Protokoll der Sitzung vom 25.04.2018

Zusammengefasst: Der Gesetzentwurf ist in der Sache falsch, er verstößt gegen rechtsstaatliche Grundsätze, er verstößt gegen auch bereits getroffene Rechtsprechungen in Thüringen und er grün

det vor allem auf einem niederen Motiv. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächster hat Abgeordneter Fiedler für die CDUFraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Kollegen der AfD, wir haben im März unsere Meinung dazu hier im Plenarsaal ganz klar zum Ausdruck gebracht. Herr Möller, damals waren Sie noch Kandidat für den Oberbürgermeister, es hilft nun ohnehin nichts mehr, das ist nun vorbei.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt sollten Sie das Ding zurückziehen, denn Sie müssten doch mitgekriegt haben, dass nun wirklich – selbst mit gutem Willen, da noch was Gutes herauszulesen – die Rechtsprechung dazu mittlerweile eine ganz andere Meinung hat. Deswegen, meine Damen und Herren, werden wir uns damit gar nicht noch weiter befassen. Man könnte zwar eigentlich sagen und meinen, dass die Wiederholung eine der besten Lernmethoden ist. Aber ich glaube, die fruchtet bei Ihnen nicht und deswegen lassen wir es. Wir werden das weiterhin ablehnen, weil es einfach nur Unsinn ist.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank. Als Nächster hat Abgeordneter Möller für die AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, mit dem Gesetzentwurf, der jetzt gerade eben von unseren Kollegen vom rotrot-grünen Lager und von der CDU so zerrissen worden ist, möchten wir, die AfD, die Thüringer Kommunen in die Lage versetzen, missbräuchlichen Alkoholkonsum und in der Folge natürlich auch alkoholindizierte Straftaten durch räumliche Alkoholverbote zu vermeiden. Das scheitert, wie man an dieser zweiten Debatte auch erkennen kann, klar am Abstimmungsverhalten der etablierten Parteien. Im Grunde ist das schade, denn jeder vernünftige Mensch – das haben wir auch auf der Straße festgestellt, wo wir über diesen Gesetzentwurf diskutiert haben – hat den Sinn dieses Gesetzentwurfs schnell verstanden.

(Zwischenruf Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kein vernünftiger Redebeitrag!)

(Abg. Dittes)

Das ist auch schon mal eine klare Ansage, Herr Adams. Ich würde nicht die Hybris haben, zu sagen, dass jeder Grünen-Wähler unvernünftig wäre. Aber ich nehme das mal so zur Kenntnis, wie Sie hier gerade AfD-Wähler abstempeln.

(Zwischenruf Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das trifft auf Ihre Rede zu!)

Jedenfalls ist nach meiner Überzeugung vernünftigen Menschen durchaus klar, dass es kein Tourist gern hätte, wenn er in einer attraktiven Innenstadt unterwegs ist und dort von Besoffenen angepöbelt wird. Dann wird er nämlich für diese Stadt auch keine Empfehlung aussprechen. Für Erfurt wäre das zum Beispiel schlecht.

(Beifall AfD)

Vernünftige Menschen können auch nachvollziehen, dass viele Einwohner einer Stadt versuchen werden, Orte zu meiden, an denen sie mit angetrunkenen Menschen konfrontiert werden. Und es ist auch jedem vernünftigen Menschen verständlich, dass sich kein Einzelhändler über diese typischen Hinterlassenschaften von Saufgelagen, von alkoholisierten Wegelagerern freut, vor allem dann nicht, wenn sich das in unmittelbarer Umgebung des eigenen Geschäfts abspielt, denn man weiß natürlich als Einzelhändler, welchen nachteiligen Einfluss das auf die zahlende Kundschaft hat. Abgesehen davon ist jedem vernünftigen Menschen klar, dass auch der Kinder- und Jugendschutz durch effizientere Alkoholverbote in der Öffentlichkeit – da, wo sie also missbräuchlichen Alkoholkonsum im Visier haben – Vorteile daraus ziehen kann, die nicht von der Hand zu weisen sind. Das Problem ist also allgemein bekannt. Man braucht sich nur mal mit den Menschen unterhalten. Wir haben das getan. Wenn man derzeit bei dem schönen Wetter mal wieder über den Anger spazieren geht – nicht früh um 7.00 Uhr, sondern beispielsweise ab 16.00 Uhr/17.00 Uhr – oder beispielsweise über den Bahnhofsvorplatz, dann erkennt man dieses Problem durchaus auch selbst, wenn man mit offenen Augen durch die Städte läuft.

All das ist Ihnen natürlich bewusst. Sie haben sich davon nicht beeindrucken lassen, schon nicht in der letzten Debatte, jetzt natürlich auch nicht. Es bringt daher nichts, Ihnen Polizeimeldungen unter die Nase zu reiben oder die Polizeistatistik zu zitieren, denn Sie sind nicht an einer sachlichen Auseinandersetzung in Bezug auf diesen Gesetzentwurf interessiert. Es interessieren Sie nicht die Wünsche der Bevölkerung nach mehr Sicherheit. Wenn Sie von der Angst der Bevölkerung vor Kriminalität hören, dann streiten Sie es entweder ab, wie Herr Dittes, und das obwohl die Polizeiliche Kriminalstatistik ganz klar ausweist, auch die neue Polizeiliche Kriminalstatistik ganz klar ausweist, dass 28,9 Prozent aller aufgeklärten Fälle von Gewaltkriminalität im

Jahr 2017 einen Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss ausweisen.

Und sie unterscheiden sich dann vielleicht noch zwischen CDU- und rot-rot-grünem Lager nur noch insofern, als die CDU versucht, das ganze Problem mit Schaufensteranträgen wenigstens so ein bisschen für sich zu vereinnahmen, indem man eben sich an der Statistik austobt wie jetzt mit der Messerstatistik oder allgemein das Sicherheitsgefühl verbessern möchte, während im extrem linken Lager dann eher behauptet wird, die böse AfD mit ihren acht Abgeordneten würde diese ganze Unsicherheit in der Bevölkerung überhaupt erst schüren. Das ist so absurd, dass man es eigentlich gar nicht weiter kommentieren müsste.

(Beifall AfD)

Gemein ist Ihnen jedenfalls allen, dass Sie eine echte Verbesserung der inneren Sicherheit schon lange nicht mehr im Auge haben. Im Grunde ist das sogar konsequent, denn schließlich sind Sie alle mitverantwortlich dafür, dass wir nun in einem sehr unsicher gewordenen Land leben, und das gilt für die Landesebene gerade für das rot-rot-grüne Lager und für die Bundesebene leider auch für die CDU; und die SPD ist ja überall dabei,

(Unruhe DIE LINKE)

was die politische Verantwortung für diesen Missstand angeht. Sie verweisen dann immer gern auf Alternativen zu solchen Gesetzentwürfen. Sie verweisen beispielsweise auf die Möglichkeit, mehr Polizei einzustellen, aber Sie tun es nicht. Die Polizei, die Sie jetzt einstellen, reicht hinten und vorne nicht. Und selbst wenn Sie genügend Leute einstellen würden, dann wären die frühestens in drei, vier Jahren ausgebildet, und selbst wenn die dann fertig ausgebildet sind, können die aufgrund der politisch motivierten Restriktionen bei den Einsätzen nicht wirklich für Sicherheit sorgen, weil sie dazu einfach viel zu sehr in ihrer Handlungsfähigkeit gebunden sind und weil ihnen die politische Unterstützung dafür am Ende natürlich auch fehlt.

(Beifall AfD)

Weil Ihnen das alles bewusst ist, ziehen Sie die Debatte um effizientere räumliche Alkoholverbote ins Lächerliche, etwa wenn Herr Adams per Twitter behauptet, wir wollten Grillfeste verbieten, oder wie jetzt Herr Dittes, der die soziale Spaltung befürchtet, weil wir als AfD den Jupiter anders behandeln als den Ochsen.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, Sie wollen nur bestimmten Menschen Alkohol verbieten?!)

Aber, Herr Dittes, ich kann Ihnen eines sagen: Diese Alkoholverbote, die wir ermöglichen wollen, sehen selbstverständlich vor, dass weder Jupiter noch der Ochse auf dem Anger in Erfurt saufen kann.

(Beifall AfD)

Das ist eben gerade keine Ungleichbehandlung, bei uns gilt das dann natürlich für alle Betroffenen.

Oder man versucht beispielsweise die Thüringer Verfassung oder das Grundgesetz zu instrumentalisieren und berechtigte Interessen unserer Bürger an mehr Sicherheit dadurch zu hintertreiben, wie wir das eben auch wieder von Herrn Dittes gehört haben, der also auf rechtlicher Ebene versucht zu argumentieren und dabei das Urteil des Oberverwaltungsgerichts entsprechend zitiert. Aber er zitiert es leider falsch. Das Verwaltungsgericht hat damals, 2012, festgestellt, dass Gefahrenvorsorge natürlich ein Alkoholverbot nicht rechtfertigt. Warum tut es das nicht? Weil es im Ordnungsbehördengesetz schlicht nicht erlaubt ist. Das verwaltungsgerichtliche Urteil sagt aber nicht aus, dass man diese Gefahrenvorsorge oder Maßnahmen zur Gefahrenvorsorge nicht im Ordnungsbehördengesetz verankern könnte. Deswegen tun wir genau das, damit Bürger nicht erst Opfer werden müssen, bevor die Ordnungsbehörden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen können. Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg, deswegen stehen wir auch nach wie vor hinter diesem Gesetzentwurf. Deswegen wäre es eigentlich auch schön, wenn wir uns in dieser Debatte sachlich mit diesem Gesetzesentwurf auseinandersetzen könnten. Aber das funktioniert eben leider nicht. Sie wollen sich mit den inhaltlichen Argumenten nicht auseinandersetzen. Sie argumentieren wirklich auf einer teilweise sehr absurden Ebene. Da komme ich jetzt auf den Kollegen Hartung zurück, weil er eben von Herrn Dittes erwähnt worden ist. Der Kollege Hartung mit seinem preisgekrönten Selbstbewusstsein erklärt, er hätte in den letzten 20 Jahren nicht einen einzigen alkoholisierten ausländischen Gewalttäter gehabt, dem er Blut abnehmen musste. Da frage ich mich natürlich, warum führt das Innenministerium überhaupt noch eine Polizeiliche Kriminalstatistik, wenn man doch auf Dr. Hartungs Gespür für Kriminalität zurückgreifen könnte. Ja, also diese Argumentation ist so absurd.

Es bleibt daher jedenfalls am Schluss nur noch festzuhalten, dass der Landtag die Kompetenz hat, Maßnahmen zur Gefahrenvorsorge durch effizientere räumliche Alkoholverbote umzusetzen. Fakt ist außerdem, dass wir dafür einen entsprechenden Vorschlag ausgearbeitet haben, der inhaltlich auch sauber ist. Fakt ist aber eben leider auch, dass Sie am Kampf gegen die Verwahrlosung bestimmter zentraler Orte in unserem Freistaat kein Interesse haben, weder Sie vom rot-rot-grünen Lager noch die CDU, die sich immer gern als Partei der inneren Sicherheit aufspielt. Da merkt man eben, inhaltlich geht es Ihnen gar nicht um innere Sicherheit, um die Verbesserung der Sicherheit. Es geht Ihnen vor allem darum, Parteipolitik zu machen, sich nach vorne zu spielen, andere mit ihren Vorschlägen

nicht ernst zu nehmen, deren Vorschläge einfach herabzuwürdigen. Das ist keine ordentliche politische Auseinandersetzung, die hier stattfindet. Ich kann nur hoffen, dass der Wähler das dann auch entsprechend würdigt, spätestens bei der Landtagswahl 2019. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor, sodass Herr Minister Maier das Wort für die Landesregierung hat. Herzlichen Glückwunsch noch mal bei dieser Gelegenheit.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Antrag der AfD-Fraktion wurde bereits im März sehr ausführlich beraten. Herr Möller, Sie haben eben in Ihren Ausführungen so ein bisschen den Eindruck erweckt, Thüringen wäre ein unsicheres Land und es wäre unter Rot-Rot-Grün unsicherer geworden. Da haben Sie offensichtlich verpasst, sich die aktuelle Kriminalitätsstatistik anzuschauen. Da steht Thüringen hervorragend da. Wir haben einen hervorragenden Wert, sowohl was die Aufklärungsquote anbelangt als auch, was ansonsten die Kriminalitätsentwicklung anbelangt. Natürlich gibt es immer wieder Bereiche, wo man genauer hinschauen muss. Aber das ist eben nicht im Bereich Alkoholkonsum, sondern das ist im Bereich Drogenkonsum. Natürlich ist Alkohol auch eine Droge, aber ich rede hier von den harten Drogen.

Das Ergebnis der Beratung im März ist aus unserer Sicht eindeutig. Ihr Gesetzentwurf ist abzulehnen. Es besteht keine Notwendigkeit für diese Änderungsvorschläge. Zu dem Entwurf ist bereits alles Wesentliche gesagt. Das muss an dieser Stelle nicht noch mal wiederholt werden. Deshalb möchte ich es bei einer weiteren Bemerkung belassen. Insgesamt gesehen ist übermäßiger Alkoholgenuss ein Problem, das nur mit angemessenen Maßnahmen bekämpft werden kann. Das Ordnungsbehördengesetz bietet bereits jetzt ausreichende Handlungsmöglichkeiten, um bei alkoholbedingten Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung effektiv einschreiten zu können. Dabei hat § 27 a Abs. 2 OBG weder die Ausgrenzung von Menschen, die in der Öffentlichkeit Alkohol konsumieren, noch ihre Kriminalisierung zum Ziel. Ein Bedürfnis, von der gegenwärtig abgewogenen und grundrechtskonformen Rechtslage abzugehen, sieht die Landesregierung nicht. Dagegen kann der Gesetzentwurf der AfD inhaltlich nicht überzeugen und hat in der Diskussion der Problematik leider nichts beizutragen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Abg. Möller)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Gentele, fraktionslos)

Vielen Dank. Herr Möller, Sie wollen noch mal sprechen? Bitte.

Ich wollte nur noch mal ganz kurz auf die Ausführungen zur Statistik eingehen, weil ja immer wieder gesagt wird, das wäre doch alles besser geworden. Natürlich kann ich die Statistik so interpretieren, wie Sie das tun, und sagen, wir sind doch ein sicheres Land, es ist doch eigentlich im Schnitt besser geworden. Oder man kann sich mal auf die Tatbestände konzentrieren, die wirklich für Unsicherheit in der Bevölkerung sorgen, beispielsweise Gewaltkriminalität oder Mord oder Totschlag oder Vergewaltigung – gerade diese letztgenannten Delikte weisen auch 2017 wieder Steigerungen auf. Was auch massiv gestiegen ist – übrigens auch bei den Delikten, die im Vergleich zum Vorjahr in der Gesamtzahl weniger geworden sind –, ist der Anteil ausländischer Straftäter. An diesem Fakt, Herr Maier, kommen Sie nicht vorbei. Das hat selbstverständlich – Sie wissen das ganz genau – etwas mit der Einwanderungspolitik der letzten drei bis vier Jahre zu tun und zusätzlich mit der Tatsache,

(Zwischenruf Abg. Gentele, fraktionslos: Wir reden über Alkohol!)

dass im Bereich des Innenministeriums sowohl im Bund als auch im Land noch keine geeigneten Maßnahmen ergriffen worden sind, die mit diesem Problem, mit dieser neuen Herausforderung wirklich fertigwerden können. Genau deswegen gibt es diese Fakten auch in der neuen Polizeilichen Kriminalstatistik. Es ist aus meiner Sicht unredlich, sich hinzustellen und zu sagen, wir leben doch in einem sicheren Land, denn im Vergleich zu dem Zeitraum vor 2014 tun wir das eben seit Langem nicht mehr.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Das stimmt doch gar nicht!)

Danke schön. Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/5395 in zweiter Beratung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und vom Abgeordneten Gentele. Enthaltungen? Keine. Damit mit Mehrheit abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe auf Tagesordnungspunkt 7

Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Stiftung Naturschutz Thüringen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/5576 ERSTE BERATUNG

Mir wurde signalisiert, Herr Abgeordneter Kobelt wünscht das Wort zur Begründung. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bringen heute als Regierungsfraktionen von SPD, Linken und Bündnis 90/Die Grünen das Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Stiftung Naturschutz in den Landtag ein. Damit bringen wir ein Projekt aus dem Koalitionsvertrag voran, denn wir wollen die am 12. Dezember 1995 gegründete Stiftung strukturell stärken, damit sie ihre satzungsgemäßen und vom Freistaat übertragenen Aufgaben besser erfüllen kann. So steht es im Koalitionsvertrag und dies wollen wir heute angehen, denn eines ist klar: Thüringen hat wertvolle Lebensräume, die für den Naturschutz aktuell wichtig sind. Thüringen steht immer noch vor großen Herausforderungen, diese Lebensräume in Zukunft miteinander zu vernetzen im Offenland wie im Wald, denn viele sensible Arten wie zum Beispiel die Wildkatze brauchen mehr denn je strukturierte, unzerschnittene Landschaften. Dem steht entgegen, dass die Stiftung Naturschutz immer mehr Flächen zugeordnet bekommen hat, sie kümmert sich zum Beispiel um 4.000 Hektar am Grünen Band. Zusätzlich wurden 2.000 Hektar aus landeseigenen Naturschutzflächen übernommen. Hinzu kamen kleinere Flächen, sodass die Stiftung mittlerweile für 6.300 Hektar Fläche zuständig ist. Für die Gestaltung dieser Flächen, für das Kümmern um diese Flächen braucht es unserer Meinung nach eine professionelle Struktur. Das ist im bisherigen Maße nur sehr beschränkt möglich. Zum Beispiel wird das Personal teilweise aus der Geologie geliehen, teilweise wurden neue Fachleute eingestellt. So gibt es eine Durchmischung, die für die kontinuierliche Arbeit einer Stiftung nicht sehr günstig ist. Zum anderen hat die Führung der Stiftung bis jetzt so funktioniert, dass drei nebenamtlich beschäftigte Vorstände zuständig sind. Dies ist unserer Meinung nach einer Stiftung mit diesem Arbeitsumfang unangemessen und auch keine dauerhafte professionelle Struktur. Deswegen wollen wir mit dem Gesetz regeln, dass ein Geschäftsführer die Arbeit übernehmen kann und

(Minister Maier)