Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Mohring, für die Klarstellung, wer an der Stelle hier der Oberlehrer ist.
Sie haben behauptet, dass die Dokumentation zwingend dem Landtag zuzuleiten ist, und ich stelle einfach nur die Frage, warum unter der Verantwortung der CDU-Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht, unter Verantwortung der CDU, diese Dokumente dem Landtag nicht zugeleitet wurden. Ich glaube, weil man nicht ganz abwegig angenommen hat, wenn ein Gesetz eine Dokumentation vorschreibt, dass das Gesetz dann will, dass es dokumentiert ist, da ist und auf Anfrage gern auch gegeben wird, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist auch erfolgt.
Ich möchte ganz kurz, lieber Herr Mohring, noch auf Sachen eingehen, die man so einfach nicht stehen lassen kann. Wer probiert, mit einer rhetorischen Floskel das Durchreichen von Mitteln als Bereicherung der Landesregierung darzustellen, der stellt sich selbst ins Abseits.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Opposition hat den Koalitionsvertrag gut gelesen. Die Opposition weiß, dass die Koalition aus Linke, SPD und Grünen den KFA novellieren möchte. Da möchte sie dabei sein. Deshalb hat die Opposition hier einen Antrag gestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe in den letzten Wochen – das ist eben auch noch mal deutlich geworden – und Tagen gelernt, dass es unglaublich schwer ist, wenn man unterschiedliche Rechenmodelle verfolgt, wenn man unterschiedliche Intentionen hat, man sich über die Frage von Zahlen und Einzelrechenwegen, einzelnen Indizes, einzelnen Indexen streiten kann. Deshalb möchte ich Ihnen gern den Vorschlag machen, dass wir es ein bisschen wie mit der Ringparabel halten. Schauen wir doch mal darauf, was rauskommt. Da möchte ich gern auf ein Beispiel eingehen, und zwar ist das die kommunale Investitionstätigkeit. Die kommunale Investitionstätigkeit ist unter dem letzten KFA deutlich zurückgegangen, fast um 90 Millionen Euro. Und das kann ja wohl nicht gewollt gewesen sein. Dann nehmen Sie uns doch – und da stelle ich mich – jetzt beim Wort: Wird es Rot-Rot-Grün gelingen, mit dem novellierten KFA, den wir mit dem Doppelhaushalt 2016/2017 auf den Weg bringen, hier in den Investitionstätigkeiten auch wirklich voranzukommen? Da dürfen Sie uns gerne beim Wort nehmen, da stelle ich mich hier an dieser Stelle auch wirklich. Aber dieses Schachern
um Zahlen, dieses Vorrechnen – auch an der Stelle, lieber Herr Mohring, möchte ich noch mal auf Sie eingehen.
Sie haben gesagt – das ist von den Zahlen her richtig, lässt aber einen wesentlichen Effekt weg –: Würde man das, was im alten KFA steht, unter der Bedingung des Partnerschaftsgrundsatzes fortrechnen, würde man zusammen mit dem Garantiefonds auf 1,906 Milliarden Euro kommen. Dabei haben Sie aber weggelassen, dass der alte KFA sagt, wir werden im Jahr 2015 mit Blick auf 2016 mal durchrechnen, ob das, was in 2013 dort als Partnerschaftsmodell festgelegt wurde – nämlich das Quorum zwischen Land und Kommune – das Richtige ist. Würde man das jetzt umrechnen, würde man auf eine geringere Zahl kommen. Das zeigt, es hilft uns nicht, an den Zahlen, an den Rechenwegen herumzudiskutieren. Es hilft uns nur, den Blick darauf zu nehmen, was die Kommunen brauchen. Die Kommunen brauchen, das habe ich deutlich gesagt, ganz speziell auch die Möglichkeit, wieder zu investieren. Rot-Rot-Grün wird diese Möglichkeit schaffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte ganz kurz noch mal auf die direkten Punkte eingehen. Es sind fünf Stück, die hier gefordert werden. Ich darf feststellen, Herr Kowalleck hat das eben auch noch mal ausgedrückt, dass die Punkte 1 und 2 erledigt sind, weil die Unterlagen dem Landtag zugeleitet wurden. Ich darf weiterhin feststellen, da bin ich Herrn Höhn sehr dankbar, dass der Punkt 3 erfüllt ist: Der Mehrbelastungsausgleich ist gegeben worden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Bei den Punkten 4 und 5 beziehen Sie sich auf den zukünftigen KFA, darüber hat das Kabinett schon beraten. Ich bin mir sicher, dass der Innenminister dazu auch noch mal was sagen wird. Da sind wir an der Novellierung dran. Damit ist dieser Antrag entbehrlich oder schon erfüllt. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir ihn ablehnen. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Kommunale Finanzausgleich ist tatsächlich eine komplexe Angelegenheit. Insofern ist es schwierig, einzelne Elemente herauszugreifen und daran Problemlagen festzumachen. Insofern muss man sich tatsächlich die Mühe machen, es als Gesamtsystem zu begreifen und dabei einzelne Dinge zu integrieren. Hinzu kommt, dass es neben dem Finanzausgleich noch weitere Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen gibt, die dürfen wir dabei auch nicht ausblenden. Beispielsweise hinsichtlich der Kostenerstattung für die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge darf ich nur darauf verweisen, dass im Einzelplan des Migrationsministeriums Erstattungsleistungen von insgesamt 45 Millionen Euro an die Städte und Landkreise vorgesehen sind. Die dürfen wir bei dieser Gesamtdebatte keinesfalls ausblenden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute mit einem System, das im Wesentlichen in der vergangenen Legislaturperiode unter Führung einer CDU-Landesregierung entwickelt wurde. In den letzten Tagen gab es Debatten darüber, wer das System überhaupt verstanden hat, weil man damit eine Debatte eröffnen will, wonach nur der, der es versteht, sachgerecht darüber debattieren kann. Nach unserer und auch meiner Überzeugung ist allerdings der Finanzausgleich gar nicht so kompliziert, wie er immer dargestellt wird. Es kommt immer darauf an, wer ihn erklärt. Wenn Herr Mohring hier vorn am Rednerpult steht, da wirft er viele Dinge durcheinander und dann entsteht tatsächlich der Eindruck, dass es ein undurchdringliches System ist.
Wie ist es aber tatsächlich ausgestattet? Im Grunde genommen haben wir uns 2013 wieder für ein Verbundquotenmodell entschlossen – wir nennen das Partnerschaftsmodell – und haben politisch entschieden, auch im Ergebnis einer sehr umstrittenen Bedarfsermittlung, dass aus der Summe der Steuereinnahmen des Landes und der Kommunen ein ungedeckter Finanzbedarf in Höhe von 36,47 Prozent bei den Kommunen rechnerisch dargestellt ist und das bildet die Finanzausgleichsmasse. Das haben wir damals festgelegt. Die Überprüfung der Mindestausstattung der Bedarfe ist nur ein Kontrollsystem, dass wir überprüfen, ob diese 36,47 Prozent tatsächlich den Grundbedarf, also den Mindestbedarf der Kommunen, abdecken. Es ist aber keinesfalls so, dass wir hier in Thüringen eine Regelung haben, dass wir in einer Art Alimentations- oder Patronatsfunktion den gesamten Fehlbetrag, der bei den Kommunen im Rahmen der Aufgabenrealisierung entsteht, durch den Finanzausgleich abdecken müssen. Das war die Idee des
ehemaligen Finanzministers. Wir haben in mehreren Debatten begrüßt, dass wir das durchaus für ein gängiges Modell halten, auch was die Neuausrichtung der inneren Struktur betraf. Was dann gefehlt hat – da hat die CDU aber völlig versagt –, ist, diesen Finanzausgleich mit weiteren notwendigen Elementen zu verbinden, insbesondere mit Blick auf eine leistungsfähige Kommunalverwaltung und Kommunalstruktur.
Damit haben Sie ein neues Finanzausgleichssystem auf ein altes Struktursystem aufgesattelt und das ging gründlich schief. Dann haben Sie jedes Jahr versucht, irgendwas daran zu reparieren und heute stellen Sie sich hin und verlangen weiterhin, dass wir das Finanzausgleichssystem einfach fortführen und nur den Taschenrechner nehmen sollen und dann wird auf der kommunalen Ebene alles gut.
Wir sind davon überzeugt, ohne das kommunale Hilfspaket 2015, das wir in der vergangenen Sitzung mit insgesamt 135 Millionen Euro verabschiedet haben, sähe es in den Gemeinden noch düsterer aus, weil Ihr System nicht funktioniert, nicht einmal mehr ansatzweise. Nur wenige Zahlen sollen das belegen. Dann komme ich auch noch einmal zum Mehrbelastungsausgleich. Sie haben auch politisch zu verantworten, dass es ein völlig intransparentes System ist. Das vorherige System der Auftragskostenpauschale war transparenter, darauf komme ich noch einmal.
Wie sind die reinen Zahlen? Wir haben jetzt nach wie vor zu verzeichnen, dass die Thüringer Kommunen zu den steuerschwächsten Kommunen in den Flächenbundesländern zählen. Nicht einmal 25 Prozent der Einnahmen der Gemeinden und der Städte werden durch eigene Steuereinnahmen abgedeckt. Das hat etwas damit zu tun, dass die kommunalen Steuereinnahmen nach wie vor eine starke Kopplung an die Wirtschaftskraft haben und an die Einkommens- und Vermögenssituation der Bürgerinnen und Bürger. Wir wissen, nach wie vor ist die Wirtschaftskraft in Thüringen erst bei 71 Prozent des Bundesdurchschnitts und das schlägt auf die kommunale Ebene voll durch. Insofern hat natürlich der Finanzausgleich in Thüringen eine noch größere Bedeutung als in den anderen Flächenbundesländern, weil nahezu 60 Prozent der kommunalen Einnahmen Landeszuweisungen sind. Das kann dauerhaft nicht so bleiben. Deswegen müssen wir die kommunale Ebene leistungsfähig machen, auch mit Blick auf die Generierung eigener Steuereinnahmen. Aber das ist der Fakt. Weitere 15 Prozent Einnahmen sind Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb. Auf kommunaler Ebene haben wir die Tendenz zu verzeichnen, dass nahezu jede zehnte Gemeinde im vergangenen Jahr keinen Haushalt ver
abschieden konnte. Jede zehnte! Wir haben weiterhin den Fakt, dass 125 Gemeinden, das ist nahezu jede fünfte, sich in der Haushaltskonsolidierung, Haushaltssicherung befindet, das heißt, aus eigenem Wirken nicht in der Lage ist, die ihnen übertragenen Aufgaben, geschweige denn noch freiwillige Aufgaben, zu erfüllen. 400 Gemeinden, das war jede zweite, konnten im vergangenen Jahr ihren Haushalt nur durch die Entnahme von Mitteln aus den Rücklagen aufstellen. Das ist rechtlich möglich, aber eigentlich ein Hinweis für eine strukturelle Finanzschwäche. 200 Gemeinden, das ist jede vierte, haben überhaupt keine finanziellen Rücklagen mehr, die können also nichts mehr entnehmen. Das ist die Bilanz und die Folge Ihres Finanzausgleichsgesetzes.
Weitere Fakten möchte ich nur ganz kurz benennen, insbesondere, was die Landkreise betrifft, weil wir uns auch denen zuwenden müssen. Bei den Landkreisen ist zu verzeichnen, dass 60 Prozent der Ausgaben der Landkreise inzwischen auf den Sozial- und Jugendhilfebereich entfallen. Dort haben wir im Regelfall mit Leistungsgesetzen zu tun, wo die Landkreise, auch die kreisfreien Städte kaum Entscheidungskompetenzen haben. Weitere 25 Prozent entfallen auf das Personal. Das heißt, für alle anderen Aufgaben, insbesondere die Schulträgerschaft, die Kreisstraßen, den öffentlichen Personennahverkehr und dergleichen, stehen noch ganze 15 Prozent zur Verfügung. Das Problem der Kreisumlagen dominiert immer stärker die Auseinandersetzung zwischen den Landkreisen und kreisangehörigen Städten. Auch das ist die Folge Ihres Finanzausgleichs, weil über den Finanzausgleich diese unterschiedlichen Bedarfe nicht realitätsnah abgebildet wurden. Insofern gibt es da viel zu tun. Deshalb hat sich die Koalition entschieden, das Jahr 2015 als Übergang zu bezeichnen und alle hier angesprochenen Probleme, die zum Teil auch berechtigt sind, mit dem Finanzausgleich 2016 zu lösen. Anders geht es nicht. Wir waren nicht in der Lage, all diese Verwerfungen innerhalb eines Jahres oder weniger Monate oder Wochen zu beheben. Sie haben uns eine Kommunalstruktur hinterlassen – das belegen die Zahlen –, die dauerhaft auch von einem noch so leistungsfähigen Land nicht zu finanzieren ist. Wir haben noch rund 840 Gemeinden, davon haben 571 Gemeinden weniger als 1.000 Einwohner. Wir haben nur noch 120 Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern. Eins ist klar: Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern, wie sollen die nur ansatzweise eine Leistungskraft und Effizienz im Verwaltungshandeln hervorbringen? Das geht schon beim Personal nicht. Insofern hat es keinen Zweck mehr, diesen Finanzausgleich und diese Strukturen sozusagen parallel einfach fortzuführen, sondern wir brauchen einen neuen Ansatz im Finanzausgleich und wir brauchen neue Ansätze, die die Verwaltungs- und
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir diskutieren in der Koalition, nachdem wir die Dotierung geklärt haben, auch die innere Struktur des Finanzausgleichs, weil wir dort insbesondere Änderungsbedarfe sehen. Aber ich will noch auf einige Punkte, bevor ich solche Ansätze der Debatte, die gegenwärtig läuft, mal benenne, auf einzelne Punkte eingehen, die hier thematisiert wurden und da mal auf meine Ausgangssituation zurückkehren, dass wir das Finanzausgleichssystem als Gesamtsystem betrachten müssen unter Einbeziehung auch der Finanzströme außerhalb des Finanzausgleichs und es keinen Zweck hat, einzelne Punkte einfach herauszulösen.
Sie haben mit dem Finanzausgleich das Grundmodell, nämlich das Partnerschaftsmodell, durch weitere Modelle ergänzt und haben dadurch versucht, Veränderungen in der Verwaltungs- und Gebietsstruktur möglichst zu verhindern. Sie haben also in der Folge des Zensus einen sogenannten Garantiefonds aufgelegt. Dazu möchte ich noch etwas sagen. Der Garantiefonds hatte die Funktion, dass die Kommunen, die infolge des Zensus nicht mehr die Steuereinnahmen des Jahres 2012 – das war das Jahr vor dem Zensus – erreicht haben, einen Ausgleich bekommen. Es gab eine Finanzplanung, in der wir davon ausgegangen sind, 98 Millionen, 80 Millionen, in diesem Jahr 55 Millionen, 45 Millionen bis zum Jahr 2017 abzufedern. Jetzt hat sich aber bereits herauskristallisiert, dass in diesem Jahr die davon betroffenen Gemeinden – da haben Sie eine Grenze gesetzt, 4 Prozent Bevölkerungsverlust, das war die Grenze. Wir haben hier im Haus lange gestritten, wie Sie auf die 4 Prozent gekommen sind. Wir haben gesagt, das hatte seine Ursache in der Stadt Gotha, weil die genau 4 Prozent Bevölkerungsverlust hatte, aber das sei mal dahingestellt. Es hat sich aber herauskristallisiert, dass die Gemeinden mit diesem Bevölkerungsverlust von mehr als 4 Prozent inzwischen Steuereinnahmen haben, die oberhalb des Niveaus von 2012 liegen. Insofern waren zwar in der Finanzplanung für dieses Jahr 55 Millionen Euro vorgesehen, aber wir brauchen diese Gelder nicht mehr. Das war aber Ihr Modell. Sie haben – aus unserer Sicht sogar richtigerweise – gesagt, wir wollen damit mögliche Steuermindereinnahmen abfedern. Die sind nun kompensiert. Da können Sie doch nicht verlangen, dass der Garantiefonds weiterhin auch mit Geld im Finanzausgleich aufgeschlagen wird. Das funktioniert nicht, denn das würde im Grunde genommen bedeuten, dass Sie das ursprüngliche Ziel aus den Augen verlieren und dann nur sagen, wir legen mal noch etwas drauf. Das ist nicht mal ansatzweise seriös, sondern Sie erzeugen einen
falschen Blick. Hinzu kommt, dass Sie den Garantiefonds gar nicht abfinanziert haben. Das ist eine Zusage im Gesetz. Aber selbst wenn wir, also RotRot-Grün, in diesem Jahr noch aus dem Garantiefonds Zahlungen zu leisten hätten, müssten wir das im Haushalt darstellen. Sie haben dafür keine Finanzrücklagen oder Ähnliches gebildet. Insofern bleibt der Garantiefonds erhalten, er ist aber zurzeit mit Null dotiert, weil Sie es so festgelegt haben, nämlich dass er verbunden ist, ausgehend vom Steuerniveau 2012, dass das der Maßstab ist. Das haben wir inzwischen erreicht.
Sie haben weiterhin im Finanzausgleich einen Stabilisierungsfonds, in dem genau diese Verrechnungen aufgeführt werden, zu denen Sie gesagt haben, die Steuereinnahmen des Landes und der Kommunen sollen sich unter Berücksichtigung des Aufgabenkatalogs harmonisch entwickeln. Diese Regelung haben wir stets begrüßt, dabei haben wir eine Bagatellgrenze von 20 Millionen Euro eingeführt, auch vernünftig. In diesem Jahr kommt dieses Element des Partnerschaftsmodells zur Anwendung. Wenn Sie in den Einzelplan 17 Kapitel 17 20 schauen, steigt die Finanzausgleichsmasse um 14 Millionen Euro. Das ist die Folge daraus, dass die Steuereinnahmen beim Land etwas stärker gestiegen sind als die Steuereinnahmen bei den Gemeinden. Insofern hat Rot-Rot-Grün dieses Element, das Sie entwickelt haben, diese Säule, genau zur Anwendung gebracht. Die Gemeinden profitieren in diesem Jahr mit Mehreinnahmen von 14 Millionen Euro über die Finanzausgleichsmasse. Auch hier geht Ihr Vorwurf vollkommen ins Leere.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Partner- schaftsgrundsatz, das haben wir ins Gesetz geschrieben! Faktencheck!)
Ja, Sie haben dieses Modell entwickelt und wir haben gesagt, das Modell wäre vernünftig, wenn Sie es mit einem Einstieg in eine Funktional- und Verwaltungsreform gekoppelt hätten. Nur in den alten Strukturen funktioniert es nicht.
Ja, Herr Mohring, das unterscheidet uns eben. Sie haben Ahnung, ich habe Kenntnisse. Das ist noch mal ein Unterschied, das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen.
Der Mehrbelastungsausgleich, den Sie hier dargestellt haben, hat einen Mangel, dass nämlich alle Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis nur noch durch eine Pauschale abgedeckt werden. Das ist natürlich ganz schwierig in Bezug auf die Transparenz. Das frühere System der Auftragskostenpauschale war auf jede übertragene Aufgabe aufge
splittet. Damit konnten die kommunale Seite und auch die Öffentlichkeit sehr effizienter nachvollziehen, ob ein tatsächlicher Kostenausgleich erfolgt. Jetzt bekommen Sie eine Summe. Wenn diese Summe im Entwurf des Landeshaushalts nur um 1 Million Euro steigt und Sie sagen, damit sind die 7 Millionen Euro Verwaltungsmehraufwand für die Integration und Betreuung der Flüchtlinge nicht enthalten, blenden Sie aus, dass dieser Mehrbelastungsausgleich einwohnerbezogen, steuerkraftunabhängig als Pauschale ausgezahlt wird. Das haben Sie aber in das Gesetz geschrieben. Das ist in einzelnen Bereichen tatsächlich schwierig. Ich nehme mal die Bauordnungsbehörden.
Das ist völlig unabhängig, ob die Bauordnungsbehörden jetzt für 60.000 oder 58.000 Einwohner zuständig sind, die Kosten dürften fast die gleichen sein. Da diese Defizite machen, sind die im Mehrbelastungsausgleich mit drin. Das müssen Sie gegenrechnen, dass durch den Einwohnerrückgang, der abgeflacht ist, aber der nach wie vor noch da ist, sich letztlich die Gesamtsumme dadurch schon reduziert, weil Sie einwohnerbezogen, steuerkraftunabhängig den Mehrbelastungsgleich geregelt haben.
Jetzt haben Sie gesagt, durch Zensus kam noch einmal ein Einwohnerrückgang, der jetzt beim Mehrbelastungsausgleich nicht berücksichtigt würde. Das wäre auch nicht sachgerecht, weil Sie diesen Bevölkerungsrückgang vom Zensus im Garantiefond abgefedert hatten, also in einem parallelen System.
Sie können doch aber nicht erst mal sagen, diese Abfederung im parallelen System des Garantiefonds wollen Sie jetzt auch noch einmal im Mehrbelastungsausgleich berücksichtigt haben. Das ist also sehr unseriös und geht ins Leere.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU hat dann zwei Bereiche im Mehrbelastungsausgleich benannt, als Begründung, dass der Mehrbelastungsausgleich über die Regelungen im Gesetz hinaus zwingend nachjustiert werden muss. Herr Höhn hat die Regelung im Gesetz zutreffend zitiert.