Protokoll der Sitzung vom 28.02.2019

Herr Henke, Sie haben sich da vertan, was Sie gesagt haben zur Kollektivierung. Was Sie dann noch gesagt haben, dass natürlich die Betriebe ihren Anteilseignern verpflichtet sind – ja, genau. Aber das

ist auch das Problem, das wir haben. Deswegen ist es richtig, da gesetzgeberisch tätig zu werden.

Wir wollen jetzt noch einmal die Situation insgesamt in Thüringen beleuchten. Die Thünen-Studie hat zwei Landkreise in Thüringen angeschaut. Die Situation ist offensichtlich gar nicht mit anderen Bundesländern wie Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern vergleichbar.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses, natürlich muss man es nicht erst so weit kommen lassen wie in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern, sondern man kann schon vorher aktiv werden. Da aber muss man für alle Menschen aktiv werden, egal wo sie herkommen, welche Namen sie tragen, welche Sprache sie sprechen, und nicht – darum ging es in dem AfD-Antrag – sagen, deutsche Investoren sind gewollt und ausländische Investoren sind abzulehnen. Diese Unterscheidung kann ich nicht tragen und sie kann meine Fraktion nicht tragen. Auf die lassen wir uns gar nicht erst ein. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Ich frage jetzt noch einmal: Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Jetzt zum dritten Mal – alle guten Dinge sind drei –: Frau Ministerin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, eines ist, glaube ich, in der Diskussion sehr deutlich geworden: Offensichtlich hat keiner eine wirklich großartige Lösung zu präsentieren. Aber darauf will ich gar nicht eingehen. Sondern mir geht es eher darum, dass wir es hier mit einem in der Öffentlichkeit diskutierten Thema zu tun haben, einem im Berufsstand diskutierten Thema, das sehr brisant ist und in der öffentlichen Wahrnehmung am Ende auch Sorgen erzeugt.

Insbesondere der Antrag der AfD – vor allen Dingen in der Überschrift – impliziert das noch einmal doppelt so hoch. Es wird nämlich ein völlig schiefes Bild von der Realität suggeriert, insbesondere was Thüringen betrifft. Um es kurz zu sagen: Die Situation in Thüringen und in Deutschland ist nicht mit der in Afrika oder Osteuropa vergleichbar. Das genau belegen die Zahlen des Thünen-Instituts, worauf ich später auch noch einmal eingehen will.

Sehr geehrte Damen und Herren, die wichtigste Aufgabe der Bodenmarktpolitik ist, den Land- und

Waldeigentümern Rechtssicherheit am Grund und Boden als ihrem wichtigsten Produktionsfaktor zu garantieren. Der Fokus der Diskussion liegt auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt, wie auch die Diskussion eben hier wieder gezeigt hat. Insbesondere die Finanzmarktkrise 2007 – seitdem haben wir nämlich eine solche Entwicklung zu verzeichnen –, die Politik des billigen Geldes, die Förderung für erneuerbare Energien, die bodengebundene Agrarzahlung, die andauernden Flächenentzüge für Naturschutz und andere außerlandwirtschaftliche Zwecke sowie die Flächenprivatisierung der BVVG zu Höchstpreisen waren und sind ursächlich dafür, dass die Attraktivität des landwirtschaftlichen Grunds und Bodens auch für Nichtlandwirte sowie inner- und außerlandwirtschaftliche Investoren als Kapitalanlage ständig steigt.

Die Boden- und Pachtpreise auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt sind deutschlandweit und in Thüringen in den letzten zehn Jahren um teilweise bis zu 100 Prozent gestiegen und teilweise nicht mehr aus dem landwirtschaftlichen Ertragswert zu erwirtschaften. Das Bodenpreisniveau ist in Deutschland im Vergleich sehr unterschiedlich. In der Regel liegt das Niveau in den neuen Bundesländern häufig noch unter dem der alten Bundesländer. Außerdem sind Tendenzen zu weiteren Flächenkonzentrationen zu verzeichnen.

(Beifall DIE LINKE)

Diese Situation ist Anlass für die aktuellen Diskussionen zum landwirtschaftlichen Bodenmarkt, die sehr kontrovers geführt werden, insbesondere hinsichtlich der Bewertung des Gefährdungspotenzials für die Agrarstrukturen und des damit verbundenen Regulierungsbedarfs zur Verhinderung weiterer Preissteigerungen sowie Flächenkonzentrationen. Bund und Länder haben dazu einen ersten Bericht auf der Agrarministerkonferenz im März 2015 vorgelegt. Mit den Entwicklungen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt beschäftigen sich die Studien des Thünen-Instituts, der Bundesforschungsanstalt für ländliche Räume, Wald und Fischerei aus den Jahren 2013 und dann noch einmal aus dem Jahr 2017. In jedem der fünf neuen Bundesländer wurden zwei Landkreise untersucht, hier war die Rede davon: in Thüringen Schmalkalden-Meiningen und Sömmerda. Danach wurden im analysierten Zehnjahreszeitraum von 2007 bis 2017 insgesamt rund 28.500 Hektar Eigentumsfläche mit den Share Deals auf neue Kapitaleigentümer übertragen. In Relation zur landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche der Fallregionen haben in den zehn Jahren 2,2 Prozent dieser Fläche den Eigentümer per Share Deal gewechselt. In Thüringen liegt der Anteil bei 1,5 Prozent, in den brandenbur

(Abg. Dr. Scheringer-Wright)

gischen Fallregionen bei 3,9 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern bei 2,9 Prozent, in Sachsen-Anhalt bei 0,5 und in Sachsen bei 1,5 Prozent. Der vorliegende Bericht liefert aber für die Frage nach den Auswirkungen überregional aktiver Investoren auf die ländliche Entwicklung nur wenige Anhaltspunkte. Diese Fragestellung wird daher derzeit in einem weitergehenden Forschungsprojekt am Thünen-Institut bearbeitet. Wir begrüßen dieses Projekt ausdrücklich, denn wir wünschen uns eine bessere wissenschaftlich basierte Faktenlage, um den Regelungsbedarf und die Eingriffe in die verfassungsund europarechtlich geschützten Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger im Interesse des Allgemeinwohls auch zu begründen. Die bisher vorliegenden Studien haben aufgezeigt, wie komplex das Thema „Landwirtschaftliche Bodenmarktpolitik“ ist. Daher bedarf es einer grundlegenden Aufarbeitung unter Einbeziehung der unterschiedlichsten Fachressorts.

Ich sage es ganz deutlich: Ich bin nicht bereit, eine Scheinstrukturveränderung, Entwicklungskonzept oder wie auch immer zu entwerfen, das dem eigentlichen Problem überhaupt nicht nahekommt, im Gegenteil, durch Gerichtsurteile sogar gekippt wird. Die bisher vorliegenden Studien haben eben aufgezeigt, wie komplex das Ganze ist. Anknüpfend an den Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ vom März 2015 ist dazu auf der jüngsten Agrarministerkonferenz vom September 2018 die Bund-Länder-Initiative „Bodenmarktpolitik“ beschlossen worden. Ob und in welcher rechtlichen Form ein gesetzgeberisches Handeln der Länder möglich ist, wird gerade länderübergreifend diskutiert. Auf dieser Grundlage ist dann zu entscheiden, in welcher Form ein gesetzgeberisches Handeln sinnvoll ist – ein gesetzgeberisches. Ein erster Bericht dazu wird der Agrarministerkonferenz noch in diesem Jahr vorliegen. Regelungen zu Share Deals sind auf der Ebene des Bundes zu erlassen, um hier wirkungsvolle Instrumente zu entwickeln, denn Thüringen ist keine Insel, sondern Teil des europäischen Markts. Die Ursachen sind komplex und global beeinflusst.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Bodenmarkt in Thüringen ist gegenwärtig nicht von der gleichen Dynamik wie der in anderen Bundesländern erfasst. Im Zeitraum von 2014 bis 2017 sind die Kaufpreise laut Statistischem Bundesamt von 9.430 Euro auf 10.550 Euro je Hektar, in den Altbundesländern von 28.427 Euro auf 35.394 Euro je Hektar und in den neuen Ländern von 12.264 Euro auf 15.626 Euro je Hektar gestiegen.

Die von der AfD-Fraktion getroffene Feststellung, dass der Thüringer Bodenmarkt von branchenfrem

den ausländischen Finanzinvestoren zum Zweck der Bodenspekulation geprägt sei, wird durch die statistisch erhobenen Daten sowie die Untersuchung des Thünen-Instituts nicht gestützt. Thüringen hat seit über 20 Jahren sowohl einen stabilen Bodenmarkt als auch stabile Agrarstrukturen. 6.850 Hektar wurden 2017 zur Genehmigung nach Grundstückverkehrsgesetz beantragt. Das sind 1 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Thüringen und 30 Prozent weniger Fläche als 2007. 80 Prozent dieser Flächen wurden von Landwirten erworben. Die 20 Prozent Nichtlandwirte, die als Käufer aufgetreten sind, stammen vorwiegend aus der Region. Der landwirtschaftliche Grundbesitz ist kleinparzelliert. Die Kauflosgröße pro Vertrag beträgt durchschnittlich unter 1 Hektar. Diese Entwicklung steht für eine breite Eigentumsstreuung. Der landwirtschaftliche Grundbesitz ist zu 70 Prozent an die landwirtschaftlichen Betriebe in Thüringen verpachtet. In Familienbetrieben liegt der durchschnittliche Anteil der gepachteten Flächen bei circa 60 Prozent, in den Unternehmen juristischer Personen bei knapp über 80 Prozent. Die Verfügbarkeit von Pachtflächen ist in Thüringen hoch. 46 Prozent der Pachtverträge haben nämliche eine Laufzeit von unter sechs Jahren, das sind circa 253.500 Hektar.

Nach den Agrarstrukturerhebungen von 1999 bis 2017 haben sich die Bewirtschaftungsverhältnisse im Verhältnis der Einzellandwirte, juristischen Personen und Personengesellschaften nur marginal zugunsten der Einzelbetriebe verschoben. 3.607 landwirtschaftliche Betriebe bewirtschaften 780.000 Hektar in Thüringen. Laut den Aussagen des Thünen-Instituts bewirtschaften in den zwei untersuchten Fallregionen in Thüringen Schmalkalden-Meiningen und Sömmerda 77 Prozent der ortsansässigen Unternehmen 85 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. 23 Prozent der Unternehmen und 15 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind in der Hand überregional aktiver Investoren. Davon wurden 10 Prozent der Unternehmen und 9 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Zeitraum 2007 bis 2017 übernommen.

Aus der Studie des Thünen-Instituts geht nicht hervor, dass ausländische Investoren zum Zwecke der Bodenspekulation am Markt agieren, wie von der AfD unterstellt. Hier sind weitergehende Untersuchungen zur Unterscheidung in überregional landwirtschaftsnah oder nicht landwirtschaftlich aktive Investoren erforderlich.

Sehr geehrte Damen und Herren, auch in Thüringen werden regional differenziert Spitzenpreise wie in Altbundesländern gezahlt und Tendenzen zu Flächenkonzentrationen beobachtet. Bei den Käufern,

(Ministerin Keller)

die nicht einschlägig als Landwirte ausgewiesen sind, sollten wir pauschale Urteile aber vermeiden, sie nicht über einen Kamm scheren und ebenso pauschal ablehnen, wie es die AfD-Fraktion in ihrem Antrag tut. Warum? Viele der Investoren engagieren sich in den Regionen und tragen wesentlich zur Vielfalt des ländlichen Raums bei. Daher mahne ich in Richtung AfD-Fraktion einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema an. Ich fühle mich auch in dem Ermahnen an alle anderen bestätigt: Vorsicht vor den einfachen Antworten der AfD, eben auch in diesem Zusammenhang!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir brauchen zur Bewältigung der sich in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum stellenden Aufgaben viele Partner. Im Mittelpunkt unserer Agrarpolitik steht, zukunftsfähige Agrarstrukturen zu erhalten und weiterzuentwickeln, den Prozess des ständigen Wandels in der Landwirtschaft mit zunehmender Diversifizierung der Betriebe hin zu neuen nachhaltig leistungsfähigen Kooperations- und Betriebsformen zu fördern und nicht einzuschränken. Wir wollen den ländlichen Raum als einen attraktiven, lebenswerten Ort erhalten und weiterentwickeln. Gesicherte Eigentums- und Besitzverhältnisse sind existenzielle Grundlage für den Erfolg der landwirtschaftlichen Betriebe und für ein friedliches Miteinander. Das sollte unser Handeln maßgeblich bestimmen. Die im Antrag der AfD erhobenen Forderungen schüren nur Ängste und Unsicherheit. Das lehnen wir ab.

Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der weltweiten Zunahme solcher Landtransfers wurden am 12. Mai 2012 vom Welternährungsausschuss der Vereinten Nationen mit Sitz bei der Ernährungsund Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen die freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Regelung von Eigentums-, Besitz- und Nutzungsrechten an Land, Fischgründen und Wäldern im Rahmen nationaler Ernährungssicherheit verabschiedet. Im Unterschied zu den in der Antragsbegründung genannten Beispielen Afrika und Osteuropa gibt es zu Land Grabbing in Thüringen keine annähernd vergleichbare Entwicklung. Deutschland hält die genannten Leitlinien ein. Deutschland hat im Gegensatz zu den im Antrag erwähnten Ländern eine stabile Staats- und Rechtsordnung. Das Eigentum und der Besitz am Grund und Boden sind verfassungsrechtlich geschützt. In dem angesprochenen Artikel in der „Thüringer Allgemeinen“ vom 22. November 2018 mit dem medienwirksamen Titel „Finanzinvestoren greifen nach Ackerland in Thüringen“ wird behauptet, dass die Untersuchungsergebnisse der Studie

des Thünen-Instituts von 2017 die getroffene Aussage des Artikels stützen. Das wurde vom ThünenInstitut selbst dementiert. Ebenso verhält es sich mit dem Artikel aus der „Bauernzeitung“ vom 12. November 2018. Die dort zitierte Aussage bezieht sich auf die statistischen Auswertungen im Rahmen des Genehmigungsvollzugs nach Grundstückverkehrsgesetz in Thüringen. Hier werden die zur Genehmigung beantragten Grundstückskaufverträge eines Kalenderjahres erfasst. Diese Daten sind auf der Seite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft veröffentlicht, das kann jeder nachlesen.

Das Thema „Landwirtschaftliche Bodenmarktpolitik“ ist eng mit den Grundrechten der Bürger auf Schutz des Eigentums und des Besitzes am Grund und Boden verbunden, das viele Menschen bewegt. Insbesondere im ländlichen Raum sind damit Ängste und Befürchtungen verbunden. Diese Ängste nehmen wir als Landesregierung sehr ernst. Auch wenn Thüringen nach den derzeit vorliegenden Fakten im Vergleich zu anderen Bundesländern mit am geringsten betroffen ist, bemühen wir uns dennoch gegenwärtig darum, verantwortungs- und respektvoll damit umzugehen und wir suchen gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund nach Lösungen, die Bodenmarktpolitik ausgewogen zu gestalten. Und, sehr geehrte Damen und Herren, eines hat die Diskussion gezeigt, dass gemeinsam natürlich nach Lösungen gesucht wird, aber sie müssen auch auf diesem Grundrecht platziert werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir befinden uns derzeit noch im Diskussionsprozess um die bestmögliche Lösung auf Landes- und auf Bundesebene. Das Grundstückverkehrsgesetz gibt uns zwar die Möglichkeit, Verkäufe von landwirtschaftlichen Flächen dann zu verbieten, wenn der Verkauf der Verbesserung der Agrarstruktur in Thüringen widerspricht. Das ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn ein Nichtlandwirt Landwirtschaftsflächen erwirbt, obwohl es einen Landwirt in der Region gibt, der an dem Erwerb der verkauften Flächen zu gleichen Bedingungen interessiert ist. In diesem Fall nimmt auch in Thüringen die Thüringer Landgesellschaft das Vorkaufsrecht wahr und erwirbt die Landwirtschaftsfläche, um sie an einen Landwirt weiterzuverkaufen. Ohne einen kaufwilligen Thüringer Landwirt sind der Thüringer Landgesellschaft derzeit jedoch die Hände gebunden. Aber was wir brauchen, ist Transparenz in diesen Prozessen. Ich habe deshalb die Landgesellschaft in der vergangenen Woche beauftragt, mir zu allen Verkäufen den Werdegang bis zum Verkauf zuzuarbeiten, wenn kein Nichtlandwirt oder ein Landwirt zur Verfügung steht, wie der Ablauf organisationstechnisch

(Ministerin Keller)

funktioniert. Ich habe gesagt, ich werde das veröffentlichen, ich werde das auf unserer Seite ins Netz stellen, damit wir hier auch Transparenz gegenüber denen haben, die immer wieder diese Instrumente für ihre eigenen ideologischen Prozesse nutzen wollen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Möglichkeit des Vorkaufsrechts ist ein brauchbares Instrument, um unsere Agrarstruktur zu sichern. Es ist aber eben nicht perfekt und deshalb suchen wir nach besseren Lösungen, um die Agrarstruktur Thüringens zu bewahren. Mein Wunsch ist es, dass wir zu einer Regelung kommen, die es uns ermöglicht, den Verkauf landwirtschaftlich genutzter Flächen an einen Nichtlandwirt auch dann zu untersagen, wenn kein ortsansässiger Landwirt aus der Region ein Kaufinteresse signalisiert. Auch in diesem Fall sollte der Freistaat über die Thüringer Landgesellschaft sein Vorkaufsrecht ausüben können, damit das landwirtschaftliche Grundstück für eine gewisse Zeit gesichert ist, um einen Landwirt oder einen Landwirtschaftsbetrieb als geeigneten Käufer zu finden. Die von der Landgesellschaft erworbene Fläche steht in diesem Sinne also weiterhin dem Markt zur Verfügung.

Lassen Sie mich an der Stelle noch ein Wort zu den in der Diskussion gefallenen Junglandwirten und zur Junglandwirteförderung sagen. Wir haben in Thüringen 464 Junglandwirte, und das auch aufgrund unserer Junglandwirteförderung, die offensichtlich auch greift.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin mir der Tatsache sehr bewusst, dass unsere Absicht, den landwirtschaftlichen Bodenmarkt zum Schutz der Agrarstruktur und zur Verhinderung von Bodenspekulationen zu kontrollieren, nicht wirklich erreicht werden kann, solange das Grundstückverkehrsgesetz lediglich die Verkäufer landwirtschaftlicher Grundstücke zur Genehmigung vorsieht, hingegen aber nicht greift, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb geschlossen bzw. veräußert wird. Und unserer Kontrolle entzogen sind auch der Kauf und Verkauf von Gesellschafts- und Genossenschaftsanteilen landwirtschaftlicher Betriebe. Hier sind die Bundesregierung und der Bundestag gefordert. Eine Novellierung des Grundstückverkehrsgesetzes muss insbesondere für Transparenz bei Verkauf und Kauf von landwirtschaftlichen Betrieben sorgen. Wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb geschlossen verkauft wird und wenn Anteile an Landwirtschaftsbetrieben veräußert werden, müssen die Käufer bekannt sein. Nur dann können wir wirklich gegen Bodenspekulationen vorgehen und unsere Agrarstruktur schützen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sehen es als unsere Aufgabe, zusammen mit dem Bund – und, Herr Malsch, da können Sie uns ja gemeinsam mit der SPD natürlich unterstützen – und den anderen Bundesländern an geeigneten Lösungen zu arbeiten, die unsere Agrarstruktur schützen und Bodenspekulationen verhindern. Nur Sorge und Ängste zu schüren, ohne wirklich Antworten zu haben, das kann nicht wirklich Ziel der Politik sein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft beantragt worden. Darüber stimmen wir jetzt ab. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und der Abgeordnete Gentele. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir stimmen über den Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/6503 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und der Abgeordnete Gentele. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15

Schließung des ManniskeKrankenhauses in Bad Frankenhausen verhindern – Mögliches Missmanagement der Verantwortlichen aufklären! Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/6504 - Neufassung -

Die AfD hat mit Frau Abgeordneter Herold angekündigt, das Wort zur Begründung zu geben.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer im Internet, nachdem unser erster Antrag zum Manniske‑Krankenhaus in Bad Frankenhausen am 5. Dezember 2018 erstellt und zum Dezember-Plenum eingereicht worden war, sind jetzt 75 Tage vergangen. Mit Geschäftsordnungsspielen und parlamen

(Ministerin Keller)

tarischer Prokrastination ist es der rot-rot-grünen Einheitsfraktion bis heute gelungen, die Debatte über eine brisante Angelegenheit erfolgreich aus dem Parlament herauszuhalten.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Woher nehmen Sie denn da an der Stelle Ih- re Auffassung?)

Sprechen wir also heute über ein Lehrstück aus der Sparte „Wenn etwas schiefgehen soll, dann geht es ganz sicher schief, wenn sich die Politik, verschiedene Vertreter sich widerstreitender Interessen und das auch noch unter sachfremden Prämissen einmischen.“

(Beifall AfD)

Wie ist die Lage? Seit 1994 betreibt das Deutsche Rote Kreuz in Bad Frankenhausen, in Sondershausen, in Sömmerda und im fernen Luckenwalde je ein Krankenhaus. Eines davon, die Manniske Klinik in Bad Frankenhausen, arbeitet seit Jahren wirtschaftlich defizitär und wurde offensichtlich mit den Erlösen der anderen Kliniken subventioniert und damit am Leben gehalten. Zuletzt lag die Auslastung der Klinik bei 58 Prozent. Für einen gesunden Betrieb wären 85 Prozent Kapazitätsauslastung erforderlich gewesen. Das DRK als Betreiber war schon länger auf der Suche nach Mitteln und Wegen, diesem Zustand abzuhelfen. Leider war das bis Dezember 2018 nicht gelungen und so haben wir es beim Nachvollzug des Niedergangs wohl mit der „Chronik eines angekündigten Todes“ zu tun. Im Unterschied zu dem berühmten Roman, bei dem ganz klar war, wer die Täter waren, ist hier nichts wirklich klar und erklärbar, aber vieles im Nebel politischer Interessenlagen verborgen. Ganz sicher ist heute nur die Tatsache: Das Krankenhaus, das dazugehörige MVZ und die Schwesterkliniken des DRK sind insolvent.

Die letzten unerfreulichen Neuigkeiten von letzter Woche lauten dahin gehend, dass ein Teil der Beschäftigten gerade nur Insolvenzgeld bekommt, aber nicht kündigen kann, weil sonst Abfindungsansprüche und Arbeitslosengeld verloren gingen. Ein Teil der Beschäftigten wurde nach Sondershausen und Sömmerda vermittelt, hat dort aber im Augenblick auch nur eine befristete Anstellung. Die Klinik wurde teilweise leer geräumt, lediglich eine Notfallzentrale mit zehn Plätzen und dem entsprechenden ärztlichen und pflegerischen Personal wird vorgehalten.

Im Jahr 2017 gab es Hoffnung für den angeschlagenen Krankenhausstandort. Mit Mitteln aus dem Krankenhausstrukturfonds großzügig gefördert, mit Bundes- und Landesmitteln umstrukturiert hätte die Manniske Klinik möglicherweise eine solide wirt