Johanna Scheringer-Wright

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wir beraten heute das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes – Schaffung eines forstwirtschaftlichen Vorkaufsrechtes. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft, wie schon im Titel ausgeführt, ein forstwirtschaftliches Vorkaufsrecht. Genauso wichtig ist jedoch, dass in diesem Gesetzentwurf wieder eingeführt wird, dass Kommunen bzw. Gemeinderäte und Bürgermeister nicht einfach kommunalen Wald verkaufen können, um Haushaltslöcher zu stopfen. Das ist ein wichtiger Schritt zum Schutz des Waldes.
Zudem wurden im Gesetzentwurf Klarstellungen für die Nutzung der Waldwege erreicht und auch Regelungen für Aufforstung, angepasst an den Klimawandel, festgelegt.
Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 61. Sitzung am 29. März 2019, in seiner 62. Sitzung am 2. Mai 2019, in seiner 63. Sitzung am 6. Juni 2019, in seiner 64. Sitzung am 12. Juni 2019, in seiner 65. Sitzung am 27. Juni 2019, in seiner 66. Sitzung am 4. Juli 2019 und in seiner 67. Sitzung am 29. August 2019 beraten. Es wurde ein mündliches Anhörungsverfahren in öffentlicher Sitzung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt – und zwar in der 62. Sitzung des Ausschusses am 2. Mai 2019. Die Anzuhörenden im mündlichen Verfahren waren der Waldbesitzerverband für Thüringen e. V., ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts, die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, der Gemeindeund Städtebund, der Thüringische Landkreistag e. V., die Thüringer Landgesellschaft, der Forstunternehmer-Verband Thüringen e. V., Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e. V.,
die Notarkammer Thüringen, der Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber e. V., der Bündnis für Wald und Wild e. V., der BUND Landesverband Thüringen, der NABU Landesverband Thüringen, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald-Landesverband Thüringen, der Ilmenauer Radsportclub e. V. und der Thüringer Landesverband Energiewende mit Vernunft e. V.
Zudem hat der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten noch ein schriftliches Anhörungsverfahren sowie ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren zu den Änderungsanträgen in den Vorlagen 6/5532 und 6/5663 – Neufassung –, 6/5716, 6/5773 und 6/5801 durchgeführt. In diesem schriftlichen Verfahren waren die Fachhochschule Erfurt, Fakultät Landschaftsarchitektur, Gartenbau und Forst befragt, die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft, Landesgruppe Thüringen e. V., der Thüringer Reit- und Fahrverband, der ADFC LV Thüringen, die Thüringer Tourismus GmbH, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, die IG BAU-Bezirksverband Erfurt, Dr. Andreas Niepagen, Geschäftsstelle des Thüringer Forstvereins, der Landesjagdverband Thüringen e. V., der Thüringer Bauernverband e. V., die Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e. V. und der Bund Deutscher Forstleute-Landesverband Thüringen. Fakultativ wurden im schriftlichen Verfahren noch der Thüringer Motorsport Bund e. V. und Albert Spitzer angehört.
Der Gesetzentwurf war auch Gegenstand einer Onlinediskussion gemäß § 96 Abs. 2 GO. Der nun zur Verabschiedung vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis dieser sehr ausführlichen Beratung im Ausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hier um einen Flächentausch. Wenn Flächen getauscht werden, könnte man sagen, ist ja alles in Ordnung, das Land bekommt den Gegenwert der Fläche in Fläche oder auch in Geld erstattet. Aber hinter diesem Flächentausch steckt doch eine viel tiefere Problematik. Ich bin jetzt noch einmal vorgegangen, weil ich auch deutlich machen will, dass es mir nicht darum geht, Erfurt Entwicklungschancen zu nehmen. Ich denke, gerade eine BUGA – das haben wir in Thüringen schon erlebt – ist eine Chance, um eine Stadt, eine Region richtig gut weiterzuentwickeln. Das sollte genutzt werden. Trotzdem glaube ich, dass man bei dieser Entwicklung nicht auf halbem Weg stehen bleiben sollte. Man muss auch zukunftsfeste Konzepte entwickeln. Seit Jahren kämpfe ich als landwirtschaftspolitische Sprecherin für den Erhalt von
Acker- und Waldflächen. Wir wissen alle, Boden ist nicht vermehrbar.
Es gibt Möglichkeiten, Städte so zu bauen, dass sie nicht immer mehr versiegelt werden. Es ist ja ein gutes Ziel, die Innenstädte von Autos zu befreien, und deswegen zum Beispiel Parkmöglichkeiten an den Stadtrand zu bringen.
Genau. Ich kenne die Fläche sehr gut, ich fahre öfter von Gotha kommend dort rein. Um die Messe herum gibt es einige Supermärkte, auch die haben Parkplätze. Die Messe hat Parkplätze. Es gibt diesen Park-and-Ride-Parkplatz direkt an der Straßenbahnschleife.
Genau. Wenn mehr Parkplätze gebraucht werden, dann gibt es auch technische Möglichkeiten, die sehr ausgereift sind, zum Beispiel Parkplätze in die Höhe zu bauen. Parkhäuser zum Beispiel wären die Alternative zu einer weiteren Flächenausdehnung.
Wir haben in dieser Legislatur zum Beispiel den Parkplatz an der Universität Erfurt und die angrenzende Ackerfläche besucht. Wir haben uns sehr dafür eingesetzt, dass der Parkplatz da nicht einfach in die Fläche erweitert wird, obwohl die Stadt das schon so geplant hatte, sondern dass auch dort ein Parkhaus gebaut wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Zukunftsfähigkeit bedeutet, den Boden zu schonen!
Wenn wir das Klima schützen wollen, können wir nicht weiter versiegeln. Aber dort, wo versiegelt worden ist, kann auch in die Höhe gebaut werden. Dafür ist die Technik da. Jedes neue Hotel muss die Auflage kriegen, eine Tiefgarage zu bauen. Man muss nicht immer in die Breite gehen. Zu dem, was ich im Vorfeld – ich habe das ja auch mit den Kollegen diskutiert – gehört habe, dass Kosten als Argument angeführt werden, warum man da kein Parkhaus bauen kann, muss ich sagen, wir können nicht ewig so weiterwirtschaften und immer das Billigste bauen und immer zulasten der Natur, der Ackerfläche und des Bodens. Ich weiß, dass hier eine Abwägung stattgefunden hat. Ich persönlich habe mich jahrelang gegen solche Projekte ausgesprochen. Ich kann diesem Flächentausch jetzt nicht zustimmen.
Und Ihnen ich sage eines: Ich brauche Ihren Beifall überhaupt nicht, weil Sie von Klimaschutz überhaupt keine Ahnung haben,
in der Sache keine Ahnung haben, sondern populistisch auf ein Pferd aufspringen und dieses Pferd reite ich nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben heute den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Naturschutzrechts zur endgültigen Verabschiedung vorliegen. Diese Neuordnung ist dringend notwendig, weil die dramatischen Gefahren für Natur, Umwelt und Klima für alle immer lebensbedrohlicher werden. In dem Gesetz werden verschiedene Rahmenbedingungen und Festlegungen getroffen. Bei einigen sind natürlich auch Kompromisse geschlossen worden, andere sind Trade-offs nach dem Motto: Gibst du mir, so gebe ich dir. Manche Fragen – und das ist ja bei Gesetzen normal – sind unbestimmt geblieben, obwohl ausdrücklich zu begrüßen ist, dass der Artenschutz explizit im Gesetz verankert wurde. Gleichwohl haben sich die Regierungskoalitionen auf meine Anregung hin auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag zum Gesetz geeinigt.
Es war uns angesichts des großen Artensterbens wichtig, im Zuge dieses Gesetzes diesen Entschließungsantrag vorzulegen, der ausdrücklich auf die Erhaltung der Artenvielfalt und insbesondere den Insektenschutz zielt. Denn was wir beobachten müssen, ist ja ein dramatischer Rückgang der Insektenpopulationen, was zu vielfältigen Problemen für die Umwelt, aber auch für die Land- und Forstwirtschaft und das alltägliche Leben führt. Durch den dramatischen Rückgang der Insekten werden zum Beispiel die Beziehungen zwischen den verschiedenen Insektengattungen und ‑arten so gestört, dass Schädlingspopulationen wie zum Beispiel der Borkenkäfer überhandnehmen. Das Nahrungsangebot für Vögel, kleine Säugetiere und andere Tiere wie Amphibien wird so verringert, dass dies zum Rückgang dieser Arten führt, wie wir auch weltweit feststellen müssen. Knapp ausgedrückt: Das Insektensterben führt zu weiterem Artensterben. Bestäubungsleistungen und Abbauleistungen in den Ökosystemen nehmen ab – wiederum mit negativen Folgen für die Landwirtschaft, insbeson
dere für die Ertragssicherheit, aber auch für die Stabilität der Ökosysteme generell.
Ich könnte jetzt noch viele Gründe aufführen, die belegen, wie notwendig es ist, insbesondere dem Insektensterben entgegenzuwirken. Ich denke aber, dass diese drei Ausführungen schon deutlich machen, warum das Thema so wichtig ist.
Deshalb muss es eine ganze Palette von Gegenmaßnahmen geben und es ist auch die gesamte Gesellschaft angesprochen. Aber es sind natürlich gerade die Produzenten – sei es in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, dem Gartenbau, aber auch in den Unternehmen, die Pestizide oder andere Produktions- und Konsummittel herstellen –, die besonders in der Pflicht sind. Gerade die Landwirte, Gartenbauer und Waldbesitzer wie auch die Jäger bilden eine unerschöpfliche Quelle an Wissen und an Know-how für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Genauso sind natürlich Planer, also Stadtund Landschaftsplaner, Verkehrsplaner, Architekten und Bauausführende in der Pflicht. Auch die müssen die Frage von Klima- und Artenschutz immer mit berücksichtigen. Und die Kommunen, welche die Hoheit über Parks und öffentliche Anlagen, Schulen etc. halten, sind natürlich auch verantwortlich für Maßnahmen für den Insektenschutz und die Erhaltung der Artenvielfalt.
In dem vorliegenden Entschließungsantrag sind eine ganze Reihe von Maßnahmen aufgeführt, von der Reduzierung des Einsatzes von Pestiziden bis hin zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen, und auch der weitere Forschungsbedarf ist identifiziert. All diese Vorschläge sind nicht abschließend. Neue oder bessere Forschungserkenntnisse werden zu neuen Umsetzungsanforderungen führen. Es sind ja auch Erfolge zu vermelden, zum Beispiel bei den Bienen. Seit 2016 sind 16 Prozent mehr Bienenvölker hier in Thüringen. Das ist ermutigend und ich möchte den Imkern dafür auch mal ausdrücklich danken.
Letztendlich wird es darum gehen, unser Wirtschaftssystem grundsätzlich sozial-ökologisch umzubauen. Ähnlich wie beim Kampf gegen die Klimakatastrophe werden grundsätzlich neue Wege beschritten werden müssen, wenn Insektenarten, aber auch wir und unsere Kinder und Kindeskinder überleben wollen. Daher dieser Entschließungsantrag und ich bitte Sie, ihm zuzustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Primas, Ihre Zahlen sind ganz falsch. Allein schon die Stickstoffanwendung kann nicht stimmen. Ich weiß zwar nicht, was in der DDR gedüngt wurde oder nicht gedüngt wurde, aber die Stickstoffempfehlung auf Entzug – man düngt ja auf Entzug – bei Weizen ist 216 Kilogramm pro Hektar. Ich weiß gar nicht, woher Sie Ihre Zahlen haben. Das ist total falsch. Fragen Sie die Landwirte, fragen Sie die Düngeempfehler, die Berater. Das ist mir so aufgefallen, deswegen musste ich jetzt hier noch mal rauskommen. Und wenn die Zahl mit Stickstoff schon falsch ist, dann sind wahrscheinlich die anderen Zahlen auch falsch. Prüfen Sie das bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne, wir alle, glaube ich, wollen die Landwirtschaft in Thüringen zukunftsfest machen. Dazu arbeiten wir gerade im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft sehr oft sehr gut fraktionsübergreifend mit den demokratischen Fraktionen zusammen. Der Antrag, der hier vorgelegen hat, bleibt hinter diesem Anspruch wirklich zurück. Er listet Allgemeinplätze auf, auf die man sich natürlich verständigen kann. Aber er wird den Herausforderungen nicht gerecht. Gestern hat sich Herr Primas bei der Ministerin dafür bedankt, dass im Landwirtschaftsbereich alle Mittel kofinanziert werden. Der Ansatz für das Programm für den ländlichen Raum, ländliche Entwicklung wurde erhöht. Und wir haben in den Haushalt auch Mittel einge
stellt für die wirklichen Herausforderungen, die die Landwirte und die Landwirtschaft lösen müssen. Zu all dem gibt es in diesem Entschließungsantrag kein Wort. Deswegen möchte ich, dass die Landwirte auch draußen wissen: Wir haben hier nicht gegen einen Antrag der CDU gestimmt, der die Landwirtschaft irgendwie voranbringen würde, sondern wir haben gegen diesen Antrag gestimmt, weil er ein Antrag von Allgemeinplätzen, von Selbstverständlichkeiten ist, aber den gegenwärtigen Herausforderungen überhaupt nicht gerecht wird. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucher, wie die Berichterstatterin Kollegin Stange gerade schon ausgeführt hat, gab es im Beratungsverlauf zu diesem Gesetz einige Änderungen, insbesondere wurde Artikel 3 gestrichten. Das ist richtig und gut so, das begrüße ich ausdrücklich, aber es ist natürlich sozusagen ein zweischneidiges Schwert oder eine bedeutende Sache, wenn man einen Artikel herausnimmt, der als Verwaltungsvereinfachung gedacht ist, und dann nicht weiß, wie sich das weiter gestaltet. Deswegen haben die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen hier einen Entschließungsantrag vorgelegt, der genau in diese Richtung geht. Da geht es um die Evaluierung der Entwicklung der Widersprüche gegen Verwaltungsakte der unteren Tierschutzbehörden in Thüringen, um eine Zeit lang Daten zu ermitteln, zu analysieren. Dann soll im zuständigen Ausschuss bis zum 1. April 2021 darüber berichtet werden. Den Antrag werden wir in der Debatte zum Gesetz auch noch mal genauer beraten und mit dieser Einführung habe ich ihn jetzt eingebracht. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute haben wir das Thüringer Gesetz zur Änderung des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes und weiterer Bestimmungen mit veterinärund verbraucherschutzrechtlichem Bezug zur Verabschiedung. Ebenso liegt der Entschließungsantrag zum Gesetz zur Abstimmung vor.
Zuallererst möchte ich meine Freude darüber ausdrücken, dass nun ein abstimmungsreifes Gesetz vorliegt, das den verschiedenen Anforderungen gerecht wird. Und da muss ich Ihnen vehement widersprechen, Herr Thamm und auch Frau Meißner: Wenn ich bei der Einbringung, als das Gesetz im Dezember 2017 das erste Mal hier in den Landtag eingebracht wurde, nicht geredet hätte und auf verschiedene Punkte hingewiesen hätte, dann hätte die CDU das ganze Thema sowieso verschlafen und hätte sich dann wahrscheinlich auf die Anzuhörenden gestützt, ohne den Sachverhalt überhaupt selbst mal zu durchdenken. Natürlich gibt es hier
verschiedene Anforderungen und deswegen musste gründlich beraten und auch abgewogen werden, wie man da vorgeht.
Was Herr Rudy gerade für die AfD hier gebracht hat, das zeigt eben auch, dass die AfD von der Realität in der Landwirtschaft in diesem Land Thüringen überhaupt nichts weiß.
Das vorliegende Gesetz hat viele verschiedene Aspekte, von denen einige von vornherein völlig unstrittig waren, wo es aber im ersten Entwurf auch einen Artikel gab, der zwar aus Tierschutzperspektive gut gemeint war, jedoch mit anderen rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien nicht vereinbar wäre. Deshalb möchte ich mich auch bei allen im federführenden Sozialausschuss bedanken, dass sie unsere Bedenken aufgenommen haben, die ich schon bei der ersten Einbringung dargestellt habe, und besonderer Dank gilt natürlich auch der Ministerin.
Schauen wir uns zunächst einmal an, worum es in dem Gesetz geht und warum es notwendig war, diese Bereiche neu zu regeln. Da geht es zum Ersten um die Stärkung der amtlichen Veterinär- und Lebensmittelüberwachung beim Landesamt für Verbraucherschutz, zum Beispiel durch die Vorhaltung einer Zentralen Kontrolleinheit Veterinärüberwachung, die „Taskforce Veterinärüberwachung“.
Dann gehen Sie doch zum Essen! Ich bin für Tierschutz und natürlich auch für Menschenschutz, und wenn Sie schon unterzuckert sind, gehen Sie zum Essen.
Das ist ein guter und dringend notwendiger Schritt, um mehr Tierschutz zu gewährleisten und Tierschutzverstöße auch identifizieren und sanktionieren zu können.
Da geht es zweitens um den Seuchenschutz in der Tierhaltung. Durch die Neuregelung ergibt sich jetzt eine verbesserte Krisenreaktionsfähigkeit des Lan
des bei Tierseuchenausbrüchen, bei Tierschutzverstößen und Lebensmittelkrisen. Und es gibt eine Entbürokratisierung der Meldungen für amtliche Tierbestandserhebungen an die Tierseuchenkasse, weil diese direkt auf die amtliche Datenbank zugreifen kann. Damit ergibt sich eine Entlastung für die Tierhalter. Das möchte ich hier auch noch mal besonders betonen: Dieser Gesetzentwurf stellt eine Entbürokratisierung dar und das ist wahrlich selten genug der Fall.
Auch Fortbildungen im Bereich der Bienenseuchen für Bienensachverständige werden festgeschrieben. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen, denn wir alle wissen, wie wichtig gerade Bienen für die Bestäubung sind, und wir wissen auch, wie Bienen, aber auch andere Insekten aus verschiedenen Gründen, aber auch wegen Seuchen und Krankheiten unter Druck stehen. Lassen Sie mich hier am Rande trotzdem kurz eine erfreuliche Nachricht anfügen. Seit 2016, also während dieser Legislaturperiode, hat sich die Anzahl der Bienenvölker in Thüringen um 16 Prozent erhöht. Das ist ein gutes Ergebnis. Um diese Erhöhung langfristig zu sichern, braucht es neben einer bienen- und insektenfreundlichen Landnutzung auch langfristige Maßnahmen gegen Krankheiten und Seuchen der Bienen.
Weitere Regelungen zur Klarstellung für Veterinäre und die Tierseuchenkasse sind in diesem Gesetz festgelegt und auch weitreichende Befugnisse bei der Seuchenbekämpfung und für Tierschutzmaßnahmen werden umgesetzt. In diesem Zusammenhang möchte ich wirklich betonen, dass ich mich freue, dass die Änderungen des Thüringer Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung, also die Abschaffung von Widersprüchen, so wie es ursprünglich vorgesehen war, aus dem Gesetz gestrichen wurden. Denn obwohl ich die Intention teile, dass Tierschutz in den Ställen durchgesetzt werden muss und wir leider auch hier in Thüringen in diesem Bereich noch sehr viel zu tun haben, ist die Abschaffung dieses grundsätzlich rechtsstaatlichen und demokratischen Rechts gegen einen Verwaltungsakt meiner Auffassung nach nicht zielführend, weil das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Darauf habe ich ja schon bei der ersten Einbringung des Gesetzentwurfs hingewiesen und Herr Thamm hat das damals überhaupt nicht zur Kenntnis genommen. Sie wollten gar nicht darüber reden. Aber es war gut, dass dann auch die agrarpolitischen Sprecher der anderen Fraktionen – selbst Herr Primas ist ja dann aufgewacht – auf dieses Problem angesprungen sind. Insbesondere Frau Becker möchte ich da danken.
Ja, es war und es ist eine zweischneidige Sache, denn in Thüringen gibt es Betriebe, in denen gravierende Tierschutzverstöße festgestellt werden oder wurden. Da mussten und müssen die Amtstierärzte richtig kämpfen, um diese Verstöße abzustellen. Diese Betriebe, in denen diese gravierenden Verstöße festgestellt wurden und wo es Probleme beim Abstellen gibt, sind aber offenbar oft solche Betriebe, die so finanzstark und so gut ausgestattet sind, dass sie nicht nur die Widersprüche einlegen – das tun sie natürlich auch –, sondern mit einer Armada von Anwälten auch gleich den Verwaltungsgerichtsweg beschreiten und somit sowieso in der Lage sind zu versuchen, die Umsetzung der angeordneten Tierschutzmaßnahmen zu blockieren. Wir wissen es doch: Selbst wenn Tierhaltungsverbote ausgesprochen werden, haben solche Unternehmer kein Problem, einfach neue Betriebsleiter einzusetzen, die dann natürlich kein Tierhaltungsverbot haben, und die Produktion kann einfach weitergehen. Das haben wir beobachtet in Mittelthüringen und in Ostthüringen. Ich will jetzt keine Namen nennen, aber informierte Zuhörer wissen, wen ich meine. Solchen schwarzen Schafen kommt man auch nicht mit Abschaffung von Widerspruchsregelungen bei. Solche Betriebe klagen auch gleich. Die finanziellen und administrativen Ressourcen haben sie. Dagegen hilft nur, diese Fälle schnellstmöglich aufzuarbeiten, denn auch vor den Verwaltungsgerichten häufen sich sonst diesbezügliche Klagen. Die Überlastung der Gerichte kennen wir jetzt schon, dann dauern Verfahren ewig und es kommt auch zu keiner Lösung. Deshalb ist es sehr gut, dass in dem gerade beschlossenen Haushalt 2020 das Landesamt in diesem Bereich zusätzlich noch einmal mit Mitarbeitern verstärkt wurde. Auch über diesen Erfolg freue ich mich und viele hier im Lande werden das auch danken.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch mal auf den Entschließungsantrag hinweisen. In dem wird festgelegt, dass die Entwicklung der Widersprüche gegen Verwaltungsakte der unteren Tierschutzbehörden in Thüringen evaluiert wird und bis zum 1. April 2021 dem zuständigen Ausschuss für Tiergesundheit berichtet wird. Denn dann gibt es auch die Chance, auf der Basis belastbarer Zahlen eine Bewertung abzugeben, mit der dann weitergearbeitet werden kann. Denn eine reine Fallzahlanalyse, ohne zu hinterfragen, um wen und was es geht, ist nicht immer zielführend. Und ohne hier etwas zu unterstellen, möchte ich doch festhalten, dass es in anderen Bereichen oft mechanisch zur Ablehnung von Widersprüchen kommt, ohne dass die Sachlage genauer angeschaut wird, obwohl ich davon ausgehe, dass dies im Tierschutzbereich nicht der Fall ist. Aber trotzdem werden sich die
Kolleginnen und Kollegen freuen, wenn sie in dieser Abteilung im Landesamt Verstärkung kriegen. Zudem höre ich öfter mal, dass unter Landwirten unterschiedliche Verfahrensweisen der unteren Behörden diskutiert werden. Auch dem kann mit einer ordentlichen Evaluierung entgegengehalten werden.
Im Gesetz geht es weiterhin um Bestimmungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes, zum Beispiel bei Anpassungen an das neue Tabakgesetz. Das sind im Endeffekt überwiegend Anpassungen, die sich aus Gesetzesänderungen auf anderer Ebene ergeben.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das vorliegende Gesetz den Tierschutz, Entbürokratisierung, die Lebensmittelsicherheit voranbringt. Da die Linke eindeutig für Tierhaltung und Tierschutz steht, da die Linke eindeutig für Seuchenvorsorge und Seuchenbekämpfung steht, da die Linke eindeutig für Lebensmittelsicherheit steht und daher auch das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stärkt und wir demokratische Rechte verteidigen, möchte ich alle im Hause bitten, diesem Gesetz und dem Entschließungsantrag der rot-rot-grünen Koalition zuzustimmen.
Ich muss anmerken, es hat mich schon enttäuscht, dass sich die CDU-Fraktion im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft enthalten hat und jetzt auch angekündigt wurde, sich zu enthalten, denn jetzt ist das Gesetz so rund, dass wirklich alle im Hause diesem Gesetz zustimmen könnten. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr dankbar, dass der Antrag, der von den Koalitionsfraktionen jetzt eingereicht wurde, so aussieht, wie er aussieht. Ich bin deswegen dankbar dafür, weil ich finde, es muss in unserem Land ein Recht auf Impfung für alle geben. Es muss nicht ein Teil ausgeblendet werden oder eingeblendet werden. Für Kinderkrankheiten und Kinder als Zielgruppe soll es eine Impfpflicht geben. Die grundgesetzlichen Bedenken wurden hier schon sehr ausführlich dargestellt und die müssen wir zur Kenntnis nehmen. Auch mein Kollege Kubitzki hat das schon ausgeführt.
Ich möchte aber trotzdem noch einmal einen Fokus darauf legen, wie Impfstoffe heutzutage angeboten werden und auf den Markt kommen. Wie Impfstoffe angeboten werden und welche angeboten werden, wird maßgeblich von den Pharmakonzernen bestimmt. Es ist nicht zu leugnen, dass in unserem System auch Pharmakonzerne, die so wichtige Aufgaben erledigen, wie Medikamente herzustellen, auch Profitinteressen unterworfen sind. Shareholder-Value gilt auch bei diesen Konzernen als oberstes Prinzip.
Natürlich muss man sich dann die Frage stellen: Warum gibt es eigentlich für manche Bereiche sehr einfach Impfungen? Warum gibt es Mehrfachimpfungen und wenn man dann eine Einzelauffrischung will, hat man bei der Hausärztin gar keinen Erfolg? Die sagt dann, diesen Einzelimpfstoff habe ich so nicht da, aber ich kann Ihnen das als Vierfachimpfung anbieten. Da ist noch Keuchhusten, Masern und sonst etwas dabei, die man eigentlich vielleicht als Patient gar nicht braucht. Dann geht man wieder und hat halt die Impfung, die man eigentlich braucht, nicht bekommen.
Also dieses Problem stellt sich ja auch und es gibt auch viele Menschen, die zum Beispiel keinen deutschen Pass haben oder die in diesem Gesundheitssystem gar nicht erfasst sind, von dem Herr Zippel sagt, dass es ein erstklassiges Gesundheitssystem ist. Schön wäre es! Wovon träumen Sie denn? Die haben auch kein Recht auf Impfung, weil
sie keinen deutschen Pass haben, weil ihre Kinder eben nicht in die Kita gehen, weil sie noch keine richtige Duldung in diesem Land haben. Auch für die müssen wir doch mitdenken.
Und noch ein letzter Punkt, weil mich das unheimlich beschäftigt: Natürlich finde ich jede Masernerkrankung schlimm und ich wünsche den Menschen, die an Masern erkranken auch, dass sie ohne Komplikationen wieder gesund werden. Aber wenn man behauptet, wir hätten ein erstklassiges Gesundheitssystem, dann gehört auch zur Wahrheit dazu, dass das Robert-Koch-Institut immer noch ausweist, dass es jährlich in Deutschland zwischen 10.000 und 15.000 Todesfälle durch Krankenhausinfektionen gibt.
Nein, aber auch darum muss man sich ja kümmern.
Und es geht meiner Ansicht nach gar nicht, wie Bundesminister Spahn vorgeht: Er sucht sich ein ganz kleines Thema aus, „Masern“, kommt dann mit der ganz großen Keule Impfpflicht und denkt, er hätte aktionistisch etwas getan, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Das geht nicht und deswegen noch einmal: Ich bin den Koalitionsfraktionen dankbar, dass sie diesen Antrag, so wie er ist, gestellt und auch an den Ausschuss verwiesen haben. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den Ausschüssen ist dieses Gesetz diskutiert worden und im Agrarausschuss zu
mindest haben wir gesagt, es besteht dazu eigentlich kein großer Redebedarf, weil es eine Angleichung und eine Umsetzung von geänderten Vorschriften ist. Das Thema ist natürlich wichtig und es ist für alle Landwirtschaft betreibenden und Tierhaltungsbetriebe wichtig, dass auch gesetzlich geregelt wird und auch unterstützt wird von Landesseite, dass tierische Nebenprodukte oder auch verendete Tiere an sich ordnungsgemäß beseitigt werden. Das ist eine öffentliche Aufgabe und diese öffentliche Aufgabe muss auch wahrgenommen werden.
Es gab Änderungen, dazu wurde schon ausgeführt. Die Bundesebene kann die Landkreise, die die Beseitigungspflicht ja bei uns in Thüringen maßgeblich durchführen, und die Gemeinden nicht direkt anweisen, wie sie was zu machen haben und deswegen müssen diese Änderungen in diesem Mantelgesetz umgesetzt werden.
Um was geht es eigentlich? Es geht um die ganzen Schlachtabfälle, es geht aber auch um Tiere, die eingehen, Falltiere, die müssen alle ordnungsgemäß entsorgt werden und gerade mit Blick auf Seuchengefahr und Krankheitsgefahr ist es notwendig, dass hier die öffentliche Hand diese Entsorgung sicherstellt.
Alle wissen, früher hat man das den Abdecker genannt, dass die Tiere zum Abdecker gebracht werden müssen, die gefallen sind, dass es nicht erlaubt ist, außer bei ganz kleinen Tieren, die Tiere sozusagen hinter dem Stall zu vergraben. Es war auch für Landwirtschaft immer eine Frage, wie man sich die Kosten für diese Entsorgung aufteilt. Wie teilt man sich die Kosten auf, wenn zum Beispiel ein Seuchenfall passiert? Diese Fragen werden hier alle geregelt. Ich denke, dieses Gesetz hat keine Fallstricke, wie jetzt gerade von der AfD gesagt wurde. Meine Fraktion und der Ausschuss für Landwirtschaft und Infrastruktur haben beschlossen, diesem Gesetz zuzustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Am vergangenen Wochenende wurde der Bericht der Vereinten Nationen zur Entwicklung der Artenvielfalt auf der Erde in Paris vorgestellt. Dieser Bericht
ist in vieler Hinsicht niederschmetternd, im besten Fall ernüchternd. Rund eine Million Tier- und Pflanzenarten sind weltweit akut vom Aussterben bedroht. Der NABU veröffentlichte kürzlich, dass in Deutschland im Vergleich zu den 1980er-Jahren 40 Prozent weniger Feldvögel zu verzeichnen sind. Zudem gilt immer noch die Aussage der Insektenstudie, die zusammenfasste, dass etwa 80 Prozent weniger Insekten zu dem genannten Vergleichszeitraum gezählt worden sind.
Die Ursachen und Gründe für den dramatischen Artenrückgang sind im Großen und Ganzen gut erforscht. Viele Universitäten, auch in Deutschland, haben sich langjährig damit befasst. Ohne Zweifel gilt bei den Feldvögeln, dass es in der Agrarlandschaft zu wenig Brutplätze gibt, dass es einen starken Rückgang von Nahrung gibt. Mit Blick auf die Artenvielfalt sind die Felder und Wiesen wirklich verödet und damit keine multifunktionalen Lebensräume mehr. Dieses Artensterben, insbesondere mit Blick auf die Bestäuber, schädigt die Landwirtschaft ganz konkret, und das wird auch in Geld beziffert. Unbezifferbar ist jedoch, wie sich das Artensterben auf die Ökosysteme auswirkt. Ganze Ökosysteme werden zusammenbrechen mit Folgekosten und Wirkungen, die sich keiner ausrechnen kann. Gerade in dieser letzten Legislatur wurden deshalb richtigerweise Bienenhaltung und die Imker in Thüringen gefördert und, wie kürzlich in der Presse zu lesen war, auch mit Erfolg, denn in Thüringen haben sich die Anzahl der Bienenvölker und die Anzahl der Imker in den letzten zehn Jahren verdoppelt. So sagt es zumindest der Landesvorsitzende der Thüringer Imker und ihm möchte ich für seine Arbeit danken, diese ist unverzichtbar.
Aber auch der stellt fest, dass andere wildlebende Insekten in Thüringen massiv bedroht und deren Bestände bedeutend zurückgegangen sind. Ebenso sieht es mit anderen Tier- und Pflanzenarten aus, auch wenn zum Beispiel durch die Wiederkehr des Wolfes immer auf die eine Art fokussiert wird und sich dann gefühlt immer nur alles um den Wolf dreht. Aber dieser Rückgang der Arten ist zu verzeichnen, obwohl im Rahmen der zweiten Säule, der gemeinsamen Agrarförderung immer auch Maßnahmen gefördert wurden, die darauf abzielten, die Artenvielfalt zu erhöhen. Es ist offensichtlich, dass die Maßnahmen und Förderungen nicht genug sind und keinen spürbaren Unterschied machen.
Gehen wir also noch einmal an die Ursachen heran. Wir leben in einer völlig durchgestylten Kulturlandschaft, in der Freiflächen, land- und forstwirtschaftliche Flächen dazu noch weiter zugebaut und
zerschnitten werden. Der gravierende Flächenfraß ist noch nicht gestoppt. Seit den 1980er-Jahren hat eine extreme Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft stattgefunden. Das zeigt sich schon an den gestiegenen Erträgen. Aber gleichzeitig hat der flächendeckende Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln extrem zugenommen, und zwar mengenmäßig in allen Bereichen: in der Landwirtschaft, in der Forstwirtschaft, auf Flächen wie Parks, Anlagen und Plätzen und in Haus- und Kleingärten. Unsere Dörfer, Wege, Straßenränder sind extrem aufgeräumt, sauber. Sauberkeit in einer natürlichen Umwelt bedeutet immer Artenarmut. Natürlich macht sich beim weltweiten Artensterben inzwischen auch die Übernutzung der Ökosysteme und Ressourcen drastisch bemerkbar, zum Beispiel durch den Kraftfuttermittelanbau in Ländern wie Brasilien, durch Bergbau, Überfischung und nicht zuletzt auch Klimawandel. Der Klimawandel führt dazu – das können wir auch in Thüringen sehr gut beobachten –, dass es einerseits mehr Schädlinge gibt und sich andererseits die Ökosysteme nicht mehr erholen können. Über den Wald reden wir nachher noch.
Ich bin davon überzeugt, dass der Artenschwund nur durch eine grundsätzliche Umstellung in den Produktionsweisen und der Verwertungs- und Konsumlogik gestoppt werden kann. Das meine ich nicht als Angstkampagne, sondern als Hoffnung für die Zukunft. Es wurden jetzt einige Gesetze auf den Weg gebracht, die sich auch mit diesem Problem befassen, aber es bleibt natürlich noch viel zu tun, zum Beispiel Kohleausstieg bis 2030, drastische Reduzierung des chemischen Pflanzenschutzeinsatzes, der Vernetzung von Biotopen,
mehr Wildwuchs, mehr ökologische Unordnung, denn Vielfalt ist bunt, im ökologischen wie auch im politischen Sinne. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt gibt es gerade noch eine Debatte, über welche Ausschüsse. Ich glaube, da einigen wir uns ganz einfach.
Um mit dem Letzten anzufangen, was Herr Primas gesagt hat in Bezug auf das Vorkaufsrecht: Wer dann wie beauftragt wird, das können wir gern beraten. Wichtig ist, dass das Vorkaufsrecht für die gestärkt wird, die den Wald, die das Land bearbeiten wollen, und da muss man beim
Wald was machen und deswegen haben wir das auch in den Gesetzentwurf geschrieben. Es ist wichtig, dass es da erst mal verankert ist. Wie das dann umgesetzt wird, können wir gern beraten.
Ich möchte jetzt noch mal was zu den Rückegassen sagen, Herr Primas. Ich war am Montag oder am Sonntag, ich weiß gar nicht mehr, im Wald. Ich gehe oft in den Wald und in Nordthüringen ist es auch ein bisschen anders als im Thüringer Wald. Ich weiß nicht, wie es direkt bei Ihnen ist, aber zum Beispiel im Eichsfeld ist es noch ein bisschen anders mit der Waldzusammensetzung. Da haben wir viel Buche und Laubwälder. Aber da fällt mir auf, dass in den letzten 20 Jahren ein Anstieg von befestigten und festen Wegen im Wald zu verzeichnen ist, es also mehr feste und befestigte Wege im Wald gibt, und es gibt ein wahnsinnig enges Geflecht aus Rückegassen. Das ist so nicht nachhaltig. Da muss ich zugeben, da hat der Herr Kobelt recht, und da war mir das eigentlich nicht weit genug, was wir jetzt im Waldgesetz verankert haben, die Rückegassen auf 40 Meter zu machen. Aber – und Ihr Einwand ist ja nicht von der Hand zu weisen – man muss natürlich auch die Bearbeitung und diejenigen, die dann das Holz werben müssen, be
rücksichtigen. Daher haben wir uns auf diesen Kompromiss geeinigt. Es ist schon so, Wald nimmt im Wald ab, weil immer mehr Wege hineingeschlagen werden. Im „Alten Holz“ in Hohengandern – ich lade Sie gern mal ein, da können wir das mal besichtigen.
Noch schlimmer ist es rund um die Teufelskanzel, wo es auch Tourismus gibt. Da sind ja ganze Riesenwege durchgeschlagen, wo natürlich die Holzwerbung gut stattfinden kann, die Leute können da auch gut marschieren, aber trotzdem ist das schon fast kein Wald mehr, das ist ja wie ein Park. Da kann ich dann nur sagen, da freue ich mich, dass insgesamt die Waldfläche in Thüringen ausgedehnt wird, weil wir dann im Baumbestand kompensieren können, was in den einzelnen Wäldern Wegen zum Opfer fällt. Wie gesagt, ich lade Sie gern in den Naturpark bei uns im Eichsfeld ein, denn auch da sind die Rückegassen enorm, da ist der Anstieg von festen und befestigen Wegen enorm, das ist eigentlich nicht im Interesse des Waldes und auch nicht im Interesse des Klimaschutzes. Deswegen ist der Vorschlag, den wir da gemacht haben, ein tragfähiger Kompromiss.
Noch ein letztes Wort zur Pferderückung: Niemand hat in diesem Waldgesetz geschrieben, dass überall Pferderückung stattfinden soll, sondern wir haben gesagt, das soll besonders gefördert werden, damit Pferderücker sich überhaupt etablieren können und die, die es gibt, auch überleben können.
Das ist alles, was wir wollen. Das ist eine gute Maßnahme und da hoffe ich doch, dass Sie das im Ausschuss unterstützen. Vielen Dank.
Ich möchte noch mal auf die Frage zu dem Altenheim an der Herbslebener Straße kommen. Auch wenn das natürlich so ein kleiner Wurmfortsatz, eine Gemeindestraße hin zum Altenheim ist, ist es so, dass dann, wenn die Einwohner des Altenheims ins Dorf wollen, sie unbedingt über die Herbslebener Straße müssen. Aus diesem Grund wurde wahrscheinlich auch diese Querungshilfe überlegt. Jetzt ist die Frage, wenn die Querungshilfe wegen der genannten Gründe, die Sie gerade vorgetragen haben, nicht möglich ist: Wäre es dann nicht notwendig, eine Alternative vorzunehmen, sprich: zum Beispiel eine Reduzierung der Geschwindigkeit? Offensichtlich ist der Bedarf ja erkannt worden, sonst hätte man überhaupt keine Querungshilfe überlegt. Oder welche anderen Möglichkeiten gibt es, eine Ampel oder wie auch immer?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, der
vorliegende AfD-Antrag „Thüringer Land- und Forstwirtschaft schützen“ ist ein typisches AfD-Produkt. Die AfDler hören etwas oder lesen etwas in der Zeitung und schätzen ein, okay, das bewegt ein paar Menschen, und dann formulieren sie schnell einen Antrag, um zu zeigen, dass sie in der Lage sind, Stimmungen aufzunehmen. Das ist die typische Trittbrettfahrerei, wenn es darum geht, Themen in diesem Land zu besetzen.
Der vorliegende Plenarantrag macht aber den chauvinistischen Charakter der AfD überdeutlich. Warum sage ich das? Weil die Formulierung, die hier in dem Antrag mehrmals – fast in jedem Absatz – verwendet wird, heißt, es geht um „branchenfremde [...], ausländische [...], und branchenfremde ausländische Finanzinvestoren“. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn deutsche Finanzinvestoren oder große Konzerne aufkaufen, die von sich behaupten, dass sie nicht branchenfremd sind, wie zum Beispiel die Südzucker AG oder BASF, also Firmen/ Konzerne aus der Branche, dann wäre das okay. Also geht es der AfD gar nicht um das Problem der Konzentration von Landeigentum in der Hand von Konzernen und Hedgefonds, solange sie nur deutsch sind. Und damit ist die AfD auch bei diesem Thema bei ihrem großen übergreifenden Thema, nämlich die Menschen zu spalten nach Nation, Pass, Hautfarbe, also chauvinistisch, nationalistisch und rassistisch.
Da ist die AfD dann wieder ganz schnell bei ihrer eigenen Rassenideologie.
Da fällt mir die Rede des Landes- und Fraktionsvorsitzenden Höcke ein, der 2016 vom afrikanischen Ausbreitungstyp versus Platzhaltertyp gesprochen hat.
Das hat mit dem Land das zu tun, dass Sie in jedem Absatz diese Formulierung gebrauchen: „branchenfremd ausländisch“.
Lesen Sie mal Ihren eigenen Antrag. Ich weiß nicht, wer Ihnen den aufgeschrieben hat, aber Sie sollten auch wissen, was in Ihrem Antrag steht und was das bedeutet, und nicht nur irgendwie abgehoben über den Bauernstand philosophieren.
Diese Aufteilung, wie Sie das machen, zeigt die chauvinistische, nationalistische Ideologie und die durchdringt bei der AfD eben alle Bereiche.
Auch das erinnert jeden aufgeklärten und geschichtsbewussten Menschen an ganz dunkle Zeiten in diesem Land. Fakt ist, dass deshalb auch in einem Antrag, in dem Boden und Bodenspekulation Thema ist, die Unterscheidung zwischen ausländisch und deutsch wichtiger ist als die negativen sozialen Auswirkungen von Land Grabbing auf die soziale Gerechtigkeit in den ländlichen Räumen und damit auch den sozialen Zusammenhalt. Aber das ist ja gerade der Punkt. Der AfD geht es überhaupt nicht um sozialen Zusammenhalt, sondern der AfD geht es immer um das „Wir gegen die“.
Meine Forderung war schon zeitlebens: der Boden denen, die ihn bearbeiten.
Fakt ist doch, dass der landwirtschaftliche Bodenmarkt schon seit vielen Jahren in großer Bewegung ist. Und ich muss noch mal daran erinnern, was ich schon in der Aktuellen Stunde zu diesem Thema ausgeführt habe, dass die Umsetzung, die Privatisierung ehemaliger Staatsflächen durch die BVVG das größte Privatisierungsprojekt und Land-Grabbing-Projekt in der Bundesrepublik Deutschland war und die PDS, die Vorgängerpartei der Linken, die einzige Partei war, die dagegen gekämpft hat und im Bundestag dagegengestimmt hat.
Und Ihre AfD-Leute – und da spreche ich genau von Ihrem Bundesvorsitzenden Gauland, der damals ja schon in Amt und Würden war – haben dieser Art des Land Grabbings überhaupt nichts Negatives abgewinnen können. Ganz im Gegenteil, er hat das befördert, dass das durchgesetzt wird.
Seit vielen Jahren ist der Bodenmarkt in großer Bewegung, die Pacht- und Kaufpreise steigen und durch den andauernden Niedrigzins ist Boden als Spekulationsobjekt attraktiv für Investoren geworden. Gesetzliche Regelungen, um das Vorkaufsrecht für landwirtschaftliche Nutzerinnen und die Transparenz bei Unternehmens- und Anteilsverkäufen zu erhöhen, bedürfen einer Novellierung. Dabei ist zu beachten, dass das Grundstückverkehrsgesetz das regelt und das ist ein Bundegesetz, weswegen es für die Linke, für uns, wichtig ist, sowohl auf Bundesebene an dieser Thematik zu arbeiten als auch auf Länderebene, und das machen wir, wie ich sagte, schon seit Jahrzehnten. Anträge mit
chauvinistischem Charakter so wie Ihren lehnen wir bei dieser Thematik wie auch überhaupt ab. Vielen Dank.
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Malsch, das Problem ist ja, dass die CDU auf Bundesebene alles blockiert. Alle Anträge, alle Vorstöße, die die Linke da eingebracht hat, blockiert Ihre Partei.
Nein, aber Sie haben ja nichts eingebracht. Ihre Bundeslandwirtschaftsminister hätten ja auch etwas einbringen können zu dieser Problemlage. Aber es ist eben so, wie der Herr Malsch ausgeführt hat.
Das Ergebnis der Bund-Länder …
Ja, und deswegen macht die CDU auch nichts.
Die Bund-Länder-Kommission hat festgestellt: Eigentumsrechte sind ein hohes Gut und dem ordnen sie alles unter. Und dann ist es wohlfeil, sich hier hinzustellen und zu sagen: Dann soll mal die rotrot-grüne-Regierung hier was unternehmen, auf Bundesebene unternehmen wir gar nichts, denn Eigentumsrecht ist ein hohes Gut, das wir ohne Wenn und Aber unterstützen – also die CDU unterstützt es ohne Wenn und Aber. Das geht ja so weit, dass die Sozialpflichtigkeit des Eigentums, wie sie auch im Grundgesetz steht, überhaupt nicht in Betracht gezogen wird. Deswegen ist es wohlfeil, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sich hier hinzustellen und zu sagen, macht mal was, und sich auf der Bundesebene hinzustellen und alles zu blockieren und nichts selbst auf den Weg zu bringen, ob
wohl die CDU/CSU immer die Landwirtschaftsminister stellt, und da nichts zu machen.
Die Thünen-Studie hat die Situation insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern betrachtet. In Thüringen hat sie nur zwei Landkreise betrachtet. Deswegen sagt meine Fraktion: Wir brauchen mehr Informationen. Wir bereiten gerade eine Große Anfrage vor, die genau diese Informationen erst mal zusammenträgt. Natürlich stimmt es: Gerade bei Anteilsverkäufen wird der Tatbestand, dass die Landwirtschaftsämter einbezogen werden, völlig umgangen.
Anteilsverkäufe müssen nicht angezeigt werden, weil sie …
Ja, einen Moment.
Ja, einen Moment. – Anteilsverkäufe müssen nicht angezeigt werden, weil da der ganze Anteil am Betrieb verkauft wird, mit Grund und Boden. Das ist ein Problem und deswegen wollen wir das ändern. Da bin ich auch ganz bei meinem Kollegen von den Grünen.
So, Herr Malsch.
Nicht die gesamte Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich. Es ist durch die Föderalismusreform etwas mehr auf die Länder übertragen worden, aber der Bund spielt eine entscheidende Rolle.
Noch mal, Herr Malsch, wer, bitte sehr, stellt die Bundeslandwirtschaftsminister seit den letzten 14 Jahren? Und welches Parteibuch haben die? Und wer hätte da auf Bundesebene und – wenn Sie das sagen – von 2006 bis 2014 auch hier auf Landesebene auch etwas auf den Weg bringen können? Das ist doch Ihre CDU, ganz einfach. Ganz im Gegenteil, deswegen sage ich das Beispiel auch immer mit der BVVG. Da hat sich die CDU mit Gewalt durchgesetzt, um alles zu privatisieren, Eigentumsrechte, hohes Gut und am besten alles im privaten Eigentum. Das zieht sich wie ein roter Faden durch bei Ihnen, Herr Malsch.
Frau Präsidentin?
Natürlich gestatte ich dem Herrn Malsch, meinem Ausschusskollegen, eine weitere Zwischenfrage.
Stimme ich Ihnen zu, dass Herr Bodo Ramelow das als Wahlkampfslogan gehabt hat? Ja. Das habe ich auf diesen großen roten Plakaten gelesen, Sie offensichtlich auch – danke für die Erinnerung, das ist toll. Stimme ich Ihnen zu, dass der Kollege Müller gesagt hat, er will da ein Gesetz erarbeiten? Ja. Ich verrate Ihnen nicht alles im Vorfeld, an was ich alles arbeite und schon gleich gar nicht der Fraktion ganz rechts außen, weil meine Wahrnehmung bei der AfD ist, dass die sich inhaltlich überhaupt nicht auskennen. Und dann ist es so: Aus dem, was man denen alles erzählt, was sie in der Zeitung lesen, stricken die dann was. Wenn sie es nicht in der Zeitung lesen, checken die überhaupt gar nicht, was die Sachlage ist. Deswegen will ich auch nicht alles hier ausbreiten, auch um der AfD da nicht Futter zu geben.
Herr Henke, Sie haben sich da vertan, was Sie gesagt haben zur Kollektivierung. Was Sie dann noch gesagt haben, dass natürlich die Betriebe ihren Anteilseignern verpflichtet sind – ja, genau. Aber das
ist auch das Problem, das wir haben. Deswegen ist es richtig, da gesetzgeberisch tätig zu werden.
Wir wollen jetzt noch einmal die Situation insgesamt in Thüringen beleuchten. Die Thünen-Studie hat zwei Landkreise in Thüringen angeschaut. Die Situation ist offensichtlich gar nicht mit anderen Bundesländern wie Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern vergleichbar.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses, natürlich muss man es nicht erst so weit kommen lassen wie in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern, sondern man kann schon vorher aktiv werden. Da aber muss man für alle Menschen aktiv werden, egal wo sie herkommen, welche Namen sie tragen, welche Sprache sie sprechen, und nicht – darum ging es in dem AfD-Antrag – sagen, deutsche Investoren sind gewollt und ausländische Investoren sind abzulehnen. Diese Unterscheidung kann ich nicht tragen und sie kann meine Fraktion nicht tragen. Auf die lassen wir uns gar nicht erst ein. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich noch mal zu Wort gemeldet, weil meine Genossin und Kollegin, die sich vorbereitet hatte, Halsentzündung hat, aber weil ich gerade durch diesen Vortrag von Herrn Emde schon gereizt bin, noch mal ein paar Worte zu diesem Antrag zu sagen.
Das Thema ist ein sehr wichtiges Thema. Nicht umsonst hat Ihre Partei, als sie früher in Regierung war, angefangen, eine Nachhaltigkeitsstrategie zu erarbeiten. Frau Marx hat es richtig gesagt: Wir haben auch hier in Thüringen Verantwortung für diese Erde, es gibt keinen Planeten B, auf den wir ausweichen können. Wenn wir uns genau anschauen, wie die Situation ist, dann ist es so, dass Deutschland eine besondere Verantwortung hat. Wir haben einen enormen Handelsbilanzüberschuss. Ein Handelsbilanzüberschuss bedeutet auch immer, dass andere Länder Defizite haben, also von Fairem Handel kann überhaupt keine Rede sein. Und das Problem muss man doch wenigstens adressieren.
Deutschland ist einer der größten Waffenexporteure der Welt. Ich glaube, wir stehen im Moment an Stelle drei, das wechselt immer ein bisschen. Jede Waffe, die exportiert wird, wird eingesetzt. Die meisten werden eingesetzt und führen zu Krieg, führen zu Tod und unendlichem Leid an Menschen. Jeder Krieg verursacht eine unheimliche Umweltzerstörung. Da können wir uns doch nicht hinstellen und sagen, na ja, diese ganze Militärgeschichte, die jetzt hier in dem Antrag erwähnt ist – nämlich dass es keine Rüstungsforschung an Thüringer Universitäten geben soll –, das lehnen wir ab und deswegen lehnen wir den ganzen Antrag ab. Das finde ich unverantwortlich.
Keine Bundeswehr in den Schulen: Warum müssen denn Soldaten in Schulen gehen, um zu werben, was sie auf der Welt machen? Das ist doch ein Armutszeugnis für eine zivilisierte Gesellschaft.
Deswegen, weil es nur eine Erde gibt, ist es auch richtig, dass es die Vereinten Nationen sind, die sich mit diesen Problemen auseinandersetzen. Da ist es natürlich klar, dass die AfD, für die Deutschland wahrscheinlich immer zuerst kommt – mit Waffenexporten zuerst, mit Totschießen zuerst –, dass sie dann sagt, man kann sich ja schließlich nicht auf die Vereinten Nationen beziehen. Aber es ist genau der richtige Ansatz.
Und noch mal: Wenn Sie den Antrag genau gelesen hätten, dann hätten Sie festgestellt, dass dieser Antrag so breit angelegt ist, dass dem eigentlich jeder vernünftige Mensch zustimmen kann, dem das Überleben der Erde und der Menschen am Herzen liegt. Ich meine, wir machen Anträge im Agrarausschuss gemeinsam mit der CDU – jetzt ist Herr Primas nicht da. Und klar, wir fassen sie so, dass die ganz scharfe Kritik oder Ursachenforschung dann rauskommt. Aber das ist ja gar nicht drin in dem Antrag. Deswegen verstehe ich nicht, dass die CDU gesagt hat, sie könne diesem Antrag nicht zustimmen. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, bei dieser Aktuellen Stunde und dem noch folgenden Antrag der AfD wird die politische Strategie der AfD besonders deutlich. Im Grunde genommen ist den AfD-Politikern das Thema „Bodenspekulation“ egal. Wird es aber zum diskutierten Thema in der Bevölkerung oder steht was in der Zeitung dazu, dann wird die AfD plötzlich hellhörig und springt auf das Thema auf und schürt Ängste.
So glaubt sie, den Leuten vormachen zu können, dass sie sich um Probleme kümmern würde. Und das macht die AfD dann auch noch so, dass sie Akteure ausgrenzt und verunglimpft und die Landbevölkerung spaltet. Das wird besonders in dem AfDAntrag, der auf der Tagesordnung steht, deutlich. Ich möchte wirklich davor warnen.
Es gibt Handlungsbedarf in diesem Bereich. Es dürfen aber nicht Menschen, also Landwirte, ausgegrenzt werden, weil sie zum Beispiel keinen deutschen Pass haben, sondern es muss Transparenz und objektive Kriterien für den Verkauf von Land geben. Ja, ich bin dafür, dass so viel Land wie möglich in die öffentliche Hand überführt wird und dann an Betriebe verpachtet wird, die das Land bearbeiten und die Wertschöpfung in der Region und in der Kommune schaffen.
Denn Grund und Boden ist kein normales Handelsgut. Das Thema „Bodenspekulation“ beschäftigt uns als Linke schon lange. Das hat schon angefangen mit dem Privatisierungsauftrag durch die BVVG gleich nach der politischen Wende, bei dem festgelegt war, dass die volkseigenen Flächen der DDR privatisiert werden müssen. Auch wenn dort sozusagen eine Privilegierung bzw. das Vorkaufsrecht der Pächter vorhanden war, war es doch für die eine Geldfrage. Insofern haben immer die den Zu
schlag bekommen, die über das notwendige Kapital verfügt haben oder Kredite bekommen haben, und nicht die, die Flächen ordentlich bearbeitet haben oder diese Flächen zum Erhalt des Betriebs gebraucht hätten. Die PDS hat damals im Bundestag als einzige Fraktion einstimmig gegen dieses Privatisierungsgesetz gestimmt. Und ich kann mich nicht erinnern, dass irgendjemand in der CDU, die damals noch vielen Leuten Heimat war, die sich heute in der AfD tummeln und die AfD gar führen, dass irgendjemand von diesen Leuten Protest ausgedrückt hätte, auch nicht im Bundesrat ehemalige zum Beispiel CDU-Staatssekretäre wie Herr Gauland. Hier in diesem Landtag wurde dieses Problem von meiner Fraktion jedoch immer wieder thematisiert.
Auch andere aktuelle Gesetzgebungen machen es Kapitalanlegern leicht, Land aufzukaufen. Ein Punkt, den ich mit meiner Fraktion seit einiger Zeit bearbeite, ist natürlich die Transparenz bei Anteilsverkäufen bei Agrargenossenschaften, auch das fehlende Vorkaufsrecht bei Anteilsverkäufen. Stichwort hierzu ist die Terra e. G. im Landkreis Sömmerda. Es ist dringend notwendig, dort etwas zu verändern, und da sind wir auch dran – ebenso bei der Frage, dass landwirtschaftliche Flächen, wenn sie gekoppelt an Forstflächen verkauft werden, nicht den normalen Vorkaufsregeln unterliegen. Jetzt nach 30 Jahren zeigt sich eben, dass, wenn Kapitalinteressen bevorzugt bedient werden – so wie es auch bei der BVVG war –, dies eine Entwicklung befördert, die weder den landwirtschaftlichen Akteuren noch der Bevölkerung auf dem Land und auch nicht der Politik gefallen kann.
Es gibt eine öffentliche Debatte über die Thematik, es gibt zum Beispiel die Thünen-Studie, aber es gibt selbst in den unterschiedlichen landwirtschaftlichen Berufsverbänden unterschiedliche Auffassungen dazu. Diese Debatte führen wir, diese Debatte ist auch dringend notwendig, und dann werden wir etwas Vernünftiges zu diesem Thema vorbereiten. Die Trittbrettfahrerei der AfD ist abzulehnen.
Wenn dazu nämlich nichts in der Zeitung gestanden hätte, hätte die AfD das ganze Thema überhaupt nicht mitbekommen, weil die AfD nicht problemorientiert vorgeht, sondern rein populistisch. Die AfD nutzt solche Themen dann auch noch, um die Bevölkerung zu spalten, und das lehnen wir ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, dieser Sommer und die Debatte in diesem Dürresommer mit einer großen Hitzewelle haben es gezeigt: Wir befinden uns mittendrin im Klimawandel. Wenn der Präsident des Deutschen Bauernverbands sich hinstellt und 1 Milliarde Euro an Dürrehilfen fordert, weil sehr viele Betriebe Total-Ernteausfälle erlitten haben, dann zeigt sich für die gesamte Gesellschaft, wie aktuell die Dürre auch auf die Landwirtschaft wirkt. Es hat in diesem Zuge
ganz große Debatten gegeben. Brauchen die Landwirte überhaupt diese Dürrehilfen? Da haben die einen gesagt: Aber die kriegen doch sowieso Subventionen. Und: Wenn die was kriegen, dann müssen andere Betriebe auch was kriegen. Da muss man aber feststellen, dass Nahrungsmittelproduktion kein Erwerbszweig wie jeder andere ist. Also auf Konsumgüter können die Menschen verzichten, auf Nahrungsmittel nicht.
Jetzt ist es aber nicht zielführend, immer nur zu sagen, wenn eine Dürre aufschlägt, wenn es Überschwemmungen gibt, dann entschädigt man eben die Schäden. Nein, wenn man zukunftsfähig handeln will, muss man doch auch die verschiedenen Bereiche fit machen für die Zukunft und das bedeutet auch, dass auch die Landwirtschaft Anpassungsmaßnahmen unternehmen muss, um sich gegen den Klimawandel zu wappnen und sich anzupassen, damit auch eine gute landwirtschaftliche Produktion zukünftig in unseren Breitengraden möglich ist. Aus diesem Grund haben wir von den Koalitionsfraktionen diesen Antrag vorgelegt, der sich dann stark auf die Landwirtschaft fokussiert, der aber natürlich nicht bedeuten soll, dass man andere Bereiche außer Acht lässt.
So weit zur Einbringung dieses Antrags. Ich freue mich auf die Diskussion. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich will mal anfangen mit direkter Anrede: Herr Malsch, das ist ja ein billiger Redetrick, den Sie gerade angewendet haben. Sie malen hier etwas an die Wand, was nicht existiert, um eigentlich von dem Versagen der Bundesregierung und der Landesregierung, die bis 2014 von der CDU geführt war, abzulenken. Ich glaube schon, dass das hier im Haus auch deutlich geworden ist, aber auch draußen, dass das ein reines Ablenkungsmanöver war.
Das andere war ja total billig, denn bis 2014 hätten Sie ja alles Mögliche auf den Weg bringen können. Jetzt stagniert die Kohlekommission, aber dazu komme ich noch.
Mit dem Antrag – das habe ich schon gesagt – wollen wir auf die klimatischen Herausforderungen des Klimawandels gerade für die landwirtschaftlichen Betriebe und die Forstwirtschaft eingehen, denn kein Sektor ist so vom Wetter und Klima betroffen wie Land- und Forstwirtschaft. Das kann man wirklich nicht leugnen. Um es gleich vorab zu sagen: Klimaanpassungsstrategien können nur ein Beitrag sein, um die heute schon unvermeidbare Erderhit
zung in ihren Auswirkungen abzumildern. Unverzichtbar ist und bleibt der konsequente Ausstieg aus der atomar-fossilen Energiegewinnung und eine konsequente Verkehrswende, um die Erderhitzung zu verhindern oder abzumildern. Deshalb übersende ich heute auch hiermit meine Solidarität an die Aktivistinnen und Aktivisten, die gerade im Hambacher Forst sind und die darum kämpfen, unterstützt von vielen Umweltbewegten und auch von der Partei Die Linke, dass dieser Wald nicht dem Aufschluss für Braunkohle zum Opfer fällt.
Wir trauern, wie viele Tausend andere auch, um Steffen Meyn, der in dieser Auseinandersetzung im Hambacher Forst zu Tode kam. Die RWE muss diese Rodung abblasen. Auch die MIBRAG im Leipziger Land und die LEAG in der Lausitz dürfen keine neuen Aufschlüsse vornehmen. Die Linke setzt sich für einen kompletten Ausstieg aus der Verbrennung von Kohle zur Energiegewinnung bis spätestens 2035 ein. Dazu fordert Die Linke ein Sofortprogramm mit einem Fonds zur Absicherung der Beschäftigten. Bis 2020 müssen die 20 ältesten Kraftwerke abgeschaltet sein.
Ja, genau, wir sind hier im Land Thüringen. Wir können aber auch Vorbildwirkung für die Bundesebene haben.
Gerade hier – ich spreche auch zu Ihnen – sitzt die Fraktion, die eigentlich auf Bundesebene Einfluss haben könnte, wenn sie es denn wollte.
All dies, was ich gerade gesagt habe, muss schnellstmöglich umgesetzt werden, um den Klimawandel abzumildern. Die Kohlekommission der Bundesregierung muss endlich Nägel mit Köpfen machen und ihre Arbeit nicht länger unnötig herauszögern. Selbst wenn der Kohleausstieg bis 2035 gelingt, auch wenn die Verkehrswende kommt mit zum Beispiel Elektromobilität – was nicht meine wünschenswerte Maßnahme wäre, denn ich setze da auf den öffentlichen Verkehr –, dürfen wir uns doch nichts vormachen; wir sind mittendrin im Klimawandel. Die letzte Hitze- und Dürrewelle hat das doch gezeigt. Erst jetzt zum Herbstbeginn gab es mal Niederschläge, die nicht gleich wieder verdunstet sind, sondern in den Boden eindringen konnten. Das ist für die Ansaaten, die die Bauern ja vornehmen wollen, unerlässlich, damit die Bauern nächstes Jahr nicht gleich in die nächste Erntekatastrophe hineinschlittern.
Ich mache mir große Sorgen für die nächsten Jahre. Wenn in diesem Sommer Temperaturen von bis zu 29 Grad am Polarkreis zu verzeichnen waren, dann hat das Auswirkungen auf den Permafrost in der Region und auch auf das Abschmelzen der Gletscher. Dies wiederum hat negative Auswirkungen auf das Klima insgesamt und das Wetter im nächsten Jahr, auch hier in Thüringen. Auch wenn ich weiß, dass jetzt zum Beispiel über die Ticker kommt, dass es ja dann eine eisfreie Nord-Ost-Passage gibt – das mag die Spediteure freuen und für manche Wirtschaftsbereiche ist das auch gut, aber das ist eben erkauft mit Klimakatastrophen im Rest der Welt.
Neben dem Kampf um die Reduzierung der Erderhitzung durch den Ausstieg aus der atomar-fossilen Energiewirtschaft, durch Verkehrswende und durch Energieeinsparung ist auch eine Anpassung an die schon bestehenden Klimaauswirkungen notwendig. Neben Maßnahmen für Städte und Flüsse ist es gerade die Land- und Forstwirtschaft, die dringend angepasst werden muss, um den Klimawandel zu überleben. Wir hatten natürlich schon Klimaveränderungen. Schauen Sie sich an, welche Kulturen in der Sahara mal vorhanden waren.
Es ist nicht so, dass das einfach dann so weitergeht und man passt sich an und es geht immer so weiter. Das ist eben nicht so, das kann ganz massive Einschnitte geben. Deswegen müssen Maßnahmen umgesetzt und gefördert werden, um unsere Landwirtschaft selbst klimafreundlicher zu gestalten und deren Emissionen von CO2, Stickoxiden und Methan herunterzufahren. Dazu gehört zum Beispiel die Reduzierung der mineralischen Düngung, insbesondere von Stickstoff. Die Produktion von Stickstoff zum Beispiel durch das Haber-Bosch-Verfahren ist irrsinnig energieaufwendig. Deshalb sollte diese Herstellungsart völlig eingestellt werden. Auch die Produktion und Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln befördern den Klimawandel. Deshalb ist es aus meiner Sicht notwendig, dass diese Art des Pflanzenschutzes nur bei Schädlingskatastrophen, sogenannten Kalamitäten, erlaubt ist. Gerade in der Tierhaltung, in der Höchstleistungen nur unter Einsatz von massenhaft aus Übersee importierten Futtermitteln in stark industriell organisierten Anlagen erzielt werden, muss es ein Umdenken zu einer nachhaltigen, artgerechten Erzeugung geben.
Rinder sind keine Klimakiller, wie es manchmal oder auch oft in den Medien so dargestellt wird. Rinder können Raufutter von extensiven Weiden und Wiesen in Milch und Fleisch umwandeln. Diese Weiden und Wiesen sind sehr gute Senken für klimaschädliche Gase und müssen deshalb erhalten werden. Wenn jedoch in steigendem Maße Mais
und hochwertige Eiweißfuttermittel, deren Erzeugung schon klimaschädlich ist, für Fütterung der Wiederkäuer eingesetzt werden, dann wird natürlich auch der Wiederkäuer zum Klimaschädiger.
Die Landwirtschaft muss sich vom Akteur, der das Klima mitschädigt, zum vollständigen Klimaschützer wandeln. Das ist auch möglich. Davon bin ich fest überzeugt. Auch das gehört also zum Thema „Klimaanpassung der Thüringer Landwirtschaft“ und ist eine kurz-, mittel- und langfristige Aufgabe für Landwirte, Landesregierung und Bodeneigentümer.
Der vergangene Sommer aber hat uns gelehrt, dass schnellstmöglichst auch ganz konkrete Anpassungen an den Klimawandel in der Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Forschung in Thüringen angegangen werden müssen und auch können und auch in die Praxis implementiert werden müssen. Es ist notwendig, dass die Erforschung regionaler Anpassungsstrategien an den Klimawandel durch die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und das Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau mit noch größerer Dringlichkeit angegangen wird und dass diese Ergebnisse in die Praxis eingeführt werden. Übrigens habe ich das schon 2007 hier in diesem Haus gesagt. Herr Malsch, da war Ihre CDU-geführte Landesregierung noch weitere sieben Jahre im Amt. Also, was Sie da am Anfang gesagt haben, ist ein Ablenkungsmanöver.
Ja, ich habe kein Problem damit, dicke Bretter zu bohren. Sie offensichtlich, weil Sie vielleicht aus der Versicherungswirtschaft immer nur auf das Geld schauen oder – weiß ich auch nicht –, aber das können Sie vielleicht noch mal erklären.
Es ist notwendig, dass die landwirtschaftliche Versuchsforschung über an Trockenstress angepasste Pflanzenarten, Anbauregime und Tierhaltungssysteme für Thüringen gestärkt wird, und es ist notwendig, dass die sogenannten herrenlosen Wasserspeicher als Bewässerungsspeicher für die Land- und Forstwirtschaft sowie als Löschwasserreserven für den Katastrophenschutz ertüchtigt werden. Ich habe mich gefreut, dass die Thüringer Fernwasserversorgung die herrenlosen Speicher übernommen hat. Ich fordere aber – und viele mit mir –, dass diese als Wasserspeicher für die Bewässerung ertüchtigt und nicht rückgebaut werden. Dafür muss natürlich das neue Wassergesetz, das wir jetzt diskutieren, so gestrickt werden, dass die Nutzung dieser Speicher sichergestellt wird.
Es ist notwendig, dass überlegt wird, wie Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen der komplexen Meliorationsanlagen aus DDR-Zeiten umgesetzt werden können. 25 Jahre haben Sie da was verschlafen. Es ist notwendig, dass der Humusge
halt im Boden gesteigert wird, um die Wasserhaltefähigkeit der Böden zu steigern und um die landwirtschaftlichen Böden allgemein zu Senken für klimaschädliche Gase zu ertüchtigen Es ist auch notwendig, um die Humusanreicherung in den Böden zu befördern, dass infrastrukturelle Kapazitäten, wie zum Beispiel Erdenwerke, in landwirtschaftlichen und kommunalen Betrieben vorhanden sind, auch gefördert werden, um die Ausbringung von Kompost und Mulch aus Wirtschaftsdüngern zu erhöhen.
All das sind Forderungen, die von der Landesregierung konkret geprüft und mit den Landesbehörden in der Land- und Forstwirtschaft und in den Kommunen umgesetzt werden sollten.
Herr Malsch, da sage ich wieder, klar, wir sind in Thüringen. Aber Thüringen ist ein Teil von Deutschland, ist ein Teil von Europa, ist ein Teil dieser Welt. Es reicht nicht, so weiterzumachen wie bislang und sich in der Kohlekommission zu winden usw. und sich dann Jahr für Jahr möglicherweise mit den Schäden durch den Klimawandel, sei es aufgrund von Überschwemmungen oder aber auch Ernteausfällen, zu befassen und Geldzahlungen von der Allgemeinheit zu verlangen. Auch da ist die Bundesministerin in der Pflicht, weil wir ja gerade gehört haben, dass es noch gar nicht so klar ist, wie die Richtlinie ausschaut und wie dann – auch an Thüringer Betriebe, die in ihrer Existenz bedroht sind – die Hilfen ausgezahlt werden können. In Thüringen haben wir für die Umsetzung zum Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel gute Voraussetzungen. Also, packen wir es an! Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mit einem Zitat beginnen mir Ihrer Erlaubnis: „Weil unglücklicherweise zusätzlich auch noch das Telefonnetz zusammenbrach, wurden die Mitarbeiter nicht alarmiert. ‚Sonst hätten wir das Notstromaggregat angestellt und es wäre nichts passiert‘ [...]. Das Notstromaggregat lässt sich nur per Hand einschalten.“ So zitiert der MDR den Geschäftsführer der Bäuerlichen Produktions- und Absatz Aktiengesellschaft in Käßlitz.
Aus diesem fürchterlichen Vorfall, bei dem 500 Mastschweine jämmerlich verendeten, ergeben sich – auch weil solche Vorfälle immer wieder vorkommen – für mich drei Problemkreise: erstens die Frage der Telekommunikation, insbesondere auf dem Land, zweitens die technischen Anforderungen und Standards bei solchen Anlagen und drittens die Art und Weise, wie insbesondere Schweine, Hühner und Puten in der konventionellen Tierhaltung gehalten werden.
Wieso bricht das Telefonnetz zusammen? Ich war nicht dabei, ich kann es nur so wiedergeben, wie es berichtet wurde. Eine Erklärung könnte in der Einführung der Voice over IP, also der Internettelefonie liegen, denn dann funktioniert das Telefon nur, wenn Strom auf der Anschlussseite vorhanden ist und nicht – wie früher bei analogen Leitungen – durch die Stromversorgung auf der Seite des Providers. Das ist einer der Skandale, die mit der Privatisierung der Telekommunikation einhergingen und die fast nie thematisiert werden. Der Telekom wurde mit diesem System erlaubt, die Digitalisierung zum finanziellen Vorteil des Konzerns billigst umzusetzen. Was das für Auswirkungen haben kann, zeigt sich in diesem Fall in Käßlitz. Noch dazu werden den Anzuschließenden Mehrkosten für eine
kontinuierliche Stromversorgung auferlegt, die früher der Anbieter getragen hat.
Nicht zuletzt daran zeigt sich, wie kontraproduktiv Privatisierungen der Daseinsvorsorge für die Gesellschaft sind. Aber es gibt natürlich technische Lösungen auch als Standard, die eingesetzt werden müssen, dass so etwas wie in Käßlitz nicht passiert. Für das beschriebene Problem der Stromzufuhr gibt es die unterbrechungsfreie Stromversorgung, im Prinzip ein Akku, der zwischen die öffentliche Stromversorgung und die Telefonanlage vor Ort geschaltet wird, sodass genügend Strom für die Telefonanlage und das Alarmsystem vorhanden wäre, wenn es einen Blackout gibt. Ob so eine Vorrichtung vorhanden war oder nicht, wird wohl der Staatsanwalt klären müssen. Ein Betriebsleiter, der eine solche Schweinemast betreibt, muss eigentlich diesen Standard eingebaut haben.
Selbst wenn alles im Stall nach gegenwärtigem technischem Standard eingerichtet und voll funktionstüchtig gewesen wäre, wirft dieser Vorfall doch sozusagen einen Scheinwerfer auf die Probleme, die in den sogenannten modernen Schweineställen herrschen. Das sind zum einen diese vollklimatisierten Ställe selbst, die keinen Außenzugang für die Tiere oder mechanische Belüftung haben. Schon das ist für die Gesundheit der Mastschweine kritisch zu bewerten. Wenn Tiere keine Klimareize mehr haben und wenig Bewegung, dann sind sie stressanfällig, durch kleinste Vorkommnisse ist ihr Kreislauf gefährdet. Gerade in der Endmast sind diese hochgezüchteten Rassen nicht belastbar, obwohl Schweine eigentlich von Natur aus eine richtig gute Kondition haben.
Zudem finden wir in diesen modernen Ställen sehr hohe Belegdichten auf Spaltenböden, wo auch noch die Gülle hochdampft, die zwar gesetzlich erlaubt sind, die aber der Gesundheit der Tiere und natürlich dem Raumklima ganz abträglich sind.
Nicht zuletzt gibt es in solchen großen Stallanlagen kaum Flexibilität, wenn die Technik ausfällt. Denn selbst wenn Fenster geöffnet werden können, schafft das bei heißen Außentemperaturen, wie wir sie zum Beispiel in diesem Sommer erlebt haben, kaum Abhilfe.
Dies alles zeigt, dass solche Haltungsbedingungen an sich nicht geeignet sind, um gesunde, stressresistente Tiere zu erzeugen. Ich stimme Herrn Primas überhaupt nicht zu, wenn er sagt, wenn die Anlagen noch größer und besser technisiert sind, dann wäre alles besser, denn bei jedem technischen Vorgang können auch Fehler auftreten.
Aus all diesen Ausführungen wird schon deutlich, dass es Anstrengungen auf allen Ebenen geben muss, um Tierhaltung artgerecht und damit robuster zu gestalten, und auch, um den technischen
Fortschritt zweckmäßig und zielorientiert zu nutzen und bereitzustellen.
Das ist überfällig, wenn wir nicht immer wieder solche Horrorszenarien wie in Käßlitz erleben wollen. Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Sommer zeigt, der Klimawandel ist in vollem Gang. Die Ausprägungen sind so, wie es die Wissenschaftler schon vor zehn Jahren für Thüringen und Deutschland vorausgesagt haben. Dieses Jahr hat das gravierende Auswirkungen auf die Erträge in der Landwirtschaft, wie die Ernteschätzungen zeigen. Es gab auch in Thüringen massive Einbußen für die betroffenen Betriebe. Die vorläufige Auswertung der Befragungen unseres Landwirtschaftsministeriums ergab, dass mindestens 260 Betriebe existenzgefährdet sind. Diese Betriebe haben durch die Dürre einen Gesamtschaden von 30 Millionen Euro erlitten. Der Gesamtschaden der Dürre in Thüringen insgesamt beläuft sich auf mindestens 88 Millionen Euro. Im Zuge der Auswertung der Dürreschäden auf Bundesebene wurde von der Bundeslandwirtschaftsministerin zugesagt, dass für die existenzgefährdeten Betriebe 50 Prozent der finanziellen Auswirkungen der Ernteeinbußen als Zuschuss abgefangen werden. Dieser Zuschuss soll zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Ländern getragen werden. Ministerin Keller hat schon angekündigt, dass dies in Thüringen umgesetzt
wird. Am 11. September wird sich das Kabinett damit befassen. 7,5 Millionen Euro müssen eingeplant werden.
Bislang ist mir noch unklar, ob diese Zuschüsse gleichmäßig auf alle Betriebe verteilt werden oder wie das gemacht wird. Wenn die Entscheidung im Kabinett gefallen ist, muss umgehend die Auszahlung erfolgen, um den Betrieben wenigstens ein bisschen Liquidität zu sichern. Besonders hart trifft es viehhaltende Betriebe. Auch da wird es schwierig oder extra teuer, Futter zu kaufen, weil die Dürre bundes- bzw. europaweit aufgetreten ist. Daher ist zu begrüßen, dass die ökologischen Vorrangflächen zur Gewinnung von Futter genutzt werden können. Jedoch die Hoffnung, dass jetzt noch schnell angesät werden kann, um dann Futter zu bekommen, ist, wenn es nicht regnet, auch trügerisch.
Noch größere Sorgen mache ich mir um die Zukunft. Wir hatten diesen Sommer Temperaturen von 29 Grad Celsius am Polarkreis. Das Abschmelzen des Polareises und die Freisetzung von klimaschädlichen Gasen in Taiga und Tundra durch das Zurückgehen des Permafrostes werden die diesjährigen Klimaphänomene zukünftig noch stärker werden lassen. Darauf müssen wir uns einstellen. Bewässerung – wurde schon gesagt –, Regenwasser auffangen, meliorierte Flächen nicht wie um Erfurt herum zubauen, das ist eigentlich angesagt. Die einzelnen Betriebe können das vielleicht kaum schaffen, diese Melioration durchzuführen. Da müssen sie eben Meliorationskooperativen – oder wie auch immer man die nennen will – bilden, um das durchzuführen. Es gibt das AFP, Herr Primas. Auch da können sicherlich Kredite für so etwas freigesetzt werden.
Es gibt noch eine ganze Menge von Forderungen. Die habe ich auch schon alle mal hier in diesem Haus vorgetragen. Die will ich jetzt aus Zeitgründen weglassen. Im Jahr 2007 haben wir uns hier schon über Anpassungsstrategien der Landwirtschaft an den Klimawandel unterhalten. Es ist einerseits ganz wichtig, die Erderhitzung zu reduzieren, damit die Klimakatastrophe abgemildert werden kann, es ist aber auch wichtig, sich in der Landwirtschaft an den Klimawandel anzupassen.
Jetzt noch mal zur AfD: Das ist ja so was von scheinheilig, dass ausgerechnet Sie diese Aktuelle Stunde einbringen.
„Das Klima wandelt sich, solange die Erde existiert.“ ist ein Zitat aus Ihrem Grundsatzprogramm, Seite 156.
Dann folgen in Ihrem Programm langwierige Erklärungen, warum die steigenden CO2-Gehalte in der Atmosphäre positiv zu bewerten sind und dass ein Umsteuern wegen des Klimawandels nur die individuellen Freiheiten einschränken würde. Was wollen Sie überhaupt? Trotz anderslautendem Programm stellen Sie sich dann hierher und fordern Liquidationshilfen.
Wenn Sie dran wären, dann würden Sie so etwas ablehnen. Oder würden Sie den Betrieben sagen, okay, wer deutsche Vorfahren hat oder einen Deutschen Schäferhund hatte, der kriegt die Liquidationshilfen, die anderen nicht? Aber mal im Ernst: Sie lehnen es ab, den Klimawandel zur Kenntnis zu nehmen. Sie wollen die fossile Energiegewinnung weiterverfolgen und dann stellen Sie sich hierher und fordern Liquiditätshilfen. Das zeigt, wie Sie die Menschen betrügen. Das zeigt, dass Sie angeblich Sorgen ernst nehmen, um dann aber etwas ganz anderes zu machen. Ich hoffe, Ihre Wähler merken das endlich mal.
So etwas gab es schon einmal in der deutschen Geschichte und danach haben viele gesagt, ja, wenn wir das gewusst hätten.
Ich kann den Wählerinnen und Wählern nur raten,
lesen Sie das...
Trinkwasserqualität in den Gemeinden Hohengandern und Kella – nachgefragt
In Beantwortung der Frage 4 meiner Mündlichen Anfrage in Drucksache 6/1780 „Trinkwasserqualität in den Gemeinden Hohengandern und Kella“ führte die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in der 43. Plenarsitzung am 25. Februar 2016 aus, dass „die Trinkwasserqualität beider Anlagen [...] nicht immer den Anforderungen der Trinkwasserversorgung [entsprach]“ und dass aufgrund dessen vonseiten des Gesundheitsamts gemeinsam mit dem Wasserversorger nach Lösungen gesucht wird, um diese Probleme langfristig abzustellen. Die Ministerin führte dazu weiter aus: „Es wird für die Anlage in Hohengandern langfristig eine Lösung angestrebt, welche eine Reduzierung des Sulfatgehalts unter 250 Milligramm pro Liter ermöglicht. Derzeit besteht die Möglichkeit, durch eine Trinkwasserleitung das Wasser aus der Wasserversorgungsanlage Arenshausen nach Hohengandern zu transportieren.“
Inzwischen sind zwei Jahre vergangen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Schritte wurden inzwischen vom zuständigen Gesundheitsamt und vom Wasserversorger unternommen, um sowohl mikrobiologische wie auch mineralische Verunreinigungen des Trinkwassers in den Anlagen in Hohengandern und Kella zu unterbinden?
2. Gab es in den beiden vergangenen Jahren Beanstandungen der Trinkwasserqualität in den beiden Orten, sowohl mit Blick auf Mikroben, wie auch auf Sulfat oder andere Mineralien?
3. Wie hoch ist gegenwärtig der Sulfatgehalt im Trinkwasser von Hohengandern?
4. Welche Schritte wurden unternommen, um den Sulfatgehalt im Trinkwasser der Gemeinde Hohengandern dauerhaft zu senken?
Der Auslöser meiner Anfrage vor zwei Jahren war, dass ein Wasserschutzgebiet in Hohengandern aufgegeben wurde und dass für die Mischung wegen dem Sulfatgehalt Wasser aus der Anlage in Arenshausen nach Hohengandern transportiert wurde. Damals hat sich das so angehört, als wäre das eine Übergangslösung. Bedeutet Ihre Antwort jetzt, dass auch langfristig über Arenshausen die Versorgung von Hohengandern gesichert ist?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn sich fast ausgestorbene Tiere durch strenge Schutzmaßnahmen wieder vermehren und sich auch in Thüringen ansiedeln, dann ist das ein großer Erfolg, über den wir uns alle gemeinsam freuen können.
Biber sind hier exemplarisch zu nennen. Biber sind bemerkenswerte Tiere, die ihre Umgebung stark beeinflussen können und damit Lebensräume und Biotope schaffen oder erhalten, die auch für viele andere Arten wieder Lebensräume schaffen. Biber bauen Behausungen, ihre sogenannten Biberburgen, oder sie bauen Biberröhren in Uferböschungen. Dabei muss der Eingang dieser Behausungen immer unter Wasser liegen. Wird der Wasserstand im Revier zu niedrig und der Eingang droht trocken zu fallen, dann stauen Biber kurzerhand das Gewässer auf. Damit dienen Biber sich selbst, aber auch dem Biotop, in dem Sie leben.
Biber beschränken sich in Aktivitäten auf einen relativ engen Uferstreifen von etwa 20 Metern. Wenn also noch ein Auenwald entlang der Flüsse oder um die Gewässer vorhanden ist, gibt es in der Regel kein Problem. Trotzdem können ihre Stauaktionen aber insbesondere beim Fehlen dieser Uferrandstreifen natürlich auch weiter entfernte Flächen total überschwemmen. Biber siedeln sich auch gern in Fischteichen an, obwohl sie als strenge Vegetari
er die Fische nicht selbst bedrohen, aber sie führen zu Verstopfungen bei den Zu- und Abläufen der Teiche.
Biber sind sehr ortsfest, nicht zuletzt deshalb ist die Verbreitung der Biber in Thüringen auch überschaubar. Also ist es toll, dass es wieder Biber gibt, aber es gibt natürlich auch Konflikte, wenn etwa Flächen, die landwirtschaftlich genutzt und gebraucht werden, überschwemmt oder Wege und Dämme in Mitleidenschaft gezogen werden. Diese Konflikte dürfen nicht totgeschwiegen, sondern müssen konstruktiv angegangen werden. Vorschläge macht der vorliegende Antrag. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, da hieß es vorhin, so ein harmloser Antrag wird ideologisch bearbeitet. Also wer hier ideologisch aufgetreten ist mit einer Einführung, wo gesagt wurde, Heimat, das ist die anthropologische Konstante der Menschheitsgeschichte, das ist auch klar.
Wenn hier dann diese Demagogie durch meine Vorredner entlarvt wird, dann finde ich, ist das sehr, sehr wichtig. Sie implizieren mit dieser Aussage, Heimat wäre immer da, wo die Menschen seit Urzeiten waren und sind. Das stimmt überhaupt nicht. Menschheitsgeschichtlich sind die Menschen immer gewandert und sie wandern auch heute noch. Das muss man zur Kenntnis nehmen.
Zum Familienbild: Frau Rothe-Beinlich hat gerade gesagt, was ganz konkret gemacht wird, um Familien zu stärken. Aber ich sage Ihnen auch etwas: Kein Kind kann sich aussuchen, in welche Familie es hineingeboren wird. Deswegen ist es wichtig, auch von den Kindern her zu denken, Kinderrechte zu stärken und die Kinder zu fördern, damit jedes Kind, egal in welche Familie, in welches Umfeld es hineingeboren wird, sich gut entwickeln kann.
Noch mal zum CDU-Antrag: Ganz viele Forderungen, die darin stehen, sind die Sachen, die wir – damit meine ich jetzt zum Beispiel die Fraktion Die Linke – seit Jahren diskutieren. Das sind alles Forderungen, die in dieser Koalition bearbeitet werden. Natürlich ist noch nicht alles bis zum letzten Punkt zur Zufriedenheit fertiggestellt, aber es ist in Arbeit. Das dann alles noch einmal aufzuschreiben, wo die CDU vor 2014 eben nur in Fassaden über die Dorferneuerung investiert hat, finde ich auch ein bisschen anmaßend. Es sind alles Punkte, die bearbeitet werden müssen und auch bearbeitet werden.
So ein Punkt ist zum Beispiel die Grunderwerbsteuer. Da haben wir in meiner Fraktion richtig gestritten, ob wir die erhöhen. Auf Landesebene kann man nur die Höhe der Grunderwerbsteuer festlegen. Deswegen schreiben Sie, es soll eine Bundesratsinitiative umgesetzt oder eingebracht werden, damit auf Bundesebene verschiedene Zielgruppen unterschiedlich bedacht werden können. Das ist genau meine Meinung. Aber wer ist denn auf Bundesebene seit Jahren in der Regierung? Die hätte das schon längst umsetzten können. Darum hätten wir es viel einfacher hier in Thüringen gehabt, die Grunderwerbsteuer
gerade für Familien, die ihr erstes Häuschen erwerben, bauen, aus- oder umbauen zu begünstigen. Da müssen Sie sich schon an die eigene Nase fassen und das auf Bundesebene einbringen.
Noch etwas: Es wird oft von der CDU so dargestellt, als wäre sie die Ehrenamtspartei. Wenn man dann ganz konkret hinschaut, was in den Kreisen passiert – da muss ich heute in der Zeitung lesen, dass im Wartburgkreis die Installation des Seniorenbeirats, eine ehrenamtliche Tätigkeit, von der CDU abgelehnt wurde, dann weiß ich nicht genau,
wie das zusammengeht, wenn man sich hier hinstellt und sagt, man muss das Ehrenamt fördern.
Genau! Da muss man das auch stringent durchsetzen und muss auch hier mal sagen, wie die Sache ausschaut, auch selbstkritisch sein. Selbstkritik hat der CDU leider noch nie gut angestanden.
Genau! Doch! Lesen Sie mal, was ich schreibe, was ich veröffentliche, dann werden Sie das schon ganz genau mitkriegen, mein Lieber.
Ich möchte noch etwas sagen, weil meine Kollegin Ute Lukasch zu Recht darauf hingewiesen hat: Das ist die Einkommenssituation. Wenn man wenig verdient, kann man auch wenig umsetzen.
Die AfD kommt wieder so daher und macht den Leuten ein X für ein U vor, weil Sie einerseits sagen, Sie wollen Familien fördern, Sie wollen Familien stärken, aber wenn es dann darauf ankommt, Familien auch ein gutes Einkommen durch Arbeit zu gewährleisten, dann stellen sich die hin, die AfDVertreter im Bundestag, und lehnen jegliche Erhöhung des Mindestlohns ab.
Gerade in der Landwirtschaft weiß ich, dass es da oft schwerfällt, Mindestlohn zu zahlen. Aber ich weiß auch, dass es gerade deswegen auch schwer ist, Arbeitskräfte in der Landwirtschaft zu kriegen. Um aus diesem Teufelskreis herauszukommen, ist ein flächendeckender Mindestlohn, ein auskömmli
cher flächendeckender Mindestlohn unbedingt notwendig.
Da ist die AfD ganz dagegen und damit macht sie den Menschen ein X für ein U vor, weil sie sich in Wirklichkeit überhaupt nicht für die Probleme der Menschen einsetzt.