Protokoll der Sitzung vom 13.12.2018

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat Abgeordneter Möller, Fraktion der AfD, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, auch wir haben uns diesen spannenden Fall formalen Rechts angeschaut. Was jetzt die Ursache angeht, hat Kollege Scherer schon ganz richtig ausgeführt, dass es im Grunde genommen eine grob fahrlässige, unzuverlässige Prüfung der eigenen Änderungsanträge war, die dazu geführt hat; das will ich jetzt nicht weiter ausführen.

Kann man das jetzt im Rahmen einer Redaktionsermächtigung heilen? Da sind wir anderer Auffassung. Es ist aus unserer Sicht so: Natürlich, offenbare Unrichtigkeiten kann man auch außerhalb des regulären Gesetzgebungsverfahrens beheben. Sie verweisen in Ihrem Antrag, wenn ich mich richtig entsinne, auf die entsprechende Bundesverfassungsgerichtsentscheidung, die dazu Ausführungen macht. Aber die sagt auch, dass das nur möglich ist, wenn der materielle Normgehalt unangetastet bleibt. Nun streichen Sie also aus der Norm einen gewichtigen Teil weg.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist Ihnen jetzt aufge- fallen, ja?)

Natürlich ist die jetzige Sachlage Ergebnis eines Versehens. Es entsteht eine Regelung, die offenkundig unrichtig ist. Das ist jetzt aber kein einzigartiges Erlebnis, was man bei Gesetzgebungsvorhaben vom rot-rot-grünen Lager hat. Insofern muss ich sagen: Wenn man den Normgehalt antastet, muss es im Rahmen eines normalen Gesetzgebungsverfahrens laufen. Deswegen können wir hier dieser Redaktionsermächtigung nicht zustimmen.

(Beifall AfD)

Es gibt eine weitere Wortmeldung. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordnete RotheBeinlich das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Ja, da, wo Menschen arbeiten, vor allem wenn sie mitarbeiten, passieren auch Fehler. Das passiert sogar im Parlament. Wir hatten die Debatte hier zum Richter- und Staatsanwältegesetz – das konnten Sie, liebe Gäste, vielleicht inhaltlich gar nicht so gut nachvollziehen – ganz umfänglich in der letzten Plenardebatte im November. Das Richter- und Staatsanwältegesetz ist sehr intensiv über sehr lange Zeit im Justizausschuss diskutiert worden. Interessanterweise hat weder die CDU-Fraktion noch die AfD-Fraktion, obwohl sie das Gesetz von Anfang an zerrissen haben, auch nicht einen einzigen Änderungsantrag zu diesem Gesetz hier eingebracht.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das war im Schweinsgalopp!)

Da war kein Schweinsgalopp, lieber Herr Möller. Wir haben über Monate, um nicht zu sagen Jahre, zu diesem Gesetz beraten. Es war so. Sie haben keinen einzigen Änderungsantrag gebracht. Wir hatten eine große Mündliche Anhörung, die haben wir auch intensiv ausgewertet – wir, das sind die Koalitionsfraktionen. Aus der Anhörung haben wir – so ist die übliche parlamentarische Praxis – die Punkte, die uns richtig und wichtig erschienen, in einen Änderungsantrag aufgenommen. Auch diesen haben wir im Ausschuss diskutiert. Zu diesem Änderungsantrag hatte weder der eben hier vortragende Herr Scherer, noch irgendein anderer Abgeordneter aus der Oppositionsfraktion einen Alternativantrag oder gar einen Änderungsantrag formuliert. Sich jetzt hier vorn hinzustellen und zu sagen, wenn wir uns das noch ein paar Monate oder Wochen angeschaut hätten, vielleicht trotzdem nichts gemacht hätten, hätten wir natürlich gemerkt, dass

(Abg. Scherer)

ein Fehler in diesem Änderungsantrag, was die Verweise anbelangt, enthalten war. Das mag sein. Wir haben gesagt: Ja, wir haben hier einen redaktionellen Fehler begangen, der sich in der Druckfahne wiedergefunden hat. Es hätte allerdings auch die Möglichkeit gegeben, das völlig geräuscharm zu erledigen, wenn es nicht nur um Vorführung gegangen wäre.

Die Landtagsverwaltung hatte an die Fraktionsvorsitzenden geschrieben und nachgefragt, ob diese einer Änderung durch die Landtagsverwaltung einfach zustimmen. AfD und CDU wollten das nicht. Sie wollten hier eine Vorführung,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hört, hört!)

Sie wollten hier Häme. Häme ist nicht unser Stil, ich sage das ganz deutlich. Es geht jetzt um eine Redaktionsermächtigung, um diesen Fehler zu heilen. Wir haben einen Fehler gemacht, wir haben sozusagen jetzt den Weg aufgezeigt, wie wir diesen Fehler heilen können. Ich bitte Sie um Zustimmung, aber nicht um Häme, etwas besser zu können, zu dem Sie aber auch gar nichts beigetragen haben. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Mir liegen jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen vor. Ich sehe auch keine Wortmeldungen der Landesregierung. Dann stimmen wir über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/6497 in der Neufassung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist der Antrag in der Drucksache 6/6497 angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und darf bekannt geben, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer übereingekommen sind, für heute die Beratung des Parlaments zu schließen. Ich wünsche Ihnen einen guten Abend und wir sehen uns morgen 9.00 Uhr an gleicher Stelle wieder.

Ende: 17.36 Uhr