest im Ausschuss kam und Mitglieder des Ausschusses den Ausschuss verlassen haben, um diesem Protest dann entsprechend Geltung zu verleihen – wie gesagt, die Plenarsitzung wäre sonst heute nicht erreichbar gewesen und die Unterlagen haben zumindest rechtzeitig vorgelegen.
Ich komme zu den Änderungen, die durch die Beschlussempfehlung des Ausschusses auf den Weg gebracht wurden. Ich will das nicht alles einzeln vortragen und auch nur ein paar Schwerpunkte diesbezüglich ansprechen. Auf der einen Seite war es dem Ausschuss wichtig, dass Inhalte, wie sie in Bayern zum Beispiel durch das Volksbegehren für Biodiversität auf den Weg gebracht worden sind, auch in die Thüringer Naturschutzgesetzgebung Eingang finden. Und so wurde noch mal eine besondere Verpflichtung der öffentlichen Hand zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt sowie zur Umweltbildung vorgenommen.
Es hat eine Neuregelung gegeben bezüglich eines Vorrangs der Entsiegelung bei Kompensation von Bodenversiegelungen. Es gab die Einführung einer verpflichtenden Biotopverbundplanung. Außerdem hat der Ausschuss Alleen definiert, um den Alleenschutz künftig wirksamer zu gestalten und auch klar zu machen, wo es sich um eine Allee handelt und wo nicht.
Es ist eine allgemeine Regelung zum Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in Schutzgebieten vorgenommen worden, mit Ausnahme von Maßnahmen des Forstschutzes, was ja in Anbetracht der aktuellen Situation im Wald auch gerechtfertigt ist. Es wurde zusätzlich noch ein Landesvorkaufsrecht an Überschwemmungsgebieten geschaffen.
Insoweit die Information zu den wesentlichsten Änderungen, die es im Gesetz gab. Wie gesagt, auf den neuen Artikel bin ich schon eingegangen bezüglich der Frage „Zuständigkeit von Umweltbehörden im Zusammenhang mit Neuregelungen aus dem Verwaltungsreformgesetz“.
Meine Damen und Herren, ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte um die Annahme der Beschlussempfehlung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ja, Herr Kießling, ich will, dass dieses Gesetz durch diesen Landtag geht, dass es in dieser Legislatur verabschiedet wird.
Und ich will Ihnen das begründen.
Eins der wesentlichsten Güter, die wir haben, die nicht vermehrbar sind, die wir zu Zeiten, wo der Klimawandel diese Welt derart verändert, dass in vielen Gegenden dieser Welt Menschen auf ihrem Grund und Boden nichts mehr zu Essen anbauen können, ist Grund und Boden. Wir leben hier in Thüringen an einem Gunststandort für den Anbau von landwirtschaftlichen Produkten. Wir müssen einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass trotz Nachhaltigkeitsstrategie, die gesagt hat, wir wollen eine Nettoneuversiegelung null - - Wir wollen also, dass uns nicht mehr landwirtschaftlicher Boden – Exis
tenzgrundlage unserer Landwirte und Existenzgrundlage von Menschen, die von diesen Produkten leben – verloren geht. Und was passiert? Wenn wir den Zeitraum von 2006 bis 2015 betrachten, da ging in Thüringen jährlich ein Prozent Boden für Siedlungs- und Verkehrsfläche verloren. Jährlich brach ein Prozent weg, zugunsten einer Steigerung der Siedlungs- und Verkehrsfläche. Jetzt könnte man denken: Okay, mehr Menschen brauchen auch mehr Platz. Nein, die Bevölkerung hat sich in der gleichen Zeit genau in die entgegengesetzte Richtung entwickelt. Jährlich wurde es ein Prozent Bevölkerung weniger. Dem muss man doch endlich etwas entgegensetzen. Unsere Landwirte stehen draußen und demonstrieren: Stoppt Landfraß!
In der letzten Legislatur ist ein Nachhaltigkeitsbeschluss gefasst worden: Nettoneuversiegelung null. In der gleichen Plenarsitzung, wo das passierte, ist eine Großflächenoffensive des Wirtschaftsministeriums verabschiedet worden, unter anderem hundert Hektar Goldene Aue. Das geht so nicht weiter. Deshalb ist für mich eigentlich das, was hier in diesem Gesetz zu Kompensation steht, zu Ausgleich von Eingriffen, zu der Frage des Vorrangs von Entsiegelung bei Eingriffen, deren Hauptanliegen eine Versiegelung ist – also ein Straßenbau, ein Wegebau –, das Wesentlichste an diesem Gesetz, weil es die Möglichkeit schafft, dass wir unseren Kindern die landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten können,
dass das wichtigste Gut – dass wir uns etwas zu Essen produzieren können – für die Dauer gesichert wird.
Ganz wichtig ist auch die Frage „Umgang mit Biodiversität“. Hier will ich bloß mal daran erinnern, welcher Aufschrei durchs Land ging, als die Natura-2000-Stationen eingeführt wurden, als das angekündigt wurde. Die Kreise fühlten sich düpiert und haben gesagt: Ihr schafft hier eine Parallelstruktur, gebt uns lieber das Geld. Viele andere haben gesagt: Hier sollen Umweltverbände künftig Naturschutz machen und uns gängeln. Das, was wir mit den Natura-2000-Stationen erreicht haben – und da sage ich mal: auch dank der Mittel vieler in diesem Haus und außerhalb, die nicht nur den Fraktionen der Koalition zuzurechnen sind und den Parteien, die die Koalition tragen –, ist, dass hier eine vernünftige Struktur entstanden ist. Und, Frau Tasch, Sie haben die Finanzierung der kommunalen Ebene im Zusammenhang mit den Natura-2000-Stationen angesprochen: Träger der Landschaftspflegeverbände, die im Wesentlichen Träger der Natura-2000-Stationen sind, sind auch die Kreise. Das heißt, die Aufgaben, welche die Landschaftspflege
verbände wahrnehmen, dort, wo eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung den Erhalt der wertvollen Biotopflächen nicht mehr ermöglicht,
weil Landwirtschaft es aufgrund von schwierigen Entwicklungen in der Tierhaltung – gerade was Schafhaltung angeht –, aufgrund von schwierigen Entwicklungen in anderen Bereichen – in der Grünlandwirtschaft –, wo einfach das Einkommen nicht mehr auskömmlich ist, wo Bewirtschaftung in den letzten Jahren aufgegeben wurde, dort sichern Landschaftspflegeverbände, dass die Flächen erhalten bleiben. Das wäre, Frau Tasch, eine Aufgabe der Kreise, wenn Landwirtschaft diese Aufgabe nicht mehr erfüllen kann. Und hier sind die Natura-2000-Stationen eingesetzt worden, um diese Aufgaben mit abzusichern.
Ja, die Natura-2000-Stationen sind das Gerüst, sind der Rahmen, eigentlich eine Managementeinheit, um das zu organisieren. Und aus dem Fonds ENL – dankenswerterweise vom Landwirtschaftsministerium zur Verfügung gestellt, das haben wir auch im Koalitionsvertrag entsprechend geregelt, dass der regelmäßig aufgestockt wird – ist das Geld dafür zur Verfügung gestellt worden. Damit kommen wir endlich in einen Bereich, dass nicht mehr jedes Jahr die NALAP-Gelder – Geld für Flächennaturschutz außerhalb der Landwirtschaft – gekürzt wurden, sondern wir haben wirklich mehr Geld hineingegeben, um zum Beispiel unsere wertvollen Bergwiesenstandorte zu erhalten. Und das ist ein Konstrukt, wo ich denke: Darauf können wir aufbauen.
Und ja, ich habe mir das vergleichenderweise auch mal in anderen Ländern angesehen. Andere Länder haben solche Konstruktionen durchaus auch mit mehr Geld für Kommunen untersetzt. Wir haben hier eine Evaluierungsklausel drin und diese Evaluierungsklausel sagt: Im Jahr 2024 sind dann entsprechende Konsequenzen aus der Evaluierung zu ziehen, wenn sich wirklich ein Mehrbedarf auf der kommunalen Seite ergibt. Und wenn ich mir die Entwicklung draußen im Zuge der Trockenheit des letzten Jahres und dieses Jahres anschaue, kann ich mir vorstellen, dass wir zu ganz anderen Maßnahmen kommen müssen, um unsere Biodiversität zu schützen, um unser Land zu schützen,
um unsere Lebensräume zu schützen, und dass wir dann dort auch nachlegen müssen. Aber das ist im Gesetzentwurf mit vorgesehen und ich denke, wir
kommen dann dort auch zu einem vernünftigen Ergebnis.
Meine Damen und Herren, Biotopverbundplan – auch ein ganz wichtiges Element. Wenn ich daran denke, die Europäische Union hat mit ihrer Natura-2000-Richtlinie gesagt: Wir wollen ein europäisches Verbundnetz von Schutzgebieten, es soll die Vernetzung stattfinden. Das war eigentlich das Hauptziel der FFH-Gebietsausweisung. Was ist in den Ländern passiert? Man hat vorhandene Schutzgebiete genommen, man hat wertvolle Gebiete genommen, hat die als FFH-Gebiete ausgewiesen, aber der Fokus stand nicht auf der Vernetzung. Und das ist ein zentrales Problem des Netzes Natura 2000, dass wir jetzt sagen: Wir müssen auch planungsrechtlich schauen, wie wir den Biotopverbund sichern, wie wir diese Vernetzung garantieren, damit sich Arten auch zwischen den einzelnen Gebieten austauschen können, in denen sie noch vorkommen, damit es nicht zu genetischen Verengungen in den Beständen kommt. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt und deshalb finde ich es auch gut, dass wir diese entsprechenden Regelungen getroffen haben, auch das ist ein Grund, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, meine Damen und Herren.
Es wäre noch vieles zu sagen, wir haben uns heute auf eine verkürzte Redezeit geeinigt.
Ja, aber wir haben schon viel Zeit verloren.
Ich lege Ihnen den Gesetzentwurf wärmstens ans Herz, vor allem auch vor dem Hintergrund dessen, was wir im Bereich Kompensation von Eingriffen hier auf den Weg gebracht haben, Vorrang von Flächenpools, Vorrang der Entsiegelung. Ermöglichen Sie, dass künftig Landfraß in diesem Land nicht mehr stattfindet und dass wir unsere Böden erhalten! Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Lieber Egon Primas, ich habe in der ersten Lesung davon gesprochen, dass das heute in der zweiten Lesung vorliegende Gesetz ein Baustein ist – ein Baustein von mehreren, die notwendig sind, um der Katastrophe im Wald zu begegnen. Dieser erste Baustein ist derjenige, der die Organisationsstruktur gestalten soll, um die Maßnahmen im Wald zu veranlassen, weil man dafür ThüringenForst braucht. Es ist auch der Baustein, der dank der 4 Millionen Euro, die jetzt hier hineingegeben werden, ermöglichen wird, dort bestimmte Fortschrittsmaßnahmen zu veranlassen, wo private Waldbesitzer sich nicht mehr kümmern oder sich noch nie gekümmert haben. Das sind die Dinge, die wir auf den Weg bringen können. Die Aussage „da muss eine Katastrophe ausgerufen werden“, kann man im Moment noch nicht untersetzen, weil dazu der zweite Baustein „Waldgesetz“ fehlt. Der Baustein „Waldgesetz“ ist im Moment in der letzten Anhörung und wird im September-Plenum hier hoffentlich verabschiedet werden, wo die Ermächtigung der Forstministerin erfolgen wird, die Waldkatastrophe auszurufen und dann entsprechende Handlungen durchzuführen. Diese Handlungen werden weit über das Maß hinausgehen, was bisher im Waldgesetz als Ermächtigung für ThüringenForst war. Dort konnte ThüringenForst nämlich nur handeln, wenn mehrere Waldbesitzer gleichzeitig betroffen waren und nicht gehandelt haben. Jetzt kann ThüringenForst mit dem neuen Waldgesetz, was dann kommen wird, handeln, auch wenn der einzelne Waldbesitzer versagt, weil es ist dem Käfer völlig wurscht, ob er sich auf einer Fläche von mehreren oder von einem Waldbesitzer massiv vermehrt, er wird dann ausschwärmen und die benachbarten Waldbesitzer alle treffen. Diese Dinge müssen geregelt werden, um weiterhin aktiv werden zu können.
Natürlich braucht es dann auch mehr Geld und dieses „mehr Geld“ muss auch geordnet werden. Ich gehe davon aus, dass wir in dieser Legislatur dafür auch noch die notwendigen Schritte ergreifen werden. Das ist meine Hoffnung und das ist auch mei
ne Erwartung. Ich denke, dass wir alle gemeinsam daran arbeiten sollten.
Wenn man aber auf einer Facebook-Seite schreibt, Rot-Rot-Grün lässt unseren Wald schlicht verrecken, und postet dabei ein Bild von einem aufgearbeiteten Windbruch – wahrscheinlich aus dem Forstamt Bad Salzungen –, dann, muss ich ehrlich sagen, ist das ein Stückchen am Thema vorbei,
denn dass der Wind dort geweht hat in einer Art und Weise, dass wir dort mit Stürmen, dass wir mit Schneebruch zu tun hatten, das hat doch nichts mit Rot-Rot-Grün zu tun. Und die Aufarbeitung ist von ThüringenForst dort ordnungsgemäß erfolgt, das heißt, ThüringenForst war an der Stelle zumindest handlungsfähig. Also das Bild passt bitte schön nicht zur Aussage.
Ich will auch klarstellen: Die Koalition hat in den letzten Jahren über die Ansätze der Landesregierung hinaus zusätzlich Geld für ThüringenForst gegeben. Wir lassen diese Anstalt nicht im Stich.
Wenn ich daran denke – und da muss ich wirklich noch mal zur Historie Errichtungsgesetz kommen und dem Abbaupfad, der damals vorgegeben war, und dann auch in der Mittelfristigen Finanzplanung und in den entsprechenden Haushaltsbeschreibungen beschrieben wurde –, dann haben wir in der letzten Novelle des Errichtungsgesetzes dort noch mal draufgelegt im Vergleich zu früheren Planungen. Wir haben die Ansätze für ThüringenForst um 3 Millionen Euro erhöht und wir haben den Abbaupfad zeitlich in die Länge gezogen, entsprechend dem Weggang von Mitarbeitern in der Anstalt. Das ist nicht ausreichend gewesen, das ist wahr. Wir haben den Fehler gemacht, uns im von der CDU vorgegebenen Rahmen weiterhin zu bewegen. Das stimmt, und ich will auch überhaupt keine Schuld zuschieben. Sicherlich waren die Finanzmöglichkeiten, als das Errichtungsgesetz kam, auch noch völlig andere, als wir sie heute haben. Aber man kann doch nicht sagen, einer hier im Haus lässt den Wald verrecken – wegen natürlicher Katastrophen, mit denen wir alle so nicht rechnen konnten.
Ich denke, dass wir alle im Haus sehr gut daran tun, gemeinsam an der weiteren Lösung zu arbeiten.
Ich wünsche ThüringenForst mit den 4 Millionen Euro, die sie jetzt zur Verfügung gestellt bekommen, erst mal die Möglichkeit zu reagieren. Ich wünsche, dass wir gutes Personal finden. Ich wünsche, dass viele Leute bereit sind, in den Wald zu gehen und zu schauen, wo die Käfernester sind. Und ich hoffe, dass durch die Medienberichterstattung, die zum Glück inzwischen eindeutig ist, Leute auch genügend sensibilisiert sind, nach ihrem Wald zu sehen.
Gern, bitte schön.
Herr Malsch, natürlich wartet eine Katastrophe nicht darauf, dass wir sie hier im Haus beschreiben – die kommt. Und wir sind dann hier diejenigen, die verpflichtet sind zu reagieren.
Dass eine solche Reaktion im Rahmen eines demokratischen Verfahrens – wir sind hier nicht in der Diktatur – mit bestimmten Regeln verbunden ist, dass ich eine Anhörungsfrist habe, wenn ich so was formuliere, wenn kommunale Betroffenheit zum Beispiel da ist, dass das mit ein Grund war, weil Berechnungen der Kosten nicht fertig waren, dass wir im Haushalt 2020 innerhalb der Anhörungsfrist, die uns gegeben war, im Zeitraum für kommunale Anhörungen, nicht rechtzeitig Mittel ordnen konnten – ja, das ist alles die Kehrseite der Medaille. Deshalb, sage ich, ist es jetzt an uns, nachdem der zweite Baustein schon in Vorbereitung ist, auch den dritten Baustein, nämlich den Baustein der Finanzierung für kommunale und private Waldbesitzer, dass die in die Lage versetzt werden, den Forstschutz auch durchzuführen, das Holz, was raus muss, rauszuholen, diesen Baustein im Anschluss zu schaffen. Ich hoffe, wir bekommen jetzt die Zustimmung dafür, dass ThüringenForst so aufgestellt wird, dass sie den hoheitlichen Aufgaben nachkommen können. Und den Rest, denke ich, sollten wir gemein
sam in dieser Legislatur noch erledigen. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist ja in Rede gewesen, dass Bürgerinitiativen die Unterstützung erhalten haben. Wenn diese Bürgerinitiativen keine Rechtspersönlichkeiten sind, also wie ein eingetragener Verein zum Beispiel, ist dann der Landrat überhaupt ermächtigt, eine Bürgerinitiative zu fördern?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn wir an Wald denken, hat jeder, glaube ich, ein etwas anderes Bild vor Augen, wenn er die Augen schließt. Bei mir ist es lichtdurchflutetes Grün. Wenn man solch eine Erinnerung hat, wenn man im Sommer in den Wald geht, dann weiß man, dass Waldluft feucht, kühl, angenehm ist – Waldinnenklima sagen die Fachleute dazu – und im Juli duftet es manchmal durchaus schon nach Pilzen.
Ich war gestern draußen, weil ich eine umgestürzte Fichte heimholen musste. Im Moment zerknirschen die Zapfen unter den Füßen, das Moos zerstaubt, obwohl es nass sein müsste. Und als ich den Baum
aufgesägt habe: lauter Bohrlöcher des Borkenkäfers darin und die Borkenkäfer wimmelten um mich rum, weil sie noch nach neuer Nahrung gesucht haben. Die Situation ist dramatisch. Ich sage mal: Nicht jeder kümmert sich um seinen Wald, nicht jeder kann sich um seinen Wald kümmern, und das ist genau der Grund für den jetzigen Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, und auch noch mal für die Aufstockung des Gesetzentwurfs – Dagmar Becker hat es vorhin schon gesagt –, weil die Dramatik von Tag zu Tag zunimmt.
Aber, Herr Primas, es ist kein Tropfen auf den heißen Stein. Es ist ein Baustein für eine ganz bestimmte Aufgabe. Es ist ein Baustein, der notwendig wurde, weil es Juristen gibt, die der Meinung sind, dass unser Errichtungsgesetz die Zuführungen an ThüringenForst für hoheitliche Aufgaben abschließend geregelt hat und dass man darüber hinaus, mit einer überplanmäßigen Ausgabe nichts geben dürfte. Das ist der einzige Grund, warum wir solch ein Gesetz brauchen. Das Infrastrukturministerium hatte die überplanmäßige Ausgabe schon vor längerer Zeit angemeldet, um rechtzeitig neue Revierleiter einzustellen und fehlende Revierleiterstellen zu besetzen, um rechtzeitig im forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrum die Fachleute für Waldschutz, für Forstschutz aufzustocken, um rechtzeitig dafür zu sorgen, dass wir mehr Waldarbeiter haben, die rausgehen können, um Käfernester zu finden. Es ist an Rechtsauffassungen gescheitert. Deshalb müssen wir jetzt diesen Gesetzentwurf machen.
Dieser Gesetzentwurf ermöglicht genau das, was ich sage: Er ermöglicht hoheitliches Handeln von ThüringenForst, also das Entdecken von Forstschutzproblematiken. Dort, wo wir keinen Ansprechpartner haben, muss dann der Staat handeln. Das ist leider bei 50.000 Hektar Wald so, wo wir die Eigentümer nicht kennen, und das ist bei Waldbesitzern so, die aufgrund ihrer finanziellen Situation in einer Lage nicht mehr handeln können, in der ein Holzmarkt nicht mehr existiert – das wird demnächst auch bei der Buche so sein. Dieses Handeln soll hier auf den Weg gebracht werden. Dafür, denke ich, ist die Summe akzeptabel.
Wir werden Schwierigkeiten haben, auf einem leer gefegten Arbeitsmarkt noch die entsprechenden Fachkräfte zu gewinnen, auch wenn wir dankenswerterweise hier noch Waldarbeiter ausbilden, die wir dann vielleicht nicht nur in diesem Jahr vollständig übernehmen können, wenn sie denn bei ThüringenForst anfangen wollen.
Meine Damen und Herren, das Aufstocken erfolgt auch vor dem Hintergrund der Situation in der Buche. Egon Primas hat es eben angesprochen: Was
uns an neuen Zahlen aus der Buche erreicht, ist, dass wir inzwischen mehr Buchen verloren haben, als normalerweise in einem Jahr in Thüringen eingeschlagen werden. Bisher war es so, dass sich die Waldbesitzer aufgrund des Versagens des Nadelholzmarktes – weil dort europaweit etwa 100 Millionen Kubikmeter Nadelholz herumliegen und auf den Markt drücken – noch über den Bucheneinschlag finanzieren konnten, als die Welt noch in Ordnung war, als die Preise noch stimmten. Dieser Markt geht jetzt flöten, weil plötzlich innerhalb von 14 Tagen die Jahreseinschlagsmenge im Wald steht und eigentlich raus müsste. Diejenigen, die noch etwas tun können, noch etwas versuchen rauszuholen, werden das versuchen. Die werden versuchen, dieses Holz noch zu vermarkten. Das führt dazu, dass wir dann auch keinen Buchenpreis mehr haben. Von der Problematik aus werden wir auch hier helfen müssen.
Natürlich ist es so, dass das – wie gesagt – nur ein Baustein ist. Denn wenn wir festgestellt haben, da ist ein Käfernest und ein Waldbesitzer kann nicht ermittelt werden oder ist nicht handlungsfähig, dann muss hier eine Ersatzvornahme durchgeführt werden. Auch das ist erst mal ein bürokratisches Verfahren, das Aufwendungen mit sich bringt. Ich habe auch die Möglichkeiten, Geschäftsbesorger zu bestellen. Das muss ein Landkreis machen. Dafür müssen die in die Lage versetzt werden. Da muss ich aber handeln. Dieses Handeln, das in der Vergangenheit – soweit ich zurückdenken kann, wenn so was mal war – Geld gebracht hat, was auf ein Sonderkonto eingezahlt werden konnte, wo dann der Besitzer, wenn er sich irgendwann mal gemeldet hat, dieses Geld bekam, dieses Handeln wird heute Geld kosten. Denn das Aufarbeiten des Holzes ist im Regelfall inzwischen teurer, als das Holz am Markt bringt. Diese Lücke zu schließen, kann nicht Aufgabe des Errichtungsgesetzes bei der hoheitlichen Zuführung sein. Diese Lücke zu schließen ist Aufgabe einer weiteren Maßnahme, wofür Geld geordnet werden muss. Das kann sicherlich mit überplanmäßigen Ausgaben funktionieren, dann muss so was regelmäßig dem Bedarf angepasst, entsprechend auch in den Gremien des Landtags beraten werden. Besser wäre es natürlich noch, wenn wir eine andere Lösung hätten. Aber wenn man sieht, wie weit wir in dieser Legislatur fortgeschritten sind, ist klar, dass bei all den Regelungen, die an ein demokratisches Gesetzgebungsverfahren gebunden sind, es mit der Zeit verdammt knapp ist.
Herr Primas hat es beschrieben, die Idee von 14 Tagen. Ja, es war in 14 Tagen nicht umsetzbar, einen ausgereiften Gesetzentwurf hier im Landtag zu präsentieren. Wenn es dort jemanden gibt, der
einen hat, sind wir sicherlich dankbar dafür. Aber auch das Verfahren muss funktionieren. Vorhin hat es von der Fraktion einen Protest zum Verfahren im Naturschutzgesetz gegeben. Wir haben sicherlich in Anbetracht der Fülle der Dinge, die noch vor uns liegen, verdammt wenig Zeit für ein ruhiges, langsames, gesittetes Gesetzgebungsverfahren. Das ist der Punkt, wo ich hoffe, dass wir in Anbetracht der Sache in den nächsten Wochen noch gemeinsam um Lösungen ringen werden. Wir brauchen sie dringend. Wir brauchen dringend die Unterstützung derer, die im Sinne der Walderhaltung unterwegs sind und sich sicherlich ein Stück weit alleingelassen fühlen, die in die Lage versetzt werden müssen zu handeln, was sie im Moment aufgrund der fehlenden Einnahmen aus ihrem Handeln eben nicht mehr sind.
Meine Damen und Herren, von der Warte her bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Wir haben heute die zweite Lesung in diesem Plenum beschlossen. Dafür bin ich erst mal dankbar, dass das auch so einhellig ging. Ich denke, es ist der richtige Weg, um bei ThüringenForst die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, Personal einzustellen, Leute zu gewinnen, die im Sinne des Forstschutzes in die Wälder rausgehen, alle 14 Tage schauen, wo die Käfernester sind, um dann die Informationsflüsse wenigstens zu organisieren, wo gehandelt werden muss. Ich hoffe, wie gesagt, dass wir auch noch Lösungen für das Handeln hinbekommen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das ist kein Thema für gegenseitige Schuldzuweisungen und Parteienhickhack. Wenn man sich die Geschichte unseres Waldes ansieht, dann ist die eigentlich vor reichlich 300 Jahren neu geschrieben worden, weil ein paar Förster gesagt haben, es geht so nicht weiter. Die Ausplünderung, die damals stattgefunden hat, zugunsten von Glasindustrie, von Keramikindustrie, als Holz die einzige Energiequelle war, führte dazu, dass der Thüringer Wald nahezu entwaldet war. Damals hat man das Modell der Nachhaltigkeit kreiert. Damals ist ein Wirtschaftswald angepflanzt worden, damit es überhaupt wieder einen Wald gibt. So haben folgende Generationen immer versucht, irgendwie das Machbare mit gigantischen Aufwendungen und Leistungen für die damalige Zeit zu kreieren.
Wir haben sicherlich alle zusammen die Situation unterschätzt. Wenn ich daran denke, wie in den zurückliegenden Legislaturperioden der notwendige Waldumbau beschrieben wurde, wie aber die Mittel dafür eingestellt wurden, dass man – ja klar, man hatte auch damals nicht wirklich Geld, aber Waldumbau auf 400 Jahre anzulegen, das ist auch noch bis in diese Legislatur fortgeschrieben worden. Es war klar, dass das mit den Prognosen des Klimawandels nicht einhergeht. Dass es so drastisch kommt, wie wir es im letzten Jahr erleben mussten, wie wir es in diesem Jahr schon wieder erleben, das hatte doch bitte schön niemand hier auf dem Schirm. Deshalb müssen wir jetzt sehen – das ist unsere gemeinsame Verantwortung –, wie wir hier eine gemeinsame Lösung hinbekommen. Wenn wir wirklich in dieser Legislatur noch gemeinsam etwas tun wollen, dann müssen wir uns alle zusammensetzen und müssen sagen, wie es gehen soll.
Fakt ist, das, was wir hier tun – habe ich vorhin gesagt –, regelt die hoheitlichen Aufgaben. Wir haben noch nicht darüber geredet, was wir machen, wenn ThüringenForst, weil sie in diesem Jahr kein Wirtschaftsergebnis mehr haben werden, in die roten Zahlen rutscht. Da hat zum Glück das Land die Gewährträgerfunktion. Das ist damals beim Errichtungsgesetz hineingeschrieben worden. Das Land gleicht den Haushalt jede Nacht wieder auf null aus. Aber wo die Landesgelder herkommen, wie,
unter welchen Bedingungen dieses Geld gezahlt wird, welche Antragsgegebenheiten die Anstalt da mit sich bringen muss, das ist dabei noch nicht so wirklich besprochen. Das ist noch nicht so richtig geklärt. ThüringenForst geht es noch gut mit einem Gewährträger in der Hinterhand. Ich sage mal, großen Städten, wo die Waldeinnahmen nur einen geringen Anteil ausmachen, denen geht es da vielleicht auch noch gut, die können auch noch etwas zuschießen. Die kleinen Dörfer, die ich bei mir in der Umgebung kenne, bei denen der Großteil der kommunalen Einnahmen bisher aus dem Wald kam, die ihren Haushalt darauf aufgebaut haben, da sieht es schon ganz anders aus. Da ist vom Privatwaldeigentümer, der vielleicht nebenbei eine 400-Euro-Rente kriegt, gar nicht mehr zu reden.
Dafür müssen wir eine Lösung finden. Die liegt aber heute nicht vor. Das ist heute nicht Gegenstand dieser Gesetzgebung. Gegenstand dieser Gesetzgebung ist, das notwendige Konstrukt zu schaffen, dass ThüringenForst die hoheitlichen Aufgaben erledigen kann, damit es rundherum ins Laufen kommt. Wir schaffen die organisatorische Voraussetzung, die Durchführung fehlt noch. Da müssen wir sehen, inwieweit wir sie mit Umgruppierungen im Haushalt, mit überplanmäßigen Ausgaben regeln können. Dann muss aber noch eine entsprechende gesetzliche Regelung hin, die hier die notwendige Hilfe ermöglicht. Das ist eine Aufgabe, die steht vor diesem Haus. Ich habe leider bisher noch keinen konkreten Vorschlag gehört, wo das Geld herkommen soll. Aber darüber sollten wir in den nächsten Wochen reden. Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, wir haben gemeinschaftlich festgestellt, dass wir es im Wald mit einer unvorstellbaren Katastrophe zu tun haben. Die Maßnahmen, die eingeleitet werden müssen, werden Maßnahmen sein, die über das Jahr 2019 und über das Jahr 2020
weit hinausgehen, weil diese Katastrophe so weit wirken wird. Wir hatten im Agrarausschuss dieses Landtags in den vergangenen Legislaturen häufig das Prinzip des gemeinsamen Vorgehens und das hat uns stark gemacht. Wir können mit einem Entschließungsantrag, der ja ein einfacher Antrag ist, der verfassungsrechtlich die Landesregierung nicht bindet, erst recht nicht über Legislaturen hinaus, nur eine wirkliche Wirkung erzielen, wenn wir denn fraktionsübergreifend sagen: Ja, wir meinen das ernst, ja, wir stimmen auch in folgenden Legislaturen für diese Ziele, weil wir verhindern müssen, dass unsere Lebensexistenz, dass der Wald kaputtgeht. Von der Warte her finde ich es wichtig, dass wir hier beim einheitlichen gemeinsamen Handeln bleiben im Sinne der Erhaltung unseres Waldes. Deshalb müssen wir gemeinsam für solche Anträge stimmen. Danke schön.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich habe gleich zwei Nachfragen. Die eine Nachfrage, Herr Staatssekretär...
Gut, Entschuldigung, dann eine Nachfrage. Herr Staatssekretär, wissen Sie, ob es zutreffend ist, dass die Döbel-Studie der Landesregierung, die ja Basis für die Ausweisung von Vorranggebieten sein sollte, kein Vorranggebiet im Kleinen Thüringer Wald vorgesehen hat?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Einzelplan des Umweltministeriums ist quasi der Schlussstein in der Umsetzung eines der wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben in der Umweltpolitik dieses Landtags in den letzten zehn Jahren. Ich rede hier vom Wassergesetz. Wir haben es endlich geschafft, nach zehn Jahren intensiver Diskussion ein neues Wassergesetz auf den Weg zu bringen, das das Potenzial hat, ein Förderprogramm für den ländlichen Raum zu sein. Gemeinsam mit der Verabschiedung dieses Wassergesetzes sind dafür die haushaltsrechtlichen Grundlagen eingetütet worden. Das finden Sie hier in diesem Einzelplan. Deshalb ist das Finanzvolumen des Umwelthaushalts auch wesentlich angewachsen und es äußert sich darin, dass sich zum Beispiel der Abwasserpakt mit den Kommunen zur Verbesserung der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum in diesem Haushalt wiederfindet. Es werden 20 Millionen Euro für die Abwasserentsorgung im ländlichen Raum auf den Weg gebracht und es wird auch für den Bereich der Investitionen in die Wasserversorgung und die Fernwasserversorgung eine große Summe auf den Weg gebracht. Das sind alles Dinge, die in der Vergangenheit in Thüringen nicht normal, nicht gottgegeben waren.
Wir haben einen neuen Titel für Wasserversorgungsanlagen. Das ist unter anderem auch der Diskussion um Schern geschuldet. Es ist allerdings auch dem letzten Sommer geschuldet, als Brunnendörfer plötzlich kein Wasser mehr hatten. Und nachdem es in Thüringen über viele Jahre nicht mehr möglich war, Wasserversorgungsanlagen überhaupt zu fördern, weil wir einen hohen Anschlussgrad hatten, schaffen wir hier die Möglich
keit, auf die entsprechenden Notwendigkeiten zu reagieren und Menschen einfach zu helfen.
Wir haben bezüglich der Umsetzung des Wassergesetzes auch einen wesentlichen Punkt in diesem Haushaltsgesetz zu finden, der sich mit der Ausfinanzierung der Gewässerunterhaltung beschäftigt. Die massiven Defizite, die wir über Jahrzehnte in der Gewässerunterhaltung aufgebaut haben, werden jetzt mit diesem neuen Wassergesetz angegangen und wir haben hier eine Finanzierung auf den Weg gebracht, die analog der anderen Bundesländer ist, aber mit einem Unterschied: Während in Brandenburg zum Beispiel die Grundstückseigentümer etwa 10 Euro pro Hektar Beiträge zur Gewässerunterhaltung leisten müssen und damit die Gewässerunterhaltung finanzieren, macht es bei uns das Land, einfach deshalb, weil ich eben nicht pauschal sagen kann, dass ein Waldbesitzer Beiträge zur Gewässerunterhaltung leisten muss. Der braucht die Gewässerunterhaltung eventuell gar nicht. Wir haben gesagt, wir wollen hier ein gerechtes System, deshalb ist es steuerfinanziert. Aber es dient dazu, dass wir künftig eben nicht mehr solche Hochwasserereignisse wie 2013 haben und dass die Gewässerunterhaltung künftig auf vernünftige Beine gestellt wird.
Wir haben ebenfalls in dem Zusammenhang die Finanzierung von Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie künftig mit 100 Prozent gesichert, auch das finden wir im Haushalt wieder. Wir haben ein Investitionsprogramm für die Thüringer Fernwasserversorgung – ich sage hier bloß mal als Stichwort: Sanierung in den Bereichen Talsperre Weida, Talsperre Zeulenroda. Wenn ich daran denke, über wie viele Jahre wir vom Landesverwaltungsamt das fortschreitende Versagensrisiko des Absperrbauwerks von Weida ins Stammbuch geschrieben bekommen haben, ohne dass die Sanierung dieser Talsperre angegangen wurde – 2013 hatte ich richtig Angst. Und es ist gut, dass es endlich angegangen wird, diese Talsperre zu sanieren. Es ist gut, dass in Zeulenroda die notwendigen Maßnahmen getroffen worden sind, um den Hochwasserüberlauf in Ordnung zu bringen. Und es ist gut, dass viele andere Talsperren auch angegangen werden. Wir haben mit etwa 11 Millionen Euro hier ein Investitionsprogramm für die Thüringer Fernwasserversorgung, was unsere Stauanlagen in die Zukunft bringt.
Meine Damen und Herren, in diesem Haushalt haben wir im Bereich ökologische Altlasten etwa 40 Millionen Euro allein zur Umsetzung des Generalvertrags stehen. Auch das ist ein deutlicher Aufwuchs des Haushalts des Umweltministeriums. Woran liegt das? Bisher hatten wir ein Sondervermö
gen, was ökologische Altlasten geregelt hat. Am Ende dieser Legislatur wird dieses Sondervermögen aufgelöst. Wir sagen, zur Haushaltsklarheit gehört, diese Gelder direkt im Haushalt zu führen. Wir müssen aber immer noch jährlich 40 Millionen Euro für die Altlastensanierung aus DDR-Zeiten bezahlen, und das, ohne dass der Bund seine anteilige Unterstützung hierbei gibt. Das liegt daran, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, dass der Freistaat Thüringen unter Ihrer Verantwortung hier in der Vergangenheit einen Generalvertrag mit auf den Weg gebracht hat, dessen Anpassungsklauseln bezüglich gestiegener Kosten einfach eine Katastrophe waren. Und ich hoffe, dass es dieser Landesregierung noch in dieser Legislatur gelingt, in der Auseinandersetzung, die wir hier haben, zumindest die Mittel des Bundes wiederzubekommen. Es sind dort große Anstrengungen unternommen worden, wovon ich denke, dass sie am Ende zum Ziel führen werden.
Ich will noch eines zu der Frage Naturschutz sagen: Auch hier wird die Gesetzgebung der vergangenen Jahre in Zahlen umgesetzt. Wir haben eine Verstetigung der Natura-2000-Stationen, die uns helfen werden, die biologische Vielfalt im Land zu sichern. Wir haben auch die Umsetzung des Grünen Bandes, wir haben die nachhaltige Entwicklung gestärkt. Und beim Punkt „Verwaltungsreformgesetz“ haben wir auch noch die Umsetzung geschafft, sodass wir also eine neue Behördenstruktur in diesem Land haben.
Meine Damen und Herren, als Naturparkvorsitzender vom Thüringer Wald möchte ich auch noch herzlichen Dank dafür sagen, dass wir bezüglich der Ausstattung der Nationalen Naturlandschaften in dieser Legislatur große Fortschritte gemacht haben. Wenn ich daran denke, wie es in der vergangenen Legislatur war, wie viele Stellen nicht besetzt waren, zum Beispiel im Nationalpark Hainich, wenn ich daran denke, dass in einem vereinsgeführten Naturpark die Gehälter völlig andere als in der staatlichen Naturparkverwaltung waren. Da hat sich sehr viel getan und da möchte ich auch noch mal ganz herzlichen Dank sagen. Ich denke, es ist ein sehr gelungener Einzelplan und ich bitte um Zustimmung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Primas, die Koalition ist sich einig, dass wir es im Wald mit einer Katastrophe zu tun haben. Ich denke, wir sollten weiterhin gemeinsam handeln, wie wir das angefangen haben. Dass wir leider keine zweistellige Millionensumme im Haushalt für 2020 haben, liegt daran, dass man nicht in die Glaskugel schauen kann. Wir können die Schäden für 2020 nicht genau schätzen und die Bundeshilfe war eben auch nicht genau ersichtlich. Ich hoffe, der Bund legt nach.
Wir wollen 2019 eine Umschichtung machen, mit überplanmäßigen Ausgaben arbeiten und damit auch eine zweistellige Millionensumme auf den Weg bringen. Ich denke, das gelingt uns. Wir werden 2020 den Dürrehilfetitel im Haushalt nutzen und werden das Errichtungsgesetz ändern müssen. Wenn die Juristen sagen, dass die Forstanstalt für hoheitliche Aufgaben nicht noch mehr Geld kriegen kann, als das Errichtungsgesetz vorsieht, dann müssen wir das Errichtungsgesetz ändern, damit wir das Personal auf den Weg bringen können. Das ist eine ganz wesentliche Geschichte. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung im Juli-Plenum, damit wir das in einem Plenum durchkriegen.
Außerdem möchte ich sagen, dass wir einen Entschließungsantrag auf Basis des Beschlusses des Landesforstausschusses erarbeitet haben. Ich hoffe, dass wir auch eine Zustimmung zu dem Entschließungsantrag hinkriegen. Vielleicht können wir ja Ihren Entschließungsantrag, der inhaltlich ähnlich ist, gemeinsam unterstützen, damit wir das auf den Weg bringen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, uns liegt heute nach abschließender Beratung der Ausschüsse hier im Haus eine 39-seitige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz als federführendem Ausschuss im Gesetzgebungsverfahren vor, deren Inhalt ich Ihnen nicht vorlesen möchte.
Wir haben uns im federführenden Ausschuss in zwölf Sitzungen mit dem Thema der Änderung des Wasserwirtschaftsrechts beschäftigt. Wir haben eine mündliche Anhörung durchgeführt. Wir haben außerdem schriftliche Anhörungsverfahren durchgeführt. Es gab zum Verfahren 83 Zuschriften, es gab ein Online-Diskussionsforum, sodass am Ende
nach einem intensiven Abwägungsprozess es auch noch zu wesentlichen Änderungen am Gesetzentwurf der Landesregierung kam.
Meine Damen und Herren, ich möchte auf diese Änderungen, die im Ausschuss vorgenommen wurden, im Folgenden kurz eingehen, allerdings nur auf die wesentlichen.
In § 24 hat es eine Neuregelung bezüglich der allgemein anerkannten Regeln der Technik gegeben. Das war ein Wunsch der Thüringer Fernwasserversorgung und wir haben den gern übernommen, weil wir mehrheitlich der Auffassung waren, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht Gesetzesstand erhalten sollen; sie sind Richtlinie des Handelns. Aber wir haben in Thüringen auch eine ganze Reihe von historischen Stauanlagen, wo man diese Richtlinien eben sehr konkret angewandt umsetzen muss. Hier ist, glaube ich, die Möglichkeit eröffnet.
Wir sind in § 29 noch zu einer Änderung bezüglich der Frage Gewässerrandstreifen gekommen. Hier wurden Wünsche der Landwirtschaft aufgegriffen, dass bei einem dauerhaft begrünten Gewässerrandstreifen ein Umbruch nach vierjähriger Standzeit mit unverzüglicher Erneuerung der Begrünung des Gewässerrandstreifens möglich sein muss, um den Status der Ackerfläche zu erhalten.
In § 31 hat es eine Änderung gegeben bezüglich Übergangsregelungen bei der Gewässerunterhaltung. Hier wurde klargestellt, wem die Gewässerunterhaltung in der Übergangszeit zu den Pflichtverbänden obliegt. Außerdem fand im gleichen Paragraf eine Lösung Aufnahme, dass perspektivisch die Gewässerunterhaltungsverbände die Aufgaben der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie übernehmen, wenn denn das Land die Kosten übernimmt.
In § 32 wird geregelt, dass die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung in Zukunft mit Geltung des Gesetzes vom Land vollständig finanziell getragen wird.