Protokoll der Sitzung vom 29.04.2015

Vielen Dank, Frau Ministerin. Die Redezeit der Fraktionen ist erschöpft, sodass ich den zweiten Teil der Aktuellen Stunde damit schließe.

Ich rufe auf den dritten Teil

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung – Pläne der Bundesregierung unterstützen“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/511

Das Wort hat Abgeordneter Fiedler für die CDUFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben bewusst heute den Punkt „Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung – Pläne der Bundesregierung unterstützen“ gewählt, um hier über dieses Thema zu reden. Vor knapp zwei Wochen einigten sich Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière auf eine Neuregelung zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung. Danach ist vorgesehen, dass Telefon- und Internetdaten zur Verbrechensbekämpfung in Deutschland künftig generell für zehn Wochen gespeichert werden. So sollen Telekommunikationsanbieter IP-Adressen und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen maximal zweieinhalb Monate speichern. Danach muss der Anbieter bzw. Provider die Daten löschen. Auch wenn es sich bei den in Aussicht stehenden Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung um einen Kompromiss von beiden Koalitionspartnern auf Bundesebene handelt, begrüße ich diesen Schritt ausdrücklich. Zugleich hoffe ich, dass die wenigen verbliebenen Genossen der SPD hier im Hause noch zur Vernunft kommen und sich der Marschrichtung ihres Bundesvorsitzenden Gabriel anschließen und ihren Innenminister Holger Poppenhäger unterstützen.

Ich will den notorischen Kritikern – und von denen gibt es hier ja viele – im Hause natürlich auch gern begründen, warum meine Fraktion den Schritt der Bundesregierung begrüßt und ausdrücklich unterstützt. Zur effektiven Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten bedarf es eines einheitli

chen Instruments zur Speicherung von Kommunikationsdaten. Dass wir eine verfassungs- und europarechtskonforme Speicherung von Kommunikationsdaten brauchen, ist überdies die einhellige Auffassung namhafter Sicherheitsexperten einschließlich aller Polizeigewerkschaften in Deutschland. Exemplarisch möchte ich hier BKA-Chef Holger Münch nennen, der sich mehrfach für eine Neuregelung ausgesprochen hat. Auch der Präsident unseres Landeskriminalamts, mit dem hatten wir vor Kurzem Gespräche, hat sich ganz klar und auch seine Mitarbeiter zu der Vorratsdatenspeicherung bekannt, weil dieses in ihrer Arbeit unabdingbar ist. Ich will an dieser Stelle auch nicht unerwähnt lassen, dass mir kein SPD-Innenminister bekannt ist, der das Instrument der Vorratsdatenspeicherung im Kampf gegen Organisierte Kriminalität und schwere sowie schwerste Verbrechen ablehnt.

Als zweiter Fakt ist anzuführen, dass die Mobilfunkanbieter die Kommunikationsdaten ihrer Kunden derzeit noch speichern, wie und wo sie wollen und vor allem wie lange sie wollen. Dieser Umstand hat förmlich nach einer einheitlichen Regelung geschrien.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es muss allen hier im Hause und natürlich den Menschen im Lande klar sein, dass es bei den Plänen der Bundesregierung nicht um das Speichern von Gesprächsinhalten geht; ich betone es noch einmal, nicht um das Speichern von Gesprächsinhalten geht. Gespeichert werden sollen lediglich Verbindungsdaten, also Nummern, Namen, IP-Adressen sowie der Zeitpunkt, und zwar für zehn Wochen. Ebenso stellt die Vorratsdatenspeicherung keine Generalüberwachung der Bürger dar, da die Daten nur auf richterlichen Beschluss eingesehen werden können.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Das stimmt nicht!)

Das ist so! Da haben Sie keine Ahnung, Frau Kollegin.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Doch!)

Es muss endlich jedem klar sein, dass nicht die Polizei oder der Staat die Bösen sind, sondern es sind die Straftäter, meine Damen und Herren. Es geht darum, Straftaten, schwerste Straftaten zu verhindern. Ebenso ist nicht der Staat die Gefahr, sondern die Organisierte Kriminalität, Kinderpornoringe etc., daran sollte man mal denken, wenn man so ganz locker dagegenspricht. Wer dies immer wieder verwechselt oder bewusst falsch darstellt, schürt grundlos Ängste bei den Bürgern. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof erkennen an, dass die Speicherung von Kommunikationsdaten ein wichtiges Werkzeug der Verbrechensbekämpfung und der Strafverfolgung darstellt. Beide Gerichte haben dem Gesetzgeber aufgezeigt, unter welchen Bedin

(Ministerin Keller)

gungen dies rechtlich zulässig ist. Nicht mehr und nicht weniger soll und wird mit der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung umgesetzt.

Meine Damen und Herren, die Vorratsdatenspeicherung ist keine Eier legende Wollmilchsau oder ein Allheilmittel im Kampf gegen Verbrechen. Dies behauptet auch keiner. Aber sie ist ein äußerst wirkungsvolles Instrument bei der Aufklärung und damit automatisch auch zur Prävention von Straftaten. Danke.

(Beifall CDU, AfD)

Danke, Herr Kollege Fiedler. Das Wort hat nun Frau Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Wolfgang Fiedler, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, es gibt eine lange Diskussion über Vorratsdatenspeicherung und niemand hier in unserem Land möchte irgendwelche Mittel ungenutzt lassen, die sinnvoll sind, um Terroristen oder sonstige schwere Straftäter besser verfolgen zu können.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Sehr gut! Jetzt hoffe ich auf die Ausführungen!)

Jetzt geht es aber darum, ob die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich auch das bringt, was man ihr in den Mund oder ins Gepäck legt. Es ist in den letzten Wochen natürlich noch einmal engagiert darüber diskutiert worden. Anlass waren eben auch die tragischen letzten terroristischen Anschläge. Es kam dann sogar das Argument, auch im Fall des NSU wäre es hilfreich gewesen, man hätte die Vorratsdatenspeicherung gehabt. Wenn man sich das aber mal ein bisschen genauer anguckt, dann entpuppt sich das doch recht schnell als leider nicht sehr glaubwürdig oder ziemlich viel heiße Luft.

Im Fall des NSU hatten wir nach neun Morden bei der Polizei 32 Millionen Datensätze, es gab über 100 Rasterfahndungsbeschlüsse und 16 Millionen Daten aus Funkzellen an den Tatorten, also eine Unmenge an Daten, alles ohne Vorratsdatenspeicherung. Warum hat man die Täter trotzdem nicht gefunden? Weil man trotzdem in die komplett falsche Richtung ermittelt hat, weil man werthaltige Tipps liegen gelassen hat, weil man Ermittlungen in die falsche Richtung geführt hat. Auch in den anderen tragischen Fällen, die jetzt in den letzten Wochen und Monaten zur Begründung der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung angeführt wurden, hat die Vorratsdatenspeicherung nichts verhindert oder nichts genützt, sowohl in dem Fall des Herrn Breivik in Norwegen, der schon länger zurückliegt, bis kürzlich dem schrecklichen Tatgeschehen von Charlie Hebdo. Die Täter waren im

mer Menschen, die schon lange im Polizeivisier standen, also bestens bekannt waren. Da braucht man keine Vorratsdatenspeicherung, die man in Frankreich übrigens sogar gehabt hat. Wenn man jetzt meint, mit der Vorratsdatenspeicherung, also dieser anlasslosen Gesprächsdatenspeicherung von jedermann, mache es den Unterschied, dass man solche Taten verhindern könnte oder besser aufklären könnte, dann ist das einfach nicht richtig. Das ist einfach eine schöne Hoffnung, die sich aber, wie gesagt, bei näherer Betrachtung in Luft auflöst. Warum soll denn die Speicherung der Telefonate, die wir jetzt hier jeden Tag alle miteinander führen mit unseren Familien, mit unseren Freunden, mit unseren Geschäftspartnern, mit politischen Institutionen, warum sollen diese Daten denn dabei hilfreich sein können? Deswegen ist die Frage wirklich: Was soll das Ganze? Natürlich sind wir in der Koalition in der Bundesregierung, aber ich habe doch den Eindruck, hier wird ein neuer großer Heuhaufen geschaffen, in dem man dann wild rumstochern kann, aber in dem man auch nur etwas findet, wenn man den richtigen Ansatz hat. Das sagen übrigens auch viele Polizisten. Die beobachten mit Sorge, wie man Technik sozusagen über normale Ermittlungen stellt und gar nicht mehr bedenkt, dass es auch immer Anwendungen braucht und zielgerichtete Fahndung und zielgerichtetes Überlegen, um überhaupt Taten zu finden oder Taten aufzuklären. Hier wird sozusagen jetzt an einem neuen Heuhaufen gearbeitet, weil er Ihrer Partei lieb war. Wir haben es als SPD auch früher mitgetragen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Herrn Ga- briel und den Justizminister als Heuhaufen zu bezeichnen, …)

Das Verfassungsgericht hat es dann korrigiert. Ja, der Justizminister hat da Bedenken. Es sind jetzt auch verschiedene Beschränkungen eingezogen worden. Sie haben sie genannt, verkürzte Speicherfristen, ein Richtervorbehalt, besonders schwere Straftatbestände. Beim Richtervorbehalt war das schon ein bisschen merkwürdig. In Koalitionen ist es ja nicht immer einfach, dass wissen wir beide auch aus der Vergangenheit. Die Minister haben getrennte Pressekonferenzen gegeben und es hat sich mittlerweile herausgestellt, in einer Version gibt es noch einen Bonustrack. Da steht nämlich nicht der Richtervorbehalt grenzenlos und überhaupt drin, sondern bei Bestandsdaten der Telekommunikationsanbieter ist der Richtervorbehalt nicht mehr drin. Da gibt es eine Sonderseite in einer Textversion. Das muss dann auch noch geklärt werden.

Alles in allem ist es so, dass wir davon ausgehen hier als Thüringer Sozialdemokraten – und das haben wir auch in der Koalitionsvereinbarung bewusst so niedergelegt, das war auch unser eigenes Bedürfnis –, dass es sich bei dieser Vorratsdatenspeicherung alter Art, die der Europäische Gerichtshof

(Abg. Fiedler)

gekippt hat, um einen wirklichen Placebo handelt, der nicht den Effekt bringt.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ihr unter- stützt unsere Innenminister nicht!)

Unser Innenminister – da geht gar kein Blatt zwischen uns – teilt diese Meinung auch.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ihr seid krumme Hunde!)

Es gibt andere Landesregierungen in dieser Bundesrepublik Deutschland, nämlich Schleswig-Holstein und Bremen, die diesen Weg auch sehr kritisch sehen. Die Frage stellt sich natürlich in Berlin, aber nicht in Thüringen: Gönnt man seinem Koalitionspartner den Placebo, handelt man das dann im Einzelnen aus? Ich sage Ihnen, am Ende ist es mit der Vorratsdatenspeicherung so: Sie ist die Maut 2.0, sie bringt nicht das, was sie bringen soll und sie hilft gegen Schwerstkriminalität und Terrorismus genauso wenig wie gegen Sonnenbrand.

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Das Wort hat nun der Abgeordnete Adams für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Marx, vielen Dank für Ihre Worte, das macht meine Rede dann in jedem Fall kürzer.

Das, was die Bundesregierung hier gemacht hat, ist einfach eine Leitlinie zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten vorzugeben. Es ist am Ende eine Vorratsdatenspeicherung light, die Herr de Maizière und Herr Maas dort miteinander vereinbart haben, und es bleibt dabei, dass es eine massenhafte, anlasslose Überwachung der Bevölkerung ist, meine sehr verehrten Damen und Herren. Frau Marx hat es gerade ausgeführt. Die Frage ist doch nicht, wenn wir einen Verdacht gegen jemanden hegen, dass unsere Strafverfolgungsbehörden nicht in der Lage wären, auf Anordnung eines Richters, auf Antrag eines Staatsanwalts hier eine Überwachung einzuführen. Das haben wir doch schon. Was hier geplant wird, ist das Ziel, die Information, wann, wer, zu welcher Stunde, mit wem, von welchem Ort aus telefoniert hat, zu speichern, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist sozusagen der Generalverdacht gegen die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes und das ist unserer Meinung nach mit dem Grundgesetz und den Grundrechten nicht vereinbar. Deshalb werden wir Grüne das entschieden ablehnen.

Ich will ein Beispiel ganz klein herausnehmen. Herr de Maizière und Herr Maas haben vereinbart, dass es für Berufsgeheimnisträger Verwendungsverbote und Verwertungsverbote geben wird. Das klingt erst mal gut, kann man zufrieden sein, aber schauen wir uns das doch mal in der Realität an. Am Ende ist der Datensatz einer Anwältin, die von ihrem Handy mit jemandem spricht oder auf ihrem Handy angerufen wird, in dem Augenblick gespeichert. Und um festzustellen, dass hier die Daten nicht mehr verwendet werden dürfen, müssen wir erst den Anschlussnehmer, wenn ich so will, feststellen. Das heißt also, zwei Schritte – erst gespeichert, zweitens Feststellung, dass das eine Anwältin ist – führen uns dazu, auszuschließen oder dieses Verwertungsverbot überhaupt fruchtbar zu machen. Damit ist man zweimal schon im System drin. Wir Grüne sagen: Das ist mindestens dreimal zu viel, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deshalb lehnen wir das ab.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es bleibt dabei, die Bundesregierung wird ganz sicher unserer Auffassung nach an dem, was der Europäische Gerichtshof an juristischen Hürden vorgegeben hat, scheitern, so wie man das Gesetz jetzt auf den Weg bringen will. Wir werden das ablehnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Übrigen auch, weil alle Versuche, die im Augenblick im politischen Raum sind, Unternehmen dazu zu bringen, technische Geräte zu entwickeln, die weniger Daten produzieren, die sozusagen datenschutzfreundlicher sind, alles Diskutieren darum, was die NSA gemacht hat, dass wir das ablehnen, dass wir das nicht wollen, dass wir dafür keine weiteren Tore öffnen wollen, all das Diskutieren darum wird mit diesem neuen Ansatz der Bundesregierung wieder ad absurdum geführt. Wir Grüne lehnen das ab und ich bin sehr froh, dass unsere Koalition das hier in Thüringen für uns alle schon festgelegt hat. Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Adams, vielen Dank. Das Wort hat nun Abgeordnete König von der Fraktion Die Linke.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuhörer, Zuschauer und Zuschauerinnen am Livestream, Kollege Adams und Kollegin Marx haben viel Richtiges, wirklich viel Richtiges gesagt und ich danke für die zwei Wortbeiträge, die eindeutig klarmachen, dass wir als Rot-Rot-Grün in Thüringen die Vorratsdatenspei

(Abg. Marx)

cherung ablehnen und dass wir auch, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist, mit jeglichen rechtlichen und gerichtlichen Möglichkeiten gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung vorgehen werden. Da stehen wir nicht allein. Es gibt andere Bundesländer, die das ebenso bewerten wie wir, nämlich dass es, wie Dirk Adams schon gesagt hat, eine flächendeckende und anlasslose Überwachung, und zwar eine Generalüberwachung, Herr Fiedler, darstellt. Das halten wir für einen Grundrechtseingriff ohnegleichen, einen Grundrechtseingriff, den es zu verhindern gilt, und dafür werden wir auch entsprechend alle Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, nutzen und dagegen vorgehen.

Kai Biermann – das ist einer der Journalisten, der sich mit den Themenfeldern „Datenschutz“, „Internet“, „Vorratsdatenspeicherung“ usw. beschäftigt – hat kürzlich in einem Kommentar für „Die Zeit“ gesagt, dass das, was die Vorratsdatenspeicherung darstellt, egal, ob man sie jetzt Höchstspeicherfrist, Mindestspeicherfrist oder wie auch immer nennt, letztendlich geschichtsvergessen und ignorant gegenüber der Verfassung ist. Ich kann es zuspitzen und möchte sagen angesichts der Überwachungsgeilheit, die insbesondere in der CDU im Bundestag vorhanden ist: Ganz im Ernst – der Stasi wäre angesichts dieser Methoden, die Sie jetzt einsetzen wollen, einer abgegangen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das ist eine Unverfrorenheit!)

Wenn ich davon ausgehe, dass Herr Fiedler scheinbar wenig Informationen über Metadaten hat und insofern auch nicht beurteilen kann, welche Informationen sich aus den erfassten Metadaten in der Konsequenz alle auslesen lassen, und was man dann über einen Menschen weiß, über den man zehn Wochen lang die Daten speichert, wann er wo mit wem wie lange telefoniert hat, über den man vier Wochen die Daten speichert bei den Anbietern, an welchem Standort er sich aufgehalten hat,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das ist aus- drücklich geregelt!)

dann kann ich nur sagen: Herr Fiedler, ich empfehle Ihnen einen kleinen Fernsehbeitrag und zwar von der Kindersendung „logo!“. Die haben in 1 Minute und 23 Sekunden sehr anschaulich dargestellt, was die Vorratsdatenspeicherung in der Konsequenz bedeutet. Ist momentan noch online,

(Unruhe CDU)

vielleicht haben Sie die Möglichkeit, sich in das Internet zu begeben und sich in diesen anderthalb Minuten aufklären zu lassen über das, was Vorratsdatenspeicherung ist.

Ansonsten kann ich den Menschen, die für die Vorratsdatenspeicherung eintreten, immer wieder nur mitteilen: Aus keinem einzigen europäischen Land, aus keinem einzigen Land, in der die Vorratsdatenspeicherung bereits eingeführt wurde, gibt es entsprechende Statistiken, die eine Effizienz, die eine Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung als solche belegen – überhaupt nicht, weder in Frankreich, wo entsprechende Anschläge trotz der schon über Jahre eingeführten Vorratsdatenspeicherung nicht verhindert werden konnten. Ich sage Ihnen ganz im Ernst: Ja, es gibt Terroristen und ja, es gibt Menschen, die versuchen werden und versuchen wollen, jederzeit in die Grundrechte einer freien Gesellschaft einzugreifen. Wenn wir allerdings diese Grundrechte einer freien Gesellschaft selbst beschneiden, dann stellen wir die Möglichkeiten, die wir in dieser Gesellschaft haben, infrage und dann stellen wir die freie Gesellschaft und die Demokratie als solche infrage. Ich kann Ihnen nur nochmals wiederholen: Wir lehnen das ab und wir werden wirklich so, wie es im Koalitionsvertrag steht, mit allen rechtlichen und gerichtlichen Möglichkeiten dagegen vorgehen. Ich danke der SPD und ich danke Bündnis 90/Die Grünen und ich danke der Fraktion Die Linke, dass es so klar und eindeutig ohne Interpretationsspielraum im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Danke schön.