Trotz alledem gibt es immer noch Herausforderungen. Diese Herausforderungen werden an uns immer wieder herangetragen. Ich möchte sie exemplarisch an zwei Punkten benennen. Das ist, dass nicht alle Kita-Träger verantwortlich mit Beteiligungsrechten der Eltern umgehen. Die allermeisten tun es, aber eben nicht alle.
Fall 1: In Ellrich hat die Stadt die Kita-Gebühr bereits 2016 um 75 Euro erhöht. Im Oktober 2018 ist zu den normalen Essenskosten noch einmal eine Verpflegungspauschale für Vor- und Nachbereitung von 25 Euro dazugekommen und eine Erhöhung der Elternbeiträge um 25 Euro auch noch vorgenommen worden. Die Stadt lässt die Gebühr über die freien Träger eintreiben. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beteiligung der Eltern hat nicht stattgefunden.
Gemeinden bei Kita-Beiträgen. Hier kommen die Familien auf durchschnittlich 180 Euro monatliche Gebühr plus 100 Euro Essensflatrate, die nicht variierbar ist. Jeder, der mit isst, zahlt. Ganz offen wird häufig vor Ort bekannt, dass Teile der normalen Betriebskosten mit eingerechnet werden. Nicht alle halten sich an die im jetzt von Frau Rosin madig gemachten Kompromiss zwischen Ministerium, Landeselternvertretung, Kommunen und Trägern ausgehandelten Grundsätze, was zu Verpflegungskosten gehört und was eben nicht. Statt Beteiligung wird in Ellrich, in Altenburg und anderen Orten häufig genug einfach ein Zettel an die Tür gemacht, keine Gespräche, keine Vorlage von Unterlagen an den Elternbeirat. Wir rufen hier die Eltern auf: Nutzen Sie Ihre Rechte,
die Ihnen das Gesetz an die Hand gibt! Wehren Sie sich gegen ungerechtfertigte Abzocke. Wir unterstützen Sie hierbei.
Zusammenfassend möchte ich sagen, Bezug nehmend auf das Zitat: Wir als rot-rot-grüne Fraktionen mit unserer Landesregierung – und da auch noch mal mein Dank –, das Ergebnis – auch das, was wir jetzt vorlegen – ist geeint mit den Kommunen, mit den Trägern. Da kann die CDU meckern, so viel sie
will. Mein Dank an das Ministerium für die Arbeit, die dahintersteckte. Wir bringen mehr an Personal an die Kindergärten, damit dort die Kinder durch Förderung und Bildung – die frühen Jahre – sich ihren Anlagen gemäß bestens entwickeln können und, um es mit Fröbel zu sagen, damit aus ihren Anlagen sich das Beste entwickeln kann.
Im Namen meiner Fraktion beantrage ich die Überweisung der Gesetzesinitiative an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Von meinem Kollegen Wolf ist schon einiges zur Novelle des Thüringer Kindertagesstättengesetzes gesagt worden. Bis 2022 stellt der Bund den Ländern im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes rund 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung, auf Thüringen entfallen davon fast 138 Millionen Euro. Das ist eine Menge Geld, welches sinnvoll im Bereich der frühkindlichen Bildung eingesetzt werden kann und von der Regierungskoalition auch eingesetzt wird. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass mit den Mitteln des 5,5-Milliarden-Euro-Pakets sowohl Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungs- und Betreuungsqualität im Kindergartenbereich – Frau Rosin, man höre und staune – als auch Vorhaben zur Beseitigung oder Absenkung von Zugangshürden zu frühkindlichen Bildungsangeboten finanziert werden können. Das bedeutet Beitragsfreiheit, also noch mal ganz deutlich: Der Bund sagt, dass beides getan werden kann, und wir hier tun auch beides – Qualität und Entlastung bei der Finanzierung.
Wir nehmen das hier in Angriff und das zeigt auch der vorliegende Entwurf. Wie schon bei der letzten Novellierung des Thüringer Kindertagesstättengesetzes versprochen, gehen wir einen weiteren Schritt bei der Ausdehnung der Beitragsfreiheit im Kindergartenbereich. Ab 1. August 2020 wird auch das vorletzte Kindergartenbesuchsjahr – also die Zeitspanne zwischen dem vierten und fünften Geburtstag der Kindergartenkinder – beitragsfrei sein.
Damit – und es ist schon darauf hingewiesen worden – entlastet die Regierungskoalition Thüringer Familien finanziell ein weiteres Mal – und das spürbar. Es ist schon gesagt worden, aber ich will es noch mal wiederholen: spürbare Entlastung, nämlich durchschnittlich um rund 1.500 Euro im Jahr.
Ich denke, das ist ein wichtiger Schritt zu unserem Ziel, die gesamte frühkindliche Bildung beitragsfrei zu gestalten und so von materiellen Zugangshürden komplett und durchgehend zu befreien. Ich halte das für einen ganz wesentlichen Punkt, weil keiner erklären kann, dass in dem Bereich, wo die wichtigsten Grundlagen für unsere Kinder geschaffen werden, Beiträge erhoben werden – nein, auch dieser Bereich muss langfristig beitragsfrei gestellt werden.
Werte Kollegin Rosin, was die Beitragsfreiheit angeht, die Sie ja hier ständig und immer wieder madig machen. Wenn Sie sich mal hier in der Republik umschauen: Niedersachsen, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt – alle sind bereits im Bereich des beitragsfreien Kindergartenjahrs vertreten. Vielleicht reden Sie auch mal mit einigen Kollegen Ihrer neuen politischen Heimatpartei, zum Beispiel in Hessen, die auch bereits Beitragsfreiheit gestaltet haben,
und Nordrhein-Westfalen will es tun. Vielleicht müssen Sie mal darüber mit den Kollegen sprechen – ich meine, Sie haben ja noch Zeit und können sich da noch ein bisschen kundig machen. Wenn Sie dann immer wieder beginnen und darauf verweisen, man könnte ja auch viele andere gute Dinge machen: Selbstverständlich sind wir gern bereit, mit Ihnen darüber zu reden. Sie sagen, Sie würden gern ein kostenloses Essen in den Kindergärten für alle haben wollen. Das zuständige Ministerium hat ausgerechnet, dass dies eine Summe von 120 Millionen Euro umfassen würde. Ja bitte, wenn Sie das wollen, dann stellen Sie doch die entsprechenden Haushaltsanträge.
Ich weiß nicht, warum Sie populistisch immer irgendwas hier in der Welt rumposaunen, aber wenn es dann darauf ankommt, dann haben Sie nicht das entsprechende Teil in der Hose, um es denn auch umzusetzen.
Gleichzeitig kommt es mit unserem vorliegenden Gesetzentwurf zu einer weiteren Verbesserung der Betreuungssituation in den Einrichtungen. Sie tun auch immer so, als ob wir uns nur auf das eine konzentrieren – ein wichtiger Bereich, nämlich die finanzielle Entlastung von Eltern. Nein, wir wollen auch weiter viel für die Qualität tun. Also es kommt zu einer weiteren Verbesserung der Betreuungssituation in den Einrichtungen. Zum einen wird der Personalschlüssel in der Altersgruppe der vier- bis fünfjährigen Kindergartenkinder ab 01.08.2020 von 1 : 16 auf 1 : 14 abgesenkt. Zum anderen wird der Mindestpersonalschlüssel der Kindertagesstätten um 3 Prozent verbessert – ein ganz wesentlicher Aspekt, auf den wir immer angesprochen worden sind. Dadurch können Ausfallzeiten durch Urlaub und Krankheit personell besser kompensiert werden. Es ist dann für die einzelne Erzieherin möglich, mehr Zeit für die unmittelbare Arbeit am Kind zu haben.
Durch diese beiden Maßnahmen erhält der Kindergartenbereich mit Beginn des Kindergartenjahrs 2020 ein Personalplus – Herr Kollege Wolf hat schon darauf hingewiesen – von rund 530 zusätzlichen Erzieherinnen-Vollzeitstellen. Ich halte das für einen hervorragenden Schritt in die richtige Richtung.
Damit aber immer noch nicht genug: Außerhalb der Kindertagesstätten-Novelle werden die Koalitionsfraktionen mit dem Haushalt 2020 – den Sie ja auch immer madig machen – weitere Maßnahmen zur personellen Entlastung der Kindertagesstätten auf den Weg bringen, zum einen die Realisierung eines Modellprojekts zur sozialindikatorgestützten Personal- und Sachausstattung von bis zu 100 Einrichtungen in diesem Bereich. Kindergärten in sozialen Brennpunkten oder mit erhöhten Förderbedarfen sollen im Rahmen dieses mehrjährigen Projekts zusätzliches Personal und zusätzliche Sachmittel erhalten und damit in die Lage versetzt werden, multiprofessionelle Teams zu bilden. Dafür werden wir ab 2020 jährlich rund 7 Millionen Euro zur Verfügung stellen und Kindergärten mit besonderen Bedarfen zielgerichtet unterstützen,
mit bis zu 100 zusätzlichen Erzieherinnenstellen. Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Punkt und in diesem Bereich eine ganz wichtige Qualitätsverbesserung.
Ein weiteres Augenmerk richten wir, die Koalitionsfraktionen, beim Haushalt 2020 auf die Erzieherinnenausbildung. Es ist immer gesagt worden, wir brauchen zusätzliche Fachkräfte. Es gilt, in diesem
Bereich ganz deutlich finanzielle Zugangshürden zur Ausbildung zu beseitigen und neue Zielgruppen für die Arbeit in den Kindereinrichtungen zu gewinnen. Deshalb ist auch das ein Thema, was Elternvertretungen und alle anderen, die in diesem Bereich tätig sind, aber auch Eltern uns genannt haben. Es ist notwendig, die Erzieherinnenausbildung insgesamt attraktiver zu machen, um in den kommenden Jahren den wachsenden Fachkräftebedarf in der frühkindlichen Bildung decken zu können. Bereits jetzt – und das wissen Sie alle, das ist auch in vielen Diskussionen immer wieder gesagt worden – ist in großen Teilen Thüringens der Erzieherinnenmarkt faktisch wie leer gefegt. Das Land muss hier steuernd eingreifen. Also wollen wir ab 2020 mithilfe des Bundes ein mehrjähriges Modellvorhaben zur praxisintegrierten Erzieherinnenausbildung auf den Weg bringen. An drei Berufsschulstandorten – Erfurt, Greiz-Zeulenroda und Meiningen – sollen insgesamt 120 Erzieherinnen und Erzieher diese neue Ausbildungsform durchlaufen. Kurzfassung dieses Modellprojekts: PIA. PIA entspricht faktisch einer dualen Ausbildung – die angehenden Erzieherinnen und Erzieher erhalten eine Auszubildendenvergütung – und ergänzt damit das bisher allein vollzeitschulische Ausbildungsprogramm in Thüringen.
Ach wissen Sie, Herr Tischner, wir haben gemeinsam darüber geredet und jetzt legen wir das hier auf den Tisch.
Sie haben nichts auf den Tisch gelegt. Sie blubbern immer nur rum und schimpfen und machen alles madig, schüren Ängste in der Bevölkerung. Tatsächlich aber machen Sie Ihre Oppositionsarbeit in diesem Bereich überhaupt nicht.
Fraktion im vergangenen Jahr einen Antrag hier in das Hohe Haus eingebracht hat, wo wir eine duale Ausbildung gefordert haben und unter anderem auch Sie intensiv dagegen geredet haben? Gut, dass Sie da jetzt einen Erkenntnisgewinn haben.
Wir haben gesagt, wir haben zu diesem Thema seinerzeit diskutiert. Wir haben Ihnen Beispiele aus anderen Ländern genannt, wo es – im Übrigen auch von Ihnen – anerkanntermaßen noch Probleme gegeben hat. Und wir haben sehr gern gesagt, dass wir weiter in diesem Bereich prüfen werden und dass wir notwendigerweise – in der Grundsatzaussage waren wir uns dann nämlich einig – an diesem Punkt etwas verändern müssen.
Ich weiß nicht mehr, war es Baden-Württemberg oder wo es gemacht worden ist und wo es noch einige Probleme gab und wo wir gesagt haben, dass wir dieses noch prüfen müssen. Das ist doch überhaupt kein Problem. Wir haben uns an diesem Punkt auseinandergesetzt und waren uns in der Grundsatzaussage einig, haben aber gesagt, wir müssen an dieser Stelle prüfen, was und wie wir hier in Thüringen leisten können.
Das will ich jetzt noch mal ganz deutlich sagen: Die Erfahrungen in anderen Bundesländern, auch in Mecklenburg-Vorpommern, zeigen mittlerweile, dass dieses PIA-Programm eine gute Möglichkeit ist, mehr junge Menschen für die Erzieherinnenausbildung zu gewinnen. Da können Sie doch mal fröhlich mit in das Konzert einstimmen, wenn Sie sagen, jawohl, wir möchten das auch. Schon hätten wir wieder eine Gemeinsamkeit, um den Fachkräftebedarf, ohne Abstriche an der Ausbildungsqualität machen zu müssen, decken zu können.
Sie sehen, dass Rot-Rot-Grün für einen sinnvollen, landesspezifischen und zielgerichteten Einsatz der Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz steht. Wie sich das schon bei der letzten Novelle des Thüringer Kindertagesstättengesetzes bewährt hat, werden wir Thüringer Familien bei den Elternbeiträgen erneut finanziell deutlich entlasten und gleichzeitig die Betreuungsqualität in den Einrichtungen weiter verbessern. Beitragsfreiheit und Personalschlüsselabsenkung werden von der Regierungskoalition eben nicht als eine Entweder-oder-Alternative betrachtet,