desregierung vorgelegt hat, oder reicht das aus, was an Gesamtbudget zur Verfügung steht? Nach dem Zeitplan des Finanzausschusses hätten die Landtagsfraktionen schon in der vorletzten Woche ihre Anträge vorlegen müssen,
soweit wie sie kommunalverändernde, kommunalbelastende oder kommunalbefürwortende Anträge vorlegen, die sich auch im Blick auf die kommunale Finanzausstattung im Landeshaushalt verändern. Solche Anträge kann man aber nur dann vorlegen, wenn die Landesregierung ihrerseits
im Rahmen des Haushaltsplans 2015, im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2015 aber auch ihre eigenen Verpflichtungen erfüllt, die sich aus den Gesetzen zur Vorlage von bestimmten Parametern ergeben und genau diese schuldete und schuldet die Landesregierung dem Parlament. Maik Kowalleck hat in seiner Begründung zu unserem Antrag gesagt, dass gestern Abend 18.22 Uhr ein Teil der fünf von uns geforderten Unterlagen, im Gesetz festgeschriebenen, notwendig zu erbringenden Unterlagen, mit Postausgang vom 27. Mai 2015 eingegangen sind. Wir finden, das ist schön, dass diese Unterlagen mit Blick auf die kleine Revision gestern eingegangen sind. Wir finden aber, dass es äußerst parlamentsunfreundlich ist, wenn man quasi erst auf vorgelegten Antrag einer Fraktion die Unterlage beibringt, die offensichtlich in Ihrem Haus schon seit Oktober 2014 vorliegt.
Ich will Ihnen das gerne vortragen. Aus § 3 Abs. 5 des Finanzausgleichsgesetzes in Thüringen folgt unmittelbar und zwingend, dass jährlich und spätestens aber mit den Haushalten, die vorgelegt werden, Einzelhaushalte oder Doppelhaushalte, die Landesregierung die kleine Revision durchführt und dokumentiert.
Zwingend erfolgt daraus, dass diese Dokumentation, das Wissen, das die Landesregierung aus der kleinen Revision schlussfolgert, auch dem Parlament vorgelegt wird und falls Sie, Herr Abgeordneter Adams, meinen,
dass man das nicht dem Parlament vorlegen müsse, sondern es ausreicht, dass man sich spiegelbildlich selbst dokumentiert und sich im Kabinett freut, dass man eine kleine Revision durchgeführt hat, dann will ich Ihnen deutlich sagen: Wenn wir wollen, dass in diesem Hause und in diesem Land Transparenz beim politischen Handeln herrscht, wir darüber Klarheit haben und reden,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer hat denn Jahrezehnte Hinterzimmerpolitik gemacht?)
wie die Kommunen in diesem Land ordentlich und auskömmlich ausgestattet werden, dann gehört es zwingend dazu, dass das Wissen der Landesregierung zur Dokumentation der kleinen Revision auch dem Parlament vorgelegt wird, so, wie es gestern Abend passiert ist. Aber dass es erst auf Aufforderung einer Fraktion passieren muss, diesen ungeheuerlichen Zustand muss man einmal dokumentieren, damit der Öffentlichkeit klar wird, was Sie mit diesem Landtag machen.
Jetzt wird es ja schön. Jetzt haben Sie uns mit Post vom 27. Mai, Eingang gestern 18.22 Uhr, am 28. Mai die kleine Revision vorgelegt, die wir in Nummer 1 unseres Antrags und in Nummer 2 mit Blick auf den zusätzlichen Bericht einfordern. Insofern sind die beiden Punkte erfüllt. Aber entscheidend ist doch, was Sie uns da eigentlich vorgelegt haben. Jetzt haben Sie uns mit Datum vom 27.10., also offensichtlich – Oktober, November, Dezember, Januar, Februar, März, April, Mai, nächste Woche ist schon Juni –
ein Dokument vorgelegt, das fast schon neun Monate in Ihrem Haus existiert. Jetzt aber legen Sie uns ein Dokument vor, das sich mit den Zahlen aus der Rechnungsstatistik des Jahres 2010 beschäftigt. Daraus folgt natürlich, dass Sie uns jetzt Dokumente vorlegen, die Folgendes beschreiben: Dass Sie sagen, dass die Entwicklung der Finanzausgleichsmasse, nämlich der regelgebundenen Finanzausstattung und der Mindestausstattung des Landes, mit Blick auf die Rechnungsstatistik des Jahres 2010 und der Mai-Steuerschätzung des vergangenen Jahres 2014, Sie ein Zahlenwerk vorlegen, wie hoch die regelgebundene Finanzausstattung sein soll und natürlich die implizierte Mindestausstattung der Kommunen. Da sagen Sie uns, im
Jahr 2015 macht das einen Wert von 1,841 Milliarden Euro und im Jahr 2016 von 1,829 Milliarden Euro aus.
Wenn man in den Haushaltsplan schaut, den Sie uns vorgelegt haben, und schaut dort, wie hoch die Finanzausgleichsmasse des Landes für das Jahr 2015 ist, finden sich natürlich andere Zahlen. Logischerweise, weil sich natürlich die Zahlenentwicklung weiterentwickelt hat und das, was Sie uns mit der kleinen Revision vorgelegt haben, natürlich einen Zeitraum betrachtet, der schon lange her ist. In der öffentlichen Wahrnehmung – darauf komme ich zu sprechen – hat der Innenminister, der sich schon mit der Übergangsevaluation zur Vorlage des Doppelhaushalts 2016 und 2017 beschäftigt, schon eine ganz andere Finanzausstattung besprochen und jetzt das Durcheinander des Landes perfekt gemacht, weil er sagt, dass im Jahr 2016 die Kommunen mit einer Ausgleichsmasse von 1,6 Milliarden Euro aus der Novelle des Finanzausgleichsgesetzes auskömmlich ausgestattet seien. Das sei ein Skandal, deswegen müsste die neue Regierung von Rot-Rot-Grün 300 Millionen Euro nachlegen, damit dann am Ende eine regelgebundene Finanzausstattung von 1,9 Milliarden Euro zur Verfügung steht.
Fakt ist also Folgendes: Sie sagen, nächstes Jahr gibt es 1,6 Milliarden Euro. In dem Bericht, den Sie selber vorlegen, sagen Sie, es gibt 1,829 Milliarden Euro. In dem Haushalt, den Sie vorlegen, sprechen Sie von einem ganz anderen Wert und als fünften Wert hat Rot-Rot-Grün in der Pressekonferenz letzte Woche bekannt gegeben, sie legen politisch fest, es gibt 1,9 Milliarden Euro.
Was wir von Ihnen erwarten, ist, dass Sie nichts anderes machen als das, was im Gesetz steht, das aber uns als Parlament vorlegen und selbst die gleiche Handlungsbasis und Zahlenbasis in Ihrem eigenen Handeln implizieren, damit Sie selbst von den gleichen Zahlen sprechen, die wir auch als Parlament erwarten und danach auch unsere eigenen Haushaltsanträge vorbereiten können. Das können Sie offensichtlich nicht, weil es Ihnen so schwerfällt, das eigene Zahlenwerk und das eigene Finanzausgleichsgesetz zu verstehen.
Deutlich wird das an einem ganz speziellen Punkt, der sich in § 23 des Finanzausgleichsgesetzes ergibt, nämlich in dem jährlich zu überprüfenden Mehrbelastungsausgleich. Die Berechnung des Mehrbelastungsausgleichs für 2015 fehlt schlicht und haben Sie bis zum heutigen Tag nicht vorgelegt. Ein Landtag, der den Landeshaushalt für 2015 und den Kommunalen Finanzausgleich beschließen soll, dem aber die Berechnung zum Mehrbelastungsausgleich fehlt, der ist schlicht nicht in der Lage zu bewerten, ob das, was die Landesregierung den Kommunen zur Verfügung stellen will, tatsäch
lich dem entspricht, was die Kommunen an finanzieller Finanzausgleichsmasse und an Ausstattung zu den eigenen Aufgabenerledigungen bekommen, ob das auch ausreicht, weil, um das berechnen zu können, mehrere Parameter notwendig sind, von denen ich vorhin schon gesprochen habe und die im Detail runtergebrochen auch die Notwendigkeit des Mehrbelastungsausgleichs ausmachen. Was muss das Land liefern? Mindestausstattung – das habe ich vorhin beschrieben – und eine angemessene Finanzausstattung, die über der Mindestausstattung liegen muss, die Mindestausstattung sozusagen leistungskraftunabhängig des Landes und die regelgebundene Ausstattung, sozusagen die angemessene Finanzausstattung, leistungskraftabhängig des Landes, aber berechnet aus einem Partnerschaftsmodell, so wie wir es im neuen Finanzausgleich vereinbart haben, und aus den Kosten des Mehrbelastungsausgleichs.
Die Berechnungen haben Sie ausweislich des von Ihnen vorgelegten Haushalts 2015 nicht gebracht, nachzulesen im Haushalt. In Kapitel 17 20 kann man nachlesen, dort haben Sie als Ansatz für 2015 209,3 Millionen Euro festgeschrieben. Der Ansatz im Jahr 2014 betrug 208 Millionen Euro. Im Detail heißt das, Sie haben lediglich die Fortschreibung des Verbraucherpreisanstiegs nachvollzogen. Aber was Sie nicht nachvollzogen haben, das haben wir in unserem Antrag aufgeführt, ist Folgendes – deswegen müssen Sie den Mehrbelastungsausgleich nachholen, bevor wir im Juni 2015, also im nächsten Landtag, abschließend über den Haushalt reden und den wir dann verabschieden können. Sie müssen nachholen: Was hat sich seit dem Zensus an Einwohnerentwicklung im Land verändert? Wir wissen, dass sich durch den Zensus eine Einwohnerverschiebung von 40.000 Einwohnern ergeben hat. Die waren in der Novelle des Finanzausgleichsgesetzes 2013 noch nicht impliziert. Das müssen Sie dann technisch nachholen, damit wir und die Kommunen auf dem aktuellen Stand sind. Sie haben nicht nachgeholt, was sich aus der Verwaltungsübertragung und an Aufgaben für die Grundsicherung im Alter und aus der Erwerbsminderung ergibt und Sie haben natürlich – darüber haben wir in diesem Landtag mehrmals gesprochen – nicht nachgeholt, welche Aufgabenbelastung sich für die Kommunen aus der Übernahme und aus der Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen ergibt.
Das ist eine Aufgabe, die im Mehrbelastungsausgleich technisch nachvollzogen werden muss. Das ist vollkommen unabhängig davon, ob Sie mit RotRot-Grün regieren oder ob wir mit Schwarz-Rot regieren oder ob es eine Alleinregierung gegeben hätte oder wer auch immer miteinander regiert hätte. Diese Technik des Finanzausgleichsgesetzes, die Parameter jährlich neu zu überprüfen, nachzuvollziehen, zu spiegeln, ob die Ausstattung für die
Kommunen reicht, das ist die Aufgabe, die sich aus dem Gesetz ergibt. Das ist die Aufgabe der kleinen Revision. Das ist die Aufgabe der zusätzlichen Überprüfung, die Sie nun gestern Abend vorgelegt haben, ob das Partnerschaftsmodell ausreichend ausfinanziert ist, und es ist die jährliche Überprüfung des Mehrbelastungsausgleichs, die Sie auch heute trotz der Vorlage gestern Abend – und das ist unser Antrag in Nummer 3 – immer noch schulden. Wir machen darauf aufmerksam, wir fordern ein, dass Sie die Berechnungen umgehend nachholen, weil sich gerade mit Blick auf die Belastung der Kommunen für die Aufnahme von Flüchtlingen zeigt, dass das, was im Landeshaushalt verankert ist, bei Weitem offensichtlich nicht ausreicht, damit die Kommunen diese Aufgabe der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern tatsächlich schultern können. Offensichtlich herrscht auch in Ihrer Landesregierung keine Einigkeit darüber, ob das, was Sie den Kommunen zur Verfügung stellen, tatsächlich ausreicht. Das zeigt insbesondere eine Medieninformation der Thüringer Staatskanzlei vom 21. Mai. Dort schreiben Sie aus der Staatskanzlei: Im Haushaltsentwurf 2015 – das ist die Überschrift – 20 Millionen Euro mehr für die Kommunen zur Flüchtlingsunterbringung. – Sagen Sie und Sie sagen darüber hinaus weiter: Die Kommunen kriegen nicht nur 20 Millionen Euro mehr für die Flüchtlingsunterbringung, sondern darüber hinaus erhalten die Kommunen auch noch 7,8 Millionen Euro mehr für die entsprechenden Verwaltungskosten im Kommunalen Finanzausgleich erstattet.
Wenn man in den Landeshaushalt schaut, wird Folgendes klar: Natürlich steigt aufgrund der Pauschalen aus der Flüchtlingsaufnahmekostenverordnung der Beitrag, den das Land an die Kommunen für die Aufnahme von Flüchtlingen zahlt, an, aber nicht, weil das Land mehr Geld gibt, sondern weil die Kopfzahl von Flüchtlingen im Land angestiegen ist und sich deshalb die Pauschalmasse zur Aufnahme von Flüchtlingen und der damit verbundenen Kostenerstattung sozusagen erhöht, aber nicht, weil Sie mehr Geld geben. Finanzieren tun Sie diesen Betrag von 20 Millionen Euro mehr durch Bundesmittel in Höhe von 13 Millionen Euro. Das kann man natürlich machen, ist aber an einer Stelle falsch, weil der Bund, der die Länder mehr ausstattet, um die Kosten für Flüchtlingsaufnahme und Asylbewerberunterkünfte, diese Mehrbelastung, auszugleichen, nicht wollte, dass das Land lediglich diese Kosten nimmt und damit seinen eigenen Aufwuchs gegenfinanziert, sondern dass die Kommunen besser ausgestattet sind, um der Problematik von Flüchtlingsaufnahme und Asylbewerbern Herr zu werden.
Besser ausgestattet werden: Wenn Sie lediglich den Betrag des Bundes nehmen und damit den Aufwuchs pro Kopf aus der eigenen vom Land ver
abschiedeten Flüchtlingskostenaufnahmeverordnung erstatten, dann leisten Sie zu wenig und bereichern sich sozusagen an der Erstattungsleistung des Bundes. Aber Sie helfen jedenfalls den Kommunen nicht,
so wie es die Erwartung des Bundes war, der das Geld gibt, und wie es die Erwartung der Kommunen war, nämlich dass sie besser ausgestattet sind und nicht lediglich so ausgestattet werden, wie es die regelgebundene Flüchtlingsaufnahmekostenverordnung in ihren Pauschalen schon voraussagt. Dafür braucht es keine Bundesleistung. Dieses Geld erwarten die Kommunen Kopf für Kopf sozusagen aus der bestehenden Verordnung. Diese Berechnung kann jeder machen und die muss das Land auch selber leisten und selber schultern, ohne sich darauf verlassen zu können, ob es von Dritten, nämlich vom Bund, dafür Geld gibt.
Aber noch spannender wird es, dass Sie in Ihrer Medienmitteilung in der Staatskanzlei schreiben: Die Kommunen bekommen 7,8 Millionen Euro für die Verwaltung von Flüchtlingsaufnahme erstattet. – Wo stehen denn diese 7,8 Millionen Euro, wenn man der Medieninformation aus der Staatskanzlei glauben darf? Deswegen frage ich gerade mit Blick darauf hinsichtlich des Mehrbelastungsausgleiches: Wo kann man da nachschauen? Sieht man in das Kapitel 17 20 in den entsprechenden Titel zum Mehrbelastungsausgleich, sieht man nur, was ich vorhin gesagt habe, dass sich dort der Ansatz von 208 Millionen Euro auf 209 Millionen Euro erhöht hat. Wenn Sie aber gleichzeitig sagen, dass Sie den Kommunen 7,8 Millionen Euro mehr geben, dann müsste genau dieser Teil im Mehrbelastungsausgleich in diesem entsprechenden Titel in Kapitel 17 20 bei den 209 Millionen Euro stehen. Das tut er nicht. Deswegen ist eines klar: Entweder Ihre Medieninformation an die Öffentlichkeit
ist falsch oder Sie haben die Mehrbelastungsausgleichsrechnung hier nicht vorgelegt. Das ist offensichtlich der Fall und das fordern wir ein. Sie schulden dem Parlament diese Berechnung!
Meine Damen und Herren, schlussendlich fordern wir mit unserem Antrag mit Blick auf den Doppelhaushalt 2016/2017, dass die schon vorgelegte Übergangsevaluation, aber auch die Ergebnisse der kompletten Überprüfung, nämlich hinsichtlich der angemessenen Finanzausstattung, der Mindestausstattung und der Aufteilung der Schlüsselmassen, hier dem Landtag in seiner Gesamtheit vorgelegt und so rechtzeitig zur Beratung auch hin
gelegt werden, dass wir sie in der Doppelhaushaltsberatung 2016/2017, das heißt spätestens im September, hier von Ihnen vorgelegt bekommen, damit wir sozusagen auch umfänglich einen Blick auf die Finanzausstattung im Rahmen des Doppelhaushaltes 2016/2017 machen können. Wenn Sie diese kompletten Pakete – die kleine Revision, die zusätzliche Überprüfung, die Berechnung des Mehrbelastungsausgleichs und die vollständige Übergangsevaluation – neben ihren weiteren Bestandteilen dem Parlament vorlegen würden und dann auch noch selbst in die Unterlagen schauen und nachrechnen würden, würde Rot-Rot-Grün eines merken: Sie brauchen keine Novelle des Finanzausgleichs von 2013, sie brauchen nur Verständnis für das, was im Gesetz festgeschrieben wird. Sie müssen einmal den Taschenrechner vornehmen und nachrechnen, weil Sie dann nämlich Folgendes merken würden: Sie brauchen keine politische Zahl im Koalitionsausschuss, so wie letzte Woche geschehen – Sie kündigen hier politisch an, es braucht eine regelgebundene Finanzausgleichsmasse von 1,9 Milliarden Euro und deshalb müssen Sie den Finanzausgleich ändern. Sie müssen nur nachvollziehen, was CDU und SPD in der letzten Novelle des Finanzausgleichs festgeschrieben hätten. Dann würden Sie wissen – und da könnten Sie nachrechnen –, dass im Jahr 2016 nach den Parametern des Finanzausgleichsgesetzes von 2013 aus Mindestausstattung, aus zusätzlicher Finanzausstattung, aus Partnerschaftsmodell, aus Garantiefonds und aus Mehrbelastungsausgleich den Kommunen sowieso nach Gesetz – jetzt hören Sie genau zu – 1,906 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Das heißt sogar, wenn Sie nur umsetzen, was im Gesetz steht, wenn Sie nur das machen, was Schwarz-Rot vereinbart hat, dann kriegen Sie eine höhere kommunale Finanzausgleichsmasse als Sie es selbst mit Rot-Rot-Grün hier vereinbart haben, ohne auch nur einen Paragrafen im Gesetz zu novellieren. Das ist die Hauptaufgabe, wenn man schon regiert: Verstehen, was die gesetzlichen Grundlagen sind, umsetzen, was die gesetzlichen Grundlagen sind, dem Parlament nicht das Wissen vorenthalten, sondern es transparent beteiligen und dann die Parameter addieren, zusammenkommen und feststellen, das Land ist verpflichtet, die Kommunen so auszustatten, dass sie ihre eigenen Aufgaben wahrnehmen können. Aber nicht dem Land vorzugaukeln und den Kommunen vorzugaukeln, wir müssen alles novellieren, weil alles falsch ist – keiner kann es nachvollziehen –, nur dann seien die Kommunen richtig ausgestattet. Wir sagen: Wenden Sie das Gesetz einfach richtig an, dann steht den Kommunen mehr Finanzausstattung zur Verfügung, als was Sie mit Rot-Rot-Grün vereinbaren. Machen Sie Ihre Hausaufgaben, statten Sie die Kommunen richtig aus und wenden Sie die Gesetze dieses Landes einfach richtig an. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke zunächst einmal der Plenarregie, dass ich die Gelegenheit habe, nach dem Fraktionsvorsitzenden, Finanzsprecher der CDU-Fraktion die Darlegung zu machen, weil er nun, wie man unschwer hören konnte, ziemliche Wellen veranstaltet hat.
Ich muss das einfach machen, da fällt mir Horst Seehofer ein, der hat mal gesagt: Das ist kein Tsunami, es war nur eine Westerwelle.
Der Taifun Mike hat, das kann ich Ihnen schon vorhersagen, auch nur relativ kleine, um nicht zu sagen, ganz, ganz kleine Wellen, verursacht. Ich versuche das im Verlaufe meiner hoffentlich kurzen Darlegungen auch nachzuweisen.