Thomas Rudy
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Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, die Informationen der Großen Anfrage sind durchaus interessant und aufschlussreich, nicht nur weil die Kollegen der Koalitionsfraktionen beim § 33 Abs. 2 des Thüringer Waldgesetzes einen behördlichen Genehmigungsvorbehalt mit einem Vorkaufsrecht gleichsetzen, sondern auch, da sie die exorbitanten Steigerungen des Bodenpreisindex beim Ackerland und dem individuellen Wohnungsbau sowie die immer tiefer werdende Kluft zwischen Stadt und Land aufzeigen. Doch das wussten die Koalitionsfraktionen im Grunde schon zuvor und schon lange genug. Die Landesregierung hätte demgemäß auch schon längst gegensteuern können. Herausgekommen ist dabei jedoch sehr wenig.
Dem Bereich des sogenannten Land Grabbing – oder auf Deutsch: der Landnahme – widmet sich diese Große Anfrage nur mäßig. So titelte am 17. Januar dieses Jahres die „Thüringer Allgemeine“, dass die rot-rot-grüne Regierungskoalition in Thüringen noch vor der Landtagswahl im Oktober 2019 ein Gesetz erlassen will, um Bodenspekulanten und Finanzinvestoren den Ankauf von Landwirtschaftsbetrieben zu erschweren, was die Kollegen der Koalitionsfraktionen noch mit einem medienwirksamen Auftritt hier vor dem Landtag unterstrichen. Als wir dann hier im Mai mit der Drucksache 6/6503 unseren Antrag „Thüringer Land- und Forstwirtschaft schützen – Landnahme stoppen, Bodenspekulation Einhalt gebieten“ darlegten, hieß es dann vonseiten der Grünen, dass sie zwar an einem entsprechenden Gesetz arbeiten würden, aber selbst nicht wissen, ob sie es in dieser Legislaturperiode noch schaffen würden. Das hinderte die Linken im August nicht daran, die Genehmigungspflicht für Verkäufe von Agrarbetrieben medial zu fordern.
Was bei den großen Gesetzesplänen der uneinigen regierungstragenden Koalitionsfraktionen herauskam, war dann nur diese Große Anfrage, mehr nicht. Dabei versuchte die Landesregierung im Januar das Problem noch kleinzureden, während sie jetzt in der Antwort auf die Frage 9. c) schrieb, dass sie das Eindringen von Investoren in den landwirtschaftlichen Bodenmarkt mit großer Sorge sieht. Hier zeigt die rot-rot-grüne Landesregierung sich ähnlich uneinig, wie in der Antwort auf die Frage 9. d), wo sie sich zwar für eine Gebühren- und Anzeigepflicht für Share Deals ausspricht, diese jedoch im Falle von Immobiliengeschäften in Gera selbst getätigt hat.
Dies alles zeigt doch mal wieder eins ganz deutlich, meine Damen und Herren: Die rot-rot-grüne Lan
desregierung hat wieder einmal viel gewollt, aber nichts gekonnt. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, bei dem Antrag der CDU-Fraktion geht es um die Novellierung der Handwerksordnung. Als die rotgrüne Bundesregierung 2004 die Meisterpflicht in 53 Berufen aufhob, folgte sie damit den Empfehlungen der Monopolkommission, die sich in ihrem Gutachten mehrfach gegen die Meisterpflicht im Handwerk ausgesprochen hatte. Jetzt sind 15 Jahre vergangen und wir haben die Folgen der damaligen Entscheidung an der Entwicklung der Beschäftigungszahlen des Handwerks und der gesunkenen Qualität der Arbeiten gesehen.
Seitdem keine berufliche Qualifikation mehr notwendig war, um sich in Bereichen wie dem Fliesenlegerhandwerk selbstständig zu machen, gab es einen wahren Gründungsboom in den betroffenen Gewerken. 244.000 eingetragene Betriebe zählte
der Zentralverband des Deutschen Handwerks Ende 2017; vor Abschaffung des Meisterzwangs waren es noch 74.940. In den zulassungspflichtigen Gewerken sank die Zahl im selben Zeitraum von 587.760 auf 574.086. Es bestehen Befürchtungen, dass sich bei Wiedereinführung der Meisterpflicht der in einigen Handwerksberufen bestehende Fachkräftemangel verstärken würde. Richtig ist, dass die Zahl an Handwerksbetrieben zwar gestiegen ist, dies aber überwiegend Ein-Mann-Betriebe sind, die größtenteils mangels Qualifikation nicht ausbilden.
Fakt ist, die Zahl der Auszubildenden im gesamten Handwerk ist seit Jahren rückläufig. Es muss etwas getan werden. Die Ausbildung im Handwerk muss wieder attraktiver gemacht werden.
Um die Ausbildungsleistung wieder zu steigern und Fachkräfte für das Handwerk zu gewinnen, ist eine umfassende Reform notwendig. Dazu gehören ganz zentral eine bessere Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen, bessere Aufstiegsmöglichkeiten. Eine stärkere Tarifbindung wäre angebracht. Und Azubis brauchen einen guten und qualifizierten Ausbilder. Die Abschaffung des Meisterbriefs für einige Gewerke hat sich aus AfD-Sicht nicht bewährt.
Es hat zu mehr Klagen über Mängel bei Handwerkerleistungen geführt und zu zu wenig ausgebildeten Fachkräften. Gründungen in den zulassungsfreien Gewerken verschwinden oftmals durch den erhöhten Wettbewerbsdruck schon nach wenigen Jahren wieder vom Markt. Hier möchte ich gern den ZDH-Präsidenten Hans Peter Wollseifer zitieren: „Wir wollen nachhaltige und beständige Betriebe, die Menschen beschäftigen und anständig bezahlen, und keine Betriebe, die sich selbst ausbeuten, schnell wieder aus dem Markt verschwinden und die Gewährleistungspflicht nicht einhalten.“
Wir von der AfD sind der gleichen Meinung. Der Meisterbrief muss aufgewertet werden. Die Meisterprüfung muss kostenfrei sein. Der Landtag sollte sich für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung einsetzen. Wir unterstützen auch die stärkere Regulierung des Meisterzwangs und daher auch den Antrag der CDU-Fraktion. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Lassen Sie mich zuerst einmal festhalten, dass es sehr überraschend ist, eine Große Anfrage der CDU auf Verlangen der Koalitionsfraktionen auf der heutigen Tagesordnung zu sehen, zumal die Antworten der Landesregierung dieser selbst kein gutes Zeugnis ausstellen.
Das wirtschaftspolitische Handeln der rot-rot-grünen Landesregierung steht unter dem Motto: anspruchslos, den zufällig in den Schoß gefallenen Konjunkturaufschwung verwalten, anstatt die Thüringer Unternehmerschaft aktiv und konsequent zu unterstützen.
Das aber verwundert nicht. Die links-grünen Enteignungsparteien waren schon immer dafür bekannt, dass sie gut darin sind, das Geld anderer Leute auszugeben, statt jene Unternehmer zu unterstützen, die gemeinsam mit ihren Angestellten dieses Geld erst erarbeiten. Das Ergebnis zeigt sich mal wieder beispielhaft auch bei den von der Landesregierung herausgegebenen Daten. Die Zahl der in Thüringen aktiven Unternehmen ist zwischen 2015 und 2017 um 1,9 Prozent geschrumpft, wohingegen die Anzahl der Unternehmen bundesweit im selben Zeitraum um 0,4 Prozent gestiegen ist. Bei den Kleinbetrieben ergibt sich ein ähnliches Bild. Während die Zahl der kleinen und Kleinstunternehmen im Bundesgebiet annähernd konstant geblieben ist, gab es in Thüringen einen Rückgang um 2,3 Prozent. Auch der Anstieg der Unternehmen in der Größenklasse von 10 bis 49 und 50 bis 249 Beschäftigten fiel in Thüringen weitaus schwächer aus als im Bundesdurchschnitt. Thüringens Wirtschaft in Zukunft hängt auch von starken Unternehmen in einem starken produzierenden Sektor ab. Darum müssen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, die das Handwerk und die Industrie stärken. Alles, was ihnen schadet, ist zu unterlassen, denn die ohnehin seit der Deindustrialisierung in den 90er-Jahren zu schwache Industriekultur schwächen Sie mit Ihrer Wirtschaftspolitik weiter.
Die von der Landesregierung herausgegebenen Zahlen sind in ihrer Dramatik nicht zu unterschätzen, denn wenn schon Ihre Wirtschaftspolitik des Ihnen in den Schoß gefallenen Konjunkturaufschwungs die Anzahl der Unternehmen schrumpft, dann Gnade dem Thüringer Unternehmertum Gott, sollten Sie während einer Wirtschaftskrise regieren – und die ist ja schon im Anzug.
Sie haben es versäumt, in ausreichendem Maße produzierendes Gewerbe nach Thüringen zu locken bzw. Unternehmen in dieser Branche in ihrer Entstehung ausreichend zu unterstützen. Ein Beispiel für die Unternehmerfeindlichkeit von Rot-Rot-Grün ist das mit vergabefremden Kriterien überfrachtete Vergabegesetz. Kein Wunder, dass die Selbstständigen in Thüringen im Durchschnitt immer älter werden und gleichzeitig immer weniger junge Nachfolger für ihre Firmen finden. Auch das Gründungsgeschehen in Thüringen lässt deutlich zu wünschen übrig. Sparen Sie sich dabei Ihre Ausreden! Natürlich werden Sie jetzt wieder einmal behaupten – wie bei allen Themen –: Der demografische Wandel ist schuld! Wie immer, das ist so etwas wie der billige Jakob aller Ausreden für Politiker, die vom eigenen Versagen ablenken wollen.
Untersuchungen des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung legen sehr überzeugend nahe, dass – ich zitiere – „nur geringe Anstrengungen nötig sind, um das Gründungsgeschehen auf dem bisherigen Niveau zu halten.“ Dazu bräuchte es eine höhere Gründerquote bei Frauen und mehr Akademiker in den Bereichen Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Ingenieurswesen und Ökonomie.
Zu beidem ist Rot-Rot-Grün aber nicht in der Lage. Damit sich mehr Frauen als Gründer hervortun, muss unter anderem das Unternehmertum ein viel positiveres Image in der Öffentlichkeit bekommen.
Auch zu einem positiven Unternehmerimage können die links-grünen Enteignungsparteien sicherlich keinen Beitrag leisten.
Dann zu einer höheren Akademikerquote in den MINT-Bereichen: Um die Schüler auf diese an
spruchsvollen Fächer vorzubereiten, braucht es eine ordentliche Bildungspolitik. Auch dazu ist RotRot-Grün bei Weitem nicht in der Lage. Um nun für ausreichende Unternehmensnachfolger zu sorgen, wäre es zum Beispiel dringend notwendig, den von uns vorgeschlagenen Weg einer vollständig kostenfreien Meisterbildung zu gehen. Aber dafür ist Ihnen von Rot-Rot-Grün das Geld zu schade. Statt die Meisterschüler im notwendigen Maß zu unterstützen und damit den Wirtschaftsstandort Thüringen zu stärken, sind Ihnen Ausgaben für Wolfsmanagement und sonstiges Ideologiegedöns wichtiger. Sie setzen für Thüringen die falschen Prioritäten. Regierung können Sie einfach nicht.
Im Zeitraum von Januar 2015 bis Ende 2018 haben gerade einmal 1.693 Personen erfolgreich eine Meisterausbildung abgeschlossen. Bei den grünen Berufen waren es im gleichen Zeitraum sogar nur 121 Personen. Setzen Sie endlich unseren Vorschlag für eine kostenlose Meisterausbildung um!
Da ich selbst Kleinunternehmer bin,
könnte ich hier noch lange darüber reden, was die Landesregierung unter dem Begriff „Wirtschaftspolitik“ versteht.
Aber lassen Sie mich zum Schluss zusammenfassen: Die Wirtschaft in Thüringen funktioniert nicht wegen der rot-rot-grünen Landesregierung, sondern trotz dieser Landesregierung.
Demgemäß beantragt die AfD-Fraktion die Überweisung der Drucksache in den Wirtschaftsausschuss.
Vielen Dank.
Gutes Wasser.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste im Netz und auf der Tribüne! Den vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sowie die zugehörige Beschlussempfehlung des Ausschusses würde der Volksmund am ehesten mit dem Begriff „Verschlimmbesserung“ betiteln. Sie bedeuten mehr Bürokratie für den Waldbesitzer, mehr Störungen der Wildtiere durch Fahrradfahrer und Reiter sowie mehr Jagddruck durch die staatlichen Förster und damit auch höhere Schälschäden.
Ja, den Thüringer Wäldern geht es schlecht.
Aber hat sich im Geltungsbereich des Thüringer Waldgesetzes wirklich ein so großer Anpassungsbedarf ergeben? Aus der regulierungswütigen Sicht der Koalitionsfraktionen wohl schon. Doch statt es den betroffenen Waldbesitzern so einfach wie möglich zu machen – und da handelt es sich vor allem um kleine private Waldbesitzer –, wird es für sie zukünftig eher komplizierter werden. Eins brauchen die Waldbesitzer in unserem Land aber sicher nicht:
ein Gesetz, das ihnen das Leben in der jetzigen Situation noch schwerer und sorgenvoller macht. So schrieb der Thüringer Waldbesitzerverband in seiner Stellungnahme nicht einfach aus einer Laune heraus, dass in dieser komplizierten Situation aus seiner Sicht eine Änderung des Thüringer Waldgesetzes nicht notwendig sei und dass der Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen ihn und seine Mitglieder unnötig beschäftigen würde. Das ist eine klare Aussage. Die Waldbesitzer erwarten von den Regierungsparteien schnelle und praxistaugliche Antworten auf die Probleme in den Thüringer Wäldern, was die Anhörung im Ausschuss auch deutlich gezeigt hat. Doch beides lässt der vorliegende Änderungsentwurf vollständig vermissen. Stattdessen gibt es immer mehr Regulierungen. Allein schon das krampfhafte Festhalten an der Neuregelung zum Befahren von und zum Reiten auf festen sowie befestigten Waldwegen in dieser Novelle bei gleichzeitigem Unterlassen der tatsächlich benötigten Hilfen wird bei den Waldbesitzern in Thüringen Wut und Kopfschütteln hervorrufen.
Ganz abgesehen davon, dass die Koalitionsfraktionen mit ihrer rot-rot-grünen Mehrheit im Ausschuss eine Beschlussempfehlung durchgedrückt haben, die beim Vorkaufsrecht den Kommunen wohl nur Unverständnis abringen wird und aus unserer Sicht einen tiefen Eingriff in die kommunale finanzielle Verwaltung darstellt.
Zumal die vorgesehene Regelung zum Vorkaufsrecht weiter an den tatsächlichen Problemen der Waldeigentumsstrukturen in unserem Land vorbeigeht. Dem Fass den Boden schlägt jedoch die Formulierung zu § 23 in der Beschlussempfehlung aus. Dort heißt es, dass Schalenwild im Umfeld von Kalamitätsflächen wirksam zu reduzieren sei, was nichts anderes bedeutet, als dass für die Koalitionsfraktionen offensichtlich unser heimisches Schalen
wild nichts anderes als ein Schädling ist, den es um jeden Preis auszurotten gilt.
Diese Einstellung gegenüber Lebewesen ist schändlich, ja geradezu bösartig und belegt wieder einmal, dass Sie sich nur dann für Tierwohl und Tierschutz interessieren, wenn es Ihnen politisch in den Kram passt, was durch den noch zu behandelnden Entwurf der Landesregierung zur Novelle des Thüringer Jagdgesetzes noch unterstrichen wird. Schon allein deshalb lehnen wir die Beschlussempfehlung des Ausschusses und den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörer, mein Kollege Höcke hat es in der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs unserer Fraktion unmittelbar vor der Sommerpause getan. Ich möchte die verkürzte Redezeit noch einmal dafür nutzen, unsere Motivation als AfD-Fraktion für die Einbringung dieses Gesetzes zu schildern.
Das Grundgesetz erteilt in seinem Artikel 21 Abs. 1 den Parteien den Auftrag, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Für die heute hier zu beratende Sache ist insbesondere die Tatsache interessant, dass Parteien diese Aufgabe unter anderem dadurch wahrnehmen, dass sie im politischen Wettbewerb stets versuchen, auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss zu nehmen, etwa indem sie eigene Zeitungen oder sonstige Veröffentlichungen herausgeben und auf diese Weise ihre politischen Inhalte öffentlich kommunizieren. Darüber hinaus steht es politischen Parteien selbstverständlich frei, sich an Unternehmen zu beteiligen, darunter natürlich auch an Medienunternehmen. Hier wurde in der ersten Lesung mit einigen Nebelkerzen um sich geworfen und – Herr Pidde hat es ja auch gerade wieder – es wurde uns unterstellt, unser Anliegen sei es, dieses Recht der Parteien in irgendeiner Form einzudämmen. Dem ist nicht so. Das möchte ich hier ausdrücklich festgestellt haben.
Dass die Beteiligung politischer Parteien an Medienunternehmen immer wieder kritisch hinterfragt wird und wiederholt Gegenstand von wissenschaftlichen Untersuchungen, bei der Gesetzgebung in Bund und Ländern und von Verfassungsgerichtsentscheidungen ist, wissen Sie. Wir haben die Diskussion nicht erfunden, sind auch nicht die Ersten, die hier Handlungsbedarf erkennen und Vorschläge zur Debatte stellen, wie wir als Gesetzgeber dazu beitragen können, in dieser Sache für größere Transparenz zu sorgen. Fakt ist nämlich, dass für die Masse der Leser oftmals nicht erkennbar ist, welches Medium zu welchem Anteil in der Hand einer Partei ist.
In diesem Zusammenhang ist es ausgesprochen kurios, dass viele Redner bei der ersten Lesung immer wieder betonen, dass eine Beteiligung von Parteien an Medien- und Druckerzeugnissen völlig unproblematisch ist und überhaupt nichts Besonderes sei. Andererseits wurde uns auch immer vorgeworfen, mit dieser Transparenzregelung Journalisten und Medien stigmatisieren zu wollen. Wie passt das eigentlich zusammen? Wenn das alles so unproblematisch ist, wie Sie es hier immer dargestellt haben, wieso ist es dann ein Problem, offen und ehrlich dazu zu stehen, dass Partei X oder Y eben doch ein Wörtchen mitzureden hat, wenn es um die Besetzung der Chefredaktion geht?
Die wenigen sachlichen Anmerkungen zu unserem Gesetzentwurf etwa von Herrn Wucherpfennig von der CDU wiesen zu Recht darauf hin, dass bereits jetzt die Pflicht existiert, wonach Parteien ihre finanziellen Beteiligungen an Unternehmen aufzulisten und die Hauptprodukte der entsprechenden Medienunternehmen zu benennen haben. Aber das ist eben der Punkt. Es müssen nur die Hauptprodukte angegeben werden, also bei Weitem nicht alle Presseerzeugnisse. Wenn im Rechenschaftsbericht dann auch noch Beteiligung an Mediendienstleistern oder Zentralredaktionen auftauchen, die wiederum ohne entsprechende Kennzeichnung Inhalte an Zeitungen und Zeitschriften zur Verfügung stellen, ist es selbst dem Leser mit einer überdurchschnittlichen Motivation, sich über die Eigentumsverhältnisse seiner lokalen und regionalen Tageszeitung zu informieren, schlicht unmöglich, tatsächlich festzustellen, ob eine Partei dahintersteckt.
Deshalb fordern wir eine Ausweitung der bisher im Landespressegesetz vorgesehenen Offenlegungspflicht im Impressum, um diesem Transparenzdefizit entgegenzuwirken. Hier setzt dieses Gesetz
meiner Fraktion an. Wir schlagen eine gesetzliche Regelung vor, die die Offenlegungspflicht im Thüringer Pressegesetz ergänzt und sicherstellt, dass Medienkonsumenten darüber in Kenntnis gesetzt werden, wenn Publikationen oder Medieninhalte von Unternehmen stammen, an denen unmittelbar und mittelbar politische Parteien beteiligt sind. Wir denken, dass diese Frage eine wichtige ist und dass sie uns in den nächsten Jahren sicherlich noch einmal beschäftigen wird.
Die jetzigen Mehrheitsverhältnisse hier im Hohen Hause lassen es leider nicht zu, dass wir darüber hinaus mit den Betroffenen, mit Fachleuten ins Gespräch kommen. Selbst die Ausschussüberweisung dieses Gesetzes wurde von den sich so bezeichnenden demokratischen Fraktionen abgelehnt. Aber die Zeiten ändern sich so allmählich und glücklicherweise hat der Thüringer Wähler in Kürze wieder die Möglichkeit, auf die Zusammensetzung des Landtags Einfluss zu nehmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und im Netz! Das, was wir beim Bau und anlaufenden Betrieb der vier gigantischen Vogelhäckselanlagen bei Schmölln erleben mussten, ist gelinde gesagt skandalös.
Es zeigt exemplarisch, dass Rot-Rot-Grün und die CDU Thüringen mit Windkraftanlagen zubauen wollen, koste es, was es wolle.
Bürgerwille und Artenschutz sind dabei belanglos.
Nicht nur, dass der Bau dieser vier Ungetüme – trotz einer ursprünglich nicht bestandskräftigen Baugenehmigung, grundsätzlicher Bedenken des zuständigen Landesamts und vieler Einsprüche – aufgrund einer Genehmigung des CDU-geführten Landratsamts erfolgen konnte, wirft Fragen auf, sondern auch die Tatsache, dass die Aufsichtsbehörde sich in diesem Fall über zwölf Monate in Untätigkeit ergangen hat. Zur Rechtfertigung heißt es dann in der Presse lapidar: Das kann schon mal vorkommen. Zumal das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz dem Landratsamt Altenburger Land kein Zeitlimit für eine erneute Prüfung des Falles auferlegt hat, als es endlich die Akten zurückgab, was nach erfolgtem medialen Bekunden des Landratsamtes Altenburger Land unüblich ist. Und das alles, obwohl es objektiv sehr gute Gründe gibt, die vier im Bau befindlichen Stromstängel immer noch abzulehnen, zum Beispiel wegen Ungereimtheiten in Bezug auf das artenschutzrechtliche Gutachten und der darin geprüften Flächen sowie bei den Ausgleichsmaßnahmen. Denn auch die geprüften Flächen sollen keineswegs mit den tatsächlich bebauten Flächen übereinstimmen; und die besagten Ausgleichsmaßnahmen liegen auf Flächen, deren Eigentümer dafür gar kein Einverständnis gegeben haben.
Wie kann das alles sein, meine Damen und Herren?
Zusätzlich befinden sich die Anlagen mitten in einem Rotmilan- und Fledermausgebiet. Noch dazu hat der Anlagenbetreiber auf recht dubiose Art versucht, sich das Stillhalten der örtlichen Artenschützer zu erkaufen.
Kurzum, alles an diesen vier Anlagen ist anrüchig und skandalös. Weder die Baugenehmigung noch die Anordnung der sofortigen Vollziehung hätten aus unserer Sicht je erteilt werden dürfen.
Aber wie schon gesagt, Windkraft ist durch die CDU und durch Rot-Rot-Grün politisch gewollt, koste es so viele Vögel und Fledermäuse, wie es wolle,
und der Bürgerwille spielt erst recht keine Rolle. Der Klimawandel heiligt eben scheinbar alle Mittel,
da legt man dann auch gern mal Recht und Gesetze eigenwillig aus, was aber gut zu den jüngsten Forderungen der Windkraftlobby gegenüber Herrn Altmaier passt, will doch die Windkraftlobby ihre Gewinne auf Kosten der Bürger und der bedrohten Arten noch weiter steigern. Da hilft auch nicht der Hinweis, dass der Investor seine Vogelschredder auf eigenes Risiko gebaut hat. Denn sind die Windspargel einmal fertig aufgestellt, bleiben sie auch stehen, denn keineswegs wird sich das Landratsamt dem Risiko eines Prozesses aussetzen, an dessen Ende der Kreis dem Investor Entschädigungen in Millionenhöhe zahlen müsste. Wir verlangen im Interesse der Anwohner und des Artenschutzes, dass der Windpark Schmölln durch die Landesregierung noch einmal kritisch geprüft wird, und ein Windkraftmoratorium für ganz Thüringen. Dass wir es benötigen, zeigt der vorliegende Fall. Vielen Dank.
Fragt doch mal die Bürger vor Ort!
Werte Gäste! Als ich den Titel dieser Aktuellen Stunde von der CDU-Fraktion gelesen habe, wusste ich nicht so recht, was ich davon halten sollte: „‚Pannenserie‘ im Justizvollzug in Thüringen – Ein fehlgeschlagener Vertuschungsversuch?“. Ich fragte mich – derjenige, der im Justizausschuss ist, ist jetzt auf einem wichtigen Termin in Weimar –, was man da noch hätte vertuschen wollen. Denn Pannenserien, wenn wir diese Vorfälle so nennen möchten, ist man in Thüringens Justizvollzugsanstalten unter der Führung des grünen Justizministers Herrn Lauinger ja bereits gewohnt. Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass sie durch ihn mittlerweile ein fester Bestandteil des Justizvollzugs in Thüringen geworden sind.
Vergleichbare Fälle, wie die hier genannten, ereigneten sich im Justizvollzug des Freistaats wiederholt in der Vergangenheit. 2017 haben sich zum Beispiel gleich mehrere Menschen im Thüringer Strafvollzug das Leben genommen. Im gleichen Jahr konnte zudem ein Häftling aus der Haftanstalt Suhl-Goldlauter ausbrechen. Anfang 2018 gelang es drei Häftlingen, aus der Jugendstrafanstalt Arnstadt zu entkommen. Und in der Silvesternacht 2018/2019 kam es dort zu massiven Randalen von Gefangenen, die zudem versucht haben, Müll in Brand zu stecken. Als das Gefängnispersonal versuchte, die Brände zu löschen, wurden die Mitarbeiter von den Insassen auch noch beleidigt und mit Gegenständen beworfen.
Und nun die drei Vorfälle in der JVA Untermaßfeld. Über all diese Fälle wurde lang und breit in den Medien berichtet. Die Missstände sind also offiziell bekannt. Ebenso bekannt ist, dass der Justizminister Lauinger nicht in der Lage ist, die anhaltenden Missstände im Justizvollzug zu beheben, und sein Rücktritt eigentlich schon längst überfällig wäre.
Im Ergebnis gibt es also in dieser Angelegenheit nichts mehr, was man noch vertuschen könnte, so wie es der Titel dieser Aktuellen Stunde zu suggerieren versucht. Der eigentliche Zweck dieser Aktuellen Stunde ist aber in Wirklichkeit nicht die Aufklärung irgendwelcher Missstände. Vielmehr geht es der CDU-Fraktion darum, sich vor der Landtagswahl noch einmal zu profilieren. Man möchte sich mit dieser Aktuellen Stunde als die Partei darstellen, die Missstände aufdeckt und für Sicherheit und Ordnung im Freistaat sorgt. Auf diese Weise versucht man beim Wähler, den Blick dafür zu verstel
len, wer die Verantwortung dafür trägt, dass sich unsere Gefängnisse zunehmend mit solchen gewaltbereiten Migranten füllen, wie dem hier in der Begründung aufgeführten Iraker, der dem Justizvollzugsbeamten das heiße Wasser ins Gesicht schüttete.
Glauben Sie mir, meine sehr geehrten Kollegen von der CDU-Fraktion, die Wähler lassen sich von solchen Aktionen aber nicht mehr hinters Licht führen. Denn niemand da draußen hat vergessen, dass es die CDU war, die durch ihre verfehlte Personalpolitik den Grundstein für die heutigen Missstände im Bereich des Justizvollzugs gelegt hat. Und niemand da draußen hat vergessen, dass es die CDU war und immer noch ist, die mit ihrer Politik der offenen Grenzen bereits seit Jahren eine unkontrollierte Zuwanderung nach Deutschland zulässt, wodurch Menschen in unser Land gelangen können, die aus fremden und von Gewalt geprägten Kulturen stammen.
Egal was Sie jetzt auch noch versuchen, am Wahltag werden Sie vom Wähler für genau diese Politik völlig zu Recht bestraft werden. Da nützen Ihnen auch solche heuchlerischen Manöver nichts mehr. Verschonen Sie also den Landtag mit solchen Themen, die in Wahrheit nichts anderes sind als Wahlkampfgetrommel und nur das angekratzte Image der CDU wieder aufpolieren sollen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im April 2019 wandte sich der Landesfeuerwehrverband mit einem Forde
rungskatalog an die zukünftige Landesregierung und die im Landtag vertretenen Fraktionen. Ein Punkt dieses Katalogs ist, Schutz und Förderung des Ehrenamts zum Staatsziel zu erklären und in die Verfassung aufzunehmen. Jetzt, in der letzten Sitzung des Parlaments im September 2019, nehmen die Vertreter von Rot-Rot-Grün diese Forderung als Aktuelle Stunde. Da drängt sich einem die Frage auf, warum Rot-Rot-Grün in den vergangenen Monaten oder Jahren nicht einen solchen Antrag zur Änderung der Verfassung ins Plenum eingebracht hat. Die Gründe, warum erst jetzt, ergeben sich wohl aus dem Umstand der bevorstehenden Landtagswahlen.
Als AfD-Fraktion stehen wir an der Seite des Ehrenamts. Ob eine Festschreibung des Ehrenamts in der Verfassung jedoch der richtige Weg ist, wagen wir zu bezweifeln. Als vielversprechender sehen wir vielmehr den Weg an, durch Taten dem Ehrenamt zu helfen. Wir als AfD-Fraktion haben vor allem in den Haushaltsberatungen unsere Unterstützung dem Ehrenamt gegenüber gezeigt, nicht zuletzt durch den Antrag auf Verdoppelung der Feuerwehrrente. Aktuell beträgt diese nach 40 Jahren rund 45 Euro. Was ist das für eine Leistung? Ein weiterer Antrag war, einen Feuerwehrlastenausgleich für Gemeinden zu bilden, damit die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren einen Zuschuss für die Anschaffung persönlicher Schutzausrüstung erhalten. Auch in diesem Bereich liegen uns zahlreiche Berichte vor, dass Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr ihre persönliche Schutzausrüstung aktuell schon selbst kaufen, da einige Gemeinden keinerlei Mittel mehr zur Verfügung haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, beide Anträge wurden nicht nur von Rot-Rot-Grün, sondern auch von der CDU abgelehnt, und dies trotz der Tatsache, dass beide Anträge haushalterisch vollkommen abgedeckt waren. Der Grund kann also nur darin liegen, dass die AfD und damit die in Ihren Augen falsche Partei diesen Antrag gestellt hat.
Um es kurz zu machen: Der Titel dieser Aktuellen Stunde ist nicht etwa gewählt, weil Sie die Forderungen unterstützen, denn da haben Sie mehr als genug Zeit gehabt. Er ist gewählt, weil die Wahlen unmittelbar vor der Tür stehen. Sie versuchen, in diesem Haus plumpen Wahlkampf zu betreiben.
In unseren Augen ist dieses Verhalten diesem Hohen Haus gegenüber einfach nur unwürdig. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörer, die AfD-Fraktion hat grundsätzlich nichts gegen den verbesserten Schutz der Gerichtsvollzieher einzuwenden – wer könnte das auch ernsthaft? Aber wir müssen hier an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass Ihnen allen die Landtagsverwaltung freundlicherweise einige Unzulänglichkeiten im Änderungsantrag auf das Butterbrot geschmiert hatte. Verschiedene Formulierungen, beispielsweise in Buchstabe g in Absatz 1
des neuen § 13a, sind einfach sprachlich Unfug und darüber hinaus auch aus Bestimmtheitsaspekten bedenklich. Wie Sie allerdings der Landtagsverwaltung im Ausschuss geradezu über den Mund gefahren sind, ist unterste Schublade, leider aber symptomatisch für Sie.
Wir werden aber im Interesse der Gerichtsvollzieher diesem Antrag zustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörer! Mit dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, die ITZusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung weiterzuentwickeln, indem zum 01.01.2020 eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts geschaffen werden soll. Der IT-Planungsrat soll hierdurch bei der Koordination der ebenenübergreifenden Zusammenarbeit unterstützt werden. Des Weiteren soll auch die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes gefördert werden, welches Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis zum Jahr 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Bereits an dieser Stelle gibt es aktuell schon die ersten Probleme, denn erforderliche Koordinationsaufnahmen können aufgrund fehlender Zuständigkeiten leider nur unzureichend wahrgenommen werden. Als AfD-Fraktion begrüßen wir deshalb erst einmal die Einrichtung einer Institution wie der nun geplanten Föderalen IT-Kooperation FITKO.
In den Zuschriften des Thüringer Landkreistags und des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen ist eine Forderung sehr deutlich geworden: Die FITKO soll mit einem breiten Mandat ausgestattet werden, um die über mehrere Dienststellen verteilten Koordinationsstellen für ausgewählte E-Government-Standardisierungsaktivitäten wie KoSIT, GDI-DE oder GovData unter dem Dach der FITKO zu bündeln.
Auch eine zweite Forderung begrüßen wir als AfDFraktion außerordentlich: Der IT-Planungsrat soll sein Mandat nutzen, um fachübergreifende Standards zu definieren. Hierfür ist es notwendig, dass er aktiv mit einem eigenen Budget ausgestattet wird und für notwenige Standardisierungsaktivitäten sorgt, gegebenenfalls auch eigenständig die Bedarfsvertretung übernimmt. Diese auch finanzielle Grundlage sehen wir als außerordentlich wichtig an, da nur so sichergestellt werden kann, dass der IT-Planungsrat schnell und vor allem effektiv arbeiten kann. Weitere Verzögerungen bei der Erarbeitung von gemeinsamen Standards darf es nicht geben.
In diesem Bereich hat Deutschland in den letzten Jahren einfach zu viel Boden verloren. Um es klar zu machen: Als AfD-Fraktion werden wir dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, mit den beiden hier vorliegenden Entwürfen möchte die Landesregierung vorgeblich die Normen für die Vergabe von Aufträgen vereinfachen. Tatsächlich erschwert sie den Vergabeprozess für Unternehmen durch zusätzliche, nicht quantifizierbare Kriterien. Genau diese nicht quantifizierbaren Kriterien – wie zum Beispiel ökologische Kriterien – sind das Problem.
Wir wiesen darauf bereits bei der ersten Beratung des Gesetzes hin. In der Evaluierung des Vergabegesetzes durch die Landesregierung wird klar und deutlich geschrieben, dass 90 Prozent der öffentlichen Auftraggeber angaben, dass die Beschaffungsstellen nicht die personelle und institutionelle Fähigkeit haben, bei der Vergabe den Umweltschutz und die Energieeffizienz betreffende Aspekte stärker zu berücksichtigen. Zudem bewerten 60 Prozent der Vergabestellen die Aussage als zutreffend, dass sich die Forderung nach Berücksich
tigung von sozialen und umweltbezogenen Faktoren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge negativ auf die Rechtssicherheit der Vergabeentscheidung auswirkt. Die stärkere Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Kriterien im Vergabegesetz kann also meistens überhaupt nicht umgesetzt werden und dort, wo es gelingt, führt die Berücksichtigung mehrheitlich zu einer rechtsunsicheren Vergabe des Auftrags.
Ihr Gesetz ist schlicht und einfach eine Mehrbelastung für die Thüringer Wirtschaft. Das immer komplizierter werdende Vergaberecht und die Professionalisierungsdefizite in den Vergabestellen erklären dann auch die hohe Anzahl von Nachprüfungen und ebenso die hohe Erfolgsquote in den Nachprüfungsverfahren.
Ich möchte noch einmal aus der Evaluierung zitieren: „Im Mittel […] sind in den Thüringer Verwaltungen nur zwei Mitarbeiter überwiegend im Bereich der Beschaffung tätig […]. […] lediglich 29 Prozent der Mitarbeiter in den Vergabestellen [sind] explizit für die Durchführung von Vergabeverfahren ausgebildet“. Daraus ergeben sich dann zwangsläufig wiederum die berechtigten zunehmenden Beschwerden sowohl aus der Unternehmerschaft wie aus den Vergabestellen selbst. Wir teilen diese Kritik.
Sie machen hier den gleichen Fehler wie bei der Inklusion. Sie stülpen Gesetzen Ihre ideologische Überzeugungen ohne jede Rücksicht auf die organisatorischen Bedingungen und Voraussetzungen über. Wie es dann mal in Schulen oder in dem Fall in Unternehmen umgesetzt wird und was es in der Praxis bedeutet, ist Ihnen völlig egal.
Und am Ende müssen dann die Beteiligten und Betroffenen irgendwie damit klarkommen und sich mit dem Ärger herumschlagen. Darum lehnen wir auch Ihre stärkere Berücksichtigung grüner Weltverbesserungsziele ab. Das Vergaberecht ist das falsche Mittel, um politisch motivierte Ziele durchzusetzen. Beim Vergaberecht darf es nur um Rechtssicherheit, Transparenz und Wirtschaftlichkeit in der Beschaffung gehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie vergrößern den bürokratischen Aufwand durch zusätzliche Nachweispflichten und schrecken Unternehmen ab, die sich sonst an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen würden. Damit schaden Sie der Thüringer Wirtschaft und auch dem Thüringer Freistaat.
Letztlich schaden Sie damit immer auch den Thüringer Bürgern. Denn wenn Sie Unternehmer von Ausschreibungen abschrecken, wird es noch schwieriger, öffentliche Investitionen umzusetzen, mit entsprechend negativen Folgen für unsere heimische Infrastruktur.
Vielleicht dazu noch ein praktisches Beispiel: Gerade haben wir bzw. Sie den Haushalt für das Jahr 2020 verabschiedet und noch groß vorgetragen, wie viel Geld doch erneut in die Rücklage geflossen ist. Elegant sind Sie wie immer dem Fakt ausgewichen, dass das meiste Geld davon aus nicht getätigten Investitionen stammt. Und nun wollen Sie das Vergaberecht für öffentliche Investitionen noch einmal verkomplizieren. Abenteuerlich!
Anders stellt sich die Situation beim Aspekt des Mindestlohns im Vergaberecht dar. Die Kritik, dass ein spezifischer Mindestlohn im Vergaberecht das grundsätzlich geschützte Recht der Tarifparteien auf Verhandlungen zur Lohnfindung unterläuft, ist falsch. Der Staat beeinflusst die Lohnfindung immer. Einhergehend mit seiner Existenz stellt er Personal ein, entzieht dem privatwirtschaftlichen Markt dadurch Arbeitskräfte und wirkt gleich doppelt auf Angebot und Nachfrage ein. Meistens beeinflusst er also indirekt und in diesem Ausnahmefall direkt. Das ist auch notwendig. Im Durchschnitt verdient eine in Thüringen beschäftigte Person 76 Prozent des Lohns bzw. Gehalts einer westdeutschen Person. Das ist für uns ein inakzeptabler Zustand.
Hier hat auch der Freistaat Thüringen die Pflicht, seinen Beitrag zu leisten. Darum fordern wir einen Vergabemindestlohn, der um diese 24 Prozent höher liegt als der allgemeinverbindliche Mindestlohn. Dies wären aktuell jene 11,40 Euro, die nun auch die Koalition festschreiben will. AfD wirkt eben auch in der Wirtschafts- und Sozialpolitik und bereits aus der Opposition heraus.
Wir werden dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition wegen des Vergabemindestlohns zwar zustimmen, machen aber eins deutlich: Wenn Sie der Wähler verdientermaßen kleingemacht hat, werden wir die sonstigen vergabefremden Kriterien rigoros rausstreichen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, liebe Grundsteuerzahler – das sind alle, die hier sitzen und im Netz zusehen, denn die Grundsteuer zahlt so gut wie jeder Bürger, egal ob als Mieter über eine Umlage oder als Eigennutzer einer Immobilie und egal, ob er arm oder reich ist. Damit ist diese unsoziale Steuer von hoher Bedeutung für jeden Bürger dieses Landes.
Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Vorschriften der Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig sind. Daraufhin wurden viele verschiedene Modelle vorgelegt und diskutiert, neben den bekannten Modellen auch das Modell, auf das sich die Spitzen der gar nicht mehr so großen Koalition aus Union und SPD in Berlin geeinigt haben. Dieser Kompromiss sieht die von der CSU durchgedrückte Öffnungsklausel für die Bundesländer vor. Hierdurch sind ein Wildwuchs bei der Gestaltung der Grundsteuer in den Bundesländern und eine daraus folgende Klageflut geradezu vorprogrammiert. Wie bereits in der Presse richtig bemerkt wurde, kann man nur darauf warten, dass auch dieses
Machwerk vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird.
Dabei betrug das Steueraufkommen aus der Grundsteuer in den Jahren 2017 und 2018 je 14 Milliarden Euro bei einer Wohnungseigentumsquote in Deutschland von gerade einmal rund 51 Prozent – eine Einnahmenhöhe, zu der der Steuerrechtler, ehemaliger Verfassungsrichter und Anwärter für das Amt des Bundesfinanzministers Paul Kirchhof sagte, dass bei einem Verzicht auf die Grundsteuer das System nicht zusammenbrechen würde. Stattdessen schlug er einen Zuschlag der Gemeinden auf die Einkommenssteuer vor.
Die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Ermittlung aktueller Bewertungen von 35 Millionen Grundstücken und Gebäuden in Deutschland und damit auch in Thüringen innerhalb von fünf Jahren ist für die Verwaltung jedenfalls fast unmöglich und wird sich für die Behördenmitarbeiter und Eigentümer zu einem Albtraum entwickeln. Erschwerend kommt hinzu, dass für das Modell der GroKo erst noch das Grundgesetz geändert werden muss, was gleichzeitig einen tiefen Eingriff in einen Rechtsstaat bedeutet. Eine gerechte, kostenneutrale und bürgerfreundliche Festsetzung der Bewertungen durch dieses Modell ist jedenfalls ausgeschlossen. Daher kann die einzig richtige Lösung für die Grundsteuer nur heißen: abschaffen.
Die Grundsteuer ist zutiefst unsozial, ungerecht, viel zu bürokratisch und darüber hinaus über einen Ausgleich bei der Einkommensteuer leicht zu kompensieren. Ähnlich wie in Dänemark oder in der Schweiz bietet es sich an, Gemeinden ein eigenes Hebesatzrecht auf 1 Prozent der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer einzuräumen. Der Hebesatz darf hierbei die Schwelle von 200 Prozent und damit 2 Prozent des zu versteuernden Einkommens nicht überschreiten. Die Mieter werden uns mehr als dankbar sein, denn die Bürger werden dadurch Milliarden einsparen können, insbesondere Geringverdiener hätten so wesentlich mehr Geld zur Verfügung. Zudem würde die Abschaffung der Grundsteuer die Wohnkosten schlagartig senken und einen weiteren Anreiz schaffen, neuen Wohnraum zu schaffen.
Meine Damen und Herren von der SPD, CDU, den Linken und den Grünen, Sie können sich also die Häme sparen, denn was einer der führenden Steuerrechtler dieses Landes und zwei der reichsten Staaten in Europa vormachen, kann so verkehrt nicht sein. Die AfD jedenfalls sträubt sich nicht, den Bürger von unnötigen Steuern zu entlasten und sozial Schwächere zu stärken,
zumal wir gemäß der OECD bereits den zweithöchsten Steuersatz der Welt haben. Daher kann die Devise nur lauten: Grundsteuer abschaffen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, der hier zur zweiten Beratung anstehende Gesetzentwurf wurde bereits im November 2017 im Abgeordneteninformationssystem zur Verfügung gestellt. Im Mai 2018 stellten dann die CDU-Fraktion und die Koalitionsfraktionen Änderungsanträge zum Gesetz im federführenden Ausschuss und jetzt im Juni 2019 wird dieser Gesetzentwurf zur zweiten Beratung aufgerufen. Zwar sagt man, dass Genauigkeit vor Schnelligkeit gehen soll, aber das hier, meine Damen und Herren, führt dieses Sprichwort schon ein wenig ad absurdum. Zudem fühlen sich die Koalitionsfraktionen auch noch bemüßigt, einen Entschließungsantrag zu einem Gesetzentwurf der eigenen rot-rot-grünen Landesregierung einzubringen. Das alles bei einem Gesetzentwurf, der sich ausnahmsweise einmal nicht um die möglichst bunte Traumgesellschaft, sondern um eine Änderung des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes dreht.
Klatschen Sie doch.
Als ein Thema, das an und für sich relativ wenig ideologische Ansätze liefern sollte,
Ich habe keine Ahnung, Wasser wahrscheinlich. Es ist doch eine ganz neutrale Rede, da kann man doch auch klatschen, oder? –
ist doch wirkungsvoller Tierschutz allgemeiner Konsens unserer Gesellschaft. Das zeigt aber zum einen sehr gut, dass die rot-rot-grünen Parteien nicht so einig sind, wie sie sich nach außen gern präsentieren. Zum anderen lässt es vermuten, dass es auch zwischen den Koalitionsfraktionen und der Landesregierung nicht so läuft, wie es kurz vor einer Landtagswahl laufen sollte. Der Wille zieht dann aber doch wieder ein, Ihre Gesetzesvorlagen auch noch kurz vor der Wahl um jeden Preis durchzudrücken.
Zwar freut es uns, dass das Widerspruchsverfahren weiterhin im Gesetzentwurf verankert bleibt – schließlich haben die Behörden noch die Möglichkeit, die sofortige Vollziehung anzuordnen –, doch konnten uns der Entwurf in seiner Gesamtheit und erst recht nicht der Ablauf des Gesetzgebungsverfahren überzeugen, insbesondere da zu Beginn wieder einmal die Nutztierhalter geradezu unter Generalverdacht gestellt wurden und die Landwirte mit einem unnötigen Übermaß an Bürokratie bedacht wurden,
was für viele Betriebe eine unzumutbare personelle, finanzielle und psychologische Belastung darstellen würde.
Auch schließen wir uns den Stellungnahmen des Thüringischen Landkreistags und des Gemeindeund Städtebundes Thüringen an, welche die im Entwurf angedachten Maßnahmen teilweise scharf ablehnten und sehr schön aufzeigen, dass es der Landesregierung keineswegs um die Entlastung der zuständigen Behörden geht. Da uns jedoch der Tierschutz sehr am Herzen liegt und wir ihn keinesfalls ausbremsen möchten, haben wir uns dazu entschlossen, uns zu enthalten. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuhörer. Im Bereich des Einzelplans 07, dem Bereich Wirtschaft und Wissenschaft, haben wir einen ganz klaren Schwerpunkt gesetzt, der wie folgt zusammengefasst werden kann: Ein klares Bekenntnis zu unseren Handwerkern ebenso wie die klare Ablehnung von ideologischen Projekten an unseren Hochschulen.
Zuerst einmal freut es uns als AfD-Fraktion, dass sich die Lage der Handwerker im Land merklich verbessert hat. Aus vielen Betrieben hören wir, dass die Auftragsbücher gefüllt sind. Wir kennen das vielleicht schon von uns selbst, dass man manchmal schon wesentlich länger auf einen Termin mit dem Handwerker warten muss als noch vor ein oder zwei Jahren. Gleichzeitig hören wir aber auch, dass das Problem der Nachwuchsgewinnung noch immer nicht gelöst wurde. Noch immer hören wir, dass Handwerker in Thüringen keine Nachfolger finden und ihre oft über Generationen aufgebauten Betriebe aufgeben müssen. Das ist auch einer der Hauptgründe, warum wir manchmal so lange warten müssen, es fehlt an Handwerkern in unserem Land.
Zu lange galt die falsche Devise: Wenn du Geld verdienen willst, dann musst du studieren. Wer das nicht tut, wird im finanziellen Bereich das Nachsehen haben. Dieser Fehler rächt sich nun. Als AfDFraktion sprechen wir bereits seit Jahren immer wieder über diese Fehlentwicklung und wie man dieser entgegentreten kann und muss. Wir sind uns sicher, dass die Meisterausbildung deutlich aufgewertet werden muss, „Meister statt Master“ lautet unsere Devise.
Wie kann es sein, dass Studenten in einem Masterstudium keine Studiengebühren zahlen müssen, ein kostenfreies Studium bekommen und immer noch demonstrieren, während die Meisterschüler fünfstellige Summen dafür ausgeben müssen, damit sie sich den Traum von der Weiterbildung erfüllen können? Ich denke nicht, dass das die von Ihnen so häufig beschworene Gerechtigkeit ist. Offenbar geht es ihnen dabei noch so gut, dass sie sich den Freitag frei nehmen, um zu streiken. Einem Lehrling oder gar Meisteranwärter würde dies mit Sicherheit nicht in den Sinn kommen. Was wir wollen, ist kein Meisterbonus, denn diejenigen, die sich für eine kostspielige Weiterbildung – nicht zuletzt auch zum Wohl der Gesellschaft – entschieden haben, sollen keine Almosen erhalten, für die sie sich dankbar zeigen sollen. Es geht auch nicht darum, nur die Besten mit Almosen zu beschenken. Es geht darum, Gleichheit zu schaffen und deswegen muss die Meisterausbildung eines sein: kostenlos.
Wir wollen, dass keinem die Möglichkeit genommen wird, einen erfolgreichen Handwerksbetrieb aufzubauen, nur weil er es sich nicht leisten kann. Sie alle, wie Sie hier sitzen, beschwören immer wieder: Die soziale Herkunft darf keine Rolle bei der Bildung spielen. Trotzdem lassen Sie zu, dass sie
eben bei der Frage der Meisterausbildung doch eine zentrale Rolle spielt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiterer Kritikpunkt ist die immer weiter ausufernde Tätigkeit von externen Beratern. Bereits in den letzten Jahren haben die Haushaltsstellen für externe Berater in allen Einzelplänen massiv zugenommen, so auch in diesem Jahr im Einzelplan 07. Auch der Rechnungshof hat schon mehrmals angemahnt, dass doch die eigene Expertise im Haus zu nutzen sei. Davon sehen wir leider bisher noch nichts. Wir geben jedoch die Hoffnung nicht auf, dass das irgendwann der Fall sein wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, auch der Einzelplan 10 der Landesregierung bietet Grund für Änderungsanträge. In Anbetracht der bereits zurückliegenden Beratungen und im Hinblick auf die noch vor uns liegenden Tagesordnungspunkte möchte ich mich nur stichpunktartig äußern.
Die Gemeinden müssen stärker unterstützt werden, sie sind bereits jetzt mit zu wenigen Geldmitteln ausgestattet und wissen am besten, wofür das Geld ausgegeben werden sollte. Daher wollen wir für die Kommunen grundsätzlich mehr Mittel.
Auch wird unseres Erachtens die Entwicklung des ländlichen Raums durch den vorliegenden Entwurf des Einzelplans 10 immer noch nicht ausreichend gefördert und gestärkt. Demgemäß sind auch hier höhere Haushaltsansätze vonnöten.
Womit? Ich muss weitermachen, damit ich fertig werde.
Für die Bekämpfung der ASP wurde unserer Meinung nach ein viel zu geringer Ansatz veranschlagt. Dies wird dem Ernst der Lage nicht gerecht. Sollte die ASP in Thüringen wirklich ausbrechen, darf ihre Bekämpfung nicht an zu geringen Geldmitteln scheitern. Ebenso sollten Thüringer Erzeugnisse stärker als bisher gefördert und ihre Verbreitung gestärkt werden. Daher haben wir uns entschlossen, auch den Imkern und Fischern mehr Geld zukommen zu lassen. Ihre Arbeit und ihr Einsatz für unsere Umwelt muss viel stärker im öffentlichen Bewusstsein verankert werden.
Wir bitten daher um die Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten – Zuschauer sind ja keine mehr da –, da die Redezeit für diesen Einzelplan recht kurz ist, werde ich mich auf ein Thema beschränken.
Mein Kollege Olaf Kießling hat in seiner Rede zum Einzelplan 06 – Thüringer Finanzministerium – bereits darauf hingewiesen, dass die Digitalisierung in
der allgemeinen Verwaltung so langsam Einzug hält. Diese Entwicklung begrüßen wir. Umso erschreckender ist für uns jedoch, dass die Digitalisierung um die Thüringer Polizei offenbar einen großen Bogen macht. Im Gegenteil scheint die Polizei in manchen Bereichen zurzeit einen Schritt rückwärtszugehen.
Nehmen wir als Beispiel dafür das neue Vorgangsbearbeitungssystem der Thüringer Polizei mit dem Namen ComVor. Bei diesem neuen System sollte man eigentlich davon ausgehen, dass es wesentlich besser ist als das vorherige, vor allem, wenn seit 2014 daran gearbeitet wird. Dies ist jedoch leider nicht der Fall. Das war schon im Innenausschuss sowie bei den Haushaltsberatungen des HuFA Thema. Die Anhörungen haben gezeigt, dass gerade unsere Polizei dank dieses neuen Systems nur unter erschwerten Bedingungen arbeiten kann. Es bleibt also abzuwarten, ob die dafür notwendigen Gelder zur Wiederherstellung einer voll einsatzfähigen Polizei vorgehalten werden, damit die Digitalisierung auch in der Polizei Einzug hält. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich ein paar Ausführungen zum Einzelplan 18 machen. Meinen Schwerpunkt werde ich hier vor allem auf zwei Projekte richten, die uns als Land schon seit Jahren beschäftigen: zum einen der Ausbau der Feuer
wehrschule in Bad Köstritz, zum anderen der Ausbau der Polizeischule in Meiningen.
Mein Kollege Jörg Henke hat schon darauf hingewiesen, dass die Kapazitäten in Meiningen und Bad Köstritz vollständig erschöpft sind. Hier kann also nur die logische Konsequenz sein, dass bei beiden Einrichtungen die Kapazitäten erhöht werden.
Von einer technischen Modernisierung möchte ich noch gar nicht sprechen, aber auch da gibt es einige Großbaustellen in diesem Bereich. Im aktuellen Entwurf des Haushalts stehen für die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Bad Köstritz knapp 3 Millionen Euro bereit, für den Um- und Ausbau des Polizeizentrums in Meiningen rund 2,5 Millionen Euro. Leider wird das Geld für die Fertigstellung nicht reichen. Für die Feuerwehrschule in Bad Köstritz hört man zudem, dass es da erhebliche Probleme bei dem geplanten Neubau bzw. Umbau gibt. Da sollte sich die Landesregierung klar zu den Projekten und dem jeweiligen aktuellen Stand äußern.
Als AfD-Fraktion werden wir in den nächsten Jahren immer wieder fragen, wie weit der geplante Bau vorangeschritten ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, schon als Kind sollte man eigentlich gelernt haben, dass man mit Essen nicht spielt und somit Lebensmittel auch nicht verschwendet. Demgemäß ist an der Aktuellen Stunde der Grünen für verantwortungsbewusste Menschen auch nicht wirklich etwas Aktuelles, schon gar nicht, wenn man bedenkt, dass die Bundestagsfraktion der Grünen bereits in einem Fraktionsbeschluss vom 12. Januar 2017 gefordert hat, Lebensmittel nicht zu verschwenden. Schon damals wollten die Grünen einen nachhaltigeren Umgang mit Lebensmitteln unter Klima- und Umweltaspekten. Wir haben hier also alten Wein in neuen Schläuchen.
Nun sitzen die Grünen seit dem Jahr 2014 selbst hier in Thüringen mit in der Landesregierung und hätten also einiges an Möglichkeiten und Zeit gehabt, Bundesratsinitiativen, Verordnungen, Konzepte und Lösungsvorschläge zu entwickeln.
Geschehen ist bisher leider sehr wenig oder gar nichts. Damit will sich die AfD selbstverständlich nicht für die Verschwendung von Lebensmitteln aussprechen.
Unsere Landwirte produzieren schließlich qualitativ hochwertige Lebensmittel und jede Verschwendung dieser Nahrungsmittel ist mehr als unnötig.
Man darf jedoch nicht in Aktionismus verfallen und muss sehen, warum eigentlich so viele Lebensmittel produziert werden, die dann ungenutzt entsorgt werden. Die vollkommen fehlgeschlagene EUAgrarsubventionspolitik hat nämlich einen ebenso großen Anteil daran wie viel zu strikte Lebensmittelgesetze auf EU- und auf Bundesebene, Gesetze und Verordnungen, die Händler geradezu dazu nötigen, Lebensmittel, die nur einen Tag über dem Mindesthaltbarkeitsdatum sind, zu entsorgen. Das ist eine Fehlentwicklung, der entgegengesteuert werden muss. Auch sollte das Bewusstsein der Verbraucher wieder dafür geschärft werden, dass nicht jedes Lebensmittel automatisch verdorben ist, nur weil es ein bis zwei Tage über dem Mindesthaltbarkeitsdatum liegt.
Allerdings stehen wir der von den Grünen vorgebrachten Vorstellung, das sogenannte Containern zu legalisieren, skeptisch gegenüber. Schließlich würde es nichts anderes bedeuten als einen tiefen Eingriff in die Eigentumsrechte der Lebensmittelhändler. Daher kann auch das von Minister Lauinger geforderte sogenannte französische Modell keine Lösung sein. Vielmehr sind hier positive materielle, finanzielle und personelle Anreize notwendig, die die Lebensmittelhändler dazu bringen, von sich aus den Tafeln die nicht verkauften Lebensmittel zu übergeben. In Frankreich bekommen beispielsweise Lebensmittelhändler steuerliche Vergünstigungen, ebenso wie die Tafeln dazu befähigt werden müssen, diese gespendeten Lebensmittel abzuholen und einzulagern. Notwendig sind aber auch eine präzise arbeitende Landwirtschaft, eine bessere Lagerung und Transport im Handel, bedarfsgerechte und intelligentere Verpackungen und individuelle Portionierungen für Lebensmittel sowie eine Stärkung von regionalen Lebensmitteln. Letztlich liegt es ja an der Bundesregierung und den Landesregierungen, die Verschwendung von Lebensmitteln weiter einzudämmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, seit dem umstrittenen Start des Azubi-Tickets im Oktober 2018 nutzen gemäß einer Meldung des MDR von circa 40.000 Lehrlingen in Thüringen bisher etwa 4.700 Azubis dieses Modell, um mobil zu sein. Das sind ungefähr 11,75 Prozent aller Azubis in Thüringen. Bei diesen Zahlen sollten man sich also fragen, ob das von der Landesregierung so vehement durchgeboxte Projekt wirklich ein Erfolgsmodell ist oder ob die Umwandlung in ein vollkommen kostenloses bzw. günstigeres Ticket nicht mehr Erfolg versprechen würde. Erst Mitte Mai 2019 hatte sich Herr Staatssekretär Dr. Sühl pessimistisch im Hinblick auf ein flächendeckendes Thüringen-Ticket gezeigt. Er sagte gemäß dem MDR am Rande der internationalen Verkehrskonferenz in Erfurt, schon beim Thema „Azubi-Ticket“ sei er bei den Kreisen fast nur auf Skepsis und Ablehnung gestoßen.
Nun muss man sich natürlich fragen, woher diese Ablehnung der Kreise gekommen ist bzw. eines Landkreises immer noch kommt. Allein dass es ein bis Jahresende befristetes Pilotprojekt ist, kann nicht etwa der Hauptgrund sein. Oder sollte es etwa eine Fehde zwischen rot-rot-grüner Landesregierung und der CDU sein? Wollen wir es nicht hoffen, meine Damen und Herren. Schließlich steht Derartiges dem Freistaat Thüringen nicht gut zu Gesicht und schadet nur. Sei es, wie es ist. Fakt ist, dass Mobilität im ländlichen Raum für junge Leute ein bedeutendes Thema ist, das für sie die Lebensqualität auf dem Land massiv erhöht.
Auch ist das Bürgerbegehren für das Azubi-Ticket im Landkreis Greiz zu begrüßen. Zeigt es doch,
dass dort direkte Demokratie gelebt wird und die Bürger an der Zukunft ihrer Heimat interessiert sind. Insgesamt betrachtet muss die Landesregierung sich zusammen mit den anderen Beteiligten jedoch noch mehr anstrengen, um die Attraktivität des Azubi-Tickets bei den Nutzern und den Landkreisen zu erhöhen. Wir fordern daher die Landesregierung dazu auf, lösungsorientierte Gespräche mit dem Landkreis Greiz in die Wege zu leiten, um dem Thüringen-Ticket zu einer landesweiten Gültigkeit zu verhelfen und um es für die Azubis noch günstiger zu machen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuhörer! Bevor ich in die inhaltliche Diskussion einsteige, sei mir eine grundsätzliche Bemerkung erlaubt. Der hier diskutierte und untersuchte Fall ist in unseren Augen so eindeutig, dass es nicht eines Untersuchungsausschusses gebraucht hätte, um das Fehlverhalten eines Justizministers und einer Bildungsministerin offenzulegen.
Die dafür notwendigen 300.000 Euro an Steuergeldern hätten gut eingespart werden können.
Ja, unsere Fraktion ist ja auch zu etwas nützlich, aber dieser Ausschuss –.
Vor zehn Jahren hätte ein solches Verhalten dazu geführt, dass der Justizminister und die Bildungsministerin ihren Hut freiwillig genommen hätten, und das wäre so okay gewesen. Aber die Zeiten haben sich geändert, eine persönliche Größe, wie sie früher selbstverständlich war, ist es heute offenbar nicht mehr. Und um dem Ganzen jetzt noch die Krone aufzusetzen, versuchen die Koalitionsfraktio
nen nun noch den Schwarzen Peter den Beamten und Angestellten des Ministeriums zuzuschieben.
Dieses Verhalten ist unredlich und zeigt einmal mehr, in welchem Stadium des persönlichen und politischen Zerfalls sich Rot-Rot-Grün befindet.
Statt persönlich die Verantwortung zu übernehmen, zeigt man lieber mit dem Finger auf andere und sagt: „Die waren es, ich konnte ja nicht anders.“ Dabei hatte es die Hausleitung jederzeit in der Hand zu entscheiden, dass N. L. die BLF nachholen müsse bzw. bis zum Ableisten dieser nicht versetzt wird.
Aber fassen wir mal zusammen, welche Erkenntnisse wir in den letzten zwei Jahren in diesem UA gewonnen haben. Erstens wurde akribisch darauf geachtet, dass die Persönlichkeitsrechte von N. L., denn er wurde so immer im UA genannt, also ich sage den Namen nicht, gewahrt blieben. Das hätte auch funktioniert, hätte der Ministerpräsident in einem dilettantischen Tweet nicht den vollständigen Namen genannt. Insofern muss man sich bei N. L. für einen solchen Ministerpräsidenten schon entschuldigen.
Den Mitgliedern des UA wird auch sicher in Erinnerung bleiben, dass die meisten Zeugen, die man geladen hat, nichts aussagen konnten, da sie mit dem Vorgang überhaupt nicht belastet waren oder befasst waren. Ein Highlight dieses UA war die Situation, als die ehemalige Bildungsministerin Klaubert vernommen wurde und man ihr im Nachgang riet, einen Rechtsbeistand zu konsultieren.
Das Beste zuletzt waren immer wieder die Aussagen eines Schulamtsleiters, der manchmal nicht nur nicht wusste, wo er überhaupt ist, geschweige denn, dass das Bildungsministerium einen Aktenplan hat und er diesen auch führen muss. Dieses Paradebeispiel
an deutscher Gründlichkeit ist wohl der Hauptgrund, warum bestimmte Vermerke oder Akten zum Fall N. L. nie wieder auftauchen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was ich in den letzten zwei Jahren erleben musste, steht in keinem Verhältnis zu den Kosten, die dem Steuerzahler durch diesen Untersuchungsausschuss entstanden sind.
Ja, der Untersuchungsausschuss 6/1 ist genau das Gleiche.
Ich möchte es noch einmal wiederholen. Hätte der Justizminister die persönliche Größe gehabt, seinen Fehler einzugestehen und zurückzutreten, wäre uns all dies erspart geblieben.
Es kann natürlich auch sein, dass die Grünen diese Frage zur Koalitionsfrage gemacht haben, entweder der Justizminister bleibt im Amt oder Rot-RotGrün ist Geschichte. Wir wissen es nicht; wir denken es vielleicht – aber okay, ist in Ordnung. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Es freut mich zu sehen, dass im vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen dem Ansinnen der AfD-Fraktion, welches bereits in der Drucksache 6/6503 und einer Aktuellen Stunde formuliert wurde, Rechnung getragen wurde und dem verstärkten Ankauf durch forstwirtschaftsfremde Investoren in Thüringen ein Riegel vorgeschoben werden soll. Warum jedoch die Veräußerung von Körperschaftswäldern ab einer Größe von 1 Hektar von einer Genehmigung der obersten Forstbehörde abhängig gemacht werden soll, ist im Ausschuss noch zu klären, stellt die angedachte Regelung doch einen Eingriff in die gesetzlich garantierte Selbstverwaltung der Gemeinden dar. In keinem Fall darf der vorgelegte Gesetzentwurf jedoch dazu führen, dass sich die Thüringer Wälder zu einem Tummelplatz für Windkraftanlagen entwickeln.
Einem solchen Ansinnen werden wir uns entschieden verschließen, meine Damen und Herren.
Insofern freue ich mich auf sicherlich sehr interessante Anhörungen im Ausschuss und beantrage die Überweisung des Entwurfs an den Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten unter Mitberatung des Kommunal- und des Finanzausschusses. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream oder am Fernseher! Die heutige Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Brexit: Eine Europäische Union ohne Großbritannien – mögliche Auswirkungen auf Thüringen“ können wir getrost unter der Aktennotiz „Grüne Weltrettungsfantasien“ der berühmten Rundablage zuführen.
Vermutlich um von den katastrophalen Zuständen im grün verwalteten Justizressort abzulenken
oder als Amtshilfe für die sonstigen überforderten Ressorts der Landesregierung – Stichwort „Bildungsmisere“ oder „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ fallen mir da auf Anhieb ein – soll sich der Thüringer Landtag nun mit dem sogenannten Brexit befassen und womöglich hier in Erfurt die eierlegende Wollmilchsau finden, die im altehrwürdigen House of Commons immer noch fleißig gesucht wird. Frei nach Claudia Roth, Cem Özdemir oder Anton Hofreiter: „Am grünen Wesen soll die Welt genesen!“
Lassen Sie uns also die Begründung für diese Aktuelle Stunde näher betrachten. Dort ist von Kritik am demokratischen Zustandekommen der BrexitEntscheidung die Rede. Es wird auch behauptet, sogenannte Fake News hätten erheblich zur Entscheidungsfindung beigetragen. Unsere grünen Freunde von ganz links wissen also nicht nur, was besser für Europa ist, nein, sie wissen auch, dass 17.410.742 britische Wähler sich in erheblichem Maße von sogenannten Fake News in ihrer Ablehnung des „Bürokratiemolochs Europäische Union“ haben beeinflussen lassen. Und nicht nur das!
Auch wenn Sie es in der Begründung für die Einbringung dieser Aktuellen Stunde nur am Rande erwähnen, wissen unsere grünen Freunde auch ganz genau, dass der Brexit, ob er kommt oder nicht,
ganz fürchterliche Auswirkungen auf Deutschland und auf Thüringen haben wird. Damit ist jedenfalls der Thüringen-Bezug hergestellt, der es uns allen
am heutigen Tag erlaubt, für jeweils 5 Minuten unsere Meinung zum Brexit kundzutun, und der es den Grünen erlaubt, Ängste zu schüren.
Dabei dachte ich, dies sei unsere Aufgabe als böse, böse rechtspopulistische Fraktion. Bündnis 90/Die Grünen auf Abwegen!
Was wir in den letzten Tagen und Wochen in London und Brüssel erleben, ist jedenfalls der finale Beweis dafür, dass die Europäische Union mehr und mehr zu einer Sekte mutiert, aus der man zwar herauskommen kann, dafür aber teuer bezahlen und womöglich auch bluten muss. Von Anfang an stellte es die Europäische Schickeria aus seinerzeit noch Martin Schulz, inzwischen Jean-Claude Juncker, Michel Barnier und Guy Verhofstadt klar, man müsse die Wahl der Briten zwar widerwillig akzeptieren, man wolle ihnen das Leben aber nun möglichst schwer machen, um andere Völker und Nationen ja nicht auf die Idee zu bringen, Ähnliches zu wagen und über einen ebensolchen Austritt aus ihrer Sekte abzustimmen.
Verbunden mit der Schwäche der britischen Premierministerin, die immer wieder öffentlichkeitswirksam auf die einzige Verhandlungsbasis verzichtete, die ihr zur Verfügung steht, nämlich den sogenannten No-Deal-Brexit, kam es, wie es kommen musste: Den Briten wurde ein Vertrag vorgelegt, der Großbritannien in einen Vasallenstaat der Europäischen Union verwandelt.
Wohl wissend, dass ein solcher Vertrag niemals vom britischen Unterhaus akzeptiert werden konnte,
werden von europäischer Seite parallel dazu Proteste befeuert und unterstützt, die ein zweites Referendum fordern, in der Hoffnung, dass das Volk nun so abstimmt, wie die europäische Führung es für richtig hält – nicht nur die europäische Führung, auch die Grünen und die Roten und die CDU. Wie schon beim Wahnsinnsprojekt der Europäischen Verfassung, wie schon beim Vertrag von Lissabon: Zur Not wird in Europa so lange und so oft gewählt und abgestimmt, bis das Ergebnis passt. Diesseits des Ärmelkanals werden dann von der staats- und
regierungsnahen Bertelsmann Stiftung seltsame Studien kampagnenartig vorbereitet, die die gewagte Behauptung aufstellen, genau beziffern zu können, wie viel der Brexit jeden deutschen Arbeitnehmer kostet. Beweise dafür hat Bertelsmann – wie es so ist – nicht. Es handelt sich um Mutmaßungen und Hochrechnungen. Die gleiche Bertelsmann Stiftung behauptete 2017 übrigens noch, durch die Wahl Donald Trumps werde die Wirtschaftsleistung der USA langfristig um 2,3 Prozent reduziert und das Bruttoinlandsprodukt Amerikas um 415 Milliarden US-Dollar gesenkt.
Bitte?
Ich bin gleich fertig. Wie sich aber die Wirtschaftsund Arbeitsmarktzahlen Amerikas tatsächlich entwickeln, können …
Ja. Okay. Vielen Dank.
Ich möchte jetzt gerade mal weitermachen, wo ich vorhin aufgehört habe.
Vor allem gibt es natürlich etwas – Herr Tiefensee hat da einiges erwähnt über diese Bertelsmann Stiftung. Darauf möchte ich auch eingehen. Da gibt es diese vergleichbare Studie der Bertelsmann Stiftung über die Verluste der Deutschen durch die Nullzins- und Enteignungspolitik der Europäischen Zentralbank von Mario Draghi. Da gibt es gar nichts. Aber Sie wollen wissen, welche Verluste die deutschen Bürger da –
Bitte stören Sie mich hier nicht. Ich habe noch 2 Minuten.
Allein im letzten Jahr verloren deutsche Sparer 38,9 Milliarden Euro durch die Nullzinspolitik. Das wären pro Bundesbürger 486 Euro, weit mehr als die angeblichen Brexit-Kosten,
die überhaupt nicht bewiesen sind. Und von wem die Bertelsmann-Studie wohl bezahlt worden ist, das kann man sich ja ausrechnen. Lassen wir uns also nicht beirren, schon gar nicht von grün-fundamentalistischer Seite. Es ist zwar schade um die Briten, da sie innerhalb der Europäischen Union doch immer eine bremsende Stimme der Vernunft waren, wenn Eurokraten wieder mit ihren Allmachtphantasien auffielen und die europäischen Nationalstaaten am liebsten gestern als heute zugunsten des europäischen Superstaats auflösen wollen. Die Wahrheit ist aber, dass die Sonne für die Thüringer Wirtschaft auch bei einem vermeintlich ungeregelten Brexit weiter jeden Tag aufgehen wird. Es greift dann die internationale Handelsordnung der WHO. Von Anarchie kann also beim besten Willen nicht die Rede sein. Beide Seiten – die EU und Großbritannien – haben großes Interesse an einer Weiter
führung der wirtschaftlichen Beziehungen. Der Brexit dürfte sogar eher ein Anlass für den Abbau bestimmter Handelshemmnisse sein und sich langfristig positiv auf unsere Wirtschaftsentwicklung auswirken. Darauf können und sollen wir uns als Gesetzgeber einsetzen und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, hat genau gepasst.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern stellt die Umsetzung bundesrechtlicher Vorgaben dar. Ziel des
Gesetzes ist eine Vereinfachung der Abläufe in der IHK, was wir im Prinzip immer begrüßen. Denn Regelungen, die zu Vereinfachungen von Verwaltungsabläufen führen, entsprechen dem gesunden Menschenverstand, und den will die AfD bekanntlich stärken. Es ist gewiss eine immense Erleichterung, wenn das zuständige Thüringer Ministerium durch eigene Richtlinien die Prüfung der Rechnungslegungen der Industrie- und Handelskammern überwachen kann. Ebenso begrüßen wir nun erfolgende Rechnungslegung auf kaufmännischer Grundlage, wodurch auch besagte Rechnungslegung für den außenstehenden Kaufmann leichter nachzuvollziehen ist. So kann man das vorliegende Gesetz im Ganzen als positive Richtungsweisung ansehen und die Fraktion der AfD wird dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern zustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer, die CDU redet über Europa oder denkt jedenfalls, dass sie über Europa redet. Tatsächlich scheint es in diesem Antrag aber weniger um Europa als vielmehr um die Europäische Union zu gehen. Ein Beispiel dafür war: Herr Staatssekretär Krückels hat in seiner vorigen Rede davon gesprochen, dass Europa von Spanien bis Polen geht. Ich denke, da hat er schon einiges vergessen – ein wichtiges Land.
Weil bald Wahlen zum EU-Parlament stattfinden, wollen sich die Kollegen der CDU als EU-Enthusiasten präsentieren. Um das Ganze irgendwie parlamentarisch thematisieren zu können, hat man sich das Europäische Kulturerbejahr 2018 ausgesucht. Niemand hat etwas dagegen, über das Europäische Kulturerbejahr 2018 – European Year of Cultural Heritage – zu reden. Das waren viele gute Ideen, viele lobenswerte und interessante Veranstaltungen. Es gab zahllose Möglichkeiten, europäische Kultur in ihrer Vielfalt und in ihren Gemeinsamkeiten kennenzulernen. Es wurden Impulse gesetzt, die weiter wirken – das freut uns als AfDFraktion.
Ja, es ist gut, wenn wir über europäische Traditionen und über gemeinsames europäisches Erbe reden und wenn sich die Menschen damit auseinandersetzen. Nur glaube ich, dass es der CDU im Grunde gar nicht um dieses Kulturerbejahr geht. Ob die CDU-Fraktion selbst so genau weiß, worum es in diesem Antrag eigentlich geht, ist ohnehin fraglich.
Ja, natürlich.
Denn der Antrag ist ein wildes Sammelsurium von Beschwörungsformeln und Assoziationen.
Kulturerbejahr, Europa, EU-Werte, Kulturtourismus, Zivilgesellschaft, natürlich Nachhaltigkeit, Akzeptanz, Gesinnung und natürlich Digitalisierung – da habe ich Klimaneutralität vergessen. Das sind Stichwörter, die da auftauchen, „tutti frutti“ sagt der Italiener. Und doch lässt sich diese gewisse Linie in diesem wirren Text identifizieren. Es ist die alte Idee, dass die Politik den Menschen vorgeben müsse, was sie von der EU zu halten haben, die Idee, dass die Politik eine europäische Identität herbeizwingen müsse. Mit europäischer Identität meint man natürlich platterweise Zustimmung zur EU, zum europäischen Einigungsgedanken. Genauso steht es da, dass nämlich das Bewusstsein der Menschen geformt werden soll. „Die Landesregierung“, so heißt es wörtlich, „wird aufgefordert, die Akzeptanz der europäischen Integration und Wertegemeinschaft im Bewusstsein der Bevölkerung Thüringens […] zu stärken“.
Es geht also um das, was wir jetzt alle schon als Framing kennen: Die Menschen sollen auf den Brüsselkurs konditioniert werden. Ich persönlich lehne ihn ab – genauso wie die AfD –, das ist mit der AfD nicht zu machen. Wir haben nach den Erfahrungen des 20. Jahrhunderts die Nase von gesinnungsproduzierenden Staaten gestrichen voll. Wir akzeptieren nur noch freiheitliche Staatlichkeit.
Warum die CDU die Menschen in dieser Weise konditionieren will, liegt auf der Hand: weil die CDU nämlich weiß, dass die Menschen schon längst skeptisch gegenüber dem Elitenprojekt EU geworden sind. Und die Menschen sind zu Recht skeptisch geworden, weil sie sehen, wohin dieses Projekt geführt hat. Dieses EU-Projekt hat beispielsweise zu einer Niedrigzinspolitik geführt, weil man auf Gedeih und Verderb an einem anderen Projekt festhalten will, nämlich der Eurowährung. Zu deren sogenannter Rettung enteignet man de facto die vielen Millionen Sparer. Das EU-Projekt hat zu zahllosen Normen geführt, die unsere kleinen und mittleren Unternehmen mit bürokratischen Pflichten belasten, die sie kaum mehr erfüllen können. Ich erinnere nur an die unsinnige Datenschutzverordnung, die übrigens auch der Vereinsarbeit das Leben schwer macht. Ich möchte gar nicht mehr Beispiele nennen, es gibt noch Dutzende.
Was die Menschen gegenüber dem Elitenprojekt EU skeptisch macht, ist vor allem, dass sich immer mehr von einer demokratisch nicht legitimierten, lebensfernen Brüsseler Bürokratie bevormunden lassen müssen. Weil die Menschen in Europa traditionell die Bevormundung ablehnen, gehen sie auf Distanz. In Großbritannien war es dieser Freiheitsimpuls, der dazu geführt hat, dass sich die Briten
nicht länger von Brüssel aus fernsteuern lassen wollen.
Wenn man verstehen will, warum die Menschen auf Distanz zur EU gehen, muss man etwas von Europa verstehen – vom wahren Europa.
Dieses wahre Europa hat nämlich mit dem EUEuropa nicht allzu viel gemeinsam.
Ja, hört genau zu! Was ist denn dieses europäische Erbe, das „European Heritage“? Welches sind denn die Werte, die Europa zu dem gemacht haben, was es war und was es für die Menschen in den Ländern immer noch ist?
Es sind die Werte: Gott, Familie und Vaterland. Das hat Europa groß gemacht.
Gott, also die christliche Religion mit der göttlichen Ebenbildlichkeit als Kernidee, Familie, also die Lebensgemeinschaft von Vater, Mutter und Kindern, und Vaterland, also der moderne, auf der Volkssolidarität beruhende säkulare Staat, mit diesem Europa hat die EU nichts gemein.
Denn dieses wahre Europa, dessen Erbe wir pflegen müssen, ist ein Europa ohne Massenzuwanderung aus islamischen Staaten,
ein Europa ohne Homo-Ehe und ein Europa der Rechtsstaatlichkeit.
Ein paar Worte zu diesem letzten Punkt: Der neuheitliche europäische Staat, das ist die politische Ordnung, die sich durch Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt definiert. Staatsvolk ist unvereinbar mit der multikulturellen Gesellschaft, die die EU aus Europa machen will. Staatsgebiet ist unverein
bar mit einer Politik der offenen und ungeschützten Grenzen. Staatsgewalt ist unvereinbar mit rechtsfreien Zonen und Parallelgesellschaften, unvereinbar mit Zerfall der inneren Sicherheit und dem fortwährenden Bruch des Rechts, auch des EURechts. Das Europa, das wir kennen und meinen, ist nicht das Europa, das die Euraten im Blick haben. Das wissen die Menschen im Lande. Die Politik der AfD-Fraktion ist eine Politik pro Europa,
eine Politik für das wahre Europa, eine Politik des europäischen Erbes.
Die Politik der CDU ist eine Politik der zentralistischen Brüsselherrschaft. Darin wird sie von allen anderen Altparteien unterstützt.