So ist die Schrittfolge und so haben es – das ist ja interessant – alle etwa 300 Kommunen, die sich auf den freiwilligen Weg gemacht haben, in diesem Jahr hinbekommen.
Nur eine Kommune hat es nicht hinbekommen. Wir in Eisenach machen es anders. – Dann sind es zwei von 300, das macht den Kohl nicht fett! – Nur in Eisenach machen wir es anders. Der Vertrag ist lediglich von einem Partner unterzeichnet und das ist der Wartburgkreis,
und wir leiten bereits das Gesetzgebungsverfahren ein. Da will ich sagen, dass wir diesen Handlungsdruck nicht verstehen und nachvollziehen können bei diesem wichtigen und sensiblen Thema.
Nach all dem, was ich vernehme, Herr Ministerpräsident, wäre ich ganz bei Ihnen, wenn meine Informationen stimmen, dass Sie das Gleiche sagen,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin davon überzeugt, dass es doch überhaupt kein Problem wäre – und da sind wir ja wieder eins, denke ich –, wenn wir bis März nächsten Jahres die Zeit nutzen würden – und es sind fünf oder sechs Monate –, den Vertrag ausführlich zu diskutieren,
und dann anschließend das Gesetzgebungsverfahren in Gang setzen. Ich kann ja verstehen, dass die Landesregierung sagt, die Gründe sind nachvollziehbar: Wir haben es auf den Weg gebracht, wir wollen es in unserer Legislatur noch beschließen. Diese Zeit wäre gegeben. Wir haben dann noch sechs Monate Zeit, das Gesetz zu beschließen. Das wäre problemlos möglich.
Damit, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, komme ich zum Fazit – es sind sechs Punkte. Erster Punkt: Wir wollen die Fusion und werden uns einer Überweisung an die Ausschüsse nicht entgegenstellen – zumindest spreche ich für mich. Zweiter Punkt: Das parallel in Gang gesetzte Gesetzgebungsverfahren ist vielleicht die schnellere, aber keinesfalls die sorgfältigere und keinesfalls die rechtssichere Variante. Dritter Punkt: Besser und auch rechtssicher wäre gewesen, das übliche und gewöhnliche Verfahren einzuleiten. Freiwilligkeit bedeutet, Vertrag, Beschlüsse beschließen, Prüfung, Ministerium, Kabinett, Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens – das war die Kurzform. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass real das Risiko besteht, dass entweder ein Vertragspartner aussteigt oder der zweite Partner des Vertrags – das ist die Stadt Eisenach – den Vertrag nicht unterzeichnet. Dieses Risiko ist vorhanden. Darauf habe ich hingewiesen, nicht nur im Stadtrat, nicht nur in allen öffentlichen Ausschüssen, auch in der Besprechung mit den Sprechern der kommunalpolitischen Seite von Rot-Rot-Grün am 18. September.
Eines ist doch klar – das ist der vorletzte Satz: Erst, wenn die Unterschrift Eisenachs unter den Vertrag gesetzt ist, ist dieser beidseitig öffentlich-rechtliche Vertrag rechtswirksam und damit auch die erforderliche formale Freiwilligkeit hergestellt.
Zum Gesetzentwurf selbst will ich auch noch etwas sagen. Da sind noch viele Fragen offen. Um nur einige Punkte zu nennen: Geschaffen – ich hatte es eben erwähnt – wird ein völlig neuer Gemeindetyp, der der Großen Kreisstadt. Das Thema „Finanzen“ muss man sich noch mal näher anschauen. Aussagen zur Effizienz, Punkt D „Kosten“, da ist ein Stück weißes Papier, es gibt keinen Zahlenwert, es gibt keine Berechnungen dazu. Auch das Thema „Schulträgerschaft“ wird man sich noch näher an
schauen müssen. Hier sehen wir noch großen Erörterungsbedarf. Zunächst bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste hier im Thüringer Landtag! Wir haben hier heute ein Gesetz, das auf den Weg gebracht wird, weil im Wartburgkreis und in der Stadt Eisenach Beschlüsse gefasst wurden, die gesagt haben – und zwar im Jahr 2016 –, wir wollen zusammengehen. Deshalb ist heute hier ein Gesetz im Raum. Das ist das einzig Klare, was man an diesem Gesetzgebungsverfahren hier bemerken muss. Ich habe wie schon lange nicht mehr überlegt, was man zu dieser ersten Lesung sagen muss. Ich dachte mir, lass alle emotionalen Worte weg und beschränke dich auf das Sachliche. Aber das ist unglaublich schwer nach dem Handeln dieser CDU, und das muss benannt werden.
in besonderer Weise anspruchsvoll, weil es zwei gleichlautende Erklärungen gibt: Wir wollen einen Weg zusammengehen, weil es einen unglaublich langen Weg der Debatte, des Ringens um einen Fusionsvertrag, den Zukunftsvertrag für die Wartburgregion, gab, an dem die Landesregierung – und ich glaube, das ist noch nicht gesagt worden – enorm mitgearbeitet hat, zu dem die Landesregierung gesagt hat, wenn wir die Region stark machen wollen, wenn wir die im Augenblick kreisfreie Stadt Eisenach auf einen guten Zukunftsweg bringen wollen, dann geht das nur zusammen mit der Region.
Wir wollen die Regionen stark machen. Wir wollen damit unser Land Thüringen stark machen. Deshalb hat sich die Landesregierung in einem besonderen Maße engagiert. An der Stelle möchte ich Ministerpräsident Bodo Ramelow und seinem ganzen Kabinett dafür ganz herzlich danken.
Das war ein Ruf aus der Region: Bitte, helft uns! – Man ist dort hingegangen und hat lange miteinander verhandelt. Man hat ein Vertragswerk auf den Weg gebracht und der Landkreis hat dieses Vertragswerk angenommen. Hier möchte ich mich ganz besonders beim Landrat Krebs bedanken, der diesen Prozess in seinem Landkreis – auch konflikthaft – moderieren musste, aber ihn dahin moderiert hat, dass alle zusammen sagen, ja, das, was wir zwei Jahre zuvor gesagt haben, wir wollen zusammengehen, das machen wir jetzt auch. – Und das ist gut.
Dann kommen wir in den Bereich der Stadt Eisenach und insbesondere zum Handeln der CDU. Hier gibt es eine Spaltung der Union und der CDU, die kann man ja an vielen Stellen deutschlandweit sehen, eine Spaltung zwischen Landes-CDU hier im Thüringer Landtag und der CDU vor Ort.
Wissen Sie, Herr Walk, witzigerweise – das muss ich wirklich mal bemerken – saßen wir vor zehn Tagen zusammen und ich frage Sie mehrfach: Möchten Sie, dass wir dieses Gesetz einbringen? Und Sie sagten: Ja, bitte – ganz persönlich –, Vertreterinnen von SPD, Grüne und Linke, bringt dieses Gesetz ein. Und gestern, als Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer, dessen Generalsekretär Sie sind, hier dieses Gesetz als „Gesetz der Unfreiheit“ diskreditiert hat,
waren Sie gar nicht da. Das muss in diesem Gesetzgebungsverfahren benannt werden. An der Stelle will ich sehr gern meine Stimme auch wieder senken. Bemühen Sie sich um Klarheit innerhalb der CDU in Thüringen, bemühen Sie sich um Klarheit für die Wartburgregion, bemühen Sie sich um Klarheit – ganz klar – für Thüringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eines muss am Beginn dieses Gesetzgebungsverfahrens allen sehr klar gesagt werden: Dieses Gesetz nehmen wir mit in unser Verfahren und damit ist es ein Gesetz des Thüringer Landtags und folgt den gesetzlichen Regelungen und Verfahren unserer Verfassung. Die Verfassung beauftragt uns, zugunsten des Allgemeinwohls Gebietsänderungen durchzuführen. Das heißt, das, worum uns die Stadtratsmitglieder aus Eisenach bitten, dass sie den Prozess, die Debatte in Eisenach noch führen wollen, um uns notfalls Bescheid zu sagen; selbst wenn wir das Allgemeinwohl in diesem Gesetzgebungsverfahren erkennen und bestätigen, müssen sie uns dennoch bitten können, abzubrechen. Das ist viel, was aus Eisenach verlangt wird, das muss man sehr klar sagen. Normal und richtig wäre, dass zum jetzigen Zeitpunkt zwei positiv aufeinander bezoge
Diese beiden Willenserklärungen sind nicht da, sie stehen immer noch unter Konditionen. Wenn wir, die regierungstragenden Fraktionen, heute dieses Gesetz dennoch einbringen, dann machen wir das, weil wir ein großes Vertrauen in die Kommunalverantwortlichen in Eisenach haben. Wir haben große Hoffnung in die Kommunalverantwortlichen im Wartburgkreis, dass sie mit dabeibleiben. Wir versprechen, dass wir dieses Vertrauen auch bis zum letzten Tag tragen werden, und wir werden auf die Stimmen vor Ort hören. Aber ich glaube, dass es in Eisenach sehr deutlich gehört werden muss. Das ist ein sehr unüblicher Weg, um den man uns hier bittet. Das ist eine hohe politische Gefahr – das muss hier benannt werden – für die koalitionstragenden Fraktionen, weil gestern Jörg Geibert mit unwahren Behauptungen versucht hat, diesen Fusionsprozess zu diskreditieren.
Herr Geibert, es war unwahr, dass Sie hier behauptet haben, dass die Oberbürgermeisterin einen Stadtratsbeschluss vorgelegt hat, der so irrig gewesen sei, dass damit überhaupt niemand arbeiten konnte und deshalb ein CDU-Antrag dem gegenübergestellt werden musste.
Richtig ist, dass alle zusammen darum gerungen haben, welchen Weg man gehen muss, und dass es einen von allen Fraktionen und der Oberbürgermeisterin getragenen Beschluss gab, der in intensiver Beratung mit den drei kommunalpolitischen Vertretern der Regierungskoalition erarbeitet wurde. Das, sehr geehrter Herr Geibert, ist kein Zwang, den wir dort ausüben, wie Sie es versucht haben darzustellen als nicht mehr freiwilliges Gesetz, sondern das ist ein gutes, kollegiales Zusammengehen,