Protokoll der Sitzung vom 28.02.2019

(Unruhe AfD)

Wenn die CDU dann sagt: Na ja, wir hätten gerne zugestimmt, aber die höchste Form ist die Enthaltung. Dann müssen die Regierungsfraktionen doch glücklich sein für solche Dinge. Dann kann ich sogar sagen: Danke schön, toll gearbeitet, liebe Kolleginnen und Kollegen, tiefste Verbeugung, wir haben heute ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht, wenn ihr das dann verabschiedet.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, worum geht es? Ich will nicht auf alle Einzelfragen eingehen, die Rednerinnen und Redner haben das hier schon sehr deutlich gemacht, aber mir geht es darum: Wenn wir die Rechte der Kinder und Jugendlichen stärken, gerade was die Jugendhilfeausschüsse und den Landesjugendhilfeausschuss betrifft, dann geht es nicht nur darum zu sagen, diese Gremien sollen jetzt die Anliegen der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen. Nein, wir wollen Politik mit den Jugendlichen und mit den Kindern für die Jugendlichen und die Kinder machen und deswegen werden wir ab der nächsten Legislaturperiode auch die Möglichkeit schaffen – das sagt ja dieses Gesetz –, dass mindestens drei Jugendliche in den entsprechenden Gremien mitarbeiten können, sowohl in den Jugendhilfeausschüssen als auch in dem Landesjugendhilfeausschuss. Da betreten wir Neuland, ganz klar.

Liebe Frau Astrid Rothe-Beinlich, wenn ich mal an die „alten weisen Männer“ von gestern erinnern darf – mir geht es bloß darum, das Bild zu benutzen. Natürlich fühlen wir uns alle jung, das ist ganz klar, aber wir haben uns natürlich auch eine Sprache und eine Denkweise angewöhnt, die vielleicht nicht mehr den 16- und 14-Jährigen entspricht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen bin ich der Meinung, dass auch wir dazulernen müssen, wie man denn Jugendangelegenheiten auch in der Politik berücksichtigt. Da sind wir auch ganz gespannt auf die Beiträge der jungen Leute in diesem politischen Gremium. Und ja, da müssen wir uns auch darüber unterhalten, ob wir dann tatsächlich allgemein verständlich sprechen, dass auch diejenigen, die vielleicht noch nicht diesen Entwicklungsweg durchmachen konnten – und sie konnten ihn nicht durchmachen –, dann auch einfach mitkommen und tatsächlich ihre Anregungen einbringen können. Und wir müssen auch den Dingen gegenüber offen sein, was Kinder und Jugendliche einfordern.

Ich war vor Kurzem in Erfurt in einer Kindertageseinrichtung und habe mit der Stiftung Lesen Bücher übergeben. Wir haben gemeinsam gelesen, wir haben gemeinsam naturwissenschaftliche Experimente gemacht. Da kann ich nur sagen: Vier- bis Fünfjährige haben sehr klare, konkrete Vorstellungen von ihrem Leben. Sie haben auch klare Wünsche und Forderungen, die sie mir und anderen Erwachsenen, die da waren, gegenüber auch deutlich gemacht haben. Ja, das ist doch gelebte Demokratie.

(Minister für Bildung, Jugend und Sport Holter)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und deswegen bin ich der Überzeugung, dass Kinder und Jugendliche auch Demokratieerfahrungen machen sollen. Das beginnt in der Kita, im Kindergarten und setzt sich in der Schule fort, aber auch im gesellschaftlichen Leben, in der Kommune bis hin zum Landesjugendhilfeausschuss. Diese Demokratieerfahrungen, die muss ich ihnen natürlich auch ermöglichen. Das ist genau das, was dieses Gesetz nach meiner Auffassung auch zum Ausdruck bringt. Wir schaffen hier strukturelle Voraussetzungen, damit diese Demokratieerfahrung auch tatsächlich erworben werden kann. Es ist ja so: Wenn dann drei Jugendliche – sagen wir mal – im Jugendhilfeausschuss mitarbeiten können, dann sind das natürlich nicht die Tausenden, die dort im Landkreis, beispielsweise in Nordhausen, leben. Das heißt, wir müssen diese drei auch als Multiplikatoren verstehen und es müssen sich natürlich auch möglichst viele junge Leute in Politik einmischen. Ja, sie sollen auf die Straße gehen, sie sollen für Klimaschutz auf die Straße gehen, sie sollen für andere Rechte auf die Straße gehen und sie sollen auch deutlich machen, dass sie in der Kommune ganz konkrete Forderungen umgesetzt haben wollen, die ihren Lebensinteressen entsprechen. Das ist mein Verständnis von einer Politik mit den Betroffenen für die Betroffenen und ich kann euch nur auffordern – auch alle anderen, die jetzt nicht hier im Saal sind –, das konkret zu machen.

Da geht es natürlich auch darum, dass Ehrenamt – darüber ist heute schon gesprochen worden – auch ein starkes Hauptamt braucht. Wenn wir dafür sorgen mit dem Gesetzentwurf, der jetzt in wenigen Minuten verabschiedet wird, dass dann auch entsprechende Voraussetzungen geschaffen sind – über die Gelder wurde schon gesprochen –, dass für die Unterstützung der örtlichen Jugendarbeit entsprechend auch über 15 Millionen Euro eingestellt werden und damit über 500 hauptamtlich Beschäftigte in den verschiedenen Verbänden, Vereinen und anderen Strukturen finanziert werden können, dann ist es genau die professionelle Unterstützung, die junge Menschen brauchen, um ihre Rechte einklagen zu können, wahrnehmen zu können und die politischen Aktivitäten umsetzen zu können. Das wollen wir und das soll auch so sein, weil wir wollen mit ihnen, mit euch, Politik gemeinsam gestalten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und wenn das so ist, Frau Muhsal, mit der Schulsozialarbeit, das ist ein Thema, das liegt mir wirklich sehr am Herzen. Die Schulsozialarbeit ist nicht nur eine Reaktion auf eine entstandene Situation an

den Schulen. Nein, im Gegenteil, ich bin der Überzeugung, Schulsozialarbeit wäre auch notwendig, wenn wir schwierige Situationen bei einzelnen Kindern und Jugendlichen nicht hätten. Wir brauchen genau diese Unterstützung in Ergänzung zu den Lehrerinnen und Lehrern, damit dann an den Schulen tatsächlich auch ein Feld gefüllt wird, was bisher offengelassen wurde.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun schreibt dieses Gesetz vor: Ja, wir haben mindestens 15,4 Millionen Euro pro Jahr dort einzustellen, damit haben wir auch für die zukünftigen Haushalte eine klare Vorgabe. Aber alle wissen doch auch – und ihr wisst an euren Schulen ganz konkret, ob ihr eine Schulsozialarbeiterin habt oder nicht –, denn eines ist klar: Nicht an jeder Schule in Thüringen gibt es eine Schulsozialarbeiterin oder einen Schulsozialarbeiter. Deswegen bin ich froh, dass die Koalitionsfraktionen „mindestens“ geschrieben haben. Wir sollten uns mal Gedanken machen, wie wir denn gemeinsam mit den Kommunen – denn sie leisten diese Schulsozialarbeiter an den Schulen im eigenen Wirkungskreis – dazu kommen, dass jede Schule einen Schulsozialarbeiter bzw. eine Schulsozialarbeiterin hat. Das würde ich als eine Herausforderung für die nächste Legislaturperiode verstehen, das ist doch eine Anforderung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Genau das sagt dieses Gesetz, indem wir sagen: Wir stärken die Schulsozialarbeit, wir manifestieren das im Haushalt, aber wir wollen dabei nicht stehen bleiben, wir müssen den Weg ja weitergehen, auch tatsächlich in Schule über die Schulsozialarbeit die Belange der Kinder und Jugendlichen, der Schülerinnen und Schüler aufnehmen zu können und sie in ihrem Engagement innerhalb der Schule zu stärken, auch für eine demokratische Schule, was wir unter anderem mit dem Schulgesetz, das hoffentlich noch vor der Sommerpause verabschiedet wird, entsprechend untersetzt haben. In dem Sinne bin ich der Überzeugung, dass heute nicht nur Weiberfasching ist, sondern das heute tatsächlich ein Tag zum Feiern ist. Wenn die Abgeordneten dieses Hohen Hauses dieses Gesetz heute verabschieden, wird sehr deutlich: Rot-Rot-Grün hält Wort, Rot-Rot-Grün hat zu Beginn der Legislatur versprochen, wir stärken die Rechte der Kinder und Jugendlichen in Thüringen. Dieser Weg ist jetzt gegangen worden. Deswegen bin ich der Überzeugung, dieser Weg ist ein richtiger Weg gewesen. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes wird sehr deutlich: Wir haben Vertrauen in die junge Genera

(Minister für Bildung, Jugend und Sport Holter)

tion, wir wollen, dass die junge Generation ihre Rechte wahrnimmt, wir fordern sie regelrecht auf, diese Rechte wahrzunehmen, sie sollen sich politisch engagieren, sie sollen streitbare Demokratinnen und Demokraten werden. Wir schaffen mit diesem Gesetz die Voraussetzungen, damit diese Rechte auch eingefordert werden können. Danke den Koalitionsfraktionen für die Arbeit. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann kommen wir zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf. Zunächst stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in Drucksache 6/6851 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Das sind die CDU-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten Gentele und Krumpe. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/6068 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Die CDU-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten Gentele und Krumpe. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.

Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Das sind die CDU-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten Gentele und Krumpe. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag in der Drucksache 6/6828. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Die CDU-Fraktion und die Abgeordneten Krumpe und

Gentele. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 5

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung des Weltkindertages als gesetzlichen Feiertag Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6163 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/6850 -

dazu: Weltkindertag mit Leben füllen, Kinderrechte stärken und Mitbestimmung fördern Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6866 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat zunächst Abgeordneter Adams aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste hier im Thüringer Landtag, in seiner 128. Sitzung am 27. September 2018 wurde der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in erster Lesung im Thüringer Landtag behandelt. In dieser Sitzung wurde der Gesetzentwurf federführend an den Innen- und Kommunalausschuss sowie an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat zu diesem Gesetzentwurf in seiner 63. Sitzung am 25. Oktober 2018, in seiner 66. Sitzung am 24. Januar 2019 und in seiner 67. Sitzung am 21. Februar 2019 beraten, eine mündliche Anhörung in seiner 66. Sitzung am 24. Januar sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.

Der Gesetzentwurf war außerdem Gegenstand einer Online‑Diskussion. Es gingen insgesamt 24

(Minister für Bildung, Jugend und Sport Holter)

schriftliche Stellungnahmen ein, an der mündlichen Anhörung beteiligten sich acht Anzuhörende. Die Zuschriften der Anhörungsverfahren wurden an alle Mitglieder des federführenden Innen- und Kommunalausschusses, die Fraktionen, die fraktionslosen Abgeordneten und die Landesregierung verteilt. Das Protokoll der mündlichen Anhörung wurde verteilt, sämtliche Beratungsunterlagen und Protokolle wurden auch im AIS für alle Abgeordneten bereitgestellt.

Von den schriftlichen Stellungnahmen waren zwölf zustimmend oder überwiegend zustimmend, acht Anzuhörende äußerten sich ablehnend oder überwiegend ablehnend. Positiv äußerten sich unter anderem die Gewerkschaften, UNICEF und die Landeselternvertretung für Kindertagesstätten. Kritisch äußerten sich unter anderem der Gemeinde- und Städtebund, die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern und der Verband der Wirtschaft Thüringens. Aus Arbeitgebersicht wurden unter anderem der Verlust eines Arbeitstages und die damit einhergehende Erhöhung der Arbeitskosten und mögliche Einnahmeausfälle problematisiert sowie zum Beispiel mögliche Schwierigkeiten in den Produktionsabläufen. Befürworter wiesen hingegen zum Beispiel darauf hin, dass in Artikel 31 der Kinderrechtskonvention das Recht auf Freizeit verankert ist und der Feiertag damit auch zu begrüßen sei. Außerdem wurde die Entlastung der Arbeitnehmer begrüßt und dass Familien so mehr Zeit für ihre Kinder hätten und der Fokus auf die Kinderrechte gelenkt und damit sichtbar gemacht würde.

In seiner 67. Sitzung am 21. Februar 2019 wertete der Ausschuss die Anhörung aus und wog die Argumente ab. Daraufhin fasste der Ausschuss mehrheitlich seine Beschlussempfehlung, welche die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt.

Der mitberatende Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat den Gesetzentwurf danach in seiner 57. Sitzung am 21. Februar 2019 beraten und sich der Beschlussempfehlung angeschlossen.

Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 75. Sitzung am 22. Februar 2019 beraten und sich ebenfalls der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses angeschlossen.

Die Beschlussempfehlungen liegen unter den Vorlagennummern 6/5249, 6/5263 und 6/5270 vor. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Abgeordnete Dittes begründet den Entschließungsantrag für die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Adams, vielen Dank auch für die Berichterstattung. Diese hört sich notwendigerweise immer etwas technokratisch an, aber eigentlich sollte es doch ein sehr freudbetonter Tagesordnungspunkt sein. Vielleicht gelingt es uns ja, das in der Debatte auch herauszustellen, denn immerhin geht es um das Feiertagsgesetz. Aber das Anliegen der Koalitionsfraktionen, einen zusätzlichen Feiertag in Thüringen einzurichten, und zwar am 20. September, dem Weltkindertag, ist natürlich auch ein sehr ernsthaftes, denn eine der zentralen Zielstellungen dieses zusätzlichen Feiertags in Thüringen ist es, die Kinderrechte stark zu machen, über diese zu informieren und dafür zu sensibilisieren, dass es so etwas wie Kinderrechte gibt und Kinder und Jugendliche eigenständige Persönlichkeiten sind und eben nicht nur Objekte der politischen Entscheidung, sondern auch Subjekte, Akteure, Handelnde, die natürlich mitreden und mitentscheiden wollen.

Wie wichtig und dringend notwendig das ist – nämlich für Kinderrechte zu sensibilisieren –, wurde im vorangegangenen Tagesordnungspunkt deutlich, als die Abgeordnete der AfD hier sagte, es gäbe überhaupt keine Notwendigkeit, darüber zu reden, denn in Deutschland existiere keine Kinderarbeit, keine Ausbeutung und kein Menschenhandel. Wie absurd und falsch das ist, zeigt sich allein an der Tatsache, dass das Bundeskriminalamt die Lage von Kindern in der Bundesrepublik als so bedeutend und gravierend ansieht, dass es ein eigenes Lagebild „Menschenhandel“ herausgegeben hat. Und wenn man sich dieses Lagebild anschaut, dann wird man feststellen, dass es beispielsweise im Jahr 2016 488 Fälle von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung gegeben hat und 2017 171 minderjährige Opfer von Menschenhandel – und das in der Bundesrepublik Deutschland. Und das ist nur ein Auszug aus der Situation von Kindern und Jugendlichen und sicherlich einer der gravierendsten.

Meine Damen und Herren, in der Anhörung im Innenausschuss, die Herr Adams erwähnt hat, wurde eines aber auch deutlich: Allein mit einem Feiertag wird man nicht erreichen, über Kinderrechte zu informieren und dafür zu sensibilisieren. Es braucht dazu noch einige begleitende Maßnahmen und die haben wir versucht, in unserem Entschließungsantrag „Weltkindertag mit Leben füllen, Kinderrechte

(Abg. Adams)

stärken und Mitbestimmung fördern“ in Drucksache 6/6866 zusammenzufassen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)