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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Kollege im Ausschuss, Herr Kalich, hat ja gerade gesagt, einige haben sich enthalten. Die CDUFraktion hat sich enthalten, sie wird sich auch heute enthalten und das hat klare Gründe.
Seien Sie nicht so aufgeregt, Frau Rothe-Beinlich.
Ich will Ihnen jetzt doch erst einmal etwas Positives sagen, nämlich: Das Anliegen und der eingeschlagene Weg sind richtig. Darüber sind wir uns auch mit der Finanzministerin einig. Aber wir sind Abgeordnete und deswegen sehen wir die Regelung in § 2 Abs. 2 kritisch und finden schon, dass der Haushalts- und Finanzausschuss die Anlagerichtlinien nicht erst nach Erlass zur Kenntnis bekommen sollte, sondern finden, dass es a) richtig wäre, dass man den Finanzausschuss hört und b), dass man vor dem Erlass das Benehmen mit den Parlamentariern herstellt. Nun könnten wir sicherlich diese Dinge auch mit den Regelungen unserer Geschäftsordnung einfordern und die Sache handeln. Wir finden aber, dass es richtig wäre, so etwas im Gesetz zu regeln, denn ganz einfach ist die Geschichte nicht. Es ist richtig, wir brauchen da andere Anlageformen. Aber es ist auch richtig, dass es etwas riskanter wird und dass man die Dinge dann besser vorher bespricht, bevor es eventuell Ärger geben könnte. Außerdem geht es auch darum, die Rechte des Parlaments zu wahren. Daher kann es von uns an der Stelle nur eine Enthaltung geben.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe heute passend zum Thema das Outfit gewählt: „Thüringer Wasser“.
Es geht um unser Thüringer Wasser. Und, meine Damen und Herren, die Ausschussberatung hat den Gesetzentwurf aus dem grünen Umweltministerium auch deutlich entschärft. Da kann ich nur den Abgeordneten von den Linken und auch der SPD, insbesondere Herrn Kummer und Frau Becker, Dank sagen, denn hier hat sich der Praxisbezug in Ihrer Arbeit bewährt. Ich muss auch feststellen, dass sich die Koalition daraufhin in großen Teilen an den Anträgen unserer CDU-Fraktion angelehnt hat. Aber es wäre besser gewesen, Sie hätten sie alle übernommen,
so wie es die Experten der TFW auch empfohlen haben. Wenn Sie die alle angenommen hätten, dann könnten wir vielleicht heute dem Gesetz zustimmen. So wird das nicht möglich sein.
Ich will im Einzelnen auf die Beschlussempfehlung eingehen.
Das beginnt damit, dass man nun hineingeschrieben hat: Die TFW kann Tarifverträge abschließen. Wir haben vorgeschlagen: soll Tarifverträge abschließen. Es ist doch gar nicht einzusehen, warum so ein Betrieb, der in den Händen des Landes ist und von den Kommunen auch mitgetragen wird, nicht nach Tarif zahlt. Das kann ich nun bei einer rot-rot-grünen Koalition gar nicht verstehen, warum man die ganze Sache nur mit einer Kann-Regelung versieht. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man hier mit Tarifverträgen arbeitet.
Gut ist, dass nun Geschäfte mit riskanten derivativen Finanzprodukten ausgeschlossen sind – Dank an die Koalitionäre.
Aber dass so etwas überhaupt hineinkommt, ist schon ein Skandal und muss uns ja aufmerksam machen, muss uns aufhorchen lassen,
wie hier mit dem Vermögen des Landes und der Kommunen umgegangen wird. Deswegen muss man ganz einfach hinschauen: Wie wird diese Gesellschaft aufgestellt?
Es ist gut, dass die TFW auch in der Unterhaltung oberirdischer Gewässer tätig werden kann. Das entspricht ihrem Aufgabenprofil, entspricht ihrer Profession und ist damit richtig. Aber genauso ist es auch nicht richtig, dass sie sich außerhalb ihrer Immobilien und Flächen mit Solaranlagen und Windrädern tummeln darf.
„Schuster, bleib bei deinem Leisten“ sage ich da. Dieser Betrieb, der von Land und Kommunen getragen wird, soll sich ausschließlich auf seine Kernkompetenz beziehen und sich auf seine eigentlichen Aufgaben konzentrieren. Das ist unsere Auffassung zu dem Thema.
Anderer Punkt: Es ist gut, dass nun der Verwaltungsrat aufgestockt wurde – Frau Abgeordnete Skibbe hat es gerade vorgetragen –, statt neun sind es nun elf Mitglieder. Und es ist auch gut, dass der Personalrat hier nun mit einer Position eingebunden wird – das hätte für ein Grünen-Ministerium eine Selbstverständlichkeit sein müssen, war es aber nicht.
Wir haben nachgehakt, Sie haben es jetzt gemacht. Aber es wäre besser gewesen, Sie hätten noch eines gemacht: Sie wären unserem Vorschlag gefolgt und hätten auch einen Vertreter der Thüringer Aufbaubank dort mit hineingenommen, damit in diesen finanziellen und wirtschaftlichen Fragen hier auch ein Sachverstand eine Rolle spielen darf. Ich halte das für nicht ganz unerheblich bei dem Geschäftsumfang, den die TFW tätigt.
Herr Kobelt, das ist immer schön, wenn Sie auf uns einschlagen können. Sie regieren jetzt seit fünf Jahren und Sie haben sich vorgenommen, gerade auch bei der TFW: Sie wollen mehr Demokratie, wollen das alles jetzt demokratischer gestalten. Und nichts haben Sie gemacht. Wir müssen Ihnen sagen, dass Sie Personalräte dort mit hineinnehmen.
Wir müssen Ihnen sagen, dass Sie nach Tarif bezahlen. Nun bleiben Sie mal schön bei Ihren Aufgaben und laden das nicht bei uns ab! Wir sind nur
Opposition und haben die Aufgabe, auf Fehlverhalten und Risiken hinzuweisen.
Meine Damen und Herren, es geht darum, Risikominimierung für das Land und die Kommunen im Blick zu haben. Genauso ist es deswegen unverständlich für mich, warum die TFW nun mehrere Geschäftsführer haben soll. Jetzt hat sie einen Geschäftsführer, dem traut der Staatssekretär Möller sehr viel zu, das mag alles so sein.
Warum jetzt künftig mehrere Geschäftsführer ins Auge gefasst werden, unterliegt der Spekulation. Das kann man besser machen, indem man wie wir klar sagt: Es gibt zwei Geschäftsführer mit einer klaren Geschäftsverteilung, da sind die Dinge klar. Mehrere könnte für mich ja auch bedeuten, dass hier eventuell Versorgungsposten gebraucht werden, falls man nicht mehr in der Regierung sitzt.
Nein, Frau Siegesmund, das ist keine Belehrungsrede, auch wenn ich Lehrer bin.
Und „Lehrer“ kommt auch nicht von „belehren“. Es ist ganz einfach so, dass ich hier ein paar Kritikpunkte aufsage.
Ach, eine Bewährungsrede, Entschuldigung, dann habe ich Sie falsch verstanden. Ja, schlecht hören kann ich gut. Nein, es ist keine Bewährungsrede, sondern einfach nur eine intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema im Ausschuss. Genau das, was dort eine Rolle spielte, gebe ich hier wieder und bin bei dem Hauptkritikpunkt, der eben auch vorgetragen wurde, insbesondere von den Leuten von der TFW und von den kommunalen Gewährträgern, die nämlich sagen, dass die TFW eine andere Finanzausstattung braucht hinsichtlich der hoheitlichen Aufgaben, die wir als Land übertragen. Das sind insbesondere Hochwasserschutz, aber natürlich auch zunehmende touristische Aufgaben. Hier besteht dann letztendlich die Gefahr, dass aus den Erlösen, die man für Trinkwasser erzielt – nämlich das, was die Bürger im Lande bezahlen –, eine
Quersubventionierung für hoheitliche Aufgaben des Landes erfolgt.
Wir haben hier einen Vorschlag eingebracht, dass nämlich das Land die TFW ausreichend mit Landesmitteln ausstattet. Das ist von Rot-Rot-Grün abgelehnt worden und damit ist ein Hauptkritikpunkt, der in der Anhörung zutage kam, nicht abgehandelt.
Im Ergebnis gilt das für uns dann so, dass notwendige Erhaltungsinvestitionen verzögert werden. Damit steigt das Risiko baulichen Verfalls von Hochwasserschutzanlagen, steigt das Risiko einer wirtschaftlichen Schieflage der TFW.
Ja, Stichwort Weida. Frau Siegesmund, ich bin Ihnen doch dankbar, dass die Talsperre Weida jetzt endlich in die Sanierung kommt.
Aber das muss doch auf Kosten des Landes gehen und nicht auf Kosten der Trinkwasserbeiträge der Bürger, das ist doch das Petitum.
Also steigt damit auch das Risiko der wirtschaftlichen Schieflage der TFW. Und hört, hört: Stattdessen soll die TFW nun Windkraftgeschäfte in ganz Deutschland tätigen können. Frau Ministerin, das ist nicht deren Aufgabe. Das ist riskant und zeigt uns, dass hier Ökoträumerei über wirtschaftlichen Sachverstand geht, und deswegen ist das Gesetz abzulehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann muss ich eben das Wort noch mal in der Form nehmen, denn ich finde es nicht ganz richtig, wenn man jetzt das Thema „Talsperrensanierung Weidatalsperre“ mit dem generellen Thema verbindet. Wie stellt das Land der TFW die Mittel für den Hochwasserschutz etc., also für hoheitliche Aufgaben zur Verfügung? Es ist richtig und es ist positiv, dass das Land für die Sanierung der Talsperre Weida aufkommt und dass es diese Sanierungszugaben gibt. Alles in Ordnung. So muss es aber am Ende auch sein. Wenn man aber die TFW mit den laufenden und ständig neu entstehenden Kostenaufwendungen für den Hochwasserschutz, für den Tourismus und andere Aufgaben, also alle hoheitlichen Aufgaben, nicht wirklich sachgerecht und eigentlich zu 100 Prozent ausstattet, dann besteht hierin die Gefahr, dass die TFW in eine wirtschaftliche Schieflage kommt bzw. dass sie gezwungen ist, Erlöse, die sie aus ihrem Geschäftsbetrieb erzielt, für hoheitliche Aufgaben des Landes aufzuwenden. Das ist das Petitum.
Ich weiß auch, dass das alles nicht so ganz einfach ist und dass das Land ein ordentlicher Partner der TFW sein will. Ich will das auch gar nicht in Abrede stellen, ob Sie das heute sind oder nicht. Das will ich gar nicht kritisieren oder infrage stellen. Ich will nur sagen: Wenn wir die Möglichkeit haben, das im Gesetz klarzustellen, dann hätten wir es tun können. Das ist uns von der TFW und von der kommunalen Seite noch mal wirklich dringlich ans Herz gelegt worden. Wir hatten einen Vorschlag gemacht, der noch nicht mal alle Wünsche der TFW und der kommunalen Seite befriedigt. Aber es wäre ein Schritt in die richtige Richtung gewesen. Sie haben das abgelehnt. Auch auf Nachfrage im Haushalts
und Finanzausschuss hat die Finanzministerin die Sache – sage ich mal – eher ausschweifend und ableitend behandelt. Es ist ein Punkt, der die TFW belasten kann. Und wenn wir über Haushaltswahrheit und -klarheit reden, dann wäre es richtig, der TFW diese Mittel auch per gesetzlicher Zusage zuzugestehen.
50 Sekunden – das ist knapp. Lieber Knut, es ist nicht verwerflich, Fehler zu korrigieren, es ist nicht verwerflich, Fehler einzugestehen, aber das war ein Fehler mit Ansage. Und ihr löst jetzt Probleme – gar keine Frage, das geht auch in Ordnung. Bloß das Problem, was ihr jetzt für Jena löst, entsteht an Tausend anderen Stellen neu, dort, wo neue Sportstätten entstehen sollen und man eine Nutzungsvereinbarung braucht.
Deswegen ist das ein untaugliches Gesetz.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie zur Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes wurde federführend im Haushalts- und Finanzausschuss beraten sowie im Januar dieses Jahres begleitend an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
Der federführende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 66. Sitzung, in seiner 70. Sitzung und in seiner 73. Sitzung beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 79. Sitzung beraten.
Im Laufe der Anhörungen kam es zu Änderungen, die liegen Ihnen in der Drucksache 6/7319 vor. Die Empfehlung lautet, den Gesetzentwurf mit diesen vorliegenden Änderungen anzunehmen. So ist es mehrheitlich im federführenden Ausschuss vorgeschlagen worden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, ich freue mich, dass wir das jetzt beraten dürfen, auch noch mit dem Chef der Staatskanzlei. Er wird dann die Anmerkungen
schon an die Finanzministerin übermitteln, denn die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantrage ich hier schon mal. Ich komme also Ihrer Bitte nach. Ich glaube, wir haben dort auch ein paar Fragen zu besprechen, denn die Situationsbeschreibung, die der Minister vorgetragen hat und die auch in der Gesetzesbegründung steht, ist sicherlich richtig. Angesichts der Anlagesituation sinkt de facto der reale Wert unseres Anlagevermögens. Aber es gilt eben auch: Mit erhöhter Renditeerwartung steigt auch das Risiko. Das muss stets bedacht werden, denn wir reden hier im moralischen Sinne nicht von Geldern, die allgemein aus dem Landeshaushalt kommen, sondern von Geld, welches den Beamten vorher vorenthalten wurde, vom Sold – wenn man so will – abgezogen und in einem Fonds installiert wurde. Deswegen sind wir alle miteinander in der Pflicht, sehr sorgsam damit umzugehen.
Deswegen ganz einfach die Frage: Mündelsicher nein, aber wie risikoreich kann man anlegen? Wir haben ein paar Anmerkungen zum konkreten Gesetzestext. Denn, zum Beispiel, die Frage, dass gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank die Anlagerichtlinien gestaltet werden, steht zwar im Vorspann, findet sich im Text aber nicht wieder. Darüber würden wir gern mit Ihnen reden.
Was uns auch überhaupt nicht gefällt, ist, dass am Ende zwar das Parlament in Form des Ausschusses beteiligt werden soll, aber nur in Form von Kenntnisnahme. Das ist aus unserer Sicht einfach zu wenig.
Deswegen haben wir diese drei Punkte miteinander zu besprechen. Wie können wir dafür sorgen, dass das Geld trotzdem sicher ist? Wie können wir dafür sorgen, dass das Parlament genügend beteiligt wird? Wie können wir dafür sorgen, dass auch die Anlagerichtlinien gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank so gestaltet sind, dass es eben auch dem gewünschten Ziel – da werden wir uns schon einig – genügt? Vielen Dank, ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.
Guten Morgen! Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 sowie der Entwurf des ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes wurden von der Landesregierung Mitte Januar vorgelegt, vom Landtag in seiner 137. Sitzung am 31. Januar dieses Jahres erstmals beraten und dann an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Von diesen Beratungen will ich hier im Auftrag unseres Ausschusses berichten.
Meine Damen und Herren, am 7. März 2019 hat die Landesregierung der Präsidentin des Landtags sowohl den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft unseres Landes als auch den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023 für den Freistaat Thüringen mit der Bitte um Einbeziehung in die Beratung zum Thüringer Haushaltsgesetz 2020 zugeleitet.
Die Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses zu den genannten Beratungsgegenständen erfolgten in acht Sitzungen in einem Zeitraum von vier Monaten, nämlich von Anfang Februar bis Anfang Juni. Schriftliche Anhörungen erfolgten zu dem Haushaltsgesetz sowie zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. Zum Haushaltsgesetz einschließlich des Landeshaushaltsplans fand ergänzend eine mündliche Anhörung statt. Die kommunalen Spitzenverbände wurden bereits mit Schreiben vom 31. Janu
ar mit dem Hinweis auf ein ordnungsgemäßes Anhörungsverfahren über die vorgesehenen Termine sowie die Anhörungsgegenstände informiert. Sie waren auch von Beginn an zu größtmöglicher Kooperation bereit, wofür ich ihnen im Namen des Haushalts- und Finanzausschusses ausdrücklich danke.
Das muss ich sagen, weil die kommunale Familie bei uns ganz hochgehalten wird und auch das kommunale Gut hoch geschätzt wird.
Bitte, Herr Adams?
Ich weiß nicht, warum Sie jetzt aggressiv werden, ich habe nur eine Selbstverständlichkeit mitgeteilt, die hier in diesem Haus gilt.
Auf entsprechende Nachfragen der Abgeordneten im Rahmen der Haushaltsberatungen lieferte die Landesregierung zu zahlreichen Einzeltiteln ergänzende Zuarbeiten. Für diese zusätzlichen Ausführungen möchte ich der Landesregierung und insbesondere den beteiligten Mitarbeitern der betroffenen Ministerien ausdrücklich danken.
Die Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses konnten dank sehr konstruktiver und sachorientierter Zusammenarbeit in der gebotenen Sorgfalt geführt werden. Hierfür möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss danken. Dieser Dank gilt insbesondere den haushaltspolitischen Sprechern der Fraktionen – Maik Kowalleck, Ronald Hande, Dr. Werner Pidde, Olaf Kießling und Olaf Müller.
Als wesentliches Beratungsergebnis möchte ich Ihnen zunächst die Rahmendaten des Thüringer Haushaltsgesetzes 2020 nennen.
Mit der vorliegenden Beschlussfassung wird Ihnen ein gegenüber dem Entwurf der Landesregierung erhöhtes Haushaltsvolumen von 11,1 Milliarden Euro für das Haushaltsjahr 2020 vorgeschlagen. Die Erhöhung gegenüber dem Regierungsentwurf beläuft sich damit auf 55 Millionen Euro und beruht insbesondere auf einer Erhöhung der Ausgaben für neue Stellen bei der Polizei, für die Einstellung weiterer Sozialarbeiter in Schulen, für die Schulsanierung, den Nahverkehr sowie für Musik- und Jugendkunstschulen. Im Vergleich des Haushaltsvolumens für das Haushaltsjahr 2019 zum nunmehr nach den Beratungen für 2020 vorgeschlagenen Haushaltsvolumen ergibt sich ein Aufwuchs von rund 580 Millionen Euro.
Da die Beratungen sehr umfangreich waren und ausführliche Diskussionen geführt wurden, seien hier chronologisch einige aus meiner Sicht wesentliche Punkte genannt – ohne den Anspruch auf Vollständigkeit.
Meine Damen und Herren, die Grundsatzaussprache zum Haushaltsgesetz 2020 fand in der 66. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 7. Februar statt. Vorab wurde die Diskussion über die verfassungsrechtlichen Risiken der Einbringung und Verabschiedung des Haushaltsgesetzes und Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 aufgegriffen. Der Ministerpräsident verwies hierbei darauf, dass es in den anderen Bundesländern bereits Doppelhaushalte gegeben habe, von denen ein Haushaltsjahr das Jahr nach den Landtagswahlen umfasste. Er wies außerdem darauf hin, dass im Jahr 2014 für die Zeit nach den Wahlen des 6. Thüringer Landtags keine ausreichenden Haushaltsvorbereitungen getroffen worden seien. Dies habe zu einer Verzögerung von einem halben Jahr bei der Haushaltsaufstellung sowie zu einer entsprechend langen Ungewissheit für die Empfänger der Zuwendungen geführt. Des Weiteren merkte der Ministerpräsident an, dass die Landesregierung die verfassungsrechtlichen Bedenken auch verantwortungsgemäß prüfe. Seines Erachtens liege aber keine Beschneidung des Haushaltsrechts des neu gewählten Landtags vor, da dieser auf das bestehende Haushaltsrecht beispielsweise durch Sperrerklärungen oder Leistungsgesetze Einfluss nehmen könne.
Zu diesen Ausführungen wurde vornehmlich vonseiten der CDU-Fraktion Kritik geäußert. So seien in anderen Bundesländern zwar bereits Doppelhaushalte verabschiedet worden, von denen das zweite Rechnungsjahr gänzlich in die nächste Legislaturperiode gefallen sei; noch kein Bundesland habe bisher Haushalte beschlossen, die ausschließlich die nächste Wahlperiode betreffen. Zu
dem habe in Thüringen nach allen bisherigen Landtagswahlen übergangsweise das Nothaushaltsrecht gegolten.
Die CDU-Fraktion bezog sich insbesondere auf ein zur Frage der Einbringung und Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2020 erstelltes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes unseres Landtags, das insbesondere für besondere Fallgestaltungen und bei einem erweiterten Haushaltsvolumen auf verfassungsrechtliche Bedenken hinweist. Diese ergeben sich demnach vor allem aus dem Budgetrecht und der zeitlichen Begrenzung demokratisch legitimierter Herrschaft. Damit das Budgetrecht nicht völlig entwertet werde, müsste der Landtag in der Lage sein, den vom alten Landtag beschlossenen Haushalt durch einen Nachtragshaushalt zu ändern. Dem stehe jedoch für Thüringen vor allem das Einbringungsmonopol der Landesregierung in Artikel 99 Abs. 3 der Verfassung entgegen. Es kämen gegebenenfalls besondere Maßnahmen in Betracht, durch die der neue Landtag sein Budgetrecht geltend machen könnte, wie beispielsweise Sperrvermerke, die aber der aktuelle Landtag bereits im Rahmen der Haushaltsaufstellung zugunsten des zukünftigen Landtags berücksichtigen müsste. Bei einem Wechsel der Mehrheitsverhältnisse liege dennoch ein Haushalt vor, mit dem die Politik der bisherigen Landesregierung fortgesetzt werde. In dieser grundsätzlichen Diskussion über die Einbringung und Verabschiedung eines Haushaltsgesetzes 2020 konnte im Haushalts- und Finanzausschuss kein Einvernehmen erzielt werden.
In der Grundsatzaussprache nahm der Ministerpräsident sodann allgemein zu dem Landeshaushalt 2020 Stellung. Er hob hervor, dass mit dem Landeshaushalt 2020 vor allem die Schwerpunktsetzung des Haushalts 2019 fortgeführt werden solle. Das Haushaltsvolumen wird dabei zum ersten Mal einen Betrag von über 11 Milliarden Euro umfassen. Diese Zahl sei unter anderem darin begründet, dass keine Sondervermögen mehr außerhalb des Landeshaushalts geführt werden. Zudem sollen Schulden in Höhe von 1 Milliarde Euro abgebaut werden.
Die Investitionsausgaben sollen im Landeshaushalt um 43,8 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr erhöht werden und somit 15 Prozent des Gesamthaushalts betragen. Mit diesen finanziellen Mitteln soll in die Infrastruktur sowie beispielsweise in die Sanierung von Schulen investiert werden. Außerdem ist die Kofinanzierung der vom Bund für die Kindergartenbetreuung zur Verfügung gestellten Mittel geplant.
Die in dem Haushalt veranschlagten Mehrausgaben kommen zudem den Hochschulen sowie der
Kunst- und Denkmalpflege zugute. Der Ministerpräsident wies des Weiteren auf die Verbesserung der Steuerdeckungsquote hin, die um 5 Prozent auf 67,6 Prozent steigen soll. Diese Steigerung verdeutliche, dass sich die Höhe des Haushaltsvolumens für das Jahr 2020 auch durch einen Zuwachs an Steuermitteln ergebe. Mit dem Landeshaushalt soll außerdem die Masse für den kommunalen Finanzausgleich erheblich erhöht werden und auf 2,119 Milliarden Euro steigen. Allein die Schlüsselmasse soll demnach um 100 Millionen Euro erhöht werden.
Meine Damen und Herren, wie bereits den bisherigen Ausführungen zu entnehmen ist, haben neben der grundsätzlichen Diskussion über die Erstellung des Haushalts inhaltlich vor allem die Verpflichtung, neue Schulden zu vermeiden, sowie die Bestrebungen, auf der einen Seite dem Personalmangel entgegenzuwirken und auf der anderen Seite aber auch Stellen in der Verwaltung abzubauen, die Haushaltsberatungen oft dominiert.
Gleichzeitig soll das Haushaltsvolumen in dem Haushalt 2020 so hoch sein wie noch nie seit der Wiederbegründung des Freistaats. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen der Beratung der Einzelpläne zahlreiche Ausgabentitel und die Anlagen zu den Ausgaben kritisch hinterfragt sowie zusätzliche Zuarbeiten der Landesregierung gefordert. Durch diese Nachfragen sollte insbesondere den Grundsätzen der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit Rechnung getragen werden.
Im Folgenden werde ich auf die Einzelpläne in der Reihenfolge ihrer Beratung im Ausschuss eingehen und Ihnen die wesentlichsten Punkte darstellen:
Begonnen wurden die Beratungen mit dem Einzelplan 02, also der Thüringer Staatskanzlei, in dem Baumaßnahmen an den Dienstgebäuden der Staatskanzlei einen finanziellen Schwerpunkt darstellen. So werden Ausgaben in Höhe von 400.000 Euro für die Sanierung der alten Statthalterei veranschlagt, da hier die Sanierung der Räumlichkeiten der Hausleitung unter Berücksichtigung besonderer Sicherheitsanforderungen geplant ist. Des Weiteren werden insgesamt 100.000 Euro für die Finanzierung großer Veranstaltungen im Jahr 2020 – insbesondere für die gemeinsamen Feierlichkeiten zum 100. Jubiläum der Gründung des Freistaats sowie zum 30. Geburtstag des Freistaats nach seiner Wiederbegründung – vorgesehen.
Im Bereich des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie sollen eine neue Titelgruppe aufgenommen und Haushaltsmittel in Höhe von einer halben Million Euro für die Entwicklung eines ar
chäologischen Landesmuseums eingestellt werden. Auf Nachfrage der Ausschussmitglieder reichte die Landesregierung unter anderem hierzu eine Liste der Zuwendungsempfänger des Denkmalschutzprogramms des Bundes im Jahr 2019 nach.
Im Einzelplan 02 stellt der Bereich der Kunstpflege das größte Etatvolumen dar, welches im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung um 14 Millionen Euro verzeichnet. Als Schwerpunkt ist hierbei die Berücksichtigung des Sonderinvestitionsprogramms für Schlösser und Gärten im Landeshaushalt zu nennen, welches durch die „Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten“ gefördert werden soll. Dafür soll bereits im Haushaltsplan 2020 durch Verpflichtungsermächtigungen bis zum Jahr 2028 mit einer jährlichen Höhe von bis zu 12,5 Millionen Euro Vorsorge getroffen werden.
Weitere Mittel in Höhe von 3 Millionen Euro sollen für die Jugendkunst- und Musikschulen zur Verfügung gestellt werden.
Kommen wir zum Einzelplan 04 des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Darin ist ein Anstieg der Ausgaben gegenüber dem Haushaltsjahr 2019 um 122 Millionen Euro auf 1,91 Milliarden Euro eingeplant. Der größte Teil der Mittel ist für Personalausgaben vorgesehen, um im kommenden Jahr 285 Stellen besetzen zu können. Außerdem sollen im Haushaltsjahr 2020 für langzeiterkrankte Arbeitnehmer bis zu 200 Lehrstellen als Vertretungslehrer beantragt und ausgebracht werden können. Die Ausgaben für die Kindergärten steigen ebenfalls im Haushaltsjahr 2020 erheblich an, und zwar um 47,3 Millionen Euro auf insgesamt 96,2 Millionen Euro. Die Schwerpunkte im Schulbereich liegen insbesondere auf den im Rahmen des Digitalpakts veranschlagten Mitteln in Höhe von etwa 27 Millionen Euro. Des Weiteren ist eine Erhöhung des Sportetats von 18,2 Millionen Euro auf 42 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel dienen umfangreichen Investitionen in die Sportstätten, um insbesondere die Voraussetzungen für die Weltmeisterschaft im Biathlon sowie eine eventuelle Weltmeisterschaft im Rodeln zu schaffen. Diesbezüglich erbat der Haushalts- und Finanzausschuss von der Landesregierung die Angabe aller Ausgaben für Maßnahmen mit unmittelbarem Bezug zu den anstehenden Weltmeisterschaften in Oberhof. Darüber hinaus werden erstmals die Ausgaben nach der Novelle des Sportfördergesetzes in Höhe von 5 Millionen Euro veranschlagt.
Als Nächstes wurde der Einzelplan 18 – Staatliche Hochbaumaßnahmen – im Ausschuss beraten, in dem für das Haushaltsjahr 2020 insgesamt
190,6 Millionen Euro veranschlagt werden. Damit sollen Sanierungen sowie Neubauprojekte realisiert und vornehmlich die energetische Sanierung von landeseigenen Liegenschaften finanziert werden. Zu den zentralen Hochbaumaßnahmen zählen der Neubau des Uniklinikums Jena, der Bau der gemeinsamen JVA mit Sachsen in Zwickau sowie die Schaffung eines Universitätscampus der FSU Jena am Standort Inselplatz. Weitere Großbaumaßnahmen stellen unter anderem auch die Fortführung der Neubaumaßnahmen für die Polizeidienststellen in der Kranichfelder Straße in Erfurt oder auch die Ausbildungs- und Fahrzeughalle der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz dar.
Im Bereich der Hochschulbauplanung soll die Thüringer Hochschulstrategie 2020 weiterverfolgt werden. Insbesondere soll mit dem Ausbau einer Mensa an der Ernst-Abbe-Hochschule in Jena sowie dem Neubau eines Laborgebäudes an der Bauhaus-Universität Weimar begonnen werden. Zu den Bauvorhaben lieferte die Landesregierung auf Bitten der Ausschussmitglieder eine Übersicht über den jeweiligen Stand der Planung und Ausführung der einzelnen Vorhaben und den zu erwartenden Gesamtkosten nach.
Zum Einzelplan 10 – Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft –: Hier wurde thematisiert, dass aufgrund des Verwaltungsreformgesetzes die bisherigen 19 nachgeordneten Behörden des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft in drei neue Behörden zusammengefasst und damit auch viele Stellen umgesetzt und Dienstposten verändert wurden. In dem Einzelplan werden die Gesamtausgaben in Höhe von knapp 1,2 Milliarden Euro veranschlagt. Die Investitionsquote wird leicht von 36,7 auf 35,3 Prozent sinken. Schwerpunktmäßig sind Haushaltsmittel für Wohnungsbau und Städtebauförderung vorgesehen sowie weitere 27 Millionen Euro und Verpflichtungsermächtigungen für den Schulbau. Im Bereich der Landwirtschaft sollen etwa 167 Millionen Euro zur Umsetzung der Förderinitiative „Ländliche Entwicklung in Thüringen“ von 2014 bis 2020 bereitgestellt werden.
Zudem hinterfragten die Mitglieder des Ausschusses die Senkung der Ausgaben für die Zuwendungen an staatliche Schulträger für Baumaßnahmen an Schulen und Sporthallen und baten die Landesregierung um eine Aufstellung der Schulinvestitionsprogramme für das Jahr 2019.
Im Bereich Verkehr sind finanzielle Mittel veranschlagt, um das Azubi-Ticket im Jahr 2020 fortzusetzen. Zudem sollen für die Planung, den Bau und die Erhaltung von Straßen im Haushaltsentwurf
rund 142 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Für straßenbegleitende Radwege sind – wie bereits im Haushaltsjahr 2019 – erneut 4,8 Millionen Euro veranschlagt, zuzüglich weiterer 3 Millionen Euro zur Förderung des kommunalen Rad- und Fußverkehrs.
Sodann folgten die Beratungen zum Einzelplan 07 des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, der eine Steigerung des Budgets um 93 Millionen Euro auf insgesamt 1,43 Milliarden Euro vorsieht. Die Investitionsquote steigt hier um 2 auf 34 Prozent. Unter anderem sollen die Umsetzung eines Sanierungsprogramms für die Messe Erfurt und auch das Kompetenzzentrum Batterieforschung am Fraunhofer-Institut für Keramische Technologien und Systeme finanziert werden.
Außerdem werden die Verpflichtungsermächtigungen von etwa 424 Millionen Euro auf 650 Millionen Euro erhöht, um die Kommunen beim Ausbau eines Breitbandnetzes im Rahmen der Thüringer Glasfaserstrategie zu unterstützen. Zu diesem Einzelplan wurden vom Ausschuss auch vor allem Übersichten zu den Personalausgaben und vornehmlich zu Abordnungen in das Ministerium sowie zur Anzahl des gewährten Bildungsurlaubs für die Mitarbeiter erbeten.
In den folgenden Beratungen zum Einzelplan 01 – Thüringer Landtag – wurde zunächst thematisiert, dass nach Abgabe des Haushaltsvorschlags 2020 verschiedene Regelwerke verabschiedet wurden oder noch verabschiedet werden sollen, die noch nicht im Entwurf des Einzelplans berücksichtigt waren und deren Vollzug haushalterische Konsequenzen für die Parlamentsarbeit hat. Dazu gehören zum Beispiel das Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz, die Richtlinie über die Grundsätze des Wissenschaftlichen Dienstes oder auch das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes.
In dem Entwurf des Einzelplans 01 werden Gesamtausgaben in Höhe von 57 Millionen Euro veranschlagt. Dabei werden beispielsweise die Anpassung der Entschädigungsleistungen für die Abgeordneten, die Tarif- und Besoldungssteigerungen für die Bediensteten sowie auch Preissteigerungen für Dienstleistungen, die der Landtag in Anspruch nehmen muss, berücksichtigt. Außerdem müssen im Zuge der Landtagswahl die Überarbeitung und Neuauflage der Publikationen des Landtags, eine Aktualisierung des Internetauftritts oder auch Umzüge im Abgeordnetengebäude finanziert werden. Nachfragen wurden diesbezüglich im Ausschuss insbesondere zu den Personalausgaben, der Ent
wicklung der Besucherzahl im Landtag sowie zu den Ausgaben für Ausschusssitzungen gestellt.
Des Weiteren werden im Haushaltsjahr 2020 auch die Ausgaben für die Veranstaltung zum 100. Gründungstag des Landes Thüringen abgebildet. Zudem steigen die Ausgaben für Informationstechnik im Vergleich zum Vorjahr um 64 Prozent an, um die laufenden Kosten aus den Support- und Wartungsverträgen, die Erweiterung des Plenum-OnlineDienstes, die erforderliche Digitalisierung des Archivs und die Überarbeitung des E-Petitionssystems zu finanzieren.
Es folgte die Beratung des Einzelplans 08 – Sozialministerium –, in dem die Ausgaben 2020 bei 698,5 Millionen Euro liegen und Einnahmen in Höhe von 397,5 Millionen Euro eingeplant sind. 49,3 Millionen Euro des Gesamtbudgets entfallen auf Personalausgaben, wobei diese Ausgabensteigerungen durch Umschichtungen innerhalb des Einzelplans 08 finanziert werden. Der Anstieg wurde in den Beratungen unter anderem mit den neuen europarechtlichen, bundesrechtlichen und landesrechtlichen Aufgaben begründet, wie beispielsweise der Vollzug und die Aufsicht im Rahmen der Arzneimittelüberwachung, die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Bundesteilhabegesetz oder auch die Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes. Im Bereich der freiwilligen Leistungen werden Ausgaben in Höhe von 57,4 Millionen Euro veranschlagt. Damit ist zum Beispiel die Fortführung und Weiterentwicklung des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ beabsichtigt, wofür im Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz ein jährliches Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro gesetzlich vorgegeben ist. Zudem sind in dem Haushaltsentwurf 75 Millionen Euro für Zuweisungen an Krankenhäuser vorgesehen und Verpflichtungsermächtigungen für das Thüringer Krankenhausgesetz sowie das Krankenhausstrukturgesetz aufgenommen. Eine weitere Million Euro wird für Investitionen in kommunale Tierheime zur Verfügung gestellt.
Um diese Ausgaben im Detail nachvollziehen zu können, wollten die Ausschussmitglieder dazu auch eine Aufstellung der geförderten Projekte und Maßnahmen im Rahmen der Zuschüsse an Tierheime von der Landesregierung haben.
Zu den anschließenden Beratungen zum Einzelplan 05 des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Einnahmen etwas geringer veranschlagt werden als noch in diesem Haushaltsjahr, nämlich in Höhe von rund 106 Millionen Euro. Die Ausgaben steigen hingegen auch im Entwurf des Einzelplans 05 an, und zwar auf insgesamt et
wa 517 Millionen Euro, wobei sich die Aufwüchse überwiegend aus Personalausgaben ergeben. Im Migrationsbereich werden die Ausgaben für die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten im Vergleich zum Haushaltsjahr 2019 um 2 Millionen Euro reduziert. Die Ausgaben zur Umsetzung des Thüringer Integrationskonzepts werden hingegen wie bereits im bisherigen Doppelhaushalt in Höhe von 12,5 Millionen Euro beibehalten. Daneben sind jedoch auch noch Projektfördermittel für Integrationsmaßnahmen eingeplant, die außerdem um eine halbe Million Euro aufgestockt werden. Im Bereich der Justiz werden zum einen die Anpassungen an den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronischen Gerichts- und Verwaltungsakten finanziell untersetzt. Zum anderen bilden die Personalausgaben mit rund 233 Millionen Euro 45 Prozent des Gesamtausgabenvolumens ab. Der Haushaltsentwurf sieht insbesondere die Einrichtung von 20 neuen Richter- und Staatsanwaltsstellen vor. Im Bereich des Verbraucherschutzes wird beispielsweise die Teilsubventionierung des Mittagessens an Thüringer Schulen fortgeführt sowie das aus EU-Mitteln geförderte Schulprogramm für Obst und Gemüse mit mehr Mitteln ausgestattet. Hierzu lieferte die Landesregierung auf Bitten der Ausschussmitglieder auch eine detaillierte Erklärung zu den Zuschüssen für den Verbraucherschutz sowie die Höhe der einzelnen Ausgaben und Empfänger der Beihilfen aus dem EU-Schulprogramm für Schulobst und ‑gemüse nach.
Anschließend war der Einzelplan 09 des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz Gegenstand der Ausschussberatungen. Das Ausgabenvolumen liegt hier bei 288 Millionen Euro und steigt im Vergleich zum Vorjahr um fast 60 Millionen Euro an. Einen Schwerpunkt bildet der Bereich Hochwasserschutz, die Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung, um die Menschen vor extremen Wetterlagen zu schützen. Dazu sind 71 Millionen Euro eingeplant. Weiterhin werden 40 Millionen Euro veranschlagt, um den Abwasserpakt umzusetzen und die öffentliche Abwasserversorgung in Thüringen zu fördern. Hinzu kommen 22,6 Millionen Euro für die Großprojekte Kali und Kali-Südharz sowie weitere 1,9 Millionen Euro für Sanierungsaufwendungen nach dem Braunkohleabkommen. In dem Bereich Energie und Klimaschutz werden 7 Millionen Euro für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen und Klimafolgeanpassungen veranschlagt sowie weitere knapp 12 Millionen Euro für die Förderung von Vorhaben der Energieeffizienz und Demonstrationsvorhaben.
Im Naturschutzbereich sind rund 10 Millionen Euro für die Naturschutzmaßnahmen, das Natura-2000Monitoring sowie die Förderung des Programms
„Entwicklung von Natur und Landschaft“ und des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band“ veranschlagt. Auf Nachfrage der Ausschussmitglieder legte die Landesregierung beispielsweise eine Auflistung der Verwaltungs- und Sachausgaben der Stiftung Naturschutz vor sowie eine Auflistung der Vorhaben, die im vergangenen Haushaltsjahr aus dem Ausgabentitel zum vermischten Sachaufwand finanziert wurden.
Sodann wurden im Ausschuss die kommunalrelevanten Themen des Haushaltsentwurfs beraten. Zum Kapitel 17 20 und dem Entwurf des ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes ist vor allem darauf hinzuweisen, dass die Finanzausgleichsmasse dauerhaft um 100 Millionen Euro aufgestockt und dieser Betrag vollständig in die Schlüsselmasse überführt wird. Außerdem wird der kommunale Anteil am Thüringer Partnerschaftsgrundsatz von derzeit 33,93 auf nun 35,26 Prozent angehoben. Damit steigt die Finanzausgleichsmasse von 1,994 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 2,1 Milliarden Euro im nächsten Jahr. Hinzu kommen außerdem Steigerungen der Bundes- und Landesmittel für die Kommunen außerhalb des Thüringer FAG wie beispielsweise die Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund oder die Mittel für den Breitbandausbau.
In diesem Zusammenhang wurde auch die Prüfung der finanziellen Mindestausstattung im Rahmen der sogenannten kleinen Revision nach § 3 Abs. 6 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes thematisiert, wonach keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Anpassung des Partnerschaftsgrundsatzes zugunsten der Kommunen vorliegen, aber dafür die Pauschalen im Mehrbelastungsausgleich anzuheben sind. Diese Anpassung sowie die Fortführung der Kompensationsmittel für kleinere Gemeinden wegen der Anpassung der Hauptansatzstaffel finden in dem Gesetzentwurf Berücksichtigung.
Im folgenden beratenen Einzelplan 03 – Thüringer Innenministerium – sind insgesamt Ausgaben von 639 Millionen Euro veranschlagt, womit ein leichter Anstieg im Vergleich zum Haushaltsjahr 2019 zu verzeichnen ist. Knapp zwei Drittel dieser Ausgaben sind für die Polizei und dort insbesondere für Investitionen in die Sicherheitsausstattung und die notwendigen technischen Mittel vorgesehen. Zudem wird die Einstellung von 300 Anwärterinnen und Anwärtern für den gehobenen und den mittleren Dienst finanziert. Die Ausgabentitel für Personal und den Erwerb von Ausstattungsgegenständen wurden von den Ausschussmitgliedern besonders kritisch hinterfragt.
Im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes ist ein Anstieg der Ausgaben von 20 Millionen Euro
2019 auf 33 Millionen Euro im Jahr 2020 zu verzeichnen, wodurch beispielsweise freiwillige Feuerwehren gestärkt und digitale Leitstellen in Thüringen aufgebaut werden können. Ebenso wird eine Verbesserung der Situation bei der Landesfeuerwehrschule in Bad Köstritz sowie die Einstellung neuer Mitarbeiter vorgenommen.
Des Weiteren werden auch in diesem Einzelplan die Umstrukturierungen im Rahmen des Thüringer Verwaltungsreformgesetzes berücksichtigt, die an dieser Stelle vor allem das Landesverwaltungsamt betreffen, das zur Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich der Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung finanziell gestärkt wird. Im Rahmen des Einzelplans 03 wurde auch das Kapitel 03 10 beraten, in dem die Einnahmen und Ausgaben für das Amt für Verfassungsschutz angesetzt werden. Die Ausgaben in diesem Kapitel sollen leicht ansteigen auf rund 7,6 Millionen Euro.
Im sodann beratenen Einzelplan 12 – Thüringer Verfassungsgerichtshof – bleibt die Höhe der Ausgaben im Vergleich zum Haushaltsjahr 2019 im Wesentlichen gleich. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf insgesamt 548.000 Euro. Die Erhöhung der Ausgaben gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 10.000 Euro ist zur Ausrichtung der Feierlichkeiten anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Thüringer Verfassungsgerichtshofs im kommenden Jahr vorgesehen.
Im Folgenden wurde der Einzelplan 16 beraten, in dem die Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnik zusammengefasst werden. Die Ausgaben steigen gegenüber diesem Jahr um 14 Millionen Euro auf nun 136,6 Millionen Euro an, um vor allem die Vorhaben des Onlinezugangsgesetzes des Bundes umzusetzen, wonach die Länder verpflichtet sind, bis zum Ende des Jahres 2022 eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen elektronisch verfügbar zu machen. Zur Umsetzung dieser Vorgaben wurde den Kommunen finanzielle Unterstützung zugesichert, die nun auch im Haushaltsentwurf abgebildet wird. Weitere Schwerpunkte in dem Einzelplan sind die Ausgaben zur Einführung des elektronischen Rechnungsverkehrs im Bereich der Justiz und des elektronischen Steuersystems im Bereich des Finanzministeriums sowie die Ausgaben zur Einrichtung und Aktualisierung der Informationstechnik des neu gebildeten Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Im Anschluss folgte die gemeinsame Beratung des Einzelplans 06 – Thüringer Finanzministerium – und des Einzelplans 17 – Allgemeine Finanzverwaltung –. Im Einzelplan 06 sind Gesamtausgaben von knapp 186 Millionen Euro veranschlagt. Die Einnahmen belaufen sich – ähnlich wie im Haushalts
jahr 2019 – auf 17,7 Millionen Euro. Von den Ausgaben sind 90 Prozent für Personalausgaben vorgesehen. Diese erhöhen sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2019 um 1,6 Millionen Euro, und zwar vor allem auch wegen der personellen Veränderungen im Rahmen der Verwaltungsreform. Des Weiteren werden die Anzahl der Auszubildenden in der Finanzverwaltung um 25 Anwärterinnen und Anwärter erhöht sowie zusätzliche Planstellen für die Übernahme der Absolventen nach der Ausbildung geschaffen. Viele Nachfragen wurden in den Beratungen auch zu der Reform der Grundsteuer, also der Frage der Bewertung und Neubewertung von Grundstücken, gestellt. Die Grundsteuer soll für die kommunale Ebene als eine eigene Einnahmequelle erhalten bleiben, wobei das Finanzministerium Hilfe und Unterstützung leistet. Darüber hinaus beinhaltet der Einzelplan 06 insgesamt 375.000 Euro für Baumaßnahmen, womit beispielsweise Klimaanlagen oder auch Sicherheitsvorkehrungen in den Finanzämtern finanziert werden sollen.
Im Einzelplan 17 steigen die Ausgaben im Vergleich zu diesem Jahr um rund 100 Millionen Euro auf knapp 3,6 Milliarden Euro an. Dabei erhöhen sich insbesondere die Ausgaben für Personal und auch die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse. Die Höhe der angesetzten Personalausgaben für das Jahr 2020 sind insbesondere auf die Besoldungs- und Tarifanpassungen zurückzuführen, die in den Ressorthaushalten bei der Haushaltsplanung noch nicht berücksichtigt werden konnten. Außerdem wurden ausreichende finanzielle Mittel für Übergänge bei Bediensteten im Fall eines Personalwechsels veranschlagt. Des Weiteren sind 12,6 Millionen Euro für das Wintersportzentrum Oberhof vorgesehen, um insbesondere auch die Ausrichtung der Weltmeisterschaften im Biathlon und Rodeln zu finanzieren.
Als letzter Einzelplan wurde der Einzelplan 11 des Thüringer Rechnungshofs beraten. Darin sind Ausgaben in Höhe von 8,5 Millionen Euro veranschlagt, wovon 93 Prozent für Personalausgaben vorgesehen sind. Bezüglich der Personalausgaben weichen die Vorschläge des Rechnungshofs von dem Entwurf des Haushaltsplans dahin gehend ab, dass eine Stellenhebung der Direktorenposten ab dem kommenden Haushaltsjahr angestrebt ist. Der zur Umsetzung der Stellenhebung erforderliche Gesamtbetrag sowie eine weitere Stellenhebung im gehobenen Dienst und eine Neueinstellung sollen aus dem gegebenen Personalausgabenbudget finanziert werden. Außerdem ist – wie bereits im Haushaltsjahr 2019 – eine Erhöhung der Ansätze für die Anmietung zusätzlicher Büro- und Archivräume veranschlagt, da aufgrund der baulichen Gege
benheiten der Ludwigsburg keine weiteren Raumkapazitäten geschaffen werden können.
Anschließend wurden der Gesamtplan des Thüringer Haushaltsgesetzes 2020 sowie der Mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023 und der Finanzbericht der Landesregierung im Ausschuss beraten. Auf Nachfrage wies die Finanzministerin in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass wir eine verlässliche Prognose und Planung für die unmittelbaren Auswirkungen einiger internationaler und europäischer Faktoren wie beispielsweise des Brexits auf die kommenden Monate und Jahre bisher nicht abschätzen können. Zudem sind die Steuerschätzungen geringer ausgefallen als noch im letzten Jahr. Dennoch bestehe aus ihrer Sicht die Notwendigkeit, bestimmte Ausgaben zu tätigen und auf Problemlagen zu reagieren.
An der Stelle will ich – abweichend von meinem Redekonzept – noch einmal einen Dank an Frau Taubert sagen, Ihre Arbeit mit uns war immer sehr entgegenkommend – also Dank an Sie und an den Staatssekretär.
Da gab es nie ein Problem, auf die Fragen zu antworten und die entsprechenden Unterlagen nachzuliefern. Herzlichen Dank dafür!
Meine Damen und Herren, in den soeben geschilderten Beratungsverlauf sind die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände eingeflossen. Die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände erfolgte in Form von insgesamt drei Anhörungsrunden, nämlich zwei schriftlichen und einer mündlichen Anhörung. Gegenstand dieser Anhörungsrunden war das Kapitel 17 20 des Einzelplans 17 sowie sonstige kommunalrelevante Titel des Entwurfs des Haushaltsplans 2020, das Thüringer Haushaltsgesetz, das Erste Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und auch die jeweils dazu eingegangenen Änderungsanträge. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden allen Abgeordneten zur Verfügung gestellt, sodass sie ebenfalls als eine Grundlage in die abschließende Beratung und Abstimmung zum Haushaltsgesetz einschließlich des Landeshaushaltsplans und zum Ersten Gesetz zur Änderung des FAG einfließen können.
Was den Inhalt der eingeholten Stellungnahmen angeht, möchte ich mich daher hier auch auf die aus meiner Sicht wesentlichen Punkte beschränken. Die kommunalen Spitzenverbände wurden, wie gesagt, im Rahmen der 71. Sitzung auch gemeinsam mündlich angehört und ihre Stellungnahmen ausführlich im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert. Der Landkreistag betont, dass ei
ne deutliche Erhöhung der FAG-Masse um zusätzliche 100 Millionen Euro sowie eine verstetigte allgemeine Investitionspauschale und eine Erhöhung der Schulinvestitionspauschale erforderlich seien. Weiterhin werde gefordert, dass das Land den Landkreisen finanziell für den Sozialbereich zweckgebunden zuweist bei einer gleichzeitig 50-prozentigen Beteiligung des Landes an den jährlichen Kostenaufwüchsen. Die Landkreise hätten keine eigenen Steuereinnahmen und müssten für die Ausgabensteigerungen – gerade im Sozialbereich, wenn diese nicht durch Schlüsselzuweisungen kompensiert werden – über die Kreisumlage auf den kreisangehörigen Raum zurückgreifen. Darüber hinaus werde für den Kommunalen Finanzausgleich vornehmlich gefordert, dass der Mehrbelastungsausgleich für die Landkreise höher angesetzt werden müsse, da die vorgesehenen Pauschalen nicht ausreichen, um die Erfüllung der übertragenen staatlichen Aufgaben vor Ort zu gewährleisten.
Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen merkt an, dass die vorgesehenen Anhebungen der Finanzausgleichsmassen 1 und 2 für das Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um insgesamt rund 125 Millionen Euro ein Schritt in die richtige Richtung sei. Allerdings kritisierte der Gemeinde- und Städtebund auch, dass die Kommunen weniger Schlüsselzuweisungen bekämen, als sie Kreisumlage zahlen, und daher eigene Steuereinnahmen verwenden müssen, um die Kreisumlage abzudecken. Daraus folge, dass die Kommunen ihren finanziellen Verpflichtungen wie der Kindergartenfinanzierung, die entgegen der Annahme nicht vollumfänglich vom Land getragen werde, nicht mehr ausreichend nachkommen könnten. Auch der Anteil an der Finanzierung der sozialen Leistungen sei in den letzten Jahren erheblich gestiegen und dieses Geld fehle nun an anderer Stelle.
Die beiden Spitzenverbände trugen außerdem vor, dass der Kommunale Finanzausgleich reformiert und hinsichtlich der Bedarfsermittlung zugunsten der Kommunen verändert werden müsse, sodass insbesondere die tatsächlichen Ausgaben vor Ort Berücksichtigung fänden und die Steuermehreinnahmen bei der Bedarfsermittlung nicht angerechnet werden. Weiterhin werde angeregt, alternative Finanzierungsmöglichkeiten für soziale Leistungen zu finden.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die geschilderten Beratungen und durchgeführten Anhörungen mündeten in fast 600 Änderungsanträgen aus allen Fraktionen. Von diesen wurden ausschließlich Anträge der Regierungsfraktionen angenommen. So brachten die Regierungsfraktionen Änderungs
anträge zum Beispiel für den Bereich der Jugendund Musikschulen ein. Für den Einzelplan des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport wurden durch Antrag der Koalitionsfraktionen Mittel für die bis zu 180 zusätzlichen Schulsozialarbeiter in Thüringen gefordert. Darüber hinaus finden sich Anträge zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes, außerdem 59 zusätzliche Stellen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Maßnahmen zur Integrationsförderung sollen um 1,5 Millionen Euro aufgestockt werden.
Im Einzelplan 17 wurden Änderungsanträge zur Erhöhung der Schulinvestitionspauschale für Kommunen von 15 auf 30 Millionen Euro sowie weitere 20 Millionen Euro zur Vorsorge für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingereicht.
Die CDU-Fraktion beabsichtigte vor allem mit ihren Änderungsanträgen zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes eine Aufstockung der Finanzausgleichsmasse um 100 Millionen Euro, um damit insbesondere den Forderungen zu entsprechen, die die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Anhörung geäußert haben. Weiterhin wurde die Erhöhung der Investitionspauschale für Schulgebäude um 20 Millionen Euro auf insgesamt 35 Millionen Euro beantragt, womit ebenfalls die Kommunen finanziell gestärkt werden sollen.
Die AfD-Fraktion legte Änderungsanträge vor, die beispielsweise einen neuen Haushaltstitel mit Ausgabenhöhe von 10 Millionen Euro für die Anschaffung der persönlichen Schutzausrüstung der freiwilligen Feuerwehr und auch eine Erhöhung der Ausgaben für die Polizei beinhalten. Die Änderungsanträge der AfD bezogen sich auch auf die Erhöhung der Ausgaben für Sportvereine, die Seniorenarbeit und auch die Frauenpolitik.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, den Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Jahr 2020 mit den in der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/7279 aufgeführten Änderungen anzunehmen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss schlägt weiterhin vor, die Finanzministerin zu ermächtigen, aufgrund der Ergebnisse der Beratung des Landtags Zahlenwerk und Text des Landeshaushaltsplans zu berichtigen, Folgeänderungen vorzunehmen sowie
Schreib-, Rechen- und sonstige Fehler zu bereinigen und Erläuterungen so zu ändern, wie sie sich aus den Beratungen zum Thüringer Haushaltsgesetz 2020 einschließlich dem Landeshaushaltsplan 2020 ergeben haben.
Ebenso soll die Präsidentin des Landtags ermächtigt werden, bei der Ausführung und Verkündung des Thüringer Haushaltsgesetzes 2020 Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen und Folgeänderungen vorzunehmen, die sich nach Maßgabe der Ergebnisse der Beratung des Landtags ergeben. Außerdem wird vorgeschlagen, dem Haushalts- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Aufhebung von Sperrvermerken im Landeshaushaltsplan zu übertragen.
Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss, das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in der Drucksache 6/6653 mit den Änderungen laut der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/7280 anzunehmen. Ferner empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, sowohl den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in Drucksache 6/6932 als auch den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023 für den Freistaat Thüringen in Drucksache 6/6931 zur Kenntnis zu nehmen. Ich verweise insoweit auf die Beschlussempfehlungen in den Drucksachen 6/7282 und 6/7281.
Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich allen an Haushaltsberatungen Beteiligten für die konstruktive und von Pragmatismus geprägte Arbeit danken.
Bei den kommunalen Spitzenverbänden bedanke ich mich nochmals und nachdrücklich für die engagierte und kritische Kooperation. Dem Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs, Dr. Sebastian Dette, sowie seinen Kollegen und Mitarbeitern gebührt ebenfalls Dank für die kritische Begleitung der Beratung und die inhaltliche Beratung im gesamten Verfahrensverlauf.
Mein Dank gilt auch der Landtagsverwaltung, insbesondere dem Geschäftsführer des Haushaltsund Finanzausschusses, Herrn Dr. Thomas Poschmann, sowie seinen Stellvertretern Herrn Volker Bieler, Frau Christiane Ruffert sowie Herrn Michael Apel für die fachliche, rechtliche und organisatorische Begleitung und Frau Luisa Baufeld für die Unterstützung bei der Berichterstattung.
Gleich! Noch ein Dank, dann klatschen wir mal für alle, die uns geholfen haben.
Auch den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und der Kantine sei für ihren Beitrag zu einem reibungslosen Beratungsablauf gedankt.
Schließlich möchte ich im Namen der Kollegen aller Fraktionen auch unseren Fraktionsmitarbeiterinnen und ‑mitarbeitern Dank aussprechen. Sie haben uns mit viel Fleiß und Geduld ertragen und uns bei den Beratungen und dem Erstellen der Änderungsanträge unterstützt. Nun wünsche ich Ihnen viel Geduld und Toleranz bei den Haushaltsberatungen. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn ich seit einiger Zeit in dem Fachgebiet nicht mehr unterwegs bin und eigentlich nicht vorhatte, heute zu sprechen, will ich trotzdem jetzt ein paar Worte verlieren. Ich werde es ganz bewusst – ich hoffe, ich schaffe das auch – vermeiden, von „Ideologie“ zu reden oder ideologisch zu sein und Parteienstreit hineinzutragen.
Ich will Ihnen sagen, warum ich diesem Gesetz nicht zustimmen kann. Ich will auch vermeiden, hier eine Strukturdebatte weiterzuführen. Ich glaube, das ist ein Grundübel in der deutschen Politik seit Jahrzehnten. Wir haben es in Thüringen auch nicht
ganz verstanden, das einmal sein zu lassen. Es geht nicht darum, welche Struktur die Schule zuallererst hat, sondern was in der Schule passiert und wie man die Bedingungen schafft, damit man dem Kind optimal gerecht werden kann. Das steht ganz vorn an.
Deswegen bringt es auch nichts, hier mit gegenseitigen Unterstellungen zu arbeiten. Ich sage Ihnen: Ich möchte diesem Gesetz nicht zustimmen und ich hoffe, es wird am Ende dann – es ist ja für nächstes Jahr avisiert – doch nicht in Kraft treten, weil es nämlich schon in den ersten Paragrafen beginnt – auch jetzt mit den zusätzlichen Änderungen –, die Ziele von Schule mit Ideologie ein Stück weit zu überfrachten und die Lehrer mit Aufgaben zu versehen, die dann auch vollzogen und kontrolliert werden müssen, die nicht Aufgabe von Lehrern sind.
Meine Damen und Herren, ich sage einmal etwas ganz anderes. Das ThILLM als das Institut, das eigentlich Schule inhaltlich befruchten soll, das wissenschaftlichen Input geben soll, das kann diese Aufgaben überhaupt nicht mehr erfüllen. Dort sitzen fast nur noch Unterrichtsflüchter und Menschen, die eigentlich von der Art und Weise, wie man Unterricht nach vorn entwickelt, nichts verstehen.
Das klingt jetzt vielleicht hart, aber wenn man die Dinge nicht hart anspricht, dann können sie sich auch nicht ändern. Das ThILLM gehört dringend reformiert und weiterentwickelt. Oder die Frage der staatlichen Schulämter. Ich habe zu der Zeit, als wir mit der SPD in der Koalition waren, in einer Fraktionssitzung fast auf Knien gelegen und habe darum gebeten und habe das ausführlich begründet, dass das nicht gut ist, die Schulämter auf so eine Zahl herunterzureduzieren.
Herr Holter, wie wollen Sie denn eigentlich – das ist nicht Ihre Schuld – mit dieser geringen Anzahl von Schulämtern noch zu den Schulen durchdringen, wie wollen sie denn eine Fachaufsicht führen, wie soll denn die Fachberatung stattfinden oder wie wollen Sie das Personal wirklich vernünftig
an die Schulen bringen und es dort betreuen? Das ist nicht Ihre Schuld. Das hätten Sie aber ändern können. Ich kann es nur sagen, wer vernünftige Schulpolitik machen will, der muss auch bereit sein, die Zahl der Schulämter wieder zu erhöhen, damit die Fachaufsicht – und wir haben früher eine dialogische Schulaufsicht gehabt – wieder näher an die
Schulen heranrücken kann. Die Schulen brauchen diese Unterstützung.
Ich sage Ihnen mal eines: Dieses Schulgesetz müsste den Lehrern wieder mehr Rückhalt vom Dienstherrn geben. Dieses Schulgesetz müsste den Lehrern und den Pädagogen wieder mehr Rückhalt in dieser Gesellschaft verschaffen. Es müsste ihre Autorität stärken, die ständig untergraben wird in einer Zeit,
wo die Familien immer weniger ihre Erziehungspflichten
wahrnehmen wollen und können.
Zuletzt noch einmal zur Inklusion, weil ich finde, das muss wirklich nicht sein, dass man sich hier solche Vorwürfe macht: Die CDU hat schon das Thema „Inklusion“ ins Schulgesetz reingeschrieben und das war schon in der Alleinregierung so und das war mit der SPD so. Wir setzen auch die UNKonvention um, das ist doch gar keine Frage. Aber Fakt ist eben auch, dass die Förderschulen Bestandteil einer inklusiven Schullandschaft sind.
Deswegen werden Sie es auch nicht ändern! Die Frage ist doch am Ende, wie man der Sache am besten gerecht wird. Da muss man bereit sein, drei Schritte nach vorn, aber vielleicht auch mal wieder einen Schritt zurückzugehen. Dazu kann ich nur raten. Das ist auch manchmal Mut,
den man dazu braucht. Es ist ganz einfach so, dass das Thema „Inklusion“ in den letzten Jahren überzogen wurde.
Das hat man teilweise politisch erkannt, aber es ist bis heute so, dass ein Kind, das aufgrund einer emotional-sozialen Störung sozusagen beeinträchtigt ist – dort wird kein Förderbedarf anerkannt, obwohl es vielleicht massivsten Bedarf hätte und es gut wäre, in einer Förderschule beschult zu werden. Da kann ich nur dazu aufrufen, dass man das mal etwas ruhiger, etwas entspannter sieht und Inklusion am Kindeswohl misst. Nicht wir als Politiker definieren das Kindeswohl, sondern es müssen Fach
leute sagen, was gut für das Kind ist. Und zuallererst wissen diejenigen, was gut ist, die ganz nah am Kind dran sind, und das sind meistens die Eltern, und deswegen sage ich nur, berücksichtigen wir
den Elternwillen.
Also, meine Damen und Herren, wir werden das Gesetz heute kriegen. Das wird mit der Mehrheit beschlossen, das ist mir vollkommen klar. Ich kann nur auf Besinnung hoffen und mir inständig wünschen, dass dieses Gesetz am Ende niemals wirklich in Kraft treten kann. Wir haben aktuell Schulgesetze, mit denen möglich es ist, die Thüringer Schullandschaft hervorragend weiterzuentwickeln. Es geht um die Frage, wie wir es tun, mit welchen Inhalten wir das füllen und ob wir unseren Lehrern den Rücken stärken und ob wir vielleicht auch bereit sind, mal mehr Geld in die Hand zu nehmen und die Schulen besser auszustatten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes wurde vom Plenum an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Migrations-, Justiz- und Verbraucherschutzausschuss überwiesen. Es wurde dort mehrfach beraten. Es gab ein schriftliches Anhörungsverfahren. Am Ende ging es darum, dass hier eine Lotterie neu eingeführt wird, von der dann die Stiftung Naturschutz und die Kleingärtner mit zusätzlichem Geld versorgt werden können.
In der Anhörung wurde kritisiert, dass die neue Lotterie – insbesondere die mobilen Verkaufsstellen – der Spielsucht Vorschub leisten.
Letztendlich gab es eine Beschlussempfehlung. Sie wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen verabschiedet und enthält die Annahme des Gesetzentwurfs mit kleineren redaktionellen Änderungen.
Es lautet also die Beschlussempfehlung des Ausschusses: Annahme des Gesetzentwurfs mit den Ihnen vorliegenden Änderungen. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, Frau Präsidentin, lieber Vorsitzender unseres Ausschusses, in der letzten Woche erreichte mich als Ausschussvorsitzender im Haushalts- und Finanzausschuss ein Schreiben der Landtagsverwaltung als Handlungsanweisung für Ausschussvorsitzende in öffentlichen Sitzungen. Das wurde in Auftrag gegeben durch die Mehrheit im Ältestenrat und Satz 1 lautet: „Der Ausschussvorsitzende möge doch stets seine Neutralitätspflicht wahren.“
Ich würde dem Ältestenrat empfehlen, mal nachzuprüfen, ob das in diesem Falle heute hier der Fall war. So viel zur Einleitung.
Ich nehme hier in der Lauinger-Affäre Stellung zu einem Zwischenbericht, dem wir als CDU nicht zugestimmt haben. Nur, um das noch mal ganz klarzustellen: Dieser Zwischenbericht, insbesondere der Teil, in dem Wertungen vorgenommen werden zu Vorgängen, welche noch gar nicht abgeschlossen sind, ist absolut unzulässig. Für uns als CDU ist es ein äußerst fragwürdiges Verfahren und deshalb kann es von uns logischerweise gar kein Sondervotum inhaltlicher Art geben. Die Wertungsfeststellungen des von Rot-Rot-Grün allein beschlossenen Zwischenberichts sind dazu geeignet, die Rechte, die Reputation und den Ruf von Mitarbeitern der Thüringer Landesverwaltung zu schädigen. Aus meiner Sicht erfolgt dies einzig mit dem Ziel, vom Fehlverhalten der Regierung abzulenken, und
die Öffentlichkeit soll auf eine falsche Fährte geführt werden.
Aber zur Sache: Was ist passiert? Ein empörter Vater wendet sich an das Bildungsministerium. Sein Sohn, der wegen eines tragischen Ereignisses in seiner Familie über mehrere Monate die Schule nicht besuchen konnte, wird durch die Schulleitung gedrängt, die Besondere Leistungsfeststellung abzulegen. Gleichzeitig aber wird der Klassenkamerad und Sohn des Ministers Lauinger, der sich für ein paar Wochen im sonnigen Neuseeland aufhält, durch den Direktor der privaten Schule von eben dieser Prüfung freigestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ohne diesen bedauerlichen Zufall wäre dieser einmalig skandalöse Fall der Gesetzesverletzung niemals bekannt geworden.
An dieser Stelle stimme ich mit einer Aussage des Zwischenberichts überein: Die konstatierten Verfahrensfehler liegen deutlich aufseiten der Schule und des Schulträgers, der seinen schulaufsichtlichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Allerdings bin ich mir der weiteren Schlussfolgerung im Bericht, die einzig auf die fehlende Kenntnis der Rechtslage aufseiten der Schule abzielt, nicht so sicher. Denn erstens ist mir keine Schulleitung in Thüringen bekannt, welche Interpretationsschwierigkeiten mit der Gesetzeslage hätte, und zweitens stellt sich die Frage, warum der Schulleiter bei einem Zitat der einschlägigen Bestimmung in der Länge von sieben Zeilen und 60 Worten ausgerechnet das entscheidende Wort „ganzjährig“ in „längeren Auslandsaufenthalt“ verwandelt, und das in Zeiten von Kopieren und Einfügen oder Copy and Paste am Computer. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Wurde hier von Beginn an versucht, dem Minister Lauinger, welcher den Sinn einer Besonderen Leistungsfeststellung politisch immer infrage stellte, eine Gefälligkeit zu erweisen?
Hier wurde durch die private Schule widerrechtlich eine Befreiung von der Prüfung ausgesprochen. Aber als sei es nicht schon eine schreiende Ungerechtigkeit genug gegenüber jedem anderen Abiturienten in diesem Land, lehnt Minister Lauinger das Angebot und die Auflage für das Nachschreiben seines Sohnes kategorisch ab und pocht auf seine Position. Währenddessen legt der Mitschüler des Lauinger Sohnes, welchem dabei auch kein Zacken aus der Krone gebrochen wäre, brav und treu die Besondere Leistungsfeststellung ab. Das wäre auch für den Sohn der Lauingers eine saubere juristische Lösung mit menschlicher Komponente gewesen. Übrigens eine Auffassung, die Ministerin Klaubert bis zuletzt vertrat, auch wenn sie sich dem Druck zur Ausfertigung eines anders lautenden Zeugnisses letztendlich ergab.
Meine Damen und Herren, was gab es noch? In einem anmaßenden Fall von Amtsmissbrauch ruft Herr Lauinger aus dem Sessel in seinem Ministerbüro im Justizministerium eine Beamtin im Bildungsministerium an.
Er setzt sie unter Druck und droht ihr. Das Ganze wiederholt er dann noch einmal beim Abteilungsleiter. Einschüchterung von Beamten und Missbrauch einer Dienststellung – was braucht es eigentlich noch?
Als er nicht mehr anders kann und die Fakten ans Licht kommen – Sie lächeln es weg wie immer, Herr Lauinger –, belügt Dieter Lauinger unverfroren die Presse und damit die Öffentlichkeit.
Ich erinnere nur noch mal daran, dass er erst auf Nachweis zugab, nicht mit seinem privaten Handy im Bildungsministerium angerufen zu haben. Ich erinnere daran, dass er zunächst geleugnet hatte, in dieser Angelegenheit Privates und Dienstliches miteinander vermischt zu haben. Und ich erinnere daran, dass er trotz besseren Wissens als Jurist und ehemaliger Richter behauptete, dass die Ausnahmeregelung einer Durchführungsbestimmung exakt auf seinen Sohn zutreffen würde.
Meine Damen und Herren, das reicht aber alles noch nicht. Am Nachmittag des 27. Juli 2016, also
am ersten Ferientag, findet ein Gespräch im Bildungsministerium statt. Die Zeugnisse waren erteilt, nur noch nicht für Herrn Lauingers Sohn. Der Druck wurde erhöht, Herr Mauf, der persönliche Referent, Vertraute und Familienfreund Dieter Lauingers, taucht in der Führungsetage des Bildungsministeriums auf.
Das ist ein Krimi, ja.
In Folge heißt es in einer E-Mail des Abteilungsleiters Dr. Deppe: Nachdem ich nochmals die Möglichkeit eines Gesprächs mit der Ministerin, dem Pressesprecher Herrn Schenker und dem Vertrauten des Herrn Lauinger hatte, wurde mir dessen Entscheidung überbracht. Dieser Entscheidung hat sich Frau Ministerin angeschlossen, sie brachte aber gleichzeitig zum Ausdruck, dass unsere Variante, das Vorrücken in die elfte Klassenstufe mit der Möglichkeit, die BLF bis zum zweiten Schulhalbjahr abzulegen, auch für sie die sinnvollere gewesen wäre. Ich erklärte nochmals unsere Bedenken bezüglich der von Familie Lauinger favorisierten Variante.
Die spätere Zeugnisformulierung auf einem braunen Papier – sprich: Recyclingpapier –, welches im Bildungsministerium nicht, im Justizministerium aber sehr wohl verwandt wurde, liegt bei dem Gespräch auf dem Tisch.
Hat also der Minister mit seinem langen Arm aus dem Justizministerium selbst dafür gesorgt, wie das Zeugnis seines Sohnes lauten soll? Bisher ließ sich das nicht beweisen.
Auffällig ist nur, welche partielle Amnesie – übersetzt: zeitweiser Gedächtnisverlust – hinsichtlich des Auftauchens des braunen Papiers bei den an dem Gespräch beteiligten Zeugen zu verzeichnen ist.
Meine Damen und Herren, noch zwei andere Sachverhalte, bei denen wir zu ganz anderen Einschätzungen kommen, als von der rot-rot-grünen Ausschussmehrheit festgestellt. Zitat Zwischenbericht: „Nach Ansicht des Ausschusses ist hier deutlich zu
betonen, dass weder in der Form noch nach dem Inhalt der E-Mail von Frau A. N.“ – einer Mitarbeiterin im Bildungsministerium – „eine Weisung als erteilt betrachtet werden kann.“ Hierzu das Gegenzitat, auch aus dem Zwischenbericht – aus einer Mail von Frau Nolte an das Staatliche Schulamt, 13. Juni: „nach hausinterner Abstimmung hat der Schüler N. L. die besondere Leistungsfeststellung als Voraussetzung für die Versetzung in die Klassenstufe 11 der Thüringer Oberstufe zu absolvieren. Ich bitte Sie daher, alles Notwendige zu veranlassen.“
Meine Damen und Herren, deutlicher geht es doch nun wohl kaum noch. Der Zwischenbericht erhebt den Vorwurf der Verletzung der Sorgfaltspflicht gegenüber den Beamten der Abteilung 2 im Bildungsministerium mehrfach, insbesondere auch, indem die Beamten der Hausspitze nicht alle entscheidungsrelevanten Unterlagen und Argumente vorgelegt hätten. Dazu sehen wir erstens keinerlei Anhaltspunkte zu dem, was von der Ausschussmehrheit festgestellt wurde.
Zweitens: Wenn, wie von Herrn Korschewsky ausgeführt wurde, mehrfach gravierende Verfehlungen der Ministerialbeamten vorgelegen hätten, warum hat dann der Dienstherr die daraus notwendig folgenden dienstrechtlichen Konsequenzen und Maßnahmen nicht eingeleitet?
Und drittens will ich dazu aus der Arbeitsweise der Hausspitze berichten. Am 24. Juni, also dem Tag der Zeugnisausgabe, sitzen Staatssekretärin Ohler und der zur Unterstützung aus der Staatskanzlei ins Ministerium abgesandte Pressesprecher Schenker mit Herrn Rechtsanwalt Metz im Innenhof dieses Landtags – es war gerade Landtagssitzung. Herr Metz ist gekommen, um über das Vorhaben der Regierung – auch eine schlimme Sache – zur Beendigung des Projekts zur Kommunalisierung der Schulhorte zu sprechen. Davon fiel dann aber in dieser Runde gar kein Wort, denn Rechtsanwalt Metz fand die Staatssekretärin und ihre Runde in temporärer Ratlosigkeit vor oder – wie es der Abgeordnete Korschewsky ausdrückte – kollektiver Ratlosigkeit.
Es ging um die Frage, wie man dem Anliegen von Herrn Lauinger denn nun noch Geltung verschaffen könnte. Auf dem Kaffeetisch im Innenhof lagen in großer Unordnung verschiedene Unterlagen. Eine sauber geführte Akte oder Gesetzestexte befanden sich nicht darunter. Nun wurde Herr Metz – er kam also dazu wie die Jungfrau zum Kind –, ohne dass er Kenntnisse über den Sachverhalt hatte, ohne
Vorlage von Unterlagen, ohne Studium der notwendigen Rechtsgrundlagen, nach seiner juristischen Meinung gefragt.
Dabei war die an ihn gerichtete Fragestellung diffus nach seiner Aussage. Nach einigem Hin und Her, einem Anruf beim Juristen im Bildungsministerium und der schnellen Übersendung des Schulgesetzes, das man ja nicht zur Hand hatte, tätigte dann Herr Pressesprecher Schenker einen Anruf beim Herrn Wutz im Ministerium und forderte ihn auf, unverzüglich die Ausfertigung des Zeugnisses mit einem Versetzungsvermerk vorzunehmen. Dies tat er ohne fachliche Zuständigkeit seinerseits, ohne Weisungsbefugnis und ohne erforderliche Unterschrift der Staatssekretärin auf dem originalen Vermerk. Der Beamte Wutz kam aus diesen Gründen dieser Aufforderung natürlich nicht nach. Jetzt frage ich Sie in diese Runde: Warum hat die neben dem Pressesprecher sitzende Staatssekretärin nicht selbst zum Hörer gegriffen? Sie hätte eine Weisung erteilen können, hat es aber nicht getan. Hat Frau Staatssekretärin Ohler hier ihre Sorgfaltspflicht verletzt oder war sie selbst unschlüssig oder wollte sie selbst ganz bewusst keine Anweisung geben?
Meine Damen und Herren, das Drama fand aber am selben Tag noch eine Fortsetzung hier im Landtag. Der grüne Justizminister informierte den Chef der Staatskanzlei, dass es schlechte Presse geben könnte im Zusammenhang mit der Prüfungsbefreiung seines Sohnes. Der Chef der Staatskanzlei nimmt das schulterzuckend mit einem müden Lächeln entgegen. Schließlich ist man ja Kummer gewohnt, kein großes Thema
für das Frühwarnsystem innerhalb der Regierung. Er hält es nach eigener Aussage auch nicht für notwendig, wegen so einer Lappalie mit der zuständigen linken, also seiner Partei angehörigen Bildungsministerin, deren Haus schließlich betroffen ist, Kontakt aufzunehmen.
Nein. Ich denke, es sind schon genug Nebelbomben geworfen worden.
Ja, man erlebt es ja recht selten, dass Herrn Adams das Lächeln vergeht. Aber was gesagt werden muss, muss gesagt werden.
Hier stehe ich und kann nicht anders.
Eingeweihtes Gewissen; das ist auch ein Zitat aus diesem Untersuchungsausschuss und kein Zitat von mir.
Also der Chef in der Staatskanzlei hält es nicht für nötig, die zuständige Bildungsministerin so ganz kollegial mal zu informieren und zu ihr Kontakt aufzunehmen. Den Ministerpräsidenten zu informieren, hielt er erst recht nicht für notwendig. Aber dann kommt im Plenarsaal Ministerin Klaubert selbst auf ihn zu, weil sie unter Druck steht, und bittet den Staatskanzleichef um Hilfe bei der Suche nach einer stichhaltigen Begründung, mit der das Anliegen von Familie Lauinger nun doch noch erfüllt werden kann. Der Chef der Staatskanzlei sagt das zu und beauftragt einen Mitarbeiter damit, dass er eine rechtliche Bewertung in der Staatskanzlei anfertigen lassen solle. Der konkrete Arbeitsauftrag dazu erfolgt mündlich. Genauso mündlich wird er auch in der Staatskanzlei am darauffolgenden Montag weitergegeben. Wie der Arbeitsauftrag konkret lautete, kann von den Zeugen nicht wiedergegeben werden.
Der Hausjurist in der Staatskanzlei wird also mündlich instruiert. Er erhält um die Mittagszeit per EMail zwei bis drei Vermerke aus dem Bildungsministerium und setzt sich daran, eine juristische Bewertung des Falls abzugeben. Rücksprachen dazu mit den Fachreferenten hielt er nicht für nötig. Weitere Dokumente und Unterlagen forderte er nicht an. Ein später eingehendes Basisdokument, welches den vermeintlichen Bescheid der Schule enthielt, wurde ihm dabei nicht weitergegeben. In Ju
ristendeutsch nennt man das „unzureichende Tatsachengrundlage“.
Im Gegensatz zum Anwalt Metz hält das den Hausjuristen jedoch nicht davon ab, eine halbseitige Mail mit einer juristischen Position zu verfassen. Am frühen Nachmittag war die Sache zur Zufriedenheit per Mail erledigt. Darin heißt es: „Die schriftliche Bescheinigung der Schule“ – das alles übrigens auch noch mit Rechtschreibfehlern versehen – „stellt einen hoheitlichen Verwaltungsakt dar, sodass die Eltern auf die geschaffene Rechts- und Sachlage vertrauen können.“ Kein Wort davon, dass falsch ausgefertigte Bescheide ihre Rechtswirkung nicht entfalten und zurückzunehmen sind. Und so kommt es, dass am folgenden Tag auf Weisung der Ministerin das Zeugnis für den LauingerSohn zurückdatiert auf den 24. Juni mit den Formulierungen, so wie es die Familie Lauinger favorisiert hatte, ausgefertigt wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Drama hat damit aber immer noch kein Ende gefunden.
Ja, es ist selten so viel Ruhe hier drin, Frau KönigPreuss.
Angesichts offenkundiger Fehler und Mängel in der Wahrnehmung der Schulaufsicht genehmigte Ministerin Klaubert den Vorschlag aus ihrem Haus zu einer intensiven schulaufsichtlichen Prüfung der ganzen Angelegenheit. Staatssekretärin Ohler unterbindet diese von der Ministerin angeordnete schulaufsichtliche Überprüfung. Den Beamten wird zuerst die Zuständigkeit entzogen, dann werden die Beamten innerhalb des Ministeriums versetzt, schließlich wird das Verfahren komplett eingestellt.
Wenn Minister Holter jetzt hier wäre, würde ich ihm sagen: Herr Minister Holter, Sie können einen riesigen Beitrag dazu leisten, dass solche gravierenden schulaufsichtlichen Fehlleistungen künftig nicht mehr vorkommen. Ordnen Sie die Überprüfung dieser Sache erneut an und sorgen Sie für Ordnung!
Meine Damen und Herren, wir erleben hier einen unwürdigen Versuch, Verantwortung abzuwälzen und die Öffentlichkeit auf die falsche Fährte zu locken.
Statt die politische Konsequenz aus dem Fehlverhalten eines Justizministers zu ziehen, der seine Aufgabe nicht darin sieht, Gesetze zu wahren, sondern sie zu seinem Vorteil zu beugen, statt einen Minister zu entlassen, der der Unverfrorenheit besitzt, unbescholtene Beamte unter Druck zu setzen und in aller Öffentlichkeit die Unwahrheit zu sagen, wird hier auf Kosten loyaler und kompetenter Mitarbeiter ein Reinwaschungsversuch unternommen.
Meine Damen und Herren, bei mir ist längst der Eindruck entstanden, dass Die Linke und die SPD längst die Nase gestrichen voll haben von dem Erpressungsgebahren der Grünen, aber sie üben sich wie der treue Siegfried in Koalitionsdisziplin. Meine Damen und Herren, heute wäre Gelegenheit, dem ein Ende zu bereiten.
Und abschließend: Selbst die grünen Spezies haben Dieter Lauinger längst auf das Abseitsgleis gestellt. Nach der nächsten Landtagswahl soll er keine Rolle mehr im politischen Thüringen spielen. Herr Minister Lauinger, besser aber ist es, Sie geben den Bürgern heute noch ein Gefühl, ein letztes Gefühl von Gerechtigkeit und funktionierendem Rechtsstaat. Herr Minister Lauinger, am besten Sie nehmen heute schon Ihren Hut.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Schreiben vom 17. November 2017 übersandte der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten die Haushaltsrechnung des Freistaats Thüringen für das Jahr 2016 und beantragte die Entlastung der Landesregierung. Der Thüringer Rechnungshof übersandte seine Rechnung.
Danke. Nach Eingang des Jahresberichts 2018 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung zur Jahreshaushaltsrechnung 2016 sowie der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2018, die sämtlich vorab durch den Landtagspräsidenten an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wurden, hat der HuFA den Antrag der Landesregierung auf Entlastung zusammen mit der Haushaltsrechnung, dem Jahresbericht des Rechnungshofs sowie der Stellungnahme der Landesregierung und dem Antrag des Rechnungshofs auf Entlastung in seiner 64. Sitzung am 7. Dezember 2018 beraten. Besondere Schwerpunkte der Beratung waren zum einen der Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage und finanzpolitische Empfehlungen des Rechnungshofs sowie der Bericht zur Haushaltsrechnung.
Zum anderen wurden die Bemerkungen des Rechnungshofs zu den Landesausstellungen, zu den Zuwendungen an die kommunalpolitischen Vereinigungen, zu externen Gutachten und Beratungsleistungen im Bildungsbereich, zur Förderung der Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen, zu institutionellen Zuwendungen an einen Behindertensportverband, zu Geldauflagen in Strafsachen, zu Vermietung und Verpachtung von Parkflächen, zur Verwendung für Träger von Maßnahmen des Arbeitsmarkts und der Aus- und Weiterbildung, zur