Protokoll der Sitzung vom 31.01.2019

An diese Erfolge wollen wir auch im Jahr 2020 anknüpfen, weil wir davon überzeugt sind, dass dies gut für Thüringen ist. Wir werden diese Legislatur als erste Regierung in der Geschichte des Freistaats mit einer Nettotilgung der Landesschulden abschließen. Mit dem demnächst anstehenden Jahresabschluss 2018 werde ich weitere 205 Millionen Euro zur Schuldentilgung bereitstellen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit haben wir die in der Regierung vereinbarte 1-Milliarde-Euro-Kreditrückzahlung erreicht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: 1 Milliarde!)

1 Milliarde.

Keine – meine Damen und Herren, ich betone: keine – Landesregierung vor uns kann eine Legislatur ohne neue Schulden vorweisen. Ganz zu schweigen davon, dass eine ganze Milliarde an Schulden abgebaut wurde.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist aber nicht Ihr Verdienst!)

Ach, sieh mal an, Herr Zipfel, guten Morgen!

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Regen Sie sich nur nicht auf.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie haben meinen Namen nicht richtig ausgesprochen!)

(Ministerin Taubert)

Lieber Herr Zipfel – Zippel, Entschuldigung! Trotz alledem ist es so: Wir haben 1 Milliarde Euro Schulden getilgt. Wir hätten es auch anders machen können, Herr Zippel. Wir hätten es ausgeben können. Wir haben es aber nicht ausgegeben.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Sie haben es doch ausgegeben!)

Wir haben gesagt: Wir wollen einen soliden Haushalt machen, wir wollen Schulden tilgen über die gesamte Zeit und wir werden 1 Milliarde Euro erreichen – ob Ihnen das jetzt passt oder nicht. Nun sage ich ganz ehrlich, natürlich sind auch wir dafür verantwortlich. Es ist schließlich der fünfte Haushalt, den wir machen.

(Unruhe im Hause)

Aber schön, dass es jetzt munter wird. Meine Damen und Herren, auch vorher – ich sage das mit allem Ernst – hatten wir eben die Möglichkeit, bestimmte Tilgungen vorzunehmen. Wir haben im Haushalt in der letzten Legislaturperiode – Herr Geibert wird sich gut daran erinnern – auch Schulden getilgt, die wir vorher aufgenommen haben. Wir haben uns also auch an die Landeshaushaltsordnung gehalten. Wir haben etwas Neues eingeführt, ich will es noch mal wiederholen. Ich werde es immer wieder wiederholen und bin meinen Kollegen aus dem Finanzministerium sehr dankbar, dass sie das entwickelt haben, nämlich das Thüringer Nachhaltigkeitsmodell. Statt erhebliche Beträge zur scheinbaren Absicherung von Pensionsausgaben in einem Fonds anzusammeln, was momentan wirtschaftlich wenig sinnvoll ist, haben wir mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell die nachhaltigste Form der Vorsorge gesetzlich fixiert: die Schuldentilgung. Das hat noch keine Landesregierung vorher gemacht. Für jede neu eingestellte Beamtin und jeden neu eingestellten Beamten tilgen wir für die gesamte Dauer der aktiven Dienstzeit einen Betrag von 5.500 Euro pro Jahr und entlasten uns so von den Zinsen. Diese Tilgungsbeträge sind zugegebenermaßen momentan eher klein, aber man erkennt schon jetzt die Dynamik in dem System. Im Jahr 2018 waren es noch 52 Millionen Euro, 2020 werden es schon 65 Millionen Euro sein.

Als Landesregierung haben wir auch zwei wesentlich mit Schulden belastete Sondervermögen vorgefunden. Dafür können wir nichts. Trotzdem und weil wir in den vergangenen Legislaturperioden als Fraktion der Regierung immer gesagt haben, dass diese Sondervermögen abgewickelt werden sollen, haben wir die Sondervermögen „Ökologische Altlasten“ und „Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Strukturen“ in die Hand genommen. In beiden Sondervermögen sind Jahr für Jahr bisher neue Schulden entstanden. Wir, meine Damen und Herren, haben das beendet.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Ausgaben, die bisher in den Sondervermögen kreditfinanziert wurden, werden zukünftig ausschließlich aus dem Landeshaushalt getragen. Das bringt Transparenz und Ehrlichkeit bei ungeschmälertem Engagement in der Aufgabenerfüllung. Während das Sondervermögen „Ökologische Altlasten“ bereits aufgelöst und die verbliebenen Schulden an das Land zurückgeführt wurden, lege ich dem Landtag heute zusammen mit dem Haushalt 2020 ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Sondervermögens „Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen“ vor. Mit diesem Gesetz soll die letzte für das Land grundgesetzkonform noch bestehende Möglichkeit der Kreditaufnahme geschlossen und zugleich sichergestellt werden, dass dem Sondervermögen bis zum Ende seiner Laufzeit 2031 die notwendigen Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Mit dieser Maßnahme, meine Damen und Herren, erreichen wir nicht nur, dass keine neuen Schulden mehr im Sondervermögen entstehen, sondern wir werden bis 2031 auch alle dort noch vorhandenen Schulden getilgt haben. Damit haben wir im Ergebnis nicht nur eine einzigartig positive Bilanz im Kernhaushalt zu verzeichnen, sondern wir beseitigen auch die im Schatten des Landeshaushalts bestehenden Sonderschulden und damit ein belastendes Erbe unserer Vorgängerregierungen.

Sehr geehrte Damen und Herren, das wahrscheinlichste Risiko für den Landeshaushalt ist ein plötzlicher konjunkturbedingter Einbruch der Einnahmen. Diese bittere Erfahrung der letzten Finanz- und Wirtschaftskrise lehrt, dass solche Einbrüche jederzeit kommen können und schnell und massiv Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen haben. Wir müssen daher Vorsorge treffen, die es ermöglicht, schnell und flexibel im Haushaltsvollzug auf ein solches Ereignis reagieren zu können. In einem solchen Fall würde es wenig helfen, wenn wir uns jeglicher freier Finanzmittel durch Einplanung in den Haushalt oder durch Zweckbindung berauben. Deshalb haben wir uns dazu bekannt, Ende 2018 eine Rücklage mindestens in der Höhe zu haben, wie sie zu Beginn der Legislatur vorgefunden wurde.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das ist keine Kunst bei den Einnahmen!)

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ihr hättet alles anders gemacht!)

Dies wären 330 Millionen Euro.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ihr hät- tet ja auch Anträge zum Haushalt einbringen können, ihr habt ja nichts vorgelegt!)

(Ministerin Taubert)

Ich sage mal, die CDU war immer bekannt für viel Geldausgeben, das muss man jetzt mal feststellen.

(Unruhe CDU)

Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir haben über zwölf Stunden Zeit in dieser Haushaltsdebatte, wir können das alles diskutieren. Bitte schön, Frau Ministerin.

So ein Zwischenruf hat ja auch einen Vorteil: Man sieht, dass die Leute leben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, es geht um etwas Ernstes. Es geht darum, dass wir auch für so einen sehr abrupten Einbruch, den wir schon erlebt haben, Vorsorge treffen. Ich will noch mal die Zahl sagen: Anfang der Legislatur hatten wir eine Rücklage von 330 Millionen Euro. Ich plädiere natürlich als Finanzministerin dafür, diesen Betrag als absolute Untergrenze zu verstehen und jede Möglichkeit zu nutzen, einen größeren Betrag zurückzulegen.

Meine Damen und Herren, der Haushalt 2020 ist nicht nur unter dem Aspekt der Vorsorge ein Haushalt der Kontinuität, der Haushalt 2020 ist ein Haushalt der Kontinuität auch im Hinblick auf die Gestaltung der Zukunft und der Nachhaltigkeit. Lassen Sie mich das mit wenigen Schlagworten verdeutlichen. Wir hatten im Doppelhaushalt 2018/2019 das Zukunftsprogramm für Thüringen aufgelegt. Mit der grundsätzlichen Überrollung des Haushalts 2019 nach 2020 sind erneut Gelder in gleicher Höhe vorgesehen und können unter gegebenenfalls neuen Prioritätensetzungen für Investitionen eingesetzt werden. Mit dem letzten Haushalt haben wir ein zunächst einmaliges kommunales Sonderinvestitionsprogramm im Umfang von zweimal 100 Millionen Euro aufgelegt. Diese 100 Millionen Euro pro Jahr sollen den Kommunen ab 2020 dauerhaft und ohne Zweckbindung zur Verfügung stehen. Deswegen haben wir diesen Betrag in den Kommunalen Finanzausgleich überführt. Zusammen mit anderen Änderungen und der Wirkung des Partnerschaftsgrundsatzes steigt die sogenannte FAG-Masse von 2019 nach 2020 um rund 130 Millionen Euro. Für kommunale Investitionen kommen mehr als 100 Millionen Euro dazu, die in den Häusern etatisiert sind.

Dazu will ich Ihnen einige Beispiele nennen: Wenn ich an den Brand- und Katastrophenschutz denke mit 7 Millionen Euro, wenn ich an die Bereiche Kindergarten und Sport mit jeweils 5 Millionen Euro denke, wenn ich an die Kofinanzierung des Digitalpakts, die im Haushalt schon enthalten ist, mit

25 Millionen Euro denke, oder das Thema der Gewässerunterhaltung mit 15 Millionen Euro. Wir fördern energetische Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes mit 5 Millionen Euro oder auch die kommunale Altlastensanierung mit 8 Millionen Euro zusätzlich. Auch für die Krankenhäuser haben wir 10 Millionen Euro eingestellt, und – auch wenn es wenig erscheint – viele sind sehr dankbar, dass auch die Tierheime weiterhin unterstützt werden mit 1 Million Euro, und nicht zu vergessen – uns wichtig – der Breitbandausbau mit 18 Millionen Euro. Das sind über 100 Millionen Euro, die zusätzlich zu den 100 Millionen in der Schlüsselmasse dazukommen. Ich weiß, die kommunalen Spitzenverbände neigen immer dazu – das macht das Land ja gegenüber dem Bund auch –, ein wenig zu jammern, aber wir können beweisen, dass sie doch an ganz vielen Stellen Geld bekommen und vor allen Dingen auch dort, wo wir merken, dass aufgrund fehlenden Geldes Defizite entstehen in der Abarbeitung der Pflichtaufgaben. Ich halte das für außerordentlich wichtig, ich denke, das ist gut.

Meine Damen und Herren, ab 2019 gewährt der Bund über Umsatzsteuermehreinnahmen den Ländern Mittel im Zuge der Umsetzung des Gute-KitaGesetzes. Mit dem Haushalt 2020 haben wir in Höhe von rund 38 Millionen Euro Vorsorge getroffen, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel auch verausgabt werden können. In welcher Weise das genau geschehen soll, muss und wird im Rahmen der parlamentarischen Beratung zu klären sein.

Darüber hinaus stärken wir in ganz unterschiedlichen Bereichen unser Engagement. Lassen Sie mich auch hier einige Beispiele nennen:

Die Bereiche der Breitbandinitiative und digitalen Infrastruktur erfahren einen weiteren Ausgabenzuwachs. Die Ansätze wachsen ob der Bedeutung dieses Politikfelds von 12 Millionen Euro 2019 auf rund 30 Millionen Euro im Jahr 2020. Zudem stehen Verpflichtungsermächtigungen in den kommenden Jahren im Umfang von 244 Millionen Euro zur Verfügung.

Gegenüber den Hochschulen erfüllen wir die gemeinsame Rahmenvereinbarung IV und steigern mit dem Bereich Förderung der Wissenschaft und Forschung die geplanten Ausgaben um rund 23 Millionen Euro.

Und wir wollen uns als Landesregierung weiter intensiv im Bereich Umwelt engagieren. Mit dem Ziel der Steigerung des Anschlussgrads an Abwasserentsorgungsanlagen, vor allem im ländlichen Raum, steigern wir die Zuschüsse an die Aufgabenträger in diesem Bereich und verdoppeln die entsprechenden Ansätze um 10 Millionen Euro. Signifikant erhöhen wir auch die Veranschlagung im Bereich Altlastensanierung – ich hatte es gerade erwähnt –, dies betrifft insbesondere Altdeponien, aber eben auch kommunale Altlasten.

(Ministerin Taubert)

Im Einzelplan 10 – Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft – stellt sich eine besondere Schwierigkeit ab 2020 ein. Sie wissen, die Entflechtungsmittel fallen als besondere Einnahme aus und dafür sind in etwas geringerem Maße Zuweisungen aus Umsatzsteuerpunkten verbunden. Diese jährlich mehr als 100 Millionen Euro sind zu etwas mehr als der Hälfte von Steuereinnahmen kompensiert worden, sodass erhebliche Einnahmen im Vergleich zu 2019 fehlen werden. Dennoch ist es uns gemeinsam mit großer Anstrengung gelungen, massive Verwerfungen in den Bereichen zu vermeiden, die bisher in wesentlichen Teilen aus Entflechtungsmitteln finanziert wurden. Dies betrifft insbesondere die wichtigen Bereiche ÖPNV, SPNV und den Landes- und kommunalen Straßenbau.

Meine Damen und Herren, aber auch Kunst und Kultur sind uns mehr wert. So steigen allein im Kapitel 02 08 – Kunstpflege – die Ausgabenansätze um rund 14 Millionen Euro, was einem Anstieg von rund 9 Prozent gegenüber 2019 entspricht. Hierin sind natürlich die Aufwüchse im Bereich Theater und Orchester ebenso wie in den Bereichen „Förderung der Breitenkultur“ und der Jugendkunst- und Musikschulen enthalten.

(Beifall DIE LINKE)

Ja, ich denke, das ist okay.

(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Ich finde es sehr gut!)

Ein prozentual noch stärkerer Anstieg findet sich im Bereich der Denkmalpflege. Hier beträgt das Plus 13,7 Prozent. Außerhalb der Personalausgaben für Lehrerinnen und Lehrer und der Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes steigen die Ansätze im Einzelplan 04 unter anderem im Bereich der Schulen in freier Trägerschaft, der Erwachsenenbildung und zur Förderung der Digitalisierung und der inklusiven Erwachsenenbildung sowie im Bereich der Jugendförderung und nicht zuletzt im Bereich des Sports.

(Beifall DIE LINKE)