Protokoll der Sitzung vom 12.06.2019

vorgehalten wird. Denn, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Politik kann man nicht schönschreiben und auch nicht bunttwittern. Die Aufforderung oder die Herausforderung für uns alle ist, Politik einfach gut zu machen, dann hat man auch keinen Grund zu solcher Kritik. Es ist ja nicht so, dass wir uns Kritik nur gefallen lassen müssten oder – wie heißt es immer so schön – sie aushalten müssen. Wir müssen sie annehmen, eigentlich freudig annehmen, denn sie ist eine notwendige und existenzielle Voraussetzung für eine parlamentarische Demokratie. Genau das unterscheidet uns von demokratiefeindlichen Entwicklungen, wie sie sich leider auch in europäischen Ländern in den letzten Jahren abzuzeichnen beginnen. Da haben wir es mit Regierungschefs zu tun, die eigentlich, wie in einer Demokratie üblich, auf Zeit gewählt werden, sich dann aber einer demokratischen Kontrolle entheben und zu Langzeitautokraten emporheben wollen.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU hier im Thüringer Landtag hat dann zur Reaktion von Annegret Kramp-Karrenbauer gesagt: Das müssen wir jetzt irgendwie regulieren, das sei unglücklich gewesen. Er hat sich also eigentlich davon distanzieren wollen. Jedoch bestand kein Anlass zur Entspannung, weil Tankred Schipanski, CDU-Bundestagsabgeordneter, selbst mit den Worten twitterte: „Es ist einfach nur unschön, wie man Äußerungen bewusst verdreht. [AKK] hat sich für eine Regulierung ausgesprochen, die wir offline selbstverständlich haben [und] online selbstverständlich brauchen. Daran werden die Digitalpolitiker der [CDU] gerne mit[wirken].“ Ich rufe Ihnen jetzt zu: Wir Sozialdemokraten – ich denke, ich spreche hier auch für die Koalitionspartner – wollen daran nicht wirken.

(Beifall SPD)

Wenn man Herrn Schipanski liest, da war eben leider nicht nur gekränkte Eitelkeit im Spiel, sondern es scheint ein politisches Programm zu geben, unliebsame Meinungen begrenzen zu wollen. Leider ging es dann heiter weiter mit der nächsten Faust ins Auge – möchte ich schon fast sagen. Es erreichten uns Nachrichten, unter dem netten Titel „Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts“ soll es jetzt einen großen Spähangriff auch auf Journalistinnen und Journalisten und auf die ganzen Untersuchungen und investigativen Verbindungen geben, die sie für ihre Arbeit brauchen. Seit 2017 haben wir den Staatstrojaner – leider, sage ich Ihnen. Aber immerhin waren bei diesem Staatstrojaner – also der Software, die sich unbemerkt einklinken kann – Medien ausdrücklich ausgenommen. Das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, muss auch so bleiben. Es gibt kein Supergrundrecht auf Totalkontrolle, aber ein Wertesystem in unserer Verfassung

(Vizepräsidentin Jung)

mit festen Grenzen für die Ausübung staatlicher Gewalt und Kontrolle.

In Nummer 3, da hatten wir unsere Aktuelle Stunde hier schon formuliert, hieß es: Alexa soll künftig zu Hause mithören können. Ich freue mich, dass es inzwischen ein Dementi der schleswig-holsteinischen Landesregierung bei der Innenministerkonferenz gegeben hat. Dort haben sie gesagt: Nein, es ist nicht so, dass wir das alles können wollen oder wir wollen eigentlich nur können, was man darf, und wir wollen nicht dürfen, was man kann. Das ist schon mal eine wichtige Klarstellung. Aber diese Klarstellung hat seitens des Bundesministeriums des Innern gefehlt. Im Gegenteil, dort gab es gar keine Dementi, sondern eigentlich eine Bestätigung, denn es wurde gesagt, es sei sinnvoll und wichtig, dass man auch künftig auf solche Daten wie Alexa-Daten zugreifen könnte, und dafür würde man jetzt mal die rechtlichen Voraussetzungen prüfen. Aber das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wäre nichts anderes als Stasi 4.0, wenn Sie jetzt zu Hause beim Frühstück schon mal ihre nachrichtendienstlichen Erkenntnisse automatisch übermitteln. Auch das ist wirklich das Allerletzte, was wir wollen können.

Diese drei Vorhaben nicht umzusetzen, unterscheidet uns wirklich von postdemokratischen Autokratien. Deswegen haben wir das Thema hier auch heute angemeldet. Wir haben zu garantieren, was unsere Väter und Mütter der Verfassung sinnvollerweise ins Grundgesetz und auch in die Thüringer Verfassung festschreiben wollten, nämlich Freiheitsrechte wie die Presse- und Medienfreiheit dürfen niemals mehr zum Spielball von politischen Mehrheiten werden.

(Beifall SPD)

Das bleibt auch im 70. Jahr des Grundgesetzes und am 25. Geburtstag der Thüringer Landesverfassung unsere Aufgabe. Wir wollen und verteidigen den Diskurs, wir wollen und verteidigen die Freiheit der Recherche, wir wollen und verteidigen die Freiheit der Berichterstattung und wir wollen und verteidigen die Freiheit der Meinung im Internet. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Höcke das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der

Tribüne, die Meinungs- und die Pressefreiheit sind besonders hohe verfassungsrechtliche Güter für die Demokratie. Dass selbige in unserem Land durchaus bedroht sind, haben wir als AfD-Fraktion auch hier im Hohen Haus wiederholt in Erinnerung gerufen und auch Initiativen ergriffen, dieser Bedrohung entgegenzuwirken.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Deswegen schließen Sie bei Ihrem Parteitag auch die Presse aus!)

Wenn nun die Bundesvorsitzende der CDU in einem Akt entlarvender politischer Hilflosigkeit angesichts eines Desasters auf dem politischen Schlachtfeld der neuen Medien den Einfall hat, das Internet stärker zu regulieren, so muss man solche Gedankenspiele in der Tat strikt zurückweisen. Wir wollen keine Zensur des Internets!

(Beifall AfD)

Dass sich jetzt allerdings ausgerechnet die SPD als wackere Verteidigerin der Freiheit im Netz zu inszenieren versucht, das ist tatsächlich bemerkenswert. Als ich den Antrag der Kollegen von der SPD zu dieser Aktuellen Stunde las, fragte ich mich, ob die SPD angesichts ihres beschleunigten Niedergangs jetzt einen Sinn für makabere Selbstironie entwickelt hat oder ob sie wirklich schon so desorientiert ist, dass ihr ihre unfreiwillige Komik gar nicht mehr entgeht. Ja, man weiß es nicht, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete. Aber eines gilt es doch noch mal in Erinnerung zu rufen: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, liebe Kollegen von der SPD. Denn ich erinnere in diesem Zusammenhang gern noch mal daran, wer denn das unsägliche Netzwerkdurchsetzungsgesetz ins Werk gesetzt hat. Es war federführend der damalige SPD-Justizminister Maas. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist doch das aktuellste Musterbeispiel eines Angriffs auf die Meinungsfreiheit und der Installation von Zensurmechanismen und das trägt – wie ich schon erwähnte – die Handschrift der SPD.

(Beifall AfD)

Dann erinnere ich in diesem Zusammenhang gern an die inzwischen leider beschlossene Urheberrechtsrichtlinie der EU. Wo, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete von der SPD, war denn Ihr Widerstand gegen das Überschreiten der Grenze zur Zensur, die diese Richtlinie markiert? Ganz kleinlaut war Ihre SPD da. Ja, Herr Kollege Hey, Ihre Kollegin, die SPD-Justizministerin Barley, die ja Nachfolgerin von Herrn Maas ist, twitterte im Februar, dass sie sich regierungsintern – ich betone: „regierungsintern“ – für die Streichung des Artikels 13 ausgesprochen habe, aber leider sei der Artikel 13 dann doch Bestandteil der Urheberrechtsrichtlinie

(Abg. Marx)

geblieben. Sascha Lobo, der wohl eher kein Parteigänger der AfD ist, kommentierte selbst zu Recht mit folgenden Worten – ich zitiere, Frau Präsidentin –: „Wenn Mutlosigkeit ein Wappentier bräuchte, ich würde die Sozialdemokröten vorschlagen, die laut quaken, dann nicht springen und hinterher erklären, wie viel man durch den Verzicht auf den Sprung gewonnen habe.“ Die SPD – so Lobo – erweise sich in dieser Sache einmal mehr als „AllesMitmach-Partei“.

(Beifall AfD)

Und so ist es leider auch. Das sage ich ganz bewusst so betont, weil ich tatsächlich einen großen Respekt vor der ehemals großen und bedeutenden Arbeiterpartei SPD habe. Diese SPD macht alles mit auf dem Weg in die Internetzensur und die Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Also, meine Damen und Herren von der SPD, Sie sollten sich mit der Kritik an der Union in diesem Zusammenhang zurückhalten, denn wenn es darauf ankommt, ziehen Sie im Angriff auf die Meinungsfreiheit willfährig mit. Tun Sie also heute hier nicht so, als wären Sie gerade die Verteidigerin oder der Verteidiger der Freiheit. Sie sind es leider nicht. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordnete Henfling das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, ich bin der SPD-Fraktion für die Aktuelle Stunde sehr dankbar und hoffe natürlich, dass aus dieser Aktuellen Stunde heraus auch bei den SPD-Innenministern die Erkenntnis reift, dass wir das, was da gerade diskutiert wird, so nicht mittragen können. Mit dem Blick auf das Agieren der Bundesvorsitzenden der CDU und des Bundesinnenministers ist man sich allerdings nicht mehr ganz so sicher, ob der Konsens, dass Meinungsund Pressefreiheit ein hohes Gut in unserer Demokratie sind, tatsächlich noch gilt. Mir scheint es, dass die altes Volksweisheit „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“ in neuem Glanz erstrahlt, und zwar besonders dann, wenn die CDU orientierungslos im politischen Raum den Kontakt zu den Menschen verloren hat. Anders ist es nicht zu erklären, dass sich Annegret Kramp-Karrenbauer zu ihrer irrwitzigen Äußerung hat verleiten lassen, man müsse auf die digitalen Medien die glei

chen Regeln anwenden wie in der analogen Welt, um Wahlempfehlungen zu unterbinden. Konkret sagt Frau Kramp-Karrenbauer: „Was wäre eigentlich in diesem Lande los, wenn eine Reihe von, sagen wir, 70 Zeitungsredaktionen zwei Tage vor der Wahl erklärt hätten, wir machen einen gemeinsamen Aufruf: ‚Wählt bitte nicht CDU und SPD.‘“ Es stellt sich die Frage: „Was sind eigentlich Regeln aus dem analogen Bereich und welche Regeln gelten eigentlich für den digitalen Bereich?“

Um das mal klarzustellen: Es gibt keine einschränkenden Regelungen für Wahlempfehlungen in Medien, nein, sogar mehr noch, tatsächlich stellte das Bundesverfassungsgericht bereits 1979 fest: „Das Grundrecht der Pressefreiheit umfasst die Freiheit, die Tendenz einer Zeitung festzulegen, beizubehalten, zu ändern und diese Tendenz zu verwirklichen.“ Wahlempfehlungen sind damit nicht nur zulässig, sondern auch von der Pressefreiheit höchstrichterlich gedeckt. Diese Regeln aus der analogen Zeit wenden wir gern auch auf die digitale Welt an. Aber das – und auch das gehört zur Wahrheit dazu – wurde in der deutschen Vergangenheit schon getan. Es wurden schon mehrfach Wahlempfehlungen in deutschen Zeitungen gedruckt bzw. von Prominenten ausgesprochen, aber damals war es eben pro CDU. Na ja, und ich bezweifele, dass es das ist, was Frau Kramp-Karrenbauer hören will.

Es ist auch nicht neu, dass von staatlicher Seite, meist unter CDU-Führung, versucht wird, Einfluss auf die Berichterstattung zu nehmen. Die deutsche Geschichte weist dort einige Beispiele auf; das Stichwort „Spiegel-Affäre“ sollte jedem etwas sagen. Auch heute können wir Parallelen zu den damaligen Vorgängen festhalten. Auch heute will die Bundesregierung Zugriff auf die Quellen von Journalistinnen und Journalisten erhalten und den Quellenschutz untergraben. Das wurde im Entwurf des Bundesinnenministers deutlich, die Onlineüberwachung auch für die Geheimdienste zu ermöglichen. Der Ausnahmebereich der Presse wurde kurzum gestrichen. Das Innenministerium hat jetzt nach massiver Kritik angekündigt, die Ausnahme für die Presse wieder aufzunehmen. Das hilft der Presse aber nur im ersten Schritt. Das Ausspähen von Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern steht weiterhin auf dem Plan der Innenministerkonferenz. Geplant ist, dass gezielt Schwachstellen in sichere Verbindungen eingebaut und bestehende Sicherheitsstandards herabgesetzt werden sollen zugunsten staatlicher Kontrollmaßnahmen.

Wir haben als Grüne wirklich keinen Bock auf weitere Grundrechtseingriffe und fordern unseren Innenminister konkret dazu auf, gegen diese Pläne auf der Innenministerkonferenz zu stimmen. Mit

(Abg. Höcke)

diesen Maßnahmen schaffen wir keine Sicherheit. Wir säen Zweifel am demokratischen System. Die CDU sollte endlich verstehen, wie die digitale Welt funktioniert, Grundrechte ernst nehmen und nicht mit Gummiknüppeln nach Bits und Bytes schlagen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die „Süddeutsche Zeitung“ hat das eigentlich relativ gut zusammengefasst. Man kann die Menschen momentan nur dazu auffordern: Schmeißen Sie Ihre Alexa und Ihre Siri aus dem Fenster und gehen Sie auf die Straße gegen diesen Versuch, in die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit einzugreifen. Das untergräbt unsere Demokratie und wir alle sind dafür verantwortlich, etwas dagegen zu tun. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner hat Abgeordneter Wucherpfennig, Fraktion der CDU, das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, um es gleich am Anfang zu sagen: Für die Union sowohl im Bund als auch im Land oder in den Kommunen gilt: Die Meinungs- und Pressefreiheit ist ein besonders schützenswertes, unantastbares hohes Gut unseres demokratischen Rechtsstaats.

Die Meinungs- und Pressefreiheit ist bekanntlich per Grundgesetz und in Thüringen im Pressegesetz gesetzlich verankert. Durch diese gesetzlichen Verankerungen der Meinungs- und Pressefreiheit wird die freie Berufsausübung und vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen garantiert, wobei sowohl das Presseerzeugnis als auch dessen Produktion und Verbreitung geschützt sind. Ein wichtiger Grundsatz unserer Pressefreiheit besteht zudem darin, dass im Unterschied zu diktatorischen Gesellschaftsformen der Zugang zum Journalistenberuf nicht staatlich reglementiert wird und die Gründung von Verlagen keiner Zulassung bedarf.

Meine Damen, meine Herren, unter Demokraten besteht daher von jeher Konsens, die freie Berufsausübung der Journalisten zu unterstützen. Die CDU hat sich von Anfang an gemeinsam mit allen Demokraten in unserem Land dafür eingesetzt, dass die Journalisten ihre gesetzlich definierten Aufgaben diskriminierungsfrei wahrnehmen können, indem man sie mit bestimmten Rechten und Schutzmaßnahmen per Gesetz ausgestattet hat. Nachfolgend nur zwei Beispiele:

Erstens: Durch das Zeugnisverweigerungsrecht müssen Journalisten weder ihre Quellen noch ihre Rechercheergebnisse offenlegen.

Zweitens: Durch das Landespressegesetz werden Behörden zur Auskunft gegenüber Journalisten verpflichtet, hiervon ausgenommen: bei schwebenden Verfahren und Geheimschutz oder bei Verletzung privater Interessen.

Meine Damen, meine Herren, die CDU nimmt sowohl die Rechte der Akteure in den sozialen Netzwerken sehr ernst als auch die Interessen der Plattformbetreiber als Geschäftsmodell. Aber wir sorgen uns auch um die Betroffenen, die im Netz Opfer von Straftaten geworden sind. Zur Meinungsfreiheit sagen wir unbedingt Ja, aber nicht um den Preis der massenhaften Verletzung von Persönlichkeitsrechten, die eine Gefahr für unsere Demokratie und Zivilgesellschaft sein kann. Demokratie und Meinungsfreiheit sind so zu schützen, indem auch die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen Individuums geschützt werden.

Und, meine Damen, meine Herren, ich bin schon der Auffassung, dass unser Recht der analogen Welt auch in der digitalen Welt gelten muss. So können wir nicht akzeptieren, dass die großen Plattformen von Unternehmen wie Facebook, Twitter und Google meinen, sie können und könnten ihre selbstdefinierten Gemeinschaftsstandards an die Stelle unserer demokratisch legitimierten Gesetze stellen. Bei dieser Grundsatzfrage geht es auch darum: Wer soll die Regeln im Netz bestimmen, die Facebooks dieser Welt oder der demokratisch legitimierte Rechtsstaat? Ich denke, Letzterer.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das maßgeblich von der SPD unter der Federführung des damaligen Justizministers Heiko Maas am Ende der letzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestags erarbeitet wurde. Danach ist strafbaren Inhalten auch in sozialen Netzwerken wirksam entgegenzutreten. Deshalb ist auch die Schaffung des entsprechenden gesetzlichen Rahmens zu begrüßen. Aus der Sicht bleibt es dabei: Meinungs- und Pressefreiheit ist in unserer Demokratie ein essenzielles Grundrecht. Es ist die Meinungs- und Pressefreiheit in den Grenzen unseres Grundgesetzes, allerdings auch unter Berücksichtigung anderer Gesetze wie beispielsweise des Schutzes der persönlichen Ehre, des Jugendschutzes und dergleichen.

Meine Damen, meine Herren, abschließend: Die CDU setzt anstelle einer Regulierung politischer Meinungsäußerungen im Internet vielmehr auf die digitale Bildung und somit auf eine Stärkung der Digital- und Medienkompetenz, die Selbstregulierung

(Abg. Henfling)

von Plattformbetreibern sowie eine Stärkung der Debattenkultur in den Netzwerken, aber auch auf eine konsequente Anwendung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Vielen Dank.

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Dittes das Wort.

Meine Damen und Herren, ich will einräumen, das ist vielleicht nicht der Höhepunkt der heutigen parlamentarischen Beratung, aber so unwichtig ist das Thema, das wir in dieser Aktuellen Stunde diskutieren, nun auch nicht, dass so wenige Abgeordnete hier im Raum sein müssen.

Es ist natürlich auch interessant, wie unterschiedlich, Herr Wucherpfennig, die Fraktionen an die Themenstellung herangehen. Das ist natürlich das Besondere bei einer Aktuellen Stunde, weil man das eigentliche politische Anliegen des Antragstellers auch mit der neuen Begründungserfordernis nur unzureichend erfassen kann. Ich bin schon – sage ich mal – überrascht gewesen, wie unterschiedlich doch die Fraktionen herantreten, und vielleicht werden Sie auch in meinem Redebeitrag einen fünften Aspekt, wie man sich dem Thema nähern kann, entnehmen können.