Protokoll der Sitzung vom 31.01.2019

(Beifall DIE LINKE)

Fragwürdig erscheint auch mir die Forderung, Migrantinnen müsse man neben der deutschen Sprache erst einmal deutsche Umgangsformen, Sitten und Gebräuche beibringen. Was soll denn das sein? Gehören denn dann dazu solche Aussagen, die ich übrigens schon in Kindergärten gehört habe, dass zum deutschen Speiseplan auch Schweinefleisch gehöre? Merken Sie eigentlich, wie ausgrenzend und exklusiv dieses Denken schon allein deshalb ist, weil es mitnichten nur religiöse Gründe sein können, die Menschen davon abhalten, Schweinefleisch zu essen? Ich habe mich beispielsweise vor 35 Jahren bewusst entschieden, vegetarisch zu leben und schreibe niemandem vor, wie er oder sie isst. Aber genau das sollten wir auch nicht tun. Das, was Sie wollen, ist Assimilation, entsprechend einer Norm, die es so schon lange nicht mehr gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dieses Denken ist mindestens 19., wenn nicht 20. Jahrhundert, was da sozusagen durchkommt.

Klar wird mit dem Entwurf auch einmal mehr, dass die CDU kaum Respekt vor der jeweiligen Herkunftskultur der Migrantinnen und Migranten hat und es Ihnen tatsächlich ausschließlich um Assimilation geht. Integration jedenfalls ist etwas anderes, Integration ist auch nie eine Einbahnstraße – das will ich so noch mal ganz deutlich sagen –, sondern geht uns alle an.

(Beifall DIE LINKE)

Ein weiterer Kritikpunkt unsererseits ist, dass die CDU mit diesem Gesetz für grundlegende Lebensbereiche von Migrantinnen eine Sondergesetzgebung schaffen will. Wir haben die leider schon mit dem Asylbewerberleistungsgesetz, das wir gern abschaffen würden, aber es ist eine Bundesgesetzgebung – das wissen wir.

(Beifall DIE LINKE)

Bei Integration müsste es doch aber eigentlich darum gehen, Ausgrenzung zu verhindern. Und dazu gehört ganz elementar ein Recht auf Bildung, und zwar für alle hier lebenden Menschen, ganz unabhängig von der Bleibeperspektive.

(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Das ist falsch!)

Nein, das ist nicht falsch, Herr Herrgott, Sie meinen das. Nur weil Sie eine andere Meinung haben, ist das, was ich sage, nicht falsch.

(Beifall DIE LINKE)

Die Zeit von Alleinvertretungsansprüchen ist abgelaufen, und zwar schon vor langer Zeit, und ich bin sehr froh darüber. Auch ich habe bestimmt nicht die Weisheit mit Löffeln gefressen, aber ich weiß, dass jeder Mensch, dass jedes Kind ein Recht auf Bildung von Anfang an hat, und zwar unabhängig davon, wie der Aufenthalts- oder Bleiberechtsstatus der- oder desjenigen ist, zumal wenn sie einige Jahre hier bleiben und sich ja auch in der Zeit sprachlich verständigen müssen, denn Sprache ist bekanntermaßen der Schlüssel schlechthin zu Teilhabe. Vorhin wurde von Herrn Geibert eingeworfen, Teilhabe sei ja längst nicht alles. Das stimmt, aber ohne Teilhabe ist alles nichts, das kann ich Ihnen versichern.

(Beifall DIE LINKE)

Es muss ja darum gehen, Menschen teilhaben zu lassen, gerade auch Migrantinnen. Man kann nicht einerseits sagen, ihr dürft nicht teilhaben, und ihnen dann auf der anderen Seite vorwerfen, ihr wollt euch ja nicht integrieren. – Da beißt sich die sinnbildliche Katze tatsächlich in den Schwanz.

Und das geht noch weiter: Sie wollen große Teile der Geflüchteten von der Sprachförderung ausschließen. Gelingende Integration sieht aber anders aus, das habe ich eben schon gesagt. Außerdem kann es doch nicht sein, dass sämtliche Integra

tionsförderungen unter einen Haushaltsvorbehalt gestellt werden sollen. Ein Gesetz, das dann in der Folge für die Kommunen – ich bin ja auch Stadträtin – mehr Bürokratie, aber für die Betroffenen keinerlei Leistungs- und Rechtsansprüche begründet und an jeder Stelle mit abschreckenden Sanktionen droht, braucht wahrlich kein Mensch.

(Beifall DIE LINKE)

Ich will an dieser Stelle und aus gegebenem Anlass auch noch mal an die Haushaltsberatungen zum letzten Doppelhaushalt erinnern, innerhalb derer die CDU die Mittel für das Integrationskonzept komplett streichen wollte. So sieht also die Integrationswilligkeit der CDU aus, wenn sie merkt, dass sie sich auch selbst gegebenenfalls verändern müsste. Und genau das ist ein weiterer Beleg dafür, warum es diesen Gesetzentwurf in der Tat nicht braucht. Wir haben ein Thüringer Integrationskonzept, meine Kollegin Berninger sagte es, welches – Dank hier an die Kommunen – mit Vereinen, Verbänden, Institutionen und Ehrenamtlichen auch umgesetzt und mit Leben erfüllt wird. Das Thüringer Integrationskonzept – das ist genau der Unterschied – verfolgt einen ressortübergreifenden, einen modernen und vor allem wegweisenden Maßnahmenplan für die so wichtige Integrationsarbeit in Thüringen. In dem Konzept sind ganz konkrete Maßnahmen beschrieben. Im Sinne einer menschenrechtsorientierten Integrations- und Flüchtlingspolitik setzen wir diese konsequent um. So schaffen wir die Grundlagen für eine menschenwürdige Aufnahme von Geflüchteten. Wir haben die Kindergärten, die Schulen und die Erwachsenenbildung durch zusätzliche Ressourcen für Sprachförderung und für individuelle Förderung unterstützt und wollen dies auch zukünftig. Auf dem Arbeitsmarkt – wenn wir die Zeitung lesen oder auch Radio hören, können wir es immer wieder zur Kenntnis nehmen – fassen zugewanderte Menschen mehr und mehr Fuß. Auch in der Wirtschaft und auf dem Wohnungsmarkt greifen die Maßnahmen der Landesregierung.

Jetzt aber ein positiver Punkt, den will ich auch mal herausstellen. Dass die CDU die Integrationsbeauftragte gesetzlich festschreiben will, ist das einzig Positive an diesem Gesetzentwurf. An dieser Stelle will ich die Gelegenheit nutzen, Mirjam Kruppa einmal zu danken für ihr unermüdliches und beharrliches Wirken für die Geflüchteten und die hier lebenden Migranten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie erfährt bundesweit Anerkennung dafür, nur nicht von der CDU – auch das ist bezeichnend.

Jetzt zur rechtlichen Kritik: Wir halten Ihren Gesetzentwurf auch rechtlich für höchst bedenklich. So läuft in Bayern – ich sagte es bereits – ein von den Grünen initiiertes Verfassungsgerichtsverfahren da

gegen. Ich bin mir sicher, dass das Gesetz so auch in Bayern nicht Bestand haben wird. Schließlich enthält das CDU-Plagiatsgesetz viele unbestimmte Rechtsbegriffe – darauf verweisen Sie ja sonst immer so gern, Herr Geibert – und unbestimmte Regelungen. Da wird mal auf sogenannte „zentrale Elemente der abendländischen Kultur“ abgestellt, dann wird im Gesetzestext von „Befreiung vom Unterricht aus religiösen Gründen in verfassungsrechtlich zwingenden Fällen“ gesprochen, ohne dass klar wird, was Sie eigentlich damit meinen.

Andererseits gibt es bereits Landesgesetze – ich nenne einmal das Kita-Gesetz, das Schulgesetz, das Hochschulgesetz, Frau Berninger hat es auch schon ausgeführt –, die die CDU mal eben mit ihrem Integrationsgesetz aushebeln will. Oder wie soll ich das verstehen? Und es sollen unverhältnismäßig Grundrechte eingeschränkt werden, obwohl es dafür hohe Hürden gibt – zum Glück, kann ich da nur sagen. Es ist also höchst fragwürdig, ob dieser Gesetzentwurf überhaupt rechtlich zulässig ist. Klar ist schon jetzt, dass er handwerklich wirklich richtig schlecht ist.

Nichtsdestotrotz werden wir den Gesetzentwurf an den Ausschuss überweisen. Unser Ziel ist nämlich eine echte Diskussion um Integration. Integration – ich sage es noch mal – ist eine gesellschaftliche Aufgabe, vor der wir alle stehen. Es ist keine Einbahnstraße, Herr Geibert, sondern eine Aufgabe, die alle angeht, auch die Aufnahmegesellschaft. Eine gesetzliche Verankerung von zusätzlichen Fördermaßnahmen können wir gern diskutieren, da sind wir sicherlich sehr offen. Indiskutabel ist allerdings der Assimilationsansatz der CDU, der Integration mit Anpassung verwechselt und ein Menschenbild pflegt, welches Migranten in erster Linie ordnungspolitisch betrachtet, anstatt Ihnen Augenhöhe und gleichberechtigte Teilhabe zuzugestehen.

Sie werden verstehen, dass ich jetzt hier zur AfD nichts sage. Da wäre wirklich jedes Wort verloren.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Herr Minister Lauinger, Sie haben für die Landesregierung das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe der Debatte sehr intensiv gelauscht. Gestatten Sie mir einige Anmerkungen zu dem, was ich gehört habe, bevor ich zu meiner

(Abg. Rothe-Beinlich)

grundsätzlichen Einschätzung dieses Gesetzes komme.

Herr Herrgott, wenn ich Sie richtig verstanden habe, unterscheiden Sie vor allem zwischen Menschen mit Bleibeperspektive, für die es Integrationsangebote geben soll, und Menschen ohne diese Bleibeperspektive, die möglichst nichts bekommen sollen. Da gibt es schon einen ganz gewaltigen Unterschied zwischen uns. Aber was mir in Ihrer Rede aufgefallen ist, war, dass Sie auch bei der ersten Gruppe immer davon gesprochen haben, dass Menschen temporär hier wären, auf eine bestimmte Zeit. Wann verstehen Sie endlich, dass Thüringen elementares Interesse daran hat, dass Menschen hierherkommen, hier leben, hier arbeiten? Überall hören wir das.

(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Das erklä- re ich Ihnen gleich!)

Es müsste doch bei Ihnen inzwischen auch durchgedrungen sein, dass die Thüringer Wirtschaft, die Menschen hier auf Zuwanderung angewiesen sind, dass wir eine Situation haben, dass der Arbeitsmarkt in Thüringen überhaupt nur noch wegen der Menschen wächst, die wir dort in Arbeit gebracht haben. Ich glaube, der Ansatz – selbst wenn man diese Unterscheidung von Ihnen mitmachen würde – wäre, sich endlich von diesem Gedanken zu verabschieden, dass Menschen temporär hier sind. Wir hier in Thüringen könnten froh sein, wenn es uns gelingt, durch unsere Integrationsangebote die Menschen davon zu überzeugen, auch dauerhaft hier zu sein. Das ist, glaube ich, schon einmal ein ganz gewichtiger Unterschied.

(Beifall DIE LINKE)

(Unruhe CDU)

Auf das eingehen, was Herr Hartung gesagt hat, glaube ich –kann ich auch noch einen zweiten Punkt erkennen, wo wir sehr weit auseinander liegen. Ich glaube, es ist tatsächlich so, dass Integration, wie Frau Rothe-Beinlich gesagt hat, keine Einbahnstraße ist. Das heißt, natürlich – da stimme ich mit Ihnen überein – ist es völlig klar, dass Menschen, die hierherkommen, die Rechtsordnung dieses Landes zu respektieren haben, die Regeln dieses Landes zu respektieren haben. Das ist überhaupt keine Frage. Nichtsdestotrotz müssen wir auch respektieren, wenn diese Menschen eine andere Religion haben als die, die hier vielleicht üblich war, eine andere Kultur, andere Essensgewohnheiten, was auch immer. Da habe ich bei Ihrem Gesetzentwurf immer wieder das Gefühl, Sie wollen die Menschen, die hierherkommen, zu Menschen machen, die hier immer sind, ohne zu respektieren, dass es vielleicht auch andere Formen des Zusammenlebens oder der Religion geben kann und das einfach zu akzeptieren ist.

Ein paar Sachen haben mich echt verwundert. Deswegen will ich es noch mal kurz sagen. Ich glaube, Herr Möller war es, der gesagt hat, sämtliche Migranten in den USA sprechen perfekt Englisch, bevor sie kommen.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Da frage ich mich wirklich, wo lebt der? Halb Kalifornien spricht Spanisch. Aber gut, vielleicht habe ich da etwas verpasst. Überrascht war ich von dem Vorschlag, dass es wohl jetzt mehr Arabischlehrer in Thüringen geben soll, weil Sie gesagt haben, wir sollen die Kinder in ihrer Heimatsprache unterrichten – eigentlich ein Gedanke, über den wir dann im Ausschuss gern mal diskutieren können, denn diese Sprache, die die Kinder mitbringen, als erste Fremdsprache zu akzeptieren, ist ja eine Forderung, die gar nicht so schlecht ist. Da können wir vielleicht bei dem einen Punkt zusammenkommen. Und dass die Verfolgung unserer Ziele in Bayern durchaus auch positiv bei Wählern ankommen kann, zeigen ja die Umfragewerte, die die Grünen im Moment in Bayern haben.

Aber zurück zu Ihrem Gesetzentwurf. Als ich ihn gelesen habe, habe ich mich die ganze Zeit gefragt: Was will die CDU eigentlich mit diesem Gesetzentwurf? Ehrlich gesagt blieb es mir bis zum Schluss etwas unklar. Einerseits schreiben Sie viele Sachen auf – und darauf haben ja schon einige meiner Vorrednerinnen und Vorredner hingewiesen –, die es alle schon gibt. Von daher war da nichts Neues. Es gibt eine Integrationsbeauftragte, es gibt einen Integrationsbeirat. Wir haben schon längst diesen Fokus auf Spracherwerb gelegt.

Zu dem Thema „Vorschaltklassen“ vielleicht auch noch mal: Ich habe mir das in den Schulen mehrfach angeschaut. Es ist natürlich gut, wenn die Kinder, die hierherkommen und noch nicht die entsprechenden deutschen Sprachkenntnisse haben, zunächst in großem Maße oder in der überwiegenden Stundenzahl Deutschunterricht bekommen. Aber alle, die dies machen, sagen, es ist genauso wichtig, dass auch schon versucht wird, sie in die normale Schulklasse zu integrieren. Und es ist ja unglaublich – ich weiß nicht, ob Sie solche Schulklassen schon mal besucht haben –, wie schnell diese Kinder tatsächlich in der Lage sind, die Sprache zu lernen, auch durch den Kontakt mit ihren deutschen Klassenkameradinnen und -kameraden, und wie schnell sie in der Lage sind, dem Unterricht zu folgen. Das sind oft Klassen, die da in Schulen eingerichtet werden, die so ein halbes Jahr einen speziellen Deutschunterricht machen und dann geht das eigentlich schon ganz gut.

Das Zweite beim Lesen: Am Anfang dachte ich, Sie eröffnen Integrationsangebote, was ja grundsätzlich in Ordnung ist. Wenn man dann weiterliest, hat man das Gefühl, es wird dann aber sofort wieder eine größere Gruppe von Migrantinnen und Migran

(Minister Lauinger)

ten aus diesem Anwendungsbereich ausgeschlossen. In der Gesetzesbegründung gibt die Fraktion der CDU an einer Stelle selbst zu, dass einzelne Regelungen überhaupt keinen praktischen Anwendungsbereich haben.

Ich habe mich besonders gefreut, dass in der Begründung steht, dass die drängenden Fragen von Aufnahme, Gesundheitsversorgung und der ersten Unterbringung weitestgehend gut geregelt sind. Also das hätte ich ja fast gar nicht erwartet. Nach dem monate- bis fast jahrelangen Kampf um die elektronische Gesundheitskarte und andere Dinge, gestehen Sie jetzt immerhin mal zu, dass die meisten Sachen in diesem Bereich schon gut geregelt sind.

Der Entwurf bleibt, wenn man ihn dann genauer anschaut, in weiten Teilen sehr unspezifisch, oberflächlich und schlecht umsetzbar. Dass er – auch darauf haben einige meiner Vorredner schon hingewiesen – in weiten Teilen im Übrigen von Bayern abgeschrieben wurde, brauche ich, glaube ich, nicht mehr sagen. Aber das zeigt ja vielleicht auch die Debatte um das Tempo, dass Sie sagen, das Integrationskonzept hat zu lange gedauert, aber Ihr Integrationsgesetz war ganz schnell – copy and paste geht schnell. Das Landesintegrationskonzept, das wir auf den Weg gebracht haben, beruhte auf der Entscheidung, zu sagen, angesichts des Drucks, der durch die große Zahl von Menschen entstanden war, die 2015 und 2016 zu uns gekommen sind, gilt es einerseits schnell Regeln zu schaffen, andererseits aber natürlich auch Beteiligungsformen zu wahren. Deswegen haben Frau Kruppa und andere sehr viel mit den kommunalen Vertretern diskutiert, bevor es zu diesem Integrationskonzept gekommen ist. Und, ja, in einem Punkt gebe ich Ihnen sogar recht, es ist vielleicht wirklich sinnvoll, nach zwei bis drei Jahren mal zu schauen, wie das Integrationskonzept gelaufen ist, wie die Projekte gelaufen sind, was gut war, was schlecht war, und dann vielleicht sogar zu einer Form des Integrationsgesetzes zu kommen, aber, meine Damen und Herren, sicherlich nicht zu so einem Entwurf, wie Sie ihn vorgelegt haben.

Bei wenigen konkret benannten Maßnahmen – auch darauf habe ich schon hingewiesen –, die der Entwurf vorschlägt, ist es so, dass es die Masse schon längst gibt. Es gibt zusätzliche Sprachkurse, für die sich das Land eingesetzt hat, es gibt Angebote der Migrations- und Rückkehrberatungen, es gibt Maßnahmen zur Förderung der Integration an den Schulen, es gibt Schnupperkurse für Zugewanderte an Universitäten, es gibt – darauf hatte ich schon hingewiesen – den Landesintegrationsbeirat und auch die Landesintegrationsbeauftragte. Gleiches gilt für die Forderung nach einem Zuwanderungs- und Integrationsbericht. In der Sache vernünftig, aber auch hier zeigt sich, dass die CDU bei der Entwurfsformulierung nicht auf der Höhe der

Zeit war. Dieser Bericht wurde bereits Ende 2017 durch die Landesregierung beschlossen, vergangenes Jahr ausgeschrieben und wird derzeit durch das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung erarbeitet. Wenn wir diesen Bericht haben, dann werden wir eine sehr gute Grundlage dafür haben, aufgrund unseres Konzepts und dieses Berichts dann wirklich in der neuen Legislaturperiode, wenn wir diese Koalition auch fortsetzen werden, ein wirkliches Integrationsgesetz vorzulegen, das diesen Namen auch verdient hat.