Jörg Henke
Sitzungen
6/3
6/4
6/5
6/6
6/8
6/9
6/10
6/11
6/13
6/14
6/15
6/16
6/18
6/21
6/23
6/24
6/25
6/26
6/28
6/29
6/30
6/31
6/32
6/34
6/35
6/36
6/37
6/40
6/42
6/44
6/45
6/47
6/48
6/49
6/50
6/51
6/53
6/54
6/57
6/60
6/61
6/62
6/63
6/64
6/65
6/66
6/67
6/69
6/71
6/73
6/74
6/75
6/76
6/78
6/79
6/80
6/82
6/83
6/84
6/85
6/87
6/88
6/89
6/90
6/91
6/92
6/93
6/95
6/96
6/98
6/100
6/103
6/104
6/105
6/106
6/108
6/110
6/111
6/112
6/114
6/115
6/116
6/118
6/119
6/122
6/123
6/125
6/126
6/127
6/128
6/130
6/132
6/136
6/138
6/140
6/143
6/144
6/145
6/146
6/150
6/153
6/155
6/156
6/157
6/158
6/159
6/160
Letzte Beiträge
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste! Fast acht Jahre liegt der 4. November 2011 jetzt zurück. Zwei parlamentarische Untersuchungsausschüsse in Thüringen, zwei im Deut
schen Bundestag, je zwei in Sachsen und BadenWürttemberg sowie je einer in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind eingesetzt worden. Am 22. November 2011 hat der Deutsche Bundestag in einer Entschließung eine neonazistisch motivierte Mordserie verurteilt. Am 23. Februar 2012 hat die Bundeskanzlerin versprochen, alles zu tun, um die Morde aufzuklären. Am 11. Juli 2018 hat das Oberlandesgericht München in seinem Urteil gegen Beate Zschäpe und andere die terroristische Vereinigung NSU, die aus ihr selbst sowie Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos besteht, festgestellt und die fünf Angeklagten verurteilt.
In all diesen Ausschüssen und Verfahren ist vieles ans Tageslicht gelangt. Trotz allem müssen wir heute konstatieren, dass längst nicht alle Fragen geklärt sind. Zwei Untersuchungsausschüsse des Landtags haben etwa 4.000 Seiten Abschlussbericht produziert und es nicht vermocht, restlos aufzuklären, was geschehen ist und was nicht. Unzählige weitere Personen haben sich, ohne Parlamenten und Sicherheitsbehörden anzugehören, beruflich oder privat und häufig auf eigene Kosten ebenfalls um die Aufklärung des NSU verdient gemacht. Auch Ihnen gebührt unser Dank.
In Thüringen, in Eisenach, endet das, was nach allem, was bekannt wurde, in Thüringen, in Jena, begann. Dabei waren schon die Umstände des Verschwindens des Trios Ende Januar 1998 mehr als merkwürdig und alles, was danach kam, nicht minder. Die Zielfahndung des Thüringer Landeskriminalamts, die bislang noch jeden Flüchtigen aufgespürt hatte, versagte ausgerechnet bei drei jungen Menschen, die gerade einmal bis nach Chemnitz flohen und sich einem Milieu anvertrauten, das von Spitzeln und Zuträgern geradezu durchseucht war. Schon diese Ausgangslage musste für den Untersuchungsausschuss des Landtags jeder Anlass sein, die Aufklärung der Ereignisse unter allen Umständen über alle politischen Lager hinweg voranzutreiben. Das aber war nicht möglich. Nicht zuletzt hat auch die Landesregierung, die doch von Parteien getragen wird, die sich dem Aufzeigen rechtsterroristischer Netzwerke verschrieben haben, durch Verzögerung und Verweigerung der Aufklärung einen Bärendienst geleistet.
Aber auch jenseits dieser Hindernisse wurden Erkenntnisse, die im Ausschuss gewonnen werden konnten, nicht vertieft und ausgeweitet. Bekannt wurde, dass am 4. November die zum Ort des Geschehens gerufenen Rettungssanitäter sowie ein Notarzt nicht zum Wohnmobil und den im Inneren befindlichen Personen vorgelassen wurden. Die
später anreisenden Rechtsmediziner warfen einen flüchtigen Blick ins Innere, ohne der gesetzlichen Verpflichtung zur Leichenschau vollends Genüge zu tun. Es stellte sich bekanntlich heraus, dass das Auffinden der Dienstwaffen von Michèle Kiesewetter und ihres Kollegen im Wohnmobil anders erfolgt war, als zuvor jahrelang behauptet wurde. Sollte zunächst die Waffe „Kiesewetter“ gefunden und identifiziert worden sein, war es plötzlich die Waffe ihres Kollegen, die als Erstes gefunden und identifiziert worden sein soll. Diese Informationen, die den Ankerpunkt der gesamten Erzählung zum NSU plötzlich in einem anderen Licht erscheinen lassen mussten, zogen keinerlei weitere Ermittlungen nach sich. Der Einsatzleiter der Polizei beschlagnahmte die von der Feuerwehr zu Einsatzdokumentationszwecken angefertigten Fotografien. Der sonderbar eilige Abtransport des Wohnmobils samt ungeborgenen Leichen und Waffen widerspricht jeglichen Regeln der Tatortarbeit.
Die im Kopf von Uwe Böhnhardt gefundenen Geschossteile wurden nicht analysiert, auch der Ausschuss hat das nicht initiiert, als bekannt wurde, dass diese Beweismittel in der Jenaer Rechtsmedizin jahrelang asserviert waren.
Die Umstände des Auffindens eines Rucksacks mit DVDs muten sämtlich unglaubhaft an. Ein Rucksack, schon unmittelbar nach dem Auffinden des Wohnmobils entdeckt, enthielt zunächst keine DVDs, gut einen Monat später aber doch. Nach dieser Tatortarbeit am 5. November 2011, durchgeführt von Beamten aus Baden-Württemberg, die zur Unterstützung angereist waren, sei das Wohnmobil besenrein hinterlassen worden. Trotzdem fand ein Zeuge, der im Februar 2012 das Motorsteuergerät im Wohnmobil ausbauen wollte, bei dieser Gelegenheit Glassplitter und Geschossfragmente auf dem Fahrersitz, wobei er noch ausgesagt hatte, dass da durchaus auch noch Quittungen und Rechnungen in der Ablage des Handschuhfachs lagen.
Der Abschleppunternehmer, der das Wohnmobil in der ersten Zeit auf seinem Betriebsgelände beherbergte, sagte aus, dass er ein Dienstfahrzeug aus dem sächsischen Innenministerium von einer Tankstelle zu seinem Betriebsgelände geleitet hatte. Wer darin saß und aus welchem Anlass und zu welchem Zweck derjenige das Wohnmobil offensichtlich außerhalb der protokollarischen Gepflogenheiten besichtigt hatte, wurde nicht ermittelt. Ebenso hat der Ausschuss den Ministerpräsidenten des Freistaats nicht zu dessen Äußerungen in seinem Buch „Schreddern, Spitzeln, Staatsversagen“ befragt. Er wisse – mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsi
dentin, zitiere ich –, dass den Polizisten in Gotha und Eisenach Leute vom MAD und Bundesnachrichtendienst auf den Füßen herumgetrampelt sind.
Dass die Thüringer Polizei sehr wohl die Tatortarbeit beherrscht, zeigt die Posse um die angeblich am Fundort der Leiche der 2001 ermordeten Peggy entdeckte DNA-Spur von Uwe Böhnhardt. Hatte es zunächst geheißen, dass die Tatortgruppe des Thüringer LKA schlampig gearbeitet habe, konnte nachgewiesen werden, dass die Vorwürfe haltlos waren. Wir sind überzeugt, dass die Thüringer Polizei alle zur Tatortarbeit nach aktuellen Standards notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten vorhält.
Große Schwierigkeiten haben wir mit den Empfehlungen des Untersuchungsausschusses. Während das System der V-Personen durchaus einer gründlichen Überprüfung zugänglich sein muss, erachten wir eine einseitige, auf den Bereich „Rechts“ angelegte Ausweitung von Ermittlungsstrukturen für nicht zielführend.
Jede Art Extremismus, der sich in Straftaten manifestiert, muss bekämpft werden. Der Präsident des Amts für Verfassungsschutz nannte unlängst in Suhl den Islamischen Terror sowie die international organisierte Kriminalität und ihre Ausprägung der Clankriminalität als die aktuell größten Gefahren. In keinem Fall aber unterstützen wir den Aufbau sogenannter zivilgesellschaftlicher Aktivitäten mit Steuergeldern. Die Gründe dafür haben wir in einem Sondervotum dargelegt und sie werden gleich nach dieser Plenarsitzung bei der Behandlung des Abschlussberichts der Enquetekommission 6/1 des Thüringer Landtags, die ja ihre Grundlage im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses 5/1 hat, ausführlich besprochen werden.
In einem sind wir uns mit dem Ausschuss einig. So sind auch wir der Auffassung, dass die Aufklärung des NSU nicht beendet ist. Allerdings dürfte ein weiterer Untersuchungsausschuss kaum in der Lage sein, Licht ins Dunkel zu bringen. Zunächst wäre es wohl auch angeraten, die bislang geschaffenen Kenntnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dazu gehört unserer Meinung nach unbedingt, die Protokolle der öffentlichen Beweisaufnahme auch der Öffentlichkeit auf einfache Weise zugänglich zu machen und diese nicht im Archiv zu verstecken. Die dazu notwendige Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes wäre durch den Landesgesetzgeber unkompliziert möglich.
Über Jahre hinweg war die interessierte Öffentlichkeit auch über den Prozess und den Staatsschutzsenat in München nur durch bereits verarbeitete Informationen seitens der Presse oder bestimmter Organisationen informiert. Erst zum Ende des Jah
res 2018 erschienen Protokolle über den Gang der Hauptverhandlung, die ihrerseits aber auch lediglich persönliche Mitschriften beruflicher Prozessbegleiter waren. Auch diese Protokolle enthalten Auslassungen. Wir regen an, dass eine neue Landesregierung über den Bundesrat darauf hinwirkt, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass in Verfahren von solch überragender Bedeutung zwingend Wortmitschnitte erfolgen und daraus Wortprotokolle erstellt werden, um den Verlauf solcher Verfahren für jeden Interessierten nachvollziehbar zu gestalten.
Ich komme nun zum Abschluss meiner Ausführungen. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und Hinterbliebenen aller Opfer. Sie alle haben verdient zu wissen, was mit ihren Lieben geschehen ist und warum diese sterben mussten. Wir lassen Sie mit Ihren Hoffnungen und Sorgen nicht allein.
Ich möchte noch ganz kurz Stellung nehmen zu dem, was Frau König-Preuss ganz am Schluss ihrer Rede gesagt hat. Ich hätte mir nicht träumen lassen, jemals wieder in einem Landtag solche Worte wie „Stigmata“ zu hören. Das erinnert mich an Zeiten, die ich nicht wiederhaben möchte und die, glaube ich, auch kein anderer wiederhaben möchte. Ich möchte Sie bitten, darüber noch mal ernsthaft nachzudenken, was hier gesagt worden ist von einer Abgeordneten des Landtags in Thüringen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, wer die Debatte heute verfolgt hat, hat gesehen: Jeder hat ein bisschen recht, der eine vielleicht ein bisschen mehr, der andere weniger.
Aber worauf ich hinauswill, ist: Diese ganze Debatte geht an der Lebenswirklichkeit der Menschen in diesem Lande vorbei und das muss doch mal in aller Deutlichkeit gesagt werden.
Schauen wir uns doch an: Wer soll denn diese ganze Energiewende bezahlen? Das sind die kleinen Handwerker und Gewerbetreibenden, die kleinen Leute im Land, die hier leben, die Menschen dieses Landes. Jeden Tag müssen sie an die Kasse, sie müssen einkaufen, sie müssen tanken, sie müssen zur Arbeit fahren, sie stehen früh um sechs auf, sie gehen ihrer Arbeit nach.
Diese Menschen werden das bezahlen müssen, was Rot-Rot-Grün beschließt, und das ist ein ganz, ganz großer Fehler. Sie nehmen die Menschen in diesem Land nicht mit.
Schauen Sie sich doch mal um, gehen Sie doch mal in unseren Wahlkreis, den Saale-HolzlandKreis. Dort sind die Bürgerinitiativen stark gegen die Windkraft.
Ja, warum denn? Weil wir über das 1-Prozent-Ziel schon lange hinaus sind.
Dort werden weiter Windkrafträder gebaut und nicht nur in geschädigtem Wald, sondern in durchaus gesundem Wald. Dort werden gesunde Bäume gefällt. Das bringt die Leute auf die Barrikade. Und was die Leute noch auf die Barrikade bringt, sind Ihre laufenden Verbote von allem Möglichen: Dieselfahrverbot, Energiewende, wie Sie sie haben wollen. Überlegen Sie doch mal, was Sie hier machen. Wir hatten dieses Jahr drei Szenarien, wo wir fast einen Blackout hatten. Was haben Sie denn gemacht? Mit Ihrer Windkraft, mit Ihrer Photovoltaik konnten Sie gar nichts machen, Sie mussten Strom aus dem Ausland kaufen. Da fragt kein Mensch mehr danach, wie der hergestellt wird, ob er in Kohlekraftwerken gemacht wird oder in Atomkraftwerken.
Da steht nämlich kein grünes Siegel dran. Sie brauchen den Strom, um die Industrie überhaupt wettbewerbsfähig zu machen.
Das ist der große Krebsschaden bei Ihrer Energiepolitik. Sie ist nicht grundlastfähig und wir haben auch keine Speichermedien. Wie wollen Sie Ihre Energiewende umsetzen? Gehen Sie doch mal raus ins Land! Wo stehen denn Ladesäulen? Nur in den Städten. Da stehen aber leider nicht die Windkrafträder. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte anwesende Gäste, die Aktivitäten der organisierten Kriminalität in Thüringen sind schon viel länger bekannt und wurden vonseiten der Politik wenig beachtet. Infolgedessen konnten sich überwiegend armenische, italienische Mafiaorganisationen im Freistaat nahezu unbehelligt über Jahre hinweg ausbreiten und ihre kriminellen Strukturen etablieren. Bekanntestes Beispiel für eine solche kriminelle Vereinigung ist hier in Thüringens Landeshauptstadt die aus Kalabrien stammende ’Ndrangheta. Laut Mafiaexperten handelt es sich hierbei um eine der mächtigsten kriminellen Vereinigungen weltweit, die mit internationalem Drogenhandel, Geldwäsche, Korruption und Waffenhandel einen jährlichen Gesamtumsatz von etwa 50 Milliarden Euro macht.
Hier kommt natürlich eine weitere Gefahr zum Tragen, die sich herausgestellt hat, dass diese Organisationen ihre Mittel natürlich auch nutzen, um eine Gegenbewegung zu organisieren, sprich eine Gegenobservation aufzubauen, wie wir erfahren mussten, dass natürlich bestimmte Beamte, LKA-Mitarbeiter beobachtet werden, Parkplätze, dass man
den Leuten hinterherfährt, um bestimmte Maßnahmen zu unterbinden oder Leute anzusprechen.
Bereits seit 1995 existiert auch hier in Erfurt eine Zelle der ’Ndrangheta. Aus Duisburg stammende Gastronomieunternehmen ließen sich auch hier als Finanzverwalter dieser Organisation nieder und begannen, sich ungestört auszubreiten. Allein im Zeitraum von 1996 bis 2006 gelang es dieser kriminellen Vereinigung bzw. den ihr nahestehenden Gastronomen in Erfurt, sieben Lokale zu eröffnen und mehrere Unternehmen zu gründen. Ich möchte hier darauf hinweisen: Zu dieser Zeit gab es durchaus auch einen SPD-Innenminister, der hier Verantwortung getragen hat, und das sollte man durchaus auch mal erwähnen.
Darüber hinaus soll laut Schätzung von Ermittlern die Organisation von Erfurt aus in den Städten Eisenach, Weimar, Leipzig, Dresden, Erfurt, Kassel, München sowie Baden-Baden rund 20 Unternehmen und circa 30 Restaurants betreuen. Wie man somit unschwer erkennen kann, konnte sich die Mafia hier in Erfurt bereits zu einer Zeit festsetzen und damit anfangen, deutschlandweit zu agieren, als es hier noch eine CDU-Regierung gab, durchaus mit SPD-Beteiligung.
Die mit dieser Aktuellen Stunde von der CDU-Fraktion bezweckte Selbstinszenierung als Law-and-Order-Partei, die der Regierung auf die Finger schaut und dafür sorgt, dass Recht und Gesetz durchgesetzt sowie Missstände bekämpft werden, scheitert somit wieder einmal an der Realität. Denn Sie, meine sehr geehrten Kollegen von der CDU-Fraktion, waren es, die die Entstehung erst ermöglicht haben.
Sie hatten damals die Regierungsverantwortung, das muss man ganz klar so sehen.
Die Verantwortung für die Fortentwicklung dieser Missstände trägt sodann die rot-rot-grüne Landesregierung, denn anstatt sich der Bekämpfung der hier im Freistaat wuchernden organisierten Kriminalität zu widmen, kümmern Sie sich lieber um den sogenannten Kampf gegen rechts, der in Wirklichkeit schon längst zu einem Kampf gegen die bürgerliche Mitte verkommen ist.
Dies führt dazu, dass sich die Mafiabanden in Erfurt bereits so sicher fühlen und selbstbewusst auftreten können, dass sie sogar schon auf offener Straße unter den Augen der Öffentlichkeit ungeniert ihre Streitigkeiten und Gewalt austragen – so geschehen in der Erfurter Altstadt im Oktober 2017, als über 20 armenischstämmige Männer dort einen Lokalbetreiber und dessen Mitarbeiter vor dessen Restaurant mit Reizgas, Elektroschockern und Stühlen attackierten.
Im Ergebnis kann man somit festhalten, dass sich – egal welche von den Altparteien gerade an der Regierung ist – die kriminellen Strukturen hier im Freistaat ungehindert ausbreiten können.
Genau das ist auch der Grund, warum sich die Umfragewerte der beiden ehemals großen Volksparteien SPD und CDU in einem Sinkflug befinden, denn die Bürger im Freistaat haben mittlerweile verstanden, dass die einzige Partei, die sich wirklich für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung einsetzt, damit keine westdeutschen Großstadtverhältnisse in Thüringen Einzug halten werden, die AfD ist.
Solche Aktuellen Stunden zur Selbstprofilierung oder Schönfärberei, wie wir es sicher gleich noch vom Innenminister zu hören bekommen, werden da auch nicht helfen. Glauben Sie mir: Die Bürger werden Ihnen für das Versagen am 27. Oktober die Wahlurne und Quittung präsentieren. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste! Es hat mich doch noch mal jetzt nach der Diskussion, die hier stattgefunden hat, vorgetrieben, noch ein paar Wort zu verlieren. Ich stehe jetzt hier als Abgeordneter und auch als privater Waldbesitzer. Ich muss Ihnen sagen, worüber wir hier reden, über den Borkenkäfer, das war eine angesagte Katastrophe. Sie wissen spätestens seit 2018, dass der Wald geschädigt ist. Das hat aber schon viel früher angefangen. Da hätten Sie eigentlich schon tätig werden müssen. Sie haben es nicht gemacht. Ich konnte von meinem Grundstück aus sehen, wie mein Wald aus dem Staatsforst heraus befallen wurde. Warum? Weil einfach nicht genug Leute da waren, die den Wald hätten aufräumen können. Da haben Sie als Landesregierung versagt.
Das muss ich Ihnen erst mal mitgeben.
Das Zweite ist, ich habe vorhin gehört – ich weiß nicht, von wem es war, SPD –, dass die AfD da keine Kompetenzen hätte. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, das Waldsterben, das Absterben der Bäume macht vor Parteien nicht Halt. Sie können sich das gern anschauen. Gehen Sie in die Wälder, machen Sie mal mit einer Drohne eine Aufnahme, es breitet sich aus
wie ein Virus, wie eine Krankheit und befällt überall die Bäume, auch im Mischwald. Der Borkenkäfer schwärmt. Es ist nicht mehr aufzuhalten. Ich als privater Waldbesitzer muss selber in den Wald gehen und muss sehen, wie ich meine Bäume raushole. Da kommt keiner, der mir hilft.
Dann kommen vielleicht noch die Grünen und sagen: Ja, liebe Leute, jetzt verbieten wir euch noch das Verbrennen von Holz. – Das wäre noch die Krönung des Ganzen. Ich kann mein Holz nicht verkaufen und kann es nachher auch nicht mehr verbrennen.
Das muss aufhören.
Das Zweite – Windräder im Wald: Wenn ich mir anhöre, wo jetzt überall Windräder gebaut werden, St. Gangloff, Markersdorf, Schmölln, habe ich den Eindruck, Sie wollen auf dem letzten Drücker noch möglichst viele Windkraftanlagen bauen, bevor Sie dann nicht mehr in der Regierung sind. Das ist mein persönlicher Eindruck.
Dann komme ich noch mal zu Herrn Harzer. Sie haben gestern den schönen Spruch losgelassen, es gibt Windräder, die schalten sich ab, wenn Vögel und Fledermäuse fliegen. Da frage ich mich, wann sich die Windräder überhaupt drehen. Die müssen sich ja laufend abschalten. Das ist doch Unsinn, was Sie hier erzählen.
Noch etwas zum Änderungsantrag der CDU: Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten sich mit uns darüber unterhalten. Dass wir Ihnen so zustimmen können, hätte ich nett gefunden. So wird es für uns natürlich etwas schwierig, dass man uns da nicht mit eingebunden hat. Wir werden sehen, wie wir uns da entscheiden. Aber es ist der richtige Weg. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, werte Bürgermeister, VG-Chefs, der Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung stellt bei vielen der darin geregelten Neugliederungen tatsächlich ein Schuldentilgungsprogramm dar, mit dem schwere Fehler der bisherigen wie der jetzigen Landesregierung retuschiert werden sollen. An dieser Stelle muss ich sagen, da gebe ich Herrn Fiedler vollkommen recht: Wir hatten uns mal ein Leitbild gegeben, in dem Effizienz, Kosteneinsparung und Freiwilligkeit drinstanden. Was wir haben, ist: Die Kosten explodieren. Man sieht es an den Summen, die hier eingestellt werden. Was da zum Teil für Summen für die Gemeinden gezahlt werden, ist schon sehr fragwürdig.
An dieser Stelle will ich die Gemeindefusion der Stadt Schlotheim im Unstrut-Hainich-Kreis mit einer stolzen Pro-Kopf-Verschuldung von 3.960 Euro je Einwohner hervorheben. Im Landesdurchschnitt beträgt die Pro-Kopf-Verschuldung 543,96 Euro. Ähnlich sieht es bei der Gemeinde Isseroda im Weimarer Land aus – Pro-Kopf-Verschuldung hier: 3.295 Euro. Hier haben die Thüringer Landesregierung und die ihr unterstehende Rechtsaufsicht seit Jahrzehnten versagt, was ich hier ausdrücklich betonen möchte.
Es bleibt dabei, dass sich die AfD-Fraktion freiwilligen Neugliederungen nicht verschließt. Ich weise aber darauf hin, dass die Kosten dafür letztendlich von allen Steuerzahlern in Thüringen getragen werden.
Keinesfalls zustimmen kann meine Fraktion der von der Landesregierung beabsichtigten Neugliederung der Städte Greußen und Großenehrich sowie der Gemeinde Wolferschwenda und der Landgemeinde Greußen beim Fortbestand der bisherigen Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ im Kyffhäuserkreis. Es haben sich sieben Gemeinden der bisherigen Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ gegen die Strukturveränderung ausgesprochen. Deren Votum bleibt von der Landesregierung unbeachtet. Es soll nun also eine Stadt Greußen mit 6.053 Einwohnern und eigener Stadtverwaltung sowie eine Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ mit je 3.152 Einwohnern und eigener Verwaltung entstehen. Erinnern wir uns: Effizienz. Effizienz sieht anders aus, wenn ich doppelte Verwaltungsstrukturen habe.
Wie hiermit im Sinne des berühmten Leitbilds der Thüringer Landesregierung zukunftsfähige, moderne, vor allem aber effiziente Verwaltungsstrukturen geschaffen werden sollen, vermag ein vernünftig denkender Mensch nicht zu begreifen. Warum nimmt nicht die künftige Landgemeinde Greußen die Aufgabe als erfüllende Gemeinde für die in der Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ verbleibenden Gemeinden wahr? Das ist eine Frage, die nicht beantwortet wird.
Genauso verhält es sich bei der Neugliederung der Stadt Kölleda bei Fortbestand der Verwaltungsgemeinschaft „Kölleda“ im Landkreis Sömmerda. Eine dann bestehende Stadt Kölleda mit 6.455 Einwohnern und die daneben bestehende Verwaltungsgemeinschaft „Kölleda“ mit 4.032 Einwohnern ziehen auch zwei vorzuhaltende Verwaltungsstrukturen mit Mehrkosten und keinem Gewinn an Effizienz nach sich. So musste die Stadt Kölleda erst kürzlich eine Haushaltssperre ausbringen. Warum nimmt die Stadt Kölleda nicht künftig die Aufgabe als erfüllende Gemeinde für die in der Verwaltungsgemeinschaft „Kölleda“ verbleibenden Gemeinden wahr?
Ich muss jetzt noch mal fragen: Einzelabstimmung der einzelnen Paragrafen ist von der CDU-Fraktion angefragt worden, habe ich das vorhin richtig verstanden? Dann werden wir uns diesem Antrag nicht verwehren und werden die Einzelabstimmung mit begleiten. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Thüringer Landesregierung die Fehlregelung des § 4 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen auf Kosten des Steuerzahlers korrigieren. Dass die per Gesetz seit 1999 kreisfrei gewordene Stadt Eisenach ihre Kreisfreiheit finanziell nicht überleben würde, war der seinerzeit CDU-geführten Landesregierung schon im Jahr 1997 bekannt. Damals berechnete das Thüringer Innenministerium für den Zeitraum von 1998 bis 2000 einen Fehlbetrag von insgesamt 13,5 Millionen D-Mark für die Kreisfreiheit Eisenachs voraus, doch getan wurde nichts. Es ging ja bis 2006 auch darum, die CDU-Führung der Stadt abzusichern. Also wurde die Kreisfreiheit Eisenachs wider besseres Wissen beibehalten.
Heute nun sollen aus Steuermitteln bis zum Jahr 2029 insgesamt 40 Millionen Euro in den Wartburgkreis und die Stadt Eisenach fließen. Man will die politischen Fehler der Landesregierung gewissermaßen mit Geld aufwiegen. Das ist ein Schlag ins
Gesicht für alle Gemeinden und Städte in Thüringen, die mit ihren finanziellen Mitteln verantwortungsvoll umgegangen sind. Schlimm ist weiter, dass die jetzige Landesregierung aus den Fehlern ihrer Vorgängerregierung nicht zu lernen vermag. So muss man fragen, wieso nun die Thüringer Kommunalordnung geändert werden und dort eine große Kreisstadt geschaffen werden soll.
Warum ist der Status einer solchen großen Kreisstadt, anders als bei großen kreisangehörigen Städten, nicht an deren Verwaltungs- und Finanzkraft widerruflich geknüpft? Mit der neu geschaffenen Großen Kreisstadt lässt man Eisenach vielmehr unkontrolliert in eine neue Schuldenfalle laufen und den Wartburgkreis gleich mit,
was von dieser Landesregierung offenkundig so gewollt ist, zumindest aber sehenden Auges in Kauf genommen wird. Wenn der Gesetzentwurf auch noch vorsieht, den Kreistag des Wartburgkreises zum 30. Juni 2021 aufzulösen, wird der Wille der Wähler des Wartburgkreises missachtet und es werden unnötig Folgekosten verursacht. Wie anderswo auch hätte man durch eine befristete, im Verhältnis zur Einwohnerzahl der Stadt Eisenach stehende Besetzung zusätzlicher Sitze nach dem Stadtratswahlergebnis in Eisenach ein gerechteres und finanziell günstigeres Ergebnis erzielen können,
was aber von der Landesregierung aus politischen Gründen nicht gewollt ist. Mit Blick auf die Folgen dieses Gesetzes muss unsere Fraktion den Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung daher ablehnen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte nur noch mal anmerken: Ich habe davon gesprochen, warum eine Große Kreisstadt geschaffen wurde und bei einer solchen Großen Kreisstadt anders als bei kreisangehörigen Städten nicht die Verwaltungs- und Finanzkraft widerruflich daran geknüpft worden ist. Das will ich hier einfach nur noch mal betonen. Das hat man nämlich nicht gemacht! Und eine Evaluation bedeutet doch eigentlich nur, dass man die ThürKO aushebelt, indem man dann sagt: Okay, wir haben festgestellt, sie brauchen noch mal Geld und wir schießen nach.
Also was soll‘s! Hier wird noch mal Geld hintergeschoben. Und das ist doch nicht so gewollt. Und die 40 Millionen Euro sind übrigens eine Einmalzahlung. Wenn sie das Geld ausgegeben haben, müssen sie wieder Geld aufnehmen, und das wird passieren. Da bin ich wirklich mal auf die Evaluation gespannt. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste, der uns heute hier vorliegende Entwurf für ein Transparenzgesetz verfolgt ein Anliegen, welches auch von unserer Fraktion grundsätzlich befürwortet wird, denn diese mit diesem Gesetz bezweckte Verbesserung und Stärkung der Transparenz sowie der Bürgerfreundlichkeit der Thüringer Verwaltung eröffnet den betroffenen Bürgern die Möglichkeit, sich umfassend über die Grundlagen und Hintergründe bestimmter Entscheidungsfindungsprozesse zu informieren. Ein gut informierter und mündiger Bürger ist zugleich auch die Grundlage einer intakten demokratischen Gesellschaft. Es ist somit die Aufgabe von Staat und Politik, durch die Veröffentlichung der relevanten Informationen ihre Vorhaben und Entscheidungen den Bürgern zu erklären und nachvollziehbar zu machen.
Die mit diesem Gesetz primär verfolgte proaktive, also insbesondere ohne vorherige Antragstellung erfolgende Bereitstellung von Informationen durch öffentliche Stellen ist dabei grundsätzlich auch geeignet, um dieses Anliegen zu erreichen. Der vorliegende Gesetzentwurf lässt dabei jedoch außer Acht, dass sich hieraus insbesondere für die kommunalen Gebietskörperschaften zugleich auch ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand ergeben wird, welcher sich zwangsläufig auch in erhöhten Kosten niederschlagen muss. Das ist auch in der öffentlichen Anhörung mehrfach so benannt worden.
Deutlich wird dies vor allem an der Regelung des § 5 des Gesetzentwurfs, durch welchen den betroffenen Stellen eine umfängliche Prüfung auferlegt wird, um feststellen zu können, ob die Veröffentlichungspflicht einschlägig ist. Im Einzelnen heißt das, dass die betroffenen Stellen zukünftig in jedem Einzelfall zunächst einmal prüfen müssen, ob es sich bei einer bestimmten Information um eine sogenannte Information von allgemeinem Interesse für die Öffentlichkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 des Gesetzentwurfs handelt.
Sollte dies der Fall sein, so muss anschließend in einem zweiten Schritt auch noch geprüft werden, ob nicht Gründe vorliegen, die eine Ausnahme von der Veröffentlichungspflicht rechtfertigen könnten. Nach Abschluss dieser Prüfung muss zudem noch die betreffende Information auf das Transparenzportal eingestellt sowie im Nachgang bei Bedarf aktualisiert, angepasst oder gelöscht werden.
Wie man also sieht, wird durch die Einführung der proaktiven Veröffentlichungspflicht ein nicht unerheblicher Verwaltungsmehraufwand entstehen, der von den Bediensteten nicht einfach so nebenbei mit erledigt werden kann. Es ist damit bereits jetzt absehbar, dass man für die Bewältigung dieser Aufgabe qualifiziertes Personal wird einstellen müssen und dadurch zwangsläufig auch zusätzliche Kosten für die von dem Gesetz betroffenen Stellen entstehen werden. Insbesondere im Bereich der Gemeinden finden diese Mehrausgaben in dem Gesetzentwurf jedoch keine angemessene Berücksichtigung, zumal es dort nur lapidar heißt, dass für diese durch das Gesetz keine haushaltswirksamen Kosten entstehen werden. Die permanente Abwälzung zusätzlicher Aufgaben auf die Kommunen, ohne hierfür auch einen angemessenen Mehrbelastungs
ausgleich vorzusehen, ist ein Verstoß gegen § 23 Abs. 5 des Thüringer Finanzausgleichgesetzes
und wird auf Dauer zu einer Überbelastung der Verwaltung vor allem in kleineren Gemeinden führen. Auch wenn wir als AfD-Fraktion, wie bereits eingangs erwähnt, eine Stärkung der Transparenz staatlichen Handelns gutheißen, werden wir diese ausgleichslose Mehrbelastung für die Gemeinden nicht mittragen und daher gegen den vorliegenden Gesetzentwurf stimmen. Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste! Einen schönen Gruß an den Abgeordneten Fiedler, weil es so selten geworden ist. Schön, dass du wieder da bist!
Im vorliegenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung mehrere tiefgreifende Änderungen für Thüringer Beamte vorgelegt. Viele dieser Änderungen kann die AfD-Fraktion mittragen. Es gibt aber eine Änderung, die für uns problematisch ist, die wir mit unserem Änderungsantrag streichen wollen.
Im Einzelnen: Bisher sind die Beamten über die private Krankenversicherung und die Beihilfe krankenversichert. Künftig sollen Thüringer Beamte die Möglichkeit erhalten, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Der Arbeitgeberanteil wird durch eine pauschale Beihilfe abgedeckt. Die damit verbundene Wahlfreiheit ist zu begrüßen. Allerdings muss ich den Hinweis des Rechnungshofs in Erinnerung rufen, der feststellte, dass die von der Landesregierung angenommenen Kosten bei Weitem zu niedrig angesetzt sind.
Der zukünftige Finanzminister wird sich also darauf einstellen müssen, dass mit der Wahlfreiheit auch die Kosten für die Krankenversicherung der Beamten steigen werden.
Als zweiten Punkt möchte ich die Übernahme des Schmerzensgeldanspruchs durch den Freistaat ansprechen. Diese Regelung bringt für die geschädigten Beamten Sicherheit, und zwar in dem Fall, dass beispielsweise ein Polizeibeamter im Einsatz einen Personenschaden erlitten und einen Schmerzensgeldanspruch erworben hat, nun feststellen muss, dass der Schädiger selbst zahlungsunfähig ist. Dass in diesem Fall der Dienstherr einspringen soll und in Vorkasse für den Beamten geht, ist zu begrüßen.
Der Einführung einer neuen Beamtenfachrichtung, hier des informationstechnischen Dienstes, kann man zustimmen. Dass die Digitalisierung wichtig ist und die Verwaltung den Personalbestand abbilden muss, steht außer Frage. Den Entwicklungen im Bereich der Informationstechnologie müssen sich die Verwaltung und die Beamten stellen. Mit der neuen Fachrichtung wird die notwendige Flexibilität geschaffen, die gebraucht wird, um in diesem Bereich zukunftsfähig zu sein.
Auch bei den Änderungen hinsichtlich der Fortdauer des ursprünglichen Beamtenverhältnisses von kommunalen Wahlbeamten bzw. Beamten auf Zeit bei weniger als zwei Amtszeiten kann man zustimmen. Der Grundintention, dass jemand, der ein öffentliches Amt übernimmt, später keine erheblichen Nachteile erleidet, muss man zustimmen. Aber das gleiche Interesse haben auch nicht verbeamtete Arbeitnehmer und Angestellte. Auch für sie müsste eine Regelung mit einem starken Rückkehrrecht nach Ausübung eines Wahlamts geschaffen werden.
Aber – und das habe ich schon in der ersten Beratung ausgeführt – hier wird ein unechtes Rückkehrrecht gewährt. Es gibt zu viele Ausnahmen, die begründet werden müssen. In diesem Zusammenhang ist man natürlich auf das Wohlwollen des Dienstherrn angewiesen. Jeder, der im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, weiß, dass Dienstherren ihr Ermessen mal so oder mal so ausüben. Am Ende ist diese Regelung gut gemeint, aber wegen der vielen Ausnahmen nicht gut gemacht.
Der Punkt, mit dem wir überhaupt nicht einverstanden sind, und den wir ablehnen müssen, sind die neuen Regelungen hinsichtlich des Zugangs zur Laufbahn im höheren Dienst. Die bisherigen Rege
lungen waren zugegebenermaßen etwas sperrig, garantierten aber durch die hohen Zugangsvoraussetzungen eine gute Auswahl bei den Bewerbern für die vakanten Dienstposten.
Auch in der Gesetzesbegründung wird so gut wie überhaupt nicht auf die Frage eingegangen, warum die Qualitätsstandards derart abgesenkt wurden. Es ist ja nicht so, dass für den höheren Dienst in allen Fachrichtungen nicht ausreichend Bewerber zur Verfügung stehen. Es ist aus unserer Sicht daher nicht geboten, die Zulassungsvoraussetzungen abzusenken. Grundsätzlich sollte man den umgekehrten Weg gehen. Deshalb wollen wir mit unserem Änderungsantrag die entsprechende Regelung aus dem Gesetz herausnehmen. Die bisherige Regelung hat sich insoweit bewährt.
Wir halten es für problematisch, dass die Fachministerien für die Festlegung der jeweiligen anerkannten Studiengänge zuständig sein sollen. Wir halten daran fest, dass es dem für das Beamtenrecht zuständigen Ministerium obliegt, gesellschaftliche Veränderungen oder Änderungen im Aufgabenzuschnitt der Verwaltung im Beamtenrecht abzubilden. Dazu gehört gegebenenfalls auch, den neuen Studienabschlüssen den Zugang zum höheren Dienst zu ermöglichen. Das letzte Wort muss immer das für das Beamtenrecht zuständige Ministerium haben.
Bei vernünftiger Begründung wird sich dieses nicht verweigern. Ein bestimmtes fachliches Niveau muss aber beibehalten und gesichert werden. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, wir werden heute ein rein Technisches und Organisatorisches betreffendes Gesetz beschließen, das eine der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes übertragene Materie und deren Handhabung im Vollzug durch die Verwaltung im Freistaat regelt. Wie mehrfach erwähnt, spielen die wirklichen Probleme in einer anderen Liga, nämlich im Personalausweis- und Paßgesetz. Der dort mit den Stimmen der nicht mehr ganz so großen Koalition ermöglichte automatische Abruf von biometrischen Lichtbildern für eine Vielzahl von Behörden ohne genau begrenzten Anlass und Zweck trifft auch auf unsere Kritik. Aber diese Frage wird wohl in Karlsruhe entschieden werden müssen. Interessanterweise sieht aber die Landesregierung ganz offensichtlich diese Probleme nicht so, wie Teile der sie tragenden Fraktionen. Uns bleibt, symbolische Kritik an den weitgehenden Zugriffsrechten zu üben. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, der Bereich für innere Sicherheit ist für die Funktionsfähigkeit eines Staats sowie für den Zusammenhalt einer Gesellschaft von grundlegender Bedeutung. Umso schwerwiegender ist es, dass die Sicherheitslage in den vergangenen Jahren auch hier in Thüringen entgegen aller Behauptungen gelitten hat, denn es trifft schon zu, dass sich die Gesamtzahl der im Freistaat verübten Delikte in den letzten Jahren konstant auf demselben Niveau hält. Bei genauerem Hinsehen erkennt man jedoch, dass sich dabei letztlich nur der Schwerpunkt der begangenen Delikte hin zu denjenigen Straftaten verschoben hat, die besonders geeignet sind, das Sicherheitsempfinden der Bürger zu erschüttern. Ausweislich der aktuellen Kriminalstatistik ergibt sich nämlich, dass in den Bereichen der Diebstahlsdelikte und der Wirtschaftskriminalität ein Rückgang zu verzeichnen ist, welcher jedoch gleichzeitig durch einen deutlichen Anstieg beson
ders schwerwiegender Straftaten in den Bereichen der Sexual- und Gewaltdelikte aufgehoben wird. Gleichzeitig erleben wir, wie sich der islamische Extremismus ebenso wie der Rechts- und Linksextremismus immer weiter ausbreitet. Verschärft wird diese Entwicklung zudem dadurch, dass in unserer Gesellschaft nicht zuletzt aufgrund der massiven kulturfremden Zuwanderung der vergangenen Jahre die Gewaltbereitschaft konstant ansteigt und sich immer häufiger auch gegen Polizeibeamte, ehrenamtliche Helfer von Feuerwehren und Rettungsdiensten richtet.
In Anbetracht der aufgezeigten Umstände ist es nur ein zwingend logisches Gebot, dass die Polizei im Freistaat mit den erforderlichen personellen sowie sachlichen Mitteln ausgestattet wird, damit eine weitere Erosion des Rechtsstaats verhindert werden kann. Dazu gehört natürlich auch der Respekt vor unseren Polizeibeamten. Der Respekt muss wiederhergestellt werden, er hat stark gelitten in den letzten Jahren.
Umso mehr irritiert es uns, dass die Landesregierung in dem vorliegenden Haushaltsentwurf auch noch 45 Stellen aus dem Stellenplan der Polizei streichen will, um somit die Belastung auf noch weniger Schultern zu verteilen und die Polizeikräfte in Thüringen weiter zu schwächen.
Genau an diesem Vorgehen der rot-rot-grünen Landesregierung wird deutlich, dass sie in Wahrheit gar nicht daran interessiert ist, dass unsere Polizeikräfte im Freistaat allzu effektiv werden. Diese Absicht kann auch nicht dadurch kaschiert werden, dass ausweislich des vorliegenden Haushalts jetzt im Wahljahr schlagartig die Anzahl der neu einzustellenden Polizeianwärter auf 300 pro Jahr erhöht werden soll,
obwohl dies die Kapazität der Polizeischule in Meiningen überschreitet. Da müsste man baulich erst einmal anfangen, etwas zu machen, bevor man mit diesen Zahlen ins Rennen geht.
Wir als AfD-Fraktion sind an solchen fadenscheinigen Wahlkampfmanövern nicht interessiert, sondern beabsichtigen eine nachhaltige Stärkung der Polizei im Freistaat.
Aus diesem Grund haben wir auch einen Änderungsantrag eingebracht, welcher die finanziellen
Voraussetzungen für die Durchführung eines Modellprojekts zur Erprobung von Distanz-Tasern schaffen würde. Wie ein Blick in andere Bundesländer beweist, wo diese Geräte getestet bzw. bereits regulär im Einsatz verwendet werden, hätte man auf diese Weise unseren Beamten eine einfache Möglichkeit zur Verfügung stellen können, um sich effektiv verteidigen zu können, ohne dass dies an allzu hohe Voraussetzungen gebunden wäre.
Umso bedauerlicher ist es, dass dieser Änderungsantrag von allen Parteien im Rahmen des Haushalts- und Finanzausschusses geschlossen abgelehnt wurde. Ebenso wie den vorgenannten Antrag haben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten von den angeblich so demokratischen Parteien, unsere Anträge zur Stärkung der freiwilligen Feuerwehren in der besagten Ausschusssitzung abgelehnt. Da uns bewusst ist, dass die freiwilligen Feuerwehren für die Gefahrenabwehr und damit für den Erhalt der inneren Sicherheit in Thüringen mindestens ebenso wichtig sind wie die Polizeikräfte, waren wir bereit, auch in diesem Bereich umfängliche Investitionen für das Jahr 2020 zu tätigen.
Nein, da reicht die Zeit jetzt nicht mehr. Danke.
Ich möchte hier erinnern: Ich hatte am 05.06. einen Termin mit dem Herrn Ministerpräsidenten Ramelow und dem Innenminister in der Feuerwehrschule Bad Köstritz. Dort wurde uns die ganze Lage etwas anders geschildert, als ich es jetzt hier so gehört habe. Die Bautermine werden sich bis 2022 hinausschieben. Das ist uns dort ganz klar gesagt worden. Das hat natürlich direkte Auswirkungen auf die Ausbildung der freiwilligen Feuerwehrleute vor Ort. Das heißt, wir werden nicht adäquat ausbilden können. Herr Henze hat uns klipp und klar gesagt, 1.000 Feuerwehrleute konnten im letzten Jahr nicht ausgebildet werden. Das heißt, wir erleben einen rapiden Verfall der Sicherheit in unserem Staat, in unserem Land.
Ich muss dazu sagen, wir hatten unwahrscheinliches Glück, dass wir im letzten Jahr keine größeren Brände bei der Trockenheit hatten. Wir hatten Glück in diesem April, dass nichts weiter Gröberes passiert ist als die Waldbrände, die wir hatten. Ich
wage mir gar nicht vorzustellen, wie wir das mit nicht ausgebildeten Feuerwehrleuten managen wollen.
Als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für den jahrzehntelangen Einsatz der ehrenamtlich Tätigen in der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigen wir, den Haushaltsansatz für die Feuerwehrrente um 6,4 Millionen Euro auf insgesamt 11 Millionen Euro anzuheben.
Das hat einen Grund. Jemand, der 30, 40 Jahre ehrenamtlich bei einer Feuerwehr tätig war oder woanders ehrenamtlich tätig war, muss dafür auch eine Anerkennung bekommen. Das kann nicht nur eine einfache Urkunde sein. Wenn wir die jungen Leute heranziehen wollen, die dann hier für die älteren einspringen sollen, müssen wir Anreize schaffen. Herr Fiedler hat es angesprochen, man kann es mit einer Prämie machen, man kann es über die Rente machen. Ich finde, das ist ein wichtiger Baustein, um junge Leute in das Ehrenamt einzuführen.
Darüber hinaus würde durch unsere Änderungsanträge auch ein komplett neuer Titel geschaffen werden, durch welchen 10 Millionen Euro bereitgestellt werden können, die einzig und allein dafür gedacht wären, die ehrenamtlich Tätigen beim Erwerb ihrer Schutzausrüstung finanziell zu unterstützen. Das wurde im Haushalts- und Finanzausschuss von den übrigen Parteien auch einstimmig abgelehnt.
Schlussendlich wurde selbst unser Antrag zur Erhöhung der Finanzmittel im Landesausgleichsstock um 28 Millionen Euro auf 60 Millionen Euro abgelehnt, obwohl davon so manche klamme Kommune, von denen es – weiß Gott – genug in Thüringen gibt, erheblich profitiert hätte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen, wir bedauern es sehr, dass Sie im Rahmen der Ausschusssitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses jeden einzelnen unserer Änderungsanträge zur Stärkung der Polizei, der Feuerwehren und der Kommunen abgelehnt haben.
Ich bitte Sie daher: Setzen Sie sich zumindest hier und jetzt im Rahmen der Plenardebatte inhaltlich mit unseren Anträgen auseinander und lehnen Sie sie nicht einfach ab, weil sie von der AfD kommen. Beweisen Sie, dass Ihnen das Wohl der Bürger dieses Landes wichtiger ist als Ihre Aversion uns gegenüber. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste! Es ist heute schon einiges gesagt worden. Es war ein langwieriger Prozess, bis sich alle Beteiligten gefunden haben und man muss sagen, vielleicht wird ja doch noch alles gut, aber es ist noch Redebedarf da, wie man gesehen hat, selbst untereinander Redebedarf, aber ich werde mich hier kurzfassen.
Seitdem die rot-rot-grüne Landesregierung mit der Durchführung der groß angekündigten Gebietsreform gescheitert ist, führt diese nun Schritt für Schritt mit freiwilligen Fusionen die Gebietsreform durch die Hintertür weiter fort,
so nun auch bei dem uns hier vorliegenden Gesetz zur Neugliederung des Landkreises und der kreisfreien Stadt Eisenach. Denn in Wahrheit wurde auch diese Fusion bzw. die Bereitschaft zur Fusionierung von den Beteiligten mit hohen Finanzmitteln erkauft.
Das muss man hier ganz klar sagen: Wenn man die Diskussion auch um Suhl sieht, da wird es wahrscheinlich genauso laufen. Dann kommt es nur darauf an, wie viel man noch obendrauf legt, damit es dann auch klappt.
Auch wir von der AfD-Fraktion befürworten grundsätzlich freiwillige Neugliederungen zur Schaffung von leistungsstarken Gemeinden, die in der Lage sind, ihre kommunalen Aufgaben dauerhaft, in geordneter Haushaltswirtschaft, eigenständig und sachgerecht wahrzunehmen.
Allerdings lehnen wir die Vorgehensweise der Landesregierung, die in Wahrheit wenig mit Freiwillig
keit zu tun hat, ab. Auch wenn wir aus den dargelegten Gründen der Vorgehensweise der Landesregierung kritisch gegenüberstehen, wollen wir uns der geplanten Fusion nicht in den Weg stellen und sind bereit, einer Ausschussüberweisung zuzustimmen.
Herr Kuschel, wir müssen uns vielleicht auch mal überlegen und schauen, was uns das denn gebracht hat. Wenn ich mir mal das Leitbild anschaue, sollte es ja angeblich nie irgendetwas kosten.
Mittlerweile reden wir bei einzelnen Gemeinden, wie es hier passiert, von 45 Millionen Euro. Wir müssen das mal auf die Waage legen. Hat es das denn auch in den zukünftigen fünf Jahren gebracht? Da müssen wir mal schauen und da müssen wir evaluieren, ob es wirklich diesen Nutzen gebracht hat, den man uns hier versprochen hat. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte ich zunächst einmal festhalten, dass es grundsätzlich zu begrüßen ist, dass nun endlich auch im Freistaat Thüringen das Personalvertretungsgesetz novelliert und damit an die aktuelle Rechtsprechung sowie die bereits fortgeschriebenen Personalvertretungsgesetze anderer Bundesländer angepasst wird. Auch die mit dieser Gesetzesnovelle bezweckten Erweiterungen und Stärkungen der Rechte der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Freistaat Thüringen finden grundsätzlich unseren Zuspruch.
Nach unserem Dafürhalten sind dabei vor allem die Erweiterungen im Bereich der Wahlberechtigung nach § 13, die Verlängerung der Amtszeit der Personalvertretungen nach § 26 auf insgesamt fünf Jahre sowie die Klarstellung, dass zukünftig alle Personalversammlungen während der Arbeitszeit abgehalten werden, positiv hervorzuheben.
Neben diesen positiven Ansätzen enthält dieser Gesetzentwurf gleichzeitig jedoch auch eine erhebliche Anzahl von Schwächen, von denen ich jetzt zwei exemplarisch etwas näher beleuchten werde. Zunächst wäre da die nach § 68a des Gesetzentwurfs beabsichtigte Neueinführung eines Wirtschaftsausschusses zu nennen. Die Einführung eines solchen Gremiums neben dem Personalrat ist nach unserem Dafürhalten überflüssig, da durch § 68 des aktuellen Thüringer Personalvertretungsgesetzes bereits hinreichend gewährleistet ist, dass der Personalrat auch über die wirtschaftlichen Sachverhalte in einem erforderlichen Maße unterrichtet wird. Gegen die Schaffung eines solchen Gremiums spricht darüber hinaus auch der Umstand, dass hierdurch wieder unnötigerweise weiteres Personal und damit Arbeitszeit gebunden werden.
Wie sich aus § 68a Abs. 4 des Gesetzentwurfs ergibt, sind die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses mit den Mitgliedern des Personalrats nicht identisch, sodass es für die Arbeitgeber zukünftig notwendig sein wird, die entsprechenden Sachverhalte nicht nur mit den Personalratsmitgliedern, sondern
zudem mit den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses zu erörtern. Nach unserem Dafürhalten sollte daher die Regelung des § 68a zur Einführung des Wirtschaftsausschusses komplett aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.
Des Weiteren möchte ich auf die geplante Einführung der sogenannten Allzuständigkeit des Personalrats zu sprechen kommen. Hierdurch wird dem Personalrat zukünftig bei allen sozialen, organisatorischen und innerdienstlichen Maßnahmen der Dienststelle ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt. Da in dem Gesetz nicht definiert ist, um welche Vorgänge es sich hierbei im Detail handelt, wird der Dienststellenleiter zukünftig bei jeder Maßnahme gezwungen sein, Überlegungen anzustellen, ob eine Beteiligung des Personalrats notwendig ist. Bereits jetzt ist absehbar, dass diese Erweiterung der Mitbestimmungsregelung zu einer Vielzahl von umfangreichen und langwierigen Beteiligungsverfahren sowie zu einer erhöhten Anzahl von Verfahren der Einigungsstelle führen wird. Im Ergebnis wird dies zu einem erheblichen personellen sowie finanziellen Verwaltungsmehraufwand führen, durch welchen ein effizientes und zeitnahes Verwaltungshandeln erschwert, wenn nicht sogar unmöglich wird.
Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass ein solcher Aufgabenzuwachs für die kommunalen Träger gemäß § 23 Abs. 5 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes zwingend eine gesetzliche Regelung erfordert, durch welche ein Mehrbelastungsausgleich in Höhe der zu erwartenden Kosten erfolgt.
Eine solche Kostenerstattungsregelung fehlt jedoch in dem hier vorliegenden Gesetzentwurf ebenso wie eine hinreichend konkrete Kostenprognose. Stattdessen wird im Entwurf hinsichtlich der zu erwartenden Erhöhung des Verwaltungsaufwands aufgrund der erweiterten Beteiligungsverfahren nur die pauschale Behauptung erhoben, dass durch die Zulassung von Arbeitsgruppen sowie durch eine verbesserte Zusammenarbeit Synergien entstehen werden, die zu Einsparungseffekten führen könnten.
Aus meiner Sicht ist es schlicht und ergreifend unverantwortlich, dass hier suggeriert wird, ein bereits absehbarer erheblicher Aufgabenzuwachs könnte durch eine angeblich verbesserte Zusammenarbeit,
die noch nicht einmal in konkreten Zahlen angesetzt wird, ausgeglichen werden.
Ich möchte somit abschließend festhalten, dass wir als AfD-Fraktion die eingangs erwähnten sinnvollen Verbesserungen des Personalvertretungsgesetzes durch diese Gesetzesnovelle befürworten, jedoch aufgrund der aufgezeigten erheblichen Defizite und des zu erwartenden kompensationslosen Verwaltungsmehraufwands dieses Gesetzentwurfs unsere Zustimmung nicht geben können, sondern uns enthalten werden. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, auch ich werde es kurz machen, ähnlich wie Herr Fiedler. Wir stimmen der Ausschussüberweisung zu und die Feinheiten können wir dann im Innenausschuss besprechen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, ich möchte mich auch von hier vorn bei allen Feuerwehrleuten bedanken und allen, die geholfen haben, die Brände einzudämmen, die an der Bleilochtalsperre oder im Gebiet Plaue waren. Dort waren sehr, sehr viele Einsatzkräfte vor Ort. Aber man hat auch dort gesehen, dass die Grenzen dessen erreicht worden sind, was in Thüringen von den freiwilligen Feuerwehren, von den Berufsfeuerwehren, THW und vielen anderen geleistet werden
kann. Ich bedanke mich auch bei Ihnen, Herr Innenminister, dass Sie es geschafft haben, den zweiten Haken zu organisieren, der sicherlich viel helfen wird. Mit dem Hubschrauber werden wir sehen, ob sich das alles so ergibt, wie es geplant ist. Aber damit Laudatio erst mal genug.
Wir haben in Thüringen viele Probleme bei den freiwilligen Feuerwehren. Ich fange mal ganz von vorn an. Eines der ersten Probleme ist, dass wir einen Fahrzeugbestand haben, der zum Teil 25 Jahre alt ist. Das heißt, wenn wir in solche Einsätze, in unwegsames Gelände gehen, brauchen wir geländegängige Fahrzeuge. Das ist eine Grundvoraussetzung, damit es funktioniert. Dann brauchen wir Leute, die auch an diesen Fahrzeugen ausgebildet worden sind und auch für diese Schadensereignisse die notwendige Ausbildung haben. Und da bin ich ohne Umschweife bei dem großen Knackpunkt der ganzen Sache, und das ist die Brand- und Katastrophenschutzschule. Kollege Fiedler hat es hier ganz klar angesprochen. Wir haben dort ein ganz großes Defizit, nicht nur baulich, auch bei den Leuten, die dort ausbilden. Wir sollten uns vielleicht mal überlegen, ob wir nicht von den Ehrenamtlichen, die 20, 30 oder 40 Jahre Erfahrung haben, Seiteneinsteiger nehmen können, die man in bestimmte Positionen bringen kann, um die Ausbildung zu fördern oder durchzuziehen.
Ein großer Haken an der Sache ist auch der Einsatz der Atemschutzanlage, denn wir haben ja bei den Waldbränden durchaus erlebt, dass man den Atemschutz braucht, sonst funktioniert das nicht. Und ich muss ganz klar sagen: Wir haben sogar noch Glück gehabt, dass wir dort einen Laubwaldbestand hatten. Ich habe mit Leuten gesprochen, die haben gesagt: Wäre das ein Fichtenbestand gewesen, hätten wir keine Chance mehr gehabt, das wäre abgefackelt wie Zunder. Wir sind mit einem blauen Auge davongekommen, es wurde alles ordnungsgemäß gelöscht.
Ein Thema ist auch: Wie binden wir Feuerwehrleute in den ehrenamtlichen Bereich ein? Denn ich sehe am Tag das große Problem, dass wir unsere Tagschichten nicht voll bekommen. Das heißt, wir müssen uns überlegen, wie wir mit den Arbeitgeberfreistellungen umgehen. Denn diese Leute, die über mehrere Tage bei solchen großen Einsätzen unterwegs sind, müssen von Firmen freigestellt werden. Diese Firmen müssen entschädigt werden, denn die haben auch Arbeitskräfte und müssen bestimmte Aufträge erfüllen. Da müssen wir ran. Wir müssen den Arbeitgebern einen Weg aufzeigen, damit
sie ihre Leute auch für solche Einsätze freistellen können.
Aber das sind ja nicht nur die einzigen Einsätze, die von Feuerwehren gefahren werden. Wir hatten zum gleichen Zeitpunkt zwei Großschadensereignisse auf der Autobahn – Massenunfälle. Auch hier müssen die Feuerwehren mit moderner Technik ran und da gehören auch ordentlich ausgerüstete Feuerwehrfahrzeuge dazu. Wir haben andere Schadensereignisse: Schneebruch, Hochwasser. Das heißt, die Feuerwehren, die an Gewässern erster oder zweiter Ordnung sind, brauchen auch ordentliche Boote, damit sie bei Hochwasser tätig werden können. Dort müssen wir ansetzen. Dazu brauchen wir ausgebildetes Personal. Ein Thema, das wir demnächst noch bekommen werden, sind Rettungsleitstellen. Ich bin der Meinung, wir brauchen die Rettungsleitstellen vor Ort. Ob wir so viele brauchen, ist eine andere Frage. Nur die Leute dort haben Einblick in die Ortslage und Kenntnisse darüber, wie man am besten von A nach B mit den Fahrzeugen kommt und dort einen Löschvorgang einleiten kann.
Im Rahmen des Bemühens, Feuerwehrleute zu binden, ist auch die sogenannte Feuerwehrrente ein Thema. Ich bin dankbar, dass die Regierungskoalition diesbezüglich tätig geworden ist. Aber ich denke, der Ansatz mit den 40 oder 45 Euro, der gemacht worden ist, ist zu wenig, um Leute einzubinden, dort 20, 30 oder 40 Jahre ehrenamtlich tätig zu sein. Kollege Fiedler hat einmal angesprochen, ob man nicht beim Landesfeuerwehr-Verband eine Prämie ausschreiben kann, um den Leuten zu danken, statt einer bloßen Verabschiedung mit einer Urkunde. Wir müssen einfach Wege gehen, um den Feuerwehrleuten zu sagen, wir brauchen euch und wir bedanken uns bei euch, nicht nur mit dem feuchten Händeschütteln, sondern auch mit finanziellen Aufwendungen für ihre 30, 40 Jahre Dienst, den sie geleistet haben. Da müssen wir hinkommen und das ist der richtige Weg. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Noch mal ganz kurz zu Herrn Innenminister. Wir müssen uns bemühen, die Jugendfeuerwehren an uns zu binden. Wir wissen, wenn die dann alle zur Bundeswehr gehen oder Berufsausbildungen machen usw. usf., verschwinden die aus den freiwilligen Feuerwehren. Da müssen wir wirklich ansetzen, damit wir die Leute halten können. Dazu braucht es auch gut bezahlte Arbeitsplätze vor Ort, denn mir hilft es nicht, wenn jemand in Erfurt arbeitet, wenn bei mir in Crossen irgendetwas brennt oder ein Unfall ist. Dafür müssen wir Sorge tragen. Das wollte ich Ihnen eigentlich noch mal mitgeben, dass wir da auch die Leute in der Region halten. Dazu muss man natürlich die Region dementsprechend ausstatten. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Adams, eine kleine Zwischenfrage: Ist die Nilgans eine Ente oder ein Huhn?
Vielen Dank. Richtige Antwort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, der hier von uns eingebrachte Antrag behandelt die Thematik der mangelhaften Abschiebepraxis – ein Problem, das in den letzten Jahren immer größer geworden ist, obwohl uns die Bundeskanzlerin noch vor gut zwei Jahren vollmündig eine sogenannte nationale Kraftanstrengung für mehr Abschiebung versprochen hatte. Passiert ist jedoch nicht viel, denn bundesweit scheiterten vergangenes Jahr mehr als die Hälfte aller geplanten Abschiebungen. Von circa 57.000 geplanten Abschiebungen kamen 31.000 nicht zustande. Auch hier in Thüringen gestaltet sich die Situation ähnlich. So konnten im Jahr 2017 von 1.426 versuchten Abschiebungen nur 648 auch tatsächlich erfolgreich durchgeführt werden. Im Ergebnis macht das somit eine Erfolgsquote von gerade einmal 45 Prozent. Dieses verheerende Ergebnis wird von den Werten aus dem vergangenen Jahr sogar noch übertroffen. 2018 konnten nämlich gerade einmal 665 von insgesamt 1.733 versuchten Abschiebungen vollzogen werden, was eine magere Erfolgsquote von 38,4 Prozent ergibt.
Die Gründe für das Scheitern der geplanten Abschiebungen sind dabei ebenso bunt und vielfältig wie die Abzuschiebenden selbst. Manchmal sind die Ausreisepflichtigen plötzlich krankheitsbedingt reiseuntauglich, sie leisten Widerstand am Flughafen oder aber die betreffende Person ist bei der Abschiebung nicht mehr anzutreffen, da sie rechtzeitig untergetaucht ist. Zumindest in der letzten Konstellation könnte man mithilfe des Instruments der Abschiebehaft sicherstellen, dass die Abschiebung auch tatsächlich vollzogen wird. Das einzige Problem hierbei ist jedoch, dass die Anordnung von Abschiebehaft nicht immer möglich ist, denn, wie sich aus der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Walk zu diesem Thema ergibt, unterbleibt der Er
lass eines Haftbeschlusses durch das Amtsgericht, wenn kein freier Abschiebeplatz zur Verfügung steht, denn wir haben ja kein Abschiebegefängnis. Da bundesweit jedoch gerade einmal etwa 400 Abschiebeplätze existieren, kam es auch hier im Freistaat in der Vergangenheit bereits wiederholt dazu, dass in Ermangelung eines freien Haftplatzes die Abschiebehaft nicht verhängt werden konnte und man die abzuschiebenden Personen wieder freilassen musste.
Nun führt die Landesregierung in den besagten Kleinen Anfragen weiter aus, dass die Errichtung einer Abschiebehafteinrichtung aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht zielführend sei, da ja auch nur eine relativ geringe Anzahl an Personen in den letzten Jahren in Abschiebehaft genommen werden konnte. Es müsste eigentlich jedem einleuchten, dass stattdessen vielmehr die logische Konsequenz der angezeigten Umstände sein muss, dass man die Anzahl der bestehenden Abschiebeplätze schnellstmöglich erhöht, damit das Instrument der Abschiebehaft wieder jederzeit ungehindert eingesetzt werden kann. Zu diesem Zweck ist, wie von uns gefordert, die Einrichtung einer provisorischen Containerabschiebehaftanstalt in der Nähe des Flughafens Erfurt-Weimar das ideale Mittel,
denn die Verwendung von voll ausgestatteten Wohncontainern bietet im Vergleich zum Einsatz einer Immobilie eine verhältnismäßig kostengünstige sowie gleichzeitig auch kurzfristig realisierbare Alternative zur sicheren Unterbringung von Ausreisepflichtigen. Flankierend hierzu sind darüber hinaus zur Gewährleistung der reibungslosen Außerlandschaffung der betroffenen Personen Charterflüge zur Durchführung von Sammelabschiebungen vom Flughafen Erfurt-Weimar zu organisieren.
Die Kombination der beiden aufgezeigten Maßnahmen wird letztlich maßgeblich dazu beitragen, dass die Erfolgsquote im Bereich der Abschiebungen hier in Thüringen signifikant ansteigt, Recht und Gesetz wieder durchgesetzt werden und letztlich auch das Vertrauen der Bürger in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats wiederhergestellt wird.
Zum Schluss noch ein kleines Zitat von meinem Kollegen Prof. Dr. Gottfried Curio – mit Ihrer Erlaubnis: „Bei Abschiebungen tauchen sie unter, beim Geldabheben wieder auf!“ Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste, Neugliederungsgesetz, das dritte. Seitdem die rot-rot-grüne Landesregierung mit der Durchführung ihres Prestigeprojekts, nämlich der
groß angekündigten Gebietsreform, gescheitert ist, führt sie dies nun Schritt für Schritt durch die Hintertür ein. Unter dem Deckmantel der vermeintlich freiwilligen Neugliederung wird dieser Prozess mit dem hier vorliegenden Entwurf zum dritten, vorerst letzten Gemeindeneugliederungsgesetz abgeschlossen.
Selbstverständlich befürworten wir von der AfD grundsätzlich freiwillige Neugliederungen zur Schaffung von leistungsstarken und verwaltungsstarken Gemeinden, die in der Lage sind, ihre kommunalen Aufgaben dauerhaft und in geordneter Haushaltswirtschaft eigenständig und sachgerecht wahrzunehmen.
Allerdings lehnen wir die Vorgehensweise der Landesregierung, die in Wahrheit wenig mit Freiwilligkeit zu tun hat, ab. Staatssekretär Kuschel, der landauf, landab unterwegs...
Oh, Entschuldigung, Staatssekretär Höhn, der landauf, landab unterwegs war, um die Gebietsreform weiterzubringen...
Entschuldigung, kleiner Fauxpas.
Denn auch für die Durchführung der hier in Rede stehenden dritten Fusionsrunde nimmt sie wieder unzählige Millionen in die Hand. Im Ergebnis werden hier 24,7 Millionen Euro für Neugliederungsprämien, Strukturbegleithilfen sowie Entschuldungshilfen von der Landesregierung ausgegeben, um sich die Fusionsbereitschaft von den klammen Kommunen zu erkaufen. Zusammen mit den zwei bereits vorausgegangenen Fusionsgesetzen veranschlagte die Landesregierung somit knapp 217 Millionen Euro an Steuergeldern für die angeblich freiwillige Fusionsbereitschaft der Kommunen. Da muss ich doch wirklich einmal nachfragen: Was ist denn aus den geplanten Einsparungen geworden, die immer wie eine Monstranz vor sich hergetragen worden sind? Leitbild – ich sage nur in diesem Kontext dem Abgeordneten Fiedler Danke, dass er noch einmal darauf hingewiesen hat. Und nein, Herr Innenminister, es ist ein Erfolg, aber es ist ein erkaufter Erfolg.
Sie haben sich die Bereitschaft der Gemeinden erkauft!
Man muss vielleicht auch einmal in der nächsten Legislatur evaluieren, was denn überhaupt aus den Erfolgen geworden ist, die Sie hier verkündet haben. Sind die Gemeinden leistungsfähig? Was ist mit den Geldern gemacht worden? Können die ohne diese Begleithilfen überhaupt überleben? Das sind alles Fragen, die mich einmal interessieren würden. Geld, das letztlich nur ausgegeben wurde, damit Rot-Rot-Grün am Ende der Legislaturperiode noch schnell ein positives Ergebnis ihrer Regierungsverantwortung vorweisen kann. Sie bringen hierbei aber zugleich auch Unruhe, Spannungen und Zwietracht in die Gesellschaft wie jetzt am Beispiel der Gemeinde Katzhütte oder Kaltennordheim. Es gibt viele andere Beispiele, ich erinnere mich an die Demo hier draußen, als die Gemeinden da waren und Sie mit ihnen gesprochen haben. Es gibt genug Redebedarf und das werden wir wahrscheinlich auch nutzen, wenn die Anhörung kommt. Es ist deutlich zu erkennen: Der Landesregierung ist das natürlich egal. Durch Ihre Entscheidung, den Antrag der Gemeinde auf Wechsel zu Großbreitenbach nicht in den vorliegenden Gesetzentwurf mitzunehmen, sieht Katzhütte sich nun in dem Gleichbehandlungsgrundsatz sowie in ihrer kommunalen Selbstbestimmung verletzt und will daher Verfassungsbeschwerde einlegen. An diesem Beispiel sieht man, dass die Betroffenen nicht in ausreichendem Maße in den gesamten Prozess mit eingebunden wurden. Mit dieser Politik, die über die Köpfe der Betroffenen hinweg gemacht wird, treiben Sie nur einen Keil in die Gesellschaft. Dieser Riss zieht sich wirklich durch ganz Thüringen. Ich war in Katzhütte. Ich war in vielen anderen Orten. Da ist alles fifty-fifty. Da haben Sie nicht viel gemacht, um die Bürger auf eine Linie zu bringen. Um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen, hätte man besser vermitteln und miteinander verhandeln müssen. Wie man unschwer erkennen kann, steht noch eine Menge Arbeit im Ausschuss an, um ein für alle Mal für alle Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wir als AfD-Fraktion werden uns nicht verschließen und werden daher einer Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss sowie den Justizausschuss zustimmen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich bin nur noch mal ganz kurz vor, Frau Scheerschmidt, weil ich nur noch mal klarstellen wollte: Was die Evaluation betrifft, da ist natürlich klar, es müssen ein paar Jahre ins Land gehen; wir müssen sehen, wie sich die Haushalte entwickeln. Das ist klar. Aber bei den bereitgestellten Finanzmitteln, die die Kommunen alle bekommen haben, muss man doch wirklich mal hinschauen, was denn mit diesen Mitteln erreicht worden ist. Da muss man doch genau in die Haushalte reinschauen: Hat es die Wirkungen gebracht, die man braucht, oder nicht? Und da muss man nachsteuern. Dazu braucht man eine Evaluation. Das wollte ich eigentlich nur mal klarstellen. Vielen Dank. – Wie das funktioniert, weiß ich.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich muss noch mal nach vorn. Herr Ministerpräsident, Sie haben von der Entwicklung der touristischen Region im Schwarzatal gesprochen. Ja, Sie haben viel Geld in die Hand genommen, um das Schloss Schwarz
burg touristisch aufzuwerten. Was Sie nicht machen: Sie entwickeln die angrenzenden Regionen nicht weiter. Da kommen Sie mit der Gebietsreform um die Ecke, das kann ich nicht verstehen. Und wozu brauchen wir überhaupt eine Gebietsreform? Sie hätten das Geld nehmen können und hätten es den Kommunen auch so geben können.
Aber nein, Sie haben es verknüpft: Gebietsreform mit Geld. Das bringt die Leute im Land auf die Barrikaden – und das verstehen Sie nicht. Deswegen bin ich noch mal nach vorn, das muss ganz klar gesagt werden: Das Geld wäre da, Sie hätten es den Kommunen auch so geben können. Nein, Sie haben es mit der Gebietsreform verknüpft und das bringt die Leute im Land auf! Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, im vorliegenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung mehrere tiefgreifende Änderungen für Thüringer Beamte in den Landtag eingebracht. So sollen Thüringer Beamte – bisher sind die Beamten über die private Krankenversicherung und die Beihilfe krankenversichert – zukünftig die Möglichkeit erhalten, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Der Arbeitgeberanteil wird durch die Beihilfe abgedeckt. Damit soll Wahlfreiheit geschaffen werden.
Grundsätzlich kann die AfD-Fraktion dem Ansinnen, die Wahlfreiheit zu vergrößern, zustimmen.
Schauen wir mal.
Als zweiten Punkt sollte der Übernahme des titulierten Schmerzensgeldanspruchs durch den Freistaat der rechtliche Rahmen gegeben werden. Dies ist zu
begrüßen. In jedem Fall muss der Freistaat dann aber die Betreibung der Vorleistung realisieren, was zusätzlichen Aufwand bedeutet. Hier sagt die Vorlage ziemlich wenig aus, weil sich auch die finanzielle Situation des jeweiligen Schädigers ändern kann.
Genauso wichtig ist aber auch, dass Sachschäden am Privateigentum des Beamten ersetzt werden. Es ist ein offenes Geheimnis, dass zum Beispiel Polizeibeamte nicht wenig dienstliche Kommunikation mit dem Privathandy abwickeln. Auch hier besteht meines Erachtens Handlungsbedarf, wenn im Dienst Privateigentum beschädigt oder zerstört wird.
Einige Punkte sind unklar: So wird zum Beispiel begründet, dass geleistet wird, wenn der Zahlungsausfall erheblich ist. Wenig später wird von durchschnittlich 2.000 Euro gesprochen. Ich denke, im Ausschuss werden die Unklarheiten besprochen und geklärt. Noch besser wäre es, es käme gar nicht so weit, dass unsere Beamten im Dienst verletzt werden. Da muss der Staat natürlich in Vorleistung gehen. Was hingegen die Einführung einer neuen Beamtenfachrichtung betrifft, da kann man geteilter Meinung sein. Dass die Digitalisierung wichtig ist und die Verwaltung diese im Personalbestand abbilden muss, steht außer Frage. Es ist aber wenig schlüssig, warum der technische Dienst nicht an die technische Entwicklung – hier die Digitalisierung – angepasst werden kann. Die Laufbahnen der Beamten sind nicht statisch, sondern entwickeln sich schon immer weiter.
Sehr kritisch hingegen sehe ich die Änderung mit den Zulassungsvoraussetzungen für den höheren Dienst. Gerade eben reden wir noch über die Einführung einer speziellen Laufbahn, jetzt weichen wir die Zugangsvoraussetzungen auf. In der Begründung wird unter anderem ausgeführt, dass die jeweiligen Fachministerien für die Festlegung der jeweiligen Studiengänge zuständig sind. Das letzte Wort sollte aber das für das Beamtenrecht zuständige Ministerium haben. Bei vernünftiger Begründung wird sich dieses nicht verweigern. Ein bestimmtes Niveau muss beibehalten und gesichert werden, nicht dass am Ende noch Beamtenmangel mit Sozialwissenschaftlern behoben werden muss.
Ein Wort zu den Wahlbeamten: Herr Kräuter, ich habe Ihnen zugehört. Sie stellen ab auf Beamte, aber wir haben ja noch viel mehr Leute, die Wahlbeamte sind, zum Beispiel Selbstständige, Arbeiter, Angestellte. Was ist denn mit denen? Denen wollen wir so was nicht zubilligen, dass die zurück in ihre Arbeit kommen? Die müssen nämlich genauso auf
hören. Also das ist natürlich anders zu sehen. Bei der Fortdauer der ursprünglichen Beamtenverhältnisse von kommunalen Wahlbeamten – respektive Beamten auf Zeit – bei weniger als zwei Amtszeiten frage ich mich, ob wirklich mit so vielen Abwahlen von Parteipolitikern zu rechnen ist, dass ein derartiges Rückkehrrecht geschaffen werden muss. Vielleicht wären erweiterte Ruhestandsregelungen analog der der Landtagsabgeordneten die bessere, für die Betroffenen sicherere Wahl. Es steht außer Frage, dass eine Abwahl aus einem Wahlamt nicht im wirtschaftlichen Aus enden kann. Ich denke, hier muss im Ausschuss darüber gesprochen werden. Wir werden uns der Ausschussüberweisung nicht verweigern und uns dort auch einbringen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, mich hat es noch mal nach vorn getrieben, denn ich bin jemand, der 50 Jahre in der Landwirtschaft verwurzelt ist. Ich habe 50 Jahre Landwirtschaft live erlebt, mitgemacht, dort gearbeitet, heute noch im Nebenerwerb. Ich weiß, dass das ein ganz schwieriges Feld ist. Ich habe leider nur den Rest der Zwangskollektivierung mitbekommen, die damals in der alten DDR-Regierung in den alten Ländern fortgesetzt worden ist. Das ist einer der Gründe dafür, warum wir hier im Osten so große Agrarflächen haben. Aber es gehört zur Gerechtigkeit dazu zu sagen, dass die Agrarbetriebe natürlich ihren Anteilseignern verpflichtet sind und danach auch wirtschaften müssen. Das ist ganz klar.
Ich war mit Herrn Ministerpräsidenten Ramelow in einer Vorzeigeagrargenossenschaft, in der Agrargenossenschaft „Wöllmisse“. Dort hat man uns ganz eindringlich aufgezeigt, wie schwierig die finanzielle Situation der Agrarbetriebe in Thüringen ist. Und das ist einer der Gründe, weshalb ich sage: Hier kommt eine Lawine auf uns zu, die wir wahrscheinlich nicht mehr aufhalten können. Wenn sich diese Firmen finanziell nicht halten, werden sie gekauft. Und deswegen bin ich der Meinung, es ist fünf vor zwölf, wir müssen jetzt handeln und es wäre von Ihnen nicht zu viel verlangt gewesen, wenn Sie unseren Antrag unterstützt hätten und wir hätten den im Ausschuss beraten. Denn ich denke, hier müssen wir unbedingt was bewegen, denn die Landflächen sind ein Stück Heimat und die möchte ich nicht verlieren. Ich selbst bewirtschafte nach wie vor land
wirtschafts- und auch tierproduktionsmäßig Gebiete und Landstücke. Ich weiß, wie schwer das ist, und ich bitte Sie nochmals darum: Gehen Sie in sich und überweisen Sie unseren Antrag an den Ausschuss. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, drei Jahre hat es gedauert, bis die Koalition nach langem Streit einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Ein paar Sachen werden wir hier benennen, sind auch im Gesetzentwurf verankert.
Die Landesregierung möchte also ein Transparenzgesetz beschließen lassen, nach dem Informationen offen und transparent zugänglich sein sollen. Wie transparent es sein wird, wird man sehen. Ich werde hier ein paar Sachen vortragen, die heute noch nicht genannt worden sind. Ich sage es mal so: Man ist als Löwe gestartet und als Maus gelandet. Sie sind hinter Ihren Vorgaben, die Sie selbst
aufgestellt haben, zurückgeblieben, zu kurz gesprungen.
Warum ist das Gesetz auf einmal so dringend nötig? Sie haben fast drei Jahre gebraucht, um es hier einzubringen. Einen Anhaltspunkt für mich – war eigentlich nicht ganz ernst gemeint – liefern Sie aber bereits in § 3 Abs. 1 Ihres Entwurfs. Danach sollen Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, nicht zu den amtlichen Informationen im Sinne dieses Gesetzes gehören. Das bedeutet, dass bereits ab der Tatbestandsebene ausgefiltert wird, was der Bürger eben doch nicht sehen soll,
und es gar nicht darum geht, ob schutzbedürftige Belange der Einsicht entgegenstehen könnten.
Ich muss sagen, einige Sachen in dem Gesetz haben mich schon etwas verwundet, zum Beispiel die Gebührenordnung. Ich zitiere aus Ihrem Gesetzentwurf, § 15 Abs. 2: „Das für das Informationsrecht zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium die Verwaltungskostentatbestände, die Gebührensätze und die Höhe der Auslagen nach Absatz 1 Satz 1 und 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.“ Das bedeutet, die Bürger werden mit erheblichen Kosten rechnen müssen, wenn sie irgendwelche Anträge stellen, je nachdem, nach was sie fragen. Das ist ganz einfach so.
Der zweite Punkt, der mir aufgefallen ist: In dem Gesetz steht, dass der Beirat zur Verschwiegenheit verpflichtet werden soll. Das spricht nicht gerade für Transparenz.
Auch der Verfassungsschutz wird zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auch Finanzbehörden müssen keine Auskunft geben.
Mit Transparenz hat das nichts zu tun. Das steht hier so drin. Ich bin aber sehr sicher, dass oft genug Gespräche, Verabredungen und andere Absprachen sehr viel wichtiger für die demokratische Kontrolle von Verwaltungshandeln sind als reine förmliche Verfahrensbausteine, die jetzt schon von Ge
setzes wegen vorgeschrieben sind. Ob es dabei um die Errichtung von Windmühlen, den Bau von Moscheen oder den Verkauf von Baugrundstücken geht, ist ohne Belang. Wir werden Ihren Entwurf im Ausschuss aktiv behandeln, wir werden zustimmen …
Sie werden sich schon noch wundern! Mich wundert, dass Sie nicht auf das Berliner Transparenzgesetz Bezug genommen haben, denn dort ist es eigentlich besser geregelt als das, was Sie hier vorgelegt haben. Wir werden uns dem Ausschuss nicht verweigern, aber wir werden kritische Fragen stellen, denn einiges, was in diesem Gesetz steht, muss dringend nachgearbeitet werden. Wir verweigern uns der Zusammenarbeit nicht. Wir hoffen, dass unsere Argumente auch gehört werden. Ich freue mich auf den Ausschuss und auf die Anzuhörenden. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, ich will hier noch mal klarstellen: Wir haben uns bereit erklärt, im Ausschuss mitzuarbeiten, das heißt, dass wir die Probleme in dem Gesetzentwurf benennen müssen.
Aber ich will noch mal auf eins hinaus: Ihr Kernstück des Entwurfs,
die Veröffentlichung pflichtiger Informationen, ist viel zu kurz geraten. Ich will es mal so herum sagen: Gutachten, Studien, Protokolle, Tagesordnungen des Kabinetts und andere Gremien tauchen darin gar nicht auf,
Vergabeentscheidungen, Gerichtsentscheidungen auch nicht. Auch Verträge tauchen darin nicht auf. Das gehört doch eigentlich zur Transparenz dazu, dass man das den Bürgern öffentlich zugänglich macht. Das steht alles nicht drin.
Deswegen, ich bitte noch mal: Hören Sie auf uns, arbeiten Sie mit uns im Ausschuss und orientieren
Sie sich doch auch mal am Berliner Modell. Das ist wirklich nicht schlecht. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, zu diesem Antrag möchte ich zuallererst sagen, dass es uns als AfD-Fraktion natürlich immer freut, wenn es uns gelingt, unseren politischen Gegner dazu zu bringen, unseren Ansichten zu folgen.
Noch mehr würden wir es aber begrüßen, wenn die CDU bei den Anträgen gleich mitstimmen würde, dann könnten wir uns das sparen, anstatt dass sie solche Anträge hier einbringt, bei welchen sie sich – vorsichtig ausgedrückt – von unseren Anträgen hat inspirieren lassen. Ich kann es zwar verstehen, das bei Ihnen, meine sehr geschätzten Kollegen von der CDU, angesichts der massiv gesunkenen Umfragewerte die Angst umgeht.
Jedoch garantiere ich Ihnen, dass Sie mit dem schlichten Kopieren unserer Positionen nicht einen einzigen Wähler zurückgewinnen werden. Die Wählerinnen werden sich erinnern, dass man hier auch anders argumentiert hat und dass das noch gar nicht so lange her ist. Denn egal wie viele Abschiebeanträge dieser Art Sie auch hier einbringen mögen, die Wähler werden es bis zur nächsten Landtagswahl garantiert nicht vergessen,
dass die CDU die Hauptverantwortung für die illegale Grenzöffnung im Jahre 2015 sowie die gesamten damit verbundenen Konsequenzen in Deutschland trägt. Da wundere ich mich sehr, denn Ihre Kanzlerin und Sie selbst sind auch noch in Verantwortung. Also hätten Sie durchaus Möglichkeiten, das eine oder andere auf höherer Ebene anders zu machen.
Zu der im Antrag aufgestellten Forderung nach der Errichtung eines Sonderstabs beim Thüringer Migrationsministerium will ich nur sagen, dass es sich dabei um nicht mehr und nicht weniger als eine Scheinforderung handelt, die nur dem Stimmenfang dient. Sie schreiben hier in Ihrem Antrag, dass durch ihn Abschiebungen beschleunigt bzw. Abschiebungshindernisse beseitigt werden sollen. Wie soll dies aber möglich sein, wenn der rechtliche Rahmen für eine rasche, unkomplizierte Abschiebung von straffällig gewordenen Ausländern gegenwärtig gar nicht existiert? Wenn es Ihnen mit diesem Anliegen tatsächlich ernst gewesen wäre, hätten sie dem von uns bereits im Mai eingebrachten
Antrag zustimmen können. Mit der hierdurch bewirkten Abänderung des Aufenthaltsgesetzes wären die nötigen rechtlichen Grundlagen für eine erleichterte Abschiebung von kriminellen Ausländern geschaffen worden. Doch stattdessen lehnten Sie unseren Antrag ab und legten dann mit einiger Verspätung solche handwerklich schlecht gemachten Kopien vor, die vor leeren Floskeln nur so strotzen.
Schnelle und konsequente Strafverfolgung, Abschiebung, Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in den Rechtsstaat oder Steigerung der Akzeptanz gegenüber Flüchtlingen sind die Worthülsen, die so oder in ähnlicher Form in den Anträgen der CDU immer wieder neu verwertet werden und den Blick dafür verstellen sollen, dass in Wirklichkeit gar keine Inhalte vorhanden sind. Denn konkrete Vorschläge für die Realisierung der plakativen Forderungen sucht man hier vergebens. Im Ergebnis kann man also sagen, dass es sich bei diesem Antrag um nichts weiter als puren Populismus handelt,
mit dem sich der Bock selbst zum Gärtner macht. Wir als AfD-Fraktion sind aber an der wirklichen Lösung für die Probleme interessiert, die in erster Linie durch die Grenzöffnung im Jahre 2015 von der CDU verursacht wurden.
Daher werden wir uns an diesem offensichtlichen Versuch, die Wähler hinters Licht zu führen, nicht beteiligen und lehnen diesen Scheinantrag der CDU ausdrücklich ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich muss doch noch einmal hier vorn ans Rednerpult. Herr Herrgott, Sie haben ja mit vielem recht, was Sie gesagt haben. Ja, ich hätte mir auch gewünscht, die Landesregie
rung hätte dem Berichtsersuchen stattgegeben und wir hätten einmal ein paar Sachen erfahren. Einfach darauf hinzuweisen, dass Statistiken vorhanden sind, dass man einfach nur nachgucken muss, ist natürlich ein bisschen kurz gesprungen. Wenn man hier einen ordentlichen Antrag eingebracht hat, wäre es wirklich gut gewesen, wenn wir da was gehört hätten. Ich hoffe, der Herr Justizminister Lauinger wird uns hier noch erhellen und ein paar Sachen dazu sagen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, mich hat es noch mal nach vorne getrieben, ganz einfach, weil ich mit Landwirtschaft groß geworden bin, als kleiner Junge auf einem Hof. Ich weiß, was das bedeutet, was es für Thüringen bedeutet. Was mir aber ganz wichtig ist: Ich war mit Herrn Ministerpräsident Ramelow im SaaleHolzland-Kreis unterwegs und wir waren dort in dem Agrarunternehmen „Wöllmisse“ Schlöben eG. Dort wurde uns ganz drastisch gezeigt, was es bedeutet, Landwirtschaft in Thüringen zu machen. Und da ist es fünf nach zwölf, weil die Finanzfähigkeit der großen Agrarbetriebe auf der Kippe steht. Und das ist die Schuld der Reglementierung, die
von grüner Seite kommt. Das muss man noch mal ganz klar benennen.
Dort wurde uns ganz klar aufgezeigt, was es für sie bedeuten wird, wenn sie ihre Finanzen nicht regeln können, das heißt, ihre Kredite bedienen und vieles andere mehr.