ist. Ich kann das in meiner Rede sehr kurz machen. Ich schließe mich Herrn Kollegen Dittes und Herrn Kollegen Höhn an und auch ganz ausdrücklich Herrn Fiedler, denn, Herr Fiedler, vorher – da schließe ich mich auch Herrn Dittes an – dachte ich, dass Sie hier eine versteckte Kritik im Antrag eingebaut haben, aber Sie haben klargestellt, dass es eigentlich Lob und Vertrauen ist, das Sie dem Innenminister Herrn Dr. Poppenhäger aussprechen. Ich entnehme Ihren Worten, dass Sie sich genauso freuen wie wir, dass es eine neue Landesregierung gibt, die diese Herausforderung jetzt annimmt.
Ich habe Sie so verstanden und deshalb freue ich mich darauf, dass die Koalition beschlossen hat, diesen Antrag der Opposition an den Innenausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen. Vielen Dank.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Minister Dr. Poppenhäger erhält jetzt das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, erst einmal bedanke ich mich für die sehr sachliche und konstruktive Diskussion. Ich will die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle dann auch noch die Nicht-Gothaer unter unseren Besuchern zu grüßen, die natürlich genauso herzlich willkommen sind wie die Gothaer.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zum Aufbau des digitalen Funknetzes sind mittlerweile 178 sogenannte Basisstationen im gesamten Land errichtet und eine Stelle zum Betrieb unserer technischen Überwachung des Funknetzes ist beim Thüringer Landeskriminalamt etabliert worden. Ebenfalls wurde die Umstellung des Kommunikationssystems für die nicht polizeiliche Gefahrenabwehr bei der Errichtung der Netzinfrastruktur berücksichtigt. Darüber hinaus ist sich die Landesregierung auch bewusst, dass die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren durch moderne Kommunikationsmittel, das heißt die Einführung des Digitalfunks, zu stärken ist. Um dieser anspruchsvollen Aufgabe gerecht zu werden, bedarf es in den kommenden Jahren großer Anstrengungen durch alle Beteiligten,
denn es ist uns bewusst: Wir haben einiges an Zeitverzug aufzuholen. Dabei sollen das Wissen und insbesondere auch die gewonnenen Erfahrungen im Bereich der Polizei mit in die zukünftigen Maßnahmen für die Einführung des Digitalfunks im Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr einfließen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Blick auf den Antrag der CDU-Fraktion will ich ausführen, dass die Umstellung für diesen sehr großen Bereich abgestuft erfolgen soll. In der ersten Phase wird mit der Einführung des Digitalfunks bei den Feuerwehren entlang der ICE-Neubaustrecke Berlin-Nürnberg begonnen. Wir hörten bereits davon. In den vielen Tunnelanlagen auf dieser Strecke wird ausschließlich die leistungsfähige digitale Funktechnik für die Funkversorgung eingebaut. Auf der Teilstrecke von Erfurt bis Halle an der Saale wurde bereits mit dem Probebetrieb begonnen. Die Behörden der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr in diesem Bereich nutzen bereits die digitale Funktechnik zur Kommunikation in den Eisenbahntunneln. In der zweiten und abschließenden Phase erfolgt die landesweite Einführung des Digitalfunks in den Behörden der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr auf Basis eines mit den Kommunen noch abzustimmenden Migrationsplans. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat unter Leitung von Herrn Staatssekretär Götze in den vergangenen Wochen mehrere abstimmende Gespräche mit den Verantwortlichen der Landkreise und kreisfreien Städte sowie mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Einführung des Digitalfunks bei der polizeilichen Gefahrenabwehr bzw. bei der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr geführt. Eine weitere intensive Beteiligung der Kommunen, der kommunalen Aufgabenträger bei allen notwendigen Maßnahmen ist durch die Einrichtung von Gremien und Arbeitskreisen sowohl auf der politischen Ebene als auch auf der von Fachausschüssen und auf der Arbeitsebene beschlossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, belastbare Aussagen zu den Gesamtkosten, die durch die Einführung des Digitalfunks im nicht polizeilichen Bereich entstehen, können derzeit noch nicht getroffen werden. Insbesondere sind der konkrete Ausstattungsbedarf der einzelnen Kommunen, das zukünftige Alarmierungsverfahren und die Anzahl der auf Digitalfunk umzurüstenden zentralen Leitstellen noch nicht abschließend ermittelt. Die Beschaffung allerdings der Digitalfunkgeräte und der Einbau in die Einsatzfahrzeuge werden derzeit mit einem Schätzwert von insgesamt 24,8 Millionen Euro kalkuliert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die bundesweite Einführung des Digitalfunks in Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ist eine umfangreiche, aber auch notwendige und zukunftsweisende Aufgabe. Die Analogtechnik
wird sukzessive bundesweit in allen Ländern und landesweit in allen Gebietskörperschaften durch die digitale Funktechnik abgelöst. Dabei müssen wir uns im Klaren sein, dass es in dieser Übergangsphase zur Gewährleistung einer einwandfreien Kommunikation der Einsatzkräfte untereinander unumgänglich sein wird, beide Funksysteme parallel zu betreiben.
Die Verständigung von Einsatzkräften verschiedener Organisationen untereinander kann in den oft gefährlichen Einsätzen mitunter auch lebenswichtig sein. Dieser Notwendigkeit ist sich die Landesregierung sehr bewusst. Insofern begrüße ich den Antrag der CDU-Fraktion zu diesem wichtigen Thema. Und aufgrund der von mir vorgetragenen Vielfältigkeit der Aufgabenstellung möchte ich für die Landesregierung auch eine vertiefte Diskussion im Ausschuss anregen. Vielen Dank.
Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt worden. Wir stimmen darüber ab. Wer der Ausschussüberweisung die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei den Stimmen aller Fraktionen ist der Antrag an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen worden.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler auf den Rängen, liebe Kolleginnen und Kollegen Lehrer hier im Hohen Hause! Ich möchte mit einer klaren Feststellung beginnen: Das gegliederte Schulsystem, wie es sich in unserem Freistaat in den letzten 25 Jahren entwickelt hat, ist ein Erfolgsmodell.
das von vielen engagierten Kollegien vor Ort in den Grundschulen, in den Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen, Förderschulen und Gemeinschaftsschulen aufgebaut und getragen wurde und wird.
Ein erfolgreiches System kann aber nur stark und leistungsfähig bleiben, wenn die Motoren, also jene, die es antreiben, regelmäßig gepflegt, gestärkt, gefördert und irgendwann auch ersetzt werden können. In diesem Sinne ist der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion zu verstehen. Die CDU-Fraktion widmet sich mit dem vorliegenden Antrag einmal mehr einem bildungspolitischen Themenfeld, das in den vergangenen Jahren mehr und mehr zu einer Herausforderung für die Schulen vor Ort wurde. Auch wenn die Koalitionsfraktionen gleich wieder nervös werden: Es geht uns nicht um große Politik oder verschlafene Arbeit im Kultusministerium – ganz im Gegenteil. Hier ergibt sich aufgrund der demografischen Entwicklung in unseren Schulen ein Problem, das man frühzeitig in den Blick nehmen muss. Dass Sie dieses Problem noch nicht gesehen haben, liebe Kollegen der Koalitionsfraktionen, zeigen manche Presseäußerungen der Fraktionsführungen von Grünen, Linken und SPD in den letzten Wochen.
Jede Schule ist nur so gut wie ihr Kollegium und vor allem die Leitung des Kollegiums selbst. Es ist für uns deshalb Eile geboten, wenn sich erhebliche Probleme bei der Neubesetzung von Leitungsfunktionen ergeben. Nicht nur für die Wirtschaft ist die Sicherung von Führungskräften ein wichtiges Thema, sondern und gerade auch an den Schulen müssen Führungskräfte entwickelt werden.
Hintergrund unseres Plenarantrags ist die Situation, dass in Thüringen derzeit – Frau Skibbe, die Realität, die Aktualität im Blick haben – zahlreiche Schulleiterstellen unbesetzt sind. Eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Meißner ergab kürzlich: 53 unbesetzte Schulleiterstellen in Thüringen, davon 50 Prozent an Grundschulen.
Zweitens ergab die Anfrage der Kollegin, in den nächsten fünf Jahren gehen knapp 100 Schulleiter, Herr Wolf, der circa 850 staatlichen Thüringer Schulen in den verdienten Ruhestand oder verlas
sen unser Bundesland. Das sind 12 Prozent aller Schulen in den nächsten fünf Jahren. Die Anfrage hat drittens ergeben, dass Schulleiterstellen mitunter jahrelang neu ausgeschrieben werden, ohne dass sich geeignete Bewerber finden.
Deshalb wollen wir die Attraktivität von Schulleiterpositionen erhöhen und wir sehen dabei nicht nur das Mittel einer Besoldungsstufe A 14, A 15, A 16. Denn die Qualität einer Schule hängt maßgeblich mit den menschlichen, mit den kommunikativen, fachlichen, pädagogischen, didaktischen, methodischen sowie Team- und Managementqualitäten zusammen. Diese gilt es zu fördern und zu unterstützen. Wir nehmen mit unserem Antrag unsere Schulen ernst. Wir nehmen mit unserem Antrag unsere Thüringer Lehrerinnen und Lehrer ernst und wir nehmen unsere Schulleitungen in unserem Freistaat ernst.
Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Dr. Klaubert das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich gestatte mir am Beginn meines Berichts und der Ausführungen zu den weiteren Punkten des Antrags eine klare Feststellung. Ich möchte in Erweiterung der Überschrift des Antrags sagen: Gute Bildung braucht gute Schulleiterinnen und Schulleiter und „gut“ in der Übersetzung würde bedeuten: motiviert, qualifiziert und engagiert. Ich gehe davon aus, dass das unsere Schulleiterinnen und Schulleiter sind.
Ich kann natürlich auch dem, was Herr Abgeordneter Tischner jetzt zur Frage der Gestaltung von Schule durch die Persönlichkeiten der Schulleiterinnen und Schulleiter gesagt hat, wenig hinzufügen: Das ist einfach richtig. Aber einige Anmerkungen möchte ich mir schon gestatten, die auch die vergangenen Jahre in den Blick nehmen.
In wenigen Tagen bin ich ein halbes Jahr im Amt. Vor diesem Hintergrund möchte ich auch bemerken, dass ich Situationen vorgefunden habe, die ich als Abgeordnete in den vergangenen Jahren durchaus bemerkt und kritisiert habe und wo ich mir auch Veränderungen herbeiwünschte. Ich sage auch, dass in diesem Antrag etliche gute Ideen enthalten sind. Aber – die Frage muss ich jetzt aufwerfen – warum ist in den vergangenen Jahren unter der Regierungsverantwortung der CDU nicht ein
Warum haben Sie uns an verschiedenen Stellen eine Last übertragen, die wir jetzt gemeinsam abtragen wollen im Interesse von guter Bildung in Thüringen. Der – ich glaube, jetzt auch in der Begründung genannte – Generationswechsel in den Lehrerzimmern, den wir unbedingt haben wollen und müssen, der demografische Wandel im Freistaat, der nicht erst seit heute analysiert wird, ist doch kein Zustand, der sich seit dem 5. Dezember 2014 eingestellt hat.