Protokoll der Sitzung vom 22.06.2018

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das reicht!)

Aber Herr Kollege Hey, Herr Kollege Adams, was für Sie gilt, gilt für uns auch: Ein Koalitionsvertrag entbindet uns doch nicht von unseren politischen Auffassungen, die wir als unterschiedliche Parteien in der Öffentlichkeit sagen. Und deswegen will ich ganz kurz noch mal aus unserem Wahlprogramm zitieren, das ist die politische Aussage: „DIE LINKE. Thüringen unterstreicht [...], dass das Landesamt für Verfassungsschutz nicht geeignet ist, zu einem wirksamen Schutz demokratischer Rechte beizutragen.“

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist wirklich um.

Wir wollen deshalb das Landesamt für Verfassungsschutz als Geheimdienst ersatzlos abschaffen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Völlig dane- ben!)

Als nächste Rednerin hat Abgeordnete Marx, Fraktion der SPD, das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, viele Leute sind heute hier in diesem Plenum berechenbar – auch am Schluss. Ja, ich meine, wir haben hier politische Unterschiede, dazu haben wir immer gestanden, die werden auch in dieser Debatte nicht verschwinden. Dass das Amt für Verfassungsschutz ersatzlos wegfallen könnte, das wird es mit der SPD nicht geben.

(Beifall CDU, SPD)

Das entspricht auch nicht dem Auftrag, der in der Thüringer Verfassung steht. Der ist ganz unideologisch. Wenn man sich den Artikel 97 einfach mal durchliest, da steht da einfach nur der schlichte Satz drin: „Zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung ist eine Landesbehörde einzurichten. Polizeiliche Befugnisse und Weisungen stehen dieser Behörde nicht zu. Ihre Tätigkeit wird durch eine parlamentarische Kontrollkommission überwacht.“ Was sollen diese drei schlichten Sätze uns sagen? Dass man nicht nur aus der historischen Vergangenheit, sondern auch aus der früheren historischen Vergangenheit gesagt hat, wir wollen keine Staatspolizei mehr, die sich mit Verfassungsschutz befasst. Es ist also praktisch der Trennungsgrundsatz festgelegt, wonach Verfassungsschutz ohne polizeiliche Befugnisse stattfinden soll, also kein Recht zum Wegsperren, zum Ausschnüffeln und dazu, der Polizei Weisungen zu erteilen, etwa unbequeme Menschen zu internieren, und dass die Tätigkeit durch eine parlamentarische Kontrollkommission zu überwachen ist. Das steht schon in der Verfassung drin. Ohne eine parlamentarische Überwachung wäre das Amt für Verfassungsschutz hier in Thüringen schlicht verfassungswidrig, dann dürfte es das nicht geben. Das ist also nicht irgendwie eine politische Zielvorgabe, die wir uns ausgedacht haben, sondern es steht in der Verfassung drin. Der Hintergrund war, dass man diese Aufgabe, die Verfassung zu schützen, aus den verschiedensten Gründen eben nicht als allgemeine Polizeiaufgabe festlegen wollte. Ich wiederhole es noch mal: Der sogenannte Trennungsgrundsatz gilt seitdem eben auch in Thüringen und der Verfassungsschutz ist deswegen eine Verfassungsaufgabe, aber auch ausdrücklich keine Polizeiaufgabe. Die Verfassung muss aber gegen vielfältige Angriffe geschützt werden. Ich möchte nach wie vor diese Befugnis nicht bei der Polizei haben, ersatzlos streichen kann man sie aber auch nicht.

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung soll natürlich nicht ausgeschnüffelt werden gegen Meinungsvielfalt. Darauf ist zu Recht hingewiesen worden. Aber wir haben – damit zitiere ich weiter aus Gesetzen – im Verfassungsschutzgesetz ausdrücklich stehen, dass nachrichtendienstliche Mittel nur eingesetzt werden sollen im Bereich von gewaltorientierten Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne

(Abg. Dittes)

von § 4 – das ist dieser Katalog, der sagt, was überhaupt alles beobachtet wird. Die nachrichtendienstlichen Mittel haben an meiner Meinungsäußerung nichts zu suchen, solange sie nicht in gewaltorientierte Aktivitäten umschlägt. Ich kann Ihnen das vielleicht mal an einem Satz deutlich machen, der leider hier in diesem Hohen Haus gefallen ist, nämlich vorgestern. Als wir über das Ministergesetz diskutiert haben, hat der Kollege Möller von der AfD den Satz gesagt – ich habe es vorhin noch mal nachgehört –: „Demokratie ist eine Herrschaftsform und kein Wert.“ Da ist mir, ehrlich gesagt, das Herz stehen geblieben, ich saß da oben, da darf man ja nichts sagen, da darf man nicht mal so gucken, wie man denkt. Aber ich wiederhole es jetzt noch mal, das gibt mir die Gelegenheit: Wir haben eine freiheitlich-demokratische Grundordnung und unsere Demokratie ist ein Wert,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Gentele, fraktionslos)

ein Wert unserer Verfassung, der geschützt werden will, und nicht eine beliebige Herrschaftsform. Und ich danke noch mal dem Staatsminister Hoff, dass er in seiner Rede auch noch mal auf diesen Satz eingegangen ist. Und selbstverständlich werden Sie aber wegen diesem Satz, der unserer Verfassung widerspricht, nicht beobachtet,

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Herzlichen Dank!)

weil es keine gewaltorientierte Bestrebung von Ihnen ist, sondern eine verfassungswidrige und, wie ich finde, auch ziemlich geschmacklose Äußerung hier in diesem Haus.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist nicht verfassungswidrig!)

Ich komme zurück zum Verfassungsschutz: Wir haben – und der Kollege Fiedler hat noch mal darauf hingewiesen – hier alle mit großer Erschütterung den Staat im Staat sozusagen kritisiert, den wir vorgefunden haben, als es um den NSU ging und den fehlgeleiteten Einsatz von V-Leuten; entsprechende Konsequenzen sind gezogen worden. Aber dennoch: Politische Vorfelderkenntnisse gehören nicht in die klassische Exekutive und die Zurückgabe dieser Aufgabenfelder – und darauf hinzuweisen werde ich nicht müde – an die Polizei wäre auch ein Kontrollverlust wiederum für das Parlament, denn die polizeiliche Arbeit in diesem Bereich unterliegt keinerlei parlamentarischer Kontrolle. Das haben wir im Übrigen gerade auch bei uns im Untersuchungsausschuss als Thema, wo wir uns im Bereich der organisierten Kriminalität mit den VPs der Polizei beschäftigen bzw. beschäftigen wollen. Und da gibt es keine Parlamentarische Kontrollkommission.

(Beifall CDU)

Das wäre nämlich auch noch ein Problem: Wenn Sie diese Aufgabe des Verfassungsschutzes – abschaffen kann man die nicht – zurückgeben an die allgemeinen Polizeibehörden, dann gibt es keine parlamentarische Kontrolle mehr. Jetzt darf ich auch mal ein bisschen provozierend werden. Man redet ja immer gern von der Bundeswehr als einer Parlamentsarmee. Die wird ja auch gern als etwas Böses von sich aus charakterisiert, was sie aber nach der verfassungsmäßigen Ordnung und den ganzen Strukturen, die wir politisch dazu angelegt haben, nicht ist. Dennoch muss man natürlich bei der Bundeswehr genauso wie beim Verfassungsschutz immer intern gucken, ob alles fadengerade läuft. Aber so, wie die Bundeswehr nicht der Inbegriff des Bösen ist, sondern eine Parlamentsarmee, behaupte ich jetzt hier mal, dass der Verfassungsschutz ein Parlamentsamt ist. Das ist ein Parlamentsamt und nicht irgendwie ein Fremdkörper, der die Demokratie vergiftet und infrage stellt.

(Beifall CDU, SPD)

Wir haben uns dieser Aufgabe gewidmet, diesen Grundsatz, dass es sich um ein Parlamentsamt handelt, eben auch rechtlich dadurch besser zu fassen und auch strenger anzubinden an das Parlament, indem wir die gesetzlichen Regelungen verschärft haben und dem auch dieser Bereich Controlling vorliegt. Kollege Dittes, Sie haben gesagt: Darüber findet sich doch aber gar nichts. Das ist so nicht richtig. Der Controller kommt vor in unserem Bericht, der ist zugegeben etwas umfangreich geraten. Ich geben Ihnen in einem recht: Es ist durch diese vielen Einzelfälle so ein bisschen der Eindruck entstanden, wir würden den Verfassungsschutzbericht hier noch mal wiederholen. Aber eigentlich haben wir uns immer auch angeschaut, ob zu diesen Komplexen, die dort vorhanden sind, auch richtig gearbeitet worden ist. Als es zum Beispiel um diese Aktion an dem Haus von Herrn Höcke ging, da gab es auch mal eine Kritik. Damit hat man sich zwar tagesaktuell mal kurz beschäftigt, aber dann festgestellt, es ist keine Aufgabe des Amts für Verfassungsschutz.

Ich möchte hier auch mal sagen: Das Amt ist da. Wir haben gesagt, es ist da. Sie haben vermisst, dass in dem Bericht nichts über die Evaluierung der gesetzlichen Neuregelungen steht. Aber Kollege Hausold hat vorgelesen und zu Recht angemahnt, dass das, was in unserer Koalitionsvereinbarung steht – das müssen wir hier selbstkritisch anmerken –, noch nicht erfüllt worden ist, nämlich dass der Evaluationsbericht, den die Landesregierung und die Sachverständigenkommission vorlegen sollte, bis heute nicht entrichtet ist. Dass sich auch die Kontrollkommission der Hoffnung hingegeben hatte, dass diese Aufgaben jetzt schon hätten erfüllt sein sollen, kann man ihr – glaube ich – nicht verdenken.

Das Amt ist da, das Parlamentsamt – ich wiederhole noch mal diesen provokativen Begriff. Ein Amt, was da ist, muss auch seine Aufgaben erfüllen können. Es ist richtig, dass wir nicht in Größenordnungen Personal abgebaut haben. Es ist auch richtig, dass die Sachausstattung nicht gesunken ist. Aber es ist auch richtig, dass personelle Neubedarfe in bestimmten Bereichen entstanden sind, wo es bisher gar keine Menschen geben konnte. Ich brauche für den Bereich des Islamismus Leute mit bestimmten Sprachkenntnissen, die kann ich mir nicht aus dem Amt backen, die sind nicht aus anderen Stellen umzusetzen oder umzuswitchen. Daraus ist ein Stellenmehrbedarf entstanden. In der Tat hat sich die Parlamentarische Kontrollkommission auch damit auseinandergesetzt. Ich gehöre auch zu denen – das möchte ich hier ausdrücklich sagen –, die es dann auch bedauern, dass in diesem Bereich, speziell auch für diesen Bereich, wo keine Mitarbeiter vorhanden sind, die das umfassend abdecken können, keine neuen Stellen zur Verfügung gestellt worden sind. Das Amt ist da und solange es da ist, muss es seine Arbeit auch erfüllen können. Wenn wir – ich kann das jetzt nicht im Einzelnen ausführen, das will ich auch nicht, weil wir nicht in den Bericht geschrieben haben, in welchen Bereichen es sozusagen klemmt – ernstzunehmende Anmeldungen vom Präsidenten Kramer erfahren – den ich auch noch mal herzlich hier begrüße bzw. Sie sind ja schon die ganze Zeit da und stellen sich mit Geduld auch unserer Vorlesung und unserer Debatte hier –, dann müssen wir das ernst nehmen.

Deswegen komme ich jetzt auch zu dem unkonventionellen Schluss, dass ich hier auch den Mitarbeitern des Verfassungsschutzamts ausdrücklich für ihre schwierige Arbeit danken will. Ich meine jetzt nicht den Tino Brandt und andere Gesellen, also nicht die gedungenen Verräter, die sind auch mir nicht von Amts wegen sympathisch, aber das Personal, das diese Arbeit da verrichtet und das wir als Parlament hingesetzt haben. Der Dank gilt natürlich dann auch dem Präsidenten, aber insbesondere dem Controller, Herrn Bechtelsheimer, der eine sehr gute Arbeit macht, der uns regelmäßig berichtet. Dieses Instrument ist erfolgreich, es arbeitet erfolgreich, wir haben hier in Thüringen dem Controller mehr Rechte zugestanden, als das in anderen Bundesländern der Fall ist und von daher denken wir, dass die Bilanz doch so ist, dass wir eine gute Zusammenarbeit haben, dass unsere Kontrolle wirksam ausgeübt werden kann. Mit den politischen Implikationen, ob wir irgendwann mal das Trennungsgebot, das wir bisher verfolgen und das auch in der Verfassung drin steht, aufgeben wollen – das ist eine, sagen wir mal, sehr grundsätzliche Debatte, die aber nicht dergestalt den Schatten auf das Amt werfen kann, dass man sagt: Das ist der Verdacht. Dem setzen sie sich leider immer aus, weil man es eh nicht will. Ist auch gut, wenn es seine Arbeiten oder seine Aufgaben so machen kann, wie

wir selbst sie ihnen gegeben haben. Das – denke ich – wäre aber ein verantwortliches Handeln und deswegen bedanke ich mich am Ende auch noch mal bei den Kolleginnen und Kollegen der Parlamentarischen Kontrollkommission, den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und den Kolleginnen und Kollegen hier im Haus für die geschätzte Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Fiedler.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke der Kollegin Marx, dass sie noch mal einiges klargestellt hat, aber für mich hat sich deutlich gezeigt, was hier eigentlich für ein Riss durch dieses Hohe Haus geht. Ein großer Riss und ich habe das vorhin zwar von hinten zugerufen, ich will es von hier aus bekräftigen. Ich kann nur – die Sozialdemokraten, in Klammern, auch die Grünen, sollten sich wirklich überlegen, ob sie mit solchen Leuten in die nächste Koalition gehen. Ich sage nur, überlegen. Sie sind frei in ihren Entscheidungen. Die können machen, was sie wollen, aber wer das heute hier gehört hat, mein lieber Mann, das sind schon starke Granaten, die hier durch die Gegend gehen.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren!

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ist das eine Brautschau hier, für die nächste Wahl?)

Ach, Herr Möller, ich habe überhaupt keine Brautschau, weil ich das große Glück habe, jetzt sage ich es Ihnen mal: Ende nächsten Jahres – hoffentlich wird es nicht so spät – gehe ich in meinen verdienten Ruhestand und da könnt Ihr Euch hier weiter um das Zeug kloppen.

(Beifall DIE LINKE)

Was ich hier mittlerweile erlebe, ob AfD oder was von der linken Seite kommt, ist jenseits von Gut und Böse.

(Beifall CDU)

(Unruhe DIE LINKE)

Jetzt komme ich wieder zurück und will noch einmal – Herr Kollege Dittes, Sie sind ja ein großer Auskenner und vor allen Dingen können Sie es ganz geschickt belächeln und nach vorne schauen, Sie können sagen, ach das ist so und so. Wahrscheinlich wollten Sie mir nicht zuhören. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass die vier Stellen, die die Regierung vorgesehen hatte, dem Landesamt für Ver

(Abg. Marx)

fassungsschutz nicht zugekommen sind. Ich weiß genau, wo die hingegangen sind, aber entscheidend ist doch, dass Sie sie dem Amt, das dringend Stellen braucht, einfach nicht gegeben haben. Und dass sie unsere weggestimmt haben, ja mein Gott, das ist schlimm, aber das können wir nicht verhindern, das können wir nun verhindern, wenn wir hier 2019 eine neue Koalition hinkriegen, die sich für die Belange der Sicherheit im Land einsetzt.

(Beifall AfD)

Jetzt komme ich auf Ihre Behauptung, die CDU hätte hier gekürzt. Ja, sie haben sogar recht, ich habe mir hier extra ganz schnell die Seiten bringen lassen, dass wir gekürzt haben bei zum Beispiel nicht abgeflossenen Geldern, Trennungsgeld, abgeordneten, versetzten oder eingestellten Bediensteten, Unkostenvergütung 7.000 Euro. Wir haben genommen Unterhalt der Grundstücke usw. 2.700 Euro, Gerichts- und ähnliche Kosten 2.500 Euro, ich könnte das weiterführen, Kosten für Sachverständige usw. Das ist Geld, das nicht abgeflossen ist. Das Geld, das haben wir nicht etwa irgendwo weggenommen, also wir haben es umgeswitcht, wie man so schön sagt,

(Unruhe SPD)

indem wir 150.000 Euro für Bezüge und Nebenleistungen der Beamten und Richter, das sind die drei Stellen, wieder eingesetzt haben.

(Beifall CDU)

Streuen Sie doch den Leuten nicht noch Sand ins Auge. Wir haben als einzige gesagt, dass wir natürlich auch nach Deckung schauen, und haben nach Deckung gesucht, und da haben wir unter anderem die nicht abgeflossenen Mittel hier genommen. Das ist doch wohl legitim, dass wir da hinschauen.

Und, liebe Kollegin Marx: Jawohl, die parlamentarische Kontrolle ist mühsam, das haben wir heute gemerkt und gesehen und wir merken es tagtäglich, weil wir mittlerweile genauso lange tagen wie manche Ausschüsse – ich will die gar nicht nennen, die sich nur so um irgendwelche Gleichstellung bemühen.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das ist eine Herzensangelegenheit!)

Also das machen wir mittlerweile hier in Größenordnungen. Damit will ich nur ausdrücken, dass wir den Verfassungsschutz sehr akribisch kontrollieren. Wir sitzen dort nicht da und nicken ab und da kommt wieder das Thema „NSU“, was uns schwer im Nacken sitzt. Aber wir lassen es auch nicht zu, wenn es mal in eine andere Richtung geht, dass wir die Augen zumachen, sondern wir sagen: Alles wird angeschaut. Deswegen, meine Damen und Herren, geht das nicht so einfach, wie das Herr Kollege Dit