Christina Tasch
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Danke schön.
Aktueller Sachstand der Dorferneuerung in Thüringen
Etwa 90 Prozent der Fläche Thüringens gehören zum ländlichen Raum, der damit die Identität Thüringens prägt. Der ländliche Raum ist Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum für viele Menschen. Es sind neue Strategien und gemeinsames Handeln gefordert, um die ländlich geprägten Regionen in finanziell angespannten Zeiten lebenswert zu erhalten. Durch das Programm der Dorferneuerung will der Freistaat den ländlichen Raum als Wohn-, Erholungs- und Wirtschaftsstandort nachhaltig stärken. Die Lebensverhältnisse außerhalb der städtischen Gebiete sollen gefördert und dauerhaft verbessert werden. In den letzten Jahren sind aber die Bewilligungen aus diesem Programm bei den Kommunen immer später im Jahr angekommen und haben so eine kontinuierliche Arbeit im Rahmen der Dorferneuerung sehr erschwert.
Zudem fällte am 4. Juli 2019 der Europäische Gerichtshof ein Urteil, welches vorsieht, dass Mindestund Höchsthonorare nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure bei der Planerauswahl auszuschließen und dem widersprechende Ausschreibungen aufzuheben sind.
Ich frage die Landesregierung:
1. In wie vielen Gemeinden, die in der Haushaltssicherung sind, wurden in den Jahren 2014 bis 2019 Maßnahmen der Dorferneuerung unterstützt?
2. In welchen Kommunen wurden in den Jahren 2014 bis 2019 Rückforderungen von Mitteln der Dorferneuerung verfügt?
3. Welche Kommunen sind von der in der Einleitung genannten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019 betroffen?
4. Welche Auffassung vertritt nach Kenntnis der Landesregierung der Gemeinde- und Städtebund Thüringen zu diesem Sachverhalt?
Vielen Dank. Ich habe zwei Nachfragen. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Maßnahmen zu beschleunigen, also die Förderverfahren zu beschleunigen? Ich hatte ja in meiner Einleitung gesagt, die kommen immer ziemlich spät im Jahr, was natürlich bei der Auftragslage usw. hinderlich ist.
Meine zweite Frage, wenn ich sie gleich stellen darf: Können Sie mir sagen, aus welchen Gründen Mittel in der Dorferneuerung zurückgefordert worden sind?
Danke schön.
Sachstand der Gründung der Gewässerunterhaltungsverbände
Im novellierten Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts – Drucksache 6/5692 – ist die Gründung von 20 Gewässerunterhaltungsverbänden vorgesehen. Für die Gründung wurde inzwischen die Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz über die am erforderlichen Bedarf ausgerichteten angemessenen Zuweisungen für die Gewässerunterhaltung nach § 32 Abs. 1 und 2 des Thüringer Wassergesetzes sowie über die Ausreichung der Mittel nach § 6 des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur erlassen. Zur Gründung der Gewässerunterhaltungsverbände wurden Aufbaustäbe gebildet. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen hat in diesem Zusammenhang auf verschiedene Probleme hingewiesen, die durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz im Rahmen der Gründung der Gewässerunterhaltungsverbände noch zu klären sind.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den umfangreichen Vorschlägen des Gemeindeund Städtebundes Thüringen zur oben genannten Verwaltungsvorschrift und werden diese Forderungen umgesetzt?
2. Ist die Umsatzsteuerproblematik bei Übertragung der Aufgaben der Gewässerunterhaltung durch die Gewässerunterhaltungsverbände auf Dritte, zum Beispiel Abwasserzweckverbände als Geschäftsbesorger, geklärt?
3. Welche Aufwendungen haben die Kommunen für die Gewässerunterhaltung – zum Beispiel Müllentsorgung, Baumpflege, Verkehrssicherungspflichten, Hochwasserschutz – neben den Kosten für die Aufgaben in den Gewässerunterhaltungsverbänden?
4. Zu welchem Zeitpunkt sind die Gewässerunterhaltungsverbände in der Lage, im Innenbereich akute Hochwassergefahren zu bekämpfen?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie inzwischen bei fast allen Gesetzesvorhaben der Landesregierung üblich wird vom Umweltministerium auch die Novellierung des Thüringer Naturschutzgesetzes nach einem langen Anlauf nun mit Hochdruck betrieben und die Sondersitzungen der beteiligten Ausschüsse jagen sich im Wochentakt. Herr Kummer, in Ihrem Bericht war das auch zu hören. Wir haben das nicht verstanden, weil …
Ach, harte Arbeit!
Im September ist regulär Plenum und wir hätten das Gesetz auch im September behandeln können. Uns hat jetzt diese eine Sitzung nicht überzeugen können, warum das nun ausgerechnet heute und nicht im September verabschiedet werden kann, denn es gab auch noch umfangreiche Stellungnahmen, gerade von der kommunalen Seite, von den Spitzenverbänden. Die nehmen wir durchaus ernst – ich habe auch Herrn Weigand gesehen, den ich hier herzlich begrüße –, denn die Kommunen müssen dieses Naturschutzgesetz dann auch umsetzen.
Was wir schon bei mehreren Gesetzesvorhaben in unserem Bereich beklagt haben: Die kommunale Selbstverwaltung spielt nicht den Stellenwert, den wir ihr zumessen. Das müssen wir hier auch kritisch anmerken. Wir sind für eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns als CDU – ich will das hier noch mal betonen – ist die Bewahrung der Schöpfung ein grundsätzlicher Auftrag. Deshalb betrachten wir auch den Naturschutz nicht nur einseitig, sondern sehen die Wirkung einer Vielzahl von Ursachen, die es mit einem guten und klugen Naturschutzrecht zu regulieren gilt. Naturschutz darf nicht einseitig und ideologisch gedacht werden, sondern muss ein komplexes Denken und Handeln erfordern.
Nun hat sich Rot-Rot-Grün zum Ziel gesetzt, das Naturschutzrecht zu modernisieren. Aber was wir
auch andauernd hier hören müssen, ist, dass die Vorgängerregierung den Naturschutz nicht ernst genommen hat
und dass der Naturschutz einen Dornröschenschlaf geführt hätte. Diese Einschätzung möchte ich hier auch wirklich mal zurückweisen.
Herr Kobelt, Sie brauchen nachher auch nicht wieder zu sagen: Christina Tasch tut mir so leid, die ist hier die Einzige, die in der CDU für Naturschutz ist. Das können Sie sich dieses Mal sparen. Ich möchte mal drei Beispiele nennen, weil Sie das auch jedes Mal wieder erzählen, wie arm ich dran bin. Ich bin nicht arm dran, denn der CDU liegt der Natur- und Umweltschutz insgesamt am Herzen.
Ich sage jetzt mal drei Beispiele, die man auch mal hören und zur Kenntnis nehmen kann. Ich sehe hier vor mir meinen Kollegen Gerold Wucherpfennig. Und wer sich noch erinnert: Er war Chef der Staatskanzlei unter der Regierung von Dieter Althaus. In dieser Eigenschaft hat er seinerzeit auch die Staatssekretäre von Niedersachsen, Thüringen und Hessen zusammengerufen und das Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band Eichsfeld-Werratal“ zusammen mit der Heinz Sielmann Stiftung im Benehmen mit dem Bundesumweltamt angeschoben und realisiert. Er hat praktisch mit seiner Arbeit den Grundstock dafür gelegt, dass heute das Grüne Band Wirklichkeit ist. Das wird immer vergessen.
Auch die Rückübertragung der Flächen am Grünen Band ist auf die Initiative von Dieter Althaus, Gerold Wucherpfennig und Volker Sklenar zurückgegangen.
Das muss man einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass die Regierung Althaus hier den Grundstock gelegt hat, Dieter Althaus und Gerold Wucherpfennig als meine Eichsfelder Kollegen. Da weiß ich auch, was gerade Gerold Wucherpfennig auch im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes geleistet hat. Das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen. Sie können es gern anders sehen. Aber ich bitte, das auch mal zur Kenntnis zu nehmen.
Das Zweite, was ich hier positiv hervorheben möchte, ist meine Kollegin Gudrun Holbe, die dort hinten
sitzt, die auch noch gleichzeitig Bürgermeisterin in Donndorf ist
und mit Dagmar Dittmer das Großprojekt „Hohe Schrecke“ initiiert hat und sich die Naturstiftung da mit ins Boot geholt hat.
Und wenn Gudrun Holbe und Dagmar Dittmer nicht so intensiv daran gearbeitet hätten, wäre es nichts geworden. Also sind es schon zwei, Herr Kobelt.
Dann habe ich noch jemanden, der auf lokaler Ebene sehr gut mitarbeitet, das ist nämlich unser Kollege Herr Thamm. Er ist seit 1991 im NABU und hat damals die Ortsgruppe NABU-Blau gegründet. Ihr könnt also die Vorwürfe stecken lassen, die CDU hätte nichts für den Naturschutz übrig. Sie müssen sich heute ein anderes Beispiel aussuchen.
Das muss auch mal gesagt werden, weil das einfach negiert wird,
weil man das einfach, wenn nur was schlecht ist oder was nicht so gut gelaufen ist oder was noch liegen geblieben ist - - Wir sind auch noch nicht am Ende, wir wollen ja Thüringen die nächsten Jahre auch noch voranbringen. Alles kann man nicht auf einmal machen. Das nur mal grundsätzlich hier zu unserer Hinterlassenschaft. Auch gute Dinge haben wir auf den Weg gebracht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten gehofft, dass bei den Anhörungen, die erfolgten, auch Einwände mit in den Gesetzentwurf eingeflossen wären, gerade was uns der Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag hier auf den Weg mitgegeben haben. Es gibt nämlich ein paar Dinge, die wir kritisch gesehen haben. Das sind gerade in § 6 der Flächenpool oder auch in § 14 der Alleenschutz. Das sind Aufgaben, die wir den unteren Naturschutzbehörden jetzt neu mit aufgeben, bei denen es auch um die Frage ging, wie ich den Alleenfonds verwalten will. Das ist eine Mehraufgabe. Die Alleen müssen erst erfasst werden. Es gibt noch gar keine Erfassung von allen Alleen in Thüringen. Dazu brauchen die unteren Naturschutzbehörden auch auskömmliches Personal, was hier auch nicht zur Verfügung gestellt werden wird.
Ich möchte noch ein Thema ansprechen. In § 16 ist jetzt geregelt, dass die zwölf Natura-2000-Stationen und das Koordinierungszentrum im Gesetz veran
kert sind. Damit verbunden sind 40 Stellen mehr. Auch die CDU sagt: Wir sind für ein Netz an biologischen Stationen, wir sehen aber auch den Mehraufwand für die unteren Naturschutzbehörden. Ich möchte gern mal zwei Beispiele nennen, weil vonseiten des Ministeriums argumentiert wird, das sind alles Projekte, die schon alle hätten gemacht werden müssen, und sie sehen keinen Mehraufwand für die unteren Naturschutzbehörden. Zum Beispiel hat die Natura-2000-Station Mittelthüringen das Projekt „Steppenrasen Auerstedt“ übernommen. Die Beweidung reicht nicht aus. Sie begleitet die Betreuung für das gesamte Projekt, also das gesamte Projekt wird auch weiter durch die untere Naturschutzbehörde betreut und abgenommen und sie hat dadurch viel mehr Aufwand.
Auch das Thema „Invasive Arten“, was in Zukunft noch eine Rolle spielt, bedeutet Mehraufwand. Da ist die Kraft der Landkreise und kreisfreien Städte am Ende. Wenn ich auf der einen Seite mehr biologische Stationen installiere, weil wir einen Artenrückgang haben, Biodiversität, Insektensterben, und auf der anderen Seite 40 Stellen in diesem Bereich mehr schaffe und die 11,5 Stellen für die Landkreise nicht mitgeben und finanzieren will, ist das für mich ein Widerspruch.
Ich möchte auch auf eines aufmerksam machen, das ist Ihnen sicher allen bekannt: Am 06.03. hat der Landesnaturschutzbeirat getagt und hatte eine Vorlage erarbeitet – ich darf mal zitieren: Stark wachsende Herausforderungen haben die Naturschutzverwaltung in Thüringen aber an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gebracht. Diese ergeben sich aus der wachsenden Bedrohung der biologischen Vielfalt und der daraus resultierenden Zunahme rechtlicher Regelungen, welche durch die Naturschutzverwaltung umzusetzen sind. – Das haben Sie auch mit auf den Weg gebracht. Der Landesnaturschutzbeirat schätzt den durchschnittlichen Mehraufwand der Bewältigung der Aufgaben bei den unteren Naturschutzbehörden auf 0,5 VbE ein. Das ist genau dasselbe, was auch der Landkreistag in seiner Stellungnahme abgegeben hat. Das sind 11,5 Stellen zu 40, also das ist jetzt nicht überbordend. Aber – wie soll ich das jetzt mal sagen, ich will jetzt nicht „Druck“ sagen – der Staatssekretär Möller hat den Naturschutzbeirat davon überzeugen können, dass diese Vorlage wieder zurückgenommen worden ist. Wir können das nur unterstützen, was der Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund uns hier mit auf den Weg gegeben haben, dass wir auf der einen Seite mehr tun wollen für den Naturschutz, das steht außer Frage, das brauchen wir auch nicht gegenseitig zu agitieren, wer hier der bessere Naturschützer ist. Aber auf der anderen Seite, wenn ich höre „Standards mit auf
den Weg geben“: Wenn ich sage, wir müssen mehr machen im Bereich des Naturschutzes, im Bereich des Forstes – wir haben es ja alles schon gehört –, da kommen Mehraufgaben auf uns zu, die wir bewältigen müssen. Vor den Herausforderungen stehen wir jetzt. Aber dann kann man sich nicht einen schlanken Fuß machen und sagen: Da seht mal zu, das hättet ihr alles selber machen müssen, das interessiert uns nicht. So kann man kommunale Selbstverwaltung nicht verstehen. Zu einem modernen Naturschutzgesetz hätte es gehört, dass man diese 11,5 Stellen als Mehrbelastung angesehen hätte, dass man die Landkreise und kreisfreien Städte finanziell mit beteiligt hätte, dann hätte auch die CDU zu dem Gesetz Ja sagen können. So können wir nicht Ja sagen. Wir können nicht auf der einen Seite Standards erhöhen oder sagen, wir erhöhen die Standards, wir wollen was tun für die Umwelt, und auf der anderen Seite die Landkreise und kreisfreien Städte belasten. Wir wollen die unteren Naturschutzbehörden mit unterstützen, damit sie auch ihre Arbeit im Sinne der Erhaltung unserer Artenvielfalt gut machen können. Dafür stehen wir als CDU-Fraktion auch weiterhin. Vielen Dank an alle, die sich einbringen, wo auch immer sie im Naturschutz tätig sind. Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um es gleich vorweg zu sagen, diese Landesregierung hat unverdientermaßen zu viel Geld zur Verfügung
das ist so – und damit werden auch viele Wunschträume wahr gemacht, das erleben wir seit fünf Jahren. Aber wenn man in Thüringen an die Biodiversität denkt, dann wird ein Widerspruch deutlich: Auf der einen Seite errichten wir biologische Stationen zum Erhalt der Biodiversität, auf der anderen Seite wollen wir Windkraftanlagen im Wald bauen, und das zeigt uns ganz klar, dass hier Umwelt- und Naturschutz aus ideologischer Sicht auf den Weg gebracht wird.
Das Ausgabevolumen des Ministeriums ist mit einer Höhe von 288 Millionen Euro und die Einnahmen sind mit 25 Millionen Euro angesetzt. Das ist ein Zuwachs von 59,8 Millionen Euro, allein durch das Umsetzen von 12,4 Millionen Euro für die Personalund Sachkosten aus dem Innenressort im Rahmen der Gründung des Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Was die 59,8 Millionen Euro betrifft, setzt sich ein Teil aus den Mehrausgaben in diesen Titeln eben fort. Dies sei nach Aussage des Ministeriums die Fortsetzung einer zukunftsgewandten Umwelt-, Klima- und Naturschutzpolitik. Wir meinen, es ist ein aufgeblähter Haushalt mit vielen Prestigeobjekten.
Ein paar Anmerkungen unsererseits dazu – im Bereich des Hochwasserschutzes unter anderem: Investitionen sollen nicht nur im Sinne kommender Extremwetter vorgenommen, sondern auch im Sinne eines Schutzes der Menschen vor demselben wirksam werden. Dafür sind 71 Millionen Euro geplant. Die Kofinanzierung der EU-Mittel ist damit gesichert und 14,5 Millionen Euro sind zur Förderung der 20 Gewässerunterhaltungsverbände vorgesehen, gegen deren Zwangsgründung wir uns ganz klar ausgesprochen haben. Das Geld ist ja auch aus dem KFA umgeschichtet worden, das darf man hier auch nicht sagen.
Das ist auch eine Mogelpackung, wenn man sagt, es ist obendrauf gekommen. 9 Millionen Euro sind aus dem KFA rausgenommen worden, damit werden jetzt 20 Gewässerunterhaltungsverbände in ihrer Ausstattung finanziert. Ob sich langfristig durch die Gründung von Zwangsverbänden an den Ge
wässern zweiter Ordnung so viel tut, werden wir sehen. Es gibt auch Doppelstrukturen, die aufgebaut werden. Ich will nur das Beispiel Erfurt nehmen, wo Parallelstrukturen entstehen, und das ist für uns kein Beispiel für eine gute nachhaltige Politik.
Der Abwasserbereich ist angesprochen worden. 80 Prozent der Haushalte sind an eine zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen.
Da ist der Abwasserpakt mit dem Gemeinde- und Städtebund, was wir auch begrüßt haben, geschlossen worden, der in den nächsten Jahren 40 Millionen Euro vorsieht, um den Anschlussgrad zu verbessern. Was nach den nächsten zwei Jahren dann noch in Rede steht, ist auch mit einem großen Fragezeichen geklärt. Und, wie gesagt – ich habe es auch beim Wassergesetz schon gesagt –, die Verbesserung der Abwasserstruktur ist die eine Seite, aber wir brauchen dann auch mehr Geld im kommunalen Straßenbau, denn wir wollen ja nachhaltig bauen, sprich: unter der Erde und über der Erde muss in einem Guss erfolgen.
Im Bereich Abwasser- und Fernwasseranschlüsse geht das Ministerium von 1,4 Millionen Euro aus, beispielsweise auch bei dem Einsatz von Gewässerberatern. Dafür sind 753.000 Euro vorgesehen. Dafür braucht man auch Leute, das kostet Zeit und Geld und die müssen auch Spezialwissen mitbringen. Normalerweise gehen wir davon aus, dass gerade durch die Gründung des TLUBN das Amt selbst auch über genug Sachverstand verfügt, und man könnte doch das Fach- und Sachpersonal mehr einsetzen und nicht so viel auf Gutachter setzen, wie das hier das Ministerium vorhat und damit auch den Haushalt belastet.
Das Thema „Altlasten“ in den Kommunen: Auch für die Sanierung kommunaler Altlasten wie zum Beispiel Gaswerke oder alte Deponien aus DDR-Zeiten werden Fördermittel bereitgestellt. Da gibt es auch noch viele Dinge, die zu tun sind, das ist eine große Hypothek. Da müssen wir dranbleiben und da könnte man die Haushaltsmittel in diesem Bereich auch erhöhen.
Energie- und Klimaschutz: Hier gibt es ja die neue Richtlinie Klima Invest, die den Kommunen ermöglichen soll, im Rahmen des im Dezember 2018 verabschiedeten Klimagesetzes selbst im Bereich der Klimaanpassung, der anteiligen Förderung von Personalstellen oder im Rahmen der Bundesrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld Eigenmittel einzusetzen und das
landesseitig fördern zu lassen. Dafür werden 7 Millionen Euro bereitgestellt, die in Klimaschutz und Klimafolgenanpassung investiert werden. 13 Millionen Euro sind für die Förderung von Vorhaben der Energieeffizienz und Pilot- und Demonstrationsvorhaben vorgesehen.
Der Kostenaufwuchs erklärt sich natürlich damit, dass das Gesetz erst im letzten Dezember verabschiedet worden ist und sich natürlich aus diesem Gesetz heraus ergibt, dass eine ganze Reihe von Folgeverpflichtungen für die öffentliche Hand entstehen. Der Einsatz von Klimamanagern in den Landkreisen und Kommunen ist eine gute Sache. Aber welche Aufgaben sollen diese konkret erfüllen? Ideen gibt es sicher viele, aber ob die Umsetzung gewährleistet werden kann, dahinter mache ich ein Fragezeichen. Wir sehen auch deutliche Probleme bei dem Klimagesetz, und da das IMPAKT II, dass das den Kommunen hohe Kosten auferlegt, die durch Fördermittel nicht kompensierbar sind.
Auch sind Gelder für das Monitoring der Energiewende innerhalb der Landesregierung vorgesehen, aber auch viele Studien, Unterstützung und Sachverständigenmaßnahmen sind geplant, die sehr viel Geld in Anspruch nehmen. Die Landesregierung sieht sich an zahlreichen Stellen im Klimagesetz verpflichtet, entsprechend Expertisen und Gutachten zu erstellen. Das gilt insbesondere für den Gebäudebereich, zum Beispiel bei der Erstellung der Sanierungskonzepte. Für diesen Bereich sind auch Mittel vorgesehen, allerdings muss der Gebäudeeigentümer 50 Prozent erneuerbare Energien einsetzen, um überhaupt in den Genuss der Förderung zu kommen – eine Anforderung, die wir massiv kritisieren.
Der Aufwuchs der Finanzen ergibt sich hier ganz klar aus der Forderung des Thüringer Klimagesetzes, die Akzeptanz der Energiewende in Thüringen zu stärken. Für die Landesenergieagentur sind da 5,1 Millionen Euro vorgesehen. Auch hinter die Förderung von ausschließlich elektrischen Antrieben machen wir ein Fragezeichen. Wo bleibt die Ausgewogenheit, die Unterstützung für die Wasserstoffnutzung oder die Brennstoffzelle? Für die reine Elektromobilität sind noch mal 5,8 Millionen Euro eingeplant. Trotz dass der Bund seine 52-GigawattDeckel für den Bereich Photovoltaik aufrechterhalten will, soll mehr Sonne auf Thüringer Dächer. Dafür wird ein Solarrechner finanziert und das Förderprogramm Solar Invest mit 5,5 Millionen Euro aufgestellt.
Wir haben im letzten Doppelhaushalt schon einen Änderungsantrag eingebracht, auch zur Stärkung
der Geothermie. Wir finden, hier gibt es noch Potenzial, hier wird einfach zu wenig getan.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Thüringen verfügt über viele Naturschätze, da sind wir uns, glaube ich, einig. Für Naturschutzmaßnahmen und Natura-2000-Monitoring sind rund 10 Millionen Euro vorgesehen, das ist eine stolze Summe. Wir haben natürlich auch die Anforderung der Biodiversität und die Ergebnisse der Biodiversitätskonferenz in Paris, das kostet auch Geld. Und den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen müssen wir auch entsprechend finanziell unterstützen. Da sind wir als CDU-Fraktion mit dabei.
Was wir noch mal ansprechen wollen, ist zum Beispiel die unverhältnismäßige Förderung zwischen einerseits dem Wolfsschutz, der über 100.000 Euro gekostet hat, und auf der anderen Seite der SchafZiegen-Prämie und dem Aufwand für die Landschaftspflege. Das steht einfach in keinem Verhältnis.
Die Bundeslandwirtschaftsministerin und die Umweltministerin haben ja jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, um den rasant anwachsenden Wolfsbestand zu regulieren. Wir haben dazu hier auch einen Entschließungsantrag eingebracht. Wir bitten einfach gerade in der Frage darum, die ideologischen Scheuklappen abzulegen.
Was ich noch mal ansprechen möchte, ist das Grüne Band. Mit dem Grünes-Band-Gesetz sind auch Einstellungen von Rangern verbunden. Das sind meiner Meinung nach Doppelstrukturen, die wir hier fördern. Diese Mehrstellen hätte man auch an unsere gut funktionierenden – Herr Kummer – Naturparke, Biosphärenreservate geben können, aber nein, wir müssen hier eine Doppelstruktur aufbauen. Das finden wir – das finde ich selber auch – natürlich nicht sachgerecht.
Dann werden wir noch das Naturschutzgesetz verabschieden. Dort werden die Natura-2000-Stationen dauerhaft etabliert. Das ist unser Beitrag zur Biodiversität. Aber was wir hier auch kritisch ansprechen, ist natürlich der Bau eines nagelneuen Dienstgebäudes für die Stiftung Naturschutz. Wir hätten so viele alte Häuser gehabt, gute Immobilien, die hätte man energetisch sanieren können und nicht 4,5 Millionen Euro für ein neues Gebäude. Das verstehe ich nicht unter Nachhaltigkeit. Ein bestehendes Gebäude hätte man auch dafür nehmen können.
Jetzt ist meine Redezeit gleich zu Ende.
Wie gesagt, es ist viel Lobbyismus hier drin. Eine wirksame, nachhaltige Umweltpolitik sieht anders aus. Ende der Redezeit. Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, fast eine gesamte Legislaturperiode hat es gebraucht, damit die Neuordnung des Wasserwirtschaftsrechts hier vorgelegt werden kann und jetzt dem Landtag heute zur Beschlussfassung vorliegt. Dass es so lange gedauert hat, zeigt uns, dass es im Vorfeld vielleicht doch erheblichen Dissens – sicher unterschiedliche Auffassungen zwischen der Umweltministerin und der Landwirtschaftsministerin und auch unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Koalition –, gegeben hat. Deshalb hat es so lange gedauert und Herr Kummer hat ja jetzt
noch einmal in seinem Bericht auch deutlich gemacht, wie viele Sitzungen wir aufgewandt haben, um dieses Gesetz zu verabschieden, wie viele Sondersitzungen ihr allen zugemutet habt, weil natürlich auch an der einen oder anderen Stelle – die Kritik müssen Sie sich gefallen lassen – die Qualität des Gesetzentwurfs eben nicht so war. Ich denke nur an das Kartenmaterial. Das Problem hatten wir auch schon beim Grünen Band. Das zeigt einfach, man muss auch als Ministerium was Ordentliches vorlegen, damit es im Vorfeld stimmt; das hätte uns die eine oder andere Sitzung ersparen können. Und weil auch gerade Herr Kobelt immer so darauf achtet, dass die Ökobilanz stimmt: Wenn man nun mal aus dem fernen Eichsfeld hier anreist, ich zum Glück noch mit dem Zug, aber andere, die vielleicht eben keinen guten Nahverkehr vor der Haustür haben, hat das auch nicht dazu beigetragen, die Ökobilanz zu verbessern. Das nur mal so am Rande bemerkt.
Wie gesagt, gründliche Vorbereitung erspart manchmal auch die vielen Änderungsanträge, die dann aufgrund der Anhörung von Anzuhörenden noch durch die Koalitionen eingebracht worden sind. Das hat sicher so manchem Koalitionsvertreter auch noch den einen oder anderen Abend gekostet.
Auch uns als CDU-Fraktion liegt natürlich eine moderne Novellierung des Wassergesetzes unter den Aspekten Umweltschutz, Erhalt der Artenvielfalt, Biodiversität, Klimaanpassung, Hochwasserschutz am Herzen. Das sind natürlich auch Sachen, die uns sehr am Herzen liegen. Zum anderen brauchen auch die Kommunen, die Bürger in Thüringen ein Wassergesetz, das Rechts- und vor allen Dingen auch Planungssicherheit schafft, damit solche drängenden Probleme wie die weitere Verbesserung der Abwasserentsorgung in Thüringen, ob nun
über zentrale oder mittels vollbiologischer Kleinkläranlagen, effektiv gelingen kann.
Nach vielen Verhandlungen ist ja ein Abwasserpakt mit den kommunalen Spitzenverbänden erzielt worden, wo natürlich auch die Landesregierung und die zukünftigen Landesregierungen viel Geld in die Hand nehmen wollen und auch müssen, um dieses Problem dann auch zu lösen. Ob zukünftig noch so viel Geld zur Verfügung steht, das wissen wir nicht, ob das alles ausfinanziert ist, denn die Konjunktur ist am Abklingen. Und was machen wir, wenn die Konjunktur weiter zurückgeht? Da ist schon noch ein großes Fragezeichen dahinter, ob das bis 2030 auch alles so umgesetzt werden kann. Dazu gehört ja auch noch mehr als der Abwasserpakt, sondern es muss auch ein Miteinander mit dem Verkehrsministerium da sein, denn wenn eine Gemeinde Kanäle baut, möchte sie natürlich hinterher auch die Straße grundhaft ausbauen. Dafür muss es schon abgestimmte Konzepte geben. Ihr Geld muss im Straßenbau auch zur Verfügung stehen, damit man unter der Erde erst einmal bauen kann. Nicht dass man Kanäle baut und dann die Straße so liegen lassen muss.
Auch die CDU, das will ich noch einmal bemerken, hatte 2011 schon eine Abwasserkonzeption entwickelt, aber damals standen eben auch die Mittel nicht in dem Umfang zur Verfügung, die finanziellen Mittel.
Nicht in dem Umfang, schaut euch den Landeshaushalt an, da wisst ihr das. Ich hatte es ja gerade gesagt, was man unter der Erde baut, muss man auch über der Erde bauen, also es ist ja auch ein Zusammenspiel von mehreren Partnern. Abwasserentsorgung, Straßenbau, Gemeinden und Verbände müssen hier zusammenarbeiten, wenn es nachhaltig sein soll, denn keiner will in fünf Jahren vielleicht noch mal irgendwie an eine Straße ran. Wenn ich aufreiße, dann muss alles – Wasserleitung, Strom, Breitband usw. – unter die Erde. Da gehört schon ein bisschen mehr dazu. Wie gesagt, die vorsorgende Wasserpolitik muss auch unserer Meinung nach im Einklang mit der Leistungsfähigkeit der Hauseigentümer und der Mieter ausgestattet sein. Wir haben ja viele Petitionen. Wir haben ja eben im Petitionsbericht gehört, dass sich viele Bürger auch in den letzten Jahren an den Petitionsausschuss gewandt haben, weil Sanierungsanordnungen ins Haus standen, dass Hauseigentümer eine Kleinkläranlage, vollbiologisch, bauen sollten. Das ist in Thüringen wirklich strukturell überall anders. Wir haben auch das mit Schern aus dem Petitionsausschuss gehört. Ich habe dann nur zu Frau Becker gesagt, das hätte es im Eichsfeld nicht ge
geben. Da hätte man eine pragmatische Lösung gefunden. Und als wir hier in diesem Saal bei der Anhörung gesessen haben, haben wir auch die unterschiedlichen Abwasserverbände und deren Arbeit und Situation kennengelernt. Aber Thüringen ist eben auch nicht gleich, sondern hat unterschiedliche Strukturen. Deswegen haben wir auch an der einen oder anderen Stelle gute und welche, die noch ein bisschen hinterherhinken, um es einmal vorsichtig zu sagen.
Frau Ministerin Siegesmund, Sie hatten gesagt, wir wollen, dass mehr Grundstücke in Thüringen an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen und die Kosten dafür fair verteilt sind. Das ist natürlich klar, das hatten wir auch schon bei der Einbringung hier gesagt. Eine Gerechtigkeitslücke zu schließen, heißt auch manchmal, an anderer Stelle eine aufzumachen. Wir hatten das gestern bei den Straßenausbaubeiträgen, als der Minister Maier gesagt hat, Gerechtigkeit gibt es nicht immer, kann es nicht immer geben, und so wird es in diesem Fall auch sein.
Das wird es aber nicht geben, wo Menschen handeln. Es wird keine geben. Gerechtigkeit gibt es einmal am Ende des Lebens, weil wir da alle die Augen zumachen. Das ist die einzige Gerechtigkeit, die es gibt, ansonsten gibt es keine Gerechtigkeit. Also wo Menschen handeln, gibt es keine Gerechtigkeit.
Aber Gerechtigkeit …
Ja, natürlich wünschen wir uns auch Gerechtigkeit im Leben, aber es gibt keine Gerechtigkeit und keine Gleichheit. Das sieht man ja hier auch. Es gibt Haushalte, die haben Kleinkläranlagen gebaut, die haben das Geld auch schon bezahlt. Zukünftig wird das anders gemacht. Und wir haben eine geschlossen und dann reißt man eben eine Zweite auf. Das
ist einfach so. Zwar haben wir jetzt 15 Jahre Bestandsschutz für die neuen vollbiologischen Anlagen, aber danach müssen sie auch anschließen und dann müssen sie eben ihre Beiträge auch bezahlen. Also gibt es keine endgültige Gerechtigkeit.
Von den technischen Möglichkeiten und rechtlich zulässigen Entsorgungsvarianten darf zukünftig nur noch die wasserwirtschaftlichste umgesetzt werden. Dies betrifft auch die Entscheidung zwischen zentralen und dezentralen Lösungen. Da nur ein Teil der Gesamtkosten gefördert wird, werden von den Zweckverbänden durch den Mehraufwand für vergrößerte zentrale Lösungen Gebühren und Beiträge angehoben werden müssen. Das steht einfach im Raum, wenn wir die Zweckverbände verpflichten, bis 2030 den maximalen Anschlussgrad zu erreichen und sie auch die Abwasserbeseitigungskonzepte überarbeiten müssen. Zwar haben wir ihnen jetzt ein halbes Jahr mehr Zeit gegeben, aber „bis 2030“ steht als Endpunkt. Es ist also vorauszusehen, dass es auch am Ende zu einer Gebührenerhöhung kommen kann. Das kann man hier auch nicht wegwischen. Die Gemeinden müssen auch sicher sein, dass sie bis 2030 das Geld bekommen, sonst ist der ganze Abwasserpakt nichts wert. Vor allen Dingen, was die Verbände und die Gemeinden auch brauchen, ist ein Planungsvorlauf. Bis 2030 sind es zwölf Jahre, das ist nicht mehr lange hin. Ich muss heute auch Planungssicherheit haben. Die Betreiber von Kleinkläranlagen müssen ausreichend Zeit erhalten, um die europa- und bundesrechtlich vorgeschriebenen Standards zu erfüllen. Anpassungsmaßnahmen sollten jedoch zukünftig nur dann angeordnet werden können, wenn sich daraus eine nachweisbare relevante wasserwirtschaftliche Verbesserung ergibt. Aber hier fehlt eben auch die Definition: Was ist eine wasserwirtschaftliche Verbesserung? Das muss auch noch genau definiert werden, damit es dann nicht wieder zu neuen Irritationen und langwierigen Auseinandersetzungen kommt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiteres Konfliktfeld möchte ich namens unserer Fraktion hier ansprechen. Das ist die Forderung nach dem bis zu 10 Meter breiten Gewässerrandstreifen an Fließgewässern, in dem die Landwirtschaft zukünftig weitreichenden Restriktionen unterworfen ist. Modellrechnungen zufolge wären das 23.000 Hektar, die von einem 10 Meter breiten Randstreifen betroffen sind. Das entspricht 2,6 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Diese Forderung ist natürlich auch ein Eingriff in die Grundrechte der Grundstückseigentümer. Wenn man das so umsetzt, bekommen auch die Eigentümer keine KULAP-Förderung mehr und werden damit zweimal benachteiligt. Wir hatten im Landwirtschaftsausschuss auch noch
einen Änderungsantrag unserer Kollegen eingebracht, der sich an dem Wassergesetz von Rheinland-Pfalz anschließt, nur an den Hotspots der Schadstoffeinträge Schutzstreifen zu etablieren. Den haben Sie abgelehnt und gesagt: Nein, sie wollen das pauschal machen. Da hat sich sicher die grüne Seite durchgesetzt.
Die Düngeverordnung, die es seit 2017 gibt, wurde hier ein bisschen außer Acht gelassen. Ihr könnt ja dann noch alle sagen, dass es nicht so war. Ich bin ja die erste Rednerin und das ist unsere Auffassung.
Den dritten Punkt, den wir noch ansprechen wollen, sind die Gewässerunterhaltungsverbände. Dazu haben wir auch bei der Anhörung im September durch den Gemeinde- und Städtebund gehört, dass man Zwangsverbände ablehnt. Das ist auch die Meinung der CDU-Fraktion und ganz persönlich auch meine Meinung als Kommunalpolitikerin, dass man hier zu sehr in die kommunale Selbstverwaltung eingreift. Da muss ich aber auch sagen, das zieht sich durch die letzten viereinhalb Jahre der Landesregierung, dass die kommunale Selbstverwaltung nicht den Stellenwert hat, den wir eigentlich der kommunalen Selbstverwaltung zusprechen. Kommunale Selbstverwaltung heißt, ich bin dafür verantwortlich und trage dann auch die Verantwortung vor Ort. Das ist ein hohes Gut. Dass nicht immer das alle so machen, da kommen wir auch wieder zur Gerechtigkeit, das ist einfach so. Das stimmt nicht mit den über 90 Prozent, Frau Ministerin, darüber haben wir uns schon einmal unterhalten, das ist nicht an dem. Der Gemeinde- und Städtebund hat das auch gesehen, dass wir Nachholbedarf haben. Das ist auch unstrittig. Aber jetzt innerhalb von einem Dreivierteljahr die Gemeinden zu zwingen, zum 01.01.2020 Gewässerunterhaltungsverbände verpflichtend einzuführen, ist schon eine ganz schöne Zumutung. Dass Sie das von Anfang an nicht ändern wollten, das hat doch festgestanden: Während wir noch hier im Landtag in den Ausschüssen beraten haben, ist Herr Staatssekretär Möller schon rausgefahren und hat die Bürgermeister eingeladen.
Nein, weil die Zeit nicht gereicht hat. Im Oktober sind Landtagswahlen und vorher musste alles in Sack und Tüten, heute haben wir den 10. Mai.
Ihr seid auf den letzten Pfiff gekommen, habt etwas durchsetzen wollen, was am 01.01.2020 in Kraft tritt und habt die Gemeinden einfach zwangsverpflichtet.
Wir haben hier parallel noch getagt. Das hätten wir uns ja dann auch alles sparen können, weil sowieso schon feststand, dass das so bleibt, gerade mit den Zwangsverbänden. Daran wurde ja auch nicht gerüttelt. Der Gemeinde- und Städtebund hat gesagt: Wenn es schon so sein soll, dann müssen wir hier auch eine längere Übergangsfrist bis 2021 haben. Da führte doch kein Weg rein und – wie gesagt – wir haben noch parallel in zwölf Sitzungen getagt und unterdessen ist Herr Staatssekretär schon in die neu zu gründenden Verbandsgebiete gereist und hat die Bürgermeister schon darauf eingeschworen, das zu machen. Ich war nur einmal dabei, wo ich auch wohne, da ging die Bereitschaft des Bürgermeisters, in so einem Schnellverfahren mitzuarbeiten, gegen Null. Irgendwie hinkriegen müssen wir es ja, da bleibt uns nach dem heutigen Tag gar nichts anderes mehr übrig. Ich will das einfach auch mal als Grundsatzfrage hier stellen: Ist es richtig, dass wir als Gesetzgeber so stark in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen – ist es richtig oder ist es nicht richtig? Ich sage, es ist nicht richtig.
Wir hätten auch die Gemeinden besser ausstatten können – jetzt in der Zeit, wo uns auch viele Mittel zur Verfügung stehen,
wohlwissend, dass ich auch weiß, dass das nicht alle so machen. Ob die Verbände das alle so machen? Da sprechen wir uns in zwei/drei Jahren auch wieder, ob das von den Leuten, die das jetzt in den Verbänden machen, eins zu eins umgesetzt worden ist.
Dahinter mache ich auch mal ein großes Fragezeichen, da wird es nämlich auch wieder solche und solche geben, wie es auch unterschiedlich ist. Da sprechen wir uns auch wieder.
Ein Thema, das dann auch noch aufschlägt: Es ist ja jetzt zum Glück die Möglichkeit eröffnet, dass
sich die Gemeinden bestehenden Strukturen anschließen können. Das wird der eine oder andere auch so machen. Wir werden das sicher im Eichsfeld auch so machen und mit den Eichsfeldwerken zusammenarbeiten. Aber wo es eben nicht der Fall ist, wird es sicher auch noch Anpassungsprobleme geben. Auch hier schaue ich die SPD an: Die Stadt Erfurt hatte ja auch eine Stellungnahme abgegeben, die sich auch ganz klar dagegen ausgesprochen hat. Die Stadt Erfurt macht das in ihrem eigenen Wirkungskreis ausgezeichnet, das Personal usw. ist vorhanden.
Ja, aber Erfurt ist auch eine Stadt und damit auch eine Kommune,
wo es geklappt hat – als gutes Beispiel – und die werden ja zurückabgewickelt.
Ja, aber das hat ja hier keine Rolle gespielt. Auf die Einwände der Stadt Erfurt, die gesagt hat, wir lehnen die Gründung von Zwangsverbänden ab, ist ja nicht eingegangen worden. Und das ist ja die Grundsatzfrage.
Aber die Grundsatzfrage stellt sich uns eben anders, weil wir Achtung vor der kommunalen Selbstverwaltung haben, und die anderen meinen, immer alles von Erfurt aus zentral lösen zu können, was in der letzten kleinen Kommune – was weiß ich wo – als Problem auftritt.
Ach.
Wie gesagt, wir sehen das sehr kritisch. Wenn man diesen Weg schon unbedingt als Allheilmittel gesehen hat: Es gibt auch Gemeinden, die damit keine
Probleme hatten, aber der überwiegende Teil der Gemeinden hat dem Gemeinde- und Städtebund geschrieben, sie haben etwas gegen Zwangsverbände. Und dem überwiegenden Teil hätte man hier als Landesregierung, als Landtag, auch Rechnung tragen müssen. Sie geben fast 8 Millionen Euro aus dem KFA heraus, geben es jetzt in die Verbände. Wir hätten uns gewünscht, das Geld im KFA zu belassen, die kleinen Gemeinden auch im KFA besser finanziell auszustatten – hier hatten wir ja auch in den letzten Jahren einen Rückgang an Mitteln –, denn wenn ich als Gemeinde genug Geld zur Verfügung habe, dann werde ich auch die Aufgabe lösen. Gerade auch durch die veränderten Wetterverhältnisse ist jetzt der Hochwasserschutz wichtig, das muss man doch auch sagen. Wir haben jetzt 29 Jahre kommunale Selbstverwaltung und in den ersten Jahren lag der Schwerpunkt auf Abwasser, Straßenbau usw. Man hat nicht alles auf einmal machen können, Frau Ministerin. Dass jetzt auch bei den Kommunen die Bereitschaft da ist, für die Gewässerunterhaltung mehr zu machen als vielleicht noch vor 20 Jahren, das ist auch unstrittig. Wir sind der Auffassung, wir hätten den Gemeinden anders entgegenkommen, das im KFA lassen können, die Hauptansatzstaffel wieder erhöht, dass die kleinen Gemeinden auch Geld haben, und dann ein Förderprogramm aufgesetzt.
Das wäre der richtige Weg gewesen. Oder man hätte wenigstens den Gemeinden länger Zeit gegeben. Die Rechtsverordnung ist noch nicht da, jetzt alles zum 01.01.2020 schon im Galopp zu machen, da soll ja auch alles funktionieren, da sollen die gegründet sein, da sollen die startklar sein, das ist schon ambitioniert und da wird auch der kommunalen Seite viel abverlangt. Aber da der Thüringer Bürgermeister ein fleißiger, bodenständiger Mensch ist, werden sie das auch hinbekommen. Aber schade ist es trotzdem, wenn man alles per Zwang macht. Gerade ihr von Bündnis 90/Die Grünen müsstet doch ein ganz großes Herz für die kommunale Selbstverwaltung haben. Wir haben im Ausschuss schon mit Nein gestimmt, das werden wir heute natürlich auch tun. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der wirkungsvolle Schutz der vielfältigen Lebensräume für Tiere und Pflanzen in Thüringen mit dem Blick auf das weltweit zunehmende Aussterben vieler Arten muss uns mit großer Sorge erfüllen. 132 Mitgliedstaaten nahmen gerade an den Beratungen des Weltbiodiversitätsrats in Paris teil. Die
dortige Bilanz fiel ernüchternd aus. 75 Prozent der Landoberflächen und 66 Prozent der Meeresflächen sind stark verändert und über 85 Prozent der Feuchtgebiete sind weltweit verloren gegangen. Prof. Settele vom Leipziger Helmholtz-Institut, der auch als Co-Vorsitzender für die Erstellung des Globalen Sachberichts mitverantwortlich ist, sagte dazu, dass die negative Entwicklung auf zahlreiche direkte Treiber wie beispielsweise Landnutzung, Umweltverschmutzung und Klimawandel zurückzuführen sei. Aber auch bei den indirekten Treibern, also die sozialen und politischen Rahmenbedingungen, müsse angesetzt werden. Dieses umfasse Maßnahmen auf allen gesellschaftlichen Ebenen – vom einzelnen Bürger und Konsumenten, über Gemeinden und Regierung, bis hin zu Wirtschaft und internationalen Gremien und Konzernen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns als CDU ist die Bewahrung der Schöpfung Auftrag. Deshalb betrachten wir auch den Naturschutz nicht nur einseitig, sondern sehen eine Vielzahl von Ursachen, wie sie auch vom Weltbiodiversitätsrat benannt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun von der Welt hier zurück nach Thüringen und der Arbeit der Landesregierung, die nicht immer so ist, wie wir das erwarten. Und das möchte ich gern an zwei Beispielen in der Kürze der Zeit – so ein Thema müsste man auch mal im Ausschuss intensiv beraten – zeigen, wie ideologisch hier teilweise auch vorgegangen wird.
Das eine Beispiel ist für uns: Das Übermaß der Stilllegungen von Teilen unserer Wälder führt dazu, dass dies in den abgedunkelten sogenannten Urwäldern eine Reduktion der Artenvielfalt im Gegensatz zu lichten und bewirtschafteten Wäldern zur Folge haben wird. Nicht zuletzt führt das dazu, dass in den Schwellenländern in Asien, Afrika und Südamerika mehr Tropenholz abgeholzt wird. Dort gehen die Arten zurück. Aber auch der übertriebene Anbau von Soja für Tierfutter und auch fürs vegane Leben führt dazu, dass in den Schwellenländern weitere Wälder vernichtet, Rodungen begünstigt und Arten ausgerottet werden, aber hier in Deutschland das grüne Gewissen von manchen beruhigt werden soll.
Das andere Beispiel, das ich anführen möchte, ist, dass wir es nicht gut finden, dass Sie Windkraft auch im Wald zulassen wollen. Wir sagen dazu ein ganz klares Nein. Ihre Argumentation, Sie hätten ja nur artenarme und wenig wertvolle Wirtschaftswälder im Blick, können wir überhaupt nicht gelten lassen. Teile unserer Wälder gingen als CO2-Senker und Lebensraum sehr vieler Tiere und Pflanzen im Boden-, Busch- und Baumbereich unwiederbringlich verloren. Ich erinnere nur daran, dass gerade
Thüringen eine Bedeutung für den Schutz des Rotmilans, der durch die Windkraft enorm gefährdet ist, oder auch der Fledermäuse hat.
Liebe Kolleginnen, wir brauchen einen bunten Strauß von Artenschutzmaßnahmen. Dafür können wir in Thüringen auch etwas tun. Zum Beispiel können wir in den Kommunen, in den Städten Blühstreifen entstehen lassen, die Grasmahd muss in vernünftigen Abständen erfolgen, damit viele Wiesenpflanzen, Insekten und Bodenbrüter bessere Überlebenschancen haben. Und in den Städten können mehr bunte Wiesen, abwechslungsreiche Parkanlagen, Dachbegrünungen, Wasserflächen offen gehalten werden, um auch die Städte praktisch als grüne Lunge zu entwickeln.
Dass viele Menschen sich heute gerade für Schmetterlinge und für Bienen engagieren, das ist einfach ein Sinnbild, dass gerade diese Arten dafür stehen, dass die Umwelt intakt ist. Wie gesagt, auch die zunehmende Lichtverschmutzung in der Nacht trägt dazu bei, dass das Artensterben zunimmt.
Was auch zu verzeichnen ist, was in Mode gekommen ist, die Steingärten, die auch die Lebensräume vernichten, aber auch die Veränderung der Bestattungskultur. Früher waren die Friedhöfe ökologische Oasen, als die Gräber noch viel mehr bepflanzt wurden. Jetzt wird viel anonym beerdigt oder es werden Granitplatten auf die Gräber gelegt. Dadurch geht auch ein großer Teil von Lebensräumen verloren. Ich habe in meiner Gemeinde im letzten Jahr einen Blühstreifen auf dem Friedhof eingesät, also man kann auch mit kleinen Maßnahmen in unseren Gemeinden etwas dafür tun, um Lebensräume für Insekten zu erhalten – und hier ist jeder gefragt.
Jetzt ist meine Redezeit leider zu Ende, weil 5 Minuten für ein so wichtiges Thema einfach viel zu kurz sind.
Ich beantrage namentliche Abstimmung.
Wir beantragen die Überweisung auch an den Umweltausschuss.
Ich beantrage namentliche Abstimmung.
Einen wunderschönen guten Morgen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte beginnen mit einem Zitat des Forstsekretärs Johann Karl Ludwig Schulze aus dem Jahre 1848: „Mächtig wie keiner ist der Zeitgeist. Nach ihm soll alles sich bequemen was auf der Erde hauset und seine breiten, gewaltigen Schwingen dehnen über das ganze Naturreich, über Menschen, Tiere und Pflanzen und leblose Dinge sich aus.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Zeitgeist ist neuerdings grün und will sich Denkmäler setzen und um nichts anderes handelt es sich hier bei Ihrem Gesetzentwurf.
Meiner Meinung nach hat dieses mit verantwortungsvoller Naturschutzarbeit nichts zu tun und entspricht Ihren Idealvorstellungen von Naturschutz, die Sie als Stadtgrüne, die weltfremde und romantische Vorstellung vom Leben auf dem Lande haben,
in praxisuntauglichen Vorhaben mit Verboten umsetzen wollen.
Doch, das meine ich so, das sind meine Worte, Frau Ministerin.
Das Gesetz führt zu einer grünen Mauer zwischen Thüringen und den Nachbarländern und für seine Anwohner, die zwar nicht mehr so offensichtlich wie der ehemalige Grenzzaun mit Todesstreifen ist, aber es wird hier nach 30 Jahren eine neue Trennlinie aufgebaut. Wenn ich Ihren Zwischenruf höre, lieber Herr Adams: Dass gerade die Wichtigkeit des 9. November, des Tags der Grenzöffnung, hier genutzt wird und Sie mit dem Gesetz wieder Trennlinien, grüne Trennlinien, schaffen, dann haben Sie einiges nicht verstanden, was der Todesstreifen und die innerdeutsche Grenze für die Menschen bedeutet haben.
An dieser Stelle denke ich heute auch an die Zwangsausgesiedelten und die, die im ehemaligen Sperrgebiet damit leben mussten.
Sie wollen heute ihre Freiheit weiter leben. Freiheit und Naturschutz – das ist unsere Devise.
Die Kollegin Becker hat eben in ihrer Berichterstattung den doch langen Werdegang dieses Gesetzes dargestellt, wann es eingebracht worden ist, wie viele Anhörungen es gegeben hat und wie viele Änderungen auch die Regierungskoalition dann letztendlich hier eingebracht hat. Diese vielen Anhörungen, die mündlichen Anhörungen zeigen doch, wie viel Sprengstoff in diesem Gesetz liegt.
Nein.
Nein. Gerade diese vielen Anhörungen und diese zum Schluss Änderungsanträge und Ihre Sommerbereisung in Thüringen, die dann zu den Änderungsanträgen geführt haben, die haben doch ganz
deutlich gemacht, dass das Gesetz am Anfang handwerkliche Fehler hatte, dass es auf die Themen gar nicht eingegangen wäre. Wenn es eine ordentliche Gesetzesvorlage vom Ministerium gegeben hätte, wären viele Dinge gar nicht erst in das Gesetz reingekommen. Wenn im Vorfeld mal mit allen gesprochen worden wäre und alle Belange in den Blick genommen worden wären – der Naturschutz, die Erinnerungskultur und was alles dazugehört, die offenen Fragen nach Wegen, nach Verkehrsadern und, und, und –, dann hätte die Einbringung Ihres Gesetzentwurfs anders ausgesehen. Als nach der dritten oder vierten Anhörung – liebe Dagmar Becker, auch ich kann es schon gar nicht mehr zählen –
das Knäuel an Fragen, gerade durch die Kommunen und auch die Betroffenen – viele Betroffene haben uns noch mal geschrieben – einfach nicht aufgelöst werden konnte, wurde dann nach „Augen zu und durch und jetzt wird abgestimmt, es ist genug geredet und jetzt wird das Gesetz verabschiedet“ verfahren. Denn – da brauchen Sie gar nicht so zu lachen, wie Sie sich immer aufführen im Ausschuss mit Ihren Bockigkeiten, Herr Kobelt – Sie haben sich selbst das Ziel gesetzt, heute, am 9. November, das Gesetz zu verabschieden, egal ob es noch offene Fragen gab, egal ob es Redebedarf gab, egal ob das mit der Ausweisung der Grundstücke alles so sachgerecht war. Das war ganz egal, es musste heute sein. Und das bedauern wir sehr.
Eine Aufarbeitung durch die sprachliche Ökologisierung, also einfach Gras über die Diktatur in der ehemaligen DDR wachsen lassen,
bagatellisiert das. Der Begriff „nationales Naturmonument“ für diese Ausweisung des Grünen Bands und die Vermeidung des Begriffs „Todesstreifen“ wird dem nicht gerecht, was neben naturschutzfachlichen Fragen auf der anderen Seite steht, nämlich dass es sich hier um den Todesstreifen gehandelt hat. Den Todesstreifen im wahrsten Sinne des Wortes, es sind Menschen dort umgekommen, es war doch kein Zaun, wo man hätte darüber klettern können, da sind Menschen zu Tode gekommen.
Und auch die Enteignung – ich will das hier auch noch mal feststellen – der Grundstücke an der ehemaligen innerdeutschen Grenze ist und bleibt doch Unrecht. Und gerade das muss uns doch immer wieder auch vor Augen geführt werden, dass wir dieses Unrecht, was damals geschehen ist, auch bei weiteren Aktivitäten, die wir dort an den Tag legen, nicht vergessen. Die fehlende Augenhöhe zwischen den Folgen des Todesstreifens und der na
turschutzrechtlichen Behandlung des Gebiets ist ja auch die Grundlage der Auseinandersetzung im Gesetz. Bei der Anhörung der Grenzlandmuseen, aber auch bei Herrn Dietrich, die ja im ersten Verfahren überhaupt gar nicht zu Wort gekommen sind, ist das noch mal ganz deutlich geworden. Die haben erst darauf aufmerksam gemacht, dass, wenn ein Erinnerungsstein, eine Tafel vielleicht für einen Getöteten oder für irgendetwas aufgestellt wird, jetzt immer die untere Naturschutzbehörde die Genehmigung zu erteilen hat. Das kann doch nicht unser Ziel sein.
Auch werden mit dem Gesetzentwurf schrittweise viele neue Verbote und Naturschutzeinschränkungen verpflichtend eingeführt. Die Flächeneigentümer haben sich doch mehrfach geäußert, dass sie nicht ordentlich am Verfahren beteiligt werden. Liebe Frau Ministerin Siegesmund – jetzt hört sie mir nicht zu –, der Pflege- und Entwicklungsplan, der kommt, wird die strukturellen Defizite des Gesetzes dann deutlich machen und da werden die Probleme zutage kommen. Die Probleme werden dann zur Lösung auf die unteren Naturschutzbehörden abgeschoben. Die einzelnen unteren Naturschutzbehörden werden sicher unterschiedlich damit umgehen, aber die Konflikte vor Ort werden nach unten verlagert. Dann heißt es: Wir haben ein Gesetz gemacht, jetzt löst ihr das mal unten vor Ort. Der Ärger – ich gucke Sie jetzt auch an – ist vorprogrammiert in dem einen oder anderen Fall.
Das muss nicht sein. Auch auf die Kommunen kommt viel Arbeit und kommen viele Ausgaben zu. Die Instandhaltungsmaßnahmen für den Kolonnenweg, die finanzielle Mehrbelastung,
wo Sie sagen, es gibt keinen finanziellen Mehrbedarf.
Ja, das muss ich doch vorher wissen. Wenn ich als Gemeinde eine Aufgabe zugewiesen bekomme, muss ich doch im Vorfeld wissen, was ich bekomme und nicht irgendwann mal im Pflege- und Entwicklungsplan, in einer Haushaltsstelle und, und, und. Die Aufgabe ist doch auch von Dauer zu erledigen, das ist doch nicht nur eine einmalige Aufgabe, die Gemeinden haben die dauerhaft.
Dieser Gesetzentwurf hat unserer Meinung nach viel zu viel Ideologie, zu wenig praktischen Naturschutz und zu viele Verbote.
Verbote hatten wir vor 29 Jahren genug und satt. Jetzt haben wir kommunale Selbstverwaltung. Wir sind kein zentral geführtes Land, sondern wir haben
die kommunale Selbstverwaltung. Aber in diesem Gesetz wird wieder mit Verboten regiert, in jede Gemeinde, in jeden Flächeneigentümer. Es kann nicht sein am 9. November 2018, dass wir in solche Muster fallen, die es früher gegeben hat,
wo man auch von zentraler Stelle aus, vom Kreis oder vom Bezirk immer wusste, was jede Gemeinde zu tun hatte oder nicht. Das finde ich nicht gut, auch als jemand, der sich kommunalpolitisch engagiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb haben wir als Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, weil wir die Möglichkeit und die Idee des Bundesgesetzgebers aus dem Jahr 2009 in § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes zur Aufnahme der Schutzkategorie Nationales Naturdokument in die Naturschutzgesetze der Länder nutzen. Ziel des Bundesgesetzgebers ist es, national bedeutsame Schöpfung von Natur und Landschaft auch auf kleineren Flächen einem herausragenden Schutz zu unterwerfen, der international Anerkennung und Beachtung findet. Dementsprechend sollen als Gebiete Nationale Naturmonumente ausgewiesen werden, die räumlich und kulturell Erscheinungen enthalten, die außerordentlich und einzigartig sind.
Eigentlich war es in der bisherigen Praxis im Umweltausschuss immer so, dass wir einen breiten Konsens erzielt haben. Wir haben ein paar mal auch Anträge gestellt, weil uns das zum Schluss einfach zu schnell ging. Zur Klärung der Fragen, die das Bundesverkehrsministerium aufgeworfen hat, hat die Zeit nicht ausgereicht. Auch im zuständigen Infrastrukturausschuss hatten wir nicht genügend Zeit, weil einfach dieses Enddatum von vornherein feststand. Dem heutigen Tag musste sich alles unterordnen. Deswegen auch die Sondersitzung und dann zum Schluss einfach Augen zu und durch. Es wird in der Öffentlichkeit auch darüber viel diskutiert, gerade in den Landkreisen, die an der ehemaligen innerdeutschen Grenze lagen. Da nutzt auch ein Besuch von Herrn Kobelt mit Herrn Sondermann und Herrn Wandt am Grünen Band nichts – die Bedenken sind einfach da.
Uns oder mich haben auch viele Briefe aus dem Eichsfeld erreicht, denen große Befürchtungen zu entnehmen sind, was mit ihrem Eigentum war.
Deshalb will ich noch mal betonen – das habe ich von hier vorne oft gesagt –, was die Philosophie der CDU-Fraktion hinsichtlich Naturschutz ist, und das bleibt so: Mensch und Natur gehören zusammen. Die kann man nicht auseinanderdenken. Menschen leben in der Natur und Menschen haben berechtigtes Interesse an der Natur und Menschen leben
auch von der Natur. Deswegen gehören die Interessen auch zusammen und nicht auseinander.
Und weil sie nicht auseinander gehören, muss nämlich hinter den Satz „Nationale Naturmonumente sind wie Naturschutzgebiete zu schützen“ auch der zweite Satz: Wenn Mensch und Natur zusammengehört, ist dabei die ordnungsgemäße Landund Forstwirtschaft im bisherigen Umfang zu gewährleisten, weil Mensch und Natur zusammengehören. Die Natur ernährt den Menschen. – So ist das.
Sie haben auch des Öfteren verglichen, weil wir von Anfang an gesagt haben, wir wollen einen anderen Weg gehen, den Weg, das Gesetz für Natur und Landschaft zu ändern und um diesen Schutzbegriff zu erweitern und dann am Grünen Band die Flächen auszuweisen. Frau Siegesmund, da haben Sie immer den Hainich verglichen. Für den Hainich haben wir auch ein Extragesetz gemacht, aber den Hainich – diesen kleinen Hainich – kann man nicht mit 763 Kilometern an einer Landesgrenze vergleichen. Als ich hierhergekommen bin, habe ich mir die Karte vom Hainich extra noch mal kurz angeschaut, das ist einfach gar nicht vergleichbar. Da gehört das Eigentum dem Freistaat, man kann Entwicklungsziele darüberlegen – viele, viele. Aber am Grünen Band hier sind ja Hunderte Privateigentümer betroffen und auch Gemeinden.
Was wir auch sehen, sind die berechtigten Interessen der Land- und Forstwirtschaft, aber auch in Bezug auf den vorgesehenen Ausbau der Verkehrsund Energieinfrastruktur gibt es Befürchtungen mit Blick auf das Gesetz. Ich meine, ein Fünftel der 763 Kilometer Grünes Band hat heute bereits Lücken wie Straßen, Wege, Eisenbahntrassen, Landwirtschaftsflächen. Darauf hat das Bundesverkehrsministerium auch 2017 im Schreiben zur Herstellung des Benehmens hingewiesen. Ich kann nur sagen, wir haben weder im Umweltausschuss noch im zuständigen Infrastrukturausschuss auf unsere Fragen eine Antwort bekommen, die Fragen, die das Bundesministerium stellt zu Schiene und Straße, und ich kann mir das nur so erklären, Frau Siegesmund, dass Sie keine Antwort darauf haben. Schade, dass Herr Ramelow jetzt nicht dabei ist.
Ach, Herr Ramelow! Was sagt Ihnen Frau Siegesmund? Sie haben gestern in Ihrer Regierungserklärung angesprochen, die Höllentalbahn wieder zu reaktivieren. Ich weiß, Siegfried Wetzel hat in seinen 20 Jahren Mitgliedschaft das Projekt immer wieder angesprochen. Sie haben gestern gesagt, Sie wer
den alles dafür tun, um die Höllentalbahn wieder zu aktivieren. Diese Höllentalbahn liegt aber im Grünen Band, das jetzt wie ein Naturschutzgebiet zu bewerten ist. Dann frage ich mich: Wie soll das in der Praxis wirken?
Ja, sie ist gewidmet, aber da ist kein Gleiskörper mehr da, kein Unterbau. Wie soll da ein Eingriff in die Natur genehmigt werden?
Man kann aber nach 70 Jahren, in denen da kein Zug mehr lang gefahren ist, sicher auf den Gleisen nicht mehr langfahren. Aber an diesem Beispiel wird für mich deutlich, dass es in der Praxis
Konflikte geben wird.
Und das ist für mich nur ein Beispiel und die Konflikte werden auch bei Kali und Salz in der Umsetzung folgen.
Ich freue mich auch, dass der Betriebsrat von Kali und Salz heute hier ist. Denn die haben auch Befürchtungen, wie es weitergeht und wie dann im Gesetzesvollzug dieser § 24 Abs. 3, die Gebiete sind zu schützen wie Naturschutzgebiete, die haben einen hohen Schutzstatus, in der Praxis umgesetzt werden soll. Also es kommen genug Konflikte auf uns zu.
Das ist für uns der große Denkfehler von Ihrer Seite, das als Gesetz zu machen und nicht den Weg, den wir vorgeschlagen haben, im Verordnungsweg dann doch für alle Probleme, die auftreten, auch Einzellösungen herbeizuführen – natürlich in langen Gesprächen. Das wäre dann heute auch nicht Wirklichkeit geworden, das hätte schon ein paar Jahre gedauert. Das haben wir bei der Ausweisung der Naturparke gesehen, dass das lange dauert, wenn man den Verordnungsweg gehen will, weil man sich dann einfach auch viel mehr Zeit nehmen muss, um mit den Betroffenen vor Ort nicht nur zu sprechen, zu sagen, wir haben das vor und macht es oder lasst es, sondern dann auch Lösungswege aufzuzeigen. Hier hätte mehr Sorgfalt angewandt und nicht im Vorfeld dieses Enddatum 9. November 2018, 29 Jahre, gesetzt werden müssen. Wenn es noch 2019 gewesen wäre, hätte ich vielleicht ge
sagt, 30 Jahre hätten Symbolkraft, und wenn wir erst im Oktober nächsten Jahres wählen, dann hätten wir noch ausreichend Zeit gehabt, dass vier Wochen vor 30 Jahren Maueröffnung auch hinzubekommen.
Ich will noch einmal auf das strenge Kriterium für ein Naturmonument hinweisen. Diese sind ja in der Kategorie 3 der internationalen Naturschutzunion geregelt und daran müssen wir uns auch halten. Was da alles drinsteht, das spare ich mir jetzt, das wissen Sie.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie unter diesen Voraussetzungen einmal über das GrüneBand-Gesetz nachdenken, dann müsste Ihnen klar sein oder ist Ihnen klar, dass eine weitere naturschutzrechtliche Sicherung für die naturschutzfachlich wichtigen Teile dieses Naturraums gar nicht mehr nötig ist. Der Biotopverbund im Grünen Band wie bereits der Naturpark des Biosphärenreservats, die Natura-2000-Gebiete und zahlreiche Schutzgebiete bzw. geschützte Landschaftsbestandteile sind schon lange und umfassend bewahrt und das haben Ihre Amtsvorgänger bereits getan. Die Arbeit ist schon erledigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will das noch mal betonen, jede Unterschutzstellung bedarf im Vorfeld natürlich auch der Arbeit mit Menschen in der Region, deren wirtschaftliche und persönliche Bedürfnisse beachtet werden müssen, bevor man ein Naturschutzgebiet auf einer Privatfläche ausweist.
Wir sollten uns in der Diskussion über das Band wirklich noch einmal verdeutlichen, dass der alte Kolonnenweg, um den es hier auch geht, mit dem Blut unschuldiger Menschen getränkt ist. Das ist schon ein innerlicher Konflikt. Und was an der innerdeutschen Grenze passiert ist, wo Menschen nur ein anderes Leben wollten, vielleicht nicht hochpolitisch ein anderes Leben frei leben wollten, ihr eigenes Leben riskiert haben, um von Ost nach West zu kommen, das sollen wir nicht aus dem Blick nehmen. Wenn es 30 Jahre her ist, dann ist es gerade für uns auch hier verpflichtend, unseren Kindern und Enkelkindern über diese schreckliche Zeit zu berichten und auch darüber, was passieren kann, wenn Freiheit auf dem Spiel steht und dass ein einzelner Mensch den Freiheitsgedanken mit dem Leben bezahlen kann. Das ist heute für unsere Kinder – Sie haben auch alle Kinder – schon schwer nachvollziehbar. Gerade an diesem Ort müssen wir die Gedenkkultur ganz oben anstellen.
Ich will es noch einmal verdeutlichen: Ihr Gesetz belegt nach unserer Meinung nicht hinreichend, inwieweit alle erforderlichen Ausweisungsvoraussetzungen nach § 24 Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes für jedes Grundstück, das im Geltungsbe
reich des Grünen Bands liegt, unter Schutz gestellt werden. Die Beteiligungsmöglichkeiten der Landnutzer und im Gesetzgebungsverfahren sind hinter unseren Erwartungen, aber auch hinter den Erwartungen der Menschen zurückgeblieben. Es wäre zielführender gewesen, mit den Betroffenen zu sprechen. Ich habe auf der Tribüne die Chefs der Naturparks gesehen und den Herrn Dr. Hager, den ich seit vielen Jahren kenne, und ich weiß, wie der von Dorf zu Dorf, von Eigentümer zu Eigentümer gegangen ist bei der Ausweisung des Naturparks Eichsfeld-Hainich-Werratal
ich merke es, ja, leider – und das im Einzelfall gelöst hat, und das war ein guter Weg. Die Akzeptanz ist zum Schluss gelungen. Jetzt kann ich leider …
Ja, schade.
Ich will noch mal zum Schluss sagen, ich habe am Anfang gesagt, die Grünen unterliegen dem Zeitgeist. Bischof Wanke hat mal gesagt: Wer mit der Zeit geht, geht auch mit der Zeit. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute einen Antrag in der Drucksache 6/6353 vorgelegt. Damit möchten wir die Landesregierung auffordern oder bitten, in der nächsten Bundesratssitzung die Bundesratsinitiativen von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg zur Verbesserung der Mitsprache der Bürger und Kommunen beim Windenergieausbau zu unterstützen.
Wo sitzt denn Herr Harzer? Er wird gleich drankommen
doch, davon gehe ich mal aus – und wird uns wieder lang und breit erzählen, warum das nicht geht. Ich bin kein Prophet, aber ich würde mal sagen, unser Antrag wird auch von Rot-Rot-Grün abgelehnt. Das bedauern wir sehr, da gerade RotRot-Grün ja immer propagiert, wie wichtig Bürgeranliegen genommen werden, wie Einwände von Bürgerinnen und Bürgern in die Planung einzubeziehen sind. Wenn es aber dann konkret wird, dann finden Sie gleich wieder Hundert Ausreden, warum das in diesen beiden Fällen nicht geht, weil ja alles in Butter ist.
Trotzdem möchte ich heute noch einmal hier Werbung machen, damit Sie diese Anträge unterstützen. Sie kommen einmal aus NRW, dort regiert die CDU mit der FDP. Das andere Bundesland, welches in der Richtung auch einen Vorstoß unternimmt, ist nun mal Brandenburg, da regiert Rot-Rot. Daran sehen Sie, dass dieses Thema und die Betroffenheit der Menschen und Kommunen vor Ort, die mehr Mitsprache haben möchten, in dem Bereich erst mal gar nichts damit zu tun haben, ob schwarz oder rot oder gelb oder rot, ganz dunkelrot an der Landesregierung ist. Eines ist klar – die Bürger fordern mehr Bürgerbeteiligung ein und sie haben auch besondere Anliegen und Forderungen. Deshalb befassen sich diese beiden Bundesländer in einer Bundesratsinitiative mit diesem Thema. Das ist nicht aus der Luft gegriffen – auch wenn wir dann gleich hören werden, dass das alles Quatsch ist.
Die Verankerung einer Länderöffnungsklausel zur Festlegung der gesetzlichen Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und den Windenergieanlagen und das Streichen der Privilegierung der Windenergie im Baugesetzbuch sollen geregelt werden, und es geht um die Verlängerung der Zurückstellungsmöglichkeiten von Genehmigungsanträgen bei besonderen Umständen auf zwei Jahre. Das sind alles Forderungen, die in vielen Bürgerbeteiligungen von Gemeinden und von Personen in den letzten Jahren auch in Thüringen immer wieder Thema waren.
Warum sind meiner Meinung und unserer Meinung nach die drei Vorschläge auch berechtigt? Die Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Festlegung gesetzlicher Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung ist richtig, weil wir es mit insgesamt gewachsenen Gesamthöhen bei Windenergieeinzelanlagen zu tun haben. Da sind heute 150 bis 200 Meter Standard. Bei den Mindestabständen sind wir von viel kleineren Anlagen ausgegangen. Die Topografie ist überall eine andere. Auch die Akzeptanz vor Ort könnte gestärkt werden, wenn die Mindestabstände zur Wohnbebauung größer würden. Deshalb soll eine Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch eingeführt werden. Länderspezifische Regelungen gab es ja schon mal, es gab schon mal eine Länderöffnungs
klausel. Die haben Sie ja abgelehnt: Wir haben schon mal einen Antrag eingebracht, der 2015 abgelehnt worden ist.
Ja, dann klatschen Sie ruhig, aber dann sagen Sie es auch dem Bürger draußen, warum Sie so klug sind und warum alle Leute so dumm sind, Herr Harzer. Denn bei den Einwendungen zum Windenergieerlass – Sie waren in Leinefelde, ich war in Leinefelde, Frau Ministerin war in Leinefelde – war das meistgenannte Thema – als eines von vier – die Abstandserweiterung, weil die Anlagen höher geworden sind und dem dann auch in den Mindestabständen Rechnung getragen werden muss. Eine Anlage von 200 Metern Höhe muss eben 2 Kilometer vom Dorf, von der Wohnbebauung entfernt liegen, weil die Leute es hören. Und, Herr Harzer, wissen Sie, dass ich Sonntagnachmittag an Sie gedacht habe?
Doch, ich habe um 17.30 Uhr ferngesehen – war Zufall – und da kam Planet E, das Thema „Infraschall“. Ich habe von Ihnen leider keine Telefonnummer, ich hätte Sie angerufen, Herr Harzer,
und hätte gesagt, machen Sie doch mal das Fernsehen an, informieren Sie sich mal.
Denn Sie sind hier im Haus doch der größte Leugner von Auswirkungen von Infraschall auf die Menschen. Er ist der größter Leugner, aber ich konnte ihn leider nicht anrufen.
Wie gesagt, ich will noch mal – weil Sie eben gesagt haben, Gott sei Dank ändert sich nichts. Wo ist denn Ihre Bürgerbeteiligung? Wo sind sie denn – oder hier die Damen und Herren der Grünen, der Bürgerbewegten, die ja immer sagen, die Bürger müssen mitgenommen werden. Wo bleibt denn das in der Realität?
In den Regionalplänen. Ich habe es auch noch mal geschrieben bei der Stellungnahme der Gemeinde Küllstedt, dass die Planungsgemeinschaft eigene
Spielräume hat – und wenn Sie hier nicken, dann hoffe ich, dass Sie das auch umsetzen, aber es wäre ein Leichtes, das von Landesseite zu ändern, indem Sie zustimmen. Auch die Privilegierung im Baugesetzbuch muss fallen. Die Windenergie ist aus den Kinderschuhen raus, wir sind 20 Jahre weiter.
Es stehen 2.800 Windenergieanlagen im Land in bis zu 200 Metern, das habe ich jetzt schon ein paar Mal gesagt, und die werden einfach nicht kleiner, die werden noch größer. Die Gesamtleistung beträgt 50.000 Megawatt. Diese Entwicklung zeigt, dass es keine rechtliche Privilegierung mehr geben muss. Es muss auch eine Waffengleichheit geben zwischen der Bevölkerung, der Natur und den Investoren vor Ort. Und auch, wenn – der Ministerpräsident hat gestern in seiner Erwiderung im Monitor, in der Regierungserklärung, gerade das Thema „Windenergie“ angesprochen und gesagt, dass es Konflikte gibt. Ein Instrument, die Konflikte zu entschärfen, ist unserer Auffassung nach die 10H-Regelung, wie sie zum Beispiel Bayern hat und jetzt im Koalitionsvertrag auch wieder bestätigt hat. Warum machen die denn das? Auch weil sie auf die Menschen vor Ort hören. Die Verlängerung der Zurückstellungsmöglichkeit auf zwei Jahre soll den Kommunen auch die Möglichkeit einräumen, ihre Planungen unter dem geringsten Zeitdruck mit größter Sorgfalt durchzuführen. Dadurch soll die Steuerungsfähigkeit der Planungsträger gestärkt werden, eine höhere Absicherung der Planung erzielt werden, um dann auch bei einem Ergebnis die Akzeptanz der Kommunen und der in der Kommune lebenden Menschen vor Ort zu stärken. Wir sind überzeugt, dass alle drei Anträge, die jetzt Ende November im Bundesrat anstehen, sinnvoll und richtig sind. Rot-Rot in Brandburg, Schwarz-Gelb in NRW sind auf einem richtigen Weg. Ich hoffe und appelliere mal an Ihre Vernunft. Lassen Sie Ihre Scheuklappen weg, wenn es um ungezügelten Ausbau von Windenergie geht. Was die Menschen zu diesem Thema sagen, ist Ihnen aber ganz egal.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, derzeit wird der regionale Raumordnungsplan Nordthüringen fortgeschrieben. Dabei sind die Forderungen des Landesentwicklungsplans 2025 zu beachten. Darin ist auch die Frage der Rohstoffsicherung definiert und ein entsprechendes Gutachten hat gezeigt, dass die für 25 Jahre bereitzustellende Menge an Gips durch den vorhandenen Abbau nicht zu erreichen ist. Deshalb müssen nun durch die Regionalplanung auch neue Vorranggebiete ausgewiesen werden, um die Vorgaben des Landesentwicklungsplans zu erfüllen.
Herr Adams hat über Facebook noch mal
ja, ich sehe Sie –, und auch der Herr Kobelt eben noch mal, aufgerufen: Die Bürger können bis morgen Stellungnahmen zum Regionalplan äußern und sich auch in ihren Stellungnahmen für den grund
sätzlichen Erhalt des Südharzer Zechsteingürtels aussprechen.
Natürlich ist das sehr positiv, wenn Sie sagen, die Bürgerbeteiligung soll steigen, und noch mal heute die Aktuelle Stunde dazu nutzen, um auf den letzten Metern noch Menschen zu akquirieren, sich zu beteiligen. Aber dass Sie ihnen nun gleich vorschreiben, was sie schreiben sollen, das ist Ihre Sache.
Auch ich werbe noch mal dafür, sich den Regionalplan genau anzuschauen, er liegt ja auch in den Gemeinden aus. Eine hohe Bürgerbeteiligung wäre sehr wünschenswert.
Aber ich muss natürlich sagen, weil Sie gerade sagen, wir wollen die Natur im Südharz erhalten: Jeder von uns kommt aus einem anderen Naturraum und generell ist die Natur zu schützen, egal wo man wohnt. Ich hoffe natürlich, die Bürgerbeteiligung zielt auch darauf ab, sich auch mit den Windvorranggebieten auseinanderzusetzen. Und ich hoffe, dass Sie jetzt die Bürgerbeteiligung nicht nur für die Problematik des Gipsabbaus gelten lassen, sondern auch für die vielen Bürgerinitiativen, die sich zurzeit aufmachen, Stellung zu nehmen. Ich kann das jetzt nur aus dem Eichsfeld sagen: Aus Weißenborn-Lüderode, aus Kaltohmfeld und aus Silberhausen gibt es Bürgerinitiativen, die sich auch mit dem Regionalplan beschäftigen und hier auch Stellungnahmen abgeben. Der Naturschutzgedanke – Flächenminimierung, Schutz unserer Heimat – gilt für das eine und für das andere. Ich hoffe, dass Sie sich auch diese Einwände genau ansehen.
Ihr Thema heute war von Ihnen ja bereits 2015 in einer Aktuellen Stunde angesprochen worden und ich will nochmals deutlich machen: Eine ungeregelte Neuverritzung im Südharz darf es nicht geben und die Regionalplanung wird und muss sich natürlich jetzt auch dazu äußern, zum LEP und auch zu den Stellungnahmen, und das wird sie auch tun. Die Gipsindustrie gehört ja zum Südharz mit dazu und wir hoffen, dass alle Beteiligten vor Ort sich hier auch einbringen und das Für und Wider ausloten.
Ich freue mich auf eine hoffentlich große Bürgerbeteiligung mit Stellungnahmen zum Regionalplan Nordthüringen für die Interessen und Belange der Menschen vor Ort. Ich denke, da sehen wir auch positiv möglichen Veränderungen im Regionalplan, Anpassungen entgegen. Das ist der Prozess, der jetzt in Gang gekommen ist. Dann gibt es die Auswertung und dann wird es gegebenenfalls eine zweite Anhörung geben, eine zweite Auslegung – davon gehe ich aus – und dann werden wir uns weiter sprechen. Ich will noch mal sagen: Jeder, der sich dazu äußern möchte, kann das bis morgen
tun. Es gibt Informationen auf der Internetseite der Planungsgemeinschaft. Dort kann man schreiben, was einem wichtig ist. Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wir wollen nicht alles anders, aber vieles besser machen.“ Dies hat Rot-Rot-Grün bei der Regierungsbildung 2014 vollmundig angekündigt.
Gerade die Grünen haben sich auf die Fahnen geschrieben, ihre Vorhaben immer transparent zu ge
stalten. Wenn man diesen Gesetzentwurf hier aber nimmt, dann zeigt es, dass die großen Worte in der Praxis nur hohle Phrasen sind. Und ich möchte gern noch mal den Koalitionsvertrag zitieren und in Erinnerung rufen: „Wir wollen die Stiftung Naturschutz strukturell [so] stärken, damit sie ihre satzungsgemäßen und vom Freistaat übertragenen Aufgaben besser erfüllen kann. Dazu soll die finanzielle Ausstattung der Stiftung verbessert werden. Angemessene Wege dazu werden geprüft.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Umweltministerium hat es in den vier Jahren nicht geschafft, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Deshalb mussten jetzt die Regierungsfraktionen kurz vor Toresschluss einen Gesetzentwurf zur Strukturierung der Stiftung Naturschutz einbringen. Da frage ich – jetzt ist die Ministerin nicht da, dann frage ich jetzt den Herrn Staatssekretär Möller –: Wollten Sie sich die Abstimmung in der Regierung ersparen? Sie haben ja den ersten und zweiten Kabinettsdurchgang und damit auch die Regierungsanhörung eingespart. Ist das die viel beschworene Transparenz der Grünen und ihre öffentliche Beteiligung, die Sie immer so hochhalten? An diesem Beispiel kann das eindeutig widerlegt werden – an ihren Taten werdet ihr sie erkennen.
Am 26. April war dann die erste Lesung im Thüringer Landtag und am 27. April musste dann unbedingt Freitagnachmittag nach dem Plenum noch eine Sondersitzung des Umweltausschusses einberufen werden. Und was wir da erlebt haben, liebe Kolleginnen und Kollegen, schlägt dem Fass den Boden aus. Allen Ernstes sollte eine schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf zwischen dem 1. und 10. Mai stattfinden – ich erinnere daran: Freitagnachmittag halb vier. Wir haben dann von unserer Seite gefragt: Dienstag ist der 1. Mai, das ist ein Feiertag, wie sollen die Anzuhörenden vor Mittwoch den Gesetzentwurf vorliegen haben? Dann war ja noch Christi Himmelfahrt dazwischen. So ein Hauruckverfahren haben wir noch nie erlebt. Ich bin im Nachgang den beiden Kollegen, also Frau Becker und Herrn Kummer, noch dankbar, dass Sie Herrn Kobelt, der sonst auch immer für Transparenz und für alles ist, der sich so stur angestellt hat und das überhaupt nicht wollte, zu einer Auszeit bewegt haben. Dann hat doch die Vernunft gesiegt, weil Frau Becker und Herr Kummer ihn haben überzeugen können, nicht innerhalb von zwei Wochen, wo zwei Feiertage dazwischenliegen, eine Anhörung zu machen, denn das wäre eine Farce sondergleichen gewesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anhörung zum Gesetzentwurf macht aber nun klar, was uns erwartet – deutliche Veränderung. Aber hin zum Guten? Da mache ich ein großes Fragezeichen dahinter. Während die meisten Anzuhörenden nur wenige
Ergänzungen zu einem Paragrafen vorgeschlagen haben, sind die Feststellungen des Gemeinde- und Städtebunds und vor allem die klare Analyse des geplanten Gesetzes durch Prof. Dr. Werner, den Thüringer Fachmann für Stiftungen, ein Schlag ins Kontor der Umweltministerin und ein Fanal für ihre Politik. Aber das ficht ja die Grünen nicht an. Das erleben wir hier tagtäglich oder alle vier Wochen. Die Grünen haben immer recht, das haben wir ja im Moment beim Archivgesetz wieder erlebt, was wir uns da anhören müssen und mit welcher Arroganz über alles drüber weggegangen wird.