Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht ohne Wenn und Aber um mehr Rechte für Personalräte und Beschäftigte. Das ist längst überfällig.
Dabei brauchen die Beschäftigten mehr Informations- und Beteiligungsrechte. Wir sind davon überzeugt, dass damit ihr Interesse an den eigenen Belangen gefördert wird. Unabdingbar ist dabei nicht nur seit heutiger Betrachtung eine lückenlose Mitbestimmung der Personalräte bei allen personellen, bei allen sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen. Die Linke betrachtet das Thüringer Personalvertretungsrecht auch mit Blick auf den Tenor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Personalvertretungsrecht von Schleswig-Holstein aus dem Jahr 1995 und stellt fest: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1995 zum Personalvertretungsrecht von Schleswig-Holstein und die Möglichkeit einer gesetzlichen Regelung der lückenlosen Mitbestimmung der Personalräte bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen stehen sich nicht gegenüber, sondern geben uns die Möglichkeit, unser Personalvertretungsrecht – das Personalvertretungsrecht unseres Freistaats Thüringen – entsprechend zu entwickeln. Diese Auffassungen werden schon seit mehr als zwei Jahrzehnten von Dachverbänden, von Gewerkschaften, Einzelgewerkschaf
ten und Personalräten der verschiedenen Ebenen vertreten und diskutiert. Ich möchte den Reformbedarf des Personalvertretungsrechts in Thüringen nicht weiter begründen – er ist augenfällig.
Wir, die Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, stellen fest: Die Personalräte sind Grundrechtshelfer und keine Verhinderungseinheit, wie es auf manchen Fluren von Behörden, Dienststellen und Einrichtungen zu hören ist. Wegen der Vielzahl von Bindungen und Verpflichtungen im Arbeitsleben benötigen die Beschäftigten Helfer, die im Sinne einer vertretenden Funktion einen Beitrag zur praktischen Ausübung der Grundrechte leisten. Das sind die Personalratsmitglieder in den Behörden, den Dienststellen und Einrichtungen des Freistaats Thüringen.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 19.01.2016 hat meine Fraktion eine Personalrätekonferenz durchgeführt. Gemeinsam mit dem DGB, hier Sandro Witt, und dem Vorsitzenden der ARGE der Hauptpersonalräte in Thüringen, Frank Schönborn, haben wir die Fragen rund um ein modernes Thüringer Personalvertretungsgesetz diskutiert. Im Ergebnis waren sich alle Diskutanten einig: Ein modernes Personalvertretungsrecht stärkt Thüringen als öffentlichen Arbeitgeber.
Frank Schönborn forderte in seiner Eröffnungsrede ein zukunftsorientiertes, modernes Personalvertretungsrecht. Bisherige Versuche, die Beteiligungsrechte und das Beteiligungsverfahren im Thüringer Personalvertretungsrecht den Erfordernissen einer effizienten, modernen und kostengünstigen Verwaltungstätigkeit anzupassen, führten zu einer Einschränkung der Qualität der Mitbestimmung und einer Erschwerung der Arbeit der Personalräte, so der Vorsitzende der ARGE HPR. Daran hat die rotrot-grüne Landesregierung gearbeitet und im Ergebnis den heutigen Gesetzentwurf vorgelegt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Rot-RotGrün ist angetreten, um das Gesetz zu verbessern und die Qualität und die Quantität der Mitbestimmung zu erhöhen. Auch der derzeitige Status der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte wurde auf dieser Konferenz besprochen. Wir stellen gemeinsam fest, dass die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte bislang nur eine beratende und koordinierende Funktion hat. Die letzte Entscheidung trifft immer nur ein Personalrat für alle anderen Landesbehörden. Das hierbei im Gesetz geforderte Ins-Benehmen-Setzen mit der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte ist nicht ausreichend.
Wie sieht nun meine Fraktion den Ansatz der geforderten Erhöhung der Qualität und der Quantität der Mitbestimmung? Für Die Linke steht fest, dass bei allen Maßnahmen der Dienststelle für die in der
Dienststelle tätigen Beschäftigten, für Personen, die der Dienststelle nicht als Beschäftigte angehören, jedoch für sie oder die ihr angehörenden Beschäftigten tätig sind und die innerhalb der Dienststelle beschäftigt werden, mitbestimmt werden muss. Der Personalrat und die Dienststelle sollen gemeinsam dafür sorgen, dass alle für die Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften durchgeführt werden, dass alle Beschäftigten der Dienststelle und alle Personen, die sich um eine Beschäftigung in der Dienststelle bewerben, nach Recht und Billigkeit behandelt werden sowie insbesondere dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, wegen ihrer Religion, wegen ihrer Nationalität, Staatsangehörigkeit, politischer Herkunft oder Einstellung oder wegen ihrer gewerkschaftlichen Betätigung oder wegen ihres Geschlechts zu unterbleiben hat.
Solche grundsätzlichen Ansätze betrachtet meine Fraktion als notwendig, wenn wir um ein zukunftsfestes Personalvertretungsgesetz in Thüringen ringen. Natürlich geht es bei der Vertretung von Beschäftigten auch um demokratische Prinzipien. Alle Maßnahmen, die durchgeführt werden, müssen natürlich der Dienststelle und den Beschäftigten auch tatsächlich dienen. Dabei geht es eben darum, dass auch den Anregungen der Beschäftigten tatsächlich nachgegangen wird und dort, wo diese Anregungen berechtigt sind, diese auch umgesetzt werden. Das muss auch für den Umgang mit Beschwerden gelten.
Was wir Linke besonders unterstreichen, ist der Umstand, dass Frauen und Männer auch tatsächlich gleichgestellt sind und Frauenförderpläne aufgestellt, vereinbart und durchgeführt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein wichtiges demokratisches Element in Behörden, Dienststellen und Einrichtungen ist die Vereinigungsfreiheit in diesen. Dazu gehört auch die Nutzung der dienststelleninternen Kommunikationsmöglichkeiten. Ich denke, es ist wichtig, dass man das immer wieder betont. Die in Artikel 9 Grundgesetz dargestellten Grundsätze sollen eben für beide gelten, für den Personalrat und für die Dienststelle. Gegenwärtig ist folgende Regelung in § 67 Abs. 3 ThürPersVG in Kraft. Die Personalvertretung hat sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten einzusetzen. Und wo, meine Damen und Herren, ist hier die Dienststelle? Sie ist gerade nicht benannt.
Mit Blick auf den Gesundheitszustand im öffentlichen Dienst möchte ich unterstreichen, dass die Durchführung von Wahlen von Schwerbehindertenvertretungen im gemeinsamen Aufgabenbereich von Dienststelle und Personalrat liegen sollte.
wollen, sollten wir als Gesetzgeber auch die Möglichkeit ins Auge fassen, dass der Personalrat auch die Eingliederung und die berufliche Entwicklung arbeitsloser, schwerbehinderter sowie älterer und sonstiger schutzbedürftiger Personen, die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststellen und das Verständnis zwischen ausländischen und deutschen Beschäftigten, die Belange zeitweilig in der Dienststelle Beschäftigter und die vielseitige Verwendung der Beschäftigten unter Wahrung ihrer Belange im Rahmen einer dienstlichen Notwendigkeit in der Dienststelle fördert.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle eine Schlussfolgerung aus meiner langjährigen Arbeit in Personalvertretungen darstellen. Zuweilen ist es mit der Zusammenarbeit von Menschen auf der gleichen Ebene etwas schwierig, wenn die Interessen der Dienststelle und die Interessen der Personalvertretung aufeinandertreffen. Trotz eines Gesetzes mit Regelungen ist es immer notwendig, ein solches Gesetz mit Leben zu erfüllen und die darin vorhandenen Möglichkeiten einer aktiven und gleichberechtigten Mitbestimmung der Personalvertretung auszuschöpfen. Ich bin fest überzeugt davon – und mit mir Hunderte Personalräte –, dass dieser Umstand dem Engagement der Personalräte und der Dienststellenleitung vorbehalten bleibt. Das wird auch in Zukunft so sein, egal, was wir im Gesetz regeln. Der im Gesetz festgelegte Grundsatz einer Zusammenarbeit von Dienststelle und Personalrat wird sich nur verwirklichen lassen, wenn die Bereitschaft besteht, sich frühzeitig über Vorhaben zu unterrichten und die Interessenlagen aller von dem Vorhaben Betroffenen wahrund ernst zu nehmen, dann lassen sich konstruktive Verhandlungen mit dem Willen der Einigung führen. Diese Begriffe mit Leben zu erfüllen, ist auch heute schon in einigen Dienststellen gängige Praxis. Dabei geht mir ein Wortbeitrag eines Behördenleiters nicht aus dem Kopf: „Wir“ – also er und der Personalrat – „haben das ThürPersVG als unsere Handlungsgrundlage betrachtet und haben es gemeinsam für unsere Behörde weiterentwickelt.“ Der Behördenleiter schrieb das zu Weihnachten im Jahre 2011 an die Beschäftigten seiner Behörde, dann verließ er die Behörde, um sich anderen Aufgaben zu widmen, und ließ mich als Personalratsvorsitzenden zurück. Umgekehrt gilt: Es wird bei aller Gesetzeslage immer ein Problem sein, wenn beide Seiten nicht miteinander können oder wollen. Das gilt übrigens auch für den Personalrat selbst.
Aus den Erfahrungen, die mir vorliegen, aus den Berichten von Personalratsvorsitzenden, gleich welchen Ressorts, kann ich nur eine Schlussfolgerung ableiten: Wir müssen die Grundsätze der Zusammenarbeit, die Fragen einer sachlichen Amtsführung, die Fragen der Unterrichtung des Personalrats und die Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im parlamentarischen Verfahren diskutie
ren und Lösungen entwickeln. Darüber hinaus sollten in der Debatte Fragen erörtert werden, die sich mit dem Umfang der Mitbestimmung, den Mitbestimmungsverfahren, den Themen der Einigungsstelle wie Bildung und Kosten, Beschlussfassung und Aufhebung, dem Initiativrecht des Personalrats, Dienstvereinbarung, Umsetzung von Entscheidungen beschäftigen. Natürlich sind in dem zurzeit geltenden Thüringer Personalvertretungsgesetz für den einen oder anderen Punkt Festlegungen enthalten. Es wird aber darum gehen müssen, dass wir diese im parlamentarischen Verfahren beraten und prüfen, ob die bestehenden Regelungen zukunftsfest sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch einige Worte zum vorgelegten Gesetzentwurf verlieren. Richtigerweise stellt die Landesregierung in ihrer Begründung zum Gesetzentwurf fest, dass ein moderner öffentlicher Dienst ein zukunftsorientiertes Personalvertretungsrecht braucht. Das haben wir im Koalitionsvertrag auch so formuliert. Richtigerweise hat Innenminister Maier dargestellt, dass wichtige Schritte nach vorn gegangen worden sind. Das Beteiligungsverfahren wird mit dem vorgelegten Gesetzentwurf auf eine qualitativ höhere Stufe gestellt und die Rechte der Personalvertretung werden jetzt schon gestärkt. Das bereits bestehende Recht der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte, die für die Beschäftigten von allgemeiner Bedeutung ist, und deren Abstimmungen dazu über den Geschäftsbereich einer obersten Landesbehörde hinausgehend sind, wird durch neu in diesen Regelungstext aufgenommene abschließende Anhörungsrechte ergänzt. Dadurch schließt der Gesetzentwurf die bislang bestehende Lücke und es werden neue Kommunikationsebenen geschaffen. Die ARGE HPR hat nun ein Anhörungsrecht bei unmittelbar für die Beschäftigten wirksamen Entscheidungen der Landesregierung durch die für die Umsetzung zuständige oberste Dienstbehörde. Ob diese Auswahl der Rechte der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte der letzte Entwicklungsschritt ist, wird uns das Anhörungsverfahren aufzeigen. Des Weiteren wird unter anderem die Regelung über die notwendige Zeitdauer der Zugehörigkeit zur Dienststelle bis zur Erlangung der Wahlberechtigung gestrichen und die Wahlperiode der Personalräte von vier auf fünf Jahre verlängert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Holbe, bei dem vorgelegten Gesetzentwurf und der Betrachtung des Koalitionsvertrags aus dem Jahre 2014 kommt man unzweifelhaft zur Feststellung, dass der Koalitionsvertrag in dieser Frage mit der Vorlage an den Thüringer Landtag aus Sicht der Landesregierung erfüllt ist. Die Landesregierung ist über den Koalitionsvertrag hinausgegangen und hat sich auf weitere Verbesserungen des Gesetzes zur Anpassung personalvertretungs
rechtlicher Vorschriften verständigt. Dafür gebührt der Landesregierung auch der Respekt und der Dank für ihre Verständigung dazu.
Ich möchte einige Regelungen herausstreichen: Für die Personalräte soll die Nutzung moderner Informationskanäle für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen geregelt werden. Die Regelung gewährt dem Personalrat künftig für Bekanntmachungen ein von der Dienststelle eingerichtetes Intranet oder ein anderes für Bekanntmachungen hausinterner Mitteilungen zur Verfügung gestelltes elektronisches Medium, zum Beispiel E-Mail. Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der überwiegende Teil der Beschäftigten über einen Rechner mit E-Mail-Zugang verfügt sowie in vielen Dienststellen ein Intranet vorhanden ist und dieses Medium für dienststelleninterne Kommunikation genutzt werden kann. Damit wird die Möglichkeit zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen über das schwarze Brett hinaus auf weitere Informationskanäle erstreckt und eine effektive und schnelle Unterrichtung der Beschäftigten gewährleistet. Bei der Nutzung eines elektronischen Mediums sind die für das Medium geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Bei dem Stichwort der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Personalrat werden wir uns der Expertise von Dr. Lutz Hasse bedienen. Meine Fraktion ist sich darüber im Klaren, dass ein modernes Thüringer Personalvertretungsgesetz auch klarstellende Regelungen für die datenschutzrechtlichen Anforderungen an den Personalrat und somit an die Personalratsmitglieder stellt.
Ich möchte etwas zu der Möglichkeit der Durchführung von Teilpersonalversammlungen sagen. Es soll zukünftig zulässig sein, dass Teilpersonalversammlungen durchgeführt werden können, wenn es dienstliche Verhältnisse erfordern. Die Landesregierung hat sich auch zu dem Begriff der dienstlichen Verhältnisse im Gesetzentwurf geäußert. Das war bisher auch mehr oder weniger eine Auslegungsfrage. Die Klarstellung hilft den jeweiligen Personalräten, ihre Aufgaben besser zu erkennen. Ich habe es als Personalratsvorsitzender einer Polizeibehörde mit zehn nachgeordneten Dienststellen immer bedauert, wenn ich in nachgeordneten Dienststellen Teilpersonalversammlungen formell durchführen wollte. Es gibt in verschiedenen Dienststellen einer Behörde auch verschiedenste Problemlagen, die in einer Debatte mit allen Beschäftigten in einer zentralen Personalversammlung nicht diskutiert werden können.
Ich möchte noch eine weitere Thematik aufgreifen, und zwar den verwaltungsrechtlichen Zugriff auf die Personalmaßnahme, die ohne die Beteiligung des Personalrats erfolgt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fachkundigen wissen, dass das eine oder andere Verfahren nach dem Thüringer Personalvertretungsgesetz auch einmal bei einem Ver
waltungsgericht anhängig ist. Ich denke an die Fälle der Wahlberechtigung und Wählbarkeit, die Wahl, die Amtszeit und die Zusammensetzung der Personalvertretungen und der Jugend- und Auszubildendenvertretungen, die Zuständigkeit der Geschäftsführung, Rechtsstellung der Personalvertretung und der Jugendauszubildendenvertretung und das Bestehen oder Nichtbestehen von Dienstvereinbarungen. Die Landesregierung hat sich über den Koalitionsvertrag hinaus verständigt, dass auch die Sachverhalte des § 69 Abs. 10 ThürPersVG in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte fallen. Mit Aufnahme des § 69 Abs. 10 in § 83 ThürPersVG soll eine Lücke geschlossen werden, die darin bestand, dass sich die Rechtsschutzmöglichkeit des Personalrates in der Regel auf das öffentlich-rechtliche Feststellungsverfahren beschränkt. Auf die beklagte Maßnahme selbst, hatte der Personalrat keinen rechtlichen Zugriff. Hiervon soll nunmehr eine Ausnahme zugelassen werden. Der Personalrat muss sich nicht mehr darauf verweisen lassen, dass zukünftig die Gerichtsentscheidungen beachtet werden, sondern hat einen verwaltungsrechtlichen Entscheidungsanspruch zur Rücknahme der Maßnahme, für den Fall das die Rücknahme einer durchgeführten Maßnahme nicht anderen Rechtsvorschriften entgegensteht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir in die parlamentarische Debatte um das vorliegende Gesetz einsteigen, ist es mir und meiner Fraktion ein besonderes Bedürfnis, den vielen Helfern von Beschäftigten – unseren Personalratsmitgliedern – Danke zu sagen: Danke für unermüdliche Hilfe, Danke für Hilfe, die auch mal über die körperliche und seelische Belastungsgrenze ging. Ihre/ Eure Bedingungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, waren nicht optimal, Ihre/Eure Rechte nicht auskömmlich. Die rot-rot-grüne Landesregierung hat sich auf den Weg gemacht und hat einiges mehr an Rechten, an klarstellenden Regelungen, an Erweiterungen der Aufgaben einer Personalvertretung und an Erweiterungen von Mitbestimmungsrechten vorgelegt. Nun liegt es an uns, an den Abgeordneten des Thüringer Landtags. Nun wird sich erweisen, ob wir Sachverwalter der Interessen der Helfer der Beschäftigten sind, Sachverwalter der Interessen unserer Personalratsmitglieder, damit diese tatsächlich und umfassend einen Beitrag zur praktischen Ausübung der Grundrechte durch die Beschäftigten leisten können. Ich wünsche uns dabei viel Kraft und freue mich auf das parlamentarische Verfahren. Ich beantrage für meine Fraktion die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank.
Danke schön, Herr Kollege Kräuter. Als Nächste hat Abgeordnete Herold für die AfD-Fraktion das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Internet! Die vorliegende Gesetzesnovelle beinhaltet zum überwiegenden Teil Anpassungen an die Rechtsprechung und Anpassungen an die Personalvertretungsgesetze anderer Länder und war nach über sechs Jahren auch überfällig. Nach den Ausführungen des Kollegen Kräuter sind wir etwas beunruhigt über die Ideologielastigkeit, die hier aus seinem Vortrag sprach. Dessen ungeachtet gibt es sicherlich – ich weiß das auch aus der Praxis und aus Gesprächen, gerade mit Bediensteten im öffentlichen Dienst des Freistaats Thüringen – bezüglich der Personalvertretungen und der Wahrnehmung der Rechte der Beschäftigten dort – gerade an der Basis und nicht auf der Leitungsebene – unbedingt Verbesserungsbedarf: im Rahmen der Mitsprache, bei der Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen, zum Beispiel auch bei der Entlohnung und bei der Beförderung. Deswegen begrüßen wir es, dass die Personalvertretungen mit diesem Gesetz grundsätzlich gestärkt werden sollen.
Allerdings gibt es außer der schon erwähnten Ideologielastigkeit noch einige andere Kritikpunkte, die hier angesprochen werden sollen. Beispielhaft möchte ich den in § 68 a ThürPersVG neu erfundenen sogenannten Wirtschaftsausschuss ansprechen. Ein Personalrat bzw. die Personalvertretung hat sich um die Belange der Belegschaft zu kümmern. Warum sollte ein auf Veranlassung des Personalrats gebildeter Wirtschaftsausschuss über wirtschaftliche Dinge der Firma oder einer Einrichtung – einer öffentlichen Einrichtung – beraten und den Personalrat unterrichten? Es steht außer Frage, dass gegebenenfalls auch die das Personal unmittelbar betreffenden wirtschaftlichen Entscheidungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mit dem jeweils amtierenden Personalrat abzustimmen sind. Aber warum sollten wirtschaftliche Entscheidungen in einem Unternehmen vom Personalrat bestimmt werden oder mitbestimmt werden? Wirtschaftliche Entscheidungen sind in erster Linie eine Angelegenheit der Geschäftsleitung, die im allergünstigsten Falle auch die Verantwortung dafür übernimmt, ob etwas gelingt oder nicht. Viel wichtiger ist in meinen Augen eine bessere Mitbestimmung der Personalräte bei allen Formen von Privatisierungen, wenn es um Wirtschaftsbetriebe, um Einrichtungen, um Firmen in öffentlicher Hand geht. Dort sollte viel mehr scharf hingeschaut werden. Die Geschichte der Privatisierungen im öffentlichen Dienst zeigt, dass diese Maßnahmen ganz häufig
weder für die Mitarbeiter noch für die Öffentlichkeit irgendwelche nennenswerten Vorteile gebracht haben.
Wichtig ist mir, abschließend auf zwei Dinge hinzuweisen: Die Änderungen sollten keine zusätzliche Bürokratie erzeugen und der Dienstbetrieb sollte nicht behindert werden, sodass die öffentlichen Dienstleistungen nach wie vor reibungslos erbracht werden können oder auch die Daseinsvorsorge nicht beeinträchtigt wird.
Meine Damen und Herren, wir von der AfD-Fraktion stehen für ein modernes Personalvertretungsgesetz. Ziel muss eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Mitarbeiter in den Behörden und Verwaltungen sein. Die AfD-Fraktion freut sich auf einen intensiven und spannenden Beratungsprozess mit den verschiedenen Beteiligten. Wir stehen für eine Mitbestimmung im öffentlichen Dienst, die auf ein faires Miteinander, Beteiligung, Dialog und vor allem auf gegenseitiges Vertrauen setzt. Wir werden der Ausschussüberweisung zustimmen und dort gegebenenfalls weitere Änderungsideen in die Diskussion einbringen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, betriebliche Mitbestimmung schafft die Möglichkeit, die eigene Arbeitswelt und die eigenen Arbeitsbedingungen zu gestalten. Ziele von Mitbestimmung sind der Schutz der Beschäftigten, die Kontrolle eines möglichen Machtmissbrauchs des Arbeitgebers, Verhandlungen auf Augenhöhe zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, die Grundlage für die Idee einer Wirtschaftsordnung sind, die demokratisch und mitbestimmend funktionieren soll.
Das ist aber nicht einseitig, denn auch die Arbeitgeberseite hat Interesse daran, weil Reibungsverluste durch Konflikte und innere Kündigung vermieden werden können. Ohne Mitbestimmung kann es keine gute Arbeit geben. Sie ist wesentlich dafür, dass gute Arbeitsbedingungen im Betrieb durchgesetzt werden können, und sie ist auch selbst Bestandteil guter Arbeit. Das gilt auch und insbesondere dann, wenn der Staat als Arbeitgeber auftritt.
Betriebliche Mitbestimmung funktioniert nur mit gewählten Personal- und Betriebsräten. Für die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung in der öffentlichen Verwaltung ist das Personalvertretungsgesetz die Grundlage für Demokratie und betriebliche Mitbestimmung.
In Thüringen betrifft das ungefähr 100.000 Beschäftigte – also einen wesentlichen Teil der Beschäftigten in Thüringen – in der Landesverwaltung, der Kommunalverwaltung, den Hochschulen und den Sparkassen in Thüringen.
Damit hat Thüringen auch – und das haben wir an dieser Stelle oder im Bereich der Arbeitsmarktpolitik schon häufiger diskutiert – im öffentlichen Dienst eine Vorbildfunktion als Arbeitgeber und diese löst Rot-Rot-Grün mit der Vorlage eines neuen Personalvertretungsgesetzes, eines modernen Personalvertretungsgesetzes innerhalb dieser Legislatur ein. Deswegen bin ich sehr dankbar für den heute vorgelegten Regierungsentwurf, weil er an wesentlichen, entscheidenden Stellen im Gesetz Verbesserungen vornimmt.
Ich will auf einige eingehen, zum Beispiel die Erweiterung der Wahlberechtigung – Wählen ab 16 Jahren möglich ist, das Wahlrecht besteht ab dem Zugang zu der Dienststelle und nicht erst nach dreimonatiger Zugehörigkeit zur Dienststelle, die Wählbarkeit tritt bereits nach dreimonatiger Zugehörigkeit zur Dienststelle ein –, die Verlängerung der Amtszeiten sowie Modernisierungen in der Kommunikation und Verbesserungen des Schutzes von Personalratsmitgliedern vor Personalmaßnahmen.
Es gibt aber auch weitere Verbesserungen – Georg Maier hat einige schon angesprochen – wie Regelungen zur Personalversammlung während der Arbeitszeit, Teilnahme an Arbeitsgruppen in den Dienststellen, die Möglichkeit der Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses. Und wer ernsthaft glaubt, dass die Beschäftigten in einem Unternehmen – sei es jetzt ein privates oder ein öffentliches – kein Interesse daran haben, wie die wirtschaftliche Ausrichtung des Unternehmens aussieht und damit nichts zu tun haben, der zeigt, dass er schlicht keine Alternative für die Beschäftigten in diesem Land sein kann.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine verbesserte Freistellungsregelung in den Dienststellen mit Beschäftigtenzahlen zwischen 200 und 250 Beschäftigten vor.
Der vorgelegte Gesetzentwurf des Innenministeriums geht aus unserer Sicht in die richtige Richtung und ist damit eine gute Grundlage für die parlamentarische Beratung. Aus unserer Sicht gibt es aber einige offene Punkte, die wir im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens in den kommenden