Herr Dr. Hartung, ich beschwere mich überhaupt nicht, wenn Sie Ihrem Hobby frönen und irgendwelche Nazianalogien ziehen. Das können Sie gerne machen, so lange und so oft Sie das wollen.
Es interessiert uns überhaupt nicht. Allerdings interessiert es uns natürlich schon, wenn Sie die Bürger von Chemnitz für doof verkaufen und sagen: Wenn sie gewusst hätten, dass der Ermordete Halbkubaner war, dann wären die vielleicht gar nicht auf die Straße gegangen, die ollen Rassisten.
Wissen Sie, das Problem bei Ihnen ist: Ihre wirklich absurden Stereotype machen Sie zum Ausgangspunkt Ihres Weltbilds und Ihrer Reden. Die Leute in Chemnitz können sehr gut differenzieren zwischen Ausländern, also zwischen kriminellen Ausländern, zwischen nichtkriminellen Ausländern. Die können zum Beispiel auch gut differenzieren zwischen Menschen,
die einen Migrationshintergrund haben, sich aber gut in die Gesellschaft eingefunden haben, und dann emotionalisiert die das natürlich auch, wenn die umgebracht werden.
Weil das nämlich Leute sind, die zu Ihnen gehören. Verstehen Sie, das ist der Punkt. Wenn Sie natürlich in Ihrer etwas zu kurz geratenen Sicht auf die Dinge meinen, dass der gemeine Chemnitzer oder Sachse oder Thüringer AfD-Abgeordnete gar nicht in der Lage ist, außerhalb seines rein deutschen Volkes irgendwelche Emotionen zu entwickeln, dann fallen Sie Ihren eigenen Stereotypen zum Opfer, Herr Dr. Hartung. Dann müssen Sie vielleicht mal mit denen in die Klausur gehen und schauen, ob das noch zeitgemäß ist. Im Grunde sage ich Ihnen eins: Da kommt so ein bisschen Ihr Rassismus durch. Sie versuchen, so eine Opfernomenklatur zu bilden, auch Frau Berninger hat das getan. Die hat gesagt: Oh mein Gott, was interessiert euch das denn, ob sich da so ein paar Ausländer untereinander kloppen und Körperverletzungen zufügen, das braucht euch doch von der AfD nicht interessieren. Doch, tut es uns – im Gegensatz zu Ihnen, meine Damen und Herren vom rot-rot-grünen Lager. Im Gegensatz zu Ihnen gibt es bei uns nämlich nicht Opfer erster und zweiter Klasse. Für uns gilt Recht und Ordnung überall, auch im Ausländerwohnheim.
Herr Möller, das Mindeste, was ich von Ihnen erwarte, wenn Sie auf mich antworten, ist, dass Sie mir zuhören. Ich habe nicht von den Chemnitzern geredet, ich habe von Menschen in Chemnitz gesprochen. Ich weiß sehr genau, dass sich dort Tausende Rechtsradikale aus ganz Deutschland versammelt haben, um dort genau diese Hetzjagden zu veranstalten. Niemals würde ich sagen „die Chemnitzer“, habe ich auch nicht gesagt, das wird man dann im Protokoll nachlesen.
differenzierter mit Sachen umgeht und etwas komplexer ist, als das einfache populistische Gedröhn von irgendwelchen Rassisten. So, und worauf ich hingewiesen habe, ist nicht, dass der Mensch da weniger wert ist oder weniger integriert war, der da umgebracht worden ist.
Nein, das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass die undifferenzierte Jagd auf Ausländer, auf Andersdenkende, auf Andersaussehende genau diesen Menschen zum Zielpunkt Ihrer Leute gemacht hätte, der Leute, die dort Hetzjagden veranstalten. Das Opfer dieser Krawalle wäre vor Ihren Sympathisanten zu keinem Zeitpunkt sicher gewesen. Genau darauf habe ich hingewiesen und das ist die Wahrheit – Punkt.
Es gibt eine weitere Wortmeldung. Herr Abgeordneter Möller, Sie haben das Wort. Die Zwiegespräche haben zumindest dann mit Ende der Redezeit ein Ende.
Sehr schön. Also auf die Missverständnisse will ich gar nicht so sehr eingehen, das ist ja scheinbar offensichtlich gewollt.
Das sind Hirngespinste von linksextremistischen Aktivisten und die „Tagesschau“ hat das in einem Anfall von wirklich geistiger Umnachtung – anders kann man es nicht sagen – sogar mit Quelle auf ihrer Mediathek gepostet. Das ist an Peinlichkeit wirklich nicht zu überbieten. Und ich muss sagen: Was da gemacht wird, was da momentan geschieht, ist eine Art von Hetzpropaganda gegen Sachsen und Chemnitz.
Es ist eine Schande für eine angeblich freie Presselandschaft und für einen angeblich staatsfernen, regierungsfernen Rundfunk. Das muss ich mal sagen.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das gesamte Repertoire kommt jetzt – Lü- genpresse und so!)
Wie Sie das interpretieren, das ist Ihre Sache, Herr Blechschmidt, aber ich wähle meine Worte so, wie ich sie wähle, und da brauchen Sie mir nichts in den Mund legen. Danke schön.
Ich habe selten so eine verlogene Stellungnahme gehört wie die eben. Wer glaubt, es hätte in Chemnitz keine Hetzjagden gegeben, der braucht sich nur die Videos anschauen, die der Mitarbeiter von Alice Weidel gepostet hat. Der war nämlich dabei.
Der hat das mit Kamera gefilmt. Man sieht wunderschön, wie die Leute ausländisch aussehende Menschen überfallen und wie eine besorgte junge Frau sagt: Du bleibst aber hier, du bleibst aber hier, und versucht, ihn davon abzuhalten, da mitzugehen. Das ist die Wahrheit und wer das leugnet – da fällt mir schon fast kein Begriff ein, der nicht ordnungsrufwürdig wäre. Insofern darf man das nicht stehen lassen und das werde ich auch nicht stehen lassen. Vorhin ist hier gesagt worden: Schweigen heißt Zustimmung. Ihnen werde ich niemals zustimmen!
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Ich sehe, die Landesregierung möchte sich zu Wort melden durch Minister Lauinger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, zu dem Antrag der AfD nehme ich aus Sicht der Landesregierung wie folgt Stellung: Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion der AfD von der Landesregierung die Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts zur Unterbringung und Überwachung straffälliger, insbesondere gewaltbereiter Flüchtlinge in gesonderten Einrichtung außerhalb von Ortschaften. Jetzt ist zu diesem Text schon sehr vieles gesagt worden und auch ich sage ausdrücklich: Als ich das zum ersten Mal gehört habe, hatte ich durchaus sehr ähnliche Gedanken, wie sie der Abgeordnete Hartung hier geäußert hat. Herr Möller, Sie haben – oder die AfD insgesamt – den ganzen Tag über an verschiede
nen Stellen sehr viel von Rechtsstaat, von rechtsstaatlicher Ordnung, von Durchsetzung von Recht und Ordnung geredet, sodass ich Sie an dieser Stelle, ähnlich wie Frau Rothe-Beinlich, noch mal daran erinnern möchte, wer in Deutschland dafür zuständig ist festzustellen, ob jemand straffällig ist oder nicht. Straffällig ist man nicht dann, wenn irgendjemand sagt, da hat irgendjemand was gemacht und jetzt sei er ein Straftäter, sondern straffällig sind sie in Deutschland dann, wenn eine Staatsanwaltschaft ermittelt, eine Staatsanwaltschaft anklagt, ein Gericht verurteilt und dieses Urteil rechtskräftig ist. Nur dann – und das gilt genauso für jeden Deutschen wie für jeden anderen Menschen auch – ist man straffällig.
Und bis dahin gilt das, was unseren Rechtsstaat eben auszeichnet. Bis dahin gilt für jeden erst mal die Unschuldsvermutung. Das nehmen auch ganz viele Leute an verschiedenen Stellen immer wieder für sich in Anspruch, und das ist auch gut so, weil das gilt. Und wenn dann das Gegenteil ausgeurteilt ist, wenn dann ein Gericht festgestellt hat, ja, derjenige hat tatsächlich eine Straftat begangen und ist als Straftäter verurteilt worden, dann haben wir Rechte und Gesetze, die dann greifen. Dann gibt es eine Strafprozessordnung, die dafür zuständig ist, wie mit Leuten umzugehen ist. Gerichte sprechen aus, welche Verurteilung darauf folgt, ob darauf eine Geldstrafe folgt, eine Freiheitsstrafe, eine Strafe auf Bewährung. Und wenn dann eine Freiheitsstrafe als die schärfste Strafe, die das deutsche Strafrecht kennt, folgt, nämlich jemandem die Freiheit zu nehmen und ihn einzusperren, dann gibt es auch da wieder ganz klare Regeln, wie das abzulaufen hat. Dann geht es nicht darum, dass man gesonderte Einrichtungen außerhalb geschlossener Ortschaften schafft, sondern dann gilt das deutsche Recht und die deutsche Strafprozessordnung. Dann gibt es dafür Justizvollzugseinrichtungen und dort haben die Leute ihre Strafe, die von einem Gericht ausgesprochen wird, abzusitzen. An keinem anderen Ort und unter keinen anderen Bedingungen hat das zu gelten.
Wenn Sie mit Ihrem Antrag verbreiten wollen, dass es wohl außerhalb dieser Normen der Strafprozessordnung Einrichtungen geben müsse, in denen schon Tatverdächtige aufgenommen, eingesperrt und überwacht werden, dann widerspricht es ganz elementaren Grundsätzen des Rechtsstaats, auf die Sie sich doch so oft berufen und die Sie so oft in den Mund nehmen.
Viele andere richtige Dinge, was die Statistik anbetrifft usw., sind gesagt worden, das will ich nicht
Sie haben noch einen zweiten Punkt in ihrem Antrag, auf den ich eingehen möchte, nämlich die Erleichterung der Abschiebung straffällig gewordener Ausländer. Auch da kann ich nur noch mal auf das verweisen, was den Rechtsstaat auszeichnet. Es gibt ganz klare Regelungen im Ausländerrecht dazu, welche Straftat, welche Verurteilung hinsichtlich der Abschiebung welche Konsequenzen hat. Der Gesetzgeber hat sich da sehr viel Mühe gemacht, das sehr detailliert und differenziert aufzulisten.
Es ist nämlich nicht so, dass jede Straftat gleich jedes Mal die gleiche Konsequenz hat, sondern es ist sehr wohl unterschieden – nach Höhe des Strafmaßes, nach Schwere der Tat usw. – und dann kommen Sie an der Stelle zu einem sehr ausdifferenzierten Bild. Das ist genau der Punkt, wie man damit umgehen muss. Natürlich ist es so, wenn jemand hier schwere und schwerste Straftaten begangen hat, dass das Konsequenzen für seinen Aufenthaltsstatus haben muss. Völlig richtig und da gibt es im Ausländerrecht ganz genaue Regelungen und die haben wir einzuhalten und zu beachten und das tun wir hier in Thüringen auch. Mehr möchte ich zu dem AfD-Antrag gar nicht sagen.