Protokoll der Sitzung vom 09.05.2019

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Ge- nau so!)

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Mitbe- stimmung ist Demokratie!)

Ein weiterer Punkt ist in dem § 70 des Gesetzentwurfs das neu eingeführte Initiativrecht des Personalrats. Erhebliche Bedenken bestehen hier in doppelter Hinsicht. Zum einen gibt es eine Ausweitung des Initiativrechts. Der Personalrat wird Sachbearbeiter von Individualansprüchen von Beschäftigten. Schnell kann es zu Konflikten kommen, wenn Personalrat Individualinteressen zu vertreten hat

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Falsch!)

und gleichzeitig aber die Belange der gesamten Belegschaft einer Dienststelle bearbeiten muss. Der Umfang der Arbeit des Personalrats nimmt in erheblichem Maße zu. Dazu kommen Verfahren, die nur durch Anrufung der Einigungsstelle abschließend geregelt werden können. Damit verbunden ist auch eine vermehrte Anhörung der Einigungsstelle nach den §§ 71 ff. möglich.

In einer Zuarbeit des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales haben wir eine Aussage bekommen, dass seit 1990 68 Einigungsverfahren durchgeführt wurden. Bei der Anzahl und Vielzahl der Beschäftigten im Landesdienst erscheint mir diese Zahl äußerst gering. Das besagt natürlich andererseits, dass die Zusammenarbeit zwischen den Personalräten und den Dienststellenleitern in den meisten Fällen gut funktioniert hat. Ich gehe davon aus, dass die geplanten Einigungsstellen zusätzlich Arbeit bekommen, da der Personalrat die Möglichkeit hat, diese Individualinteressen zu vertreten. Das wiederum widerspricht ja dem Grundsatz des Personalvertretungsrechts, denn dieser zielt auf die Vertretung des Kollektivarbeitsrechts ab, welches aber nicht den Einzelfall umfasst. So ist der Personalrat nun gesetzlich sogar gehalten, den Einzelnen zu vertreten, zum Beispiel wenn es um Höhergruppierungen oder Versetzungen geht. Er ist sogar verpflichtet, einen Initiativantrag für den Betreffenden zu stellen.

Kurzum: Es bedeutet einen erheblichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand. Wenn ich an die

Freistellung des Personalrats denke, wird es schwierig, denn die betreffenden Personen müssen ihre eigentliche Arbeit auch noch erledigen. In den Kommunalverwaltungen steht das Personal nur begrenzt zur Verfügung, denn gerade hier ist in den letzten Jahren ein enormer Abbau und eine Verschlankung der Verwaltung erfolgt. Es kann sein, dass wir hier im Landesbereich noch geringfügig mehr Luft haben, aber dennoch ist es wichtig, dass die Arbeitsaufgabe neben all der Freistellung und Arbeit im Personalrat noch erledigt werden kann. Zusätzliches Personal zur Einstellung und Übernahme der originären Aufgaben ist erstens auch nicht auf dem Arbeitsmarkt unbegrenzt verfügbar und zweitens widerspricht es auch den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen, die wir im öffentlichen Dienst einzuhalten haben. Ich denke, die anfallenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem im Gesetz verfolgten Ziel.

Hier schreibt die Landesregierung, sie möchte das Gesetz anpassen und modernisieren, um eine vertrauensvolle sowie effektive Zusammenarbeit zwischen Dienstleister und Personal zu gewährleisten.

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Sehr gut!)

Ich verweise auch auf den vom Rechnungshof geforderten Satz, die Kostenfolgenabschätzung mit ins Gesetz zu schreiben. Mit Blick auf die Gesetzgebung in anderen Ländern ist dies erfolgt. Bei uns steht es leider nicht drin. Wir haben im Gesetz auch verankert, dass die Evaluierungspflicht erstmalig nach drei Jahren durchzuführen und dem Landtag hier vorzutragen ist. Deshalb stelle ich namens meiner Fraktion die Forderung, hier diese Evaluierung auch bezüglich der Kosten mit zu erfassen und aufzunehmen.

Ich will noch mal ganz kurz zusammenfassen, wo die Mehrkosten entstehen. Erstens, durch die Anhebung der Zahl der freizustellenden Personalratsmitglieder; zweitens, durch die Allzuständigkeit und damit die Erhöhung der Verfahren und des Aufwands; drittens, durch bisher nicht mitstimmungspflichtige Personalmaßnahmen, die gegebenenfalls das Stufenverfahren bis zur Einigungsstelle durchlaufen müssen, bevor der Dienstherr tätig werden kann, und viertens durch die Möglichkeit der Einrichtung einer ständigen Einigungsstelle.

Ein neuer Mitwirkungsgegenstand ist unter anderem auch die Freistellung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz. Hier sage ich: Unnötig wie ein Kropf, denn im genannten Gesetz sind umfassend und abschließend Ausführungen zu Genehmigung und Ablehnung verankert.

Die Verlängerung der Amtszeit der Personalräte von vier auf fünf Jahre hat Vor- und Nachteile. Vorteil ist: Die Erfahrungen, die man in einer längeren Amtszeit sammelt, bringen natürlich auch mehr Kompetenz und mehr Stabilität. Andererseits ist die Abfrage des Wählerwillens auch immer ein Indikator über eine gute und schlechte Arbeit des Personalrats, sodass meine Fraktion hier die bisherige Regelung weiterhin befürwortet.

Zum Entwurf für die Einführung eines Wirtschaftsausschusses in § 68a auf Veranlassung des Personalrats – unter bestimmten Voraussetzungen ist das hier geregelt: In den städtischen Unternehmen ist beispielsweise diese Neueinführung gar nicht erforderlich, weil hier in der Regel Betriebsräte tätig sind. Auch datenschutzrechtlich ist es hier schwierig, unternehmensfremde Personen mit einzubinden. Dafür ist es sicherlich sinnvoll, konkretere Formulierungen ins Gesetz zu schreiben, denn wir haben eine Reihe von nachgeordneten Institutionen des Landes wie unter anderem die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Thüringer Aufbaubank, die Klassenlotterie der Länder und die Thüringer Fernwasserversorgung. Hier kann man wirklich auch konkret benennen, wofür man das dann haben möchte.

Die in § 63 beabsichtigte Erweiterung, dass es dem Personalrat ermöglicht wird, Maßnahmen, die ohne seine Zustimmung getroffen wurden, zurückzunehmen, erachte ich für sehr schwierig. Stellen Sie sich eine Personalentscheidung zur Stellenbesetzung vor. Die betreffende Person muss warten, bis sämtliche Abstimmungen erfolgt sind. Das kann über einen längeren Prozess laufen, viel Zeit in Anspruch nehmen und die Stelle kann nicht neu besetzt, die Arbeit also nicht erledigt werden. Ich denke, das ist eine große Unsicherheit für den Betroffenen, die ihm so nicht zuzumuten ist.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass es sich hier bei dem Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsrechts um ein von Rot-Rot-Grün sehr überfrachtetes Gesetz handelt. Aber das ist nichts Neues, wir haben das schon beim Vergaberecht erlebt. Deshalb werden wir dem auch nicht zustimmen.

Die von der Landesregierung beabsichtigte Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Personalräte wird für die Dienstherren im öffentlichen Dienst teurer und aufwendiger. Es werden unnötige Kostenaufwüchse entstehen, allein durch die Erweiterung der Mitbestimmungsrechte bzw. im Streitfall durch das Anrufen der Einigungsstelle. Die Personalräte – ich habe es schon ausgeführt – benötigen mehr Zeit bei Vor- und Nachbereitung der Maßnahme, Zeit, die ihnen letztendlich für die ihnen obliegende Arbeitsaufgabe fehlt. Unabhängig von einer wirtschaftlichen, sparsamen Haushaltsführung und den

Erfordernissen am Arbeitsmarkt können auch nicht zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt werden. Dem hehren Ziel, eine schlanke, effektive, leistungsstarke öffentliche Verwaltung aufzubauen, wird dieser Gesetzentwurf nicht gerecht. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erreicht man durch gegenseitiges Vertrauen, Achtung, Respekt und einen fairen Austausch, nicht aber durch ein überfrachtetes Gesetz und nicht durch einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand und massive Verzögerung des Verwaltungshandelns. Meine Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf daher ab.

(Beifall CDU)

Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Lehmann für die Fraktion der SPD das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es gibt in der Politik immer mal wieder Kritik daran, dass die Unterschiede zwischen den Parteien nicht mehr so gut sichtbar sind. Heute ist ein Tag, an dem zumindest die Unterschiede zwischen der Koalition und der CDU sehr gut sichtbar werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Während die Koalition hier im Haus dafür streitet, dass es Mitbestimmung, ein gutes Miteinander und eine gute Zusammenarbeit in den Behörden und Dienststellen in Thüringen gibt, tut die CDU das nicht. Ich freue mich, dass heute eine ganze Reihe von Anzuhörenden hier ist, um die Debatte zu verfolgen. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle für die Zusammenarbeit in den vergangenen Wochen und Monaten danken, aber nicht nur dafür, sondern auch für Ihre Arbeit für Mitbestimmung und für Ihren Einsatz für die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, damit wir auch in Thüringen einen starken öffentlichen Dienst haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Die Beratung des Gesetzes hat in den vergangenen Wochen und Monaten eines immer wieder gezeigt – das ist auch heute schon deutlich geworden –: Es zeigt, warum wir mehr Mitbestimmung brauchen. Wenn einige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber immer noch der Meinung sind, es gebe keinen Zusammenhang zwischen guter Arbeit, wenn sie sagen, dass Mitbestimmung keinen Beitrag dazu leistet, dass wir Fachkräfte sichern können, dann ist das schon ein Teil des Problems. Wenn diese Arbeitgeber nun auch noch Teil der öf

fentlichen Hand sind, dann ist das umso problematischer.

(Beifall DIE LINKE)

Ich will eines noch mal ganz klar sagen – das betrifft nicht alle –: Aber die Härte, mit der einige in die Auseinandersetzung gegangen sind und mit der einige in der Anhörung, aber auch in der Presse argumentiert haben, die hat mich und meine Fraktion darin bestärkt, dass wir einen Ausbau der Mitbestimmung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst brauchen. Dabei ist in Thüringen eines klar: Wir haben nach wie vor Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt. Ja, die Arbeitslosigkeit ist in den vergangenen Jahren gesunken und Thüringen ist ein Land, das Chancen für Beschäftigte bietet. Wenn aber die Tarifbindung nur noch bei 18 Prozent liegt, wenn die Beschäftigten in Thüringen 24 Prozent weniger verdienen als im Bundesdurchschnitt und gleichzeitig drei Wochen länger arbeiten, dann zeigt das auch, dass wir noch einiges zu tun haben. Dann müsste man sich zumindest die Frage stellen, wie gut denn diese Chancen sind. Bieten sie tatsächlich Perspektiven, ermöglichen sie es, eine Familie zu gründen oder auch Angehörige zu versorgen und bekomme ich irgendwann eine gute Rente? Ohne eine starke innerbetriebliche Mitbestimmung werden wir all diese Fragen nicht lösen können. Denn Mitbestimmung ist die Basis dafür, dass in Unternehmen die Abläufe gemeinsam gut organisiert werden und es gelingt, unterschiedliche Interessen auch auszugleichen. Dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht immer einfach nur mehr wollen – und auch der Vorwurf kam im Rahmen der Anhörung ja an der einen oder anderen Stelle immer wieder –, sondern sehr wohl die wirtschaftliche Entwicklung im Blick haben, das konnten wir mit Thüringen in den Jahren nach der Wende, aber auch zum Beispiel nach der Wirtschaftskrise 2008/2009 sehen, denn die Beschäftigten haben hier sehr wohl gezeigt, dass die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes ihnen wichtig ist und dass sie sehr wohl bereit sind, dafür auch zu verzichten, wenn es notwendig ist. Das ist auch heute nicht anders. Genauso müssen wir dann eben aber auch darüber sprechen, wie wir Beschäftigte unterstützen und wie sie von wirtschaftlicher Situation profitieren. Denn ohne sie, ohne die Beschäftigten, würde es die positive wirtschaftliche Entwicklung gar nicht geben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Immer wieder angesprochen wurde auch: Mitbestimmung kostet Zeit und hält – und ich formuliere es mal ein bisschen überspitzt – letztendlich den Arbeitgeber nur dabei auf, das umzusetzen, was er

(Abg. Holbe)

selber will. Die Sozial- und Wirtschaftswissenschaft zeigt aber ein anderes Bild. Das Institut für Wirtschaftsförderung in Halle zum Beispiel hat belegt, dass die Produktivität unmittelbar nach der Gründung eines Betriebsrats zwar etwas abfällt, aber fünf Jahre nach der Gründung ein substanzieller Zuwachs der Produktivität nachweisbar ist. 15 Jahre nach der Gründung sind es schon 25 Prozent.

Aber nicht nur das, der DGB-Index „Gute Arbeit“ zeigt immer wieder, dass Beschäftigte, die in mitbestimmten Betrieben arbeiten, auch zufriedener mit ihrer Arbeit sind. Da müssen dann auch Kritikerinnen und Kritiker einsehen, in Unternehmen mit Interessenvertretungen sind nicht nur die Beschäftigten zufriedener, sondern die Unternehmen sind auch erfolgreicher. Personal- und Betriebsräte sind also kein Kostenfaktor, sondern sie sind ein Erfolgsgarant für Unternehmen.

Für mich ist an dieser Stelle eines klar: Der öffentliche Dienst hat, wie auch ansonsten auf dem Arbeitsmarkt, einen Vorbildcharakter und er hat eine Vorbildwirkung und muss mit gutem Beispiel vorangehen.

Worum geht es jetzt heute konkret? Wenn wir über das Thüringer Personalvertretungsrecht debattieren, reden wir nicht nur über die 100.000 Beschäftigten des Freistaats, die von dieser Novelle zur Stärkung der Mitbestimmung profitieren, sondern wir sprechen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Thüringen. Auch deswegen haben wir uns darauf verständigt, mit der Novelle die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zu erweitern und sogar über das hinauszugehen, was wir im Koalitionsvertrag ursprünglich vorgesehen haben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Der Gesetzentwurf der Landesregierung war für uns dabei eine sehr gute Grundlage, weil er in vielen Punkten schon Verbesserungen für die Beschäftigten des Landes vorgenommen hat. Ich will nur auf einige eingehen. Er gibt den Beschäftigten das Wahlrecht für den Betriebsrat ab dem ersten Tag der Beschäftigung, wenn sie das 16. Lebensjahr erreicht haben. Beamte in Elternzeit verlieren zukünftig nicht mehr ihre Wählbarkeit wegen einer über sechs monatigen Beurlaubung ohne Dienstbezüge. Die Amtszeit der Personalräte wird von vier auf fünf Jahre verlängert und es wird zum Beispiel die Möglichkeit geschaffen, einen Wirtschaftsausschuss einzurichten.

Der Gesetzentwurf hat aber einige Punkte offengelassen, das habe ich auch in der ersten Beratung hier im Parlament schon angesprochen und das ist auch im Rahmen der Anhörung wieder deutlich ge

worden. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, wie wir Personalvertretungen in ihrer Arbeit unterstützen und stärken können. Damit eng verbunden war der Wunsch, dass auf Grundlage des Gesetzes eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe möglich ist und verbindliche Rechte für Personalräte geschaffen werden. Das war auch das, was wir in den letzten Wochen immer wieder mit den Gewerkschaften und mit vielen Thüringer Personalräten diskutiert haben.

Denn eines ist ganz klar: Dieses Gesetz ist ein Gesetz, das Mitbestimmung ermöglichen soll. Es ist ein Gesetz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ich bin mir ganz sicher – und das habe ich hier eingangs schon gesagt –, dass davon auch der öffentliche Dienst in Gänze profitiert.

Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, an drei Punkten Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vorzunehmen. Der erste Punkt ist die Frage der Erweiterung der Mitbestimmungstatbestände in allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen Belangen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung enthielt hier bereits Erweiterungen der vollen und eingeschränkten Mitbestimmungstatbestände. An diesem Punkt haben die regierungstragenden Fraktionen die grundlegendste Änderung vorgenommen, indem wir den Personalräten künftig die Mitbestimmung in allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen eröffnen.

(Beifall DIE LINKE)

Davon ausgehend haben wir das Mitbestimmungsverfahren verändert, sodass in Zukunft nicht mehr die Frage besteht, ob der Personalrat zu beteiligen ist oder nicht. Er ist immer zu beteiligen. Zukünftig steht die Frage im Mittelpunkt, was passiert, wenn er einer Maßnahme nicht zustimmt, und hier haben wir die Einigungsstelle als Schlichtungsinstanz gestärkt.

Wir haben im Gesetz Fälle definiert, in denen die Einigungsstelle verbindlich entscheidet. Das betrifft beispielsweise die Aufstellung des Urlaubsplans oder die Frage der Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle, die Frage der Gestaltung von Arbeitsplätzen. Und weiterhin haben wir im Gesetz Fälle definiert, in denen die Einigungsstelle eine Empfehlung hat, aber die oberste Dienststelle oder die oberste Dienstbehörde endgültig entscheidet. Dies betrifft zum Beispiel die Fragen der Einstellungen, der Eingruppierungen, der Verlängerungen von befristeten Arbeitsverträgen. In diesen wesentlichen Fragen – deswegen, muss ich sagen, verstehe ich die Kritik der CDU nicht – bleibt das Letztentscheidungsrecht der obersten Dienstbehörde also erhalten, genauso wie es vorher enthalten war.

Der zweite Punkt ist die Angleichung der Freistellungsstaffel. Bisher ist es so, dass wir im öffentlichen Dienst weniger Freistellungen für Interessenvertretungen haben, als es in der Privatwirtschaft der Fall ist. Diese Ungleichbehandlung haben wir mit dem vorliegenden Änderungsantrag aufgehoben und die Staffel für die Freistellung der Mitglieder des Personalrats an das Betriebsverfassungsgesetz angeglichen. Auch damit werden wir unserer Vorbildwirkung gerecht. Denn das, was für Unternehmen seit Jahren gilt, muss auch gelten, wenn wir als Land Gesetzgeber sind.

Der dritte Punkt – das war der, der vielleicht einer der schwierigsten in der Debatte war, weil die Umsetzung nicht so einfach war – war die Frage der Mitbestimmung studentischer und Drittmittelbeschäftigter an Hochschulen. Schon in der Plenardebatte habe ich angesprochen, dass es nicht nachvollziehbar ist, warum es im Hochschulbereich bislang einige Beschäftigte gibt, die von der Mitbestimmung ausgenommen sind. Bei den Drittmittelbeschäftigten sieht das Gesetz jetzt vor, dass der Personalrat erst mal grundsätzlich zuständig ist und auf Antrag der betroffenen Beschäftigten über die Einstellung, Eingruppierung, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit sowie einer Höher- oder Hochgruppierung oder auch bei einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses mitbestimmen kann.

Außerdem verbessern wir mit dem Gesetzentwurf die Mitbestimmung studentischer Beschäftigter, die im Thüringer Hochschulgesetz als studentische Assistenten gefasst sind. Für die wird ein Assistentenrat gebildet, der gleichzeitig mit den Wahlen für die studentischen Vertretungen zum Senat gewählt wird, das heißt, jährlich zu wählen ist. Aus diesem Assistentenrat wird eine Person in den Personalrat entsendet, die Teilnahme-, Antrags- und Rederecht sowie in Angelegenheiten, die die Assistenten betreffen, Stimmrecht hat. Alles in allem trägt dieses Gesetz damit zu einer deutlichen Verbesserung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst bei.

Ich bin froh, dass wir diese Novelle nach der intensiven Debatte der vergangenen Wochen und Monate heute beschließen können.

Bevor ich schließe, möchte ich mich noch einmal an die Arbeitgeber, Behördenleiter, Dienststellenleiter und auch die Personalräte wenden. Nach dem heutigen Beschluss geht es darum, dieses Gesetz und die Stärkung der Mitbestimmung mit Leben zu füllen. Es geht darum, zu zeigen, dass mehr Mitbestimmung auch dem öffentlichen Dienst guttut und ihn stärkt. Ich appelliere an Sie alle, diese Möglichkeiten zu nutzen, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)