Torsten Wolf
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen hier im Haus, sehr geehrte Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte hier im Haus und natürlich auch am Livestream, wie man so schön sagt: Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz. Das, was wir gerade gehört haben, war das Geschwätz, das wir uns von nun an ersparen können,
Dank dessen, dass Frau Muhsal nicht mehr im Landtag vertreten sein wird. Tatsächlich ist es so, dass ich mich jetzt ausschließlich auf Gesetze beziehe, die von der AfD nicht mitgestimmt worden sind. Da ist schon der wesentliche Kern eines Bildungsverständnisses, welches uns unterscheidet. Für uns setzt nämlich Bildung nicht erst in der Schule an, sondern Bildung setzt im Kindergarten an.
Was haben wir in dieser Legislatur im Kindergarten gemacht? Wir haben dafür gesorgt, dass Dank unserer Finanzierung 1.100 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher an den Kindergärten zu finden sind. Wir haben für ein 7-Millionen-Euro-Programm für multiprofessionelle Teams in den Kindergärten gesorgt. Und drittens haben wir für zwei beitragsfreie Jahre gesorgt – für die Eltern 3.000 Euro Ersparnis. Das ist rot-rot-grüne Politik.
Zweitens, Unterrichtsausfall: Es ist mir ziemlich schleierhaft, wie die CDU auf 500.000 Stunden kommt – ehrlich.
Vielleicht können Sie es nachher mal darlegen. Tatsächlich und leider ist es so, dass wir durchschnittlich etwa 20.000 Stunden Ausfall in der Woche haben. Das ist schlimm. Aber wenn man mal – und Frau Muhsal, Sie haben ja schon gesagt, wie viel Prozent das in etwa sind – auf die Ursache schaut, dann stelle ich fest, dass die CDU in ihrer Amtszeit von 2009 bis 2014
1.100 Lehrerinnen und Lehrer nicht eingestellt hat, wie sie sich vorgenommen hatte einzustellen. Das sind etwa 27.000 Lehrerwochenstunden.
Nun könnt ihr da oben gern mal gewichten, 20.000 Ausfallstunden zu 27.000 Lehrerwochenstunden, was wohl schwerer wiegt. Das heißt, wenn die CDU damals gegenüber den Wählerinnen und Wählern und gegenüber ihrem Koalitionspartner SPD Wort gehalten hätte, dann hätten wir heute 7.000 Stunden in der Reserve. Der Unterrichtsausfall, den Sie plakatieren, geht auf Sie allein zurück, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU.
Des Weiteren: Die AfD beklagt, dass Eltern instinktiv spüren – ich zitiere mal –, dass die Beschulung ihrer Kinder qualitativ oft hinter ihrer eigenen zurückbleibt. Na ja, wer hat denn das gegliederte Schulsystem hier eingeführt? Wir stehen doch dafür, dass längeres gemeinsames Lernen in Thüringen zur Norm wird. Das gegliederte Schulsystem sorgt doch für eine viel zu frühe Selektion. Denn wir wissen ja, dass durch das längere gemeinsame Lernen insbesondere Leistungen gestärkt werden. Und – das muss man auch einmal deutlich sagen – dank unserer Lehrerinnen und Lehrer hier in Thüringen belegt Thüringen jedes Mal vordere Plätze in den Rankings, dank unserer Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen!
Das ist die Wahrheit und nicht so, wie es die AfD hier darstellt.
Schulbauinvestition: Wir haben die Schulbauinvestitionen versiebenfacht. 400 Millionen Euro stehen am Ende zu 70 Millionen durch die CDU verantworteten Euro.
400 Millionen Euro, das ist ein starkes Argument für Rot-Rot-Grün. Wir modernisieren nämlich Schulen, auch im Bau, wir unterstützen dort Kommunen und Landkreise, damit moderner Unterricht auch in modernen Schulen passiert.
Weiterhin haben wir dafür gesorgt, dass sich die Bezahlung verbessert. Wer hat denn bei der Besoldung der Regelschullehrer nicht zugestimmt? Wer war denn das? Es waren die CDU und die AfD!
Erinnern wir uns doch mal daran. In keinem Haushalt haben Sie dem zugestimmt, dass tatsächlich die Lehrerinnen und Lehrer hier in Thüringen eine bessere Bezahlung und einen attraktiveren Dienst und damit eine Wertschätzung erhalten. So sieht die Realität aus, liebe Kollegin Muhsal.
Und das letzte Schulgesetz – was haben wir gemacht? Demokratisierung: zwingend notwendig. Wir haben Klassengrößen geregelt: zwingend notwendig – Thüringen als letztes Bundesland. Und wir haben Inklusion als verlässliches Prinzip per Gesetz, nämlich dass Gutachten per Gesetz festgeschrieben sind. Nein, nicht die Förderschulen werden infrage gestellt, sondern wir stellen die nicht immer unbedingt optimale Versorgung mit Gutachten für Kinder, die dies auch brauchen, infrage. Das haben wir gemacht. Dass Sie insbesondere die Demokratisierung kritisieren, die wir im Schulgesetz geregelt haben, Kollegin Muhsal
die Demokratisierung, das ist für Sie Ideologisierung, gut, dass wir das noch mal festgestellt haben in Ihrer letzten Rede –, macht deutlich, wo Sie stehen und was für ein Schülerinnenbild Sie haben.
Vielen Dank für nichts.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ja, es muss wohl Wahlkampf sein. Was wir gerade eben gehört haben, entbehrt natürlich jeglicher Grundlagen. Es ist schade, dass wir ein halbes Jahr lang mit umfangreichen Anhörungen bei Herrn Tischner als bildungspolitischem Sprecher mit unserem Gesetz und den Inhalten unseres Gesetzes nicht durchgedrungen sind, denn tatsächlich haben wir erstmals im Gesetz geregelt, wie ein Kind, wie Eltern überhaupt zu einem Gutachten kommen. Das gab es vorher nicht. Zweitens haben wir auch im Gesetz geregelt, dass da, wo die personellen, sächlichen, räumlichen Voraussetzungen noch nicht da sind und in absehbarer Zeit nicht geschaffen werden können, der erste Schulungsort, Herr Tischner – genau –, das Förderzentrum ist.
Also hören Sie auf, hier irgendwelche Ammenmärchen zu verbreiten. Es ist peinlich, dass Sie nach fünf Jahren hier immer noch nicht im Landtag angekommen sind
und hier so einen Unsinn verbreiten bar jeglichen Bezugs auf das Gesetz, das der Thüringer Landtag mit seiner Mehrheit beschlossen hat und das am 01.08. nächsten Jahres Geltung erlangt. Wir schaffen Inklusion tatsächlich so, dass Verlässlichkeit für alle Partner, auch für die Schulen da ist.
Und wir haben als letztes Bundesland das Förderschulgesetz mit dem allgemeinen Schulgesetz zusammengebracht – als letztes Bundesland. Auch das wollten Sie nicht. Sie haben nicht zugestimmt, das ist Ihr gutes Recht. Aber Alternativen haben Sie nicht aufgezeigt, nicht einen einzigen Änderungsantrag.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist schon viel gesagt worden. Ich danke ausdrücklich Astrid Rothe-Beinlich für die umfängliche Einlassung zu diesem Gesetzentwurf der AfD. Ich möchte mich eigentlich nur zu zwei Punkten kurz äußern, die mich wirklich noch mal hier vorgetrieben haben.
Erstens: Die AfD beruft sich auf ein einschlägiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1977, in dem der Schule im Umgang mit der Sexualerziehung Sensibilität, Indoktrinierungsverbot und Berücksichtigung der Erziehungsziele der Eltern sowie allgemeine Zurückhaltung aufgegeben worden waren, und verlangt in diesem Zusammenhang die Festschreibung der sogenannten Kernfamilie – also Sie verlangen das, nicht das Bundesverfassungsgericht – als strategisches Erziehungsziel innerhalb der Sexualerziehung. Der Gesetzesvorschlag enthält gegenüber dem auch vom Bundesverfassungsgericht festgestellten staatlichen Auftrag der Schule für Gesundheitsförderung und Sexualerziehung sowie dem ebenso zu beachten
den Recht der Kinder auf eine freie und gesunde Persönlichkeitsentwicklung eine zu weitgehende und damit deutliche Überdehnung der Rechte der Eltern. Es ist nicht klar, was gewonnen sein sollte, wenn die Eltern über jeden Satz, der in der Schule im Zusammenhang mit Sexualität fällt, vorab zu informieren sind, abgesehen davon, dass es unter den Eltern sicher sehr verschiedene Meinungen zu den Dingen gibt, die die AfD so umtreiben, und ebenso abgesehen von dem gigantischen bürokratischen Aufwand, von dem Sie hier in Ihrem Verlangen gar nicht reden, die die Schulen aber belasten würden. In seinem Grundsatzurteil hat das Bundesverfassungsgericht 1977 befunden, dass auch die Sexualerziehung zu dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der staatlichen Schulen gehört. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht deutlich Grenzen gezogen. Zitat: „Aufgrund der Vorschriften des Grundgesetzes können die Eltern allerdings die gebotene Zurückhaltung und Toleranz bei der Durchführung der Sexualerziehung verlangen. Die Schule muss den Versuch einer Indoktrinierung der Schüler mit dem Ziel unterlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen.“ Dem Bundesverfassungsgericht ging es also darum, die Eltern zum Anwalt einer toleranten, sensiblen und damit breit aufgestellten Sexualerziehung in der Schule zu machen. Die Indoktrinierung einer bestimmten Richtung, zum Beispiel einer sogenannten AfD-Kernfamilie,
sollte auch durch die Einflussnahme der Eltern ausgeschlossen werden, explizit ausgeschlossen werden. Die AfD beruft sich auf den Satz des Bundesverfassungsgerichts: Sie, die Schule, „muss allgemein Rücksicht nehmen auf die religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern, soweit sie sich auf dem Gebiet der Sexualität auswirken“.
Was heißt dieser Satz? Gewiss kann man ihn so auslegen, dass die Schule auf die weltanschaulichen Überzeugungen auch von AfD-Eltern der sogenannten Kernfamilie Rücksicht nehmen soll. Ja, das stimmt. So kann man das deuten. Aber doch nicht nur. Sie muss in demselben Umfang auf die Überzeugung und Weltanschauung anderer Eltern Rücksicht nehmen – und sie sind in der Minderheit –,
die vielleicht in einer Patchworkfamilie oder einer heterosexuellen oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben, alleinerziehend sind oder
in ganz anderen normalen Lebensumständen sind. Auch das ist im Übrigen Artikel 1 des Grundgesetzes: die Würde des Menschen.
Dies alles zusammendenkend ergibt sich: Sachgerecht ist allein eine pluralistische Rücksichtnahme und das Verbot irgendeiner Indoktrinierung durch ein Gesetz, genauso wie es das Bundesverfassungsgericht gesagt hat und wie es unser gegenwärtiges Schulgesetz in § 47 bestimmt.
Ich sage jetzt noch mal zum Schluss, warum wir als Fraktion Die Linke das auch ablehnen: Als ich das das erste Mal gelesen habe, habe ich mich wirklich gefragt, ob Herr Globke bei Ihnen in der Fraktion sitzt und mittlerweile wieder Gesetze schreibt. Ich will mal das Zitat aus der Begründung bringen. Und nur damit jeder weiß, wer Herr Globke war: Das war – und ich meine das völlig im Ernst – der Kommentator zu den Nürnberger Rassegesetzen. Zitat: „Zum Zweck der Aufklärung und der Prävention sollen Probleme und Gefährdungen wie beispielsweise durch ‚Grooming‘, ‚Loverboys‘ oder solche, die aus interkulturellen Beziehungen erwachsen können, im Rahmen der Familien- und Sexualerziehung vermittelt werden.“ Das ist purer Rassismus!
Das ist purer Rassismus, den Sie hier in ein Gesetz schreiben wollen. Das gab es in Deutschland schon einmal. Und Sie eifern dem nach. Schande über Sie! Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, sehr geehrte Gäste und vor allen Dingen liebe Frau Grosse-Röthig, lieber Herr Dr. Kullmann, ich begrüße
Sie hier als Trägervertreter und als Vertreter der Landeselternvertretung!
Wenn Sie dieses Wochenende mit Freude auch das neue Gesetz diskutieren, stellen Sie sich dann vielleicht auch die Frage: Sind wir dann zukünftig LEV Kiga oder Kita? Die Diskussion nach diesem Gesetzesbeschluss wird noch interessant sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt haben wir viel gehört von der Opposition, aber inhaltlich war nichts dabei.
Wir wissen nur, was Sie alles nicht wollen. Wir wissen von der CDU, Sie wollen irgendwo etwas in der Qualität verbessern. Aber normale parlamentarische Arbeit, meine sehr geehrten Damen und Herren hier oben auf den Rängen, heißt dann, dass man im Gesetzgebungsverfahren Änderungsanträge stellt und damit seinen politischen Willen auch deutlich macht. Und das könnten wir hier auch diskutieren. Da ist nichts gekommen. Weder von der AfD noch von der CDU ist irgendetwas gekommen, weil da eben auch nichts ist. Da ist große Leere, da pfeift es durch den leeren Kopf und es pfeift wahrscheinlich noch bis zum 27. Oktober. Das werden dann auch die Wählerinnen und Wähler hören.
Es wurde gesagt, man hätte das mit der Unterschrift noch bis nach dem 27. Oktober schieben können, denn man wüsste ja nicht, was eine neue Landesregierung anders machen würde. Frau Rosin, ich kann Ihnen versichern, die neue rot-rot-grüne Landesregierung wird genauso weitermachen. Wir werden das umsetzen, was wir heute beschließen. Machen Sie sich darüber mal keine Gedanken. Sie werden es dann kritisch begleiten können. Wir sind hier auf einem sehr guten Weg. Was wir tatsächlich machen mit diesem Gesetz, ist – und das sage ich hier ganz klar:
Wir machen es gerecht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Immer.
Immer wenn diese Koalition die finanziellen Möglichkeiten hatte, hat sie in Bildung investiert. Wir haben das im Jahre 2017 mit dem neuen Kita-Gesetz im Bereich frühkindliche Bildung getan und haben dort schon 550 Stellen und ein beitragsfreies Jahr extra geschaffen, der Minister hat das auch schon in der Wirkung ausformuliert. Jetzt gehen wir den
zweiten Schritt, auch mit Unterstützung des Bundes, keine Frage. Und das ist auch etwas, was nicht etwa den Föderalismus schwächt, wie Kollegin Muhsal hier dargestellt hat, sondern was ihn gerade prägt: dass sich die verschiedenen staatlichen Ebenen austauschen und zusammenarbeiten. Wenn der Bund uns jetzt 142 Millionen Euro gibt, dann kofinanzieren wir das mit 36 Millionen Euro. Das heißt, auch Thüringen investiert weiterhin kräftig in frühkindliche Bildung. Das ist etwas, was hier leider bisher noch nicht genannt worden ist. Aber gerade das – das eigene Geld und die Verpflichtungen, die wir geschaffen haben, indem wir das ins Gesetz genommen haben und das Ganze nicht durch Richtlinien oder Verordnungen begleiten – schafft für die Eltern, schafft für die Kommunen, schafft für die Träger Rechtssicherheit. Wir bekennen uns ganz klar mit diesen zusätzlichen Mitteln zur Beitragsfreiheit und zur Qualitätsverbesserung für gute frühkindliche Bildung. Das macht Rot-RotGrün aus, dazu haben wir heute hier von der Opposition leider gar nichts gehört.
Und ja, wir sind auch stolz darauf und wir bedanken uns ausdrücklich auch noch mal für den deutlichen Hinweis durch die Petition, dass wir zukünftig im Fröbelland wieder von Kindergärten sprechen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Ich war gestern in einer Besuchergruppe mit 50 Menschen hier aus Thüringen. Was die sofort gesagt haben, war: Warum heißt das immer noch Kita? Als ich gesagt habe, das ändern wir jetzt gerade, war die Zustimmung riesengroß.
Und es ist nicht nur Blankenburg, es ist zum Beispiel auch Schweina in Westthüringen, wo Fröbel gewirkt hat. Fröbel hat – und das muss man gerade in Verbindung mit diesem Gesetz noch mal deutlich machen – die Erzieherinnenausbildung maßgeblich geprägt. Den Weg, den wir mit den Mitteln, die wir jetzt einsetzen, gehen, womit wir die praxisintegrierte, also die duale und mit Ausbildungsvergütung ausgestattete Erzieherinnenausbildung stärken, hat Fröbel schon angedacht, weil er wusste, dass man Fachkräfte braucht, weil er wusste, dass nur durch gute pädagogische Arbeit auch die entsprechende Förderung passiert.
Dazu will ich versuchen, Ihnen mal kurz etwas zu verdeutlichen: Wir werden in den nächsten zehn Jahren nahezu jede vierte Erzieherin und Erzieher altersbedingt aus den Thüringer Kindergärten ausscheiden sehen. Das sind mehr als 3.300 Fachkräfte, die wir verlieren. Wir haben in den letzten fünf Jahren, wenn man in die Statistik sieht – das war auch die Verbesserung unseres Betreuungsschlüssels, aber es waren auch die aufwachsenden Kinderzahlen –, mehr als 1.100 zusätzliche Fachkräfte
an den Kitas registriert. Wenn wir heute dieses Gesetz beschließen, dann heißt das, dass wir uns klar dazu bekennen, dass die Fachkräfteentwicklung auch so weitergeht. Wir brauchen einerseits Ersatz für die ausscheidenden Fachkräfte, andererseits brauchen wir auch für die Verbesserung des Personalschlüssels zusätzliche Fachkräfte. Insgesamt – Herr Grob, das können Sie gern nachrechnen – brauchen wir pro Jahr in den nächsten Jahren 500 bis 600 Erzieherinnen, die Kindergärten einstellen.
Das setzt voraus, dass wir die Ausbildung stärken, dass wir sie attraktiver machen, dass wir den Beruf attraktiver machen. Deswegen ist es richtig, dass wir jetzt mit dem Modellprojekt PiA in diese Richtung gehen, dass wir sagen, wir machen die Ausbildung attraktiv, denn das Interesse ist da. Wir machen die Aufgabe attraktiv, die Arbeit attraktiv, indem wir den Betreuungsschlüssel verbessern, und zwar in dieser Legislatur – das ist schon von Kollegin Pelke gesagt worden – mit 1.100 zusätzlichen, durch das Land finanzierten Stellen. Und wir werden – das will ich hier deutlich sagen – uns auch in der neuen Legislatur darüber unterhalten müssen, inwiefern wir das Kindergartengesetz, die Finanzierung der Kindergärten dahin gehend anpassen, dass die Träger – die Kommunen und die freien Träger – selbst entscheiden können aufgrund ihrer Finanzzuweisungen, wie der Ausbildungsbedarf ist, und dass das auf den Personalschlüssel angerechnet werden kann, wie es zum Beispiel in BadenWürttemberg passiert. Das ist ein sinnvoller Weg, das ist ein guter Weg, dass wir die Ausbildung stärken, denn jede und jeder, der oder die Qualitätsverbesserungen in den Mittelpunkt stellt, muss als Allererstes die Frage lösen – deswegen gehen wir auch immer wieder Schritte –, wo die Fachkräfte herkommen. Da sagen wir: Das kann nur durch eine Umstellung in der Ausbildung passieren und das muss im Gesetz passieren, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es ist heute gesagt worden, mit diesem Gesetz würde vor allen Dingen die Beitragsfreiheit in den Mittelpunkt gestellt. Das ist schlicht falsch.
Ich kann es Ihnen gern sagen, Kollegin Muhsal.
Nein. Der Minister hat eine sehr ausgewogene Rede gehalten, für die ich ihm auch danke. Aber Sie haben gesagt, wir würden hier vorrangig die Beitragsfreiheit bedienen, und das als Wahlgeschenk hingestellt. Fakt ist, dass 42 Prozent der Mittel, die
wir heute beschließen, in Beitragsfreiheit fließen und 58 Prozent in Qualitätsverbesserung.
Wo da der Schwerpunkt liegt, ist, glaube ich, ziemlich deutlich geworden. Und, ja, wenn wir „Beitragsfreiheit“ sagen, und zwar im Geleit zur Qualitätsverbesserung, dann weiß ich gar nicht, welche Vorstellungen Sie von den Thüringern und Thüringer Familien haben. Es mag ja sein, man hat mit dem Salär eines Landtagsabgeordneten irgendwo als AfDAbgeordneter die Bodenhaftung verloren.
Aber Fakt ist, dass wir damit vor allen Dingen den Busfahrer, die Pflegefachkraft oder auch die Verkäuferin stärken, denn das sind die Familien, die die Beiträge bezahlen –
im Schnitt über 120 Euro im Monat. Da können Sie meine neueste Kleine Anfrage mal nachlesen, ich kann Ihnen Kommunen nennen, da sind es bis zu 200 Euro. Wir haben das hier im Landtag auch diskutiert, wie das immer wieder durch die Decke geht – gerade in VGs, wo die VG-Chefin ein CDU-Parteibuch hat.
Wir entlasten mit zwei beitragsfreien Jahren die Familien nicht nur um 3.080 Euro, sondern das sind Familien mit ganz normalen Erwerbsbiografien, mit ganz normalen Einkommen. Und das ist gut angelegtes Geld für diese Familien, die wissen es nämlich besser einzusetzen für ihre Kinder
und für ihre familiäre Entwicklung, als es dann tatsächlich in Beiträgen zu versenken. Also ganz klar: Beitragsfreiheit und Qualitätsverbesserung sind der Markenkern dieser Koalition.
Noch mal kurz zu dem, was schon angesprochen worden ist: Wenn die CDU verspricht, wir wollen irgendwas mit Qualität machen – ich habe es ja schon gesagt, kein Antrag, null, wir wissen nicht, was Sie machen wollen. Aber auf jeden Fall will der Fraktionsvorsitzende der CDU Mike Mohring eine – und Kollegin Rosin hat das gerade noch mal formuliert – kostenlose Vollverpflegung. Das kostet zwischen 100 und 120 Millionen Euro. Wir kriegen vom Bund bzw. das gesamte neue Paket ist in etwa je nach Jahr 36 bis 71 Millionen Euro stark. Jetzt sa
gen Sie mir mal, wo Sie die 30 bis 50 Millionen Euro zusätzlich hernehmen. Sagen Sie es doch einfach mal. Sie wollen doch gestalten. Da gehört es doch dazu, dass Sie hier wirklich mal ein Konzept hinlegen.
Ihre Vision steht dann wahrscheinlich nur in dem Programm, was Sie dieses Wochenende beschließen. Aber es hat keinen Realitätsbezug,
weil es entweder nicht finanzierbar ist oder auch schlicht und einfach mit dem, was Sie zusätzlich sagen – nämlich Qualitätsentwicklung –, null zu tun hat. Kostenfreies Essen hat mit Qualitätsentwicklung überhaupt nichts zu tun.
Damit könnten Sie zum Beispiel auch kein Modellprojekt PiA finanzieren. Das würde alles flachfallen, und Sie hätten immer noch eine Finanzierungslücke zwischen 30 und 50 Millionen Euro. Das ist schon peinlich, das ist wirklich peinlich, was Sie hier abliefern.
Zur AfD sage ich: Wir wissen, dass die AfD das Geld, was in frühkindliche Bildung fließt, tatsächlich lieber den Familien geben will, und die könnten sich dann irgendwo eine Leistung einkaufen. Aber das ist das Ende guter frühkindlicher Bildung. Das muss man ganz klar sagen. Das können AfD-Anhänger – wir wissen ja, die sind so ab 50 aufwärts – gern befürworten. Mit dem, was Familien in Thüringen brauchen, insbesondere zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, hat das null und gar nichts zu tun.
Sie sind in Thüringen nicht angekommen.
Wohl aber das, was wir machen, letztendlich sage ich es mit Fröbel: „Bei der Erziehung muss man etwas aus dem Menschen herausbringen und nicht in ihn hinein.“ Das machen verantwortlich jeden Tag über 14.000 Erzieherinnen und Erzieher hier an unseren Thüringer Kitas. Dafür meinen herzlichen Dank.
Wir unterstützen mit diesem Gesetz die gute Arbeit unserer Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas und bei den Trägern und den Kommunen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, jetzt haben wir erlebt, dass eine Abgeordnete 91 Prozent der Thüringer Eltern, die ihre Kinder in den Kindergarten schicken, diskriminiert – diskriminiert, indem sie ihnen unterstellt, dass sie ihre Kinder nicht erziehen wollen.
Das ist, glaube ich, einmalig in diesem Haus von dieser Fraktion, Sie sollten sich schämen! Und damit Sie es einfach mal begreifen, Frau Rosin: Indem wir Beitragsfreiheit mit der Erhöhung der Minderungszeiten verbinden, haben wir es abgesichert. Die Kindergärten, die Träger haben uns gesagt, dass sie durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung etc. tatsächlich die Ganztagsangebote zukünftig besser absichern müssen. Deswegen nehmen wir das Geld in die Hand und erhöhen diese Minderungszeiten von 25 auf 28 Prozent. Das ist eine konsistente, eine durchdachte Politik, dahin werden Sie nie kommen.
Schönen guten Morgen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, liebe Frau Finanzministerin, der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Berufs des Regelschullehrers in Drucksache 6/6826 wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 140. Sitzung am 28. Februar 2019 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die genannten Drucksachen und die Vorlage in mehreren seiner Sitzungen beraten. In der 69. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 12. März wurde eine schriftliche Anhörung bis zum 9. April 2019 beschlossen. Angeschrieben wurden sieben Anzuhörende auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen und weitere elf Anzuhörende auf Wunsch der CDU-Fraktion. Insgesamt haben sich zwölf Anzuhörende zurückgemeldet und eine Stellungnahme abgegeben. Zwei Anzuhörende auf Vorschlag der CDU-Fraktion, der Gemeinde- und Städtebund und der Thüringische Landkreistag haben mitgeteilt, dass sie von einer Stellungnahme absehen. Vier ebenfalls von der CDU-Fraktion benannte Anzuhörende haben auf die Bitte einer Abgabe einer Stellungnahme gar nicht reagiert. Dies waren der Verband der Deutschen Realschullehrer, der Deutsche Sportlehrerverband, die Landeselternvertretung Thüringen und die Landesschülervertretung Thüringen.
Der Bund der Steuerzahler – auch von der CDU benannt – machte Bedenken zu den zu hohen Ausgaben des Landes, die dieses Gesetz für eine bessere Bezahlung von Lehrern begleiten, geltend. Alle anderen Anzuhörenden, insbesondere die Gewerkschaften und Verbände, äußerten sich überwiegend positiv zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Ich möchte mich auch im Namen des Ausschusses bei denjenigen Anzuhörenden, die sich zurückgemeldet haben, ausdrücklich bedanken.
In der 72. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 3. Mai 2019 wurde die Anhörung ausgewertet. In der 74. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 7. Juni erfolgte die abschließende Beratung und Beschlussfassung. Dabei wurde ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen einstimmig angenommen, mit dem Konflikte bei einer Zulagentabelle und bei der Mehrarbeitsvergütung vermieden werden, weil das Besoldungsanpassungsgesetz denselben Inhalt regelt, aber vor
diesem Gesetz beschlossen wurde. Wir erinnern uns, es war im letzten Plenum vor drei Wochen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig, dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/6826 unter Berücksichtigung der Änderung, daher der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/7315 zuzustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, sehr geehrte Zuschauer am Livestream und natürlich auch hier oben auf der Tribüne! Wenn wir heute abschließend über das Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Berufs des Regelschullehrers hier beraten und beschließen, gehen wir einen wichtigen und notwendigen Schritt, um die Lücken zu füllen, die uns die CDU hinterlassen hat. Wenn hier Kollege Kowalleck ausführt, es wäre alles zu spät, dann frage ich mich allen Ernstes: Kollege Kowalleck, wo waren denn Ihre Initiativen, als Sie regiert haben, um die Attraktivität des Lehrerberufs tatsächlich zu steigern?
Denn Zeit genug hatten Sie. Das Einzige, was wir wissen, ist, dass – wenn Sie weiter regiert hätten – wir unter Ihrem Personalabbaukonzept heute 1.878 Lehrer weniger an den Schulen hätten, als wir tatsächlich haben,
und dass wir im Bereich der Attraktivität des Lehrerberufs Null weitergekommen wären, denn die tarifpolitische Vereinbarung zur Hebung der Grundschullehrerinnen mit DDR-Ausbildung haben zwar Ihre Ministerpräsidentin, Ihr Finanzminister und der damalige Bildungsminister geschlossen, aber umgesetzt haben wir das. Als ersten wichtigen Schritt die A12 für die Grundschullehrer – und zwar für alle Grundschullehrer – und heute als weiteren wichtigen Schritt die A13 für alle – ich betone „alle“ – Regelschullehrer. Es war ja auch ein Diskussionsprozess innerhalb der Koalition, wie wir das realisieren können, dass wir gerade die Regelschullehrer mit DDR-Ausbildung – also die sogenannten Polytechniklehrer – auch mit hineinnehmen. Wir haben uns dazu entschlossen, weil es auch da eine Lücke füllt, weil diese Kolleginnen und Kollegen über Jahre, über Jahrzehnte mit Fortbildung, mit Nachqualifizierung tatsächlich ihren wertvollen Dienst geleistet haben und es ist nicht erklärlich, warum diese Kolleginnen und Kollegen nicht die A13 bekommen sollen. Auch hier schaffen wir Gerechtigkeit als rot-rot-grüne Landesregierung. Sie zeichnen hier als CDU-Fraktion ein Zerrbild ohnegleichen, ohne dass Sie auch nur einen Ansatz liefern. Sie haben weder zum Schulgesetz noch zum Besoldungsgesetz einen Änderungsantrag eingebracht.
Das ist ein einziges Zerrbild, was Sie hier zeichnen. Sie würden gern, aber Sie können nicht und das ist armselig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, so gestaltet man nicht Thüringen, so gestaltet man nicht Zukunft und schon gleich gar nicht im Bildungsbereich, da muss man nämlich wirklich liefern.
Liefern als Opposition – das haben wir in der Opposition immer getan – heißt, dass man auch tatsächlich mit Anträgen zu den entsprechenden Gesetzentwürfen zum Haushalt, Besoldungsgesetz, Schulgesetz agiert.
Wir sind in der Situation, dass wir heute nur diejenigen an Regelschulen einstellen können, die Sie beginnend ausgebildet haben, in der ersten Phase. Gehen Sie davon aus, jeden – wo das möglich ist –, werden wir auch einstellen, sowohl in den Vorbereitungsdienst als auch dann in den Schuldienst.
Das hat schon etwas mit Kapazität zu tun, aber natürlich auch die Anreize, die Sie damals gesetzt haben.
Die Anreize, die wir heute setzen, sind einerseits Anerkennung dessen, was geleistet wird. Für uns ist ein Amt – und ich betone das –, von der Grundschule bis hin zum Gymnasium. Alle bilden die gleichen Kinder, nur in unterschiedlichen Stufen. Deswegen sind uns diese Lehrämter gleich viel wert und dass wir das heute machen, hat vor allen Dingen auch etwas mit Anerkennung zu tun, aber wir setzen natürlich auch die Anreize für diejenigen, die sich für das Regelschullehramt einschreiben. Wir wissen um die Zahlen derjenigen, die sich für das Regelschullehramt eingeschrieben haben. Sehen Sie sich das einmal an. Wir wissen, dass wir heute, um den Fachlehrerbedarf an den Regelschulen decken zu können, eine laufbahngleiche Verwendung anbieten können müssen. Das ist der zweite Schritt. Der zweite Schritt – laufbahngleich – heißt, laufbahngleich mit den Gymnasiallehrern. Auch Gymnasiallehrer können und sollen sich für den Dienst an der Regelschule begeistern können und sollen dadurch keinen Nachteil erfahren, dass sie dort eine andere Laufbahn haben und dann eventuell, wenn sie wieder an die Gymnasien gehen, die Laufbahn wieder wechseln müssen. Ich denke, das ist ein sehr wichtiger Schritt, um die Regelschulen genau hier zu stärken.
Dieser Schritt ist wohlüberlegt, aber er ist nicht günstig. Er kostet uns als Land jedes Jahr knapp 9 Millionen Euro – gut investiertes Geld. Wir gehen mit dem Gesetzesvorschlag auch noch weiter, weil wir in der Situation sind, dass wir um jeden Lehrer und jede Lehrerin, die wir einstellen wollen, kämpfen, ist es so, dass wir auch als Land die Erfahrungszeiten der Lehrerinnen und Lehrer von den zum Beispiel gerade explizit Freien Schulen auch in der Stufenzuordnung anerkennen.
Diese Stufenzuordnung ist immer wieder ein Bereich, wo uns gesagt worden ist, das ist richtig. Wir würden auch gern unsere Erfahrung aus der Arbeit an den freien Schulen in den staatlichen Schuldienst einbringen, aber der Unterschied ist einfach zu groß, wenn wir hier in der Stufe eins oder Stufe zwei einsteigen müssen. Von daher auch – Frau Finanzministerin – mein besonderer Dank, dass Sie sich auch dieser Aufgabe gestellt haben mit diesem Gesetzentwurf. Auch hier schließen wir eine Lücke. Auch hier geht es darum, den Schulen in ihrem Auftrag die Stütze zu geben, dass tatsächlich flächendeckend Fachunterricht stattfinden kann.
Wir wissen, dass das insgesamt ein Prozess ist. Wir wissen, dass wir das immer weiterentwickeln müssen. Ich habe schon das Grundschullehramt angesprochen. Ich gehe davon aus, in der nächsten Legislatur werden wir uns dem widmen. Trotz alledem müssen wir heute schon die Probleme in der Einstellung lösen, denn es liegt nicht daran, dass wir nicht genügend Stellen haben. Es liegt daran, dass wir Lehrerinnen und Lehrer – im Moment besonders an den Grundschulen im ländlichen Raum – brauchen. Und ja, da gehört auch ein Stück weit Ehrlichkeit dazu: Wenn wir die nicht finden, weil das Grundschullehramt ein besonderes Lehramt ist, wie müssen wir agieren, wie müssen die Schulämter agieren? Das werden wir uns sicherlich im Bildungsausschuss in dieser oder in der nächsten Legislatur genau ansehen müssen, auch, Kollege Kowalleck, wie wir die Einstellungsverfahren anders regeln, wie wir dort Bindungen stärker aufbauen.
Ich sage nicht – das hat auch Minister Holter nie gesagt –, dass Ihre Vorschläge unisono nicht taugen,
um die Schulen in die Zukunft zu führen. Aber, Kollege Tischner, mit Ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem Schulgesetz
Sehen Sie, Sie sagen es ja jetzt schon wieder! – und den notwendigen Maßnahmen, um gerade im ländlichen Raum – was Ihnen ja besonders am Herzen liegt, uns im Übrigen auch – Fachlehrer vor die Klasse zu bekommen, dass Sie das sozusagen weitertreiben und dort auch das Schulgesetz abgelehnt haben, gerade in diesem besonderen Punkt, und dort auch Kampagnen gefahren haben, die wirklich zum Teil Schmutzkampagnen waren, wo Lehrer, Schüler und Eltern gerade mit Ihren JU-Plakaten verunsichert wurden, das zeigt, dass Sie doch noch nicht in der Realität angekommen sind. Nicht nur, dass Sie hier keine Anträge und ordentliche Parlamentsarbeit leisten, sondern das Einzige, was Ihnen im Bereich „Schule“ einfällt, ist Wahlkampf, ist Zuspitzung. Das ist nicht unser Weg!
Wir wollen und werden auch in der nächsten Legislatur die Schulen weiter zukunftsfest machen, mit dem Schulgesetz – dem jetzt begonnenen Weg –, mit dem Besoldungsgesetz, Schritt für Schritt. Ich denke, Verlässlichkeit für die Schulen kommt nur durch eine Regierungskoalition von SPD, Linke und Grüne hier für Thüringen.
Sie haben nicht geliefert, Sie können nur polemisieren, das ist schade. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, erst einmal vielen Dank für die ehrlichen und auch für die klaren Worte von Frau Finanzministerin heute Morgen. Ich sehe das genauso.
Ich sehe das absolut genauso. Wir hätten uns viele Probleme in Thüringen ersparen können, auch gerade das, was wir heute Morgen diskutiert haben – das ging ja in die Richtung –, wenn wir unseren Weg hier in Thüringen gegangen wären und nicht den rheinland-pfälzischen Weg, wie er von der CDU in den 90er-Jahren hier nach Thüringen gebracht worden ist. Und das heißt ganz eindeutig längeres gemeinsames Lernen, so wie wir das erfolgreich hier schon hatten und wieder haben. Und zum Glück entscheiden sich die Eltern und die Schulen zunehmend auch wieder für diesen Weg und nicht dieses Sortieren in der Klassenstufe 4, die Guten ins Töpfchen, die Schlechten in die Regelschule.
Genau diesen Duktus strahlt auch Ihr Antrag aus, sehr geehrter Herr Kollege Tischner, denn Sie wollen eigentlich das Richtige, nämlich eine Differenzierung, aber eben nicht eine Differenzierung in einer einheitlichen Schule, in einer Gemeinschaftsschule.
So nennen Sie das ja, wir sagen ganz klar, es ist eine Gemeinschaftsschule, es ist längeres gemeinsames Lernen.
Wir wollen, dass jeder Schüler und jede Schülerin tatsächlich den eigenen Bildungsweg findet, und wir wissen auch aus Studien, wir wissen aus Erfahrung, dass bei manchen Schülerinnen und Schülern die Orientierung eben etwas später erfolgt, und deswegen ist die Gemeinschaftsschule für uns die richtige. Deswegen unter anderem ist auch Ihr Antrag entbehrlich.
Er ist aber auch entbehrlich, weil er schlicht und einfach Elemente enthält, die Sie bei uns abgeschrieben –
hören Sie uns doch einfach mal zu, Herr Landwirtschafts- und Forstexperte, da können Sie doch si
cherlich was von lernen –, weil Sie von unserer Realpolitik abgeschrieben haben. Sachen, die wir schon längst auf Gesetzesebene geregelt haben, bringen Sie in Ihren Antrag ein und
spielen hier den Wählerinnen und den Wählern im Wahljahr etwas vor, dass das nun von Ihnen stammt. Das ist völlig entbehrlich. Wir haben heute Morgen – und dieses Gesetzgebungsverfahren läuft ja schon, es läuft ja schon ein halbes Jahr –
als zweiten Schritt die bessere Besoldung, die bessere Bezahlung der Regelschullehrer beschlossen. In Ihrem Antrag lese ich unter Punkt 16, dass Sie das unbedingt wollen. Das ist ja eine ganz neue Herangehensweise, dass wir Anträge formulieren – und das hat nichts damit zu tun, dass das jetzt im dritten Plenum erst dran kommt.
Wie gesagt, wir haben dieses Verfahren schon lange laufen. Sie wollen zum Beispiel, dass die Schulsozialarbeit gestärkt wird. Wir haben das im Haushalt 2020 gemacht und – ich erinnere mich mal, stimmt – die CDU hat es abgelehnt. Nicht nur den gesamten Haushalt, nein, auch im Ausschuss hat sie genau diesen Punkt abgelehnt, Stärkung der Schulsozialarbeit, unisono. Also, was wollen Sie denn mit Ihrem Antrag? Sie wollen mit diesem Antrag, dass wir Ihnen hier zugestehen, dass Ganztagsangebote ausgeweitet werden. Ganztagsangebote stehen erstens über Stellen im Haushalt, den Sie, wie gesagt, abgelehnt haben.
Aber vor allen Dingen haben wir – hören Sie bitte zu, Herr Ausschussvorsitzender des Bildungsausschusses – mit § 10 des neuen Schulgesetzes, das Sie abgelehnt haben, keinen Änderungsantrag – die Qualitätskriterien für die Ganztagsschulen festgeschrieben. Ja, es ist schon wirklich richtig peinlich, da kann man nur den Kopf senken, Herr Tischner, ich kann verstehen, dass Ihnen das peinlich ist, was Sie hier vorgelegt haben, nicht nur in der Qualität, sondern insbesondere auch im Duktus.
Ja, das hoffe ich auch, dass sie das hören, denn das ist auch eine Art Bilanz unserer Bildungspolitik. Das, was Sie vorgelegt haben, ist eine Schambilanz.
Sie wollen unter anderem in Punkt 5 a, dass die Anschlussfähigkeit zu anderen Schulformen und dem Berufsleben besteht. Das ist im Schulgesetz enthalten, da hätten Sie gern zustimmen können. Im Punkt 5 b wollen Sie Praxisklassen stärken. Das ist in § 6 Abs. 5 Schulgesetz enthalten. Da hätten Sie gern zustimmen können. Sie wollen in Punkt 5 e, dass die Anspruchsebenen abgedeckt sind. Eine weitere Differenzierung führt aber nach Ihren Vorstellungen de facto die Regelschule zu einer Gemeinschaftsschule. Darüber können wir gern reden, nur nicht im Ausschuss. Aber vielleicht können Sie sich ja auch irgendwann mal dazu bekennen, dass zu einer klugen Schulpolitik, zu einer klugen Bildungspolitik eben mehr gehört, als nur die Schere im Kopf, das gegliederte Schulsystem unbedingt beizubehalten
und das in solchen Anträgen dann auch noch aufzuwerten.
Sie wollen – und da stimmen wir im Übrigen mit Ihnen überein – die Berufsorientierung stärken. Ja, hätten Sie mal dem Schulgesetz zugestimmt, § 47a, berufliche und arbeitsweltliche Orientierung in den Lehrplänen. Worin wir uns unterscheiden, Kollege Tischner, ist: Sie wollen es eben nur an den Regelschulen. Wissen Sie, was Ihnen die Kammern in der Anhörung zum Schulgesetz am 07.02. gesagt haben? Das sie das für den ganz falschen Weg halten, denn auch die Schülerinnen und Schüler, die am Gymnasium sind, brauchen eine Berufsorientierung, denn wir wissen natürlich, dass viele danach einen dualen Bildungsweg gehen, also in eine duale Ausbildung. Wir wissen, dass viele ihr Studium abbrechen und danach in die Berufsausbildung einmünden. Deswegen wünschen sich die Kammern ausdrücklich – und da sind wir auch auf die Kammern eingegangen – eine Berufsorientierung an allen Schulen in den Lehrplänen. Genau das haben wir gemacht. Sie fallen hier hinter die Interessen und die Forderungen auch der Wirtschaft zurück, was Schul- und Bildungspolitik betrifft.
Da wir verkürzte Redezeit haben, will ich es auch nicht noch weiter ausdehnen. Ich sage nur: Ihr Antrag ist vollständig entbehrlich, kommt definitiv zu spät, und peinlicherweise übernimmt er zu zwei Dritteln Forderungen, die wir in Gesetzes- und Verordnungsform schon längst abgearbeitet haben. Vielen Dank für nichts.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus und am Livestream! Herr Tischner, das war ja für Ihre Begriffe eine Lobesrede, aber Sie haben natürlich wie immer viele Sachen weggelassen, die auch im Haushalt stehen und die auch den Schulen, Kitas, der Erwachsenenbildung, dem Sport zugute kommen. Aber das sei Ihnen nachgesehen.
Wer sich mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 beschäftigt, den Sie nicht wollen, und sich die Zahlen anschaut, die für die weitere Entwicklung des Bildungsbereichs wichtig sind, der wird sehen und erkennen, wie groß die Aufgaben in diesem Bereich sind, und wird feststellen, wie beherzt die Regierungskoalition dies auch angeht. Gerade der Bildungshaushalt bildet ab, dass und wie diese Koalition die Zukunft des Landes gestaltet und in die frühkindliche und schulische Bildung investiert. Aber auch Sport und Erwachsenenbildung gehören nicht länger zu den Sparposten Thüringer Regierungspolitik wie unter der CDU. Hier liegt ohne Zweifel einer der, wenn nicht gar der Schwerpunkt unseres Handelns in dieser Legislaturperiode.
Lassen Sie mich dies anhand einiger Zahlen aus dem aktuellen Haushaltsentwurf belegen. Deutlich wird die Entwicklung, die wir genommen haben, wenn wir diesen dem Haushalt 2014 – also dem letzten von Ihnen vorgelegten Haushalt, Herr Tischner, sehr geehrte CDU-Fraktion – gegenüberstellen. Erstens, der Bildungshaushalt 2020 wächst im Vergleich zum 2019er-Haushalt um 7 Prozent. Im Vergleich zu 2014 stehen für den Bereich Bildung – nicht wie Herr Tischner eben gerade gesagt hat 350, sondern – 395 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Im Vergleich zu 2014 sind dies gut 25 Prozent mehr. Konkret heißt das, wir haben den Stellenabbaupfad der CDU-Vorgängerregierung gestoppt. Um das hier noch mal ganz klar zu sagen: Auch damals waren die meisten Kinder schon geboren und einen Finanzminister Voß hat das überhaupt nicht interessiert.
Finanzminister Voß hat einseitig versucht, diesen Haushalt nach Kennzahlen zu steuern, nicht danach, was dieses Land, insbesondere mit Blick auf die Zukunftsaufgabe „Bildung“, braucht.
Statt wie von der CDU im letzten Haushalt vorgesehen, 628 Lehrerstellen 2020 abzubauen, besetzen wir tatsächlich jede frei werdende unbefristete Lehrerstelle eins zu eins wieder. Wir schaffen zusätzlich – darauf ist Herr Tischner überhaupt nicht eingegangen – 80 Stellen an den Thüringer Horten. Um das noch mal zu betonen: Das wären, wenn man den CDU-Stellenabbaupfad von 2014 nimmt, 1.842 Lehrerstellen, die wir bis zum Jahr 2020 hätten abbauen müssen. Um das mal in Lehrerwochenstunden zu sagen: 46.050 Lehrerwochenstunden. Das wäre eine Verdreifachung der Ausfallzahl gewesen, wenn wir Ihrem Pfad gefolgt wären. Gut, dass sich die Wählerinnen und Wähler 2014 anders entschieden und uns die Möglichkeit gegeben haben, Ihre katastrophale Politik im Bildungsbereich – aber nicht nur da – zu beenden.
Ja, die Eltern, Kinder und Lehrkräfte wissen, auf wen sie sich verlassen können. Rot-Rot-Grün arbeitet die Baustellen der CDU nach den Möglichkeiten des Haushalts und den Möglichkeiten, Stellen auch wirklich besetzen zu können, kontinuierlich ab. Mit CDU und AfD gäbe es an den Schulen die als positiv wahrgenommene Entwicklung eben gerade nicht. Hier geht mein ganz besonderer Dank an Bildungsminister Holter und Ministerin Taubert für die guten Vorgaben im Haushaltsentwurf, denen wir uns als Koalitionsfraktionen anschließen konnten.
Zusätzlich wollen wir nahezu eine Verdopplung der Schulsozialarbeit in Thüringen. Wir haben das gestern anhand des Schulgesetzes diskutiert. Hier kommt der Antrag aus der Regierungskoalition, eine Verdopplung der Schulsozialarbeit untersetzt mit den Aufgaben des Schulgesetzes. Das stärkt die Schulen, das heißt Multiprofessionalität an den Schulen. Die CDU-Fraktion hat hier im Haushaltsausschuss explizit dagegen gestimmt. Gern kann die CDU das – wie Kollege Hartung schon ausführte – den Verbänden und Gewerkschaften erklären.
Meine Fraktion hat sich für die zusätzlichen 300 Lehramtsanwärterstellen eingesetzt. Zusätzlich zu den 200, die die Landesregierung – Kollege Hartung hatte es schon ausgeführt – schon geschaffen hat, schaffen wir jetzt 500 Referendarinnen- und Referendarstellen. Das ist ein starkes Stück in Richtung Kontinuität in der Nachwuchsgewinnung. Wie es der CDU gelingt, dem Wähler zu erklären, dass sie für mehr Schulsozialarbeit und eine Steigerung der Anzahl von Stellen für Referendarinnen und Referendaren zwar nach außen wirbt, aber im
Haushaltsausschuss dagegen stimmt, kann sie gern zusätzlich erklären.
Wir als Regierungskoalition werden in den nächsten Tagen erreichen, 3.000 Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen, in dieser Legislatur einzustellen. Wir zielen 3.700 bis zum Ende der Legislatur an, vereinbart hatten wir 2.500. Ich denke, auch das macht deutlich, wir halten nicht nur Wort, sondern wir übererfüllen das auch.
Zusätzlich haben wir deutlich mehr, und zwar siebenmal mehr, Mittel für Schulbauinvestitionen zur Verfügung gestellt als die Landesregierung vor uns. Wir erfüllen damit auch die Notwendigkeit an Investitionen, an Schulneubauten im Land, ein Feld, das die CDU völlig brachliegen ließ – 12 Millionen Euro in ihrem Haushaltsansatz plus 5 Millionen Euro für freie Schulen pro Jahr. Wir haben dort für das nächste Jahr 57 Millionen Euro eingestellt. Gut, dass das so kommt, und gut, dass das so weitergeführt wird.
Man sieht hier wieder einmal, wie wichtig die Planbarkeit und Verlässlichkeit gerade durch den von der CDU abgelehnten Haushaltsansatz 2020 ist. Wir schaffen auch sonst Verlässlichkeit, insbesondere was die Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern anbetrifft. Wir haben nicht nur mit der ersten Novellierung des Besoldungsgesetzes Tausende von Lehrern gehoben, ihnen mehr Geld gebracht, sondern wir wollen auch, was wir morgen noch mal diskutieren werden, alle Regelschullehrerinnen und Regelschullehrer in der A 13/E 13 bezahlen. Wenn die CDU diesen Haushaltsansatz ablehnt, kann sie draußen auch erklären, warum sie Regelschullehrer nach wie vor in der A 12/E 11 bezahlen will. Herzlichen Glückwunsch, Herr Tischner, dazu! Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihren Erklärungsversuchen.
Einen weiteren Schwerpunkt legt die Regierungskoalition auf den Bereich frühkindliche Bildung. Wie Sie wissen, haben wir hier schon deutliche Schritte unternommen: Das erste beitragsfreie Kita-Jahr ist jetzt schon in Kraft. Wir haben den Personalschlüssel schon verbessert, wir gehen jetzt den zweiten Schritt, indem wir dort für 2020 mit den 37 Millionen Euro vom Bund auch noch mal zusätzlich Stellen in Qualität schaffen und das zweite beitragsfreie Jahr finanzieren. Hier ist festzustellen, dass ein Drittel der Gelder, die durch Rot-Rot-Grün ins Gesetz geschrieben worden sind, wo wir uns auch verpflichten, für das beitragsfreie Kita-Jahr aufgewandt werden und zwei Drittel für Qualitätsverbesserung – zwei Drittel! Das Einzige, was ich bisher von der
CDU kenne und gehört habe, ist, dass die CDU mit einem Mittelansatz vom Bund, der definitiv dafür nicht ausreicht, wahrscheinlich gerade mal ein Drittel davon finanzieren wird, das Essen an den Kitas freistellen will. Was das mit Qualität zu tun hat, das möge bitte die CDU erklären, inwiefern freies Essen an den Kindertagesstätten, -einrichtungen etwas mit einem besseren Betreuungsschlüssel zu tun hat. Das mag die CDU gern erklären. Ich finde es überhaupt nicht nachvollziehbar.
Auch der Sport gehört zu den Themen, in denen sich die Regierungskoalition engagiert und die Dinge erheblich in Bewegung gebracht hat. Das ist eine tolle Leistung und Unterstützung – wir haben das gestern wieder beim parlamentarischen Abend des Landessportbunds gehört und erlebt –, dass für die 370.000 organisierten Sportlerinnen und Sportler in den mehr als 3.400 Vereinen mit dem neuen Sportfördergesetz die kostenfreie Nutzung der Sportstätten und -anlagen auch garantiert wird. 5 Millionen Euro – 3,8 wären ausreichend gewesen – verlässlich dort eingestellt! Herzlichen Dank auch noch mal an die Ministerin, herzlichen Dank an den Sportminister Holter für dieses Engagement für den Breitensport, für alle Sportlerinnen und Sportler hier in diesem Land.
Natürlich ist auch die Aufstockung bei den ehrenamtlichen Trainerinnen und Trainern im Haushalt 2020 mit jährlich 740.000 Euro durch Koalitionsantrag eine wichtige Maßnahme, die das unersetzbare ehrenamtliche Engagement im Sport spürbar stärken wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Haushalt 2020 garantieren wir den Volkshochschulen, den freien Trägern der Erwachsenenbildung Planungssicherheit für das kommende Jahr und werden dort den Ansatz von 2016 weiter dynamisieren. Damit setzen wir unser Ziel fort, dem Kahlschlag der CDU-Regierung – und alle, die in dem Bereich tätig sind, werden sich noch mit Grauen daran erinnern, was die CDU dort für Ruinen hinterlassen hat, insbesondere unter der Regierung Althaus, also Alleinregierung CDU – im Bereich der Erwachsenenbildung entgegenzutreten; dort gehen wir ran.
Hier schaffen wir mit 25 Prozent mehr Mitteln auch Planungssicherheit, auch Qualität in dieser vierten Säule der Bildung. Die Mittel für Veranstaltungen von besonderem öffentlichen Interesse haben wir im Vergleich zu 2019 durch einen Änderungsantrag verdoppelt, von 50.000 auf 100.000 Euro. Damit
wollen wir den Wünschen der Einrichtungen der Erwachsenenbildung Rechnung tragen, ihre politische und gesellschaftliche Bildungsarbeit mit Blick auf Demokratiebildung – besonders wichtig heutzutage – zu intensivieren. In diesem Bereich haben sich die Mittel – und jetzt hören Sie bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU! – seit 2014 verzehnfacht. Wir werden im Haushalt 2020 zwei Schwerpunkte setzen, bei denen dringender Investitionsbedarf bei den Trägern der Erwachsenenbildung besteht. Ich meine hier einmal die Mittel in Höhe von 1,15 Millionen Euro für Digitalisierung, auch sehr wichtig, und zum anderen die zur Verfügung gestellten 2 Millionen Euro für die inklusive Erwachsenenbildung. Beides ist notwendig, um die Einrichtungen der Erwachsenenbildung dabei zu unterstützen, neue Lernräume und ‑formate in der digitalen Welt zu schaffen und dem Anspruch Rechnung zu tragen, offene, inklusive und barrierefreie Einrichtungen zu werden und zu sein.
Dieser Haushalt 2020, den Sie ablehnen, ist ein wichtiger Schritt für eine innovative und zukunftsfähige vierte Säule der Bildung in Thüringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach all diesen Zahlen und unserem kurzen Blick auf das Handeln der Opposition im Feld „Bildung“ kann man klipp und klar sagen, welche Politik für Thüringen die bessere ist – die Politik von Rot-Rot-Grün. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am 14. Dezember 2018 überwies der Thüringer Landtag den Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Weitentwicklung des Schulwesens in der Drucksache 6/6484 nach seiner ersten Lesung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport – federführend – und an den Innenausschuss sowie den Ausschuss für Migration und Verbraucherschutz als mitberatende Ausschüsse.
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seinen Sitzungen am 14. Dezember 2018, am 22. Januar, 7. sowie 19. Februar, am 19. März, 30. April sowie 4. Juni 2019 beraten. Am 7. Februar führte dieser Ausschuss in öffentlicher Sitzung eine ganztägige mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf durch, zudem fand mit Terminsetzung Ende Januar eine ausgedehnte schriftliche Anhörung statt. Diese Anhörungen wurden durch eine vom Thüringer Landtag auf seiner Internetpräsenz initiierte Online-Diskussion ergänzt. Im Ergebnis der mündlichen und der schriftlichen Anhörung haben sich mehr als 60 Vereine, Verbände, Schulen sowie Einzelpersonen mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet und somit auf die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs Einfluss genommen. Zu den Anzuhörenden, die sich dabei umfangreich geäußert haben, zählten nicht nur die beiden kommunalen Spitzenverbände, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die Kammern sowie die Landesschüler- und Landeselternvertretung, auch der Beamtenbund, der Thüringer Landesjugendring, die LIGA der freien Wohlfahrtspflege und andere Anzuhörende haben sich mit sehr ausführlichen Darlegungen in die Debatte eingebracht. Im Zentrum der Hinweise und der Vorschläge standen überwiegend die Themen „Schul- und Klassengrößen“, „Inklusion“ und „innerschulische Demokratie“, aber auch die Frage verstärkter Kooperation zwischen den Schulen mit dem Ziel der Unterrichtsabsicherung sowie Regelungen zu einzelnen Schulformen, zur Schulaufsicht und zu anderen Fragen. Von hier aus möchte ich noch einmal allen inhaltlich Beteiligten unseren tiefen Dank aussprechen, die sich an diesem demokratischen Verfahren beteiligt haben.
Am 18. April reichten die drei regierungstragenden Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Ergebnis der Auseinandersetzung mit den vielfältigen Hinweisen einen 30-seitigen Änderungsantrag ein. Dieser wurde, wie dies unsere Geschäftsordnung bestimmt, in einem neuen Anhörungsverfahren angehört. Bis zum 29. Mai gingen hier noch einmal viele Hinweise ein. In der Ausschusssitzung am 4. Juni wurde der Änderungsantrag abschließend beraten und mit einigen kleinen weiteren Änderungen angenommen. Die letzten Änderungen an der Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/7320 sind formeller Natur und müssen nicht erneut angehört werden.
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen mehrheitlich, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des geänderten Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen anzunehmen. Diesem Vorschlag haben die anderen beiden Ausschüsse unter Berücksichtigung zweier formaler Hinweise zugestimmt. Die formalen Hinweise des Justizausschusses wurden in die Beschlussempfehlung eingearbeitet. Im Namen, denke ich, aller Kolleginnen und Kollegen hier im Haus bedanke ich mich vor allen Dingen auch für die gute Zusammenarbeit mit der Landtagsverwaltung bei diesem gesamten Prozess. Ich danke Ihnen und wünsche der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs einen guten Verlauf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Anwesende hier im Hohen Haus, ich begrüße insbesondere auch die Regelschule aus Eisenberg, Klasse 9.
Wir haben eben Herrn Tischner erlebt, der uns zum wiederholten Mal seine Zauberformeln präsentiert hat für etwas, wofür er selber Verantwortung trägt, zumindest seine Fraktion. Denn alle können sich noch gut daran erinnern, dass zwischen 2009 und 2014 2.500 Lehrer eingestellt werden sollten, 1.200 sind es geworden. Das kriegt man mit CDU, wenn man diese Partei wählt.
Wir wissen aus der Anhörung, anders als es Herr Tischner hier dargestellt hat – Sie waren leider im letzten Bildungsausschuss krankheitsbedingt nicht da, als wir die Anhörung ausgewertet haben, Kollege Tischner –, dass gerade die Lehrerverbände, also Thüringer Beamtenbund und GEW, unsere Änderungsvorschläge sehr positiv begrüßt haben.
Also auch da völlig fehlinterpretiert! Lesen Sie es gern noch mal!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, heute, am Tag des Lehrers, zu dem ich allen Pädagoginnen und Pädagogen recht herzlich gratulieren will,
beraten und beschließen wir das neue Schulgesetz. So wie es früher für mich selbstverständlich war, meiner Klassenlehrerin einen Blumenstrauß mitzubringen, so ist es heute für mich ein besonderes Anliegen, auch im Namen meiner Fraktion für die hervorragende Arbeit unserer Pädagoginnen und Pädagogen, auch denjenigen, die sich heute nicht mehr im Schuldienst befinden, Danke zu sagen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Cicero hat einmal gesagt: Wer nicht weiß, welchen Hafen er anstreben soll, dem ist kein Wind der richtige. – Mit dem heute als Beschlussfassung vorliegenden Gesetz zur Weiterentwicklung des Thüringer Schulwesens legen die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen ihren Kompass für die Schule der Zukunft in Thüringen an. Nun kann man zu den Maßnahmen, die zur Weiterentwicklung der Thüringer Schulen notwendig sind, durchaus unterschiedlicher Meinung sein. In der Analyse der Probleme – das ist zumindest meine Wahrnehmung in den letzten fünf Jahren – waren wir eigentlich immer einer Meinung, Kollege Tischner.
Erstens: Es fällt definitiv zu viel Unterricht aus. Trotz Einstellungen in dieser Legislatur auf Rekordniveau, trotz besserer Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern und damit einer Attraktivität des Lehrerberufs, trotz Lehrergewinnungskampagne im Umfang von 600.000 Euro, trotz einer Versiebenfachung von Schulbauinvestitionen in dieser Legislatur kann das Problem nur strukturell, also durch Mindestklassengrößen, gelöst werden.
Zweitens: Die Umsetzung des seit 2003 geltenden Vorrangs eines Gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Förderbedarf ist noch nicht flächendeckend gelungen und bedarf einer notwendigen Präzisierung im Gesetz.
Drittens: Schulen sind eben auch ein Spiegelbild gesellschaftlicher Entwicklung. Individuelle Wertschätzung und Beteiligungsmöglichkeiten im Schulalltag von Schülern, Eltern und Lehrern, Prävention vor Drogenmissbrauch und Mobbing sowie eine Neuausrichtung in der Berufsorientierung sind Aufgaben, vor denen Schulen heute zusätzlich zu ihrem Bildungsauftrag stehen, nicht, Kollege Tischner, weil es dann dieses Gesetz gibt, sondern weil es diese Aufgaben gibt.
Nachdem die Landesregierung dem Landtag ihren Gesetzentwurf zugeleitet hat und wir uns in einer umfangreichen schriftlichen und mündlichen Anhörung mit den verschiedenen Sichten darauf beschäftigt haben, legte die Regierungskoalition einen 30-seitigen Änderungsantrag vor. Lassen Sie mich
dies hier noch mal betonen: Seitens der CDU und der AfD wurden keinerlei Änderungen zum Entwurf der Landesregierung eingebracht – null.
Es ist also davon auszugehen, dass entweder beide Fraktionen mit den vorgeschlagenen Schulgrößen des Entwurfs einverstanden waren
oder dass sich die parlamentarische Arbeit von CDU und AfD auf das Verfassen sinnfreier Pressemitteilungen beschränkt, die nicht in konkreten Anträgen zu einem der wichtigsten Landesgesetze führten.
Wer also am 27. Oktober CDU oder AfD wählt, wählt Konzeptlosigkeit beim Thema „Unterrichtsausfall“, Konzeptlosigkeit beim Thema „schulische Förderung eines jeden Kindes“
und Konzeptlosigkeit bei der Demokratisierung von unseren Schulen.
Schwarz-Blau macht in Thüringen in der Bildungspolitik ganz gewiss nicht schlau.
Zum Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen – erster –: Themenkomplex „Inklusion und individuelle Förderung“. Mit diesem Schulgesetz wird es keine Schulen ohne Schüler geben. Punkt. Schutz vor Mobbing und Diskriminierung steht bei uns ganz oben an. An zentraler Stelle im Gesetz sowie mit dem Entschließungsantrag, den mein Kollege Schaft zu diesem Themenkomplex hier vorgestellt hat, beauftragen wir alle Schulen, hier Maßnahmen zu ergreifen. Dies bekräftigen wir noch einmal mit dem gemeinsamen Auftrag an die Schulen, für Akzeptanz einzutreten und Mobbing und Gewalt an Schulen entgegenzutreten.
Die verbindliche Festschreibung der Entwicklungspläne für Inklusion schafft in Verbindung mit der Regelung zur Schulnetzplanung alle fünf Jahre die baulich-sächlichen und personellen Voraussetzungen, Gemeinsamen Unterricht weiter voranzubringen. Inklusion planmäßig und mit Augenmaß – das ist unsere Devise.
Die individuelle Förderung an allen Schulen wird dadurch gestärkt, dass an den Regelschulen, in den Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen die Anforderungsebenen, die zum Hauptschulab
schluss, Realschulabschluss oder zum Abitur führen, auch mit sonderpädagogischer Förderung und Nachteilsausgleich festgeschrieben werden.
Analog werden bei der Aufnahmeprüfung in Form des Probeunterrichts an Gymnasien – hier ganz neu – ebenso die sonderpädagogische Förderung und die erforderlichen Hilfsmittel mit berücksichtigt. Erstmals regeln wir auf gesetzlicher Basis die förderpädagogischen Gutachten. So halten wir den Anspruch auf Begutachtung innerhalb einer SechsWochen-Frist nach Antragstellung fest. Zudem sorgen wir für eine frühzeitige und rechtzeitige Erstellung von Erstgutachten vor Schuleintritt. So bleibt genug Zeit, um notwendige Vorbereitungen in der Schule, insbesondere im Gemeinsamen Unterricht, vor Beginn des Schuljahres in Angriff zu nehmen oder auch den Lernort Förderschule festzulegen. Zudem sollen Förderbedarfe, die bereits im frühkindlichen Bereich festgestellt wurden, dabei Berücksichtigung finden. Im Bereich Förderbedarf im Lernen können zukünftig Gutachten mit Beginn der Schuleingangsphase geschrieben werden. Schließlich werden die freien Träger durch gemeinsame Teams des MSD angemessen bei dem Feststellungsverfahren berücksichtigt. Der Elternwille wird wie nie zuvor bei der Lernortentscheidung doppelt gestärkt. Eltern sind Teil des Begutachtungsverfahrens und können auch einen Lernort über die Grenzen des örtlichen Schulträgers oder des Schulamtsbereichs anstreben. Wenn die Eltern jedoch den Besuch der Förderschule gar wohnortnah wünschen, können sie sich auch für diesen Lernort entscheiden.
Neben der pädagogischen Förderung wird auch der Anspruch der sonderpädagogischen Förderung zukünftig im Ganztag – eine wichtige Forderung, insbesondere der GEW – Berücksichtigung finden. Die Begrenzung der Doppelzählung – auch hierauf ist Kollege Tischner überhaupt nicht eingegangen – haben wir abgeschafft. Alle Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit Platzförderbedarf werden bei der Klassenmindestgröße gezählt.
Themenkomplex 2 – Mindestklassengrößen und andere Schulparameter: Sieben Schulträger erfüllen derzeit ihre Pflichten aus der kommunalen Selbstverwaltung heraus nicht, einen Schulnetzplan aufzustellen. Mancher dieser Schulnetzpläne ist mehr als 15 Jahre alt. Zukünftig müssen alle Schulträger die Schulnetzpläne alle fünf Jahre vorlegen und mit den Kreis- und Stadträten abstimmen. Bereits vor 20 Jahren wurde für die CDU-Landesregierung ein Gutachten angefertigt, das Schul- und Klassengrößen beschrieb und forderte. Wir regeln
jetzt genau dies für Thüringen, damit zukünftig Fachlehrer und Fachlehrerinnen vor jeder Klasse stehen. Thüringen ist hier – mein Kollege Hartung ist darauf schon eingegangen – das letzte Bundesland, welches das noch nicht hat. An den Grundschulen, die zukünftig auch einzügig geführt werden können, hat die erste einzurichtende Klasse eine Mindestgröße von 15 Schülerinnen, jede weitere einzurichtende Klasse eine Mindestgröße von 14. Alle weiterführenden Schulen sollen mindestens 20 Schülerinnen pro Klasse haben. Dabei werden Regelschulen grundsätzlich mindestens zweizügig geführt. Kleine Regelschulen, insbesondere im ländlichen Raum, die heute schon einzügig sind, können dies auch zukünftig bleiben. Gymnasien sollen hingegen mindestens zweizügig geführt werden. Die starren Mindestgrößen für die gymnasiale Oberstufe haben wir gestrichen. Um Schulstandorte zu sichern, kann die Oberstufe durch Schulkooperationen gemeinsam gestaltet werden. Zudem haben wir die Möglichkeit, im Kurssystem klassenübergreifend zu arbeiten, um zusätzlich das Wahlangebot in der Qualifikationsphase breit zu halten. Gemeinschaftsschulen sollen ebenso mindestens zweizügig sein, Gesamtschulen mindestens dreizügig geführt werden. Von den vorgegebenen Zahlen kann abgewichen werden. Dafür kann das TMBJS Ausnahmen genehmigen. Drei Jahre sollen die Schulen Zeit haben, um wieder die Mindestzügigkeit der Eingangsklassen zu erreichen.
Weitere Regelungen: Im Schuljahr 2021/2022 kann jeweils um 15 Prozent von den Mindestvorgaben, die ich gerade vorgetragen habe, nach § 41 a abgewichen werden. Mindestgrößen können aber auch – und das ist unser besonderes Anliegen – durch Schulkooperationen erreicht werden.
Themenkomplex 3 – Demokratisierung von Schule –: Gemeinschaftsschulentwicklung steht bei uns ganz oben. Nach den Regelungen im Entwurf der Landesregierung, insbesondere zur Umwandlung der Förderschulen und Gemeinschaftsschulen und einer Sechs-Monate-Regel für die Entscheidung des Schulträgers nach Entscheidung der Schulkonferenz, können Gemeinschaftsschulen noch besser demokratisch von unten wachsen. Wir schaffen die Möglichkeit, dass eine Schulkonferenz den Antrag auf Gründung einer Gemeinschaftsschule im Verbund an eine andere Schule stellen kann, an eine andere Schulkonferenz. Die Schulkonferenz der angefragten Schule entscheidet dann direkt.
Schülerinnen und Schüler erhalten mehr Informations-, Beschwerde-, Anhörungs- und Vorschlagsrechte. Zudem können sie sich an eine zentrale Ombudsstelle wenden, auch in persönlichen Ange
legenheiten. Schülerinnen und Schüler können sich auch zukünftig im sachlichen Zusammenhang vom Unterricht frei äußern. Wir stärken damit auch die Meinungsäußerungen, Meinungsfreiheit an den Schulen. Andere Bundesländer machen uns dies schon lange vor und es funktioniert.
Meinungspluralismus ist uns ebenso in schulischen Medien wichtig. So können nun mehrere Schülerzeitungen an einer Schule existieren. Wir ermöglichen erstmals die Einrichtung von Klassenräten. Der Klassenverband kann einmal monatlich zusammenkommen und über seine Angelegenheiten beraten sowie den Unterricht mit den Lehrern besprechen. Freistellungsmöglichkeiten für Schülerinnenvertretungen werden ausgeweitet.
Einen großen Schritt bildet die Einrichtung der zentralen Ombudsstelle. Diese besitzt einen Beratungs- und Informationsauftrag, ist unabhängig und weisungsungebunden und im Übrigen ein besonderes Anliegen der Landesschülervertreter.
Durch die Ermöglichung von mindestens zwei Vertrauenslehrerinnen pro Schule haben die Schüler die Möglichkeit zu differenzieren und engere Bindungen zu den Vertrauenspersonen aufzubauen.
Wir stärken mit diesem Gesetz auch die Schulkonferenz. So können zukünftig an den Grundschulen zwei Schüler der Klassenstufe 4, aber auch die Schulfördervereine an der Schulkonferenz beratend teilnehmen. Wir führen ein aufschiebendes Vetorecht ein. Wenn eine Statusgruppe eine Entscheidung nicht mitträgt, muss die Schulkonferenz in dieser Angelegenheit spätestens vier, längstens sechs Wochen danach neu entscheiden.
Wir erweitern die Entscheidungsrechte der Schulkonferenz unter anderem beim Unterrichtsbeginn im Einvernehmen mit dem Schulträger – was bisher bei der Lehrerkonferenz lag – über die schulinternen Grundsätze nach § 56 auf Grundlage des Überwältigungsverbots. Die Klassensprecherversammlung muss verpflichtend angehört werden vor Entscheidungen zur Pausenregelung, Pausenzeiten, schulinternen Grundsätzen, zu Wandertagen, Klassen- und Kursfahrten.
Ganz besonders wichtig ist meiner Fraktion auch die Transparenz in der Notengebung. Diese wurde gestärkt, indem die Bewertungsmaßstäbe und die Begründung der Notengebung zukünftig erläutert werden müssen.
Weitere Änderungen: Die Gesamtschulen wurden endlich zu einer eigenen Schulart im Schulgesetz aufgenommen.
Die Rahmenbedingungen sowie die Entwicklungsperspektiven für die Ganztagsschulen werden definiert. Die Schulsozialarbeit wird gestärkt und erhält einen eigenen Paragrafen. Wir schaffen auch weiter eine Verdoppelung der Stellen für Schulsozialarbeit mit dem 2020er-Haushalt. Ziel ist es, eines Tages – und zwar in naher Zukunft – tatsächlich multiprofessionelle Teams an den Schulen zu erreichen und an jeder Schule einen Schulsozialarbeiter zu implementieren.
Mit der Stärkung der Berufsorientierung und der arbeitsweltlichen Orientierung greifen wir insbesondere auch Forderungen der Kammern, der Gewerkschaften und Verbände mit auf. Gewerkschaften werden zukünftig fester Bestandteil dieses Prozesses, und zwar auch innerhalb der Lehrpläne. Bewährte kommunale Schulträgerschaften aus bestehenden Modellprojekten können beibehalten werden.
Vor allem die Schulträger haben sich gewünscht, informiert zu werden, wenn Evaluationen an ihren Schulen stattfinden, und möchten im Sinne der Schulentwicklung über dessen Ergebnisse Bericht erstattet bekommen. Diesem Wunsch werden wir mit diesem Schulgesetz auch folgen.
Mit dem neuen Schulgesetz schaffen wir Verbindlichkeit und Rechtssicherheit für eine bessere Fachlehrerversorgung bei der individuellen Förderung aller Kinder und Jugendlichen und für eine demokratische Schule. Von all dem findet sich im Entschließungsantrag der CDU, heute vorgelegt, nichts. Deswegen muss ich darauf auch nicht eingehen.
Thomas Morus hat einmal gesagt – das jetzt auch in Richtung des Kollegen Tischner, im Übrigen war Ihr Fraktionsvorsitzender während Ihrer gesamten Rede nicht im Plenum –: Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme. – Mit diesem Schulgesetz geben wir die Flamme weiter, Sie wollen die Asche behalten.
Ich bitte um die Annahme unseres Gesetzes und Entschließungsantrags und bedanke mich insbesondere bei den Mitarbeitern des Ministeriums und bei unseren eigenen Mitarbeitern der Fraktion, die diese Änderungsanträge abgestimmt haben. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, die Schülervertretung sehe ich auch noch. Es wird sicherlich für Schülerinnen und Schüler interessant sein mitzuerleben, wie die Diskussion hier verläuft, denn tatsächlich ist es so, das will ich hier ganz klar ausdrücken: Diese Religionslehrerin hat eins zu eins den Thüringer Lehrplan umgesetzt. Als Religionslehrerin ist es ihre Aufgabe, eben genau nach Thüringer Lehrplan die monotheistischen Religionen vorzustellen, auch entsprechende Religionshandlungen mit den Schülerinnen und Schülern darzustellen. Da gehört es für mich genauso dazu, wenn man katholischen Glaubens ist, dass man niederkniet, wie wenn man muslimischen Glaubens ist, das eben auch kennenzulernen als Schülerin und Schüler, dass man dort mal einen Gebetsritus nachvollziehen kann, denn nur so kann man – das ist auch Inhalt des entsprechenden Lehrplans – auch wirklich die Religion erfahren, also die religiöse Handlung auch nachvollziehen. Man kann sich auch so intensiv damit auseinandersetzen. Es ist – Kollege Hartung ist schon darauf eingegangen – Wahlkampfzeit und die AfD hat – das hat sie vorhin auch bei der Diskussion zum Schulgesetz wieder bewiesen – inhaltlich nichts, womit sie Thüringen in irgendeiner Weise voranbringen kann. Ganz im Gegenteil, aus der Weimarer Reichsverfassung zitiert, macht deutlich, wo sie steht.
Aber mit dieser Aktuellen Stunde und mit diesem Thema soll hier schlicht und einfach wieder Ausgrenzung betrieben werden,
Ausgrenzung im Sinne von: Wir wollen diese Form der Religiosität gar nicht erst kennenlernen, obwohl sie Teil unserer Gesellschaft ist.
Es mag nicht Teil Ihres und des Wahrnehmungshorizonts Ihrer Anhänger sein, aber alle anderen wissen, dass es zu einer pluralen Gesellschaft gehört, dass man sich frei für eine Religion entscheiden kann, auch für ein religiöses Bekenntnis entscheiden kann. Und wenn diese Kinder sich dafür oder dagegen entscheiden – immerhin 80 Prozent der Menschen in Thüringen haben gar keine konfessionelle Bindung. Ob sie religiös sind, kann ich nicht beurteilen, aber 80 Prozent haben gar keine konfessionelle Bindung. Das heißt, wir sind eigentlich ein atheistisch geprägter Staat. Das nehme ich auch für mich in Anspruch. Trotz alledem ist es so, dass wir natürlich gut beraten sind, unseren Kindern genau dieses zu vermitteln, was im Thüringer Lehrplan für die Klassenstufe 4 auch vorgesehen ist.
Nun ist es so, dass die AfD damit nicht neu kommt, mit Spalten und mit Denunzieren. Wir erinnern uns alle an das Petzportal.
Andere haben das auch den „AfD-Pranger“ genannt. Dort sollten Kinder auf einem öffentlichen Portal Lehrerinnen und Lehrer in anderen Bundesländern anschwärzen, wenn sie den Unterricht nicht im Sinne der AfD gestaltet haben.
Was haben wir denn hier vor uns? Wir haben hier eine zutiefst
doktrinär orientierte Partei und Fraktion, die ihrem Flügel „Höcke“ nachrennt und hier Anträge, Aktuelle Stunden ins Plenum einbringt, welche dem Hohen Hause und vor allen Dingen einer pluralen, lebenswerten Gesellschaft in Thüringen wirklich nicht gerecht werden.
Wer solche Aktuellen Stunden beantragt, wer sagt, wir verzichten großzügigerweise auf einen „AfDPranger“ hier in Thüringen, aber nur solange wir nicht feststellen, dass irgendjemand nicht unsere Position in den Schulen vertritt, der macht doch deutlich, was passieren würde, wenn die AfD hier irgendwann – wovor uns Gott oder auch Allah be
wahren mag – in Thüringen Verantwortung übernimmt, was dann mit dieser Gesellschaft, was dann mit unseren Schulen, mit unseren Lehrkräften passiert. Sie sind die Spalter, Sie haben wieder mal die Maske runtergelassen im Wahljahr. Das ist das einzig Positive an dieser Aktuellen Stunde, dass wir wieder mal sehen, wessen Geistes Kind Sie sind und dass das nicht dem entspricht, was wir hier im Hohen Haus tatsächlich und auch in der Gesellschaft mittragen. Ich bedanke mich noch mal ausdrücklich bei der Kollegin
für den engagierten Vortrag und für das engagierte Zeigen der religiösen Ausübung im Rahmen des Religionsunterrichts.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Diese Aktuelle Stunde ist überschrieben mit „[...] Bildungskatastrophe muss nicht verwaltet, sondern beendet werden“. Das Einzige, was eine Katastrophe war, war wieder einmal die Rede von Kollegin Muhsal hier im Haus.
Tatsächlich hat sie eigentlich überhaupt nicht zum Thema gesprochen, sondern es war bestenfalls ein Allgemeinaufriss einer Beschreibung, die so noch nicht einmal zutrifft.
Sehen wir uns die genauen Zahlen an, die hier nur schlaglichtartig gestreift worden sind, dann stellt es sich so dar, dass an den Thüringer Schulen im Halbjahr tatsächlich Zeugnisnoten fehlen. Jedes Zeugnis ohne vollständige Noten ist ein Zeugnis zu viel. Daran wird aber intensiv gearbeitet. Aber tatsächlich ist es so, sieht man sich die Zahlen an, von den 644 Zeugnissen mit mindestens einer fehlenden Note gab es genau 2 Prozent an den Grundschulen, 2,4 Prozent an den Gemeinschaftsschulen oder Gesamtschulen, 3,5 Prozent an den Gymnasien und – jetzt kommt es, Kollegin Muhsal – 17,2 Prozent an den Regelschulen.
Was ist also das Problem? Wir haben eine Schulart – und das ist eine Schulart, die insbesondere im gegliederten Schulsystem noch als Einzige dasteht –, die uns vor besondere Herausforderungen stellt. Was ist die Herausforderung und was machen wir diesbezüglich? Was macht die Landesregierung, was machen die regierungstragenden Fraktionen? Diese Schulart Regelschule ist mit einem Amt versehen, welches derzeit in der A 12 mit Zulage bezahlt wird. Wir haben schon in dieser Legislatur die Zulage auf die hälftige A 13 beschlossen, um das Amt attraktiver zu gestalten. Wir haben aber das Problem, dass wir schlicht und einfach in der Vergangenheit zu wenig junge Menschen dafür gewinnen konnten, dieses Lehramt zu studieren. Wenn Sie sich mal die reellen Zahlen ansehen, ist es so, dass derzeit 380 Studierende dem Studiengang Regelschullehramt nachgehen, aber 2.919 das Gymnasiallehramt studieren und 477 sich für die Grundschule eingeschrieben haben. Im Vorbereitungsdienst sind es für die Regelschule 145 – wir haben alle übernommen, die sich beworben haben –, Gymnasium 355, Grundschule 332. Sieht man sich mal die Bedarfszahlen für die nächsten Jahre an, und zwar für die nächsten fünf Jahre, von 2020 bis 2025, stelle ich fest, von den 145 und den nur 380 derzeit im Vorbereitungsdienst Befindlichen müssten wir jedes Jahr zwischen 250 und 310 Regelschullehrer einstellen. Das heißt, wir tun gut daran, alle Kraft daran zu setzen, das Regelschullehramt zu stärken –
hier haben wir das größte Problem –, und das machen wir, indem die Regelschullehrer ab dem 01.01.2020 die A 13 bekommen.
Die Einzigen, die das kritisieren, sitzen hier auf dieser Seite, das ist die AfD-Fraktion, die sagt, das ist sozusagen das Ende des gegliederten Schulsystems. Nein, das ist eine Anerkennung und eine Aufwertung dieses wichtigen Lehramts und wir gehen genau da den richtigen Weg.
Was macht die Landesregierung sonst noch, um es zu stärken?
Wir haben seit gut drei Jahren eine intensive Diskussion hier im Land, und zwar mit der Reformkommission Schule, mit Minister Holter, eingesetzt vom Ministerpräsidenten, die Vorschläge für alle Schularten unterbreitet hat. Diese Vorschläge wurden breit diskutiert: in der Fachöffentlichkeit, mit den Lehrerinnen und Lehrern, mit den Verbänden, mit den Schülervertretern, Elternvertretern usw. Das Ganze ist in einen Thüringenplan gemündet und der Thüringenplan – das können Sie sich gern im Netz ansehen – ist heute schon zu gut 80 Prozent abgearbeitet. Wir haben ein Schulgesetz vorgelegt, welches genau die Thematik beinhaltet, wie wir zu einer besseren Lehrerversorgung kommen.
Die Einzigen, die im Bildungsausschuss keinen Antrag zum Schulgesetz eingebracht haben, sind die AfD und leider auch die CDU, das ist ein Armutszeugnis für diese ehemals große Partei. Schlussendlich stelle ich fest, diese Regierung und die sie tragenden Regierungsfraktionen handeln, damit beste Schule, bester Unterricht für alle Kinder hier in Thüringen sichergestellt werden kann. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, sehr geehrte Schülerinnen und Schüler – nehme ich mal an – hier auf der Tribüne, vor allen Dingen, sehr geehrte Frau Grosse-Röthig, sehr geehrter Herr Michael Richter von der Landeselternvertretung, die heute auch hier im Haus sind! Ich freue mich sehr, dass Sie uns hier zum Tagesordnungspunkt zuhören.
Sie waren auch vorhin schon da und werden sich vielleicht fragen: Ist das heute das Plenum der alternativen Fakten durch die CDU?
Was wir vorhin gehört haben und auch das jetzt wieder hat beispielgebenden Charakter dafür, wie in einem Wahljahr Fakten aus Anträgen und Gesetzesinitiativen verbogen werden, sodass sie in ein CDU-Weltbild passen, aber ganz sicher nicht in die Realität von Tausenden Thüringerinnen und Thüringern, die davon betroffen sind und für die wir als rot-rot-grüne Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen Politik machen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Friedrich Fröbel – unser Kindergartenvater hier aus Thüringen – sagte einmal,
bei der Erziehung muss man etwas aus dem Menschen herausbringen, nicht in ihn hinein. Wir als Regierungsfraktion mit unserer Landesregierung...
Das stellen wir einmal fest, Kollege, dass das auch Ihre Landesregierung ist. Sehr gut.
Ich hoffe, dass das bei Ihnen auch von allen geteilt wird, dass das Ihre Landesregierung ist.
Wir als regierungstragende Fraktionen und die rotrot-grüne Landesregierung legen jetzt zum zweiten Mal einen Gesetzentwurf vor, der nachhaltig die Betreuungsqualität an den Thüringer Kindertagesstätten/Kindergärten wesentlich verbessert. Er entlastet die Eltern in Thüringen ab 2020 mit – im Schnitt – 2.900 Euro.
Er ist ein dringend notwendiger Einstieg in eine andere Erzieherinnenausbildung in Thüringen, um den Fachkräftebedarf heute und in Zukunft auch decken zu können, um den Beruf so attraktiv wie möglich zu gestalten.