Protokoll der Sitzung vom 28.02.2019

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es geht im Einzelnen einmal darum, auch den Weltkindertag als Feiertag mit einer öffentlichen Kampagne zu begleiten, auch durch eine landespolitische Verantwortungswahrnehmung, damit man in der Öffentlichkeit über Kinderrechte im September auch redet und das möglichst so viel Nachhall hat, dass man auch das ganze Jahr darüber redet. Es geht darum, dass man im Rahmen einer zentralen Veranstaltung auch sichtbar macht, dass die Organisation UNICEF eines der Kinderrechte jedes Jahr heraushebt, dass man das in Thüringen aufgreift und das zur Diskussion stellt, um genau darüber mit Zivilgesellschaft, mit Vereinen, Verbänden, mit den Kommunen, mit den Verwaltungen ins Gespräch zu kommen.

Es geht uns natürlich aber auch darum, den sozialen Aspekt des Kindertags am 20. September zu stärken, indem wir uns als Land aufmachen, mit den Landkreisen und Gemeinden darüber zu reden, wie man speziell an diesem Tag auch besondere Angebote für Kinder und für Familien mit Kindern installieren kann. Ich glaube, das wird ein ernsthafter Diskussionsprozess, den wir da initiieren. Es geht auch darum, dass wir die Information und die Auseinandersetzung über und mit Kinderrechten im Rahmen der Erziehungs- und Bildungsarbeit in den Einrichtungen stärken, in Zusammenarbeit mit den Vereinen und Verbänden stärken, nicht nur als Selbstzweck und der Information wegen, sondern auch mit dem Ziel, dass Kinder und Jugendliche ihre Kinderrechte auch selbst wahrnehmen können, um ihre Interessen zu vertreten.

Das neben den Feiertag gestellt, denke ich, führt dazu, dass zumindest dieses Ziel mit dem Feiertag auch erreicht werden kann, nämlich dass Kinderrechte auch in den öffentlichen Fokus rücken und wir auch in der Zukunft nicht mehr solche Redebeiträge wie den der Abgeordneten Muhsal hier im Thüringer Landtag hören müssen. Ich sage es noch mal: Es ist ein guter Tag für Thüringen und ich freue mich auf die Diskussion. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Beratung. Das Wort hat Abgeordnete Holbe, Fraktion der CDU.

Werte Frau Präsidentin, meine werten Landtagskolleginnen und -kollegen, liebe Besucher auf den Zuschauertribünen – sehr viele Jugendliche –, ich freue mich, dass Sie an dieser Beratung teilnehmen und grüße auch die Zuschauer am Livestream. Ein Feiertag mehr im Jahr – wer sollte schon dagegen votieren? Erwartungsgemäß gab es sowohl im Rahmen der mündlichen als auch der schriftlichen Anhörung eine breite Diskussion, zu der von RotRot-Grün geplanten Änderung des Thüringer Feierund Gedenktagsgesetzes und der damit verbundenen Einführung des Weltkindertages am 20. September als gesetzlichen Feiertag im Freistaat. Unser Berichterstatter aus dem Innenausschuss hat sehr ausführlich gesprochen und über die Kritiker und die Befürworter im Rahmen der Anhörung berichtet.

Schauen wir noch einmal in den Gesetzentwurf. Was ist das Ansinnen der Koalition? Es geht in erster Linie um Familienfreundlichkeit, die dazugehörige Infrastruktur, um die Flexibilität am Arbeitsort, um Vereinbarkeit von Beruf und Familie, um diese gut koordinieren und organisieren zu können, und es geht auch um Zeit und Geld. Es geht weiterhin und besonders um das Kindeswohl und die Gesundheit und den Schutz der Kinder sowie um Bekämpfung der Kinderarmut. Kann man aber diese hehren Ziele mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreichen – nun kann ich noch einfügen: auch mit dem vorgelegten Entschließungsantrag?

Seit vielen Jahren wird die Familienfreundlichkeit in unserem Land mit verschiedenen gesetzlichen Maßnahmen zur Unterstützung von Kinder- und Jugendprojekten befördert und durchgeführt – durch verschiedene Akteure, insbesondere auch durch die Landkreise und die Kommunen, die hier eine hervorragende Arbeit machen.

(Beifall CDU)

Wir haben auch Gesetze, das Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz, das Thüringer Familienbaudarlehen, das Landesprogramm für ein solidarisches Zusammenleben der Generationen. Ich wünschte mir hier mehr konkrete Maßnahmen, zum Beispiel Hilfe für Alleinerziehende.

(Beifall CDU)

Es wurde in verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen herausgearbeitet, dass die Gruppe der Alleinerziehenden vom Armutsrisiko am stärksten betroffen ist. Mütter arbeiten oft in Teilzeit, können nicht jede Arbeit annehmen, müssen mit nur einem Einkommen den Lebensunterhalt bestreiten. Enorme Entlastungen würden zum Beispiel Ange

(Abg. Dittes)

bote zu kostenfreien Ferienfreizeiten, Verzicht auf Hort- und Kindergartengebühren, Ermöglichung von Freizeitangeboten bringen, zum Beispiel Besuche von Kinos, Museen sowie gemeinsame Ausflüge. Wird dies aber durch den zusätzlichen Feiertag erreicht?

Ein weiteres Problem stellt sich für Arbeitgeber, die dringend Fachkräfte finden und an sich binden müssen. Wir alle kennen die Situation des Fachkräftemangels. Viele Unternehmen bieten deshalb schon jetzt zusätzliche Leistungen an, indem sie die Kosten für einen Hort- bzw. Kindergartenplatz übernehmen und nicht zuletzt auch flexible Arbeitszeiten anbieten. Das ist sehr zu loben und zu begrüßen.

(Beifall CDU)

Zu Recht haben die Unternehmerverbände in der Anhörung vorgetragen, dass ein weiterer Feiertag zu ihren Lasten ginge, weil die entstehenden Kosten nicht durch den Gesetzgeber ausgeglichen würden. Schon zahlt ein Arbeitgeber im Durchschnitt 30 Tage Urlaub, wenn gewünscht, fünf weitere Tage Bildungsfreistellungsgesetz sowie zehn Feiertage, also maximal 45 Tage im Kalenderjahr. Ein weiterer bezahlter Feiertag zusätzlich, ist das nun viel oder wenig?

Im Ausschuss wurde weiterhin vorgetragen, dass Bayern mit insgesamt 14 die meisten Feiertage in Deutschland hat, wo damit dennoch eine starke Wirtschaft einhergeht. Thüringen mit zehn Feiertagen und ökonomisch bescheidener aufgestellt ist da etwas kleiner. Zudem ist die Wirtschaftsstruktur in Thüringen überwiegend klein- und mittelständisch geprägt. Hauptargument der rot-rot-grünen Koalitionäre sind die in Thüringen anfallenden Überstunden. Die Mehrarbeit führt zu dem Einwand, dass die Thüringer mehr Stunden arbeiten für geringeren Lohn. Diese Schwerpunkte im Komplex des Arbeitslebens sollen nun durch einen zusätzlichen Feiertag ausgeglichen werden.

Ganz nebenbei: Nicht eingerechnet sind die zahlreichen Pendler, die von Thüringen in die Nachbarländer fahren, dort arbeiten und deshalb von diesem Feiertag keinen Nutzen haben. Weil nämlich die Unternehmen die anfallenden Mehrarbeiten überwiegend nicht bezahlen wollen oder nicht bezahlen können, soll mittels Entscheidungskraft des Parlaments nun ein zusätzlicher Feiertag aus der Taufe gehoben werden. Welche Logik ist das denn? Wäre es nicht besser und nützlicher, sich darum zu kümmern, dass Überstunden vergütet würden oder als Freizeitausgleich den Arbeitnehmern zur Verfügung stünden?

(Beifall CDU)

Die Befürchtung meiner Fraktion, dass die Arbeitnehmer den Feiertag als wegfallenden Arbeitstag kompensieren müssen, ist doch groß. Die Arbeit muss getan werden. Wir haben gehört: Fachkräfte sind Mangelware, zusätzliche Leute können oft nicht eingestellt werden und trotzdem muss die Arbeit geschafft werden. Wie geht das? Es geht durch zusätzliche Mehrarbeit oder durch eine Verdichtung von Arbeit, durch eine höhere Arbeitsbelastung. Es gibt natürlich auch Arbeitsprozesse, das muss ich einräumen, bei denen ich mit moderner, effektiverer Technik einen gewissen Ausgleich schaffen kann. Aber ich vermute, die Arbeitnehmer müssen ihren Ausgleich im Wesentlichen doch selbst schaffen. Hinzu kommt das am 01.01.2019 neu eingeführte Teilzeit- und Befristungsgesetz. Auch hier werden Arbeitszeitmodelle eingeräumt, unter anderem in der Teilzeit der Kinderbetreuung, der Pflege oder sonstiger Lebensumstände. Damit ist eine weitere gute Möglichkeit geschaffen, um Familien in ihrer Lebensplanung kurzfristig zu unterstützen und zugleich der Teilzeitfalle zu entgehen.

Einen Einwand des Verbands der Wirtschaft Thüringens halte ich noch für besonders wichtig: Ein landesspezifischer Feiertag würde die Produktionsund Lieferketten erheblich stören. Thüringen, in der Mitte Deutschlands gelegen, würde mit dem neuen Feiertag eine singuläre Situation schaffen. Es war oft die Rede von der „Insellösung“. Besondere Verflechtungen mit unseren Nachbarländern würden eine Reihe von Anträgen zur Bewilligung von Feiertagsarbeit nach sich ziehen. Ein zusätzlicher Feiertag verursacht Kosten in Höhe von 72 Millionen Euro. Diese Summe zur Wirtschaftsleistung in Thüringen ist von Wissenschaftlern verschiedener Institute berechnet worden. Da stellt sich doch die Frage: Können wir Thüringer uns diesen Tag überhaupt leisten? Denn unsere Wirtschaftskraft liegt deutlich unter der von Bayern und Baden-Württemberg.

Ein weiterer Aspekt ist, dass bei einem Feiertag nicht alle Arbeitnehmer frei haben können. Denken Sie an den Bereich der Gastronomie, an die Krankenhäuser, den gesamten Bereich der Pflege, Bus, Bahn, Sicherheitskräfte und die Landwirtschaft. Diesen Arbeitnehmern wären somit Feiertagszuschläge zu zahlen. Die Kosten der Arbeit würden sich also verteuern und um diese Kosten dann wieder hereinzuholen, werden sicher die Verbraucher zur Kasse gebeten. Aber die Arbeitnehmer haben auch noch ein ganz anderes Problem: Wenn diese kleinere Kinder haben, stehen oft keine Schulen, Kindergärten, Horte zur Verfügung, um die Betreuung an einem Feiertag abzusichern, an dem sie arbeiten müssen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was spricht nun für den Weltkindertag? In erster Linie sollen die Kinder und deren Rechte an diesem Tag im Fokus stehen. Nun gut. Im Osten wird allerdings traditionell der 1. Juni als Kindertag im Kindergarten und in den Schulen gefeiert. Der Weltkindertag am 20. September hat sich hier nicht durchsetzen können, er ist vielfach unbekannt. Das Argument, den 1. Juni als Kindertag in den Einrichtungen zu begehen, sodass die Kinder in ihren Gruppen und Klassen feiern können, lässt sich jedoch nachvollziehen. Den Weltkindertag zum Tag für Familien zu kreieren, wird da schon schwieriger. Es wird immer Familien geben, die sich an diesem Tag nicht ausschließlich Zeit für ihre Kinder nehmen werden, weil sie es sonst auch nicht tun. Man wird diese Eltern also nicht mit dem avisierten Feiertag erreichen. Es ist Gott sei Dank die kleinere Anzahl von Eltern, die ihren Kindern nicht genügend Zeit widmet.

Aber ist eine Gesetzesänderung notwendig? Ich will noch mal zum Beginn meiner Ausführungen zurückkommen. Wir müssen Wege suchen, um den von Armut betroffenen Kindern zu helfen. Ein diskussionswürdiger Vorschlag dazu kam vom Gemeinde- und Städtebund, nämlich einen Fonds aus steuerfinanzierten Mitteln zu bilden, der unbürokratisch auf dringende Probleme aufmerksam macht und auch die darin befindlichen Mittel entsprechend nutzen kann. In der Stellungnahme der Diakonie Mitteldeutschland ist man von der Einführung des Weltkindertags als gesetzlichen Feiertag auch nicht überzeugt. Stattdessen regt man die Gründung einer Stiftung an, die zur Wahrung und Umsetzung der UN-Kinderrechte im Freistaat eingerichtet werden solle. Es gibt auch konkrete Vorschläge dazu. Ich will nur einige benennen: Förderung von Projekten von und mit Kindern zur Umsetzung der Kinderrechte, Unterstützung der Eltern in ihrer Erziehungskompetenz, Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Kräfte zur Umsetzung der Kinderrechte und der Demokratiebildung, personelle Unterstützung der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, bedarfsgerechte Freizeitmaßnahmen für Kinder.

Der vorgelegte Entschließungsantrag bleibt da hinter unseren Erwartungen zurück. Bei der Einführung des neuen Feiertags stellt sich meiner Fraktion zudem die Frage, ob es für die Wertschätzung von Kindern und Jugendlichen überhaupt eines solchen symbolhaften Tages bedarf. Man sollte das ganze Jahr über diese Bedeutung von Kindern und Jugendlichen herausstellen. Wäre es deshalb nicht besser, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche Beteiligung und Mitsprache finden?

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wie haben Sie gerade beim letzten TOP abge- stimmt?)

Dabei soll neben dem Elternhaus die Schule wichtige Aspekte der gesellschaftlichen Teilhabe und deren Möglichkeiten vermitteln. Die Einbindung junger Menschen in Jugendparlamente ist ein weiterer wichtiger Schritt. Wir haben dazu im vorhergehenden Tagesordnungspunkt gesprochen

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Und die CDU hat nicht zugestimmt!)

und das Gesetz ist mit Ihrer Mehrheit verabschiedet worden. Wir haben Einsprüche dagegen vorgetragen, mein Kollege Bühl. In erster Linie ging es uns darum, dass wichtige Aspekte der Stellungnahme des Landesjugendrings nicht berücksichtigt wurden und auch uns verschiedene Dinge verwehrt wurden.

Junge Menschen brauchen Freiräume, um ihre Träume zu erfüllen. Deswegen sollte auch nicht alles verplant werden. Es ist genauso wichtig, sich um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu kümmern.

(Beifall CDU)

Das ist gerade in der heutigen digitalen Medienwelt ein ganz wichtiges Thema und ein Aspekt, den wir auch bei dieser Debatte mit bedenken sollten.

Vor diesem Hintergrund will ich auch noch mal eins sagen: Kinder sollten auch einfach Kinder sein dürfen. Es gibt Eltern, die Kinder von einem Kurs zum anderen bringen. Auch hier sollte doch Kindsein noch möglich sein.

Von unserer Seite braucht es diesen Feiertag nicht, um die UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen, die sich in diesem Jahr zum 30. Mal jährt. In Abwägung der vorgetragenen Stellungnahmen wird meine Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen. Wir wissen, dass die Freude über einen weiteren Feiertag in der Bevölkerung selbstverständlich sehr groß ist. Trotzdem sind die vorgetragenen Bedenken aus Politik und Wirtschaft keineswegs zu vernachlässigen. Kinder sind für unsere Gesellschaft sehr wichtig. Sie sollten daher unbeschwert und kindgerecht aufwachsen können. Ein Feiertag ist uns für dieses Anliegen in dieser Hinsicht zu wenig. Danke schön.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion der SPD erhält Abgeordnete Pelke das Wort.

(Abg. Holbe)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste und Zuhörerinnen und Zuhörer, ja, ich kann mich den Worten von Herrn Dittes anschließen: Es ist ein guter Tag heute hier in Thüringen und auch hier im Landtag. Wir reden heute über das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes und wir reden speziell über die Einführung des Weltkindertages als gesetzlichen Feiertag.

Frau Holbe, als liebe Kollegin, Sie haben versucht, sehr anschaulich zu untersetzen, was bei Ihnen alles zur Familienförderung und Familienpolitik gehört. Ich komme gleich noch einmal darauf zurück, aber so richtig dezidiert, warum Sie denn nun diesen Feiertag nicht möchten, habe ich aus Ihren Worten eigentlich nicht herausgehört.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Natürlich haben wir ein Familienförderungssicherungsgesetz. Ein Bestandteil dieses neuen Familienförderungssicherungsgesetzes ist das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“. Wir haben sehr viel für Familien und deren Unterstützung getan, insbesondere in Rücksprache mit den Landkreisen und kreisfreien Städten und den Kommunen, nämlich dort vor Ort, wo Familienpolitik auch stattfindet. Das haben wir entsprechend finanziell mit über 10 Millionen Euro untersetzt. Wir reden hier in Thüringen über ein beitragsfreies Kindergartenjahr, und zwar jetzt über ein weiteres beitragsfreies Kindergartenjahr,

(Beifall SPD)

nicht nur das letzte, sondern auch das vorletzte. Das sind alles ganz wesentliche Maßnahmen für Familien und insbesondere für Kinder. Wir reden darüber, dass wir eine gute Schulpolitik mit mehr Lehrereinstellungen unterstützen. Wir machen viele Dinge für Familien und Kinder. Wir wollen uns natürlich auch weiter um gute Qualität in den Kindereinrichtungen kümmern und, und, und.

Jetzt ist diese Frage, dass wir uns heute mit einem gesetzlichen Feiertag am Weltkindertag beschäftigen, ein weiterer Baustein in einer Familienpolitik,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

wo es uns auch darum geht, Zeit zu schaffen, mehr Zeit für Familie und damit auch für Kinder. Da weiß ich nicht so richtig, warum das verkehrt sein soll.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Übrigen gibt es bei uns in Thüringen dann immer solche Diskussionen, wenn man über Neuerungen oder Veränderungen diskutiert, dass gleich immer Land unter ist: Also jetzt geht gar nichts mehr und die Wirtschaftsverbände sind ganz am Ende. Ich kann mich noch entsinnen, als es um das Bildungsfreistellungsgesetz ging, da war genau die gleiche Diskussion. Ich habe eigentlich nirgendwo festgestellt, dass es Wirtschaft und Handwerk viel schlechter geht, nachdem das Bildungsfreistellungsgesetz beschlossen wurde.

Seltsamerweise habe ich, als in Hamburg, in Niedersachsen, in Bremen, Schleswig-Holstein im Jahr 2018 der Reformationstag zusätzlich zum gesetzlichen Feiertag erklärt wurde, auch nicht gehört, dass da so ganz schwierige Diskussionen gekommen sind und gleich wieder Land unter ist. Ich meine, in Bremen gibt es auch das eine oder andere an wirtschaftlichen Problemen zu bewältigen und trotz alledem hat man sich dort dezidiert entschieden, einen weiteren Feiertag auszurufen.