Ansonsten kann ich den Menschen, die für die Vorratsdatenspeicherung eintreten, immer wieder nur mitteilen: Aus keinem einzigen europäischen Land, aus keinem einzigen Land, in der die Vorratsdatenspeicherung bereits eingeführt wurde, gibt es entsprechende Statistiken, die eine Effizienz, die eine Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung als solche belegen – überhaupt nicht, weder in Frankreich, wo entsprechende Anschläge trotz der schon über Jahre eingeführten Vorratsdatenspeicherung nicht verhindert werden konnten. Ich sage Ihnen ganz im Ernst: Ja, es gibt Terroristen und ja, es gibt Menschen, die versuchen werden und versuchen wollen, jederzeit in die Grundrechte einer freien Gesellschaft einzugreifen. Wenn wir allerdings diese Grundrechte einer freien Gesellschaft selbst beschneiden, dann stellen wir die Möglichkeiten, die wir in dieser Gesellschaft haben, infrage und dann stellen wir die freie Gesellschaft und die Demokratie als solche infrage. Ich kann Ihnen nur nochmals wiederholen: Wir lehnen das ab und wir werden wirklich so, wie es im Koalitionsvertrag steht, mit allen rechtlichen und gerichtlichen Möglichkeiten dagegen vorgehen. Ich danke der SPD und ich danke Bündnis 90/Die Grünen und ich danke der Fraktion Die Linke, dass es so klar und eindeutig ohne Interpretationsspielraum im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste! Ein Mann hielt fünf Jahre lang die ganze Bundesrepublik in Atem. Von 2008 bis 2013 schoss er 700 Mal auf Autotransporter und andere Fahrzeuge. Zwei Menschen wurden schwer verletzt. Er war ein Phantom. Alle Großfahndungsaktionen liefen ins Leere. Die Ermittler standen vor einem Rätsel. Wissen Sie, was zu seiner Überführung geführt hat? Sie ahnen es schon, liebe rot-rotgrüne Abgeordnete – die Vorratsdatenspeicherung.
Das Handy des Mannes war zeitgleich dort eingeloggt, wo das Kennzeichen des Lkw von den Lesegeräten des BKA erfasst wurde. Das BKA hatte Glück, dass die Mobiltelefonanbieter des Schützen die Mobilfunkverbindungsdaten lange genug speicherten – 90 Tage, um genau zu sein. 90 Tage, das ist mehr, als die Leitlinien der Bundesregierung für einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorsehen. Laut den Leitlinien sind es nur 70 Tage
Die Bundesregierung, meine Damen und Herren, hat darüber hinaus zahlreiche Einschränkungen eingeführt, die die Vorratsdatenspeicherung grundrechtskonform ausgestalten. Beim Zugriff auf die Daten gilt nicht nur der Richtervorbehalt, sondern auch das Vier-Augen-Prinzip. Die Erstellung von Bewegungsprofilen bleibt untersagt, alle E-Maildaten sind von der Speicherpflicht ausgenommen. Die Daten der Berufsgeheimnisträger wie die von Ärzten, Anwälten oder Journalisten werden zwar gespeichert, dürften aber von den Ermittlern nicht verwendet werden. Außerdem wird jeder Betroffene vor Abruf seiner Daten informiert.
Nochmals und zur Erinnerung: Eine Vorratsdatenspeicherung umfasst nur die sogenannten Metadaten, also wer mit wem, wann, wie lange, von wo aus und womit in Kontakt stand.
Was einzelne Abgeordnete in ihren Twitter-Accounts tippen, wird damit nicht erfasst. Letztlich würde die Einführung der Vorratsdatenspeicherung – so wie sie jetzt von der Bundesregierung angestrebt wird – den Sicherheitsbehörden weitere Mittel an die Hand geben, um schwere Straftaten zu verhindern, ohne die Grundrechte der Bürger zu gefährden.
Wir befürworten daher von der AfD die grundgesetzkonforme Einführung einer Vorratsdatenspeicherung. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir beschäftigen uns heute auf Antrag der CDU-Fraktion mit dem zwischen den Bundesministern für Inneres und Justiz am 15. April 2015 gefundenen Kompromiss zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung auf Bundesebene.
Wie Sie ja wissen, hat der Europäische Gerichtshof die Richtlinie 24 aus 2006 der EG mit dem schönen Titel „Öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste oder öffentliche Kommunikationsnetze – Vorratsdatenspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung solcher Dienste erzeugt oder verarbeitet werden“ – so der Titel der Richtlinie –
durch Urteil vom 8. April für ungültig erklärt. Damit war unionsweit eine einheitliche Regelung entfallen und eine neue sollte folgen. Nach Ankündigung der Europäischen Kommission vom 9. März dieses Jahres soll jedoch kein erneuter Regelungsentwurf auf europäischer Ebene mehr unternommen werden, sodass nunmehr auf Bundesebene eine entsprechende Regelung auf den Weg gebracht werden soll. Daran ändert übrigens auch nichts die jüngste Aussage des Kommissars Oettinger, der gestern erst erklärt hat, dass eine entsprechende Regelung zur Vorratsdatenspeicherung wohl im Jahr 2016 erneut vorgelegt werden solle. Diese Äußerung wurde prompt heute wieder durch das Büro des EU-Innenkommissars Avramopoulos dementiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Vorratsdatenspeicherung selbst und den vorliegenden Richtlinien ist durch meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits vieles Richtiges ausgeführt worden, sodass ich nur noch wenige Ausführungen zur Bundesregelung machen will.
Gespeichert werden sollen künftig die Verkehrsdaten der Telefonie, zu denen auch die Standortdaten beim Beginn eines Gesprächs gehören und die Daten über die Zuordnung dynamischer IP-Adressen für die Internetnutzung. Als Speicherfristen sind – auch das haben wir bereits gehört – grundsätzlich zehn Wochen, für Standortdaten vier Wochen vorgesehen. Zum Vergleich: Die europäische Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie sah eine Speicherung von bis zu zwei Jahren vor, nach der vom Bundesverfassungsgericht verworfenen Regelung in § 113a des Telekommunikationsgesetzes waren die Daten für sechs Monate zu speichern. Die Daten sind nach Ablauf dieser Fristen durch die Telekommunikationsunternehmen verpflichtend und bußgeldbewehrt zu löschen. Die Speicherung soll bei den Telekommunikationsunternehmen unter Vorgabe strenger Vorschriften in Bezug auf die Datensicherheit ausschließlich im Inland erfolgen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diesen Ausführungen lässt sich nun grundsätzlich entnehmen – ich glaube auch, dass man sich dessen auch auf Bundesebene bewusst ist –, dass durch die Vorratsdatenspeicherung ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erfolgt. Insofern sind eine ganze Reihe rechtlicher Zugeständnisse notwendig gewesen, um eine verfassungsrechtlich nicht unumstrittene Regelung abzusichern. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, sage ich: Die Gewährleistung sowohl der Grundrechte als auch der Grundfreiheiten der Thüringer Bürgerinnen und Bürger ist die zentrale Handlungsmaxime der Thüringer Innenpolitik.
ses Jahres in Brüssel. In der Gemeinsamen Erklärung der Innenminister und -senatoren – der ich im Übrigen zugestimmt habe – wird auch deutlich, dass Thüringen gemeinsam mit den Ländern Schleswig-Holstein und Bremen derzeit eine Vorratsdatenspeicherung ablehnt. Wir stehen hier also nicht allein.
Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten eine hervorragende Arbeit und tragen jeden Tag wesentlich dazu bei, dass wir uns hier auch sicher bewegen können, sei es in Erfurt, Eisenach, Nordhausen oder Sonneberg. Ich unterstütze sie natürlich auch dabei. So war beispielsweise die Aussetzung des Stellenabbaupfads der Polizei für dieses Jahr ein erster wichtiger Schritt.
Wir werden nun bei der Polizeistrukturreform schauen, was uns unsere Vorgänger hinterlassen haben, und dann dort auch nachsteuern, wo es notwendig ist, um die Sicherheitsarchitektur in Thüringen noch weiter zu verbessern und möglichst zu optimieren.
Sie sehen also, worauf es nach Auffassung der Landesregierung ankommt und wo die Prioritäten unserer Sicherheitspolitik gesetzt werden.
Lassen Sie mich nochmals unterstreichen: Wir sind skeptisch zum Beispiel bei anlasslosen Datenspeicherungen und Datensammlungen. Aber wir fördern eine gezielte Zusammenarbeit in der Sicherheitspolitik. Neuen Herausforderungen, wie sie sich zum Beispiel aus grenzüberschreitender Kriminalität unter neuen Tatbeständen der Cyberwelt ergeben, begegnen wir nicht mit einem Schwarz-WeißSchema, sondern mit Handeln mit Augenmaß. Wir setzen auf eine zunehmende Verzahnung in der Zusammenarbeit mit anderen Ländern, sei es national wie auch international, sei es mit staatlichen als auch nicht staatlichen Akteuren, weil wir glauben, nur durch eine gemeinsame Vernetzung sowie Strategieentwicklung und -umsetzung können wir einer – wie bereits erwähnt – über Ländergrenzen hinausgehenden Kriminalität auch Einhalt gebieten und präventive Maßnahmen setzen, um Vorbereitungen zu kriminellen Handlungen erfolgreich zu unterbinden. Vielen Dank.
d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Die Zukunft der Arbeit gestalten – Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter stärken“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/523
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der 1. Mai hat als Kampftag der Arbeiterbewegung eine lange Tradition, zum ersten Mal begangen am 1. Mai 1890 von mehr als 100.000 Arbeiterinnen und Arbeitern in vielen Städten in ganz Deutschland; gekennzeichnet auch von einer tragischen Unterbrechung in der Zeit Nazideutschlands und erst seit dem 1. Mai 1946 wieder Kampftag der Arbeiter getragen von Gewerkschaftern, Sozialdemokraten und Kommunisten. Forderungen zum 1. Mai waren über die Jahre sehr vielfältig, haben sich natürlich auch mit den Bedingungen, denen die Menschen ausgesetzt waren, verändert. Der Achtstundentag, der arbeitsfreie Samstag, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind nur einige Beispiele.
In diesem Jahr steht der 1. Mai unter dem Motto „Die Arbeit der Zukunft gestalten wir!“ und das ist genau das, worum es heute geht, also die Frage, wie wir es schaffen, Beschäftigte dabei zu unterstützen, für ihre Interessen einzutreten. Dabei geht es nicht nur um betriebliche Interessen – darum geht es natürlich in erster Linie –, es ist auch ein Beitrag dazu, gesellschaftlich Demokratie zu stärken. Dabei kann man heute hin und wieder den Eindruck gewinnen, dass der Tag der Arbeit möglicherweise sogar überholt ist. Die Arbeitslosenquote ist in den vergangenen fünf Jahren in Thüringen um fast 5 Prozent gesunken. Wir liegen heute bei 8 Prozent und damit deutlich unter den 10 Prozent in Ostdeutschland. Wir haben einen deutlichen Anstieg sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erlebt in den vergangenen Jahren. Außerdem erleben Beschäftigte heute eine hohe Arbeitsplatzsicherheit. Fast 80 Prozent der Beschäftigten in Thüringen sagen, dass sie sich nie oder fast nie Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen. Wir haben einen steigenden Fachkräftebedarf, das schafft auch Perspektiven für die Menschen in diesem Land. Und
eigentlich möchte man meinen, dass das gute Voraussetzungen sind für die Stärkung von Beschäftigten.
Trotzdem ist der 1. Mai auch heute noch notwendig, um darauf aufmerksam zu machen, dass eben nicht alles gut ist. Wir haben immer noch ungünstige Arbeitsbedingungen, fast jeder fünfte Thüringer oder jede fünfte Thüringerin sind prekär beschäftigt. Wochenendarbeit ist Realität. Realität ist eben auch, dass in Thüringen die Beschäftigten 20 Jahre durch die Landesregierung verscherbelt wurden, weil Thüringen als Billiglohnland verkauft wurde. In keinem Bundesland wird schlechter bezahlt. Auch deswegen profitieren Thüringen und die Beschäftigten in Thüringen so stark von der Mindestlohnregelung, von dem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, der auf Bundesebene eingeführt wird. Es macht aber auch noch mal deutlich, dass wir hier keine Debatte um Bürokratie und um Einschränkung brauchen, sondern um eine Ausweitung des Mindestlohns auch für unter 18-Jährige und für Langzeitarbeitslose, weil ganz viele Menschen in Thüringen davon profitieren würden.
Da überrascht es nicht, wenn fast 60 Prozent der Menschen in Thüringen sagen, dass sie ihren Lohn als nicht oder nur in geringem Maß angemessen einschätzen und es macht eben auch deutlich, dass wir Probleme haben, was gewerkschaftliche Organisation, was betriebliche Organisation betrieblicher Interessenvertretung angeht. Das hat natürlich zum einen mit der Geschichte in Ostdeutschland zu tun, das hat aber auch damit zu tun, dass es in der politischen Kultur in Thüringen 20 Jahre lang politisch nicht offensiv genug vertreten wurde, sondern ganz im Gegenteil, dass eine Kultur der Angst begründet wurde. Und dass auch heute noch Entlassungen bei Betriebsratsgründungen Realität sind, das ist einfach unerträglich. Dabei lohnt sich das, wenn wir betriebliche Interessenvertretungen haben. Es zeigt sich, dass nämlich 55 Prozent der Beschäftigten, die einen Betriebsrat haben, sagen, sie sind mit ihrem Lohn zufrieden, lediglich 28 Prozent derer, die keinen haben. Dieses Wissen müssen wir nutzen und wir brauchen mehr Mitbestimmung. Es muss also unser Anspruch sein, die Beschäftigtenrechte zu stärken. Dazu brauchen wir die Gewerkschaften. Denen müssen wir zeigen, dass wir sie als Ansprechpartner ernst nehmen, dass wir sie in unsere Entscheidungen einbeziehen. Wir müssen aber auch Betriebsratsgründungen unterstützen. Das ist in den vergangenen Jahren von den SPD-geführten Ministerien auch immer wieder gemacht worden. Wir brauchen auch ein Verbandsklagerecht im Mindestlohn zum Beispiel, weil wir Beschäftigte dabei unterstützen müssen, dass sie ihr Recht durchsetzen, was individuell tatsächlich schwierig ist. Wir brauchen aber auch zum Beispiel, um Tarifautono
mie oder Tarifverträge zu stärken, Tarifverträge in der Pflege und in der Sozialwirtschaft. Deswegen haben wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch dafür eingesetzt, dass das Teil des Koalitionsvertrags ist. Dazu gehört aber auch gute Ausbildung. Zum Beispiel das Azubi-Ticket ist ein Beitrag dazu, den wir hier leisten wollen. In einem ersten Schritt muss es hier darum gehen, die Anspruchsberechtigten für die Zuschüsse für Unterkunft und Fahrtkosten auszuweiten. Wir werden da als Fraktion auch noch mal einen entsprechenden Antrag zum Haushalt stellen. Das bedeutet aber auch, dass wir uns weiterhin für Erwerbslose einsetzen müssen und deswegen auch für die Fortsetzung des Landesarbeitsmarktprogramms in dem Umfang, in dem wir das die letzten Jahre gestützt haben, denn die 15.000 Menschen, die wir in den vergangenen Jahren damit erreicht haben, sind schlicht und ergreifend nicht alle, sondern es gibt da noch viel mehr zu tun. Es ist nicht nur notwendig, weil wir wollen, dass es die Beschäftigten in Thüringen möglichst schön haben, sondern es ist auch notwendig, weil wir in der Wirtschaft konkurrenzfähig bleiben wollen. Konkurrenzfähig in der Wirtschaft bedeutet auch, konkurrenzfähig im Wettbewerb um Beschäftigte.
Sehr geehrte Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, „Die Zukunft der Arbeit gestalten – Mitbestimmung der Arbeitnehmer stärken“ ist ein weitreichendes Thema. Arbeit gibt es ja, seitdem es die Menschheit gibt. Ohne Arbeit wären wir nicht bis dahin gekommen, wo wir uns heute befinden. Auch alle Tiere müssen mehr oder weniger im physikalischen Sinne Arbeit verrichten, wenn sie am Leben bleiben wollen. Deswegen umfasst der Begriff der Arbeit sehr viel mehr als das, was wir hier politisch verengt fassen wollen. Es gibt da zum Beispiel Erziehungs- und Pflegearbeit, Bürgerarbeit, Ehrenamt. Selbst sich morgens in den Landtag zu schleppen, ist eine Art von Arbeit im physikalischen Sinne. Die Anerkennung dieser vielen verschiedenen Arbeitsformen wird leider politisch oft nicht gewürdigt. Der Einfachheit halber schauen wir aber mal auf die Zukunft der Erwerbsarbeit. Das Thema ist nicht akut, sondern eher chronisch. Deswegen verstehe ich auch nicht ganz, wozu eine Aktuelle Stunde bei einem chronischen Thema. Die Zukunft der Arbeit, da fällt mir vor allem Überwachung und Transparenz um jeden Preis, an allen Stellen jeder Unternehmung bis hin auf die Mitarbeitertoiletten und auf die unbedingt mit Tageslicht zu beleuchten