Protokoll der Sitzung vom 22.06.2018

Ich danke daher dem Justizministerium, dass mit dem Entwurf genau dieser erzieherische Gedanke auch in den Vordergrund gestellt wird. Wir nutzen also nicht nur die Gesetzgebungskompetenz, die auf die Länder übergegangen ist und seitdem übrigens auf Umsetzung wartet, sondern der Jugendarrest in Thüringen wird auch entsprechend fortentwickelt, wie dies auch in anderen Bundesländern in den vergangenen Jahren schon passiert ist.

Ein Aspekt, der mir noch besonders wichtig ist, ist, dass der Jugendarrest zwar zeitlich begrenzt ist und – ich sagte es gerade schon – das Gesetz die Nachsorge aber eben schon mit in den Blick nehmen muss und die Arrestanstalten damit betraut, die Jugendlichen für die Zeit nach dem Arrest zu beraten, Kontakte herzustellen und in die weitere Betreuung durch das Jugendamt und auch zu freien Trägern zu vermitteln. Der Gedanke der Wiedergutmachung beispielsweise spielt da auch immer wieder eine ganz wichtige Rolle, weil wir alle wissen, dass genau diese Konfrontation auch mit Opfern – sprich der Täter-Opfer-Ausgleich – gerade bei Jugendlichen oftmals ein ganz probates und wirksames Mittel ist, damit es nicht nur einen kurzen Schock ohne Wirkung gibt – wenn ich das so sagen darf, so ist auch eine Studie zum Warnschussarrest vom April 2017 überschrieben –, sondern dass dies auch nachhaltig Wirkung zeigt.

Lassen Sie mich auch noch eines klarstellen: Der Arrest wird auch in Zukunft – manche sagen das ja, was ist das eigentlich für ein Spielchen – kein Zuckerschlecken sein, wenn ich diesen Begriff benutzen darf. Er wird immer noch mit einer erheblichen Einschränkung der persönlichen Freiheit verbunden. Genau deshalb braucht es auch die gesetzgeberischen Regelungen, weil es sich eben um Eingriffe in Grundrechte von Jugendlichen handelt und die sind sehr erheblich, weil wir alle wissen,

Kinder und Jugendliche sind einfach besonders zu schützen – und das ist auch richtig so. Es gibt eben eine erhebliche Einschränkung der persönlichen Freiheit. Dazu gehört zum Beispiel die Entbehrung von Fernsehern, Spielkonsolen, Handys – das ist immer ein relativ wichtiges Element für Jugendliche. Gleichwohl wird das erzieherische Einwirken auf die Jugendlichen und Heranwachsenden einen wesentlich nachhaltigeren Einfluss auf diese haben und Rückfälle durch eine passende Nachbetreuung können besser vorbeugen als eben das eigentliche bloße Wegsperren.

Ich freue mich daher jetzt auf die Anhörung, die wir sicherlich zu diesem Gesetzentwurf im Justizausschuss haben werden und beantrage dafür die Überweisung an den zuständigen Fachausschuss, den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur beantragten Ausschussüberweisung. Es wurde beantragt, das Gesetz an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Kollegen aus dem Haus. Damit einstimmig. Gegenstimmen, Enthaltungen sehe ich nicht. Damit einstimmig überwiesen.

Nach meiner und allen anderen Uhren dürfte es jetzt 17.40 Uhr sein, womit wir mit diesem Tagesordnungspunkt schließen. Damit darf ich auch die heutige Sitzung schließen. Ich wünsche Ihnen allen schöne erholsame Sommerferien. Es gibt noch einige Ausschüsse, die tagen, und Fraktionen auch, aber im Plenum sehen wir uns dann erst im August wieder. Guten Heimweg und einen schönen Urlaub.

Ende: 17.40 Uhr