Ich habe Ihnen auch eingangs gesagt – vielleicht stimmt es Sie wieder etwas versöhnlich –, dass wir doch in der Grundeinschätzung der Bedeutung die
ser Frage durchaus Übereinstimmung erzielen können. Und vielleicht stimmt es Sie auch ein Stück weit versöhnlich, dass – und jetzt mögen mich die Koalitionspartner korrigieren – es Gegenstand des ersten Koalitionsarbeitskreises Innen war, dass das Thüringer Innenministerium den Koalitionsarbeitskreis darüber unterrichtet hat, wie sich der Vorbereitungsstand bei der Einführung des Digitalfunks im nicht polizeilichen Gefahrenabwehrbereich darstellt und welche notwendigen Schritte tatsächlich gegangen werden müssen, um das sicherzustellen, wozu sich die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag verabredet haben, nämlich die Stärkung der Einsatzfähigkeit durch moderne Kommunikationsmittel im Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr sicherzustellen. Ich glaube, der erste Schritt, der tatsächlich zu gehen ist, ist die begrenzte Einführung im Bereich der betroffenen Feuerwehren im räumlichen Bereich der ICE-Neubaustrecke, und zwar mit Sicherstellung des Digitalfunks in jedem Fall ab dem kommenden Jahr. Natürlich müssen in diesem Zusammenhang mit den kommunalen Spitzenverbänden die Fragen über die Finanzierung und den konkreten Umsetzungsplan in zeitlicher Hinsicht für die thüringenweite Einführung geklärt werden. Da ist diese Landesregierung – ich gehe davon aus, dass der Innenminister darüber auch das Parlament informieren wird – im Gespräch mit eben diesen kommunalen Spitzenverbänden.
Aber ich will auch aus Sicht der Fraktion Die Linke noch auf einige Probleme und Fragestellungen hinweisen, die wir insbesondere natürlich auch in den nachfolgenden Beratungen, die wir noch in den Ausschüssen zu führen haben, aufgreifen müssen. Das ist natürlich die Frage der Überlastung des gewählten Netzausbaustatus in besonderen Gefahrenlagen, wie wir das bereits in der Vergangenheit auch bei polizeilichen Einsätzen schon erleben mussten. Und das ist nicht irgendeine Frage der technischen Ausstattung des Netzes. Das kann in besonderen Großgefahrenlagen eben auch zu einer Gefährdung von Einsatzkräften führen. In zwingenden Situationen ist natürlich auch sicherzustellen, dass die Kommunikation, so wie es im Antrag ausgeführt wird, zwischen den einzelnen Institutionen der Gefahrenabwehr sichergestellt ist.
Wir müssen die durchaus wichtige Frage thematisieren, wie die Versorgung mit Digitalfunk in Gebäuden für die Feuerwehrangehörigen sichergestellt werden kann, weil von dieser Kommunikationsfähigkeit in Gebäuden, also in unmittelbaren Gefahrensituationen, natürlich auch die Sicherheit der eingesetzten Feuerwehrangehörigen abhängt. Wir müssen uns darüber auseinandersetzen, ob der Stand der Technik, der im Anschaffungsprozess ist, tatsächlich noch der Stand der Technik ist, der auch Sicherheit in Zukunft und für einen langen Zeitraum sicherstellt. Und wir müssen uns auch als Haushaltsgesetzgeber über die Kostenentwicklung
verständigen, denn ich will darauf verweisen, dass seit Abschluss des Rahmenvertrags die Gesamtkosten bereits um etwa 20 Millionen Euro angestiegen sind. Ich hätte mir gewünscht, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, dass Sie die Informationen über Folge- und Betriebskosten, die Sie jetzt von der Landesregierung verlangen, in den letzten Jahren auch regelmäßig dem Parlament gegeben hätten.
Abschließend: Meine Damen und Herren, wir verwehren uns nicht einer Ausschussüberweisung; nicht, weil wir der Meinung sind, dass wir darüber im Ausschuss diskutieren müssen, ob denn die Landesregierung nun ein Konzept erarbeitet oder vorlegt, dazu braucht es diesen Antrag nicht. Wir sollten uns aber im Ausschuss in der Sache mit der Einführung des Digitalfunks beschäftigen, dazu natürlich auch die notwendigen Fragen stellen, gemeinsam mit dem Innenministerium diskutieren. Insofern beantrage ich die Überweisung des Antrags an den Innenausschuss. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dittes, ob Sie es uns abnehmen oder nicht, da kann ich Ihnen nur eines sagen: Der Antrag geht in die Richtung, dass wir den zuständigen Innenminister unterstützen wollen. Wir wollen ihn unterstützen, weil wir
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Der Letzte hat Ihre Unterstützung offensichtlich nicht angenommen!)
ja, Kollege, du musst es nicht glauben, aber es ist so – die innere Sicherheit im Lande doch sehr hoch einschätzen. Zur inneren Sicherheit gehört natürlich auch der BOS-Funk. Es haben einige hier die Entwicklung in den letzten Jahren mitgemacht, als es darum ging, den BOS-Funk oder Digitalfunk überhaupt erst einmal bei der Polizei einzuführen. Das war ein Prozedere, das sich über viele Jahre hingezogen hat. Da gab es Auseinandersetzungen über die Finanzierung mit dem Bund, mit den Ländern und wie das Ganze läuft. Auch da gab es große Reibereien. Ich betone ausdrücklich, unabhängig, welcher Minister oder wer welches Parteibuch hat, hier geht es einfach um fachliche Dinge. Deswegen will ich noch einmal auf einige Punkte hinweisen.
die drei Punkte – dem Landtag ein mit den Thüringer Kommunen abgestimmtes Technik- und Finanzierungskonzept zur Einführung eines flächendeckenden Digitalfunks im Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr – Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz – vorlegt; zweitens den Landtag über die jährlichen Folge- und Betriebskosten informiert, welche für die Kommunen im Zusammenhang mit der Einführung eines flächendeckenden Digitalfunks entstehen; drittens den Landtag informiert, wie die Funkkommunikation aller Gefahrenabwehrkräfte untereinander gewährleistet werden soll, sofern für Teilbereiche oder nicht polizeiliche Gefahrenabwehr der Analogfunk auch weiterhin zur Anwendung kommt. Wo ist denn da irgendetwas, dass wir etwas sagen, dass wir jemanden angreifen oder irgend so was? Es geht einfach darum: Wir haben in den letzten Wochen, so wie es andere Fraktionen hoffentlich auch machen, mit dem Feuerwehrverband gesprochen, wir haben mit den Spitzenverbänden intensiv gesprochen. Dort ist uns insbesondere die Finanzierung von den Spitzenverbänden angetragen worden, weil natürlich, wenn diese Umstellung kommt, das zu riesenhaften Investitionen vor Ort führen wird. Das muss man einfach wissen. Auf der einen Seite sind es teilweise bei den Rettungsdiensten die Träger, ob ASB, DRK und was es alles gibt, und auf der anderen Seite bei Feuerwehren sind es die Kommunen.
Dann müssen die Dinge alle umgestellt werden. Es müssen die Leitstellen auf neue Technik umgestellt werden. Da kennen viele die Diskussion seit vielen Jahren, wie viele sind da gut oder nicht gut. Es müssen auch die Endgeräte in den Feuerwehrhäusern umgestellt werden. Wir waren nicht umsonst unterwegs und haben uns informiert. Ich sage es noch einmal, dankenswerterweise waren wir ja im LKA: Das Ganze muss auch gehändelt werden. Unabhängig, dass erst einmal das Geld bereitgestellt wird, muss es auch gehändelt werden. Das heißt, wenn die Umstellung passiert, kostet das wirklich ein Schweinegeld, aber es geht auch darum, dass dann weiterhin kontrolliert und umgestellt werden muss. Im Moment ist es so: Da müsste jedes Fahrzeug, das umgestellt wird, zum LKA fahren und dort wird es abgenommen. Das ist undenkbar. Da muss man sich Dinge einfallen lassen, damit das vor Ort passiert, und nicht, dass die alle hier nach Erfurt fahren, um die Dinge einzustellen.
Es geht weiter, weil gefragt wurde: Warum kommt ihr denn jetzt erst? Wir kommen überhaupt nicht jetzt erst. Wir haben unsere Regierung zur damaligen Zeit genauso getrieben, damit das weiter voranschreitet. Man muss aber der Ehrlichkeit halber dazu sagen, dass zur damaligen Zeit – ich rede jetzt von 2012, ab der Zeit in etwa gab es bei der Polizei flächendeckend Digitalfunk – auch die Feuerwehrverbände und die anderen gesagt haben, wir halten uns noch zurück mit der Umstellung auf
BOS-Funk, wir sind noch gut ausgestattet, weil ja in den neuen Ländern sowieso erst mal alles neu beschafft wurde und wir das erst mal mit Vorsicht betrachten. Das waren auch die eindeutigen Aussagen des Feuerwehrverbands und der anderen, die dort beteiligt sind. Und jetzt, nachdem die ICEStrecke voranschreitet, müssen auch freiwillige Feuerwehren in Größenordnungen Aufgaben übernehmen. Das ist schon bei Tunneln schlimm, jetzt beim ICE, das wird generell eine Mammut-Aufgabe, das hinzubekommen. Wir haben nicht solche großen Städte überall, wo ich eine Berufsfeuerwehr habe, sondern hier müssen Freiwillige ran und müssen das Ganze händeln. Und das wird eine ganz schwierige Aufgabe und der Feuerwehrverband hat auch in den Gesprächen – wer zum letzten Verbandstag der Feuerwehr war, ich weiß nicht, Herr Dittes, ob Sie da waren, jeweils auch dort wurde das thematisiert, dass es dringend notwendig ist, jetzt ein Konzept aufzustellen und wie wir überhaupt damit umgehen. Deswegen, meine Damen und Herren, haben wir diesen Antrag gestellt. Denn da muss schon ein Konzept aufgestellt werden: Wie will man es umsetzen, mit welchen Mitteln, wo kommen die Mittel her? Es gibt ja auch den Spruch: Wer die Musik bestellt, der muss sie bezahlen. Aber ich will nur sagen, die Kommunen stehen in großen Teilen mit dem Rücken an der Wand, und wenn die das schon hören, was da für Kosten auf sie zukommen, sind die jetzt schon platt. Deswegen ist es wichtig, dass auch die neue Koalition da entsprechend Geld einstellt und ein Konzept erstellt, wie die Finanzierung vonstatten geht, denn es geht wirklich auch um die Finanzierung. Natürlich wird es da und dort noch Schnittstellen geben, dass man da und dort noch einen Analogfunk hat. Es ist ja auch bekannt, dass Digitalfunk nicht in jeder Tiefgarage geht oder ähnliche Dinge. Also es ist nicht das Allheilmittel. Aber die Masse muss jetzt umgestellt werden, weil sonst die Kommunikation in Tunneln etc., insbesondere ICE, nicht mehr funktioniert, weil die einen digital haben und die anderen haben analog. Die Dinge müssen jetzt auf den Weg gebracht werden. Deswegen, denke ich, ist es schon wichtig, das zu thematisieren. Ich bin dankbar, mit großer Freude, dass wir das im Innenausschuss weiter diskutieren können. Ich bitte um die Überweisung an den Innenausschuss, damit wir die Dinge fachlich dort weiter unter die Lupe nehmen.
Was mich ein bisschen irritiert, vielleicht habe ich es auch falsch verstanden: Herr Dittes hat von einem Kabinettsbeschluss gesprochen. Wahrscheinlich ist es jetzt so, dass aus der Staatskanzlei – der Staatskanzleiminister ist nicht da – jetzt eins zu eins die Kabinettsbeschlüsse auf den Markt geworfen werden. Ich halte es für unüblich, dass man so was macht. Regierung ist Regierung und die haben ihre Dinge zu verantworten. Ich sage nur, wer solche Dinge anfängt, wenn sich das Rad wieder mal dreht, dann ziehen die anderen vielleicht auch alles
heraus. Ich halte das für den falschen Weg, dass man so was macht. Hier geht es um eine fachliche Geschichte. Hier geht es nicht um Politik, hier geht es um fachliche Zuständigkeiten. Wir möchten das ganz klar thematisieren – das haben wir heute getan – und möchten vor allem auch sensibilisieren, dass insbesondere die Kommunen hier die Betroffenen sind. Über die Finanzierung haben wir in dem Hohen Hause schon mehrfach gesprochen und werden das auch noch öfter tun. Deswegen ist es wirklich mehr als wichtig. Man sollte das nicht so einfach wegwischen unter dem Motto: „Jetzt wollen sie doch die neue Regierung ärgern.“ Wir wollen niemanden ärgern. Wir wollen, dass das fachlich ordentlich begleitet wird, dass ein Konzept auf den Tisch kommt und die Zeiten sind ja auch, denke ich mal, vernünftig gewählt, dass das durchaus möglich ist.
Deswegen, meine Damen und Herren, bitten wir, dass der Antrag an den Innenausschuss überwiesen wird. Wir freuen uns schon auf die Beratung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist völlig unstreitig, dass die Einführung des Digitalfunks im Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr eine Aufgabe ist, die eine gewisse Herausforderung – sowohl in technischer und nicht zuletzt auch in finanzieller Hinsicht – darstellt. Weil das so ist, gibt es in Thüringen schon einen ziemlich langen Vorlauf zur Einführung – sowohl bei der Polizei als auch bei Feuerwehr und Katastrophenschutz.
Drei Schritte will ich an dieser Stelle nennen. Der Kollege Dittes hat es vorhin in seiner Rede schon angedeutet. Schon im Jahr 2007 ist der Freistaat Thüringen einem Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und allen Bundesländern beigetreten. Das war sozusagen der erste Schritt. Der zweite Schritt folgte 2008. 2008, Herr Kollege Fiedler, da hatten Sie noch allein das Sagen hier in diesem Land.
Da gab es eine richtig konventionelle Projektorganisation, die dafür zuständig war, die Einführung vorzubereiten, konzeptionell – man höre, Sie haben das eben angesprochen: konzeptionell. Und last, but not least: Ja, Herr Kollege, es gab im April 2010 einen Kabinettsbeschluss. Ich war dabei. Im Übrigen, das Kabinett, die Regierung ist kein Geheim
bund. In der Regel gibt die Regierung sogar in speziellen Medienkonferenzen über ihre Beschlüsse Auskunft. Deswegen ist es auch gar kein Geheimnis, dass es diesen Beschluss gab – seit 2010 noch unter dem von mir sehr geschätzten Herrn Kollegen Innenminister Huber, wenn ich mich recht entsinne.
Meine Damen und Herren, nun stellen Sie Fragen und es ist geradezu rührend, wie Sie sich um die Zukunft des Digitalfunks in Thüringen sorgen. Sie stellen Fragen in Ihrem Antrag. Apropos Fragen: Ich habe vor Kurzem live und in Farbe einer Fragestellung oder mehreren Fragestellungen im Haushalts- und Finanzausschuss selbst beiwohnen dürfen, als es bei der Anhörung um den Einzelplan des Innenministeriums ging. Es war schon irgendwie ein Stück aus dem Tollhaus, dass nun ausgerechnet der in der letzten Legislatur über vier Jahre zuständige Minister genau die Fragen zum Thema „Einführung Digitalfunk bei nicht polizeilicher Gefahrenabwehr“ gestellt hat, die er nicht nur hätte selbst beantworten können, sondern für deren Umsetzung er die Verantwortung getragen hat, Herr Kollege Fiedler.
Insofern – muss ich sagen – mutet Ihr Antrag schon ein bisschen wie das „Pfeifen im Walde“ an. Aber – Sie haben es ja schon registriert – wir sind ja gar nicht so. Wir werden dieses Anliegen auch im zuständigen Ausschuss weiter behandeln. Sie können sicher sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass unter der jetzigen Führung des derzeitigen Innenministers dieses Thema vorangetrieben wird. Wir werden jetzt Gelegenheit haben, ihm dazu noch zu lauschen. Sie können auch sicher sein, dass es dafür das von Ihnen geforderte Konzept gibt, und letztendlich wird auch die entsprechende Finanzierung sichergestellt. Also, liebe CDU, machen Sie sich keine Sorgen – alles wird gut. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste, was haben Estland, Montenegro und Bulgarien gemeinsam?
Wenn Sie nicht sofort darauf kommen: Diese Länder haben den flächendeckenden Digitalfunk früher eingeführt als Deutschland. Aktuell sind 94 Prozent der Landfläche Deutschlands abgedeckt. Thüringen
immerhin – ist gänzlich vom Digitalfunknetz umfasst. Für den Netzausbau hat übrigens das Land Thüringen gemäß dem Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern und dem Bund 62 Prozent der Kosten übernommen. Der Landesanteil war bei uns so hoch wie bei keinem anderen Bundesland. Dafür gebührt der damaligen Landesregierung zweifelsfrei Lob. Doch wer A sagt, muss auch B sagen. Ein Digitalfunknetz für Sicherheitsbehörden aufzubauen reicht nicht, man muss sie auch weiterhin mit Endgeräten ausstatten, muss die Folgen und Betriebskosten tragen. Hieran hapert es gerade bei den Feuerwehren, dem Rettungsdienst und dem Katastrophenschutz, während die Verwendung des Digitalfunks bei der Polizei fortgeschritten ist. Aber die Landesregierung hat offensichtlich nicht vor, diesem misslichen Sachverhalt abzuhelfen. Sie strebt die Einführung des Digitalfunks für Feuerwehren, im Rettungsdienst und beim Katastrophenschutz erst mal nur entlang der ICE-Neubaustrecke BerlinNürnberg für Feuerwehren an. Daneben gibt es bislang nur einen Testbetrieb für die Teilstrecke BerlinErfurt. Die Aufnahme des Testbetriebs auf der Teilstrecke Erfurt-Nürnberg ist erst ab Sommer 2016 geplant. Die Landesregierung äußert sich höchst nebulös, dass in weiteren Phasen – ohne konkret zu sagen, wann – die flächendeckende Einführung des Digitalfunks bei den Kommunen geplant sei. Auch eine belastbare Kostenschätzung ist laut Auskunft der Landesregierung nicht möglich.
Dabei ist der Digitalfunk keine Spielerei der digitalen Eingeborenen, sondern sehr sinnvoll. Er erlaubt die Übertragung von Daten zusätzlich zur Sprachübertragung, zum Beispiel in Form einer SMS, eine abhörsichere Funkverbindung und Funkkommunikation zwischen Polizei, Feuerwehr und den unterschiedlichen Rettungskräften, die vor allem bei komplexen Einsatzlagen gegeben sein muss. Außerdem bietet er eine hohe Verfügbarkeit und verbesserte Empfangsqualität. Schließlich sind Digitalfunkgeräte mit einer Notruftaste ausgestattet. Bei Betätigung wird eine direkte Sprechverbindung mit Vorrang vor allen anderen Teilnehmern aufgebaut.
Kurz zusammengefasst: Die Einführung des Digitalfunks ermöglicht eine effektive Koordination zwischen verschiedenen Sicherheitsbehörden, verbessert damit die Einsatzführung und ist daher für alle Sicherheitsbehörden sinnvoll. Auch hier gilt, wenn der Digitalfunk bei der Polizei bereits eingeführt wurde und bei den übrigen Sicherheitsbehörden nicht, dann ergeben sich – wie der Fachmann sagt – Probleme; anders gesagt, verunmöglichen oder erschweren zwei unterschiedliche Funknetze die Kommunikation.
Soll jetzt die Polizei mit der weiteren Digitalisierung warten, bis auch irgendwann die anderen Sicherheitsbehörden nachgezogen haben? Viel besser wäre es doch, den flächendeckenden Aufbau des Digitalfunknetzes auch bei den anderen Behörden
der Gefahrenabwehr voranzutreiben. Wir unterstützen daher den Antrag der CDU und fordern die Landesregierung dazu auf, den Kommunen die entstehenden Folge- und Betriebskosten in voller Höhe zu erstatten. Die Gefahrenabwehr ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises, also eine ihrem Wesen nach staatliche Aufgabe, die den Kommunen übertragen wurde, wobei die Kommunen weder über das Ob noch das Wie entscheiden können. Sie müssen Gefahrenabwehr im Zivilbereich betreiben und über die Standards, die sie dabei einzuhalten haben, zum Beispiel bei den Kommunikationsmitteln, entscheidet ebenfalls das Land. Also müssen die Kommunen auch alle anderen Kosten erstattet bekommen, die ihnen in Verbindung mit der Einführung des Digitalfunks bei Sicherheitsbehörden entstehen. Unterstützen Sie also die flächendeckende Einführung des Digitalfunks für alle Sicherheitsbehörden unseres Landes. Sparen Sie nicht an der Sicherheit, denn Menschenleben sind unbezahlbar. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag! Sehr geehrter Herr Kollege Henke, ich weiß gar nicht...
Herr Henke, ich weiß nicht, ob es Ihnen aufgefallen ist in den Reden, die zuvor von den Abgeordneten gehalten wurden, die schon länger hier im Thüringer Landtag sind. Eigentlich war doch ganz deutlich geworden, dass Ihre Kritik, die Sie an der neuen Landesregierung geäußert haben, vollkommen fehlläuft, weil das, was heute hier aufzuholen ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Versäumnis aus den letzten Jahren ist. Das muss man auch einfach mal so deutlich sagen. Deshalb ist der Aufruf, hier nicht an der falschen Stelle zu sparen, eigentlich ein falscher Aufruf. Wir haben eine Situation vorgefunden, in der wir jetzt schnell reagieren müssen, deshalb haben wir unterschiedliche Phasen – da bin ich auch dem Innenministerium sehr dankbar – beschlossen, in denen wir den Ausbau jetzt vorantreiben werden, um das Nötigste aufzuholen, was in den letzten Jahren versäumt worden