Gleichzeitig soll das Haushaltsvolumen in dem Haushalt 2020 so hoch sein wie noch nie seit der Wiederbegründung des Freistaats. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen der Beratung der Einzelpläne zahlreiche Ausgabentitel und die Anlagen zu den Ausgaben kritisch hinterfragt sowie zusätzliche Zuarbeiten der Landesregierung gefordert. Durch diese Nachfragen sollte insbesondere den Grundsätzen der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit Rechnung getragen werden.
Im Folgenden werde ich auf die Einzelpläne in der Reihenfolge ihrer Beratung im Ausschuss eingehen und Ihnen die wesentlichsten Punkte darstellen:
Begonnen wurden die Beratungen mit dem Einzelplan 02, also der Thüringer Staatskanzlei, in dem Baumaßnahmen an den Dienstgebäuden der Staatskanzlei einen finanziellen Schwerpunkt darstellen. So werden Ausgaben in Höhe von 400.000 Euro für die Sanierung der alten Statthalterei veranschlagt, da hier die Sanierung der Räumlichkeiten der Hausleitung unter Berücksichtigung besonderer Sicherheitsanforderungen geplant ist. Des Weiteren werden insgesamt 100.000 Euro für die Finanzierung großer Veranstaltungen im Jahr 2020 – insbesondere für die gemeinsamen Feierlichkeiten zum 100. Jubiläum der Gründung des Freistaats sowie zum 30. Geburtstag des Freistaats nach seiner Wiederbegründung – vorgesehen.
Im Bereich des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie sollen eine neue Titelgruppe aufgenommen und Haushaltsmittel in Höhe von einer halben Million Euro für die Entwicklung eines ar
chäologischen Landesmuseums eingestellt werden. Auf Nachfrage der Ausschussmitglieder reichte die Landesregierung unter anderem hierzu eine Liste der Zuwendungsempfänger des Denkmalschutzprogramms des Bundes im Jahr 2019 nach.
Im Einzelplan 02 stellt der Bereich der Kunstpflege das größte Etatvolumen dar, welches im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung um 14 Millionen Euro verzeichnet. Als Schwerpunkt ist hierbei die Berücksichtigung des Sonderinvestitionsprogramms für Schlösser und Gärten im Landeshaushalt zu nennen, welches durch die „Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten“ gefördert werden soll. Dafür soll bereits im Haushaltsplan 2020 durch Verpflichtungsermächtigungen bis zum Jahr 2028 mit einer jährlichen Höhe von bis zu 12,5 Millionen Euro Vorsorge getroffen werden.
Weitere Mittel in Höhe von 3 Millionen Euro sollen für die Jugendkunst- und Musikschulen zur Verfügung gestellt werden.
Kommen wir zum Einzelplan 04 des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Darin ist ein Anstieg der Ausgaben gegenüber dem Haushaltsjahr 2019 um 122 Millionen Euro auf 1,91 Milliarden Euro eingeplant. Der größte Teil der Mittel ist für Personalausgaben vorgesehen, um im kommenden Jahr 285 Stellen besetzen zu können. Außerdem sollen im Haushaltsjahr 2020 für langzeiterkrankte Arbeitnehmer bis zu 200 Lehrstellen als Vertretungslehrer beantragt und ausgebracht werden können. Die Ausgaben für die Kindergärten steigen ebenfalls im Haushaltsjahr 2020 erheblich an, und zwar um 47,3 Millionen Euro auf insgesamt 96,2 Millionen Euro. Die Schwerpunkte im Schulbereich liegen insbesondere auf den im Rahmen des Digitalpakts veranschlagten Mitteln in Höhe von etwa 27 Millionen Euro. Des Weiteren ist eine Erhöhung des Sportetats von 18,2 Millionen Euro auf 42 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel dienen umfangreichen Investitionen in die Sportstätten, um insbesondere die Voraussetzungen für die Weltmeisterschaft im Biathlon sowie eine eventuelle Weltmeisterschaft im Rodeln zu schaffen. Diesbezüglich erbat der Haushalts- und Finanzausschuss von der Landesregierung die Angabe aller Ausgaben für Maßnahmen mit unmittelbarem Bezug zu den anstehenden Weltmeisterschaften in Oberhof. Darüber hinaus werden erstmals die Ausgaben nach der Novelle des Sportfördergesetzes in Höhe von 5 Millionen Euro veranschlagt.
Als Nächstes wurde der Einzelplan 18 – Staatliche Hochbaumaßnahmen – im Ausschuss beraten, in dem für das Haushaltsjahr 2020 insgesamt
190,6 Millionen Euro veranschlagt werden. Damit sollen Sanierungen sowie Neubauprojekte realisiert und vornehmlich die energetische Sanierung von landeseigenen Liegenschaften finanziert werden. Zu den zentralen Hochbaumaßnahmen zählen der Neubau des Uniklinikums Jena, der Bau der gemeinsamen JVA mit Sachsen in Zwickau sowie die Schaffung eines Universitätscampus der FSU Jena am Standort Inselplatz. Weitere Großbaumaßnahmen stellen unter anderem auch die Fortführung der Neubaumaßnahmen für die Polizeidienststellen in der Kranichfelder Straße in Erfurt oder auch die Ausbildungs- und Fahrzeughalle der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz dar.
Im Bereich der Hochschulbauplanung soll die Thüringer Hochschulstrategie 2020 weiterverfolgt werden. Insbesondere soll mit dem Ausbau einer Mensa an der Ernst-Abbe-Hochschule in Jena sowie dem Neubau eines Laborgebäudes an der Bauhaus-Universität Weimar begonnen werden. Zu den Bauvorhaben lieferte die Landesregierung auf Bitten der Ausschussmitglieder eine Übersicht über den jeweiligen Stand der Planung und Ausführung der einzelnen Vorhaben und den zu erwartenden Gesamtkosten nach.
Zum Einzelplan 10 – Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft –: Hier wurde thematisiert, dass aufgrund des Verwaltungsreformgesetzes die bisherigen 19 nachgeordneten Behörden des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft in drei neue Behörden zusammengefasst und damit auch viele Stellen umgesetzt und Dienstposten verändert wurden. In dem Einzelplan werden die Gesamtausgaben in Höhe von knapp 1,2 Milliarden Euro veranschlagt. Die Investitionsquote wird leicht von 36,7 auf 35,3 Prozent sinken. Schwerpunktmäßig sind Haushaltsmittel für Wohnungsbau und Städtebauförderung vorgesehen sowie weitere 27 Millionen Euro und Verpflichtungsermächtigungen für den Schulbau. Im Bereich der Landwirtschaft sollen etwa 167 Millionen Euro zur Umsetzung der Förderinitiative „Ländliche Entwicklung in Thüringen“ von 2014 bis 2020 bereitgestellt werden.
Zudem hinterfragten die Mitglieder des Ausschusses die Senkung der Ausgaben für die Zuwendungen an staatliche Schulträger für Baumaßnahmen an Schulen und Sporthallen und baten die Landesregierung um eine Aufstellung der Schulinvestitionsprogramme für das Jahr 2019.
Im Bereich Verkehr sind finanzielle Mittel veranschlagt, um das Azubi-Ticket im Jahr 2020 fortzusetzen. Zudem sollen für die Planung, den Bau und die Erhaltung von Straßen im Haushaltsentwurf
rund 142 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Für straßenbegleitende Radwege sind – wie bereits im Haushaltsjahr 2019 – erneut 4,8 Millionen Euro veranschlagt, zuzüglich weiterer 3 Millionen Euro zur Förderung des kommunalen Rad- und Fußverkehrs.
Sodann folgten die Beratungen zum Einzelplan 07 des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, der eine Steigerung des Budgets um 93 Millionen Euro auf insgesamt 1,43 Milliarden Euro vorsieht. Die Investitionsquote steigt hier um 2 auf 34 Prozent. Unter anderem sollen die Umsetzung eines Sanierungsprogramms für die Messe Erfurt und auch das Kompetenzzentrum Batterieforschung am Fraunhofer-Institut für Keramische Technologien und Systeme finanziert werden.
Außerdem werden die Verpflichtungsermächtigungen von etwa 424 Millionen Euro auf 650 Millionen Euro erhöht, um die Kommunen beim Ausbau eines Breitbandnetzes im Rahmen der Thüringer Glasfaserstrategie zu unterstützen. Zu diesem Einzelplan wurden vom Ausschuss auch vor allem Übersichten zu den Personalausgaben und vornehmlich zu Abordnungen in das Ministerium sowie zur Anzahl des gewährten Bildungsurlaubs für die Mitarbeiter erbeten.
In den folgenden Beratungen zum Einzelplan 01 – Thüringer Landtag – wurde zunächst thematisiert, dass nach Abgabe des Haushaltsvorschlags 2020 verschiedene Regelwerke verabschiedet wurden oder noch verabschiedet werden sollen, die noch nicht im Entwurf des Einzelplans berücksichtigt waren und deren Vollzug haushalterische Konsequenzen für die Parlamentsarbeit hat. Dazu gehören zum Beispiel das Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz, die Richtlinie über die Grundsätze des Wissenschaftlichen Dienstes oder auch das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes.
In dem Entwurf des Einzelplans 01 werden Gesamtausgaben in Höhe von 57 Millionen Euro veranschlagt. Dabei werden beispielsweise die Anpassung der Entschädigungsleistungen für die Abgeordneten, die Tarif- und Besoldungssteigerungen für die Bediensteten sowie auch Preissteigerungen für Dienstleistungen, die der Landtag in Anspruch nehmen muss, berücksichtigt. Außerdem müssen im Zuge der Landtagswahl die Überarbeitung und Neuauflage der Publikationen des Landtags, eine Aktualisierung des Internetauftritts oder auch Umzüge im Abgeordnetengebäude finanziert werden. Nachfragen wurden diesbezüglich im Ausschuss insbesondere zu den Personalausgaben, der Ent
Des Weiteren werden im Haushaltsjahr 2020 auch die Ausgaben für die Veranstaltung zum 100. Gründungstag des Landes Thüringen abgebildet. Zudem steigen die Ausgaben für Informationstechnik im Vergleich zum Vorjahr um 64 Prozent an, um die laufenden Kosten aus den Support- und Wartungsverträgen, die Erweiterung des Plenum-OnlineDienstes, die erforderliche Digitalisierung des Archivs und die Überarbeitung des E-Petitionssystems zu finanzieren.
Es folgte die Beratung des Einzelplans 08 – Sozialministerium –, in dem die Ausgaben 2020 bei 698,5 Millionen Euro liegen und Einnahmen in Höhe von 397,5 Millionen Euro eingeplant sind. 49,3 Millionen Euro des Gesamtbudgets entfallen auf Personalausgaben, wobei diese Ausgabensteigerungen durch Umschichtungen innerhalb des Einzelplans 08 finanziert werden. Der Anstieg wurde in den Beratungen unter anderem mit den neuen europarechtlichen, bundesrechtlichen und landesrechtlichen Aufgaben begründet, wie beispielsweise der Vollzug und die Aufsicht im Rahmen der Arzneimittelüberwachung, die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Bundesteilhabegesetz oder auch die Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes. Im Bereich der freiwilligen Leistungen werden Ausgaben in Höhe von 57,4 Millionen Euro veranschlagt. Damit ist zum Beispiel die Fortführung und Weiterentwicklung des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ beabsichtigt, wofür im Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz ein jährliches Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro gesetzlich vorgegeben ist. Zudem sind in dem Haushaltsentwurf 75 Millionen Euro für Zuweisungen an Krankenhäuser vorgesehen und Verpflichtungsermächtigungen für das Thüringer Krankenhausgesetz sowie das Krankenhausstrukturgesetz aufgenommen. Eine weitere Million Euro wird für Investitionen in kommunale Tierheime zur Verfügung gestellt.
Um diese Ausgaben im Detail nachvollziehen zu können, wollten die Ausschussmitglieder dazu auch eine Aufstellung der geförderten Projekte und Maßnahmen im Rahmen der Zuschüsse an Tierheime von der Landesregierung haben.
Zu den anschließenden Beratungen zum Einzelplan 05 des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Einnahmen etwas geringer veranschlagt werden als noch in diesem Haushaltsjahr, nämlich in Höhe von rund 106 Millionen Euro. Die Ausgaben steigen hingegen auch im Entwurf des Einzelplans 05 an, und zwar auf insgesamt et
wa 517 Millionen Euro, wobei sich die Aufwüchse überwiegend aus Personalausgaben ergeben. Im Migrationsbereich werden die Ausgaben für die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten im Vergleich zum Haushaltsjahr 2019 um 2 Millionen Euro reduziert. Die Ausgaben zur Umsetzung des Thüringer Integrationskonzepts werden hingegen wie bereits im bisherigen Doppelhaushalt in Höhe von 12,5 Millionen Euro beibehalten. Daneben sind jedoch auch noch Projektfördermittel für Integrationsmaßnahmen eingeplant, die außerdem um eine halbe Million Euro aufgestockt werden. Im Bereich der Justiz werden zum einen die Anpassungen an den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronischen Gerichts- und Verwaltungsakten finanziell untersetzt. Zum anderen bilden die Personalausgaben mit rund 233 Millionen Euro 45 Prozent des Gesamtausgabenvolumens ab. Der Haushaltsentwurf sieht insbesondere die Einrichtung von 20 neuen Richter- und Staatsanwaltsstellen vor. Im Bereich des Verbraucherschutzes wird beispielsweise die Teilsubventionierung des Mittagessens an Thüringer Schulen fortgeführt sowie das aus EU-Mitteln geförderte Schulprogramm für Obst und Gemüse mit mehr Mitteln ausgestattet. Hierzu lieferte die Landesregierung auf Bitten der Ausschussmitglieder auch eine detaillierte Erklärung zu den Zuschüssen für den Verbraucherschutz sowie die Höhe der einzelnen Ausgaben und Empfänger der Beihilfen aus dem EU-Schulprogramm für Schulobst und ‑gemüse nach.
Anschließend war der Einzelplan 09 des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz Gegenstand der Ausschussberatungen. Das Ausgabenvolumen liegt hier bei 288 Millionen Euro und steigt im Vergleich zum Vorjahr um fast 60 Millionen Euro an. Einen Schwerpunkt bildet der Bereich Hochwasserschutz, die Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung, um die Menschen vor extremen Wetterlagen zu schützen. Dazu sind 71 Millionen Euro eingeplant. Weiterhin werden 40 Millionen Euro veranschlagt, um den Abwasserpakt umzusetzen und die öffentliche Abwasserversorgung in Thüringen zu fördern. Hinzu kommen 22,6 Millionen Euro für die Großprojekte Kali und Kali-Südharz sowie weitere 1,9 Millionen Euro für Sanierungsaufwendungen nach dem Braunkohleabkommen. In dem Bereich Energie und Klimaschutz werden 7 Millionen Euro für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen und Klimafolgeanpassungen veranschlagt sowie weitere knapp 12 Millionen Euro für die Förderung von Vorhaben der Energieeffizienz und Demonstrationsvorhaben.
Im Naturschutzbereich sind rund 10 Millionen Euro für die Naturschutzmaßnahmen, das Natura-2000Monitoring sowie die Förderung des Programms
„Entwicklung von Natur und Landschaft“ und des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band“ veranschlagt. Auf Nachfrage der Ausschussmitglieder legte die Landesregierung beispielsweise eine Auflistung der Verwaltungs- und Sachausgaben der Stiftung Naturschutz vor sowie eine Auflistung der Vorhaben, die im vergangenen Haushaltsjahr aus dem Ausgabentitel zum vermischten Sachaufwand finanziert wurden.
Sodann wurden im Ausschuss die kommunalrelevanten Themen des Haushaltsentwurfs beraten. Zum Kapitel 17 20 und dem Entwurf des ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes ist vor allem darauf hinzuweisen, dass die Finanzausgleichsmasse dauerhaft um 100 Millionen Euro aufgestockt und dieser Betrag vollständig in die Schlüsselmasse überführt wird. Außerdem wird der kommunale Anteil am Thüringer Partnerschaftsgrundsatz von derzeit 33,93 auf nun 35,26 Prozent angehoben. Damit steigt die Finanzausgleichsmasse von 1,994 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 2,1 Milliarden Euro im nächsten Jahr. Hinzu kommen außerdem Steigerungen der Bundes- und Landesmittel für die Kommunen außerhalb des Thüringer FAG wie beispielsweise die Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund oder die Mittel für den Breitbandausbau.
In diesem Zusammenhang wurde auch die Prüfung der finanziellen Mindestausstattung im Rahmen der sogenannten kleinen Revision nach § 3 Abs. 6 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes thematisiert, wonach keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Anpassung des Partnerschaftsgrundsatzes zugunsten der Kommunen vorliegen, aber dafür die Pauschalen im Mehrbelastungsausgleich anzuheben sind. Diese Anpassung sowie die Fortführung der Kompensationsmittel für kleinere Gemeinden wegen der Anpassung der Hauptansatzstaffel finden in dem Gesetzentwurf Berücksichtigung.
Im folgenden beratenen Einzelplan 03 – Thüringer Innenministerium – sind insgesamt Ausgaben von 639 Millionen Euro veranschlagt, womit ein leichter Anstieg im Vergleich zum Haushaltsjahr 2019 zu verzeichnen ist. Knapp zwei Drittel dieser Ausgaben sind für die Polizei und dort insbesondere für Investitionen in die Sicherheitsausstattung und die notwendigen technischen Mittel vorgesehen. Zudem wird die Einstellung von 300 Anwärterinnen und Anwärtern für den gehobenen und den mittleren Dienst finanziert. Die Ausgabentitel für Personal und den Erwerb von Ausstattungsgegenständen wurden von den Ausschussmitgliedern besonders kritisch hinterfragt.
2019 auf 33 Millionen Euro im Jahr 2020 zu verzeichnen, wodurch beispielsweise freiwillige Feuerwehren gestärkt und digitale Leitstellen in Thüringen aufgebaut werden können. Ebenso wird eine Verbesserung der Situation bei der Landesfeuerwehrschule in Bad Köstritz sowie die Einstellung neuer Mitarbeiter vorgenommen.
Des Weiteren werden auch in diesem Einzelplan die Umstrukturierungen im Rahmen des Thüringer Verwaltungsreformgesetzes berücksichtigt, die an dieser Stelle vor allem das Landesverwaltungsamt betreffen, das zur Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich der Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung finanziell gestärkt wird. Im Rahmen des Einzelplans 03 wurde auch das Kapitel 03 10 beraten, in dem die Einnahmen und Ausgaben für das Amt für Verfassungsschutz angesetzt werden. Die Ausgaben in diesem Kapitel sollen leicht ansteigen auf rund 7,6 Millionen Euro.
Im sodann beratenen Einzelplan 12 – Thüringer Verfassungsgerichtshof – bleibt die Höhe der Ausgaben im Vergleich zum Haushaltsjahr 2019 im Wesentlichen gleich. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf insgesamt 548.000 Euro. Die Erhöhung der Ausgaben gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 10.000 Euro ist zur Ausrichtung der Feierlichkeiten anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Thüringer Verfassungsgerichtshofs im kommenden Jahr vorgesehen.
Im Folgenden wurde der Einzelplan 16 beraten, in dem die Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnik zusammengefasst werden. Die Ausgaben steigen gegenüber diesem Jahr um 14 Millionen Euro auf nun 136,6 Millionen Euro an, um vor allem die Vorhaben des Onlinezugangsgesetzes des Bundes umzusetzen, wonach die Länder verpflichtet sind, bis zum Ende des Jahres 2022 eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen elektronisch verfügbar zu machen. Zur Umsetzung dieser Vorgaben wurde den Kommunen finanzielle Unterstützung zugesichert, die nun auch im Haushaltsentwurf abgebildet wird. Weitere Schwerpunkte in dem Einzelplan sind die Ausgaben zur Einführung des elektronischen Rechnungsverkehrs im Bereich der Justiz und des elektronischen Steuersystems im Bereich des Finanzministeriums sowie die Ausgaben zur Einrichtung und Aktualisierung der Informationstechnik des neu gebildeten Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Im Anschluss folgte die gemeinsame Beratung des Einzelplans 06 – Thüringer Finanzministerium – und des Einzelplans 17 – Allgemeine Finanzverwaltung –. Im Einzelplan 06 sind Gesamtausgaben von knapp 186 Millionen Euro veranschlagt. Die Einnahmen belaufen sich – ähnlich wie im Haushalts
jahr 2019 – auf 17,7 Millionen Euro. Von den Ausgaben sind 90 Prozent für Personalausgaben vorgesehen. Diese erhöhen sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2019 um 1,6 Millionen Euro, und zwar vor allem auch wegen der personellen Veränderungen im Rahmen der Verwaltungsreform. Des Weiteren werden die Anzahl der Auszubildenden in der Finanzverwaltung um 25 Anwärterinnen und Anwärter erhöht sowie zusätzliche Planstellen für die Übernahme der Absolventen nach der Ausbildung geschaffen. Viele Nachfragen wurden in den Beratungen auch zu der Reform der Grundsteuer, also der Frage der Bewertung und Neubewertung von Grundstücken, gestellt. Die Grundsteuer soll für die kommunale Ebene als eine eigene Einnahmequelle erhalten bleiben, wobei das Finanzministerium Hilfe und Unterstützung leistet. Darüber hinaus beinhaltet der Einzelplan 06 insgesamt 375.000 Euro für Baumaßnahmen, womit beispielsweise Klimaanlagen oder auch Sicherheitsvorkehrungen in den Finanzämtern finanziert werden sollen.
Im Einzelplan 17 steigen die Ausgaben im Vergleich zu diesem Jahr um rund 100 Millionen Euro auf knapp 3,6 Milliarden Euro an. Dabei erhöhen sich insbesondere die Ausgaben für Personal und auch die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse. Die Höhe der angesetzten Personalausgaben für das Jahr 2020 sind insbesondere auf die Besoldungs- und Tarifanpassungen zurückzuführen, die in den Ressorthaushalten bei der Haushaltsplanung noch nicht berücksichtigt werden konnten. Außerdem wurden ausreichende finanzielle Mittel für Übergänge bei Bediensteten im Fall eines Personalwechsels veranschlagt. Des Weiteren sind 12,6 Millionen Euro für das Wintersportzentrum Oberhof vorgesehen, um insbesondere auch die Ausrichtung der Weltmeisterschaften im Biathlon und Rodeln zu finanzieren.
Als letzter Einzelplan wurde der Einzelplan 11 des Thüringer Rechnungshofs beraten. Darin sind Ausgaben in Höhe von 8,5 Millionen Euro veranschlagt, wovon 93 Prozent für Personalausgaben vorgesehen sind. Bezüglich der Personalausgaben weichen die Vorschläge des Rechnungshofs von dem Entwurf des Haushaltsplans dahin gehend ab, dass eine Stellenhebung der Direktorenposten ab dem kommenden Haushaltsjahr angestrebt ist. Der zur Umsetzung der Stellenhebung erforderliche Gesamtbetrag sowie eine weitere Stellenhebung im gehobenen Dienst und eine Neueinstellung sollen aus dem gegebenen Personalausgabenbudget finanziert werden. Außerdem ist – wie bereits im Haushaltsjahr 2019 – eine Erhöhung der Ansätze für die Anmietung zusätzlicher Büro- und Archivräume veranschlagt, da aufgrund der baulichen Gege
Anschließend wurden der Gesamtplan des Thüringer Haushaltsgesetzes 2020 sowie der Mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023 und der Finanzbericht der Landesregierung im Ausschuss beraten. Auf Nachfrage wies die Finanzministerin in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass wir eine verlässliche Prognose und Planung für die unmittelbaren Auswirkungen einiger internationaler und europäischer Faktoren wie beispielsweise des Brexits auf die kommenden Monate und Jahre bisher nicht abschätzen können. Zudem sind die Steuerschätzungen geringer ausgefallen als noch im letzten Jahr. Dennoch bestehe aus ihrer Sicht die Notwendigkeit, bestimmte Ausgaben zu tätigen und auf Problemlagen zu reagieren.
An der Stelle will ich – abweichend von meinem Redekonzept – noch einmal einen Dank an Frau Taubert sagen, Ihre Arbeit mit uns war immer sehr entgegenkommend – also Dank an Sie und an den Staatssekretär.
Da gab es nie ein Problem, auf die Fragen zu antworten und die entsprechenden Unterlagen nachzuliefern. Herzlichen Dank dafür!
Meine Damen und Herren, in den soeben geschilderten Beratungsverlauf sind die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände eingeflossen. Die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände erfolgte in Form von insgesamt drei Anhörungsrunden, nämlich zwei schriftlichen und einer mündlichen Anhörung. Gegenstand dieser Anhörungsrunden war das Kapitel 17 20 des Einzelplans 17 sowie sonstige kommunalrelevante Titel des Entwurfs des Haushaltsplans 2020, das Thüringer Haushaltsgesetz, das Erste Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und auch die jeweils dazu eingegangenen Änderungsanträge. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden allen Abgeordneten zur Verfügung gestellt, sodass sie ebenfalls als eine Grundlage in die abschließende Beratung und Abstimmung zum Haushaltsgesetz einschließlich des Landeshaushaltsplans und zum Ersten Gesetz zur Änderung des FAG einfließen können.
Was den Inhalt der eingeholten Stellungnahmen angeht, möchte ich mich daher hier auch auf die aus meiner Sicht wesentlichen Punkte beschränken. Die kommunalen Spitzenverbände wurden, wie gesagt, im Rahmen der 71. Sitzung auch gemeinsam mündlich angehört und ihre Stellungnahmen ausführlich im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert. Der Landkreistag betont, dass ei
ne deutliche Erhöhung der FAG-Masse um zusätzliche 100 Millionen Euro sowie eine verstetigte allgemeine Investitionspauschale und eine Erhöhung der Schulinvestitionspauschale erforderlich seien. Weiterhin werde gefordert, dass das Land den Landkreisen finanziell für den Sozialbereich zweckgebunden zuweist bei einer gleichzeitig 50-prozentigen Beteiligung des Landes an den jährlichen Kostenaufwüchsen. Die Landkreise hätten keine eigenen Steuereinnahmen und müssten für die Ausgabensteigerungen – gerade im Sozialbereich, wenn diese nicht durch Schlüsselzuweisungen kompensiert werden – über die Kreisumlage auf den kreisangehörigen Raum zurückgreifen. Darüber hinaus werde für den Kommunalen Finanzausgleich vornehmlich gefordert, dass der Mehrbelastungsausgleich für die Landkreise höher angesetzt werden müsse, da die vorgesehenen Pauschalen nicht ausreichen, um die Erfüllung der übertragenen staatlichen Aufgaben vor Ort zu gewährleisten.
Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen merkt an, dass die vorgesehenen Anhebungen der Finanzausgleichsmassen 1 und 2 für das Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um insgesamt rund 125 Millionen Euro ein Schritt in die richtige Richtung sei. Allerdings kritisierte der Gemeinde- und Städtebund auch, dass die Kommunen weniger Schlüsselzuweisungen bekämen, als sie Kreisumlage zahlen, und daher eigene Steuereinnahmen verwenden müssen, um die Kreisumlage abzudecken. Daraus folge, dass die Kommunen ihren finanziellen Verpflichtungen wie der Kindergartenfinanzierung, die entgegen der Annahme nicht vollumfänglich vom Land getragen werde, nicht mehr ausreichend nachkommen könnten. Auch der Anteil an der Finanzierung der sozialen Leistungen sei in den letzten Jahren erheblich gestiegen und dieses Geld fehle nun an anderer Stelle.
Die beiden Spitzenverbände trugen außerdem vor, dass der Kommunale Finanzausgleich reformiert und hinsichtlich der Bedarfsermittlung zugunsten der Kommunen verändert werden müsse, sodass insbesondere die tatsächlichen Ausgaben vor Ort Berücksichtigung fänden und die Steuermehreinnahmen bei der Bedarfsermittlung nicht angerechnet werden. Weiterhin werde angeregt, alternative Finanzierungsmöglichkeiten für soziale Leistungen zu finden.