1. Fanden in dieser Thüringer Legislaturperiode Veranstaltungen oder Treffen beziehungsweise Sitzungen von Thüringer Bundestagsabgeordneten in den Räumen der Thüringer Landesvertretung beim Bund in Berlin statt?
3. Nach welchen Kriterien wird über die Vergabe von Räumen der Landesvertretung und von wem entschieden?
Zu Frage 2: Es waren einzelne Treffen oder Veranstaltungen Thüringer MdBs, im Jahr 2015 eine Veranstaltung von den Thüringer Abgeordneten Lenkert, Renner, Hupach, Steinke und Tempel zur Thüringer Tischkultur; 2016 Landesgruppe Thüringen der CDU, Beratung gemeinsam mit INNOVENT e. V. Jena, das ist eine gemeinnützige Forschungseinrichtung. Die Thüringer Abgeordnete GöringEckhardt hat eine Podiumsdiskussion zur gesellschaftlichen Lage, insbesondere in Thüringen, durchgeführt. Die Landesgruppe Ost der SPD hat eine Landesgruppensitzung zum Thema „Ost-Renten“ durchgeführt, die Bundestagsfraktion Die Linke eine Anhörung zur Situation in Ostdeutschland. Auch im Jahr 2016 fand die von den genannten Bundestagsabgeordneten durchgeführte Veranstaltung zur Thüringer Tischkultur statt, die auch in 2017 stattgefunden hat. Darüber hinaus hat die Landesgruppe Thüringen der Fraktion Die Linke ein Treffen mit ehemaligen Thüringer Bundestagsabgeordneten durchgeführt.
Zu Frage 3 nach den Kriterien der Vergabe: Es ist deutlich geworden, dass Sitzungen von sogenannten Landesgruppen die Ausnahme darstellen, denn grundsätzlich geht die Landesregierung davon aus, dass der Deutsche Bundestag seinen Mitgliedern und den Fraktionen ausreichend Räumlichkeiten für Sitzungen, auch der Landesgruppen, zur Verfügung stellt. So befinden sich – ohne die Büroräume – im Jakob-Kaiser-Haus mit seinen acht Teilgebäuden 43 Besprechungsräume, im Paul-Löbe-Haus 21 Sitzungssäle für Ausschüsse, im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus insbesondere ein Veranstaltungsfoyer mit 140 Quadratmetern, das von den Fraktionen genutzt werden kann und genutzt wird. Des Weiteren stehen den Abgeordneten und Fraktionen die Bürogebäude in der Wilhelmstraße 65, das Matthias-Erzberger-Haus und das Otto-Wels-Haus zur Verfügung. Unabhängig von diesen auskömmlichen Räumen des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag steht die Thüringer Landesvertretung beim Bund in Abhängigkeit von zeitlicher und personeller Verfügbarkeit für Veranstaltungen zur Verfügung. Es hat sich aber insbesondere die Landesvertretung als ein Ort herausgestellt, der als Thüringer Botschaft für Institutionen aus Thüringen, Vereine etc. zur Verfügung gestellt wird und dafür auch ein offenes Haus entsprechender Gespräche ist.
Im Juni 2017 fanden in Thüringen und Niedersachsen Durchsuchungsmaßnahmen bei Personen der extrem rechten Szene statt. Laut Presseberichten wurden insgesamt 14 Objekte durchsucht, die Maßnahme richtete sich gegen die „Europäische Aktion“, eine europäische Sammlungsbewegung von Holocaustleugnern, wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Zwischenzeitlich hat sich laut Eigenangaben die „Europäische Aktion“ Thüringen aufgelöst, ein Transparent der „Europäischen Aktion“ wurde jedoch weiterhin auf diversen Rechtsrock-Konzerten und Versammlungen der extrem rechten Szene gezeigt. Die Auflösung verkündete der Thüringer Gebietsleiter der „Europäischen Aktion“ in einem Video mit dem Thüringer NPD-Chef. In einem am 28. Januar 2018 auf der Homepage der NPD Thüringen veröffentlichten Beitrag ist der Gebietsleiter, der selbst Ziel der Razzia 2017 war, als Teilnehmer einer Klausurtagung des NPD-Landesvorstands zu sehen.
1. Gegen wie viele Personen aus welchen Kommunen bzw. Bundesländern und welchen Alters werden nach Kenntnis der Landesregierung im Zusammenhang mit der „Europäischen Aktion“ in Thüringen Ermittlungen geführt?
2. Ist der Landesregierung bekannt, wie der Stand der Ermittlungen ist und nach welchen Straftaten ermittelt wird?
3. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung eine Nachfolgeorganisation der „Europäischen Aktion“ bzw. welchen Gruppierungen haben sich die in Thüringen lebenden Personen, gegen welche im Zusammenhang mit der „Europäischen Aktion“ ermittelt wird, angeschlossen?
4. Vertrat nach Einschätzung der Landesregierung die „Europäische Aktion“ gegen die Grundsätze eines demokratischen Verfassungsstaats gerichtete Ziele und wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund die jüngste Teilnahme des Gebietsleiters der „Europäischen Aktion“ bei einer Klausurtagung des Thüringer NPD-Landesvorstands?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Im Zusammenhang mit der sogenannten Europäischen Aktion werden derzeit im Landeskriminalamt Thüringen Ermittlungen gegen insgesamt 14 Beschuldigte geführt, von denen elf Personen in Thüringen wohnen. Ein Beschuldigter ist derzeit ohne festen Wohnsitz. Darüber hinaus waren zwei Beschuldigte in Nordrhein-Westfalen bzw. Niedersachsen amtlich gemeldet. Die Beschuldigten sind zwischen 23 und 55 Jahre alt.
Zu Frage 2: Die Ermittlungen gegen die 14 Beschuldigten wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung dauern an. Des Weiteren wurden im Zuge von Durchsuchungsmaßnahmen waffenrechtliche Verstöße festgestellt und diesbezüglich Ermittlungsverfahren gegen mehrere Beschuldigte eingeleitet. Ein Beschuldigter hat Polizeibeamte während der Durchsuchung tätlich angegriffen. Aus diesem Grund wurde ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung eingeleitet.
Zu Frage 3: Der Landesregierung ist derzeit keine Nachfolgeorganisation der sogenannten Europäischen Aktion bekannt. Ob und inwieweit sich die Beschuldigten selbstständig anderen Gruppierungen angeschlossen haben, ist jedenfalls momentan nicht bekannt. Aufgrund wieder zunehmender aktueller Aktivitäten einzelner ehemaliger Führungspersonen der Bewegung in Thüringen kann eine Fortführung in anderer Form allerdings auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Zu Frage 4: Die Ideologie der „Europäischen Aktion“ setzt sich aus einer Mischung rassistischer sowie antisemitischer Elemente zusammen. Darüber hinaus zeigte sich eine Wesensverwandtschaft zur nationalsozialistischen Ideologie mit gelegentlich aggressiv kämpferischem Auftreten. Eine Nähe einzelner ehemaliger EA-Mitstreiter zur NPD erscheint daher wahrscheinlich, wie die Teilnahme an der genannten Klausurtagung der NPD zeigt. Prägnant sind zudem antisemitische Argumentationsmuster, bei denen Juden für negative politisch-historische Ereignisse verantwortlich gemacht und diffamiert werden. Die „Europäische Aktion“ fordert die Abschaffung des § 130 Strafgesetzbuch – das ist der Volksverhetzungsparagraf – sowie ähnlicher Strafvorschriften in Europa zur vermeintlichen Wiederherstellung der Meinungsfreiheit. Insgesamt war sie auf Systemumsturz ausgerichtet. Ihr strategisches Ziel bestand in der Bildung einer politischen Massenbewegung im europäischen Maßstab zur – wie sie selbst sagt – Befreiung Europas. Nach Einschätzung des Amts für Verfassungsschutz stehen
die Ziele und Forderungen der „Europäischen Aktion“ nicht im Einklang mit den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaates. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke für die Antwort. Ich hätte zwei Nachfragen. Die erste wäre: Aus welchen Kommunen stammen denn die unter 1. genannten Personen? Da wurden nur Bundesländer genannt.
Und die zweite Nachfrage: Nun gibt es ja in regelmäßigen Abständen den sogenannten Thing-Kreis in Themar, bei dem unter anderem der Gebietsleiter der ehemaligen „Europäische Aktion“ oder der sich angeblich aufgelösten „Europäische Aktion“ auftritt. Ist denn der Landesregierung bekannt, unter welcher politischen Organisation das stattfindet, oder wie ordnet die Landesregierung die Organisatoren ein, und sieht sie darin Nachfolgeaktivitäten der „Europäischen Aktion“?
Die erste Frage – das hatte ich in der Tat nicht erwähnt – möchte ich in Ergänzung meiner Antwort zu Frage 1 wie folgt beantworten: Die Tatverdächtigen wohnen in den Gemeinden Sonneberg, Tabarz, Guthmannshausen, Römhild, Neuhaus am Rennweg, Suhl, Benzhausen, Neuhaus-Schierschnitz und Arnstadt.
Gibt es weitere Nachfragen? Dann schließe ich für heute die Mündlichen Anfragen und wir setzen die Tagesordnung fort.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Einführung effektiver Alkoholverbote zur Gefahrenvorsorge Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/5395 ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wer wie die AfDFraktion oft mit den Thüringern ins Gespräch kommt, weiß, wie stark der Verlust an Sicherheit und Ordnung die Menschen mittlerweile umtreibt. Immer wieder bekommt man Hinweise, dass auch unterhalb der Schwelle schwerer Straftaten die Freiheit des öffentlichen Raums nicht mehr als solche empfunden und wahrgenommen werden kann, weil man an bestimmten Plätzen – vor allem in den Städten – mit Aggressionen und Pöbeleien geradezu rechnen muss und diese dann logischerweise auch meidet. Solche Aggressionen und Pöbeleien stehen regelmäßig im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Alkohol in der Öffentlichkeit. Es ist allgemein bekannt, dass Alkoholgenuss – vor allem in bestimmten Situationen, zum Beispiel bei auf öffentlichen Plätzen herumlungernden Menschengruppen – in direktem Zusammenhang steht mit Regelverletzungen, Aggressionen, Pöbeleien, sonstigen Anstandsverletzungen und auch sonstigen Verwahrlosungssymptomen wie zum Beispiel Ansammlungen von Unrat, zerbrochenen Bierflaschen und Urinlachen. All das geschieht nicht nur in abgelegenen Ecken, sondern man kann das auch auf dem Erfurter Anger beobachten, der zum Zentrum unserer Landeshauptstadt gehört. Mal abgesehen von der Störung von Ordnung und Sicherheit ist es auch eine Katastrophe für Gewerbetreibende, deren Laufkundschaft ausbleibt, und natürlich auch für das Tourismusgeschäft.
Bevor mir nun jemand den Vorwurf macht, dass ich hier nur Wahlkampf als Oberbürgermeisterkandidat betreiben möchte, kann ich Ihnen eines sagen:
Ja, ich weiß, der Vorwurf kommt. – Ich war vorgestern in Schlotheim bei einer Bürgerinitiative. Da wurde mir genau dasselbe berichtet, dass nämlich eine bestimmte Haltestelle sehr stark von jungen Migranten aufgesucht wird, die dort – sage ich jetzt mal – rumlungern und betrunken Passanten anpöbeln. Der völlig überforderten Polizei bleibt nichts weiter übrig, als festzustellen, dass es sich dort um einen Hotspot handelt. Das ist also kein spezifisches Problem der Landeshauptstadt, sondern von ganz Thüringen.
Natürlich treibt mich das auch als Erfurter um, das ist ganz klar. Es treibt mich um, dass auch alkoholbedingte Enthemmungen mit dazu beigetragen haben, dass der Erfurter Anger zum „gefährlichen Ort“ erklärt wurde. Natürlich ärgert es mich als Erfurter auch maßlos, dass ein Alkoholverbot der Stadt vom
Thüringer Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt wurde, weil es die hohen Anforderungen an eine wirksame Begründung schlicht nicht erfüllen konnte. Es ärgert mich auch, dass sich daran nichts geändert hat. Zwar haben Sie von den Altparteien, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Landtag nach dem Urteil den § 27a Thüringer Ordnungsbehördengesetz neu gefasst, aber an den bürokratisch kaum überwindbaren Hürden haben Sie nichts geändert. Nach wie vor kann eine Gemeinde ein wirksames Alkoholverbot nur dann erlassen, wenn es im fraglichen Bereich oft genug zu Straftaten gegen Bürger gekommen ist. In diesem Punkt, meine Damen und Herren, unterscheiden sich der Anspruch der AfD und unser Gesetzentwurf, der hier vorliegt, fundamental. Wenn die von uns entworfenen Neuregelungen in Kraft treten, muss das Kind nämlich nicht erst in den Brunnen fallen, damit Gemeinden tätig werden können.
Dann reicht bereits der Kinder- und Jugendschutz für ein Alkoholverbot aus, wenn das beispielsweise für einen Umkreis von 300 Metern einer Einrichtung, die regelmäßig von Kindern und Jugendlichen aufgesucht wird, beschlossen wird, zum Beispiel auch Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Dann brauchen Gemeinden für ein Alkoholverbot zur Kriminalitätsprävention nicht mehr abwarten, bis genügend Bürger an betreffenden Orten alkoholbedingten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zum Opfer gefallen sind – das dann natürlich auch statistisch vermerkt worden ist. Nein, unserem Gesetzentwurf reicht dann schon das Ziel, ein Alkoholverbot zur Gefahrenvorsorge zu erlassen, bevor Bürger zu Opfern werden.
Meine Damen und Herren, es ist Kommunalwahlkampf, das haben wir ja schon erwähnt. Auch Ihre Kandidaten, Herr Adams, reden davon, man müsse die Ängste der Menschen ernst nehmen.
Heute, Herr Adams, werden wir sehen, wie ernst Sie es damit meinen. Wir machen Ihnen den Vorschlag, geben Sie Gemeinden die Möglichkeit, effektive Alkoholverbote zum Schutz von Ordnung und Sicherheit zu erlassen, wenn es nötig ist. Das entscheiden ja Gemeinden und nicht wir. Oder, Herr Adams, Sie reden sich raus, zum Beispiel damit, dass es ja anderswo in Thüringen Alkoholverbote gibt, weil dort im Gegensatz zu Erfurt noch keiner dagegen geklagt hat, dem das Recht auf öffentliches Besäufnis an allen Orten grundrechtlich wichtiger ist als der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Alkohols und von allen