Ja, es ist so, zur Entscheidung stehen auch Neugliederungen, die dem Leitbild des Landes bisher – ausdrücklich formuliert – nur teilweise entsprechen. Aber an dieser Stelle sage ich Ihnen ganz deutlich,
meine Damen und Herren von der Opposition: Sie müssen sich schon entscheiden! Sie müssen sich entscheiden, ob Sie die Freiwilligkeit in ihrer reinsten Form präferieren oder die reine Lehre des Leitbilds. Ein Leitbild lässt sich nur eins zu eins umsetzen, wenn der Gesetzgeber eingreift.
Aber das bedeutet die Abkehr vom Freiwilligkeitsprinzip. Das heißt, Ihr Vorwurf geht komplett ins Leere. Sie müssen sich also, wie gesagt, entscheiden: Kritisieren Sie, unser selbst gegebenes Leitbild zu verletzen, das Sie ohnehin selbst abgelehnt haben, oder setzen Sie weiter auf Freiwilligkeit. Diese Regierung – und mit ihr gemeinsam die Koalition – hat sich für die Freiwilligkeit entschieden, meine Damen und Herren.
Aber – und auch das wurde hier vom Rednerpult schon richtig festgestellt – Zwischenschritte wurden notwendig durch den Wegfall der in der Tat im ehemaligen Vorschaltgesetz angelegten pflichtigen Phase.
Dennoch, meine Damen und Herren, bleibt festzustellen: Die jetzt angelegten Schritte gehen in die richtige Richtung. Wer sich diesen Gesetzentwurf mal ganz genau anschaut, wer das wirklich mal tut und auch mal die Karte danebenlegt und schaut, was da jetzt eigentlich entsteht, wird feststellen: Da ist ein roter Faden zu erkennen – der rote Faden hat ausnahmsweise mal nichts mit der Parteifarbe zu tun –, aber es ist eine Linie zu erkennen.
Aus jeder – und ich betone ausdrücklich: aus jeder – in diesem Gesetzentwurf enthaltenen Neugliederung, die jetzt für den einen oder anderen vermeintlich unvollkommen daherkommt – ob freiwillig oder nicht –, kann später noch ein leitbildgerechtes Gebilde entstehen.
Und das ist der Gedanke, der diesem Gesetzentwurf zugrunde liegt und dem sind übrigens auch die Gesetzentwürfe aus früheren Zeiten, als die CDU für dieses Metier noch Verantwortung trug, immer gefolgt. Insofern hat sich an dieser Stelle überhaupt nichts geändert, meine Damen und Herren.
Kommen wir nun zum Thema des Anhörungsverfahrens. Vom Innenund Kommunalausschuss wurde ja die Form des schriftlichen Anhörungsverfahren gewählt. Jeder weiß, diese Anhörungen – gerade bei Gebiets- und Bestandsänderungen – sind sogar verfassungsrechtlich normiert. Diese Anhörung hat vom 1. Oktober bis zum 2. November dieses Jahres stattgefunden. Wie immer hat das Ministerium für Inneres und Kommunales für den Thüringer Landtag. Für den Innenausschuss, als
Dienstleistung die entsprechende Koordinierung dieser Anhörung vorgenommen, auch im Verbund mit den jeweils zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden. Es wurden die an den Neugliederungsregelungen beteiligten Gemeinden, alle von den Neugliederungen betroffenen Einwohner, die Verwaltungsgemeinschaften und die von einer kreisübergreifenden Gemeindeneugliederung betroffenen Landkreise zu diesem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angehört. Insgesamt sind in diesem Verfahren mehr als 5.000 Stellungnahmen eingegangen, darunter rund 3.900 ablehnende und etwas mehr als 1.100 zustimmende. Das zeigt zum einen, dass die Möglichkeit der Beteiligung der unmittelbar Betroffenen durchaus intensiv genutzt wurde, aber sich diese Anzahl der Stellungnahmen auch auf wenige Orte oder Regionen konzentriert hat. Am stärksten stand die im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgeschlagene kreisübergreifende Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ um die Stadt Kaltennordheim in der öffentlichen Diskussion.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auch noch ein paar Bemerkungen über das eben zu diesem Thema aus diesem Rund Gehörte ausführen: Mich hat in den letzten Wochen vieles bewegt, das dieses Thema betrifft. Ich habe auch mehrfach vor Ort in der Region das direkte Gespräch mit den Beteiligten geführt. Was mich immer – ich will nicht sagen – aufgeregt hat, aber zumindest – ja, ich mache keinen Hehl darum: Es hat mich auch geärgert, wenn ich immer lesen musste: Das Land will den Kreiswechsel, als wäre der Kreiswechsel erstens vom Land gewollt und zweitens das Primat bei dieser Neugliederungsmaßnahme.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da oben sitzen die Vertreter des Stadtrats und der Bürgermeister der Stadt Kaltennordheim, sie könnten Ihnen das gern auch selbst offerieren.
Die Entscheidung der Stadt ist der Maßstab und das Maßgebende – Herr Grob, da können Sie den Kopf schütteln, wie Sie wollen.
Der Stadtrat von Kaltennordheim hat entschieden, erstens dem Wunsch einiger Umlandgemeinden auf Eingemeindung in die Stadt Kaltennordheim zu entsprechen und zweitens – das ist das Entscheidende – in Zukunft der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ angehören zu wollen. Das war eine freie, eigenständige Entscheidung des Stadtrats von Kaltennordheim.
Darauf hat niemand Einfluss genommen. Ich war das erste Mal vor Ort, da war diese Entscheidung schon längst getroffen, meine Damen und Herren.
Die VG „Hohe Rhön“ liegt nun mal auf dem Territorium des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, meine Damen und Herren. Das können wir auch nicht ändern und das wollen wir auch gar nicht ändern.
Daher ist dieser Kreiswechsel, um dem kommunalen Willen Ausdruck zu verleihen, notwendig. Deshalb steht es im Gesetz und nicht, weil die Landesregierung das vielleicht will oder weil für uns der Kreiswechsel im Vordergrund steht.
Ich sehe an Ihren Wortmeldungen und Zwischenrufen, dass Ihnen das Thema offenkundig ziemlich nahegeht und Sie mit Ihrer Argumentation an der Stelle durchaus am Ende sind.
Im Übrigen: Uns und auch mir ist nicht verborgen geblieben, dass die Diskussion vor Ort zum Teil auf eine Art und Weise ausgetragen worden ist, die den zivilisierten Rahmen des Miteinanders von Menschen hin und wieder verlassen hat.
Das verurteile ich. Dem sollte man auch in Zukunft nicht beitreten. Mein Appell geht an alle Bürgerinnen und Bürger, aber vor allem auch an die politisch Verantwortlichen, beizutragen, dass eine solche Art von Auseinandersetzung gar nicht erst aufkommt. Da – Entschuldigung – fassen Sie sich bitte an die eigene Nase, meine Damen und Herren von der Opposition.
setzes und in den Artikel 91 der Thüringer Verfassung: Die Gemeinden haben das Recht, eigenständig ihre Zukunft zu bestimmen. Das ist das Allentscheidende; da muss das Interesse eines Kreises und einer Verwaltungsgemeinschaft hintenanstehen.
Meine Damen und Herren, vor Ort besonders intensiv diskutiert wurde darüber hinaus der Änderungsantrag in Vorlage 6/4530 und die darin vorgeschlagenen Neugliederungen – das wurde schon erwähnt – für den Landkreis Altenburger Land die Auflösung der VG „Oberes Sprottental“ und die Neugliederung ihrer Mitgliedsgemeinden und im Ilm-Kreis die Auflösung der VG „Riechheimer Berg“ und die Neugliederung ihrer Mitgliedsgemeinden. Ich will an dieser Stelle sagen, dass die jetzt gefundenen Lösungen für beide Regionen, für beide Bereiche vor allen Dingen auch durch die Initiative der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen die uneingeschränkte Zustimmung der Landesregierung bekommen.
Meine Damen und Herren, in der letzten Woche, am 6. Dezember, wurde im Innen- und Kommunalausschuss die für die Beschlussfassung dieses Gesetzes notwendige Beschlussempfehlung beschlossen. Sie berücksichtigt zum einen die Ergebnisse des schriftlichen Anhörungsverfahrens, insbesondere hinsichtlich der in dem erwähnten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ursprünglich vorgesehenen Auflösungen der Verwaltungsgemeinschaften „Oberes Sprottental“, „Riechheimer Berg“ und „Kölleda“, von denen nunmehr Abstand genommen wird. Auch das – nebenbei bemerkt – ist ein Zeichen, dass man der Meinungsäußerung der