Protokoll der Sitzung vom 01.03.2019

probation für ausländische Ärzte durchzuführende Anerkennungsverfahren sind bundesrechtlich geregelt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sind diese Verfahren auch standardisiert.

Zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren für ausländische Ärzte haben wir mit der Errichtung einer länderübergreifenden Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen und der Übertragung der Durchführung der Kenntnisprüfungen auf die FSU Jena bereits Maßnahmen ergriffen. Mit der Übertragung der Kenntnisprüfungen auf die FSU Jena konnte die Anzahl der Kenntnisprüfungen bereits erheblich erhöht werden. Dazu hat die FSU Jena den Pool der potenziellen Prüfungsvorsitzenden deutlich erweitert sowie für die Organisation der Prüfungstermine notwendige Personalkapazitäten geschaffen.

Mit Beschluss der 88. GMK vom 25. Juni 2015, der 350. KMK vom 12. Juni 2015 und der FMK vom 25. Juni 2015 wurde am 1. Januar 2016 zunächst für den Zeitraum von drei Jahren beim KMK-Sekretariat/Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen eine Gutachtenstelle für die Gesundheitsberufe errichtet. Die Gutachtenstelle wird auch nach den drei Jahren weiter von den Ländern unterhalten. Aufgabe der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe ist die Unterstützung der zuständigen Landesbehörden im Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen mit einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsberuf durch die Bearbeitung folgender Leistungsarten: Echtheitsprüfung der vorgelegten Dokumente, Bestimmung des deutschen Referenzberufs sowie detailliertes Gutachten zur Gleichwertigkeit der Ausbildungsnachweise unter Darstellung gegebenenfalls vorhandener wesentlicher Unterschiede.

Mit der Beauftragung der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe mit den vorgenannten Aufgaben, insbesondere mit der Gutachtenerstellung, werden die zuständigen Stellen enorm entlastet, auch wenn diese aufgrund der langen Aufbauphase noch nicht in vollem Umfang arbeitet. Zu weiteren Überlegungen zur Verfahrensbeschleunigung werde ich unter Ziffer 3 des Antrags im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes noch berichten.

Zu 1 s): Für die Gleichwertigkeitsprüfung der im Ausland abgeschlossenen ärztlichen Ausbildung auf der Grundlage der eingereichten Nachweise sieht der Gesetzgeber maximal vier Monate vor. Ab der damit verbundenen Bescheidung einer Nichtgleichwertigkeit unter Nennung der wesentlichen Defizite zur deutschen Ausbildung und dem Angebot einer Kenntnisprüfung hat die zuständige Be

(Ministerin Werner)

hörde dem Antragsteller innerhalb von sechs Monaten diese Kenntnisprüfung anzubieten. Für das Verfahren sieht der Gesetzgeber maximal zehn Monate vor. Das Thüringer Landesverwaltungsamt gibt eine durchschnittliche Zeitdauer bis zur Kenntnisprüfung von 1,5 Jahren an.

Zur Dauer der Anerkennungsverfahren gibt es eine Länderumfrage vom August 2018. Im Ergebnis der Länderumfrage beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer ab dem Vorliegen der vollständigen Unterlagen für ausländische Berufsabschlüsse aus einem anderem Mitgliedsstaat der EU, dem EWR oder der Schweiz eine Woche bis zu sechs Monate. Bei Berufsabschlüssen aus sogenannten Drittstaaten liegt die Verfahrensdauer für die Verfahren, in denen eine Kenntnisprüfung nicht erforderlich ist, bei sechs Monaten bis zu 2,5 Jahren. Bei Verfahren, in denen eine Kenntnisprüfung erforderlich ist, liegt die Verfahrensdauer je nach Anzahl der Kenntnisprüfungen – es sind maximal zwei Wiederholungen möglich – bei sechs Monaten bis zu vier Jahren.

Die vorgenannten Zahlen machen deutlich, dass nicht nur Thüringen die gesetzlichen Fristen nicht zuletzt aufgrund der hohen Antragszahlen der letzten Jahre nicht einhalten kann. Insoweit kann auch die Behauptung, dass durch die lange Dauer der Anerkennungsverfahren in Thüringen die ausländischen Ärzte in ein anderes Bundesland gehen und dort kurzfristig eine Anerkennung erhalten, nicht bestätigt werden.

Eine Ländererhebung zur Dauer der Anerkennungsverfahren für Pflegepersonal liegt der Landesregierung nicht vor.

Zu Frage 1 t): Es interessiert Sie, wie viele der Anträge auf Approbation und Zulassung ausländischer Ärzte in den letzten zehn Jahren positiv beschieden wurden. Nach Mitteilung der zuständigen Stelle in Thüringen, dem Landesverwaltungsamt, erfolgt eine elektronische Erfassung der Antragsbearbeitung erst seit dem Jahr 2012. Daher können erst ab dem Jahr 2012 die erbetenen Daten mitgeteilt werden.

Im Einzelnen: Im Jahr 2012 wurden insgesamt 550 Anträge auf Erteilung einer Approbation gestellt; erteilt wurden 241 Approbationen. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 285 Anträge auf Erteilung einer Approbation gestellt; erteilt wurden 224 Approbationen. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 281 Anträge gestellt; erteilt wurden 194 Approbationen. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 311 Anträge gestellt; erteilt wurden 165 Approbationen. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 399 Anträge gestellt; erteilt wurden 225 Approbationen. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 999 Anträge gestellt; erteilt

wurden 160 Approbationen. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 394 Anträge auf Erteilung einer Approbation gestellt; erteilt wurden 286 Approbationen.

Zu 1 u): Danach stellt sich die Situation für die Kranken- und Gesundheitspflege wie folgt dar: 2008 27 bearbeitete Anträge, 18 Berufserlaubnisse; 2009 20 bearbeitete Anträge, 11 Berufserlaubnisse; 2010 21 bearbeitete Anträge, 13 Berufserlaubnisse; 2011 20 bearbeitete Anträge, 7 Berufserlaubnisse; 2012 29 bearbeitete Anträge, 16 Berufserlaubnisse; 2013 29 bearbeitete Anträge, 12 Berufserlaubnisse; 2014 27 bearbeitete Anträge, 10 Berufserlaubnisse; 2015 66 bearbeitete Anträge, 35 Berufserlaubnisse; 2016 48 bearbeitete Anträge, 34 Berufserlaubnisse.

Anschließend wurden Eingänge erfasst: 2017 50 Berufserlaubnisse und 110 Eingänge; 2018 39 Berufserlaubnisse und 134 Eingänge.

Zur Altenpflege: Zwischen 2008 und 2012 wurden keine Anträge eingereicht. 2013 wurde ein Antrag eingereicht und eine Berufserlaubnis erteilt. 2014 bis 2015 gab es keine Anträge; 2016 einen Antrag und eine Berufserlaubniserteilung; 2017 zwei Anträge, eine Berufserlaubnis und einen ablehnenden Bescheid; 2018 fünf Anträge, drei erteilte Berufserlaubnisse.

Zu 2.: Zur Beschleunigung und Standardisierung des Anerkennungsverfahrens habe ich bereits zu Punkt 1 r) ausgeführt, sodass ich zu Ziffer 2 des Antrags der CDU-Fraktion keine weiteren Ausführungen machen möchte.

In Ziffer 3 fordern Sie die Landesregierung auf, mittels einer Bundesratsinitiative dafür zu sorgen, dass Berufserlaubnisse deutschlandweit gültig sind und so bei einem Übertritt in ein anderes Bundesland kein neues Verfahren notwendig wird. Gestatten Sie mir hier noch eine Präzisierung, da die Begrifflichkeiten im Antrag teilweise etwas springen: Die Erteilung einer Berufserlaubnis, also die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs, ist sowohl zeitlich als auch örtlich beschränkt. Im Rahmen der Anerkennungsverfahren, also auf dem Weg zur Approbation, werden Berufserlaubnisse in der Regel auch inhaltlich beschränkt, sodass die Berufserlaubnisinhaber nicht eigenständig als Arzt arbeiten dürfen. Daher ist eine deutschlandweite Anerkennung einer Berufserlaubnis nicht zielführend und auch nicht realisierbar. Eine Approbation als Arzt ist selbstverständlich in allen Bundesländern anerkannt, ein neues Verfahren ist daher nicht nötig; Gleiches gilt für die Pflegekräfte.

Ihnen ist sicher bekannt, dass ich grundsätzlich der Auffassung bin, dass es bundeseinheitliche Regelungen geben muss. Dass es diese für die Anerkennungsverfahren gibt, hatte ich Ihnen schon zu Be

(Ministerin Werner)

ginn meiner Ausführungen erklärt. In Thüringen bemühen wir uns gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt darum, dass die Verfahren und Prozesse beschleunigt werden. Doch es muss auch klar gesagt werden, dass die Qualität in der medizinischen Betreuung und der ambulanten sowie stationären Pflege auf gutem Niveau gesichert ist und dass natürlich das Patientenwohl immer an allererster Stelle stehen muss.

Hinweisen möchte ich noch auf die Forderung des 121. Deutschen Ärztetages 2018 in Erfurt an den Bundesgesetzgeber, dass dieser regeln möge, dass alle Ärzte mit einer Drittstaatsqualifikation den Nachweis der für den Arztberuf erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch erfolgreiches Ablegen einer bundeseinheitlichen Prüfung analog dem Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erbringen, und die Forderung des Ärztetages an die Bundesländer, die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe auszubauen und mit der Annahme und Bescheidung von Anträgen auf Gleichwertigkeitsprüfung im Rahmen von Anerkennungsverfahren zu beauftragen. Die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe solle so ausgebaut werden, dass sie alle Anträge auf Anerkennung ärztlicher Grundausbildung vollständig bearbeiten und fristgerecht bescheiden könne. Insbesondere solle sie dabei die Echtheit der eingereichten Unterlagen prüfen – ich hatte dazu bereits Ausführungen gemacht. Auch diese Forderungen werde ich in meine Überlegungen zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren einbeziehen.

In Ziffer 4 fordern Sie, dass die Landesregierung alle Maßnahmen ergreifen soll, die notwendig sind, um die Approbation und Zulassung ausländischer Ärzte sowie damit einhergehende Prozesse zu beschleunigen. Zu dieser Forderung verweise ich auf meine Ausführungen zu Ihrer vorhergehenden Forderung in Ziffer 3.

Letztlich fordern Sie in Ziffer 5 des Antrags, alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um die Anerkennung der Qualifikation von ausländischem Pflegepersonal sowie damit einhergehende Prozesse zu beschleunigen. In der Vergangenheit gab es häufig Anfragen zu Bearbeitungsständen und Prozessen hinsichtlich des Anerkennungsverfahrens von ausländischen Berufsabschlüssen in der Pflege. Das hat die Landesregierung zum Anlass genommen, um am 17. Januar in einem weiteren gemeinsamen Gespräch zwischen der Staatssekretärin Frau Feierabend und Herrn Präsidenten Roßner vom Thüringer Landesverwaltungsamt darüber zu sprechen. Herr Präsident Roßner hat in dem Gespräch versichert, dass interne Änderungen vorgenommen wurden, welche die personelle Auf

stellung und die strukturellen Abläufe im Thüringer Landesverwaltungsamt verbessern sollen. Nach Aussage des Thüringer Landesverwaltungsamts ist im Rahmen der gesetzlichen Regelung die fristgemäße Bearbeitung der Anträge möglich.

Ferner wird derzeit auf Bundesebene in der Arbeitsgruppe 4 der Konzertierten Aktion Pflege über weitere Beschleunigungs- und Verbesserungsmöglichkeiten der Anerkennungsverfahren von Abschlüssen in den Pflegeberufen diskutiert. Mein Ministerium ist an dieser Arbeitsgruppe beteiligt. Es gibt erste Vorschläge wie zum Beispiel die Bereitstellung von Mustergutachten für Anerkennungsverfahren, die Einrichtung einer bundesweiten Datenbank usw., die allerdings noch im Diskussions- und Abstimmungsprozess sind. Nach der Zusammenführung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen ist mit einem Maßnahmenpapier des Bundes und der Länder sowie weiterer beteiligter Akteure voraussichtlich im Sommer 2019 zu rechnen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich frage, wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags? Das sind die Fraktion Die Linke, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die SPD-Fraktion. Damit eröffne ich auf Verlangen der genannten Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags. Gleichzeitig eröffne ich auch die Aussprache zu den Nummern 2 bis 5 des Antrags. Als erstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Dr. Hartung von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Besucher, als Erstes vielen Dank für den ausführlichen, um nicht zu sagen erschöpfenden Bericht zu dieser Thematik. Vielen Dank auch an die Fraktion, die diesen Antrag eingebracht hat. Ich glaube, das ist tatsächlich ein Problem, dem man sich widmen sollte. Ich will mal vorgreifen: Ich freue mich, im Ausschuss dann darüber weiter reden zu können, weil ich glaube, da gibt es tatsächlich hier und da Abläufe, die man verbessern kann, über die man reden kann. Das muss man einfach auch anerkennen.

Ich möchte aber trotzdem bei der Betrachtung dieser Problematik noch mal einen Schritt zurückgehen. Wenn ich höre – und die Gespräche führe

(Ministerin Werner)

auch ich –, dass die Approbation von ausländischen Ärzten, die bereits eingestellt sind oder Einstellungszusagen in Thüringer Kliniken haben, lange dauert, dann ist das Ausdruck eines Problems. Das eigentliche Problem zeigt sich darin, dass mir dieselben Klinikdirektoren teilweise sagen, dass sie seit zwei, drei oder vier Jahren keine deutschen Bewerber mehr für Arztstellen hatten. Das ist das eigentliche Problem, dass wir es nicht schaffen, die Berufsausübung in diesen betroffenen Krankenhäusern so attraktiv zu machen, dass auch deutsche Ärzte bereit sind, in diesen Regionen tätig zu werden. Das ist, glaube ich, nur eingeschränkt mit ausländischen Ärzten auffangbar. Ich glaube, das betrifft nicht nur die Ärzte. Ich bin mir sicher, es betrifft auch die Pflegekräfte. Wir sollten vorsichtig sein. Wir können natürlich ausländische Ärzte, ausländische Pflegekräfte hierherholen. Wenn wir aber etwas nicht an den Arbeitsbedingungen ändern, bekommen wir nur einen Drehtüreffekt, dass wir die Anerkennung zwar hier in Thüringen leisten, dass wir die Berufserlaubnisse, die Approbationen, die Tätigkeiten hier ermöglichen, aber am Ende, sobald die bundesweite Anerkennung da ist, die Menschen da hingehen, wo sie mehr Geld verdienen oder bessere Arbeitsbedingungen haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Das Problem sind die Arbeitsbedingungen. Das Problem sind nicht lange währende Prüfungen, auch wenn das trotzdem problematisch ist, wenn das so lange dauert. Aber wir müssen uns die Arbeitsbedingungen näher anschauen. Wir sollten uns die Frage stellen, warum für deutsche Absolventen der frühere Traumberuf Mediziner gar nicht mehr so traumhaft ist, warum die frühere Tätigkeit in einem kleinen Krankenhaus – wo man das Handwerk von der Pieke auf lernt, und zwar völlig egal in welchem Fachbereich – offenkundig gar nicht mehr so attraktiv ist. Warum ist es nicht mehr so attraktiv, in einem kleinen Krankenhaus tätig zu sein, in dem man sehr früh selbstständig viele Eingriffe, viele Behandlungen machen kann? Das ist eine Frage, die ist, glaube ich, sehr intensiv zu erörtern. Da sind wir auch schon seit vielen Jahren dran. Ich glaube, das ist der Weg, wie wir das Grundproblem irgendwann mal angehen.

Ich glaube, kurzfristig kann es eine Option sein, sich mit ausländischen Fachkräften zu behelfen. Aber das ist eine Thematik, bei der Gründlichkeit immer vor Schnelligkeit geht. Ich höre immer: beschleunigen, beschleunigen, beschleunigen. Das höre ich mit einem zustimmenden Ohr – ja klar, wir brauchen die Leute. Ich bin aber auch ein bisschen skeptisch. Ich erlebe es immer wieder, wenn ich – ich bin ja noch ein bisschen tätig – mit den Patien

ten rede, die sich in dem Text, den Sie da zitiert haben, darüber beklagen, dass die Anerkennung so lange dauert. Die sehen das durchaus differenziert. Denen ist überwiegend egal, ob ein ausländischer Arzt vor ihnen sitzt oder nicht, vorausgesetzt er spricht die Sprache so, dass sie das Vertrauensverhältnis aufbauen können – das ist ganz wichtig. Ich muss mich als Patient darauf verlassen können, dass der Arzt, dem ich gegenübersitze, das, was ich ihm erzähle, versteht, dass er das werten kann, dass er die richtigen Schlüsse zieht und dass er bereit ist, sich darauf einzulassen.

Das geht dem deutschen Arzt nicht anders. In dem Moment, in dem der Patient das Gefühl hat, der Arzt widmet sich ihm nicht mit voller Aufmerksamkeit – der ist abgelenkt, der hat Stress, das Telefon klingelt noch fünfmal –, in diesem Moment ist auch die Arzt-Patienten-Beziehung gestört, umso mehr wenn dann noch dazukommt, dass der Patient das Gefühl hat, der Arzt sollte sich doppelt darauf konzentrieren, dass er alles mitbekommt. Es ist auch schwierig, wenn der Patient das Gefühl hat, dass sich ärztliche Kollegen unterschiedlicher Herkunft gegebenenfalls untereinander nicht richtig verständigen können. Das ist auch ein Problem. Das ist kein Vorwurf an die Kollegen. Wir müssen denen Angebote für eine angemessene Sprachausbildung machen. Aber ich warne davor, im Sprachlevel niedrigere Ansprüche zu stellen, als es derzeit der Fall ist.

Wir haben in Thüringen eine lange Tradition, hohe Ansprüche im Sprachlevel zu stellen – es sind gerade die Zahlen der Berufsanerkennung für 2013 genannt worden. Das war, glaube ich, ein Antrag, eine Anerkennung. Ich bin damals 2013 vom „Ärzteblatt“ angerufen worden zu der Frage, warum wir in Thüringen so ganz extrem strenge Sprachprüfungen haben, warum die Ärzte, die eigentlich hier in Thüringen möglicherweise tätig sein möchten, in anderen Bundesländern ihre Sprachprüfung ablegen. Wir machen das schon immer so, dass wir höhere Ansprüche an die sprachliche Ausbildung stellen. Ich möchte eigentlich nicht davon abweichen. Ich glaube, das ist ganz wichtig. Wir tun niemandem – weder dem Arzt noch dem Patienten – etwas Gutes, wenn er eventuell das Gefühl hat, sich nicht vollkommen mit dem Patienten verständigen zu können, nicht ordentlich verstanden zu werden. Das ist eine ganz wichtige Sache. Davon sollten wir nicht abweichen.

Was die fachliche Qualifikation angeht: Auch da brauchen wir das Vertrauen der versorgten Patienten, dass da keine Abstriche gemacht werden. Er muss sich verlassen können. Das ist eigentlich für alle beteiligten Seiten – für das Krankenhaus, für

den Arzt, für den Patienten – von existenzieller Bedeutung, dass er der Überzeugung ist: Egal, wer vor ihm sitzt, welcher Arzt vor ihm sitzt, er hat dasselbe fachliche Niveau. Da können wir nicht runtergehen. Da kann man das auch nicht ohne Probleme beschleunigen und so tun, als wäre das im Prinzip etwas wie einfach nur mal ein bisschen schneller prüfen. Das Level muss erfüllt sein. Ich glaube, da sind wir mit 40 Prozent Durchfallquote noch nicht ganz da, wohin wir wollen. Ich finde es richtig, dass wir da ordentlich prüfen.

Einfach mal kurz Revue passieren lassen: Wir machen es schneller, wir machen es etwas weniger gründlich, haben nur 20 Prozent Durchfallquote und haben dann 20 Prozent Kollegen, die eventuell unter einer gründlicheren Maßgabe gar nicht hätten tätig sein dürfen – und dann passiert etwas. Wer möchte derjenige sein, der dafür die Verantwortung übernimmt? Das sollten wir uns sehr genau überlegen.

Aber ich möchte noch mal darauf hinaus, dass wir darüber im Ausschuss reden sollten, weil es tatsächlich Dinge gibt, bei denen wir Anpassungen vornehmen sollten. Ich gebe da jetzt auch ein Beispiel, damit das nicht so theoretisch klingt: Ein ausländischer Berufsanfänger, der zum Beispiel einen Pflegeberuf erlernen möchte – er ist noch keine Pflegekraft, er wird nicht selbstständig arbeiten –, muss am Beginn seiner Ausbildung das B2-Niveau nachweisen. Das ist eine Frage, über die sollten wir mal reden, ob es nicht reicht, wenn er beispielsweise das B1-Niveau nachweist und den Rest im Rahmen seiner Ausbildung nachholt, einfach um die Möglichkeiten zu öffnen, um die Ausbildungsmöglichkeiten zu verbreitern und den Menschen die Möglichkeit zu geben, in drei Jahren die Vervollkommnung auszubilden. Das wird auch unweigerlich kommen, denn wenn er drei Jahre lang am Patienten, am Gepflegten arbeitet, wird er sich am Ende besser verständigen können als vorher. Über diese Anpassung sollten wir intensiv reden.

Wir sollten auch darüber reden, ob es vielleicht Sinn macht, die Sprachkurse, die Sprachanerkennung wesentlich zentraler zu bündeln als bisher. Der Flaschenhals, der zustande kommt durch viele Anträge, die lange brauchen, hat unterschiedliche Gründe. Einer der Gründe ist beispielsweise, dass bundesweit vertretene Krankenhausbetreiber oder Pflegeketten ihre Schäfchen in mehreren Bundesländern gleichzeitig anmelden. Das heißt, da, wo sie zuerst zum Zug kommen, wird die Anerkennung durchgeführt. Wenn sie anerkannt sind, können sie überall arbeiten. Das ist ein Scheinhochsetzen der Zahlen. Wir müssen schauen, dass man beispielsweise auch bundesweit durchsetzt, dass man sich

nur in einem Bundesland anmelden kann, dass eine Tätigkeitserlaubnis im Prinzip auch nur für dieses Bundesland gilt. Da haben wir – glaube ich – noch einiges zu tun.

Deswegen freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. Ich glaube, da können wir intensiv nach Möglichkeiten suchen, auf der einen Seite eine Beschleunigung durchzuführen, auf der anderen Seite die Qualität aber nicht runterzusetzen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Herold von der AfD-Fraktion das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz, wir beurteilen den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion aufgrund seiner Sachlichkeit und vernunftbasierten Aussagen wohlwollend. Nicht etwa weil der Antrag vortäuscht, dass die CDU pünktlich vor der Wahl im Politikfeld Gesundheit und Soziales aktiv wird, sondern weil er im Grunde eine alte AfD-Forderung nach einer sorgfältigeren und unbürokratischeren Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im medizinischen Bereich aufgreift bzw. logisch an unseren Pflegefachkräfteantrag anschließt.

(Beifall AfD)

Dass es bei den Anerkennungsverfahren und Approbationen im Freistaat gegenwärtig Probleme gibt, die Verfahren unübersichtlich gestaltet sind und es im zuständigen Landesverwaltungsamt zum Nachteil der Thüringer Bürger nicht richtig vorwärtsgeht, ist allen Fachpolitikern schon länger bekannt. Auf besagtes Problem haben wir im Rahmen unseres Antrags „Dem Pflegenotstand entschlossen entgegenwirken! Freie Potenziale von Kranken- und Altenpflegern aus osteuropäischen Nicht-EU-Staaten für Thüringen gewinnen“ vom September vergangenen Jahres hingewiesen.

(Beifall AfD)