Vor gut einem Jahr hat die Landesregierung den Entwurf zur Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts vorgelegt. Vor gut einem Jahr war es – wie jetzt gerade auch in diesen Tagen – viel zu trocken. Die Ursache dieser Trockenheit, die ist uns allen bekannt. Es ist der fortschreitende Klimawandel. Die Kehrseite bilden Wetterereignisse mit lokalem Starkregen, deren Folgen wir alle noch vor Augen haben. Denken Sie nur an großflächige Überflutungen, Schlammlawinen, die sich durch Ortschaften wälzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Klimawandel entpuppt sich schon heute als bedeutender Stressfaktor für unsere Gewässer.
Deswegen haben wir ein Landesprogramm Gewässerschutz auf den Weg gebracht und ein Landesprogramm Hochwasserschutz. Mit der heutigen Novelle schließen wir den Kreis, denn ein innovatives, ja, ein engagiertes und komplexes Wassergesetz schließt den Kreis zur Frage, dass wir besser vorbereitet sind. Es ist ein Gesundheitsprogramm für unsere Flüsse und Bäche im ländlichen Raum, da hat der Abgeordnete Kummer völlig recht. Es ist ein Unterstützungsprogramm für den ländlichen Raum, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Und mit diesem längst überfälligen Gesetz – liebe Frau Tasch, seit 2010 wäre das Wasserwirtschaftsrecht in Thüringen eigentlich zu novellieren gewesen – haben wir drei Schwerpunkte angepackt. Das eine ist ein besserer Hochwasserschutz, das Zweite ist eine bessere Gewässerqualität und das Dritte ist die faire Kostenverteilung. Darüber muss zu reden sein, müssen wir heute abschließend auch noch einmal reden.
Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes haben wir den Gesetzentwurf breit aufgestellt. Zwanzig flächendeckende, einzugsgebietsbezogene Gewässerunterhaltungsverbände werden gegründet und ihnen wird die Gewässer- und Deichunterhaltung
für Gewässer zweiter Ordnung übertragen. Das ist – meine sehr geehrten Damen und Herren – eine Chance für die Regionen, die sich gemeinsam bei der Vorsorge für künftige Extremwetterereignisse aufstellen.
Ich bitte Sie, sich die Karte des Landes Thüringens mit seinen 844 unterschiedlichen Einheiten, die wir haben, auch einmal vorzustellen. Jede einzelne Gemeinde, jede einzelne Kommune hat Oberlieger und hat Unterlieger. Es geht also darum, gemeinsam daran zu arbeiten, dass es den bestmöglichen Schutz entlang dieser Gewässer gibt, und das leisten wir mit der Gründung der Gewässerunterhaltungsverbände, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Bislang war die Gewässerunterhaltung nur auf das Gebiet einer jeweiligen Gemeinde begrenzt; jetzt werden alle wasserwirtschaftlichen Fragen gemeinsam bewältigt, das heißt, die Last wird von den Schultern der einzelnen Kommunen genommen und in 20 Verbänden gebündelt. Man soll ja auch nicht so tun, als ob wir nicht wüssten, wie viel von der finanziellen Masse, die im KFA für die Gewässerunterhaltung gebündelt war, abgerufen wurde, und als ob wir sagen könnten, das ist in der Vergangenheit in ausreichendem Maße geschehen. Das war eben nicht der Fall, Frau Tasch.
Und ja, es gab einige wenige, die sich zu Gewässerunterhaltungsverbänden zusammengeschlossen hatten und diese Aufgabe erfüllt haben. Aber das Gros hat das gar nicht bewältigen können. Warum? Nicht, weil sie es nicht wollten. Das war nicht der Punkt. Weil aber zum Teil die Strukturen so sind, dass einer in der Gemeinde für die Friedhofsverwaltung, die Müllabfuhr und am Ende der Aufgabenkette auch noch für Gewässerunterhaltung verantwortlich war. Und das ist das Problem und das lösen wir mit den Verbänden, die fachlich und finanziell auskömmlich aufgestellt sind, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Natürlich haben wir mit dem Landkreistag am Anfang der Legislatur geredet: Könntet ihr euch vorstellen, landkreisscharf die Gewässerunterhaltung zu übernehmen? Die haben das Problem erkannt und haben gesagt, als Landkreise eine Struktur auf den Weg zu bringen, halten wir nicht für sinnvoll. Dann haben wir überlegt und haben gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund gerungen, dann haben wir wieder mit dem Landkreistag gesessen. Und ich meine, irgendwann muss das PingpongSpiel auch mal vorbei sein. Irgendwann haben wir gesagt, eine Struktur muss her, damit die Menschen sich darauf verlassen können, das Land leis
tet die beste Hochwasservorsorge gemeinsam mit den einzelnen Gemeinden. Und die haben wir jetzt, und zwar mit 20 Gewässerunterhaltungsverbänden – und ich wiederhole es noch mal –, die mit 15,5 Millionen Euro komplett vom Land finanziert werden, nicht 3 Millionen Euro, wie das früher der Fall war, wo man sich eben dieser Aufgabe gar nicht ausreichend widmen konnte, weil das Personal nicht da war, die finanziellen Mittel nicht da waren. Wir machen hier einen Neustart, und zwar im Sinne derjenigen, die sich darauf verlassen können müssen, dass das Land Verantwortung übernimmt.
Und ich will Ihnen auch sagen, warum mir gar nicht bange ist, dass diese Gründung bis zum 01.01.2020 geschehen wird. Ich will Ihnen sagen, dass ich da großes Vertrauen habe, und ich sage Ihnen auch warum. Weil mein Haus, insbesondere Herr Diening, der Abteilungsleiter, all jene, die in dem Bereich unterwegs sind, gemeinsam mit meinem Staatssekretär längst vorgearbeitet haben. Wir entwickeln nicht nur ein Gesetz, wir machen uns auf den Weg, gehen in die 20 zu gründenden Gewässerunterhaltungsverbände, laden zu breiten Informationsveranstaltungen ein, beantworten alle Fragen – wenn das nicht aktive Beteiligung der Menschen vor Ort ist – und leisten dann mit diesem Strukturaufbau und dem Aufstellen einer Mustersatzung die Starthilfe, die man auch braucht, um die Probleme anzugehen. Ich finde, so geht Politik: bürgernah, serviceorientiert und auch direkt an den Problemen vor Ort. So sollte das laufen. Und ich bin allen sehr dankbar, die sich da so engagiert haben.
Ich will auch jenen danken, die als bereits bestehende Gewässerunterhaltungsverbände – im Norden bei Dagmar Becker beispielsweise und im Süden auch bei Tilo Kummer gab es ja welche – hervorragend gearbeitet haben, die als Paten für die Idee standen. Diese Gewässerunterhaltungsverbände flächendeckend einzurichten, setzt voraus, dass man auch diejenigen hat, die darüber reden, was dann anders ist. Das haben Sie getan. Vielen Dank an dieser Stelle, dass Sie das unterstützt haben.
Ja, wir haben jetzt eine große, eine mutige, eine gemeinsame Lösung, wo ich der festen Überzeugung bin: Das ist genau der richtige Weg. 15,5 Millionen Euro liegen bereit. Und ich bin mir auch sicher, dass Städte wie Erfurt und Jena, wo ich großes Vertrauen habe, weil sie die Strukturen, weil sie
die Fachleute dafür haben, anderen dabei helfen und diese unterstützen können, das auf den Weg zu bringen, sodass auch sie am Ende davon profitieren werden. Nein, ich bin sogar davon überzeugt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir gehen davon aus, dass wir nicht nur einen großen Bereich der Hochwasservorsorge damit „erlegen“, sondern auch im Bereich Gewässerökologie mittelfristig viele Verbesserungen feststellen werden. Und ja, die Wasserrahmenrichtlinie, die der Abgeordnete Kummer angesprochen hat: 2015 hätten wir eigentlich den guten Zustand erreichen müssen, davon sind wir weit entfernt. Und da rede ich nicht nur über die Salzbelastung der Werra, da rede ich über ganz andere Dinge. Von daher ist auch das eine Situation, die wir hiermit anpacken.
Ich will Ihnen versichern – noch ein Grund, warum man Vertrauen in die 20 zu gründenden Verbänden haben kann –, dass die Mustersatzung, die wir entwickeln zum 30. Juni – so sieht es der Plan vor – im „Thüringer Staatsanzeiger“ bekanntgemacht wird. Ich wünsche denjenigen, die daran arbeiten und beim Gemeinde- und Städtebund das Ganze unterstützen, viel Kraft und Erfolg und denjenigen, die die Verbände zum 01.01.2020 aufstellen werden, das nötige Engagement, die gegenseitige Unterstützung im Land, um das gut an den Start zu bringen. Seien Sie versichert, die Thüringer Landesregierung will Sie dabei nach Kräften unterstützen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur die Gewässerunterhaltungsverbände sollen dem Hochwasserschutz dienen. Um diesen weiter zu verbessern, brauchen unsere Gewässer auch mehr Raum. Es gab ja lange sozusagen das Prä eines einseitigen technischen Hochwasserschutzes, wir brauchen aber auch mehr natürlichen Hochwasserschutz, Gewässer brauchen mehr Raum. Hierzu sollen – auch das regelt das Wassergesetz – Deichanlagen zum Schutz der Ortschaften rückverlegt und zugleich ertüchtigt werden. Landwirtschaftliche Flächen können dadurch auch bei größeren Hochwässern als Rückzugsraum – die Fachleute sagen Retentionsraum – genutzt werden.
Die neue vom Thüringer Bauernverband im Rahmen der Anhörung angeregte Regelung wird Landwirten mehr Rechtssicherheit geben, indem es einen gesetzlich normierten Rechtsanspruch gibt. Deswegen ein Dankeschön an dieser Stelle von mir für die Bereitschaft der Landwirte, einer solchen Verbesserung zugunsten der Unterlieger zuzustimmen.
Genauso muss das laufen, genauso geht Hochwasserschutz aus einem Guss. Das war der Bereich Hochwasserschutz.
Jetzt will ich gern zum Bereich Verbesserung der Gewässerqualität kommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bisher werden in Thüringen die Äcker bis an ihre Grenzen gedüngt, also Grenzen zu Gewässern. Probleme bereiten dann vor allen Dingen Abschwemmungen von umliegenden Feldern, durch die zu viel Phosphor in unsere Gewässer gelangt. Aber auch der intensive Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf unseren Feldern hat schädliche Auswirkungen auf die benachbarten Gewässer und deren Lebewesen. Da leidet natürlich nicht nur die biologische Vielfalt und das Ökosystem Fluss, sondern natürlich auch alle jene, die davon mittelbar betroffen sind. Ein paar Beispiele: Die Obere Helme oder die Untere Wipper, die Untere Unstrut sind in einem besonders schlechten Zustand. Ich zeige Ihnen mal die Karte Thüringens zu der Frage, wo wir denn den guten Zustand beim Thema „Phosphor“ schon erreicht haben. Der gute Zustand wäre nicht rot. Deswegen, Frau Tasch, wenn Sie mir vorschlagen, in diesem Bereich punktuell tätig zu werden – punktuell heißt in ganz Thüringen. Das ist die Aufgabe, vor der wir stehen. Deswegen auch die Strukturen, die wir vorschlagen, ich rede über die Gewässerrandstreifen.
Das Wassergesetz sieht das Errichten eines Gewässerrandstreifens und ein gleichzeitiges Verbot der Anwendung von Pflanzen- und Düngemitteln im gesamten Gewässerrandstreifen vor. Innerorts sind das 5 Meter, außerorts 10, hier ist der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln nicht erlaubt. Dieses bundesweit einmalige Optionsmodell bietet folgende Chance: Beim 10-Meter-Randstreifen kann der Landwirt den gesamten Streifen ab der Uferkante als Ackerland nutzen, wenn er ihn frei von Düngemittel und Pestiziden hält. Begrünt er die ersten 5 Meter ab der Uferkante hingegen durchgehend, kann die restliche Ackerfläche ohne Einschränkung landwirtschaftlich genutzt werden. Das ist bundesweit einmalig, das ist gemeinsam ausverhandelt, in guter Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsressort. Vielen Dank an meine Kollegin Keller. Den Belangen der Landwirte wurde Rechnung getragen, indem das dahinterstehende Verwaltungsverfahren wesentlich vereinfacht und der Start auf Anfang 2020 verschoben wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die durch den Gewässerrandstreifen verbesserte Gewässerqualität geht also Hand in Hand mit verschiedenen Punkten, übrigens auch mit einem verbesserten Insektenschutz. Wer sich einmal von Ihnen die Mühe gemacht hat, den Text des Volksbegehrens „Arten
vielfalt in Bayern“ zu lesen, sieht, dass man dort fordert, dass es die Uferrandstreifen gibt. Wir führen sie heute mit dem Wassergesetz ein und leisten damit einen bedeutenden Beitrag zur Artenvielfalt. Dafür bin ich sehr, sehr dankbar, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Der dritte Punkt – und Frau Tasch, dass Sie das ärgert, das glaube ich Ihnen sofort. Ich glaube Ihnen, dass Sie das ärgert, weil Sie selbst damit hadern, dass das Land Thüringen beim Thema „Abwasser“ Schlusslicht ist. Ich sage Ihnen ganz offen: Ich konnte das am Anfang gar nicht glauben. Wenn man sich die Zahlen anschaut, Sachsen und Sachsen-Anhalt mit einem Anschlussgrad bei Kläranlagen und Abwasseranschlüssen von 96 Prozent. Dann schaue ich mir Thüringen an und wir sind bei gerade mal 80 Prozent und man versteht die Welt nicht mehr. Man versteht die Welt nicht mehr, weil es über 100 Abwasserzweckverbände gibt und am Ende die Frage steht, warum wir an dieser Stelle so schlecht aufgestellt gewesen sind.
Dass Sie es ärgert, dass Sie die Mittel damals 2010 nicht hatten, das mag sein. Aber dass wir unsere Verpflichtungen zu erfüllen haben, eben auch im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie, da müssen Sie zugeben, dass Sie 2010 an der falschen Stelle gespart haben, indem Sie die Mittel abgesenkt haben. Das gehört nämlich auch zur Wahrheit dazu. RotRot-Grün räumt mit diesem Versäumnis auf, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Deswegen sage ich: Eine faire Kostenverteilung bei Abwasseranschlüssen im Land heißt, dass wir mit dieser Misere aufräumen, heißt, dass wir auch hier im ländlichen Raum endlich anschlussfähig werden an bundesdeutsches Niveau.
Ich bin dem Gemeinde- und Städtebund wirklich sehr dankbar, dass es uns gelungen ist, mit dem Abwasserpakt, den wir gemeinsam ausverhandelt haben, Neureglungen zu schaffen, von denen alle profitieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Neuregelung sind die Aufgabenträger verpflichtet, Ortschaften oder Ortsteile mit mehr als 200 Einwohnerinnen und Einwohnern an eine öffentliche Kläranlage anzuschließen. Das gilt auch für Ortschaften mit weniger als 200 Einwohnerinnen und Einwohnern, sofern der Anschluss aus wasserwirtschaftlichen Gründen geboten ist, wenn sie zum Beispiel in Nachbarschaft zu einer Trinkwassergewinnungsanlage steht. Und um es auf den Punkt zu
bringen: Die neuen Regelungen im Abwasserbereich zielen darauf ab, dass es eine verbesserte, keine verschlechterte Förderung, wie Sie es dargestellt haben, der Zweckverbände gibt und dass wir die Bürgerinnen und Bürger unterstützen, dass sie ihren Anschluss bekommen, und zwar mit einer höheren Vergütung, als es sie bei Ihnen gab. Das sind die Verbesserungen. Die sind auch zu benennen. Damit schließen wir ganz klar die Gerechtigkeitslücke, die Sie aufgerissen haben.
Das Land sorgt also für eine faire Kostenverteilung, wir mildern die finanziellen Belastungen für die Menschen, wir stellen den Aufgabenträgern mehr Geld bereit, wir ermöglichen das Umsetzen größerer Förderprogramme. Schon seit August 2018 beträgt die Fördersumme für einen Ersatzneubau 2.500 Euro, statt bislang 1.500 Euro. Das heißt, wir tragen unseren Teil dazu bei, dass wir die Gerechtigkeitslücke geschlossen kriegen und dass wir Schutz des Wassers nicht nach Kassenlage machen. Das ist der entscheidende Punkt.
Und abschließend: Ja, Fracking wird ausgeschlossen mit diesem Gesetzentwurf. Auch diesen Punkt haben wir ganz klar im Wassergesetz aufgenommen. Und wir lösen vor allen Dingen auch das Problem der herrenlosen Speicher.
Ich will zum Schluss zusammenfassen und danken, vor allen Dingen möchte ich mich ganz herzlich bei meinem Staatssekretär bedanken, der heute der Debatte sehr gern beigewohnt hätte, weil er in dem Bereich sehr aktiv war im ganzen Land, aber uns, das Land Thüringen, bei der Umweltministerkonferenz vertritt. Vielen Dank.
Mein Dank gilt auch natürlich meinem Haus, ganz besonders dem Abteilungsleiter Herrn Feustel; Herrn Peters, der in unermüdlicher Arbeit immer wieder nach Lösungen gesucht hat; Herrn Diening, der von vornherein davon fest überzeugt war, die Gewässerunterhaltungsverbände, die müssen jetzt kommen, wir haben keine Zeit mehr zu verlieren; Herrn Wagner, der im Abwasserbereich ganz klar die Unterstützung gesucht hat, landauf, landab, damit wir das lösen können; Herr Schymura und vielen anderen, die bei mir im Haus auch in den entsprechenden Referaten unermüdlich am Wassergesetz gearbeitet haben. Ich danke natürlich auch dem TLUBN und dem Präsidenten, Herrn Suckert, der Landtagsverwaltung, den Anzuhörenden und abschließend noch mal Ihnen, sehr geehrte Abgeordnete, dass Sie dazu beitragen wollen, dass wir ein Wassergesetz bekommen, was zum einen wirklich für Thüringen ein besonderes Gesundheitsprogramm für den ländlichen Raum ist, weil Flüsse und
Seen dadurch deutlich besser durchatmen können und sauberer werden. Wir werden ein gerechtes, ein faires, ja, ein vorsorgendes Wassergesetz bekommen, dafür bin ich Ihnen allen dankbar. Ich hoffe, dass das Wassergesetz eine breite Zustimmung aus den Reihen des Thüringer Landtags erfährt. Vielen Dank.
Vielen Dank. Wir kommen dann zu den Abstimmungen. Zunächst ist über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/7190 abzustimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Rietschel. Damit ist dieser Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt.