dann die Mitarbeiter führt, diese dann auch komplett der Stiftung zugeordnet sind und fest angestellt und in ein Beamtenverhältnis überführt sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Stiftung braucht Eigenständigkeit in der Leitung und Finanzierung. Mit dem Gesetz, was wir jetzt eingeführt haben, stärken wir diese und setzen auf Qualität in der Erfüllung. Deswegen freue ich mich auf eine angeregte Debatte zum Stiftungsgesetz und auf eine Zustimmung. Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stiftung Naturschutz Thüringen ist ein Kind der CDU, denn wir haben die Stiftung 1995 gegründet
und mit dem Willen verbunden, den Naturschutzgedanken nicht nur institutionell, sondern auch im Ehrenamt zu fördern. Für diese gelungene Initiative können wir unserem ehemaligen Minister Volker Sklenar noch heute sehr dankbar sein und wir sind ihm dafür auch dankbar.
Neben den staatlichen Einrichtungen wie der TLUG wurde ein Instrument entwickelt, das vielfältig in die Arbeit für und mit der Natur wirken kann. Von der Idee und der guten Arbeit in den fast 25 Jahren profitiert natürlich auch die heutige Landesregierung und ich hoffe, sie weiß das auch zu schätzen, was sie da für ein gutes Erbe erhalten hat.
Die Aufgaben der Stiftung sind vielfältig: Förderung der Forschung im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege, Förderung von Umweltbildung und zahlreichen Weiterbildungsangeboten, naturschutzfachlich wertvolle Flächen durch Pacht oder Erwerb sichern, Naturschutz und Landschaftspflege fördern und selbst betreiben, Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten, Einsatz von Mitteln der Ausgleichsabgabe für den Natur- und Landschaftsschutz. Ein Schwerpunkt der Stiftung ist seit vielen Jahren auch der Erhalt des Biotopverbundes Grünes Band, an dem Thüringen einen Anteil von 763 Kilometern hat. Zum Erhalt des Grünen Bandes sind inzwischen knapp 4.000 Hektar Fläche im Thüringer Abschnitt des Grünen Bandes in das Eigentum der Stiftung
übergegangen. Insgesamt stellt die Stiftung inzwischen die Pflege von über 6.300 Hektar für den Naturschutz der wertvollen Flächen in Thüringen sicher.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte es nicht versäumen, hier den Mitarbeitern der Stiftung und vor allen Dingen auch Dr. Franz und den anderen Vorstandsmitgliedern als auch den Mitgliedern des Stiftungsrats für ihren bisherigen langjährigen Einsatz für den Thüringer Naturschutz herzlich zu danken.
Das Thüringer Gesetz über Natur und Landschaft regelt in § 38 den Aufgabenbereich der Stiftung, indem sie als unabhängige Körperschaft in freier Entscheidung Maßnahmen und Projekte zur Pflege und Entwicklung von Schutzgebieten und der Thüringer Landschaft selbst durchführt oder dabei Dritte fördert und unterstützt. Diese Arbeit ist nach unserer Auffassung im Rahmen der Stiftung erfolgreich gelungen. Die Geschäftsstelle war bisher der TLUG angeschlossen. Nun soll – ich muss sagen überfallartig, also für uns war das ein überfallartig anmutendes Verfahren – für die Stiftung ein eigenes Gesetz erlassen werden. Und uns wundert es – ich muss das hier sagen – sehr, dass die Landesregierung – Sie, Frau Siegesmund – das nicht eingebracht hat und damit auch ein ordentliches Verfahren im Rahmen der Abstimmung der Landesregierung durchgeführt hätte. Das hätten wir erwartet. Deshalb müssen wir auch unsere Verwunderung hier zum Ausdruck bringen, auch wenn es, Herr Kobelt, im Koalitionsvertrag gestanden hat. Aber wir hätten schon erwartet, dass man das hier als Gesetzentwurf der Landesregierung einbringt und im Vorfeld das normale Verfahren angewendet wird. Da kann das auch nicht – ob das jetzt stimmt –, weil eine Geschäftsführerin nicht mehr da ist oder ausscheidet, jetzt hier im Hoppgalopp gemacht werden.
Wie gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns stellt sich die grundsätzliche Frage, warum die Stiftung unbedingt durch ein Gesetz neu strukturiert werden soll und welche Entwicklung bei ihrer Finanzierung zu erwarten ist. Die Stiftung soll ja dann direkt dem Thüringer Umweltministerium unterstellt werden. Ob die Unabhängigkeit, von der ich gerade gesprochen habe, dann noch so gewährleistet ist, das werden wir sehen. Oder ist da doch eine Mehreinflussnahme geplant? Wir beantragen auch, dass der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Energie und
Naturschutz und natürlich auch mitberatend an den Justizausschuss überwiesen wird und erhoffen uns dann, die Fragen dort zu erörtern und eine Anhö
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Tasch, ich glaube, der Thüringer Landtag kriegt auch ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren hin. Wir sind Gesetzgeber, wir haben das Recht, eigene Gesetzentwürfe einzubringen. Von der Seite – denke ich – ist es bei einem so übersichtlichen Thema wie der Gründung der Stiftung Naturschutz nach Stiftungsrecht als selbstständige Stiftung durchaus eine Geschichte, die als Gesetzentwurf von Fraktionen relativ flott und unbürokratisch über die Bühne gehen kann, ohne dass wir da Riesenverwaltungsapparate mit Abstimmungen behelligen.
Meine Damen und Herren, die Stiftung Naturschutz wurde vor allem gegründet, weil der damalige Umweltminister Volker Sklenar mit den Mitteln für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus der Jährlichkeit des Landeshaushalts raus wollte. Das war schon manchmal nicht schlecht, wenn man die Dinge von einem Jahr ins andere transferieren konnte. Er hat sich damit quasi eine Sparbüchse des Ministeriums geschaffen, um Mittel flexibel bewirtschaften zu können. Die Stiftung, so wie sie damals angelegt war, war quasi eine nachgeordnete Einrichtung der Landesanstalt für Umwelt und Geologie. Die Mitarbeiter waren Mitarbeiter der Landesanstalt für Umwelt und Geologie, damit direkt im nachgelagerten Bereich des Umweltministeriums angesiedelt.
Frau Tasch, Ihre Bedenken, dass die Unabhängigkeit der Stiftung gefährdet sein könnte, kann ich deshalb in der Hinsicht nicht teilen, weil die Stiftung in ihrer Gründung eine reine Einrichtung des Umweltministeriums war. Das hat sich inzwischen durch neue Aufgaben, die die Stiftung bekam, ein Stück weit auch vom Aufgabenzuschnitt her geändert – vor allem durch die Übernahme von großen Flächen im Bereich des Grünen Bandes; die Stiftung ist dort inzwischen bei Weitem größter Flächeneigentümer. Das ist der Punkt, warum es neues Personal brauchte, warum die Stiftung inzwischen eigenes Personal hat, das nicht mehr Personal der TLUG ist. Das führt aber auch dazu, dass die Personalbewirtschaftung sicherlich so nicht mehr sinnvoll ist, und ist ein wesentlicher Grund dafür, warum man sagen sollte, eine eigenständige Stiftung macht Sinn.
Man braucht dafür aus meiner Sicht auch nicht allzu viele Anhörungen durchführen. Denn wer ist von dieser Änderung, die jetzt durchgeführt wird, betroffen? Auch das ist überschaubar. Deshalb ist der Regelungsinhalt aus meiner Sicht einfach und übersichtlich. Wir haben im Umweltausschuss auch schon vorausschauend eine Sondersitzung des Umweltausschusses festgelegt, die morgen stattfinden wird, um die entsprechenden Anhörungsdinge auf den Weg zu bringen, damit der Gesetzentwurf im nächsten Plenum dann in zweiter Lesung auch schon verabschiedet werden kann. Ich denke, das geht, wenn denn nicht Anzuhörende große Bedenken äußern, die verfassungsrechtlicher oder ähnlicher Natur sind, die ich aber – wie gesagt – in dem Zusammenhang durchaus nicht sehe.
Was ich gut finde, ist, dass es uns gelungen ist, die Aufsicht der Stiftung auch noch bezüglich der Frage „Unabhängigkeit von der Ministerialverwaltung“ dahin gehend zu stärken, dass wir gesagt haben: Es sollen auch Abgeordnete mit drin sein, damit dann der Thüringer Landtag auf dem Geld, das er im Rahmen des Landeshaushalts vor Gründung der Stiftung selbst bewirtschaftet hat, das dann in der Stiftung anders bewirtschaftet wurde, ein Stück weit auch den Finger mit drauf hat; deshalb hier ein Stück weit mehr Unabhängigkeit von der Ministerialverwaltung.
Auf der anderen Seite wünsche ich mir auch, dass die Stiftung Naturschutz so gestärkt wird, dass sie künftig Trägerin des Nationalen Naturmonuments sein kann. Das liegt nahe – als größter Flächeneigentümer mit den jetzt schon vorhandenen Aufgaben im Bereich des Grünen Bandes –, dass die Stiftung dort als Träger infrage kommt. Ich finde es auch gut, dass hier hineinformuliert wurde, dass es Außenstellen geben kann, weil man damit eine Ortsnähe gerade auch bei der Bewirtschaftung des Grünen Bandes ermöglichen kann. Wenn Mitarbeiter in den Regionen die Betreuung wahrnehmen sollen, dann macht es keinen Sinn, dass sie das von Erfurt aus tun. Von der Seite her, glaube ich, ist es auch im Zusammenhang mit dem Grünen-BandGesetz ein guter Gesetzentwurf geworden, den die Koalitionsfraktionen hier vorgelegt haben. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Ich freue mich auf die Anhörung und hoffe, dass wir hier zu einem großen Konsens bei der Verabschiedung des Gesetzes kommen. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und eventuell auch am Bildschirm, die Stiftung Naturschutz Thüringen ist seit nunmehr zehn Jahren Eigentümerin von insgesamt rund 4.000 Hektar ehemaliger Bundesfläche im Gebiet der ehemaligen innerdeutschen Grenze und damit innerhalb des geplanten Grünen Bandes. Seit September 2009 ist sie zudem für die Betreuung der mittlerweile mehr als 2.000 Hektar landeseigener Naturschutzflächen zuständig und natürlich noch weiterer Flächen, die dort entsprechend hinzukommen. Sie erledigt vielfältige Aufgaben eigenständig und bisher eigentlich auch positiv.
Ebenfalls 2008/2009 wurde eine Geschäftsstelle bei der Landesanstalt für Umwelt und Geologie eingerichtet, die fachlich ausschließlich der Stiftung Naturschutz Thüringen unterstellt ist. Damit wurde der Stiftung unentgeltlich Landespersonal zur Erledigung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt. Zusätzlich hat die Stiftung Naturschutz eigenes Personal zur Aufgabenerfüllung eingestellt, welches auch durch Steuermittel des Landes finanziert wird.
Jetzt – und damit Jahre nach der Wahl und nur ein Jahr vor der kommenden Landtagswahl – fällt den rot-rot-grünen Landtagsfraktionen auf, dass sich diese Vorgehensweise nicht bewährt hat und dass es eine Erweiterung des Vorstands geben soll und eine leitende hauptamtliche Stelle neu zu schaffen ist. Natürlich haben wir gerade von Herrn Kummer gehört, dass das Grüne Band dort extra mit reinkommen soll. Macht sicherlich da auch irgendwo Sinn, das entsprechend zu professionalisieren, aber es gibt auch noch ein paar Fragen, die sich da bei dem Gesetzentwurf stellen. Allein der Umstand, dass das Ganze erst jetzt auffällt, ruft bei uns Stirnrunzeln hervor, meine Damen und Herren. Weiterhin soll die Erfüllung der Aufgaben der Stiftung durch das Land selbst oder durch eine andere Einrichtung wirtschaftlich nicht durchführbar sein, da angeblich keine der bereits zahlreichen vorhandenen Landeseinrichtungen die notwendige Kompetenz hätte – so in der Begründung zum Antrag. Da muss man sich doch fragen, weshalb die bereits jetzt schon vorhandenen landeseigenen Umweltbehörden diese Kompetenz angeblich nicht besitzen sollen und wie dies überhaupt geschehen konnte. Weshalb soll eine bewährte Umweltbehörde des Landes Personal an die Stiftung abgeben, wenn sie als Behörde angeblich die notwendige Kompetenz gar nicht besitzt, denn das Personal ist dasselbe?
Auch die nach § 6 beabsichtigte massive Stärkung der Umweltministerin in ihrer dann automatischen Funktion als Vorsitzende macht uns, der AfD-Fraktion, Sorge, dass sie automatisch Vorsitzende wird, obwohl sie gar nicht gewählt ist. Denn die bisherige Praxis ist so, dass der Vorsitzende des Rats durch
den Stiftungsrat selbst gewählt wird entsprechend der allgemeinen Ansichten von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Die seit Langem bewährte Praxis ist, dass die entsprechend gewählt wird. Dies sollte nach unserer Auffassung auch so bleiben, ganz besonders unter einer Ministerin, deren Partei sich so vehement für Demokratie einsetzt. Den beabsichtigten Verzicht des Finanzministeriums auf einen Sitz im Stiftungsrat und die Schaffung von zwei zusätzlichen Vorstandsposten für Mitglieder aus dem Naturschutzbereich sehen wir ebenfalls nicht unkritisch. Durch die Umstrukturierung ist eine ausreichende tief greifende finanzpolitische Aufsicht unseres Erachtens nicht mehr gegeben und kann zu einer ungezügelten Ausgabenpolitik von Thüringer Steuergeldern führen.
Dass bei der geplanten Besetzung des Stiftungsrats lediglich der Vorsitzende des Umweltausschusses und sein Stellvertreter zusammen mit dem Leiter des Umweltministeriums automatisch Mitglied des Rates sein sollen, ist ebenfalls zu bemängeln. Hier sollten zumindest der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses und dessen Stellvertreter ebenfalls Berücksichtigung finden bzw. die jeweiligen Vorsitzenden der beiden Ausschüsse, damit die berechtigten Interessen der Landnutzer nicht ins Hintertreffen geraten.
Insgesamt betrachtet lässt der Gesetzentwurf also noch viele Fragen offen, deren Beantwortung weiterer Erörterung bedarf. Bisher sieht es jedenfalls so aus, als ob mit dem vorgelegten Gesetzentwurf neue Bürokratie und damit neue gut bezahlte Stellen geschaffen werden, um Politikern so neue Vorstandsposten zu ermöglichen. Zusätzlich würde eine bewährte Landesverwaltungsbehörde personell geschwächt und die Positionen der Landwirte und anderer Landnutzer ebenfalls geschwächt werden. Gerade hierzu interessiert uns als AfD-Fraktion die fachlich kompetente Meinung der Jäger, Landwirte, Fischer und der anderen Betroffenen. Daher betrachten wir den uns hier vorgelegten Gesetzentwurf mit äußerster Skepsis und sprechen uns für die Überweisung des Entwurfs an den Umweltausschuss unter Mitwirkung des Landwirtschaftsausschusses aus und hoffen, dass diesem berechtigten Wunsch gefolgt wird. Natürlich stellen wir uns auch nicht dagegen, wenn die CDU die Überweisung an den Justizausschuss wünscht. Dem können wir auch gern zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich hatte mich vorhin versehentlich geschäftsordnungsmäßig gemeldet, weil Frau Tasch doch ganz verdrängt hat, dass die SPD 1995 schon in einer Koalition mit der CDU war und wir gemeinsam die Stiftung gegründet haben, natürlich mit Herrn Minister Sklenar vorne dran. Aber wir waren da auch schon ein bisschen dabei, Frau Tasch.
In der letzten Legislaturperiode haben SPD und CDU gemeinsam das Stiftungskapital von 6 Millionen Euro auf neun Komma noch was erhöht.
Nein, alles gut. Man kann auch mal was vergessen, Frau Tasch. Das ist in Ordnung. Ich wollte es nur sagen.
Thüringen war 2008 – Sie hatten es auch schon angesprochen, die Übertragung dieser 4.000 Hektar vom Bund auf das Land und dann an die Stiftung – das erste Land, das es geschafft hat, die Flächenübertragung zu bekommen. Man muss sagen, dass Herr Minister Sklenar, der eigentlich immer Landwirtschaftsminister war, und zwar unser aller Landwirtschaftsminister, da auch mal im Umweltbereich gut war.
Da war es wirklich eine gute Sache, dass wir das geschafft haben, und wir waren auch sehr stolz, obwohl es damals keine Koalition gab, die CDU hat allein regiert. Aber wir waren alle in Teistungen, als die Flächen übergeben wurden – es war eine sehr schöne Sache – und die sind jetzt bei der Stiftung. Dort gehören sie auch hin und das ist in Ordnung.
Sonst ist schon vieles gesagt worden. Ich will mich in der ersten Lesung nicht wiederholen. Herr Kummer hat darauf hingewiesen, dass wir das für eine Stärkung halten, wenn wir damit garantieren, dass Umweltausschussvorsitzender – im Moment, es kann ja auch mal eine Frau werden – und Stellvertreter höchstwahrscheinlich immer aus Opposition und Koalition sind. Deshalb haben wir das so arrangiert, das ist im Gesetz so vorgesehen, dass es der Vorsitzende des Ausschusses für Naturschutz und dessen Stellvertreter ist. Ich halte das für wichtig und ich halte das auch für grundsätzlich bedenkenswert, sodass die Landesregierung mal überdenkt, dass in anderen Gremien der Landtag vielleicht auch mal vertreten sein sollte – nicht nur die Exekutive, sondern auch die Legislative.