führt die Union die Bundesregierung, stellt sogar den Fachminister und ist daher in erster Linie verantwortlich für die Asyl- und Sicherheitspolitik der verheerenden letzten drei Jahre.
Und ich muss an die jüngste Feststellung des ExVerfassungsgerichtspräsidenten Papier denken, der gesagt hat, dass der Rechtsstaat erodiert, dass das Vertrauen in unsere Rechtsordnung erschüttert wird, weil insbesondere beim Umgang mit sogenannten Flüchtlingen deutsches und europäisches Recht seit Jahren nicht umgesetzt wurde,
und auch der meinte die Unionspolitik. Seit 2015 erleben wir eine einzigartige Aneinanderreihung von Rechts- und Verfassungsbrüchen, die von einer CDU-Bundeskanzlerin veranlasst wurden. Das beginnt bei der durch kein Parlament abgesegneten Entscheidung Merkels, Millionen illegale Asylbewerber ins Land zu lassen, obwohl Artikel 16a Grundgesetz und die Dublin-Verordnung genau das Gegenteil festlegen. Das Gleiche gilt auch für § 15 Aufenthaltsgesetz, den Merkel und ihre Unionsinnenminister vorsätzlich seit Jahren brechen lassen.
Der lautet nämlich ziemlich eindeutig: „Ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, wird an der Grenze zurückgewiesen.“ „Wird“ – nicht „kann“, nicht „müsste“, nicht „soll“ – er ist zurückzuweisen.
Nur geschieht das eben in Deutschland nicht, wo dieses Gesetz gilt, weil sich die Bundeskanzlerin leider eben auch mit Unterstützung der CDU autoritär über geltendes Recht hinwegsetzen kann und für das einfache Volk ebenso wenig wie für die Opposition Rechtsschutz dagegen verfügbar ist.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie haben zwar recht mit Ihrer Aktuellen Stunde, aber Sie haben auch diese Herrschaft des Unrechts mehr als drei Jahre mitgestützt.
Seit drei Jahren erleben wir eine unionsgeführte Bundesregierung, die dem Volk glauben machen will, dass Hunderttausende Migranten zwar ihren Pass verloren haben, aber nicht ihr Handy, und dass Hunderttausende Migranten zwar gesund genug waren, um hier nach Deutschland zu kommen, aber dann zu krank sind, um abgeschoben zu werden. Und noch vor zwei Monaten, aber bereits nach der erkennbar einzigartigen Häufung schwerer Kriminalität sogenannter Schutzsuchender gegen die einheimische Bevölkerung in diesem Jahr
haben Sie gemeinsam mit Rot-Rot-Grün einen Antrag unserer Fraktion abgelehnt, der eine Internierung gewaltbereiter Asylbewerber außerhalb geschlossener Ortschaften bis zur Abschiebung vorsah.
Und nun erst nach den dramatischen Verlusten der CDU bei Landtagswahlen und in Umfragen liest man plötzlich in Ihrem Antrag: „Wer rechtsstaatliche Grundsätze ablehnt, hat sein Gastrecht verwirkt.“
Meine Damen und Herren, so recht wie Sie haben, das sprengt den Rahmen auf der Skala politischer Unglaubwürdigkeit. Sie tragen daher genauso wie Rot-Rot-Grün die politische Verantwortung für die Attacke vermeintlich Schutzsuchender auf eine Frau und deren Freund auf dem Weimarer Zwiebelmarkt, meine Damen und Herren von der CDU. Und Sie sind auch mitverantwortlich dafür,
dass ausländische Intensivtäter im Bereich Saalfeld-Rudolstadt die Bevölkerung drangsalieren, denn Sie haben nicht gehandelt, Herr Geibert, sondern zugeschaut, und das, obwohl Sie im Gegensatz zur kleinen AfD-Fraktion
einen direkten Einfluss auf Ihre Bundeskanzlerin nutzen könnten, um das Schicksal dieses Landes endlich wieder zu einem Besseren zu wenden. Aber Sie wollten es nicht. Und, meine Damen und Herren, wer rechtsstaatliche Grundsätze ablehnt, der hat sein Gastrecht verwirkt, das stimmt. Aber wer rechtsstaatliche Grundsätze ablehnt, hat vor allem auch das Recht verwirkt, dieses Land zu regieren.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt gar kein Gastrecht in diesem Land!)
Hier könnten Sie klare Kante zeigen, meine Damen und Herren von der CDU, gegenüber der Bundeskanzlerin, im Interesse unseres Landes, statt solche Anträge zu stellen, die Ihnen leider eh keiner mehr abnehmen kann, solange Sie sich da innerparteilich nicht neu aufstellen. Danke schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, manchmal macht einem ja die Einigkeit bestimmter Fraktionen mehr Sorge als alles andere.
Das Asylrecht ist ein Menschenrecht, ich kann hier nahtlos anschließen an meine Kollegin Sabine Berninger. Hier geht es nicht um ein Gastrecht: Allein wer schon so argumentiert, hat offenkundig den Rechtsstaat nicht mal in den Grundzügen verstanden.
Wenn Sie mit einer solchen Aktuellen Stunde hier ins Plenum gehen, dürfen Sie sich über das Echo nicht wundern, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sie haben einen angeblichen Vorfall aus Weimar, zu dem noch ermittelt wird, zum Anlass genommen. Was ist eigentlich mit den 43 anderen Vorfällen vom Zwiebelmarkt in Weimar? Interessieren die auch? Oder eignet sich nur einer zur vermeintlichen Inszenierung?
Werte Kollegen von der CDU, wenn es Ihnen ernst gewesen wäre mit dieser Thematik, die übrigens durchaus eine ernste sein könnte, dann hätten Sie sich tatsächlich, glaube ich, darauf beschränken sollen, nach der Beratung im Innenausschuss
und im Justizausschuss diese Aktuelle Stunde zurückzuziehen. Denn im Innen- und Justizausschuss haben wir sehr viel zu dieser Thematik erfahren, insbesondere aber, dass noch ermittelt wird. Die Ermittlungen sind nicht annähernd abgeschlossen, es sind also längst noch nicht alle Fragen geklärt und die Polizei hatte ja auch öffentlich dazu aufgefordert, Videomaterial beispielsweise zur Verfügung zu stellen aus Weimar.
Da gibt es auch welches und das zeigt ein ganz anderes Bild. Also warten wir doch mal die Ermittlungen ab.
Ich will aber auch ganz deutlich sagen, nur damit mich niemand falsch versteht: Wenn es tatsächlich so ist, dass eine Frau bedrängt wird, sogenannt angetanzt wird oder angefasst wird und sagt, sie will das nicht, dann gilt in unserem Rechtsstaat – und da können Sie grinsen oder lachen –: „Nein heißt Nein!“, und zwar für jede und jeden.
Und das hat jede und jeder zu respektieren, und zwar unabhängig von der Herkunft, unabhängig auch vom Aufenthaltsstatus.
Es stellt sich also grundsätzlich schon die Frage, wie ernst insbesondere die CDU, deren Aktuelle Stunde wir ja hier verhandeln, es mit dem Rechtsstaat und auch mit der darin verankerten Unschuldsvermutung meint. Straffällig wird man nämlich immer erst dann, wenn man – Sabine Berninger hat darauf hingewiesen – schuldig gesprochen wird. Das ist erst dann der Fall, wenn ein ordentliches Gericht entschieden hat, und das ist hier eben noch lange nicht geschehen. Zudem gibt es ja eine Vielzahl von Straftaten, die ich wie gesagt alle nicht