Protokoll der Sitzung vom 21.03.2018

ERSTE BERATUNG

Wir haben uns jetzt gerade darauf verständigt, dass wir ihn heute in erster Beratung und morgen in zweiter Beratung aufrufen. Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Herr Minister Prof. Hoff hat das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits in der Plenarsitzung im Februar angekündigt, soll dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zum Staatsvertrag zur Anpassung des MDRStaatsvertrags an die europäische DatenschutzGrundverordnung mit unserer Bitte die Zustimmung gegeben werden. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 als unmittelbar geltendes Recht in Kraft. Über diesen geplanten MDRDatenschutzstaatsvertrag hat die Landesregierung den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien in dessen Sitzung am 19. Januar 2018 informiert. Am 1. Februar 2018 haben die Ministerpräsidenten der drei mitteldeutschen Länder diesen Staatsvertrag unterzeichnet. Die Öffnungsklauseln in der Datenschutz-Grundverordnung bieten Raum für Ausnahmen und Abweichungen von Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung im nationalen Datenschutzrecht. Der MDR-Datenschutzstaatsvertrag macht von diesen Öffnungsklauseln in gleicher Weise Gebrauch, wie der 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dem Sie in der Plenarsitzung im Februar bereits zugestimmt hatten.

Lassen Sie mich einige Ausführungen zu einzelnen Regelungstatbeständen machen. Für den Medienbereich sind Ausnahmen und Abweichungen von der Datenschutz-Grundverordnung zulässig, sie sind aber auch erforderlich, um das bestehende Medienprivileg vollumfänglich zu erhalten. Diese Ausnahmen und Abweichungen sollen für den Mitteldeutschen Rundfunk mit dem MDR-Datenschutzstaatsvertrag geregelt werden, denn ohne Medienprivileg bedürfte die namentliche Berichterstattung über eine bestimmte Person jeweils einer Einwilligung des Betroffenen. Die Berichterstattung über namentlich genannte Personen wird als Verarbeitung personenbezogener Daten betrachtet. Eine solche Einwilligungslösung wäre aber mit der verfassungsrechtlich garantierten Stellung der Medien unvereinbar. Vielmehr müssen die Medien personenbezogene Daten auch ohne Einwilligung der jeweils betroffenen Person verwenden können. Anderenfalls wäre eine journalistische Arbeit schlechterdings unmöglich und die Medien könnten ihre in Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes verbrieften Aufgaben nicht wahrnehmen, wie wir auch in der Ausschussdebatte dargestellt haben. Gleiches gilt für die unverzichtbare Wahrung des Informanten

(Staatssekretär Götze)

schutzes, der ebenfalls vollumfänglich erhalten werden soll. Diese Regelung ist in § 40 des MDR-Datenschutzstaatsvertrags enthalten.

Weitere Regelungen, ich nehme hier die §§ 42, 42a und b, betreffen den Rundfunkdatenschutzbeauftragten beim MDR, namentlich dessen Ernennung, Unabhängigkeit sowie die Aufgaben und Befugnisse. Das vorliegende Thüringer Gesetz zum MDRDatenschutzstaatsvertrag enthält lediglich die Zustimmung zu diesem Drei-Länder-Regelungswerk. Weitergehende Bestimmungen sind nicht vorgesehen.

Die geplante grundlegende Novellierung des MDRStaatsvertrags ist aber ebenfalls vorangekommen. Das ist mir wichtig, weil das in der Debatte eine Rolle gespielt hat. Sie wissen, dass wir alle ein Interesse daran haben, den nun schon fast anachronistisch zu nennenden MDR-Staatsvertrag endlich zu überarbeiten, und ich bin froh, dass auch in unseren beiden Partnerländern des MDR Bewegung in die Sache gekommen ist; namentlich sei der Freistaat Sachsen erwähnt.

Herr Minister, Entschuldigung, einen Moment. Ich bitte die Kollegen mal um etwas mehr Ruhe im Raum. Es ist eine unheimlich hohe Unruhe. Jetzt ist es schon ruhiger, wunderbar. Sie haben das Wort.

Der MDR-Datenschutzstaatsvertrag ist ein Thema, das regt wirklich alle an. Ich kann das absolut nachvollziehen. Auch auf meiner Seite ist eine regelrechte Gänsehaut zu spüren.

Ich war gerade dabei, darüber zu reden, wie wir eine jahrelang anhaltende Diskussion jetzt hoffentlich endlich zu einem Ergebnis bekommen, nämlich die grundlegende Überarbeitung des schon historisch anmutenden MDR-Staatsvertrags. Hier ist der Sachstand so, dass es ein Gespräch der drei Chefs der Mitteldeutschen Staatskanzleien am Rande der ostdeutschen Ministerpräsidentenkonferenz am 18. April 2018 geben wird, in dem wir den von den Rundfunkreferenten vorgelegten Entwurf zu einer Änderung des MDR-Staatsvertrags behandeln werden. Ich hoffe, dass damit endlich Bewegung in die parlamentarischen Beratungen kommen wird und sich tatsächlich auch alle drei Landtage so wie der Thüringer Landtag in der Bereitschaft zeigen, diesen MDR-Staatsvertrag an die heutige Zeit anzupassen.

Lassen Sie mich zum MDR-Datenschutzstaatsvertrag zurückkommen. Da im Vorfeld gefragt wurde, was geschehen würde, wenn dieser Staatsvertrag nicht pünktlich zum 25. Mai 2018 in Kraft tritt, will

ich auf dieses Szenario kurz eingehen. Würde der MDR-Datenschutzstaatsvertrag verspätet in Kraft treten, so entstünde ab dem 25. Mai 2018 bis zu dem Inkrafttreten des Staatsvertrags ein Schwebezustand, der aus unserer Sicht zu vermeiden sein sollte. Formal betrachtet wäre das Medienprivileg für den MDR nicht geregelt, es bestünde keine Grundlage für einen Rundfunkdatenschutzbeauftragten des MDR, dessen Unabhängigkeit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung genügt. In der Tat gibt es Anzeichen, dass in Sachsen-Anhalt die parlamentarischen Beratungen über das dortige Zustimmungsgesetz zum MDR-Datenschutzstaatsvertrag möglicherweise nicht bis zum 25. Mai 2018 abgeschlossen werden können. Vor diesem Hintergrund hatten sich die drei Landesregierungen auf Bitten von Sachsen-Anhalt kurzfristig entschlossen, die Regelung im MDR-Datenschutzstaatsvertrag zum Termin seines Inkrafttretens so anzupassen, dass der Staatsvertrag nicht insgesamt gefährdet wird. Auch das zeigt, dass die drei Länder bei der Bearbeitung von Regelungstatbeständen im MDR trotz mancher politisch determinierter Kommunikationsschwierigkeiten handlungsfähig sind. Nach § 2 Abs. 2 tritt der Staatsvertrag in Kraft, sobald die letzte Ratifikationsurkunde bei der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt hinterlegt ist. Zum Zeitpunkt der Unterrichtung des Landtags über den geplanten Abschluss des Staatsvertrages nach Artikel 67 Abs. 4 der Thüringer Verfassung war noch vorgesehen, dass der Staatsvertrag genau am 25. Mai 2018 in Kraft treten sollte. Diese rein formale, geringfügige Änderung betrifft nicht den Inhalt des MDR-Datenschutzstaatsvertrags, sondern soll lediglich absichern, dass der Staatsvertrag in Kraft tritt, statt insgesamt einer Scheiterungsdrohung zu unterliegen. Diese Änderung dürfte also im allseitigen Interesse liegen und sollte jedenfalls nicht dazu führen, dass sich die Behandlung des Zustimmungsgesetzes auch hier in Thüringen verzögern würde. Sollte sich der Staatsvertrag nicht nur verzögern, sondern insgesamt scheitern, wäre das Medienprivileg – wir reden immer noch über ein fiktives Szenario – bis auf Weiteres nicht mehr im MDR-Staatsvertrag verankert. Ferner wäre die Unabhängigkeit des Rundfunkdatenschutzbeauftragten nicht gesichert. Sie können deshalb verstehen, dass ich hier vor Ihnen angesichts des dargelegten Szenarios um die Zustimmung bitte, inhaltlich wie auch aus formalen Gesichtspunkten. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache und als Erster hat das Wort der Abgeordnete Wucherpfennig für die CDU-Fraktion.

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, nachdem die medienrechtliche Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung hier bereits vor vier Wochen Tagesordnungspunkt im Plenum war, und zwar im Rahmen des 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, folgt heute quasi Teil zwei, die Novellierung des MDR-Staatsvertrags und damit die entsprechende Transformation in Thüringer Landesrecht.

Novellierungsgegenstand sind die besonderen Regelungen der Datenschutzaufsicht für Medienschaffende und dabei insbesondere die Erneuerung des sogenannten Medienprivilegs, so wie es bereits für ARD, ZDF und Deutschlandradio erfolgt ist.

Wie beim 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag knüpfen dabei die neuen Regelungen im Wesentlichen an dem bestehenden Medienprivileg an, das den Medien seit Langem schon Ausnahmen vom Datenschutzrecht gewährt, um die redaktionelle Tätigkeit nicht zu erschweren oder gar zu behindern. Mithilfe dieser Sonderregelungen für die Medien soll vor allem der Informantenschutz und damit die grundgesetzlich gesicherte und garantierte Pressefreiheit gewährleistet werden. Bereits bei der Debatte zum 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wies ich auf das Rechtsgutachten der Leipziger Universitätsprofessorin Schiedermair zum MDRDatenschutzstaatsvertrag hin. Danach erlaubt die DS-GVO den Mitgliedstaaten zum einen die Aufrechterhaltung des Medienprivilegs für die Verarbeitung zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken. Zum anderen erweitert sie die medienrechtlichen Ausnahmemöglichkeiten gegenüber denen in der bisherigen EUDatenschutzrichtlinie.

Meine Damen, meine Herren, die DS-GVO wird demnach das Medienprivileg, zumindest was den MDR und den sonstigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk betrifft, in keiner Weise beschneiden, sondern vielmehr erweitern und präzisieren. So weit, so gut, wäre da nicht die generelle Benachteiligung bzw. Schieflage des MDR-Standorts Thüringen durch den MDR-Staatsvertrag schlechthin. Aber dieses Thema wird uns leider noch länger beschäftigen, ist auch heute nicht Gegenstand der Diskussion. Wie dem auch sei, dem vorliegenden Gesetzentwurf können wir als CDU-Fraktion zustimmen und werden das, wenn nicht heute, dann morgen machen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächste erhält Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ich kann es auch kurz machen, weil wir im Wesentlichen hier etwas wiederholen, was wir vor ein paar Wochen schon getan haben mit dem 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dem wir hier zugestimmt haben. § 85 der Datenschutz-Grundverordnung öffnet den Nationalstaaten die Regelung und damit die Abwägung zwischen den Fragen von Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit und dem Schutz von persönlichen Daten. Diese Abwägung und diese Regelung treffen wir hier für den MDR-Staatsvertrag bzw. für den MDR dann natürlich als Institution und führen unter anderem einen – wie das der Minister schon sagte – Rundfunkdatenschutzbeauftragten ein, der unabhängig agieren kann und dann sowohl nach außen, also sozusagen auch in Bezug auf den Schutz beispielsweise der persönlichen Daten der Rundfunkgebührenzahlerinnen und -zahler einen Einfluss hat. Das regeln wir hier und wir regeln vor allen Dingen die Unabhängigkeit dieses Rundfunkdatenschutzbeauftragten. Das sind Sachen, die sozusagen aus unserer Sicht völlig unstrittig sind, wo, glaube ich, hier auch Einigkeit im Hause herrscht.

Was wir nicht regeln, sind die Sachen, die wir schon länger diskutieren. Aber ich habe vernommen, wie der Minister sagte, dass es dort Bewegung gibt, insbesondere Sachsen war da ja in den letzten Monaten und Jahren nicht besonders kooperativ. Wir haben aber generell Regelungsbedarf beim MDR-Staatsvertrag, nicht nur im Bereich des Datenschutzes und der Datenschutz-Grundverordnung, sondern auch bei Fragen der Digitalisierung, bei Fragen der Zusammensetzung der Gremien oder beispielsweise auch bei Fragen der Ressourcenverteilung zwischen den Bundesländern. Da hoffen wir natürlich sehr, dass wir in den nächsten Monaten weiterkommen und hier vor allen Dingen, in dieser Legislatur vielleicht auch noch, nicht nur zu einer Diskussion, die haben wir nämlich schon, sondern tatsächlich zu Entscheidungen kommen. Es wäre wichtig, der Staatsvertrag ist einfach tatsächlich historisch. Er ist von Anfang der 90er-Jahre und hat hier keine grundlegende Veränderung erfahren – deswegen heute die erste Lesung. Wir werden dann morgen noch mal sicherlich das Gleiche erzählen. Ich weiß nicht, ob sich bis dahin die Meinung ändert, wir werden sehen. Die Datenschutz-Grundverordnung wird sich bis morgen nicht ändern. Von daher signalisieren wir hier erst mal grundsätzlich natürlich Zustimmung zu dem jetzt vorliegenden Gesetz. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächster hat Abgeordneter Höcke für die AfD-Fraktion das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Sehr geehrter Herr Professor Hoff, Sie haben hier ja einen wahrlich rhetorischen Parforceritt hingelegt, um damit wahrscheinlich auch indirekt auf die Dringlichkeit des Anliegens hinzuweisen, die Sie ja dann auch in den Ausführungen noch mal unterstrichen haben.

Ich bedaure, dass wir uns in dieser Sache so beschleunigen lassen und dass wir beide Beratungen letztlich hier in zwei Tagen durch das Hohe Haus peitschen. Das zeigt mir auch so ein bisschen, dass jetzt diese Parlamentsdebatte und das Hohe Haus in gewisser Weise auch für eine parlamentarische Scheindebatte missbraucht werden. Denn, was wir hier als MDR-Staatsvertragsänderung beraten, ist ja letztlich schon von den Regierungschefs der zuständigen Länder beschlossen worden. Das Ganze, wie gesagt, könnten wir uns eigentlich jetzt hier auch schenken. Vor allen Dingen, weil diese Dringlichkeit suggeriert wird, die ich nicht sehe.

(Beifall AfD)

Herr Prof. Hoff, es sei mir gestattet, das so deutlich auszudrücken. Denn, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, auch ohne die immer wieder in den letzten Wochen und Monaten zu allen möglichen Anlässen thematisierte EU-Datenschutz-Grundverordnung und deren Umsetzung in nationales Recht, in welchen Sphären unseres öffentlichen Lebens auch immer, ob das jetzt – wie in dem heutigen Fall – Teile des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind oder andere Bereiche der Privatwirtschaft oder des öffentlichen Lebens, auch ohne diese EU-Vorgaben gebe es einen funktionierenden Datenschutz in Deutschland. Machen wir uns nichts vor, ihn gebe es auch ohne diese EU-Vorgabe. Deswegen verstehe ich nicht,

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Es geht aber auch um Pres- sefreiheit, Herr Höcke!)

dass wir uns alle in dieser Art und Weise beschleunigen lassen, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete.

Ich möchte eingangs auch durchaus noch einmal betonen, dass ich persönlich und die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag selbstverständlich überhaupt nichts gegen einen vernünftigen Datenschutz haben. Wir haben auch überhaupt nichts gegen das notwendige Medienprivileg, um das es hier und heute auch geht.

Aber, wie meine Eingangsworte sicherlich schon zum Ausdruck gebracht haben, und nicht nur meine, sondern immer mehr Menschen in diesem Lande fragen sich, ob die EU-rechtlichen Rahmenbedingungen vernünftig sind, die die jetzigen Änderungen angeblich so notwendig machen. Wir fragen uns tatsächlich, ob diese EU-Datenschutzrichtlinie bzw. die Überführung in nationales Recht im Interesse der Thüringer liegt. Wir bezweifeln, sehr geehrter Herr Prof. Hoff, dass das so ist. Ich möchte daran erinnern, weil das Thema, wie gesagt, immer wieder die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist, Kollege Wucherpfennig hat auch auf die Beratungen im Hohen Hause zum 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hingewiesen. Da ist das Thema auch schon einmal inhaltlich auseinandergesetzt worden. Zu dem, was diese Datenschutzregelungsbedarfe der EU und die Überführung in nationales Recht angeht, hat gerade vor wenigen Tagen noch einmal der Thüringer Journalistenverband einige sehr kritische Worte in die Öffentlichkeit gestoßen und uns als Abgeordnete noch einmal aufgefordert, dieses EU-Bürokratenmonster doch noch auf der Zielgeraden zu verhindern, was sicherlich aus formalen Gründen gar nicht mehr möglich ist. Aber ich kann das Ansinnen der Journalisten durchaus verstehen. Die Journalisten sorgen sich um den Quellenschutz, der bei Umsetzung dieser DatenschutzGrundverordnung in ihren Augen nicht mehr gewährleistet ist. Jeder, der ein Interesse an freiem Journalismus in diesem Lande hat –

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Da gehört die AfD nicht dazu!)

und ich sage das als Politiker, der nun wahrlich oft genug von den Journalisten auch gepiesackt worden ist –, der muss sehr kritisch auf diese EU-Datenschutz-Grundverordnung und ihre Umsetzung in nationales Recht blicken, vor allen Dingen auch mit Sorge.

(Beifall AfD)

Auf weitere negative Auswirkungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung habe ich bereits in der Debatte um den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hingewiesen. Sie bewirkt, wie ich an dieser Stelle noch einmal betonen darf, unnötige und kostspielige Fortbildungsbedarfe – ich erinnere in diesem Zusammenhang gern auch noch einmal an den parlamentarischen Abend des Thüringer Handwerks. Wenn man die Gespräche dort mitverfolgt hat und die Gespräche geführt hat, die notwendig sind an so einem Abend, dann hat man die Sorge vieler Handwerker vor der Implementierung dieser Datenschutz-Grundverordnung gehört, vor allen Dingen auch, was den Fortbildungsbedarf angeht.

Immer wieder wird auf den enormen Verwaltungsaufwand und – das habe ich auch in der Rede zum 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag getan – noch einmal auf die Ämterwucherung hingewiesen, die

jetzt auch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk wieder vonstattengehen wird, um diese EU-Vorgaben einzuhalten, und – auch das ist zum Schluss noch einmal zu betonen und das ist auch wieder typisch EU – die exorbitanten Bußgeldandrohungen für Unternehmen und natürliche Personen, die hier ausgesprochen werden, in den Raum gestellt werden, gesetzlich fixiert werden, die tatsächlich existenzbedrohend sein können.

Ich frage mich natürlich, meine Fraktion fragt sich, warum die verantwortlichen Politiker der Altfraktionen im Land, in den Ländern und im Bund für unsere Unternehmen solche Risiken auf sich nehmen. Ja, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ich fordere tatsächlich mehr Zivilcourage gegenüber Brüssel und erinnere Sie gern noch einmal daran, dass wir uns nicht beschleunigen lassen müssen, denn wir sind der größte Nettozahler

(Beifall AfD)

dieser Veranstaltung namens EU mit ihren über 40.000 hoch bezahlten Beamten. Nebenbei, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sei der Vollständigkeit halber noch einmal erwähnt, dass die EU-Datenschutz-Grundverordnung voller unbestimmter und vager Rechtsbegriffe steckt, die einem Rechtsstaat eigentlich Hohn sprechen.

Summa summarum: Warum lassen wir uns in dieser Art und Weise hier als Hohes Haus beschleunigen? Warum lassen Sie sich als Landesregierung in der Art beschleunigen? Ich verstehe es nicht.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Weil wir es im Gegensatz zu Ihnen verstanden haben!)

Ich habe eingangs meiner Rede ausgeführt, Datenschutz gab es vorher auch schon in Deutschland. Datenschutz hört nicht auf zu existieren, wenn diese EU-Datenschutz-Grundverordnung von uns nicht in nationales Recht überführt wird. Die Fehler sind von vielen Betroffenen ausführlich dargestellt worden, die diese EU-Datenschutz-Grundverordnung hat. Ich sehe das Ganze sehr skeptisch, meine Fraktion sieht das sehr skeptisch. Wir werden uns, wie gesagt, nicht in dieser unerträglichen Art und Weise als Parlamentarier beschleunigen lassen und werden dieses Gesetzesvorhaben deswegen leider ablehnen müssen. Herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Da sind wir aber traurig!)

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Wenn man es nicht versteht, versteht man es nicht, Herr Höcke!)

Eine weitere Wortmeldung von Minister Hoff für die Landesregierung. Bitte, Herr Minister Prof. Hoff.

Herr Abgeordneter Höcke, es ist jetzt eigentlich nicht meine Art, auf Redebeiträge von Ihnen direkt zu reagieren. Aber Sie haben den Begriff verwendet, dass die Landesregierung hier das Parlament für eine parlamentarische Scheindebatte missbraucht. Das möchte ich deutlich zurückweisen