Das sage ich Ihnen später unter vier Augen. Ich möchte hier keinen öffentlich – ich sage es Ihnen unter vier Augen, Herr Mohring, das mache ich.
Aber ich will eins und das mit aller Ernsthaftigkeit sagen: Es ist doch auch kein Naturgesetz, wenn jetzt die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu gestrickt werden, dass die armen Länder arm bleiben müssen und die reichen Länder reich bleiben müssen oder noch reicher werden.
Das ist doch kein Naturgesetz! Im Gegenteil, der Staat ist doch dafür da, genau diesen Ausgleich zu schaffen, nämlich dass die Reicheren etwas abgeben und die Ärmeren etwas dazubekommen, dass gleichwertige Lebensverhältnis in allen Regionen Deutschlands
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das steht im Grundgesetz! Schön, dass Sie das Grund- gesetz vortragen!)
Ja, genau. Und Gott sei Dank sehen das unsere ostdeutschen Nachbarn auch so. Ich bin da ganz froh darüber, dass wir weiterhin beim Länderfinanzausgleich einig sind. Wenn wir nicht kämpfen, wenn wir Ostdeutschen nicht für eine Fortführung des Länderfinanzausgleichs kämpfen und auch für die auskömmliche Finanzausstattung des Freistaats, wer soll denn sonst für uns dafür kämpfen?
Ich sage noch was zum Landeshaushalt, das mache ich noch, warten Sie nur ab. Aber Sie wissen auch, Herr Mohring, wenn wir in Zukunft – ich sage meinen Kolleginnen und Kollegen: Im schlimmsten Fall müssen wir weiter regieren.
Ja, die Sozialdemokraten in jedem Fall, die Grünen und die Linken. Wie sagen Sie immer so schön; was sind Sie für eine Opposition?
Sie sind eine Regierung im Wartestand. Sie wollen ja auch wieder regieren. Deswegen muss es uns doch ein Anliegen sein, diese auskömmliche Finanzausstattung auf hohem Niveau zu haben. Das ist doch auch für unseren Haushalt wichtig, auch für den 15er-Haushalt.
Ich will noch einmal zwei Zahlen nennen, damit auch wirklich klar ist, warum wir nicht einfach aus Jux und Tollerei sagen, wir brauchen noch weitere Mittel. Wir haben 70 Prozent des Wirtschaftswachstums und wir haben 55 Prozent der Steuerkraft westdeutscher Länder und leider konnten alle Bemühungen der letzten 25 Jahre das nicht ausgleichen. Deshalb ist es wichtig – wir sind uns da in der Koalition vollständig einig –, dass das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag auch weiterhin in die Finanzierung von Bundes- und Länderaufgaben und damit auch in kommunale Ausgaben fließen kann.
Meine Damen und Herren, der 15er-Haushalt zeigt, dass wir eine solide Haushaltspolitik machen. Mit der Schuldenbremse im Grundgesetz und den geschaffenen weiter zu entwickelnden Kontroll- und Überwachungsmechanismen, ich denke hier an den Stabilitätsrat, hat Deutschland sich dieser Verpflichtung und Verantwortung aus den europäischen Übereinkommen gestellt. Thüringen hat mit der Verschuldungsregelung in § 18 der Landeshaushaltsordnung den Weg eingeschlagen und in den vergangenen Jahren, das will ich auch sagen, konsequent umgesetzt. Diesen Weg beschreiten wir weiter. Wir legen nicht nur einen Haushalt vor,
der planmäßig keine Schulden hat und der auch keine Schulden braucht, sondern einen Haushalt, der eine planmäßige Tilgung vornimmt, und zwar ohne dass es eine Verpflichtung aus dem Schuldentilgungsplan gibt. Das ist solide Haushaltswirtschaft. Auch das, meine Kolleginnen und Kollegen von der CDU, haben Sie nicht geschafft. Sie haben einen Popanz aufgebaut – ich erinnere mal an das letzte Jahr, so kurz vor Weihnachten –, offenbar der einzige Strohhalm, den die CDU damals hatte, an den sie sich klammern konnte, nämlich dass RotRot-Grün jetzt das Land ruiniert. Furchtbar! Und nun ist die Seifenblase geplatzt, der Haushalt ist solide
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ganze Jahr ist schon rum und noch keine Gemein- deneugliederung auf den Weg gebracht!)
und wir können frohen Mutes in die Zukunft sehen. Frau Tasch, ich kann Ihnen sagen, wir haben ja schon mit vielen Menschen geredet, mittlerweile glaubt keiner mehr daran, dass wir das Land ruinieren.
Ich sage Ihnen auch, warum wir sorgsam mit dem Geld umgehen: weil wir das aus einer Einsicht heraus tun, dass nur mit einem vorsorgenden Haushaltsdenken die finanzielle Zukunft Thüringens sicher sein kann. Es ist eine völlig andere Herangehensweise als noch in der Landesregierung vor zehn Jahren, auch daran möchte ich Sie heute erinnern, wo Machterhalt vor Haushaltsvernunft ging. Sogenannte Sondervermögen machen uns das Haushalten heute und in Zukunft unnötig schwer.
Meine Damen und Herren, der Haushalt hat schon, bevor er heute diskutiert wurde, große Wellen in der Presse geschlagen. Ich möchte von der Stelle dem Kollegen von der Presse gute Besserung wünschen, der offensichtlich fast einen Herzinfarkt gehabt hat.
Ja, tut mir wirklich leid, ich wollte das mit dem Wort „Prognose“ gar nicht auslösen, aber es ist nun mal so. Jeder, der einen Wirtschaftsbetrieb führt, jeder öffentliche Haushalt, ob das ein kommunaler Haushalt ist, ob das ein Bundeshaushalt ist oder eben auch ein Landeshaushalt, und selbst Presseverlage stützen sich auf eine Prognose der Einnahmen. Nichts anderes machen wir auch und nichts anderes habe ich auch gesagt und es gibt nur wenige abhängig beschäftigte Menschen, die einen Arbeitsplatz haben, der unkündbar ist. Die können sagen, das, was ich bekomme, das bekomme ich. Ich muss keine Prognose machen, ich kann gut darauf vertrauen. Das heißt, Einnahmen sind natürlich immer Prognosen. Ausgaben können wir in aller Re
gel etwas genauer in den Haushalt hineinschreiben, weil wir auch Steuerungsinstrumente dafür haben. Das haben wir getan. Ich will nur noch einmal die Personalkostensteigerung nennen mit 63 Millionen Euro. Ich will in dem Zusammenhang aber auch sagen, dass wir Stellenabbau auch in diesem Haushalt betreiben, 143 Stellen gestrichen, 285 Stellen müssen weiter abgebaut werden und wir werden natürlich auch die Verwaltungsreform weiter fortführen. Da will ich daran erinnern, dass ich in der vorletzten Legislaturperiode ein Stück weit gelitten habe. Ich habe persönlich als Abgeordnete in der Enquetekommission Verwaltungs- und Gebietsreform gesessen. Alle Dinge lagen auf dem Tisch und die CDU hat sich selbst blockiert – die Ministerpräsidentin wollte, der Innenminister wollte nicht, andere vielleicht auch nicht, das weiß ich nicht, vielleicht wollte auch die Fraktion etwas anderes, das kann ich so nicht beurteilen – und damit haben wir die letzten fünf Jahre zumindest zum Teil verschenkt, um in der Verwaltungsreform weiterzukommen.
Wir werden natürlich auch, darauf müssen wir heute nicht so intensiv eingehen, aber ich will es erwähnen, wir wollen auch die Gemeinde- und Kreisgebietsreform auf den Weg bringen.
Ja, Frau Tasch, aber auch da muss ich sagen, es gab mal so einen ehemaligen Bürgermeister, den ich persönlich sehr schätze, der war in irgend so einer Gruppe im Innenministerium, hat einen sehr guten Abkürzungsnamen gehabt. Im Wesentlichen ging es um die interkommunale Zusammenarbeit und Sie wissen ja, was da rausgekommen ist.
Wenig, wir sagen mal freundlich wenig. Also es lag nicht an dem Kollegen. Es lag daran, dass das einfach der falsche Ansatz gewesen ist und dass nicht einmal Geld geholfen hat, an der Stelle etwas zu tun
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Und das war der Bürgermeister von Zeulenroda! Der ist doch CDU, oder?)
Meine Damen und Herren, ich will auch noch einmal ausdrücklich sagen, auch der Kommunale Finanzausgleich ist auskömmlich finanziert und ich rate Herrn Kowalleck, gucken Sie sich doch einmal die Haushaltsrede zum Doppelhaushalt 2013/2014 von Herrn Kollegen Mohring an. Da finden Sie schöne Passagen dazu und ich kann Ihnen das nur ans Herz legen. Da wird nämlich das Wort „ausschleichen“ benutzt. Ich habe noch einmal nachge
lesen, Herr Mohring. Das heißt, Sie haben ein Ausschleichen haben wollen, wollten also weiter absenken beim Kommunalen Finanzausgleich, tiefer als das heute, 2015, überhaupt der Fall ist. Deswegen sage ich mal, das Kurzzeitgedächtnis der CDU hat offenbar Lücken oder ist nicht mehr intakt, aber Sie können es im Plenarprotokoll nachlesen.
Ich will dazu auch sagen, natürlich stehen wir zu unserem Wort, Kommunen auch weiterhin zu unterstützen, aber die Wahrheit ist natürlich auch, dass die Kommunen zum Beispiel im Jahre 2014 einen Überschuss von 131 Millionen Euro hatten und der muss natürlich auch zum Teil mit eingesetzt werden. Trotzdem, trotz dieser Tatsache, nimmt diese Landesregierung Geld aus der Rücklage und nur deswegen Geld aus der Rücklage, 89 Millionen Euro, um das, was die Kommunen gefordert haben, auch umzusetzen, nämlich dass die Rücklage zum Teil dafür verwendet wird, dass sie kommunale Investitionen tätigen können. Das, was der Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund aufschreiben, Herr Kowalleck, ist aller Ehren wert. Ich habe lange genug kommunalpolitisch gearbeitet und kenne die Blätter mit dem grünen Rahmen außerordentlich gut. Es ist ihre Aufgabe und die wissen auch ganz genau, wenn ich ein bisschen mehr fordere, dann bekomme ich das, was ich unbedingt brauche. Die Frage ist doch aber auch an die CDU-Fraktion, auch an Sie persönlich, was machen Sie daraus? Wir haben die gleichen Unterlagen erhalten. Selbstverständlich haben wir das ernsthaft geprüft, aber wir müssen sagen, manche Forderungen sind eben nicht zu erfüllen oder sie sind nicht richtig, sie sind umfänglich nicht richtig.
Sie haben die 13 Millionen Euro angesprochen – wegen Asyl. Auch da muss ich, wenn das noch zehnmal, hundertmal hier in diesem Plenum erwähnt wird, zunächst mal sagen: Selbst wenn noch mal 13 Millionen Euro dieses Jahr draufkommen, also insgesamt der Bund 1 Milliarde Euro aus dem Hochwasserfonds nimmt, der zur Hälfte von den Ländern und zur Hälfte vom Bund finanziert wird, hätten wir nur 13 Millionen Euro, die wir weiterreichen müssten nach Ihrer Anschauung – nur 13 Millionen, nicht 26. Denn Sie sagen immer: Das, was der Bund gibt, muss an die Kommunen weitergereicht werden. Verstehen Sie?
Nun ist die Frage: Was ist denn nun wahr? Das steht im Gesetz, es steht drin, wie es finanziert wird, und Sie ignorieren das schlicht und ergreifend. Sie sagen: Nein, es ist anders – weil es schöner klingt und weil es die kommunalen Spitzenverbände fordern. Wenn ich weitergehen würde – was wir gar nicht tun –, dann würden Sie im Bundesgesetz sogar lesen, dass das nicht nur für Kommu
nen, sondern auch für die Länder gedacht ist. Sieh mal an! Also, das heißt: Wenn man schon Bundesgesetze hier wiedergeben will, dann sollte man sie richtig wiedergeben und dann sollte man sich an den Gesetzestext halten.