(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe das anders gemeint, Sie manipulieren doch immer!)
Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ich sage es noch mal in aller Deutlichkeit: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat im Internet, so wie er das im Augenblick tut und wie er das nach der Annahme des Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags noch verstärkt tun wird und schon gar nicht im Bereich von YouTube und anderen, Gott sei Dank immer noch relativ freien Mediensphären etwas zu suchen.
Meine Damen und Herren, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, mit dem Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird der Weg in die Sackgasse des – anders kann ich das nicht bezeichnen – überkommenen öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems weiter fortgesetzt, das möchte ich am Ende betonen. Die Ausweitung des zwangsgebühren- und zwangsbeitragsfinanzierten Rundfunks wird in größter Selbsttätigkeit einfach weiterbetrieben. Anstatt wirkliche, systematische Änderungen vorzunehmen und das ganze System neu zu richten, wird weiterhin Symptompolitik betrieben, während sich die Gesellschaft – und gehen Sie bitte mit den Menschen draußen ins Gespräch – und die Medienwelt in eine ganz andere Richtung bewegen. Das kann die AfD so nicht mittragen und deswegen werden wir den Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag leider ablehnen müssen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, der Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag – sowohl der Minister als auch die Kollegen haben schon gesagt, worum es sich darin dreht. Lassen Sie mich nach der verqueren Rede des Abgeordneten Höcke hier noch mal drei Sachen klarstellen. Ich habe aus einer Pressemitteilung gelernt, Herr Höcke, dass Sie fernsehfrei leben. Ich würde mir wünschen, Sie würden auch internetfrei leben, das würde uns allen viel ersparen, aber diese Verlautbarung haben Sie in eine Pressemitteilung geschrieben. Das ist ein typisches Verhalten extremistischer Gruppierungen, bloß keinen Hauch einer anderen Meinung in ihre Ideologie hineinkommen zu lassen. Sie scheinen aber trotzdem heimlich Öffentlich-Rechtliche zu schauen, weil es reicht zumindest, um die T-Shirts irgendwelcher Kameramänner zu beurteilen und denen dann vorzuschreiben, was sie zu tragen haben.
Der ewige Opferritus, den Sie hier vorführen und den Tanz, den Sie regelmäßig vorführen, dass Ihnen die Öffentlich-Rechtlichen sozusagen permanent in die Suppe spucken, das nennt man übrigens „journalistischen Auftrag“. Sie haben sich kritisch mit Ihnen auseinanderzusetzen, sie setzen sich im Übrigen auch mit allen anderen Parteien kritisch auseinander. Glauben Sie mir: Auch Bündnis 90/Die Grünen kann ein Lied davon singen, was eine kritische Auseinandersetzung von Journalistinnen und Journalisten mit unserer Arbeit bedeutet. Im Gegensatz zu Ihnen finden wir das aber gut und begrüßen das, weil das nämlich Teil einer pluralistischen Demokratie ist.
Sie begrüßen den anarchischen Charakter von YouTube. Das finde ich fast ein bisschen niedlich, dass Sie glauben, YouTube wäre anarchisch. YouTube folgt ganz klar Algorithmen, die dazu da sind, Ihnen möglichst viel Kohle abzunehmen, insbesondere denjenigen, die dort werben. Das ist nicht anarchisch, das ist in erster Linie vor allen Dingen neoliberal. Das lehnen Sie ab, habe ich gehört. Aber gut, ich merke, da wird es kompliziert. Wenn man das ausdifferenziert, merkt man dann, dass es bei der AfD doch nicht mehr so ganz geradeaus geht. Ansonsten möchte ich mal darauf hinweisen, dass man das Gefühl hat, Sie zitieren aus einem Lehrbuch für Hautkrankheiten, wenn Sie hier vorn stehen und reden. Das finde ich schwierig, wenn man hier den Öffentlich-Rechtlichen als „Wucherung“ bezeichnet. Das ist faschistische Sprache. Aber auch das muss ich Ihnen nicht sagen, das ha
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch mal zwei Sätze sagen: Ich bin nicht ganz so positiv gestimmt wie meine Kollegen. Nichtsdestotrotz schicke ich vorneweg: Wir werden diesem Staatsvertrag zustimmen. Ich werde nicht müde, immer wieder zu betonen, dass Staatsverträge schwierig sind. Das werde ich auch hier an dieser Stelle tun.
Ich muss aber auch noch mal auf Inhalte eingehen, wir haben darüber gesprochen: Die Verlängerung von 7 auf 30 Tage in den Mediatheken begrüßen wir ausdrücklich. Wir sehen aber – ehrlich gesagt – die Einigung zwischen den Öffentlich-Rechtlichen und den Pressevertreterinnen der Zeitungsgruppen nicht besonders positiv. Wir akzeptieren es aber, weil es ein Kompromiss ist, den die ÖffentlichRechtlichen mit den Zeitungsverlegern getroffen haben.
Ich will Ihnen aber auch sagen, warum ich diese Einigung kritisch sehe: Im Zeitalter des Internets finde ich es durchaus schwierig, dass man zwischen der Art und Weise, wie etwas ausgestrahlt oder in die Welt getragen wird, trennt und daran sein Geschäftsmodell festmacht. Ich glaube, das ist nicht besonders zukunftsträchtig. Ich glaube auch, dass wir noch mehrere Rundfunkänderungsstaatsverträge bekommen werden, in denen wir das sicherlich auch wieder ändern müssen. Der Öffentlich-Rechtliche braucht die Möglichkeit, sich eben auch im digitalen Zeitalter und damit auch im Internet weiterzuentwickeln.
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass der Öffentlich-Rechtliche im Dreieck gesprungen ist, als unter anderem auch Zeitungsverlage angefangen haben, über Videos zu arbeiten. Also das ist für sie durchaus möglich, das machen sie auch. Da gibt es unterschiedliche Formate, die im Internet ausgespielt werden. Ich glaube, dass wir mit dieser Trennung der presseähnlichen versus audiovisuelle bei den Geschäftsmodellen nicht mehr lange hinkommen werden. Wir müssen tatsächlich an dieser Stelle anders denken. Das Internet zwingt uns dazu, anders zu denken. Wir können nicht mehr unterscheiden: Das ist gedruckter Text und deswegen ist das den Zeitungsverlagen vorbehalten und das ist audiovisuell und deswegen ist es den öffentlichrechtlichen und privaten Sendern vorbehalten. Das wird auf Dauer nicht funktionieren.
Herr Höcke hat zwar behauptet, wir würden hier sozusagen den Patienten regelmäßig wiederbeleben. Das ist einfach Quatsch. Was wir hier machen, ist sozusagen die Weiterentwicklung von rechtlichen
Grundlagen in einer sich durchaus schnell verändernden Landschaft. Diese Medienlandschaft ist durch die Digitalisierung und durch das Internet einfach eine sich schnell verändernde Landschaft. Wir sind einfach diejenigen, die dann versuchen, auch die rechtliche Basis dafür zu schaffen. Das hat nichts damit zu tun, dass die Kolleginnen und Kollegen des Öffentlich-Rechtlichen kurz vor dem Sterben wären – ganz im Gegenteil.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Krux bleibt bestehen. Kollege Wucherpfennig hat es, glaube ich, gesagt: Staatsverträge sind ein Minimalkonsens. Das ist einfach das Komplizierte dabei. Wir können hier in Thüringen nicht entscheiden, wie wir anders zu einer Lösung kommen. Ich glaube aber tatsächlich, dass wir über die demokratische Legitimation dieser Sache noch einmal reden müssen. Das ist aber nichts, was wir von hier aus lösen wollen. Wir freuen uns auf die morgige zweite Lesung des Gesetzes, können aber jetzt schon ankündigen, dass wir dem wahrscheinlich so zustimmen werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich kann fast nahtlos bei Kollegin Henfling anknüpfen. Ja, natürlich haben wir als Medienpolitiker immer zwei grundsätzliche Probleme, wenn wir hier vorn ans Rednerpult gehen. Das ist nun mal die Abfolge von Rundfunkstaatsverträgen. Ja, Herr Höcke, vielleicht sind Sie jetzt überrascht, aber es wird einen Dreiundzwanzigsten geben. Der wird schon verhandelt. Demzufolge dürfen Sie dann wieder hier vorn Ihre Polemik ablaufen lassen. Damit müssen wir uns auseinandersetzen.
Natürlich liegen die Ursachen unter anderem darin, dass es eine rasante technische und technologische Entwicklung auf diesem Gebiet gibt. Wir sind sicherlich nicht alle glücklich darüber, dass wir als Medienpolitiker in der Regel hinterherhinken, dass wir im Nachgang bei den entsprechenden Entwicklungen für entsprechende Gesetzlichkeiten sorgen müssen. Das ist kompliziert, das ist schwierig. Dennoch stellen wir uns dieser Debatte und wollen – ich wiederhole mich, in dem Wissen, dass es einen Dreiundzwanzigsten geben wird – uns hier mit dem Zweiundzwanzigsten befassen.
Da meine Kollegen schon auf die Inhalte eingegangen sind, würde ich gern zwei grundsätzliche Gedanken in die Diskussion einwerfen, weil ich glaube, dass es notwendig ist. Kollege Höcke hat deut
lich gemacht, dass er den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an und für sich abschaffen will und dass das für ihn kein Zukunftsmodell mehr darstellt. Mit der Entwicklung des Internets und der einhergehenden Veränderung der Nutzerinteressen und Nutzerbedürfnisse ist die Anpassung des Telemedienauftrags im Allgemeinen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wichtig, aber auch im Konkreten, um seine Entwicklung und Bestandsgarantie zu gewährleisten. Dies vollzieht der Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Es ist somit zwingend, notwendig und auch richtig. In diesem Zusammenhang betont das Bundesverfassungsgericht wiederholt die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Gegengewicht gegen den privaten Rundfunk. Besonders wird der öffentlichrechtliche Rundfunk bei der Digitalisierung, also bei der aktuellen Entwicklung der Medien hervorgehoben. Zitat des Bundesverfassungsgerichts, 18.07.2018: „Die Digitalisierung der Medien und insbesondere die Netz- und Plattformökonomie des Internet einschließlich der sozialen Netzwerke begünstigen […] Konzentrations- und Monopolisierungstendenzen bei Anbietern, Verbreitern und Vermittlern von Inhalten. Sind Angebote zum größten Teil werbefinanziert, fördern sie den publizistischen Wettbewerb nicht unbedingt […] Solche Angebote sind nicht auf Meinungsvielfalt gerichtet, sondern werden durch einseitige Interessen oder die wirtschaftliche Rationalität eines Geschäftsmodells bestimmt, nämlich die Verweildauer der Nutzer auf den Seiten möglichst zu maximieren und dadurch den Werbewert der Plattform für die Kunden zu erhöhen.“ Daraus wird deutlich – und das sagt das Bundesverfassungsgericht –, dass es hier ein Gegengewicht geben muss. Stichwort – das haben wir auch jetzt schon mehrmals gehört – ist die Verweildauer von 7 auf 30 Tage. Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss die Möglichkeit haben, hier in die Breite zu gehen und seine Angebote länger in der öffentlichen Diskussion, in der öffentlichen Wahrnahme, in der öffentlichen Nutzung zu lassen.
Einen zweiten Gedanken: Das ist die Frage des publizistischen Wettbewerbs oder/und der Schwierigkeit der entsprechenden Trennung zwischen Fakten, Meinungen, Inhalten und Werbung sowie der diesbezüglichen Unsicherheit des Nutzers hinsichtlich der Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der Einzelnutzer ist heute gezwungen, nicht nur aus den zahlreichen Angeboten seine Informationen, seinen Inhalt oder die Fakten für sich zu selektieren, sondern gleichzeitig natürlich ganz normal entsprechende Bewertungen selbstständig vorzunehmen. Die Grundlage – das haben wir in den letzten medienpolitischen Diskussionen immer wieder betont und hervorgehoben – ist natürlich die Medienkompetenz für – egal welchen Alters – Jung und Alt weiter zu steigern und hier die Möglichkeit von Nutzern zu verbreitern, entsprechende selbstständige Wertungen vorzunehmen. Normalerweise
sind an dieser Stelle professionelle Selektionen oder verantwortungsvoll handelnde Journalisten hilfreich, aber nicht immer bei den vielfältigen Medienangeboten sind diese sichtbar, ganz zu schweigen von immer mehr eingehenden Algorithmen, die dort entsprechende Aufgaben übernehmen.
Angesichts dieser Entwicklung wächst nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit authentischen, sorgfältig recherchierten Informationen, die Fakten und Meinungen deutlich heraushalten und unterscheiden, die Wirklichkeit nicht verzerrend darstellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken. Den Satz – und das möchte ich abschließend sagen – des Bundesverfassungsgerichts: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk einschließlich des Telemedienangebots stellt ein Angebot dar, das so auf dem freien Markt nicht erhältlich ist und einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt darstellt“, begrüßt Die Linke ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, Die Linke und ich werben für die Unterstützung des Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Danke.
Sehr geehrter Herr Kollege Blechschmidt, ich möchte ganz kurz noch auf Sie antworten, weil Sie mir etwas unterstellt haben, was tatsächlich nicht mein Ansinnen ist. Wir diskutieren das in der AfD, das gebe ich gern zu. Es gibt auch einige, die sagen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört grundsätzlich abgeschafft. Diese Meinung vertrete ich nicht. Ich denke schon, dass es für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wenn er geschrumpft ist, wenn er einen klaren Auftrag hat, eine Daseinsberechtigung und eine Zukunftsoption gibt. Und nein, ich möchte tatsächlich für Deutschland keine amerikanischen Verhältnisse.
Aber was ich mit meiner Rede auch noch mal klarmachen wollte, ist, dass wir vielleicht alle – ich vielleicht weniger, weil ich noch nicht so lange Abgeordneter bin, aber viele von Ihnen – etwas betriebsblind geworden sind. Ja, die Menschen da draußen im Land können es nicht mehr verstehen und immer mehr Menschen draußen im Land können es nicht mehr verstehen, dass wir uns stundenlang in Ausschüssen und anderen Runden über eine Schlichtungsstelle unterhalten und die Frage klären wollen, wie vielleicht in gemeinsamen Konferenzen geklärt wird, ob ein Inhalt eines öffentlich-rechtli
chen Rundfunks presseähnlich ist oder nicht, während zwangsgebührenfinanziert Gehälter von 400.000 Euro für Intendanten gezahlt werden und an das Thema nicht rangegangen wird. Verstehen Sie? Und da müssen wir rangehen. Wir müssen an die Versorgungsleistungen der Öffentlich-Rechtlichen gehen. Da müssen wir rangehen und dann können wir uns auch gerne über solche Details unterhalten. Aber wir müssen die Stimme und die Fragen des Volkes auch mal wieder wahrnehmen und im Hause auch behandeln. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, auch nur eine kurze Reaktion darauf. Zumindest war mein Eindruck, dass Ihr Redebeitrag ein deutliches Anzeichen dafür gewesen ist, dass Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen wollen in diesem Land – ansonsten haben Sie sich zumindest hervorragend verstellt. Ich glaube schon, wenn man die Beiträge – es sind eben keine Gebühren, sondern es sind Beiträge, die wir hier zahlen –, wenn wir diese nicht mehr dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Verfügung stellen, dann ist es ein ganz normaler Vorgang, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk seine Aufgaben, die er per Verfassungsgericht zugestanden bekommen hat, nicht erfüllen kann. Und die aktuelle Diskussion über die Gehälter von Intendanten findet statt. Wenn ich jetzt die Novellierung des MDR-Rundfunkänderungsstaatsvertrags nehme, da findet sie statt. Auch findet natürlich bei fußballinteressierten Leuten die Frage statt: Was geschieht mit diesen Lizenzen, die dort auf den Tisch gelegt werden müssen? Natürlich. Wie weit kann man da noch gehen? Dann gibt es Kooperationen zwischen ZDF und ARD, damit man eben die entsprechenden Lizenzen von Firmen auch noch einkaufen kann. Das findet statt. Die Pensionsdiskussion findet statt, es findet über die Strukturen statt. Wir haben die entsprechende Diskussion, was die Frage betrifft: Wie geht die KEF – also die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs – um und macht entsprechende Vorschläge, damit Einsparungen vorgenommen werden können? Die Diskussion findet im öffentlichen Raum, im gesellschaftlichen Raum statt und mit den Verantwortlichen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das ist – wie gesagt – Realität. Ich glaube schon, wenn wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hier abschaffen müssten, dann wird die publizistische Vielfalt, dann wird die Meinungsvielfalt nicht nur in Thüringen, sondern in Deutschland schwere Schlagseite bekommen und dann haben
wir wirklich amerikanische Verhältnisse. Das will Die Linke nicht, das will die Koalition nicht, und ich gehe davon aus, auch die CDU nicht. Danke.
Gut. Dann sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Es ist auch keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Deswegen schließe ich die Beratung für heute. Wir machen jetzt weiter in der Tagesordnung, das bedeutet jetzt Aufruf des Tagesordnungspunkts 9 und danach, wenn wir noch Zeit haben, des Tagesordnungspunkts 12.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6687 ERSTE BERATUNG
Wünschen die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Kobelt, Sie sind mir angezeigt.